[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.anzumelden nicht vnterlasset. Denn wir gentzlich entschlossen / keinen für vnsern Professorn / Superintendenten / Kirchen oder Schuldiener auff vnd anzunehmen / es sey denn / daß er sich zuuor zu vnserm Corpore Doctrinae durch außdrückliche erklerung bekenne / Wöllen auch gegen die / so sich dieser vnser Christlichen verordnung vngemes verhalten würden / mit gebürlichem ernst wissen zuerzeigen. Befehlen gleichsfals auch vnsern Räthen / Beampten vnd verwandten / daß sie in diesem vnd in andern Puncten vber vnsere Kirchenordnung nicht allein für sich fleissig halten / Sondern allen fleiß anwenden / daß solches auch von andern geschehe / vnd von niemands ichtes dawider fürgenommen oder gehandelt möge werden. Vnd ist entlich vnser gnediger Wille / vnd ernster Befehl / daß alle vnsere liebe getrewe Vnterthanen vnd verwandten jhnen dis Corpus Doctrinae wollen trewlich lassen befohlen seyn / dasselbige vmb jhres eigenen heils vnd Seligkeit willen fleissig lesen / daraus die Heuptstück der heilsamen vnd allein seligmachenden Lerefassen / alle andere frembde Lere / so diesem Fürbild zuwieder meiden / vnd sich dafür hüten. Daran zu forderst geschicht Gotte im Himmel ein gehorsames angenehmes gefallen / gereicht einem jeden zu ewiger wolfart / bringet dem gantzen Lande zeitlichen vnd ewigen Segen Gottes. Diß meynen wir ernstlich / vnd wollen vns des also in gnaden versehen / auch in allem guten zu erkennen genetgt seyn. Geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager Wolffenbüttel / im Jar nach Christi vnsers HErrn vnd Heilandes Geburt / Tausent / Fünffhundert / Sechs vnd Siebentzig / am Tage Petri vnd Pauli Apostolorum. anzumelden nicht vnterlasset. Denn wir gentzlich entschlossen / keinen für vnsern Professorn / Superintendenten / Kirchen oder Schuldiener auff vnd anzunehmen / es sey denn / daß er sich zuuor zu vnserm Corpore Doctrinae durch außdrückliche erklerung bekenne / Wöllen auch gegen die / so sich dieser vnser Christlichen verordnung vngemes verhalten würden / mit gebürlichem ernst wissen zuerzeigen. Befehlen gleichsfals auch vnsern Räthen / Beampten vnd verwandten / daß sie in diesem vnd in andern Puncten vber vnsere Kirchenordnung nicht allein für sich fleissig halten / Sondern allen fleiß anwenden / daß solches auch von andern geschehe / vnd von niemands ichtes dawider fürgenommen oder gehandelt möge werden. Vnd ist entlich vnser gnediger Wille / vnd ernster Befehl / daß alle vnsere liebe getrewe Vnterthanen vnd verwandten jhnen dis Corpus Doctrinae wollen trewlich lassen befohlen seyn / dasselbige vmb jhres eigenen heils vnd Seligkeit willen fleissig lesen / daraus die Heuptstück der heilsamen vñ allein seligmachenden Lerefassen / alle andere frembde Lere / so diesem Fürbild zuwieder meiden / vnd sich dafür hüten. Daran zu forderst geschicht Gotte im Himmel ein gehorsames angenehmes gefallen / gereicht einem jeden zu ewiger wolfart / bringet dem gantzen Lande zeitlichen vnd ewigen Segen Gottes. Diß meynen wir ernstlich / vnd wollen vns des also in gnaden versehen / auch in allem guten zu erkennen genetgt seyn. Geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager Wolffenbüttel / im Jar nach Christi vnsers HErrn vnd Heilandes Geburt / Tausent / Fünffhundert / Sechs vnd Siebentzig / am Tage Petri vnd Pauli Apostolorum. