[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Es sollen auch die Antinomi, oder Gesetzstürmer in diesen Kirchen nicht geduldet werden / welche die Predigt des Gesetzes aus der Kirchen wegwerffen / vnnd wöllen / daß man die Sünde straffen / Rew vnnd Leid lehren solle / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio / vnter solchem schein / daß man die Gewissen nicht so hart angreiffen / noch so hefftig schrecken solle / wie das Gesetz thut. Aber die Schwermer hat Lutherus aus gewaltigem Grunde der Schrifft wiederlegt. Es ist auch das nicht wahr / daß etliche schwermen / wenn Erkentnis der Sünden / Rew vnd Leid vber die Sünde / aus dem Gesetz geprediget wird / daß das sey ein Judas Busse / vnnd ewige Verzweiffelung / Sondern das ist wahr / wenn man es bey der Predigt des Gesetzes alleine bleiben lassen / vnnd nicht alßbald auch die Vergebung der Sünden / auff die Busse / durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnnd were es eine Judasche Verzweiffelung. Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis Legis est CHRISTVS ad iustitiam credenti, Roman. 10. Vnd GOTT beschleust durchs Gesetz Alles vnter die Sünde / auff daß er sich Aller erbarme / vnnd die Verheissung komme durch den Glauben an CHRIstum / Roman. 11. Galat. 3. Et Lex est Paedagogus ad CHRISTVM. Es thun auch die vnrecht / die da den Tertium vsum Legis verwerffen / als solte das Gesetz den Bekehrten vnd Vernewerten dazu nicht dienstlich seyn / daß es sie berichte / was sie zum Newen Gehorsam für gute Werck thun sollen / wie dis droben erkleret ist. Es sollen die Prediger auch gründlichen Verstand vnd Bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, daß sie nicht entweder Gezenck darüber erregen / oder aus Mißuerstand derselbigen / den nötigen Vnterscheid des Gesetzes vnnd Euangelij confundieren. Das stehet in Apologia etliche mahl / daß das Euangelium sey eine Predigt von der Busse / vnnd Vergebung der Sünden / Wie auch Lutherus in seinen Schrifften offt also redet / Aber die meinung hat es in keinem wege nicht / als were kein Vnterscheid vnter dem Gesetz vnd Euangelio / Oder / als solte Erkentnis der Sünden / GOttes Zorn / Rew vnnd Leid vber die Sünde wieder Paulum gelehret werden / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio. Sondern wie das Wörtlein (Gesetz) offt für die gantze Lehre des Göttlichen Worts / auch des Euangelij / gebrauchet wird / Psalm. 19. vnd 119. Isai. 2. Roman. 8. Also wird auch das Wörtlein (Euangelion) zu weilen in gemein gebraucht / für die Summa des Göttlichen Worts / Marc. 1. vnnd 16. Luc. 9. Actor. 20. Es sollen auch die Antinomi, oder Gesetzstürmer in diesen Kirchen nicht geduldet werden / welche die Predigt des Gesetzes aus der Kirchen wegwerffen / vnnd wöllen / daß man die Sünde straffen / Rew vnnd Leid lehren solle / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio / vnter solchem schein / daß man die Gewissen nicht so hart angreiffen / noch so hefftig schrecken solle / wie das Gesetz thut. Aber die Schwermer hat Lutherus aus gewaltigem Grunde der Schrifft wiederlegt. Es ist auch das nicht wahr / daß etliche schwermen / wenn Erkentnis der Sünden / Rew vnd Leid vber die Sünde / aus dem Gesetz geprediget wird / daß das sey ein Judas Busse / vnnd ewige Verzweiffelung / Sondern das ist wahr / wenn man es bey der Predigt des Gesetzes alleine bleiben lassen / vnnd nicht alßbald auch die Vergebung der Sünden / auff die Busse / durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnnd were es eine Judasche Verzweiffelung. Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis Legis est CHRISTVS ad iustitiam credenti, Roman. 10. Vnd GOTT beschleust durchs Gesetz Alles vnter die Sünde / auff daß er sich Aller erbarme / vnnd die Verheissung komme durch den Glauben an CHRIstum / Roman. 11. Galat. 3. Et Lex est Paedagogus ad CHRISTVM. Es thun auch die vnrecht / die da den Tertium vsum Legis verwerffen / als solte das Gesetz den Bekehrten vnd Vernewerten dazu nicht dienstlich seyn / daß es sie berichte / was sie zum Newen Gehorsam für gute Werck thun sollen / wie dis droben erkleret ist. Es sollen die Prediger auch gründlichen Verstand vnd Bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, daß sie nicht entweder Gezenck darüber erregen / oder aus Mißuerstand derselbigen / den nötigen Vnterscheid des Gesetzes vnnd Euangelij confundieren. Das stehet in Apologia etliche mahl / daß das Euangelium sey eine Predigt von der Busse / vnnd Vergebung der Sünden / Wie auch Lutherus in seinen Schrifften offt also redet / Aber die meinung hat es in keinem wege nicht / als were kein Vnterscheid vnter dem Gesetz vnd Euangelio / Oder / als solte Erkentnis der Sünden / GOttes Zorn / Rew vnnd Leid vber die Sünde wieder Paulum gelehret werden / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio. Sondern wie das Wörtlein (Gesetz) offt für die gantze Lehre des Göttlichen Worts / auch des Euangelij / gebrauchet wird / Psalm. 19. vnd 119. Isai. 2. Roman. 8. Also wird auch das Wörtlein (Euangelion) zu weilen in gemein gebraucht / für die Summa des Göttlichen Worts / Marc. 1. vnnd 16. Luc. 9. Actor. 20. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0045" n="10"/> <p>Es sollen auch die <hi rendition="#i">Antinomi,</hi> oder Gesetzstürmer in diesen Kirchen nicht geduldet werden / welche die Predigt des Gesetzes aus der Kirchen wegwerffen / vnnd wöllen / daß man die Sünde straffen / Rew vnnd Leid lehren solle / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio / vnter solchem schein / daß man die Gewissen nicht so hart angreiffen / noch so hefftig schrecken solle / wie das Gesetz thut. Aber die Schwermer hat Lutherus aus gewaltigem Grunde der Schrifft wiederlegt. Es ist auch das nicht wahr / daß etliche schwermen / wenn Erkentnis der Sünden / Rew vnd Leid vber die Sünde / aus dem Gesetz geprediget wird / daß das sey ein Judas Busse / vnnd ewige Verzweiffelung / Sondern das ist wahr / wenn man es bey der Predigt des Gesetzes alleine bleiben lassen / vnnd nicht alßbald auch die Vergebung der Sünden / auff die Busse / durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnnd were es eine Judasche Verzweiffelung. Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / <hi rendition="#i">Nam finis Legis est CHRISTVS ad iustitiam credenti,</hi> Roman. 10. Vnd GOTT beschleust durchs Gesetz Alles vnter die Sünde / auff daß er sich Aller erbarme / vnnd die Verheissung komme durch den Glauben an CHRIstum / Roman. 11. Galat. 3. <hi rendition="#i">Et Lex est Paedagogus ad CHRISTVM.</hi> Es thun auch die vnrecht / die da den <hi rendition="#i">Tertium vsum Legis</hi> verwerffen / als solte das Gesetz den Bekehrten vnd Vernewerten dazu nicht dienstlich seyn / daß es sie berichte / was sie zum Newen Gehorsam für gute Werck thun sollen / wie dis droben erkleret ist.