Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

anzumelden nicht vnterlasset. Denn wir gentzlich entschlossen / keinen für vnsern Professorn / Superintendenten / Kirchen oder Schuldiener auff vnd anzunehmen / es sey denn / daß er sich zuuor zu vnserm Corpore Doctrinae durch außdrückliche erklerung bekenne / Wöllen auch gegen die / so sich dieser vnser Christlichen verordnung vngemes verhalten würden / mit gebürlichem ernst wissen zuerzeigen. Befehlen gleichsfals auch vnsern Räthen / Beampten vnd verwandten / daß sie in diesem vnd in andern Puncten vber vnsere Kirchenordnung nicht allein für sich fleissig halten / Sondern allen fleiß anwenden / daß solches auch von andern geschehe / vnd von niemands ichtes dawider fürgenommen oder gehandelt möge werden.

Vnd ist entlich vnser gnediger Wille / vnd ernster Befehl / daß alle vnsere liebe getrewe Vnterthanen vnd verwandten jhnen dis Corpus Doctrinae wollen trewlich lassen befohlen seyn / dasselbige vmb jhres eigenen heils vnd Seligkeit willen fleissig lesen / daraus die Heuptstück der heilsamen vnd allein seligmachenden Lerefassen / alle andere frembde Lere / so diesem Fürbild zuwieder meiden / vnd sich dafür hüten. Daran zu forderst geschicht Gotte im Himmel ein gehorsames angenehmes gefallen / gereicht einem jeden zu ewiger wolfart / bringet dem gantzen Lande zeitlichen vnd ewigen Segen Gottes. Diß meynen wir ernstlich / vnd wollen vns des also in gnaden versehen / auch in allem guten zu erkennen genetgt seyn. Geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager Wolffenbüttel / im Jar nach Christi vnsers HErrn vnd Heilandes Geburt / Tausent / Fünffhundert / Sechs vnd Siebentzig / am Tage Petri vnd Pauli Apostolorum.

anzumelden nicht vnterlasset. Denn wir gentzlich entschlossen / keinen für vnsern Professorn / Superintendenten / Kirchen oder Schuldiener auff vnd anzunehmen / es sey denn / daß er sich zuuor zu vnserm Corpore Doctrinae durch außdrückliche erklerung bekenne / Wöllen auch gegen die / so sich dieser vnser Christlichen verordnung vngemes verhalten würden / mit gebürlichem ernst wissen zuerzeigen. Befehlen gleichsfals auch vnsern Räthen / Beampten vnd verwandten / daß sie in diesem vnd in andern Puncten vber vnsere Kirchenordnung nicht allein für sich fleissig halten / Sondern allen fleiß anwenden / daß solches auch von andern geschehe / vnd von niemands ichtes dawider fürgenommen oder gehandelt möge werden.