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0025"/> anzumelden nicht vnterlasset. Denn wir gentzlich entschlossen / keinen für vnsern Professorn / Superintendenten / Kirchen oder Schuldiener auff vnd anzunehmen / es sey denn / daß er sich zuuor zu vnserm Corpore Doctrinae durch außdrückliche erklerung bekenne / Wöllen auch gegen die / so sich dieser vnser Christlichen verordnung vngemes verhalten würden / mit gebürlichem ernst wissen zuerzeigen. Befehlen gleichsfals auch vnsern Räthen / Beampten vnd verwandten / daß sie in diesem vnd in andern Puncten vber vnsere Kirchenordnung nicht allein für sich fleissig halten / Sondern allen fleiß anwenden / daß solches auch von andern geschehe / vnd von niemands ichtes dawider fürgenommen oder gehandelt möge werden.</p> <p>Vnd ist entlich vnser gnediger Wille / vnd ernster Befehl / daß alle vnsere liebe getrewe Vnterthanen vnd verwandten jhnen dis Corpus Doctrinae wollen trewlich lassen befohlen seyn / dasselbige vmb jhres eigenen heils vnd Seligkeit willen fleissig lesen / daraus die Heuptstück der heilsamen vñ allein seligmachenden Lerefassen / alle andere frembde Lere / so diesem Fürbild zuwieder meiden / vnd sich dafür hüten. Daran zu forderst geschicht Gotte im Himmel ein gehorsames angenehmes gefallen / gereicht einem jeden zu ewiger wolfart / bringet dem gantzen Lande zeitlichen vnd ewigen Segen Gottes. Diß meynen wir ernstlich / vnd wollen vns des also in gnaden versehen / auch in allem guten zu erkennen genetgt seyn. Geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager Wolffenbüttel / im Jar nach Christi vnsers HErrn vnd Heilandes Geburt / Tausent / Fünffhundert / Sechs vnd Siebentzig / am Tage Petri vnd Pauli Apostolorum.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0025]
anzumelden nicht vnterlasset. Denn wir gentzlich entschlossen / keinen für vnsern Professorn / Superintendenten / Kirchen oder Schuldiener auff vnd anzunehmen / es sey denn / daß er sich zuuor zu vnserm Corpore Doctrinae durch außdrückliche erklerung bekenne / Wöllen auch gegen die / so sich dieser vnser Christlichen verordnung vngemes verhalten würden / mit gebürlichem ernst wissen zuerzeigen. Befehlen gleichsfals auch vnsern Räthen / Beampten vnd verwandten / daß sie in diesem vnd in andern Puncten vber vnsere Kirchenordnung nicht allein für sich fleissig halten / Sondern allen fleiß anwenden / daß solches auch von andern geschehe / vnd von niemands ichtes dawider fürgenommen oder gehandelt möge werden.
Vnd ist entlich vnser gnediger Wille / vnd ernster Befehl / daß alle vnsere liebe getrewe Vnterthanen vnd verwandten jhnen dis Corpus Doctrinae wollen trewlich lassen befohlen seyn / dasselbige vmb jhres eigenen heils vnd Seligkeit willen fleissig lesen / daraus die Heuptstück der heilsamen vñ allein seligmachenden Lerefassen / alle andere frembde Lere / so diesem Fürbild zuwieder meiden / vnd sich dafür hüten. Daran zu forderst geschicht Gotte im Himmel ein gehorsames angenehmes gefallen / gereicht einem jeden zu ewiger wolfart / bringet dem gantzen Lande zeitlichen vnd ewigen Segen Gottes. Diß meynen wir ernstlich / vnd wollen vns des also in gnaden versehen / auch in allem guten zu erkennen genetgt seyn. Geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager Wolffenbüttel / im Jar nach Christi vnsers HErrn vnd Heilandes Geburt / Tausent / Fünffhundert / Sechs vnd Siebentzig / am Tage Petri vnd Pauli Apostolorum.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |