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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Stuel / eigentlich das Reich / das Regiment / vnd die Herrschafft Gottes / wie S. Paulus den Spruch ausdem 110. Psalm vom sitzen zur Rechten Hand / durch das Wort herrschen vnd regieren / erkleret vnd außlegt / 1. Corinth. 15. vnd Ebreor. 8. wird benennet der Thron der Majestet.

So ist nun das der Summarische Heuptgrund / daß die heilige Schrifft durch das sitzen Christi zur Rechten des Vaters / zu verstehen gibt / daß die Menschliche Natur in Christo zur höchsten Majestet / Krafft vnd Gewalt vber alles / was genennet werden mag / erhöhet sey worden / Ephes. 1. 1. Petr. 3. Als nemlich / zu seinem ewigen Reich / vnd stetwerendem Priesterthumb / Ebreo. 4. Daß Christus nunmehr nach / in vnd durch seine beyden Naturen sein Reich vnd Priesterthumb verwalte vnd verrichte / Vnd gleichwol sind vnd bleiben die Göttliche vnd Menschliche Natur in Christo in alle Ewigkeit vnterschieden / Denn solches sitzen zur Rechten Gottes / verursachet oder machet keine vermischung / wie auch keine vergleichung der Naturen in Christo.

Vnd dem allem nach wird die wesentliche Gegenwertigkeit des Leibes vnd Bluts Christi im Abendmal / in den Worten des Testaments des Sohns GOttes vns bescheiden / durch die Himmelfarth Christi / vnd seinem sitzen zur Rechten GOttes weder auffgehaben noch genommen / Sondern viel mehr dadurch bestetiget / Denn durch die Wort der Einsetzung wird vns Christi Wille offenbahret / daß Er nemlich im Abendmahl mit seinem Leibe vnd Blute gegenwertig seyn wolle. Daß Er aber dasselbige (ob es schon nicht ein eigenschafft ist eines natürlichen Menschlichen Cörpers) auch vermöge zu thun / bezeuget der Artickel von der Himmelfart Christi / vnd daß Er nu sitze zur Rechten der Krafft GOttes / Wie solche Heuptgründe etwas völliger sind erkleret in der einhelligen wiederholten Bekentniß dieser Kirchen / dahin wir vns auch referiren.

III. Vom Gesetze vnd Euangelio.

DIe Apologia der Augspurgischen Confession / im Vierden Artickel von der Rechtfertigung des armen Sünders / spricht / Daß die gantze heilige Schrifft beyde Altes vnd Newes Testaments werde in zwey Heuptstücke getheilet / Nemlich / in das Gesetze vnd in die Verheissung von Christo / welches das Euangelium genennet wird. Weil aber im Newen Testament die Leuitische Kir-

Stuel / eigentlich das Reich / das Regiment / vnd die Herrschafft Gottes / wie S. Paulus den Spruch ausdem 110. Psalm vom sitzen zur Rechten Hand / durch das Wort herrschen vnd regieren / erkleret vnd außlegt / 1. Corinth. 15. vnd Ebreor. 8. wird benennet der Thron der Majestet.

So ist nun das der Summarische Heuptgrund / daß die heilige Schrifft durch das sitzen Christi zur Rechten des Vaters / zu verstehen gibt / daß die Menschliche Natur in Christo zur höchsten Majestet / Krafft vnd Gewalt vber alles / was genennet werden mag / erhöhet sey worden / Ephes. 1. 1. Petr. 3. Als nemlich / zu seinem ewigen Reich / vnd stetwerendem Priesterthumb / Ebreo. 4. Daß Christus nunmehr nach / in vnd durch seine beyden Naturen sein Reich vnd Priesterthumb verwalte vnd verrichte / Vnd gleichwol sind vnd bleiben die Göttliche vnd Menschliche Natur in Christo in alle Ewigkeit vnterschieden / Denn solches sitzen zur Rechten Gottes / verursachet oder machet keine vermischung / wie auch keine vergleichung der Naturen in Christo.