</p> <p>Es sollen die Prediger auch gründlichen Verstand vnd Bericht haben / <hi rendition="#i">de vsitata & generali definitione Euangelij,</hi> daß sie nicht entweder Gezenck darüber erregen / oder aus Mißuerstand derselbigen / den nötigen Vnterscheid des Gesetzes vnnd Euangelij confundieren. Das stehet <hi rendition="#i">in Apologia</hi> etliche mahl / daß das Euangelium sey eine Predigt von der Busse / vnnd Vergebung der Sünden / Wie auch Lutherus in seinen Schrifften offt also redet / Aber die meinung hat es in keinem wege nicht / als were kein Vnterscheid vnter dem Gesetz vnd Euangelio / Oder / als solte Erkentnis der Sünden / GOttes Zorn / Rew vnnd Leid vber die Sünde wieder Paulum gelehret werden / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio. Sondern wie das Wörtlein (Gesetz) offt für die gantze Lehre des Göttlichen Worts / auch des Euangelij / gebrauchet wird / Psalm. 19. vnd 119. Isai. 2. Roman. 8. Also wird auch das Wörtlein (Euangelion) zu weilen in gemein gebraucht / für die Summa des Göttlichen Worts / Marc. 1. vnnd 16. Luc. 9. Actor. 20. </p> </div> </body> </text> </TEI> [10/0045]
Es sollen auch die Antinomi, oder Gesetzstürmer in diesen Kirchen nicht geduldet werden / welche die Predigt des Gesetzes aus der Kirchen wegwerffen / vnnd wöllen / daß man die Sünde straffen / Rew vnnd Leid lehren solle / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio / vnter solchem schein / daß man die Gewissen nicht so hart angreiffen / noch so hefftig schrecken solle / wie das Gesetz thut. Aber die Schwermer hat Lutherus aus gewaltigem Grunde der Schrifft wiederlegt. Es ist auch das nicht wahr / daß etliche schwermen / wenn Erkentnis der Sünden / Rew vnd Leid vber die Sünde / aus dem Gesetz geprediget wird / daß das sey ein Judas Busse / vnnd ewige Verzweiffelung / Sondern das ist wahr / wenn man es bey der Predigt des Gesetzes alleine bleiben lassen / vnnd nicht alßbald auch die Vergebung der Sünden / auff die Busse / durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnnd were es eine Judasche Verzweiffelung. Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis Legis est CHRISTVS ad iustitiam credenti, Roman. 10. Vnd GOTT beschleust durchs Gesetz Alles vnter die Sünde / auff daß er sich Aller erbarme / vnnd die Verheissung komme durch den Glauben an CHRIstum / Roman. 11. Galat. 3. Et Lex est Paedagogus ad CHRISTVM. Es thun auch die vnrecht / die da den Tertium vsum Legis verwerffen / als solte das Gesetz den Bekehrten vnd Vernewerten dazu nicht dienstlich seyn / daß es sie berichte / was sie zum Newen Gehorsam für gute Werck thun sollen / wie dis droben erkleret ist.
Es sollen die Prediger auch gründlichen Verstand vnd Bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, daß sie nicht entweder Gezenck darüber erregen / oder aus Mißuerstand derselbigen / den nötigen Vnterscheid des Gesetzes vnnd Euangelij confundieren. Das stehet in Apologia etliche mahl / daß das Euangelium sey eine Predigt von der Busse / vnnd Vergebung der Sünden / Wie auch Lutherus in seinen Schrifften offt also redet / Aber die meinung hat es in keinem wege nicht / als were kein Vnterscheid vnter dem Gesetz vnd Euangelio / Oder / als solte Erkentnis der Sünden / GOttes Zorn / Rew vnnd Leid vber die Sünde wieder Paulum gelehret werden / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio. Sondern wie das Wörtlein (Gesetz) offt für die gantze Lehre des Göttlichen Worts / auch des Euangelij / gebrauchet wird / Psalm. 19. vnd 119. Isai. 2. Roman. 8. Also wird auch das Wörtlein (Euangelion) zu weilen in gemein gebraucht / für die Summa des Göttlichen Worts / Marc. 1. vnnd 16. Luc. 9. Actor. 20.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |