[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.zum Ehestand getrieben / welchen GOtt nicht sonderliche Gabe zu ewiger Keuscheit geben hat / Derhalben die jenigen / die sich in Ehestand begeben / dieweil sie Gottes Gebot vnd Ordnung folgen / thun sie nicht vnrecht. Was kan man doch dagegen auffbringen / das Gelübde binde wie es wölle / So kan es doch Gottes Gebot nicht auffheben / vnd sol nicht wieder Gottes Gebot binden / Canones lehren selbs / daß in allen Gelübden / autoritas superioris sol außgenommen seyn / daß kein Gelübde der Obrigkeit jhre Macht wehren sol / Darumb sol in diesen Gelübden auch autoritas DEI außgezogen seyn / daß sie wieder Gottes Befehl nicht binden. Wenn alle Gelübde binden solten / so hetten die Bäpste auch nicht Macht gehabt die Gelübde zu relaxiren. Nun weis man / daß die Bäpste viel aus den Klöstern ledig gelassen haben / als ein König von Arragonia vnd andere / Darumb muß folgen / daß sie selbs bekennen / daß etliche Gelübde vnbündig / vnd nicht rechte Gelübde sind. Weiter ist vnbillich / daß man treibt auffs Gelübde / vnd siehet nicht zuuor / ob dieses Gelübde sind oder nicht. Gelübde sol von rechten vnd müglichen dingen / vnd freywillig geschehen / Nu stehet ewige Keuscheit nicht in eines jeden Macht / So weis man auch / daß junge Leute zum theil / zum Klosterleben gedrungen werden / zum theil sich / als vnerfarne / aus Vnuerstand darein begeben / die jhr vermügen nicht gewust / Haben auch nicht verstanden / ob solch Leben Göttlich sey oder nicht / Was nu aus Zwang oder Vnuerstand geschicht / das heist nicht freywillig geschehen / Darumb / so solchs nicht Gelübde sind / ist nicht noth zu disputieren / ob sie binden oder nicht binden / Denn so es nicht Gelübde sind / so binden sie nicht / Derhalben auch Canones die Gelübde relaxiren / so geschehen sind / von den / die noch nicht vber Funffzehen Jahr komen sind / Darumb / daß in dem alter noch niemand sein vermügen weis / Vnd ein ander ist noch linder / der verbeut Gelübde zu thun vor Achtzehen Jahren / durch diese Canones werden viel ledig gesprochen / die jetzund in Klöstern sind. So schreibet auch Augustinus 27. q. 1. Cap. Nuptiarum, Daß man die Ehe deren / so zuuor Keuscheit gelobt haben / nicht zerreissen sol / Darumb ob schon jemand das straffen wolte / daß die Gelübde gebrochen sind / So folget doch daraus nicht / daß man solcher Personen Ehe zerreissen sol. Wiewol nu Gottes Gebot / den Ehestand belangend / viel vom Klosterleben ledig machet / so zeigen doch die vnsern / ander mehr vrsach an / derhalben diese Vota nicht tüchtig noch bündig sind / Denn zum Ehestand getrieben / welchen GOtt nicht sonderliche Gabe zu ewiger Keuscheit geben hat / Derhalben die jenigen / die sich in Ehestand begeben / dieweil sie Gottes Gebot vnd Ordnung folgen / thun sie nicht vnrecht. Was kan man doch dagegen auffbringen / das Gelübde binde wie es wölle / So kan es doch Gottes Gebot nicht auffheben / vnd sol nicht wieder Gottes Gebot binden / Canones lehren selbs / daß in allen Gelübden / autoritas superioris sol außgenommen seyn / daß kein Gelübde der Obrigkeit jhre Macht wehren sol / Darumb sol in diesen Gelübden auch autoritas DEI außgezogen seyn / daß sie wieder Gottes Befehl nicht binden. Wenn alle Gelübde binden solten / so hetten die Bäpste auch nicht Macht gehabt die Gelübde zu relaxiren. Nun weis man / daß die Bäpste viel aus den Klöstern ledig gelassen haben / als ein König von Arragonia vnd andere / Darumb muß folgen / daß sie selbs bekennen / daß etliche Gelübde vnbündig / vnd nicht rechte Gelübde sind. Weiter ist vnbillich / daß man treibt auffs Gelübde / vnd siehet nicht zuuor / ob dieses Gelübde sind oder nicht. Gelübde sol von rechten