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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Es sollen auch die Antinomi, oder Gesetzstürmer in diesen Kirchen nicht geduldet werden / welche die Predigt des Gesetzes aus der Kirchen wegwerffen / vnnd wöllen / daß man die Sünde straffen / Rew vnnd Leid lehren solle / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio / vnter solchem schein / daß man die Gewissen nicht so hart angreiffen / noch so hefftig schrecken solle / wie das Gesetz thut. Aber die Schwermer hat Lutherus aus gewaltigem Grunde der Schrifft wiederlegt. Es ist auch das nicht wahr / daß etliche schwermen / wenn Erkentnis der Sünden / Rew vnd Leid vber die Sünde / aus dem Gesetz geprediget wird / daß das sey ein Judas Busse / vnnd ewige Verzweiffelung / Sondern das ist wahr / wenn man es bey der Predigt des Gesetzes alleine bleiben lassen / vnnd nicht alßbald auch die Vergebung der Sünden / auff die Busse / durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnnd were es eine Judasche Verzweiffelung. Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis Legis est CHRISTVS ad iustitiam credenti, Roman. 10. Vnd GOTT beschleust durchs Gesetz Alles vnter die Sünde / auff daß er sich Aller erbarme / vnnd die Verheissung komme durch den Glauben an CHRIstum / Roman. 11. Galat. 3. Et Lex est Paedagogus ad CHRISTVM. Es thun auch die vnrecht / die da den Tertium vsum Legis verwerffen / als solte das Gesetz den Bekehrten vnd Vernewerten dazu nicht dienstlich seyn / daß es sie berichte / was sie zum Newen Gehorsam für gute Werck thun sollen / wie dis droben erkleret ist.

Es sollen die Prediger auch gründlichen Verstand vnd Bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, daß sie nicht entweder Gezenck darüber erregen / oder aus Mißuerstand derselbigen / den nötigen Vnterscheid des Gesetzes vnnd Euangelij confundieren. Das stehet in Apologia etliche mahl / daß das Euangelium sey eine Predigt von der Busse / vnnd Vergebung der Sünden / Wie auch Lutherus in seinen Schrifften offt also redet / Aber die meinung hat es in keinem wege nicht / als were kein Vnterscheid vnter dem Gesetz vnd Euangelio / Oder / als solte Erkentnis der Sünden / GOttes Zorn / Rew vnnd Leid vber die Sünde wieder Paulum gelehret werden / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio. Sondern wie das Wörtlein (Gesetz) offt für die gantze Lehre des Göttlichen Worts / auch des Euangelij / gebrauchet wird / Psalm. 19. vnd 119. Isai. 2. Roman. 8. Also wird auch das Wörtlein (Euangelion) zu weilen in gemein gebraucht / für die Summa des Göttlichen Worts / Marc. 1. vnnd 16. Luc. 9. Actor. 20.

Es sollen auch die Antinomi, oder Gesetzstürmer in diesen Kirchen nicht geduldet werden / welche die Predigt des Gesetzes aus der Kirchen wegwerffen / vnnd wöllen / daß man die Sünde straffen / Rew vnnd Leid lehren solle / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio / vnter solchem schein / daß man die Gewissen nicht so hart angreiffen / noch so hefftig schrecken solle / wie das Gesetz thut. Aber die Schwermer hat Lutherus aus gewaltigem Grunde der Schrifft wiederlegt. Es ist auch das nicht wahr / daß etliche schwermen / wenn Erkentnis der Sünden / Rew vnd Leid vber die Sünde / aus dem Gesetz geprediget wird / daß das sey ein Judas Busse / vnnd ewige Verzweiffelung / Sondern das ist wahr / wenn man es bey der Predigt des Gesetzes alleine bleiben lassen / vnnd nicht alßbald auch die Vergebung der Sünden / auff die Busse / durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnnd were es eine Judasche Verzweiffelung. Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis Legis est CHRISTVS ad iustitiam credenti, Roman. 10. Vnd GOTT beschleust durchs Gesetz Alles vnter die Sünde / auff daß er sich Aller erbarme / vnnd die Verheissung komme durch den Glauben an CHRIstum / Roman. 11. Galat. 3. Et Lex est Paedagogus ad CHRISTVM. Es thun auch die vnrecht / die da den Tertium vsum Legis verwerffen / als solte das Gesetz den Bekehrten vnd Vernewerten dazu nicht dienstlich seyn / daß es sie berichte / was sie zum Newen Gehorsam für gute Werck thun sollen / wie dis droben erkleret ist.

Es sollen die Prediger auch gründlichen Verstand vnd Bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, daß sie nicht entweder Gezenck darüber erregen / oder aus Mißuerstand derselbigen / den nötigen Vnterscheid des Gesetzes vnnd Euangelij confundieren. Das stehet in Apologia etliche mahl / daß das Euangelium sey eine Predigt von der Busse / vnnd Vergebung der Sünden / Wie auch Lutherus in seinen Schrifften offt also redet / Aber die meinung hat es in keinem wege nicht / als were kein Vnterscheid vnter dem Gesetz vnd Euangelio / Oder / als solte Erkentnis der Sünden / GOttes Zorn / Rew vnnd Leid vber die Sünde wieder Paulum gelehret werden / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio. Sondern wie das Wörtlein (Gesetz) offt für die gantze Lehre des Göttlichen Worts / auch des Euangelij / gebrauchet wird / Psalm. 19. vnd 119. Isai. 2. Roman. 8. Also wird auch das Wörtlein (Euangelion) zu weilen in gemein gebraucht / für die Summa des Göttlichen Worts / Marc. 1. vnnd 16. Luc. 9. Actor. 20.

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[10/0045] Es sollen auch die Antinomi, oder Gesetzstürmer in diesen Kirchen nicht geduldet werden / welche die Predigt des Gesetzes aus der Kirchen wegwerffen / vnnd wöllen / daß man die Sünde straffen / Rew vnnd Leid lehren solle / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio / vnter solchem schein / daß man die Gewissen nicht so hart angreiffen / noch so hefftig schrecken solle / wie das Gesetz thut. Aber die Schwermer hat Lutherus aus gewaltigem Grunde der Schrifft wiederlegt. Es ist auch das nicht wahr / daß etliche schwermen / wenn Erkentnis der Sünden / Rew vnd Leid vber die Sünde / aus dem Gesetz geprediget wird / daß das sey ein Judas Busse / vnnd ewige Verzweiffelung / Sondern das ist wahr / wenn man es bey der Predigt des Gesetzes alleine bleiben lassen / vnnd nicht alßbald auch die Vergebung der Sünden / auff die Busse / durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vnnd were es eine Judasche Verzweiffelung. Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis Legis est CHRISTVS ad iustitiam credenti, Roman. 10. Vnd GOTT beschleust durchs Gesetz Alles vnter die Sünde / auff daß er sich Aller erbarme / vnnd die Verheissung komme durch den Glauben an CHRIstum / Roman. 11. Galat. 3. Et Lex est Paedagogus ad CHRISTVM. Es thun auch die vnrecht / die da den Tertium vsum Legis verwerffen / als solte das Gesetz den Bekehrten vnd Vernewerten dazu nicht dienstlich seyn / daß es sie berichte / was sie zum Newen Gehorsam für gute Werck thun sollen / wie dis droben erkleret ist. Es sollen die Prediger auch gründlichen Verstand vnd Bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, daß sie nicht entweder Gezenck darüber erregen / oder aus Mißuerstand derselbigen / den nötigen Vnterscheid des Gesetzes vnnd Euangelij confundieren. Das stehet in Apologia etliche mahl / daß das Euangelium sey eine Predigt von der Busse / vnnd Vergebung der Sünden / Wie auch Lutherus in seinen Schrifften offt also redet / Aber die meinung hat es in keinem wege nicht / als were kein Vnterscheid vnter dem Gesetz vnd Euangelio / Oder / als solte Erkentnis der Sünden / GOttes Zorn / Rew vnnd Leid vber die Sünde wieder Paulum gelehret werden / nicht aus dem Gesetz / Sondern aus dem Euangelio. Sondern wie das Wörtlein (Gesetz) offt für die gantze Lehre des Göttlichen Worts / auch des Euangelij / gebrauchet wird / Psalm. 19. vnd 119. Isai. 2. Roman. 8. Also wird auch das Wörtlein (Euangelion) zu weilen in gemein gebraucht / für die Summa des Göttlichen Worts / Marc. 1. vnnd 16. Luc. 9. Actor. 20.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/45>, abgerufen am 30.04.2024.