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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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hat man neben den Kloster Gelübden / viel ander Stück mehr auffbracht / vnd mit solchen Banden vnd beschwerden hat man jhrer viel / auch vor gebürenden Jahren beladen. So sind auch viel Personen aus vnwissenheit zu solchem Klosterleben kommen / welche / wiewol sie sonst nicht zu jung gewesen / haben sie doch jhr vermögen nicht gnugsam ermessen noch verstanden / dieselben also verstrickt / sind gedrungen vnd gezwungen worden / im Klosterleben zubleiben / Wiewol sie die Canones selbs ledig sprechen / Vnd diß ist härter gehalten worden mit den Jungfrawen / denn mit den München / so man doch billich der Jungfrawen / als des schwechern Geschlechts / solt verschonet haben. Diese härtigkeit hat viel frommen Leuten vor dieser zeit mißfallen / die gesehen haben / daß man das Junge vnerfarne / vngelehrte Volck in die Klöster / vmb der narung willen / versteckt hat / Darauß hernach viel Sünd vnd Ergerniß gefolget / vnd sind die Gewissen in grosse Fahr vnd Strick gefallen. Da haben viel fromer Leute geklaget vber der Münch Tyranney / die hierinne nicht allein kein Euangelium / Sondern auch keine Canones haben hören wollen.

Vber diese beschwerung haben sie auch die Gewissen mit vnrechter lehre verfüret / daß jhr Klosterleben solt Vergebung der Sünden verdienen / solt der Tauff gleich seyn / solt Christliche volkomenheit seyn / nicht allein Gottes Gebot erfüllen / Sondern auch darüber die Raht im Euangelio halten / also rhümen sie das Klosterleben / vnd setzens viel höher denn die Tauffe / vnd sonst eusserliche Göttliche Stende / als vber Obrigkeit / Predigampt / Ehestand.

Vor zeiten sind die Klöster Schulen gewesen / darinn man junge Leute in Christlicher Lehre / vnd andern nützlichen Künsten auffgezogen hat / Daß sie hernach zu regierung der Kirchen / vnd zu predigen gebraucht worden / Aber jtzund machen sie viel ein ander wesen / auß dem Klosterleben / daß es Gottesdienst / Cultus vnd Opffer seyn für die Sünde / daß es Christliche Heiligkeit vnd Volkomenheit sey / Wie aber die Münch diß jhr heilig leben / da sie von rhümen / halten / wöllen wir hie vmb glimpffs willen fallen lassen.

Erstlich aber von den jenigen / so sich auß dem Klosterleben in Ehestand begeben haben / wird bey vns also gelehret / daß der Ehestand allen frey sol gelassen werden / welche zu ewiger Keuscheit nicht geschickt sind / Denn kein Gelübde kan Gottes ordnung vnd Gebot auffheben. Nu ist dieses ein klar Gebot / Vnzucht zuuermeiden / sol ein jeder sein Eheweib haben / vnd nicht allein durchs Gebot / Sondern auch durch die Natur vnd Gottes Werck werden solche

hat man neben den Kloster Gelübden / viel ander Stück mehr auffbracht / vnd mit solchen Banden vnd beschwerden hat man jhrer viel / auch vor gebürenden Jahren beladen. So sind auch viel Personen aus vnwissenheit zu solchem Klosterleben kommen / welche / wiewol sie sonst nicht zu jung gewesen / haben sie doch jhr vermögen nicht gnugsam ermessen noch verstanden / dieselben also verstrickt / sind gedrungen vnd gezwungen worden / im Klosterleben zubleiben / Wiewol sie die Canones selbs ledig sprechen / Vnd diß ist härter gehalten worden mit den Jungfrawen / denn mit den München / so man doch billich der Jungfrawen / als des schwechern Geschlechts / solt verschonet haben. Diese härtigkeit hat viel frommen Leuten vor dieser zeit mißfallen / die gesehen haben / daß man das Junge vnerfarne / vngelehrte Volck in die Klöster / vmb der narung willen / versteckt hat / Darauß hernach viel Sünd vnd Ergerniß gefolget / vnd sind die Gewissen in grosse Fahr vnd Strick gefallen. Da haben viel fromer Leute geklaget vber der Münch Tyranney / die hierinne nicht allein kein Euangelium / Sondern auch keine Canones haben hören wollen.

