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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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sti / bezeuget Paulus / Er sey vber alle Himmel auffgefahren / auff daß Er alles erfülle / Ephes. 4. Vnd Hebreor. 7. Er ist höher geworden / denn der Himmel ist. Mit welcher weise zu reden die Schrifft die allerhöchste Göttliche Majestet / Krafft vnd Gewalt beschreibet / Psalm. 56. 68. vnd 110.

Zum Vierden / Wiewol dieser Artickel von der Himmelfart Christi / vnd sitzen zur rechten Hand Gottes / zwey Stück oder Theil hat / Doch sollen sie in keinem wege von einander gerissen werden / Sondern man sol sie also auff einander erfolgen lassen / daß der folgende Theil den nechst vorgehenden erklere / Denn Christus ist gen Himmel gefahren / nicht allein darumb / daß Er im Himmel sey / wie Enoch / vnd andere Heiligen / Sondern fürnemlich darumb / auff daß er sich setzet zur Rechten Gottes. Wie denn auch Petrus Acto. 2. bemeldte zweene Punct oder Theil in demselbigen Artickel auffeinander einführet / daß der erste durch den andern nechstfolgenden erkleret werde. Daher auch die Augspurgische Confession diese zweene Artickel zusammen setzet / Auffgefahren gen Himmel / auff daß Er sich setze zur Rechten des Vaters.

Zum Fünfften / Sol man solches sitzen zur Rechten Gottes auch nicht verstehen allein von der Göttlichen Natur in Christo / Denn nach derselbigen ist Er von Ewigkeit her daselbs gesessen / ja nach der Göttlichen Natur ist Er selbst die Rechte GOttes / Sondern dieser Artickel sol fürnemlich von der Menschlichen Natur in Christo verstanden werden / wie also die heilige Schrifft vnd die lieben Patres jhn verstehen vnd außlegen.

Es kan aber auch die Rechte Gottes nicht verstanden werden / für eine natürliche vnd reimliche einschliessung an einem gewissen orte des Himmels / Denn es ist die Rechte der Majestet vnd Krafft Gottes / Ebreor. 1. Luc. 22. welche von keinem reimlichen Orte kan vmbfangen oder vmbschrencket werden.

So ist es auch nicht gnug geredt / daß etliche sagen / Christus sey numehr zur Rechten Gottes / welchs sie nennen / das ort der Seligkeit vnd der Ruhe / Denn auff diese weise würden auch aller Heiligen Gottes Seelen zur Rechten Gottes sitzen / welchs doch die Schrifft allein Christo zueignet vnd gibet / vnd dasselbige mit solcher Außlegung / daß die Rechte Gottes sey eigentlich die Göttliche Majestet / vnd alle Krafft vnd Gewalt GOttes / Auff welche Arth Christus Matth. 28. nach seiner Menschlichen Natur saget: Mir ist gegeben aller Gewalt im Himmel vnd Erden.

So heist auch in der Schrifft dassitzen / der Thron / oder der

sti / bezeuget Paulus / Er sey vber alle Himmel auffgefahren / auff daß Er alles erfülle / Ephes. 4. Vnd Hebreor. 7. Er ist höher geworden / denn der Himmel ist. Mit welcher weise zu reden die Schrifft die allerhöchste Göttliche Majestet / Krafft vnd Gewalt beschreibet / Psalm. 56. 68. vnd 110.

Zum Vierden / Wiewol dieser Artickel von der Him̃elfart Christi / vnd sitzen zur rechten Hand Gottes / zwey Stück oder Theil hat / Doch sollen sie in keinem wege von einander gerissen werden / Sondern man sol sie also auff einander erfolgen lassen / daß der folgende Theil den nechst vorgehenden erklere / Denn Christus ist gen Him̃el gefahren / nicht allein darumb / daß Er im Himmel sey / wie Enoch / vnd andere Heiligen / Sondern fürnemlich darumb / auff daß er sich setzet zur Rechten Gottes. Wie denn auch Petrus Acto. 2. bemeldte zweene Punct oder Theil in demselbigen Artickel auffeinander einführet / daß der erste durch den andern nechstfolgenden erkleret werde. Daher auch die Augspurgische Confession diese zweene Artickel zusammen setzet / Auffgefahren gen Himmel / auff daß Er sich setze zur Rechten des Vaters.

