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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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recht nicht ohne Gerechtigkeit / sondern vermittelst vnd durch die allerhöchste vnd vollkommenste Gerechtigkeit / die vnser Mittler der Son Gottes / da er vnter das Gesetz gethan war / mit seinem gehorsam / Leiden sterben / vnd Aufferstehung vns erworben hat. Denn diese frembde Gerechtigkeit Christi rechnet GOTT aus gnediger Barmhertzigkeit denen Sündern zu / welche in wahrer Buß durch rechten Glauben Christum im Wort vnd Sacramenten ergreiffen / vnd annemen / als der jhnen zur Gerechtigkeit von GOtt gemacht vnd gegeben ist / vnd stellet dieselbige Gerechtigkeit Christi zwischen Gottes Zorn vnd jhren Sünden. Vmb dieser Gerechtigkeit Christi / vnd vmb desselben Verdienst willen / machet Gott die gleubigen gerecht / das ist / Er spricht sie gerecht / absoluiert vnd spricht sie los von jren Sünden / vom Vrteil der Verdamnis / vnd des ewigen Todes / nimpt sie zu gnaden auff / helt sie für seine Kinder / vnd machet sie Erben der Seligkeit / vnnd des ewigen Lebens. Daher denn die jenigen / so durch den Glauben gerecht worden seyn / friede mit Gott haben / vnd einen frewdigen Zugang zu GOTT vnd seiner Gnade / durch den Glauben / in hoffnung der zukünfftigen Herrligkeit / die Gott geben sol / Rom. 5.

Das sind die Fundamenta vnd Heuptgründe dieser Lehre / von der Gerechtigkeit des Glaubens / für Gott / daraus klar zu sehen / wie die Lehre dieses Artickels beyde in der meynung vnd im reden könne vnd solle allerseits für falscher Lehre verwahret werden / es sey wieder die Phariseer vnd Werckheiligen / welche die ernewerung / eigene Werck / vnd derselbigen Verdienst / für GOttes Gerichte bringen / vnd darauff die Gerechtigkeit zur Versönung mit GOTT stellen vnd setzen / Oder wieder die sichern wilden Epicurer / welche tichten / daß Gott durchs Euangelium gentzlich das Gesetz habe auffgehaben / daß es nicht mehr gelte / also daß nunmehr Gott den Sünder gerecht mache / vnd zu Gnaden auffneme / Darumb vnd daher / weil er nach der Sünde nichts mehr frage.

Muß derhalben diese Lehre von der Gerechtigkeit / die für Gott gilt / also gefüret werden / daß dieselbige wieder alle Phariseische opiniones allein zugeschrieben vnd gegeben werde der pur lautern Gnade vnd Barmhertzigkeit Gottes / allein dem einigen Gehorsam vnd Verdienst Christi / welche durch die Verheissung des Euangelij vns fürgetragen / vnd allein durch den Glauben ergriffen vnd angenommen werde / vnd stehe allein in gnediger acceptation vnd annemung Gottes / oder versönung mit Gott / vnd in gnediger vergebung jhrer Sünden / vnd das darumb / auff daß die Verheissung den Armen

recht nicht ohne Gerechtigkeit / sondern vermittelst vnd durch die allerhöchste vnd vollkommenste Gerechtigkeit / die vnser Mittler der Son Gottes / da er vnter das Gesetz gethan war / mit seinem gehorsam / Leiden sterben / vnd Aufferstehung vns erworben hat. Denn diese frembde Gerechtigkeit Christi rechnet GOTT aus gnediger Barmhertzigkeit denen Sündern zu / welche in wahrer Buß durch rechten Glauben Christum im Wort vnd Sacramenten ergreiffen / vnd annemen / als der jhnen zur Gerechtigkeit von GOtt gemacht vnd gegeben ist / vnd stellet dieselbige Gerechtigkeit Christi zwischen Gottes Zorn vnd jhren Sünden. Vmb dieser Gerechtigkeit Christi / vnd vmb desselben Verdienst willen / machet Gott die gleubigen gerecht / das ist / Er spricht sie gerecht / absoluiert vnd spricht sie los von jren Sünden / vom Vrteil der Verdamnis / vnd des ewigen Todes / nimpt sie zu gnaden auff / helt sie für seine Kinder / vnd machet sie Erben der Seligkeit / vnnd des ewigen Lebens. Daher denn die jenigen / so durch den Glauben gerecht worden seyn / friede mit Gott haben / vnd einen frewdigen Zugang zu GOTT vnd seiner Gnade / durch den Glauben / in hoffnung der zukünfftigen Herrligkeit / die Gott geben sol / Rom. 5.