Vnd ist entlich vnser gnediger Wille / vnd ernster Befehl / daß alle vnsere liebe getrewe Vnterthanen vnd verwandten jhnen dis Corpus Doctrinae wollen trewlich lassen befohlen seyn / dasselbige vmb jhres eigenen heils vnd Seligkeit willen fleissig lesen / daraus die Heuptstück der heilsamen vñ allein seligmachenden Lerefassen / alle andere frembde Lere / so diesem Fürbild zuwieder meiden / vnd sich dafür hüten. Daran zu forderst geschicht Gotte im Himmel ein gehorsames angenehmes gefallen / gereicht einem jeden zu ewiger wolfart / bringet dem gantzen Lande zeitlichen vnd ewigen Segen Gottes. Diß meynen wir ernstlich / vnd wollen vns des also in gnaden versehen / auch in allem guten zu erkennen genetgt seyn. Geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager Wolffenbüttel / im Jar nach Christi vnsers HErrn vnd Heilandes Geburt / Tausent / Fünffhundert / Sechs vnd Siebentzig / am Tage Petri vnd Pauli Apostolorum.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0025"/>
anzumelden nicht vnterlasset. Denn wir gentzlich entschlossen / keinen für                      vnsern Professorn / Superintendenten / Kirchen oder Schuldiener auff vnd                      anzunehmen / es sey denn / daß er sich zuuor zu vnserm Corpore Doctrinae durch                      außdrückliche erklerung bekenne / Wöllen auch gegen die / so sich dieser vnser                      Christlichen verordnung vngemes verhalten würden / mit gebürlichem ernst wissen                      zuerzeigen. Befehlen gleichsfals auch vnsern Räthen / Beampten vnd verwandten /                      daß sie in diesem vnd in andern Puncten vber vnsere Kirchenordnung nicht allein                      für sich fleissig halten / Sondern allen fleiß anwenden / daß solches auch von                      andern geschehe / vnd von niemands ichtes dawider fürgenommen oder gehandelt                      möge werden.</p>
        <p>Vnd ist entlich vnser gnediger Wille / vnd ernster Befehl / daß alle vnsere liebe                      getrewe Vnterthanen vnd verwandten jhnen dis Corpus Doctrinae wollen trewlich                      lassen befohlen seyn / dasselbige vmb jhres eigenen heils vnd Seligkeit willen                      fleissig lesen / daraus die Heuptstück der heilsamen vn&#x0303; allein                      seligmachenden Lerefassen / alle andere frembde Lere / so diesem Fürbild                      zuwieder meiden / vnd sich dafür hüten. Daran zu forderst geschicht Gotte im                      Himmel ein gehorsames angenehmes gefallen / gereicht einem jeden zu ewiger                      wolfart / bringet dem gantzen Lande zeitlichen vnd ewigen Segen Gottes. Diß                      meynen wir ernstlich / vnd wollen vns des also in gnaden versehen / auch in                      allem guten zu erkennen genetgt seyn. Geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager                      Wolffenbüttel / im Jar nach Christi vnsers HErrn vnd Heilandes Geburt / Tausent                      / Fünffhundert / Sechs vnd Siebentzig / am Tage Petri vnd Pauli Apostolorum.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0025] anzumelden nicht vnterlasset. Denn wir gentzlich entschlossen / keinen für vnsern Professorn / Superintendenten / Kirchen oder Schuldiener auff vnd anzunehmen / es sey denn / daß er sich zuuor zu vnserm Corpore Doctrinae durch außdrückliche erklerung bekenne / Wöllen auch gegen die / so sich dieser vnser Christlichen verordnung vngemes verhalten würden / mit gebürlichem ernst wissen zuerzeigen. Befehlen gleichsfals auch vnsern Räthen / Beampten vnd verwandten / daß sie in diesem vnd in andern Puncten vber vnsere Kirchenordnung nicht allein für sich fleissig halten / Sondern allen fleiß anwenden / daß solches auch von andern geschehe / vnd von niemands ichtes dawider fürgenommen oder gehandelt möge werden. Vnd ist entlich vnser gnediger Wille / vnd ernster Befehl / daß alle vnsere liebe getrewe Vnterthanen vnd verwandten jhnen dis Corpus Doctrinae wollen trewlich lassen befohlen seyn / dasselbige vmb jhres eigenen heils vnd Seligkeit willen fleissig lesen / daraus die Heuptstück der heilsamen vñ allein seligmachenden Lerefassen / alle andere frembde Lere / so diesem Fürbild zuwieder meiden / vnd sich dafür hüten. Daran zu forderst geschicht Gotte im Himmel ein gehorsames angenehmes gefallen / gereicht einem jeden zu ewiger wolfart / bringet dem gantzen Lande zeitlichen vnd ewigen Segen Gottes. Diß meynen wir ernstlich / vnd wollen vns des also in gnaden versehen / auch in allem guten zu erkennen genetgt seyn. Geben Heinrichstadt bey vnserm Hofflager Wolffenbüttel / im Jar nach Christi vnsers HErrn vnd Heilandes Geburt / Tausent / Fünffhundert / Sechs vnd Siebentzig / am Tage Petri vnd Pauli Apostolorum.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/25
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/25>, abgerufen am 30.04.2024.