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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Derhalben ist das bedachtsam vnd bescheiden geredt / wenn man sagt / Man sol darumb gute Werck thun / auff daß nicht durch Sünde wieder das Gewissen der heilige Geist / die Busse / vnd der Glaube verloren werde / Vnd daß nicht durch verlierung des Glaubens beyde Gerechtigkeit vnd Seligkeit auch verloren werden / Denn wo wahrer Glaub nit mehr ist / da ist auch weder Gerechtigkeit noch seligkeit.

Vnd dis ist gesagt von den guten Wercken / die Gott selbst in seinem Wort geboten / vnd befohlen hat. Was aber belanget Adiaphora oder mitteldinge / in solchen Kirchenordnungen / die in Gottes Wort außdrücklich weder geboten noch verboten sind / wenn sie gebrauchet werden / vnd nützlich seyn zu guter Ordnung / zu Christlicher Zucht / erinnerung / zierd vnd wolstandt in den Kirchen / So hat die Kirche jhre Christliche Freyheit zur Erbawung zu ordnen / oder zu endern.

Vnd wiewol hierinnen fromme Christen vmb Friedes vnd Einigkeit willen / Ergernis vnd vnordnung zu verhüten / sich denen reinen Kirchen darinnen sie sind / in Christlicher Freyheit gerne gleichförmig halten / So ist doch zu wahrer Einigkeit der allgemeynen Christlichen Kirchen nicht nothwendig / daß allenthalben gleichförmige Ceremonien / von Menschen eingesetzt / gehalten müssen werden. Vnd wenn in solchen Menschen Satzungen noth vnd zwang auff die Gewissen gedrungen wil werden / als were es grosse Sünde / wenn ohn öffentlich Ergernisdarin ewas vnterlassen oder geendert wird / Item / wenn falsche Abergleubische meynung daran gehefftet wird / als stünde darinnen der wahre Gottesdienst / vnd die Gerechtigkeit. Oder wenn man daraus machen wil Verdienst der Gnaden Gottes / So gebeut Paulus außdrücklich / Bestehet in der Freyheit / damit vns Christus befreyet hat / vnd lasset euch nicht in das Knechtische Joch fangen / Gal. 5.

Also auch wenn zur zeit der Verfolgung / vnd im Fall der Bekentnisse / oder sonst die Feinde vnd Widersacher der Warheit solche Mitteldinge zu bestetigung falscher Lehre / Aberglaubens / Abgötterey / vnd zu vnterdrückung oder verfelschung reiner Lehre / vnd Christlicher Freyheit / entweder öffentlich erfordern / oder hinderlistig es dahin deuten vnd ziehen / So sol vnd kan man mit gutem Gewissen auch in solchen Mitteldingen den Wiedersachern zu gefallen nicht weichen vnd nachgeben / nicht willfahren / Denn es in solchem Fall nicht zuthun ist vmb die Eusserliche freye Mitteldinge / Sondern vmb die Warheit des Euangelij zu erhalten / welches verfelschung vnd vnterdrückung dadurch gesuchet wird / Auch vmb den Artickel der Christlichen Freyheit / Item / vmb das schwere Ergernisse / daß da-

Derhalben ist das bedachtsam vnd bescheiden geredt / wenn man sagt / Man sol darumb gute Werck thun / auff daß nicht durch Sünde wieder das Gewissen der heilige Geist / die Busse / vnd der Glaube verloren werde / Vnd daß nicht durch verlierung des Glaubens beyde Gerechtigkeit vnd Seligkeit auch verloren werden / Deñ wo wahrer Glaub nit mehr ist / da ist auch weder Gerechtigkeit noch seligkeit.

Vnd dis ist gesagt von den guten Wercken / die Gott selbst in seinem Wort geboten / vnd befohlen hat. Was aber belanget Adiaphora oder mitteldinge / in solchen Kirchenordnungen / die in Gottes Wort außdrücklich weder geboten noch verboten sind / wenn sie gebrauchet werden / vnd nützlich seyn zu guter Ordnung / zu Christlicher Zucht / erinnerung / zierd vnd wolstandt in den Kirchen / So hat die Kirche jhre Christliche Freyheit zur Erbawung zu ordnen / oder zu endern.