Zum Fünfften / Sol man solches sitzen zur Rechten Gottes auch nicht verstehen allein von der Göttlichen Natur in Christo / Denn nach derselbigen ist Er von Ewigkeit her daselbs gesessen / ja nach der Göttlichen Natur ist Er selbst die Rechte GOttes / Sondern dieser Artickel sol fürnemlich von der Menschlichen Natur in Christo verstanden werden / wie also die heilige Schrifft vnd die lieben Patres jhn verstehen vnd außlegen.

Es kan aber auch die Rechte Gottes nicht verstanden werden / für eine natürliche vnd reimliche einschliessung an einem gewissen orte des Himmels / Denn es ist die Rechte der Majestet vnd Krafft Gottes / Ebreor. 1. Luc. 22. welche von keinem reimlichen Orte kan vmbfangen oder vmbschrencket werden.

So ist es auch nicht gnug geredt / daß etliche sagen / Christus sey numehr zur Rechten Gottes / welchs sie nennen / das ort der Seligkeit vnd der Ruhe / Denn auff diese weise würden auch aller Heiligen Gottes Seelen zur Rechten Gottes sitzen / welchs doch die Schrifft allein Christo zueignet vnd gibet / vnd dasselbige mit solcher Außlegung / daß die Rechte Gottes sey eigentlich die Göttliche Majestet / vnd alle Krafft vnd Gewalt GOttes / Auff welche Arth Christus Matth. 28. nach seiner Menschlichen Natur saget: Mir ist gegeben aller Gewalt im Himmel vnd Erden.

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[57/0725] sti / bezeuget Paulus / Er sey vber alle Himmel auffgefahren / auff daß Er alles erfülle / Ephes. 4. Vnd Hebreor. 7. Er ist höher geworden / denn der Himmel ist. Mit welcher weise zu reden die Schrifft die allerhöchste Göttliche Majestet / Krafft vnd Gewalt beschreibet / Psalm. 56. 68. vnd 110. Zum Vierden / Wiewol dieser Artickel von der Him̃elfart Christi / vnd sitzen zur rechten Hand Gottes / zwey Stück oder Theil hat / Doch sollen sie in keinem wege von einander gerissen werden / Sondern man sol sie also auff einander erfolgen lassen / daß der folgende Theil den nechst vorgehenden erklere / Denn Christus ist gen Him̃el gefahren / nicht allein darumb / daß Er im Himmel sey / wie Enoch / vnd andere Heiligen / Sondern fürnemlich darumb / auff daß er sich setzet zur Rechten Gottes. Wie denn auch Petrus Acto. 2. bemeldte zweene Punct oder Theil in demselbigen Artickel auffeinander einführet / daß der erste durch den andern nechstfolgenden erkleret werde. Daher auch die Augspurgische Confession diese zweene Artickel zusammen setzet / Auffgefahren gen Himmel / auff daß Er sich setze zur Rechten des Vaters. Zum Fünfften / Sol man solches sitzen zur Rechten Gottes auch nicht verstehen allein von der Göttlichen Natur in Christo / Denn nach derselbigen ist Er von Ewigkeit her daselbs gesessen / ja nach der Göttlichen Natur ist Er selbst die Rechte GOttes / Sondern dieser Artickel sol fürnemlich von der Menschlichen Natur in Christo verstanden werden / wie also die heilige Schrifft vnd die lieben Patres jhn verstehen vnd außlegen. Es kan aber auch die Rechte Gottes nicht verstanden werden / für eine natürliche vnd reimliche einschliessung an einem gewissen orte des Himmels / Denn es ist die Rechte der Majestet vnd Krafft Gottes / Ebreor. 1. Luc. 22. welche von keinem reimlichen Orte kan vmbfangen oder vmbschrencket werden. So ist es auch nicht gnug geredt / daß etliche sagen / Christus sey numehr zur Rechten Gottes / welchs sie nennen / das ort der Seligkeit vnd der Ruhe / Denn auff diese weise würden auch aller Heiligen Gottes Seelen zur Rechten Gottes sitzen / welchs doch die Schrifft allein Christo zueignet vnd gibet / vnd dasselbige mit solcher Außlegung / daß die Rechte Gottes sey eigentlich die Göttliche Majestet / vnd alle Krafft vnd Gewalt GOttes / Auff welche Arth Christus Matth. 28. nach seiner Menschlichen Natur saget: Mir ist gegeben aller Gewalt im Himmel vnd Erden. So heist auch in der Schrifft dassitzen / der Thron / oder der

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/725>, abgerufen am 22.11.2024.