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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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die Erde erfüllet ist / sey die Ehe nicht geboten. Sehet aber / wie weise Leute seyn da die Wiedersacher / durch dis Göttlich Wort / Wachset / vnd mehret euch / welchs noch jmmer gehet / vnd nicht auffhöret / ist Man vnd Weib also geschaffen / daß sie sollen fruchtbar seyn / nicht allein die zeit des anfangs / sondern so lang diese Natur weret. Denn gleich wie durch das Wort / Gen. am 1. da Gott sprach: Es lasse die Erde auffgehen Graß vnd Kraut / etc. die Erde also geschaffen ist / daß sie nicht allein im anfang Frucht bracht / sondern daß sie alle Jar Graß / Kreuter / vnd ander Gewechs brecht / so lang diese Natur weret. Also ist auch Man vnd Weib geschaffen / fruchtbar zu seyn / so lang diese Natur weret. Wie nu das Menschen Gebot vnd Gesetze nicht endern kan / daß die Erde nicht solt grüne werden / etc. Also kan auch kein Kloster Gelübde / kein Menschen Gebot / die Menschliche Natur endern / daß ein Weib nicht solt eins Mans begehren / ein Man eines Weibs / ohn ein sonderlich Gottes Werck.

Zum Andern / dieweil das Göttliche Geschöpff vnd GOttes Ordnung Natürlich Recht vnd Gesetz ist / so haben die Iurisconsulti recht gesagt / Daß des Mans vnd Weibs beyeinander seyn / vnd zusamen gehören / ist Natürlich Recht. So aber das Natürlich Recht niemands verendern kan / so muß je einem jeden die Ehe frey seyn. Denn wo Gott die Natur nicht verendert / da muß auch die art bleiben / die Gott der Natur eingepflantzt hat / vnd sie kan mit Menschen Gesetzen nicht verendert werden.

Derhalben ist es gantz Kindisch / daß die Wiedersacher sagen / Im anfang / da der Mensch geschaffen / sey die Ehe geboten / nu aber nicht. Denn es ist gleich / als wenn sie sprechen / etwan zu Adams vnd der Patriarchen zeiten / wenn ein Man geboren ward / hatte er Mannes art an sich / wenn ein Weib geboren ward / hatte sie Weibs art an sich / jetzund aber ists anders / Vorzeiten bracht ein Kind aus Mutter Leib Natürlich art mit sich / nu aber nicht.

So bleiben wir nun billich bey dem Spruch / wie die Iurisconsulti weißlich vnd recht gesagt haben / daß Man vnd Weib beyeinander seyn / ist Natürlich Recht. Ists nu Natürlich Recht / so ist es Gottes Ordnung / also in die Natur gepflantzt / vnd ist also auch Göttlich Recht. Dieweil aber das Göttlich vnd Natürlich Recht niemands zu endern hat / denn Gott allein / so muß der Ehestand jederman frey seyn / Denn die Natürlich angeborne neigung des Weibs gegen dem Man / des Mans gegen dem Weib / ist GOttes Geschöpff vnd Ordnung. Darumb ists recht / vnd hat kein Engel noch Mensch zu endern / GOTT der HERR hat nicht Adam allein geschaffen / sondern

die Erde erfüllet ist / sey die Ehe nicht geboten. Sehet aber / wie weise Leute seyn da die Wiedersacher / durch dis Göttlich Wort / Wachset / vnd mehret euch / welchs noch jmmer gehet / vnd nicht auffhöret / ist Man vnd Weib also geschaffen / daß sie sollen fruchtbar seyn / nicht allein die zeit des anfangs / sondern so lang diese Natur weret. Denn gleich wie durch das Wort / Gen. am 1. da Gott sprach: Es lasse die Erde auffgehen Graß vnd Kraut / etc. die Erde also geschaffen ist / daß sie nicht allein im anfang Frucht bracht / sondern daß sie alle Jar Graß / Kreuter / vnd ander Gewechs brecht / so lang diese Natur weret. Also ist auch Man vnd Weib geschaffen / fruchtbar zu seyn / so lang diese Natur weret. Wie nu das Menschen Gebot vnd Gesetze nicht endern kan / daß die Erde nicht solt grüne werden / etc. Also kan auch kein Kloster Gelübde / kein Menschen Gebot / die Menschliche Natur endern / daß ein Weib nicht solt eins Mans begehren / ein Man eines Weibs / ohn ein sonderlich Gottes Werck.

Zum Andern / dieweil das Göttliche Geschöpff vnd GOttes Ordnung Natürlich Recht vnd Gesetz ist / so haben die Iurisconsulti recht gesagt / Daß des Mans vnd Weibs beyeinander seyn / vnd zusamen gehören / ist Natürlich Recht. So aber das Natürlich Recht niemands verendern kan / so muß je einem jeden die Ehe frey seyn. Denn wo Gott die Natur nicht verendert / da muß auch die art bleiben / die Gott der Natur eingepflantzt hat / vnd sie kan mit Menschen Gesetzen nicht verendert werden.

Derhalben ist es gantz Kindisch / daß die Wiedersacher sagen / Im anfang / da der Mensch geschaffen / sey die Ehe geboten / nu aber nicht. Denn es ist gleich / als wenn sie sprechen / etwan zu Adams vnd der Patriarchen zeiten / weñ ein Man geboren ward / hatte er Mannes art an sich / wenn ein Weib geboren ward / hatte sie Weibs art an sich / jetzund aber ists anders / Vorzeiten bracht ein Kind aus Mutter Leib Natürlich art mit sich / nu aber nicht.

So bleiben wir nun billich bey dem Spruch / wie die Iurisconsulti weißlich vnd recht gesagt haben / daß Man vnd Weib beyeinander seyn / ist Natürlich Recht. Ists nu Natürlich Recht / so ist es Gottes Ordnung / also in die Natur gepflantzt / vnd ist also auch Göttlich Recht. Dieweil aber das Göttlich vnd Natürlich Recht niemands zu endern hat / deñ Gott allein / so muß der Ehestand jederman frey seyn / Deñ die Natürlich angeborne neigung des Weibs gegen dem Man / des Mans gegen dem Weib / ist GOttes Geschöpff vnd Ordnung. Darumb ists recht / vnd hat kein Engel noch Mensch zu endern / GOTT der HERR hat nicht Adam allein geschaffen / sondern

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/546>, abgerufen am 22.11.2024.