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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Sündern fest sey / Rom. 3. vnd 4. Aber wieder die sichern Epicurischen gedancken muß der Proceß / welchen Gott fürnimpt vnd helt / wenn er einen armen Sünder gerecht machen wil / fleissig erkleret werden / nach dem Exempel Pauli / Rom. 3. vnd 5. Nemlich daß dieser Handel / einen armen Sünder nach Euangelischer weise zu rechtfertigen / nicht liederlich oder leichtfertig zugehe / als wenn einer solche leichtfertige gedancken fasset / Gott frage nach der Sünde nichts / sey wol damit zu frieden (Sondern daß es mit solchem ernst zugehe / daß vns erstlich das Gesetz Gottes für Gottes Gericht citiert vnd ledet / daselbst vns der Sünde halben beklaget / beschüldiget / vnd vberzeuget / fellet auch vber vns das Vrteil Gottes / das Gott mit seinen eignen Fingern geschrieben / Deuteron. 27. Rom. 2. mit folgender Execution / daß wir der vberfürten Sünde wegen schüldig seyn des Zorns Gottes / des Todes / vnd ewigen Verdamnis / auff daß aller Mundt verstopffet / vnd die gantze Welt Gott schüldig werde / Rom. 3.

Wenn nu also das Hertz ernstlich durchs Gesetz erschrecket wird / vnd Gottes Zorn fület / so sichet es sich vmb / vnd gedenckt / ob vnd wie es solchem vorstehenden jammer entgehen möcht. Esvernimpt aber aus Gottes Wort / daß kein Mensch für Gottes Gericht mit den Wercken des Gesetzes bestehen kan / weil aller Menschen Gerechtigkeit vnuolkommen vnd vnrein ist. Isai. 64. Vnd weis / daß solch Gesetz nicht kan auffgelöset noch auffgehaben werden. Wenn denn der arme Sünder in solchen fürchten vnd zittern nach der Seligkeit trachtet / Phil. 2. als denn weiset vns Gott durchs Euangelium auff Christum / der sich vmb vnsert willen vnter das Gesetz gethan / vnd an vnser stadt die Gerechtigkeit / vom Gesetz erfordert / erfüllet hat / welche Gerechtigkeit Christi Gott im wort vnd Sacramenten den erschrockenen Gewissen fürtragen vnd anbieten lest. Vnd in solcher Busse / rew vnd leid vber die Sünde / oder in solcher furcht vnd zittern ergreifft der Glaube in der Euangelischen Verheissung Christum / nimpt an / vnd applicirt vns die Gerechtigkeit / vnd das Verdienst Christi / helt sich mit festem vertrawen daran / Vnd vmb solcher Gerechtigkeit Christi willen / die wir ergreiffen / annemen / vnd vns zueignen / vnd daran halten / rechtfertiget Gott den armen Sünder / vber welchen bereit das Vrteil der verdamnis ergangen ist / das ist / Er spricht jhn wieder los von dem Vrteil der Verdamnis des Gesetzes / Nimpt jhn vmb des HErrn Christi willen zu gnaden auff / vnd verspricht jm in Christo das ewige Leben.

Es wiederholet auch Paulus zum öffternmal / vnd treibet mit allem fleis vnd ernst in diesem Artickel von der Gerechtigkeit des

Sündern fest sey / Rom. 3. vnd 4. Aber wieder die sichern Epicurischen gedancken muß der Proceß / welchen Gott fürnimpt vnd helt / wenn er einen armen Sünder gerecht machen wil / fleissig erkleret werden / nach dem Exempel Pauli / Rom. 3. vnd 5. Nemlich daß dieser Handel / einen armen Sünder nach Euangelischer weise zu rechtfertigen / nicht liederlich oder leichtfertig zugehe / als wenn einer solche leichtfertige gedancken fasset / Gott frage nach der Sünde nichts / sey wol damit zu frieden (Sondern daß es mit solchem ernst zugehe / daß vns erstlich das Gesetz Gottes für Gottes Gericht citiert vnd ledet / daselbst vns der Sünde halben beklaget / beschüldiget / vnd vberzeuget / fellet auch vber vns das Vrteil Gottes / das Gott mit seinen eignen Fingern geschrieben / Deuteron. 27. Rom. 2. mit folgender Execution / daß wir der vberfürten Sünde wegen schüldig seyn des Zorns Gottes / des Todes / vnd ewigen Verdamnis / auff daß aller Mundt verstopffet / vnd die gantze Welt Gott schüldig werde / Rom. 3.