vnd müglichen dingen / vnd freywillig geschehen / Nu stehet ewige Keuscheit nicht in eines jeden Macht / So weis man auch / daß junge Leute zum theil / zum Klosterleben gedrungen werden / zum theil sich / als vnerfarne / aus Vnuerstand darein begeben / die jhr vermügen nicht gewust / Haben auch nicht verstanden / ob solch Leben Göttlich sey oder nicht / Was nu aus Zwang oder Vnuerstand geschicht / das heist nicht freywillig geschehen / Darumb / so solchs nicht Gelübde sind / ist nicht noth zu disputieren / ob sie binden oder nicht binden / Denn so es nicht Gelübde sind / so binden sie nicht / Derhalben auch Canones die Gelübde relaxiren / so geschehen sind / von den / die noch nicht vber Funffzehen Jahr komen sind / Darumb / daß in dem alter noch niemand sein vermügen weis / Vnd ein ander ist noch linder / der verbeut Gelübde zu thun vor Achtzehen Jahren / durch diese Canones werden viel ledig gesprochen / die jetzund in Klöstern sind. So schreibet auch Augustinus 27. q. 1. Cap. Nuptiarum, Daß man die Ehe deren / so zuuor Keuscheit gelobt haben / nicht zerreissen sol / Darumb ob schon jemand das straffen wolte / daß die Gelübde gebrochen sind / So folget doch daraus nicht / daß man solcher Personen Ehe zerreissen sol. 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Was kan man doch dagegen auffbringen / das Gelübde binde wie es wölle / So kan es doch Gottes Gebot nicht auffheben / vnd sol nicht wieder Gottes Gebot binden / Canones lehren selbs / daß in allen Gelübden / autoritas superioris sol außgenommen seyn / daß kein Gelübde der Obrigkeit jhre Macht wehren sol / Darumb sol in diesen Gelübden auch autoritas DEI außgezogen seyn / daß sie wieder Gottes Befehl nicht binden.
Wenn alle Gelübde binden solten / so hetten die Bäpste auch nicht Macht gehabt die Gelübde zu relaxiren. Nun weis man / daß die Bäpste viel aus den Klöstern ledig gelassen haben / als ein König von Arragonia vnd andere / Darumb muß folgen / daß sie selbs bekennen / daß etliche Gelübde vnbündig / vnd nicht rechte Gelübde sind.
Weiter ist vnbillich / daß man treibt auffs Gelübde / vnd siehet nicht zuuor / ob dieses Gelübde sind oder nicht. Gelübde sol von rechten vnd müglichen dingen / vnd freywillig geschehen / Nu stehet ewige Keuscheit nicht in eines jeden Macht / So weis man auch / daß junge Leute zum theil / zum Klosterleben gedrungen werden / zum theil sich / als vnerfarne / aus Vnuerstand darein begeben / die jhr vermügen nicht gewust / Haben auch nicht verstanden / ob solch Leben Göttlich sey oder nicht / Was nu aus Zwang oder Vnuerstand geschicht / das heist nicht freywillig geschehen / Darumb / so solchs nicht Gelübde sind / ist nicht noth zu disputieren / ob sie binden oder nicht binden / Denn so es nicht Gelübde sind / so binden sie nicht / Derhalben auch Canones die Gelübde relaxiren / so geschehen sind / von den / die noch nicht vber Funffzehen Jahr komen sind / Darumb / daß in dem alter noch niemand sein vermügen weis / Vnd ein ander ist noch linder / der verbeut Gelübde zu thun vor Achtzehen Jahren / durch diese Canones werden viel ledig gesprochen / die jetzund in Klöstern sind. So schreibet auch Augustinus 27. q. 1. Cap. Nuptiarum, Daß man die Ehe deren / so zuuor Keuscheit gelobt haben / nicht zerreissen sol / Darumb ob schon jemand das straffen wolte / daß die Gelübde gebrochen sind / So folget doch daraus nicht / daß man solcher Personen Ehe zerreissen sol.
Wiewol nu Gottes Gebot / den Ehestand belangend / viel vom Klosterleben ledig machet / so zeigen doch die vnsern / ander mehr vrsach an / derhalben diese Vota nicht tüchtig noch bündig sind / Denn
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/346>, abgerufen am 16.07.2024. |