Vnd dem allem nach wird die wesentliche Gegenwertigkeit des Leibes vnd Bluts Christi im Abendmal / in den Worten des Testaments des Sohns GOttes vns bescheiden / durch die Himmelfarth Christi / vnd seinem sitzen zur Rechten GOttes weder auffgehaben noch genom̃en / Sondern viel mehr dadurch bestetiget / Denn durch die Wort der Einsetzung wird vns Christi Wille offenbahret / daß Er nemlich im Abendmahl mit seinem Leibe vnd Blute gegenwertig seyn wolle. Daß Er aber dasselbige (ob es schon nicht ein eigenschafft ist eines natürlichen Menschlichen Cörpers) auch vermöge zu thun / bezeuget der Artickel von der Him̃elfart Christi / vnd daß Er nu sitze zur Rechten der Krafft GOttes / Wie solche Heuptgründe etwas völliger sind erkleret in der einhelligen wiederholten Bekentniß dieser Kirchen / dahin wir vns auch referiren.

III. Vom Gesetze vnd Euangelio.

DIe Apologia der Augspurgischen Confession / im Vierden Artickel von der Rechtfertigung des armen Sünders / spricht / Daß die gantze heilige Schrifft beyde Altes vnd Newes Testaments werde in zwey Heuptstücke getheilet / Nemlich / in das Gesetze vnd in die Verheissung von Christo / welches das Euangelium genennet wird. Weil aber im Newen Testament die Leuitische Kir-

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[58/0726] Stuel / eigentlich das Reich / das Regiment / vnd die Herrschafft Gottes / wie S. Paulus den Spruch ausdem 110. Psalm vom sitzen zur Rechten Hand / durch das Wort herrschen vnd regieren / erkleret vnd außlegt / 1. Corinth. 15. vnd Ebreor. 8. wird benennet der Thron der Majestet. So ist nun das der Summarische Heuptgrund / daß die heilige Schrifft durch das sitzen Christi zur Rechten des Vaters / zu verstehen gibt / daß die Menschliche Natur in Christo zur höchsten Majestet / Krafft vnd Gewalt vber alles / was genennet werden mag / erhöhet sey worden / Ephes. 1. 1. Petr. 3. Als nemlich / zu seinem ewigen Reich / vnd stetwerendem Priesterthumb / Ebreo. 4. Daß Christus nunmehr nach / in vnd durch seine beyden Naturen sein Reich vnd Priesterthumb verwalte vnd verrichte / Vnd gleichwol sind vnd bleiben die Göttliche vnd Menschliche Natur in Christo in alle Ewigkeit vnterschieden / Denn solches sitzen zur Rechten Gottes / verursachet oder machet keine vermischung / wie auch keine vergleichung der Naturen in Christo. Vnd dem allem nach wird die wesentliche Gegenwertigkeit des Leibes vnd Bluts Christi im Abendmal / in den Worten des Testaments des Sohns GOttes vns bescheiden / durch die Himmelfarth Christi / vnd seinem sitzen zur Rechten GOttes weder auffgehaben noch genom̃en / Sondern viel mehr dadurch bestetiget / Denn durch die Wort der Einsetzung wird vns Christi Wille offenbahret / daß Er nemlich im Abendmahl mit seinem Leibe vnd Blute gegenwertig seyn wolle. Daß Er aber dasselbige (ob es schon nicht ein eigenschafft ist eines natürlichen Menschlichen Cörpers) auch vermöge zu thun / bezeuget der Artickel von der Him̃elfart Christi / vnd daß Er nu sitze zur Rechten der Krafft GOttes / Wie solche Heuptgründe etwas völliger sind erkleret in der einhelligen wiederholten Bekentniß dieser Kirchen / dahin wir vns auch referiren. III. Vom Gesetze vnd Euangelio. DIe Apologia der Augspurgischen Confession / im Vierden Artickel von der Rechtfertigung des armen Sünders / spricht / Daß die gantze heilige Schrifft beyde Altes vnd Newes Testaments werde in zwey Heuptstücke getheilet / Nemlich / in das Gesetze vnd in die Verheissung von Christo / welches das Euangelium genennet wird. Weil aber im Newen Testament die Leuitische Kir-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/726>, abgerufen am 22.11.2024.