Wenn nu also das Hertz ernstlich durchs Gesetz erschrecket wird / vnd Gottes Zorn fület / so sichet es sich vmb / vnd gedenckt / ob vñ wie es solchem vorstehenden jam̃er entgehen möcht. Esvernimpt aber aus Gottes Wort / daß kein Mensch für Gottes Gericht mit den Wercken des Gesetzes bestehen kan / weil aller Menschen Gerechtigkeit vnuolkommen vnd vnrein ist. Isai. 64. Vnd weis / daß solch Gesetz nicht kan auffgelöset noch auffgehaben werden. Wenn denn der arme Sünder in solchen fürchten vñ zittern nach der Seligkeit trachtet / Phil. 2. als denn weiset vns Gott durchs Euangelium auff Christum / der sich vmb vnsert willen vnter das Gesetz gethan / vnd an vnser stadt die Gerechtigkeit / vom Gesetz erfordert / erfüllet hat / welche Gerechtigkeit Christi Gott im wort vnd Sacramentẽ den erschrockenen Gewissen fürtragen vnd anbieten lest. Vnd in solcher Busse / rew vnd leid vber die Sünde / oder in solcher furcht vnd zittern ergreifft der Glaube in der Euangelischen Verheissung Christum / nimpt an / vnd applicirt vns die Gerechtigkeit / vnd das Verdienst Christi / helt sich mit festem vertrawen daran / Vnd vmb solcher Gerechtigkeit Christi willen / die wir ergreiffen / annemen / vnd vns zueignen / vnd daran halten / rechtfertiget Gott den armen Sünder / vber welchen bereit das Vrteil der verdamnis ergangen ist / das ist / Er spricht jhn wieder los von dem Vrteil der Verdamnis des Gesetzes / Nimpt jhn vmb des HErrn Christi willen zu gnaden auff / vnd verspricht jm in Christo das ewige Leben.

Es wiederholet auch Paulus zum öffternmal / vnd treibet mit allem fleis vnd ernst in diesem Artickel von der Gerechtigkeit des

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[89/0757] Sündern fest sey / Rom. 3. vnd 4. Aber wieder die sichern Epicurischen gedancken muß der Proceß / welchen Gott fürnimpt vnd helt / wenn er einen armen Sünder gerecht machen wil / fleissig erkleret werden / nach dem Exempel Pauli / Rom. 3. vnd 5. Nemlich daß dieser Handel / einen armen Sünder nach Euangelischer weise zu rechtfertigen / nicht liederlich oder leichtfertig zugehe / als wenn einer solche leichtfertige gedancken fasset / Gott frage nach der Sünde nichts / sey wol damit zu frieden (Sondern daß es mit solchem ernst zugehe / daß vns erstlich das Gesetz Gottes für Gottes Gericht citiert vnd ledet / daselbst vns der Sünde halben beklaget / beschüldiget / vnd vberzeuget / fellet auch vber vns das Vrteil Gottes / das Gott mit seinen eignen Fingern geschrieben / Deuteron. 27. Rom. 2. mit folgender Execution / daß wir der vberfürten Sünde wegen schüldig seyn des Zorns Gottes / des Todes / vnd ewigen Verdamnis / auff daß aller Mundt verstopffet / vnd die gantze Welt Gott schüldig werde / Rom. 3. Wenn nu also das Hertz ernstlich durchs Gesetz erschrecket wird / vnd Gottes Zorn fület / so sichet es sich vmb / vnd gedenckt / ob vñ wie es solchem vorstehenden jam̃er entgehen möcht. Esvernimpt aber aus Gottes Wort / daß kein Mensch für Gottes Gericht mit den Wercken des Gesetzes bestehen kan / weil aller Menschen Gerechtigkeit vnuolkommen vnd vnrein ist. Isai. 64. Vnd weis / daß solch Gesetz nicht kan auffgelöset noch auffgehaben werden. Wenn denn der arme Sünder in solchen fürchten vñ zittern nach der Seligkeit trachtet / Phil. 2. als denn weiset vns Gott durchs Euangelium auff Christum / der sich vmb vnsert willen vnter das Gesetz gethan / vnd an vnser stadt die Gerechtigkeit / vom Gesetz erfordert / erfüllet hat / welche Gerechtigkeit Christi Gott im wort vnd Sacramentẽ den erschrockenen Gewissen fürtragen vnd anbieten lest. Vnd in solcher Busse / rew vnd leid vber die Sünde / oder in solcher furcht vnd zittern ergreifft der Glaube in der Euangelischen Verheissung Christum / nimpt an / vnd applicirt vns die Gerechtigkeit / vnd das Verdienst Christi / helt sich mit festem vertrawen daran / Vnd vmb solcher Gerechtigkeit Christi willen / die wir ergreiffen / annemen / vnd vns zueignen / vnd daran halten / rechtfertiget Gott den armen Sünder / vber welchen bereit das Vrteil der verdamnis ergangen ist / das ist / Er spricht jhn wieder los von dem Vrteil der Verdamnis des Gesetzes / Nimpt jhn vmb des HErrn Christi willen zu gnaden auff / vnd verspricht jm in Christo das ewige Leben. Es wiederholet auch Paulus zum öffternmal / vnd treibet mit allem fleis vnd ernst in diesem Artickel von der Gerechtigkeit des

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/757>, abgerufen am 21.11.2024.