Vnd wiewol hierinnen fromme Christen vmb Friedes vnd Einigkeit willen / Ergernis vnd vnordnung zu verhüten / sich denen reinen Kirchen darinnen sie sind / in Christlicher Freyheit gerne gleichförmig halten / So ist doch zu wahrer Einigkeit der allgemeynen Christlichen Kirchen nicht nothwendig / daß allenthalben gleichförmige Ceremonien / von Menschen eingesetzt / gehalten müssen werden. Vnd wenn in solchen Menschen Satzungen noth vnd zwang auff die Gewissen gedrungen wil werden / als were es grosse Sünde / wenn ohn öffentlich Ergernisdarin ewas vnterlassen oder geendert wird / Item / wenn falsche Abergleubische meynung daran gehefftet wird / als stünde darinnen der wahre Gottesdienst / vnd die Gerechtigkeit. Oder wenn man daraus machen wil Verdienst der Gnaden Gottes / So gebeut Paulus außdrücklich / Bestehet in der Freyheit / damit vns Christus befreyet hat / vnd lasset euch nicht in das Knechtische Joch fangen / Gal. 5.

Also auch wenn zur zeit der Verfolgung / vnd im Fall der Bekentnisse / oder sonst die Feinde vnd Widersacher der Warheit solche Mitteldinge zu bestetigung falscher Lehre / Aberglaubens / Abgötterey / vnd zu vnterdrückung oder verfelschung reiner Lehre / vnd Christlicher Freyheit / entweder öffentlich erfordern / oder hinderlistig es dahin deuten vnd ziehen / So sol vnd kan man mit gutem Gewissen auch in solchen Mitteldingen den Wiedersachern zu gefallen nicht weichen vnd nachgeben / nicht willfahren / Denn es in solchem Fall nicht zuthun ist vmb die Eusserliche freye Mitteldinge / Sondern vmb die Warheit des Euangelij zu erhalten / welches verfelschung vnd vnterdrückung dadurch gesuchet wird / Auch vmb den Artickel der Christlichen Freyheit / Item / vmb das schwere Ergernisse / daß da-

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[102/0770] Derhalben ist das bedachtsam vnd bescheiden geredt / wenn man sagt / Man sol darumb gute Werck thun / auff daß nicht durch Sünde wieder das Gewissen der heilige Geist / die Busse / vnd der Glaube verloren werde / Vnd daß nicht durch verlierung des Glaubens beyde Gerechtigkeit vnd Seligkeit auch verloren werden / Deñ wo wahrer Glaub nit mehr ist / da ist auch weder Gerechtigkeit noch seligkeit. Vnd dis ist gesagt von den guten Wercken / die Gott selbst in seinem Wort geboten / vnd befohlen hat. Was aber belanget Adiaphora oder mitteldinge / in solchen Kirchenordnungen / die in Gottes Wort außdrücklich weder geboten noch verboten sind / wenn sie gebrauchet werden / vnd nützlich seyn zu guter Ordnung / zu Christlicher Zucht / erinnerung / zierd vnd wolstandt in den Kirchen / So hat die Kirche jhre Christliche Freyheit zur Erbawung zu ordnen / oder zu endern. Vnd wiewol hierinnen fromme Christen vmb Friedes vnd Einigkeit willen / Ergernis vnd vnordnung zu verhüten / sich denen reinen Kirchen darinnen sie sind / in Christlicher Freyheit gerne gleichförmig halten / So ist doch zu wahrer Einigkeit der allgemeynen Christlichen Kirchen nicht nothwendig / daß allenthalben gleichförmige Ceremonien / von Menschen eingesetzt / gehalten müssen werden. Vnd wenn in solchen Menschen Satzungen noth vnd zwang auff die Gewissen gedrungen wil werden / als were es grosse Sünde / wenn ohn öffentlich Ergernisdarin ewas vnterlassen oder geendert wird / Item / wenn falsche Abergleubische meynung daran gehefftet wird / als stünde darinnen der wahre Gottesdienst / vnd die Gerechtigkeit. Oder wenn man daraus machen wil Verdienst der Gnaden Gottes / So gebeut Paulus außdrücklich / Bestehet in der Freyheit / damit vns Christus befreyet hat / vnd lasset euch nicht in das Knechtische Joch fangen / Gal. 5. Also auch wenn zur zeit der Verfolgung / vnd im Fall der Bekentnisse / oder sonst die Feinde vnd Widersacher der Warheit solche Mitteldinge zu bestetigung falscher Lehre / Aberglaubens / Abgötterey / vnd zu vnterdrückung oder verfelschung reiner Lehre / vnd Christlicher Freyheit / entweder öffentlich erfordern / oder hinderlistig es dahin deuten vnd ziehen / So sol vnd kan man mit gutem Gewissen auch in solchen Mitteldingen den Wiedersachern zu gefallen nicht weichen vnd nachgeben / nicht willfahren / Denn es in solchem Fall nicht zuthun ist vmb die Eusserliche freye Mitteldinge / Sondern vmb die Warheit des Euangelij zu erhalten / welches verfelschung vnd vnterdrückung dadurch gesuchet wird / Auch vmb den Artickel der Christlichen Freyheit / Item / vmb das schwere Ergernisse / daß da-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/770>, abgerufen am 21.11.2024.