[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.kommen vnd vnrein an jhnen ist vnd bleibt in diesem Leben / darumb sie auch GOtt solche jhre vnuolkommene vnreine Gerechtigkeit der Wercke in seinem Gerichte nicht dürffen / mögen noch sollen fürbringen oder fürhalten. Daß aber etliche solchs also deprauieren vnd gefehrlich glosiren / als daß wir in diesem Leben für Gott gerecht seyn / zugleich durch die zugerechnete Gerechtigkeit Christi / vnd durch die angefangene Ernewerung / imputatione & inchoatione simul, oder daß die Gerechtigkeit des Glaubens für Gott stehe in beyden Stücken zugleich / das ist vnrecht vnd falsch / vnd sol in keinem wege geduldet werden. Es sollen aber auch hie die beweglichen vnd nöthigen Vrsachen betrachtet werden / warumb die Kirche die particulas exclusiuas (allein durch den Glauben / one Wercke / werden wir gerecht) behalten muß / mit angehangter nützer vnd nötiger erklerung / daß die guten Wercke nicht der meynung werden außgeschlossen / als dürfften oder solten dieselbigen als vngescheidene Früchte vnd wirckung des Glaubens nicht folgen / noch bey den Versönten vnd Gerechtfertigten befunden werden / Sondern die Wercke werden also außgeschlossen / daß sie in den Artickel der Rechtfertigung nicht eingeschoben oder eingemenget sollen werden / entweder als vrsach vnd verdienst der Gerechtigkeit / oder als das Mittel / die Gerechtigkeit / damit vnd dadurch zu erlangen / oder als die Forma selbst vnd zugehörige Theil der Rechtfertigung / oder vnter was schein / vnd mit was Titel es sonst geschehen möchte. Wie denn Vrbanus seliger in seinem offtbenanten Buch recht saget / Allein der Glaube machet gerecht / aber er bleibet nicht allein. Denn wie ein guter Baum gute Früchte bringet / also wircket auch ein rechtschaffener Glaube gute Wercke / welche dem Glauben gewißlich folgen. Denn wo keine Busse ist / wo keine gute Wercke folgen / da ist entweder kein Glaube / oder nur allein ein getichter Glaube. Das aber ist die Ordnung zwischen dem Glauben / vnd den Wercken / Erstlich durchs Gehör des Euangelij bekomme ich den Glauben / der mich gerecht machet / Wenn ich aber durch den Glauben bin gerecht worden / so thue ich alßdenn gute Wercke / Ein guter Baum ist von noth wegen ehe / denn seine gute Früchte. Haec Vrbanus. Eben dieser meynung lesen wir einen gar schönen Spruch Lutheri des Mannes Gottes / vber das 15. Cap. Gene. Ich weis / spricht er / daß die andere Tugenden gar herrliche Gaben Gottes seyn / Ich weis auch / daß der Glaube ohne dieselbige nicht ist. Es ist aber die Frage dauon / was eines jeden Eigenschafft / eigen Ampt vnd Werck sey? Wenn du in einer Hand mancherley Samen zugleich hast / so frage kommen vnd vnrein an jhnen ist vnd bleibt in diesem Leben / darumb sie auch GOtt solche jhre vnuolkommene vnreine Gerechtigkeit der Wercke in seinem Gerichte nicht dürffen / mögen noch sollen fürbringen oder fürhalten. Daß aber etliche solchs also deprauieren vnd gefehrlich glosiren / als daß wir in diesem Leben für Gott gerecht seyn / zugleich durch die zugerechnete Gerechtigkeit Christi / vnd durch die angefangene Ernewerung / imputatione & inchoatione simul, oder daß die Gerechtigkeit des Glaubens für Gott stehe in beyden Stücken zugleich / das ist vnrecht vnd falsch / vnd sol in keinem wege geduldet werden. Es sollen aber auch hie die beweglichen vnd nöthigen Vrsachen betrachtet werden / warumb die Kirche die particulas exclusiuas (allein durch den Glauben / one Wercke / werden wir gerecht) behalten muß / mit angehangter nützer vnd nötiger erklerung / daß die guten Wercke nicht der meynung werdẽ außgeschlossen / als dürfften oder solten dieselbigen als vngescheidene Früchte vnd wirckung des Glaubens nicht folgen / noch bey den Versönten vnd Gerechtfertigten befunden werden / Sondern die Wercke werden also außgeschlossen / daß sie in den Artickel der Rechtfertigung nicht eingeschoben oder eingemenget sollen werden / entweder als vrsach