Vber diese beschwerung haben sie auch die Gewissen mit vnrechter lehre verfüret / daß jhr Klosterleben solt Vergebung der Sünden verdienen / solt der Tauff gleich seyn / solt Christliche volkomenheit seyn / nicht allein Gottes Gebot erfüllen / Sondern auch darüber die Raht im Euangelio halten / also rhümen sie das Klosterleben / vnd setzens viel höher denn die Tauffe / vnd sonst eusserliche Göttliche Stende / als vber Obrigkeit / Predigampt / Ehestand.

Vor zeiten sind die Klöster Schulen gewesen / darinn man junge Leute in Christlicher Lehre / vnd andern nützlichen Künsten auffgezogen hat / Daß sie hernach zu regierung der Kirchen / vnd zu predigen gebraucht worden / Aber jtzund machen sie viel ein ander wesen / auß dem Klosterleben / daß es Gottesdienst / Cultus vnd Opffer seyn für die Sünde / daß es Christliche Heiligkeit vnd Volkomenheit sey / Wie aber die Münch diß jhr heilig leben / da sie von rhümen / halten / wöllen wir hie vmb glimpffs willen fallen lassen.

Erstlich aber von den jenigen / so sich auß dem Klosterleben in Ehestand begeben haben / wird bey vns also gelehret / daß der Ehestand allen frey sol gelassen werden / welche zu ewiger Keuscheit nicht geschickt sind / Denn kein Gelübde kan Gottes ordnung vnd Gebot auffheben. Nu ist dieses ein klar Gebot / Vnzucht zuuermeiden / sol ein jeder sein Eheweib haben / vnd nicht allein durchs Gebot / Sondern auch durch die Natur vnd Gottes Werck werden solche

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[160/0345] hat man neben den Kloster Gelübden / viel ander Stück mehr auffbracht / vnd mit solchen Banden vnd beschwerden hat man jhrer viel / auch vor gebürenden Jahren beladen. So sind auch viel Personen aus vnwissenheit zu solchem Klosterleben kommen / welche / wiewol sie sonst nicht zu jung gewesen / haben sie doch jhr vermögen nicht gnugsam ermessen noch verstanden / dieselben also verstrickt / sind gedrungen vnd gezwungen worden / im Klosterleben zubleiben / Wiewol sie die Canones selbs ledig sprechen / Vnd diß ist härter gehalten worden mit den Jungfrawen / denn mit den München / so man doch billich der Jungfrawen / als des schwechern Geschlechts / solt verschonet haben. Diese härtigkeit hat viel frommen Leuten vor dieser zeit mißfallen / die gesehen haben / daß man das Junge vnerfarne / vngelehrte Volck in die Klöster / vmb der narung willen / versteckt hat / Darauß hernach viel Sünd vnd Ergerniß gefolget / vnd sind die Gewissen in grosse Fahr vnd Strick gefallen. Da haben viel fromer Leute geklaget vber der Münch Tyranney / die hierinne nicht allein kein Euangelium / Sondern auch keine Canones haben hören wollen. Vber diese beschwerung haben sie auch die Gewissen mit vnrechter lehre verfüret / daß jhr Klosterleben solt Vergebung der Sünden verdienen / solt der Tauff gleich seyn / solt Christliche volkomenheit seyn / nicht allein Gottes Gebot erfüllen / Sondern auch darüber die Raht im Euangelio halten / also rhümen sie das Klosterleben / vnd setzens viel höher denn die Tauffe / vnd sonst eusserliche Göttliche Stende / als vber Obrigkeit / Predigampt / Ehestand. Vor zeiten sind die Klöster Schulen gewesen / darinn man junge Leute in Christlicher Lehre / vnd andern nützlichen Künsten auffgezogen hat / Daß sie hernach zu regierung der Kirchen / vnd zu predigen gebraucht worden / Aber jtzund machen sie viel ein ander wesen / auß dem Klosterleben / daß es Gottesdienst / Cultus vnd Opffer seyn für die Sünde / daß es Christliche Heiligkeit vnd Volkomenheit sey / Wie aber die Münch diß jhr heilig leben / da sie von rhümen / halten / wöllen wir hie vmb glimpffs willen fallen lassen. Erstlich aber von den jenigen / so sich auß dem Klosterleben in Ehestand begeben haben / wird bey vns also gelehret / daß der Ehestand allen frey sol gelassen werden / welche zu ewiger Keuscheit nicht geschickt sind / Denn kein Gelübde kan Gottes ordnung vnd Gebot auffheben. Nu ist dieses ein klar Gebot / Vnzucht zuuermeiden / sol ein jeder sein Eheweib haben / vnd nicht allein durchs Gebot / Sondern auch durch die Natur vnd Gottes Werck werden solche

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/345>, abgerufen am 22.11.2024.