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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Auß diesem ist leicht zu mercken / vnterscheid zwischen dem Glauben / vnd zwischen der Frömkeit / die durchs Gesetz kümpt. Denn der Glaub ist ein solcher Gottesdienst / vnd latria. Da ich mir schencken vnd geben lasse. Die Gerechtigkeit aber des Gesetzes / ist ein solcher Gottesdienst / der da Gott anbeutet vnser Wercke. So wil Gott nu durch den Glauben also geehret seyn / daß wir vom jm empfahen / was er verheisset / vnd anbeutet.

Daß aber der Glaub nicht allein sey / die Historien wissen / Sondern der da fest helt / die Göttlich verheissung / zeiget Paulus gnugsam an / Der da saget zu den Römern am 4. Derhalben muß die Gerechtigkeit durch den Glauben kommen / Auff daß die verheissung fest bleibe.

Da hefftet vnd verbindet Paulus die zwey also zusammen / daß wo Verheissung ist / da muß auch Glaub seyn / etc. Vnd wiederumb Correlatiue, Wo Verheissung ist / da foddert Gott auch Glauben.

Wiewol noch klerer vnd schlechter zu zeigen ist / Was der Glaube der da gerecht macht / sey / Wenn wir vnser eigen Credo, vnd Glauben ansehen. Denn im Symbolo stehet je dieser Artickel / Vergebung der Sünde. Darumb ists nicht gnug / daß ich wisse oder gleube / daß Christus Geborn ist / Gelidden hat / Aufferstanden ist / Wenn wir nicht auch diesen Artickel / darumb das alles endlich geschehen / gleuben / Nemlich / ich gleube / daß mir die Sünde vergeben seyn / Auff den Artickel muß das ander alles gezogen werden / Nemlich / daß vmb Christus willen / Nicht vmb meines verdiensts willen / vns die Sünde vergeben werden. Denn was wehr noth / daß Gott Christum für vnser Sünde gebe / wenn vnser Verdienst für vnser Sünde kündte gnug thun.

Derhalben so offt wir reden von dem Glauben / der gerecht machet / oder fide iustificante, So sind allzeit diese drey Stück oder obiecta bey einander / Erstlich / die Göttlich Verheissung / Zum andern / daß dieselbige vmb sonst / ohn Verdienst / Gnade anbeutet / Für das dritte / daß CHristi Blut vnd Verdienst der Schatz ist / durch welchen die Sünde bezahlet ist. Die Verheissung wird durch den Glauben empfangen / daß sie aber ohne verdienst Gnade anbeut / Da gehet alle vnser Wirdigkeit / vnd Verdienst vnter / vnd zu beden / Vnd wird gepreiset / die Gnad / vnd gros Barmhertzigkeit. Der Verdienst Christi aber / ist der Schatz / denn es muß je ein Schatz vnd edles Pfand seyn / dadurch die Sünde aller Welt bezalt seyn.

Die gantze Schrifft Alts vnd Newes Testaments / wenn sie

Auß diesem ist leicht zu mercken / vnterscheid zwischen dem Glauben / vnd zwischen der Frömkeit / die durchs Gesetz kümpt. Denn der Glaub ist ein solcher Gottesdienst / vnd latria. Da ich mir schencken vnd geben lasse. Die Gerechtigkeit aber des Gesetzes / ist ein solcher Gottesdienst / der da Gott anbeutet vnser Wercke. So wil Gott nu durch den Glauben also geehret seyn / daß wir vom jm empfahen / was er verheisset / vnd anbeutet.

Daß aber der Glaub nicht allein sey / die Historien wissen / Sondern der da fest helt / die Göttlich verheissung / zeiget Paulus gnugsam an / Der da saget zu den Römern am 4. Derhalben muß die Gerechtigkeit durch den Glauben kommen / Auff daß die verheissung fest bleibe.

Da hefftet vnd verbindet Paulus die zwey also zusammen / daß wo Verheissung ist / da muß auch Glaub seyn / etc. Vnd wiederumb Correlatiue, Wo Verheissung ist / da foddert Gott auch Glauben.

Wiewol noch klerer vnd schlechter zu zeigen ist / Was der Glaube der da gerecht macht / sey / Wenn wir vnser eigen Credo, vnd Glauben ansehen. Denn im Symbolo stehet je dieser Artickel / Vergebung der Sünde. Darumb ists nicht gnug / daß ich wisse oder gleube / daß Christus Geborn ist / Gelidden hat / Aufferstanden ist / Wenn wir nicht auch diesen Artickel / darumb das alles endlich geschehen / gleuben / Nemlich / ich gleube / daß mir die Sünde vergeben seyn / Auff den Artickel muß das ander alles gezogen werden / Nemlich / daß vmb Christus willen / Nicht vmb meines verdiensts willen / vns die Sünde vergeben werden. Denn was wehr noth / daß Gott Christum für vnser Sünde gebe / wenn vnser Verdienst für vnser Sünde kündte gnug thun.

Derhalben so offt wir reden von dem Glauben / der gerecht machet / oder fide iustificante, So sind allzeit diese drey Stück oder obiecta bey einander / Erstlich / die Göttlich Verheissung / Zum andern / daß dieselbige vmb sonst / ohn Verdienst / Gnade anbeutet / Für das dritte / daß CHristi Blut vnd Verdienst der Schatz ist / durch welchen die Sünde bezahlet ist. Die Verheissung wird durch den Glauben empfangen / daß sie aber ohne verdienst Gnade anbeut / Da gehet alle vnser Wirdigkeit / vnd Verdienst vnter / vnd zu beden / Vnd wird gepreiset / die Gnad / vnd gros Barmhertzigkeit. Der Verdienst Christi aber / ist der Schatz / denn es muß je ein Schatz vnd edles Pfand seyn / dadurch die Sünde aller Welt bezalt seyn.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/392>, abgerufen am 22.11.2024.