vnd verdienst der Gerechtigkeit / oder als das Mittel / die Gerechtigkeit / damit vnd dadurch zu erlangen / oder als die Forma selbst vnd zugehörige Theil der Rechtfertigung / oder vnter was schein / vnd mit was Titel es sonst geschehen möchte. Wie denn Vrbanus seliger in seinem offtbenanten Buch recht saget / Allein der Glaube machet gerecht / aber er bleibet nicht allein. Denn wie ein guter Baum gute Früchte bringet / also wircket auch ein rechtschaffener Glaube gute Wercke / welche dem Glauben gewißlich folgen. Denn wo keine Busse ist / wo keine gute Wercke folgen / da ist entweder kein Glaube / oder nur allein ein getichter Glaube. Das aber ist die Ordnung zwischen dem Glauben / vnd den Wercken / Erstlich durchs Gehör des Euangelij bekomme ich den Glauben / der mich gerecht machet / Wenn ich aber durch den Glauben bin gerecht worden / so thue ich alßdenn gute Wercke / Ein guter Baum ist von noth wegen ehe / denn seine gute Früchte. Haec Vrbanus. Eben dieser meynung lesen wir einen gar schönen Spruch Lutheri des Mannes Gottes / vber das 15. Cap. Gene. Ich weis / spricht er / daß die andere Tugenden gar herrliche Gaben Gottes seyn / Ich weis auch / daß der Glaube ohne dieselbige nicht ist. 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kommen vnd vnrein an jhnen ist vnd bleibt in diesem Leben / darumb sie auch GOtt solche jhre vnuolkommene vnreine Gerechtigkeit der Wercke in seinem Gerichte nicht dürffen / mögen noch sollen fürbringen oder fürhalten.
Daß aber etliche solchs also deprauieren vnd gefehrlich glosiren / als daß wir in diesem Leben für Gott gerecht seyn / zugleich durch die zugerechnete Gerechtigkeit Christi / vnd durch die angefangene Ernewerung / imputatione & inchoatione simul, oder daß die Gerechtigkeit des Glaubens für Gott stehe in beyden Stücken zugleich / das ist vnrecht vnd falsch / vnd sol in keinem wege geduldet werden.
Es sollen aber auch hie die beweglichen vnd nöthigen Vrsachen betrachtet werden / warumb die Kirche die particulas exclusiuas (allein durch den Glauben / one Wercke / werden wir gerecht) behalten muß / mit angehangter nützer vnd nötiger erklerung / daß die guten Wercke nicht der meynung werdẽ außgeschlossen / als dürfften oder solten dieselbigen als vngescheidene Früchte vnd wirckung des Glaubens nicht folgen / noch bey den Versönten vnd Gerechtfertigten befunden werden / Sondern die Wercke werden also außgeschlossen / daß sie in den Artickel der Rechtfertigung nicht eingeschoben oder eingemenget sollen werden / entweder als vrsach vnd verdienst der Gerechtigkeit / oder als das Mittel / die Gerechtigkeit / damit vnd dadurch zu erlangen / oder als die Forma selbst vnd zugehörige Theil der Rechtfertigung / oder vnter was schein / vnd mit was Titel es sonst geschehen möchte. Wie denn Vrbanus seliger in seinem offtbenanten Buch recht saget / Allein der Glaube machet gerecht / aber er bleibet nicht allein. Denn wie ein guter Baum gute Früchte bringet / also wircket auch ein rechtschaffener Glaube gute Wercke / welche dem Glauben gewißlich folgen. Denn wo keine Busse ist / wo keine gute Wercke folgen / da ist entweder kein Glaube / oder nur allein ein getichter Glaube. Das aber ist die Ordnung zwischen dem Glauben / vnd den Wercken / Erstlich durchs Gehör des Euangelij bekomme ich den Glauben / der mich gerecht machet / Wenn ich aber durch den Glauben bin gerecht worden / so thue ich alßdenn gute Wercke / Ein guter Baum ist von noth wegen ehe / denn seine gute Früchte. Haec Vrbanus.
Eben dieser meynung lesen wir einen gar schönen Spruch Lutheri des Mannes Gottes / vber das 15. Cap. Gene. Ich weis / spricht er / daß die andere Tugenden gar herrliche Gaben Gottes seyn / Ich weis auch / daß der Glaube ohne dieselbige nicht ist. Es ist aber die Frage dauon / was eines jeden Eigenschafft / eigen Ampt vnd Werck sey? Wenn du in einer Hand mancherley Samen zugleich hast / so frage
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