Das sind die Fundamenta vnd Heuptgründe dieser Lehre / von der Gerechtigkeit des Glaubens / für Gott / daraus klar zu sehen / wie die Lehre dieses Artickels beyde in der meynung vnd im reden könne vnd solle allerseits für falscher Lehre verwahret werden / es sey wieder die Phariseer vnd Werckheiligen / welche die ernewerung / eigene Werck / vnd derselbigen Verdienst / für GOttes Gerichte bringen / vnd darauff die Gerechtigkeit zur Versönung mit GOTT stellen vnd setzen / Oder wieder die sichern wilden Epicurer / welche tichten / daß Gott durchs Euangelium gentzlich das Gesetz habe auffgehaben / daß es nicht mehr gelte / also daß nunmehr Gott den Sünder gerecht mache / vnd zu Gnaden auffneme / Darumb vnd daher / weil er nach der Sünde nichts mehr frage.

Muß derhalben diese Lehre von der Gerechtigkeit / die für Gott gilt / also gefüret werden / daß dieselbige wieder alle Phariseische opiniones allein zugeschrieben vnd gegeben werde der pur lautern Gnade vnd Barmhertzigkeit Gottes / allein dem einigen Gehorsam vnd Verdienst Christi / welche durch die Verheissung des Euangelij vns fürgetragen / vnd allein durch den Glauben ergriffen vnd angenommen werde / vnd stehe allein in gnediger acceptation vnd annemung Gottes / oder versönung mit Gott / vnd in gnediger vergebung jhrer Sünden / vnd das darumb / auff daß die Verheissung den Armen

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[88/0756] recht nicht ohne Gerechtigkeit / sondern vermittelst vnd durch die allerhöchste vnd vollkommenste Gerechtigkeit / die vnser Mittler der Son Gottes / da er vnter das Gesetz gethan war / mit seinem gehorsam / Leiden sterben / vnd Aufferstehung vns erworben hat. Denn diese frembde Gerechtigkeit Christi rechnet GOTT aus gnediger Barmhertzigkeit denen Sündern zu / welche in wahrer Buß durch rechten Glauben Christum im Wort vnd Sacramenten ergreiffen / vnd annemen / als der jhnen zur Gerechtigkeit von GOtt gemacht vnd gegeben ist / vnd stellet dieselbige Gerechtigkeit Christi zwischen Gottes Zorn vnd jhren Sünden. Vmb dieser Gerechtigkeit Christi / vnd vmb desselben Verdienst willen / machet Gott die gleubigen gerecht / das ist / Er spricht sie gerecht / absoluiert vnd spricht sie los von jren Sünden / vom Vrteil der Verdamnis / vnd des ewigen Todes / nimpt sie zu gnaden auff / helt sie für seine Kinder / vnd machet sie Erben der Seligkeit / vnnd des ewigen Lebens. Daher denn die jenigen / so durch den Glauben gerecht worden seyn / friede mit Gott haben / vnd einen frewdigen Zugang zu GOTT vnd seiner Gnade / durch den Glauben / in hoffnung der zukünfftigen Herrligkeit / die Gott geben sol / Rom. 5. Das sind die Fundamenta vnd Heuptgründe dieser Lehre / von der Gerechtigkeit des Glaubens / für Gott / daraus klar zu sehen / wie die Lehre dieses Artickels beyde in der meynung vnd im reden könne vnd solle allerseits für falscher Lehre verwahret werden / es sey wieder die Phariseer vnd Werckheiligen / welche die ernewerung / eigene Werck / vnd derselbigen Verdienst / für GOttes Gerichte bringen / vnd darauff die Gerechtigkeit zur Versönung mit GOTT stellen vnd setzen / Oder wieder die sichern wilden Epicurer / welche tichten / daß Gott durchs Euangelium gentzlich das Gesetz habe auffgehaben / daß es nicht mehr gelte / also daß nunmehr Gott den Sünder gerecht mache / vnd zu Gnaden auffneme / Darumb vnd daher / weil er nach der Sünde nichts mehr frage. Muß derhalben diese Lehre von der Gerechtigkeit / die für Gott gilt / also gefüret werden / daß dieselbige wieder alle Phariseische opiniones allein zugeschrieben vnd gegeben werde der pur lautern Gnade vnd Barmhertzigkeit Gottes / allein dem einigen Gehorsam vnd Verdienst Christi / welche durch die Verheissung des Euangelij vns fürgetragen / vnd allein durch den Glauben ergriffen vnd angenommen werde / vnd stehe allein in gnediger acceptation vnd annemung Gottes / oder versönung mit Gott / vnd in gnediger vergebung jhrer Sünden / vnd das darumb / auff daß die Verheissung den Armen

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/756>, abgerufen am 21.11.2024.