[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.baren / vnd wesentlichen eigenschafften für vnd für sind / vnd beiben. Darauff haben wir geantwortet / vnd antworten noch mit bestendigem grunde also / das hiedurch die eigenschafften jren Namen verlieren müsten / vnd nicht mehr eigenschafften bleiben / noch mit warheit genent werden könten. Denn was einem andern in der that mitgeteilet wird / das kan ja dem vorigen / des eigen es war / nicht mehr allein gebüren / in massen auch die Vernunfft / vnd algemeine erfarung bezeugen / das durchs MEVM, vnd TVVM, welchs sind pronomina possessiua, vnd gehören ad dominiorum, seu proprietatum distinctionem, auffgehoben wird die communio rerum. Was jhrer zweien / oder vielen zugleich gehört / das gehört nicht einem allein. Denn die Regel bleibt vnbeweglich: Quod reipsa fit commune, desinit esse proprium in quarto modo. Sonst müste die definition falsch sein: Proprium est, quod vni soli rei semper, & omnibus eius indiuiduis inest. Vnd könte nicht bestehen / das Nazianzenus / vnd Damascenus einmütiglich / vnd bestendig bezeugen: Proprietas mutationem nescit. Quonam enim modo Proprietatis nomen sustinere queat, si moueatur, atque mutetur? Diß alles ist so gewis / vnd vnleugbar / das kein vernünfftiger Mensch daran zweiffeln kan. Vnd dieweil es von den erschaffenen eigenschafften der Creaturen war ist / das die eigenschafften eines dings / keinem andern zugeschriben werden können / es sey denn dasselbig mit dem vörigen einerley Natur / vnd Wesen / denn sonst bliebe Eigenschafft nicht eigenschafft: Wicuiel mehr mus es war sein baren / vnd wesentlichen eigenschafften für vnd für sind / vnd beiben. Darauff haben wir geantwortet / vnd antworten noch mit bestendigem grunde also / das hiedurch die eigenschafften jren Namen verlieren müsten / vnd nicht mehr eigenschafften bleiben / noch mit warheit genent werden könten. Denn was einem andern in der that mitgeteilet wird / das kan ja dem vorigen / des eigen es war / nicht mehr allein gebüren / in massen auch die Vernunfft / vnd algemeine erfarung bezeugen / das durchs MEVM, vnd TVVM, welchs sind pronomina possessiua, vnd gehören ad dominiorum, seu proprietatum distinctionem, auffgehoben wird die communio rerum. Was jhrer zweien / oder vielen zugleich gehört / das gehört nicht einem allein. Deñ die Regel bleibt vnbeweglich: Quod reipsa fit commune, desinit esse proprium in quarto modo. Sonst müste die definition falsch sein: Proprium est, quod vni soli rei semper, & omnibus eius indiuiduis inest. Vnd könte nicht bestehen / das Nazianzenus / vnd Damascenus einmütiglich / vnd bestendig bezeugen: Proprietas mutationem nescit. Quónam enim modo Proprietatis nomen sustinere queat, si moueatur, atque mutetur? Diß alles ist so gewis / vnd vnleugbar / das kein vernünfftiger Mensch daran zweiffeln kan. Vnd dieweil es von den erschaffenen eigenschafften der Creaturen war ist / das die eigenschafften eines dings / keinem andern zugeschriben werden können / es sey denn dasselbig mit dem vörigen einerley Natur / vnd Wesen / denn sonst bliebe Eigenschafft nicht eigenschafft: Wicuiel mehr mus es war sein <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0160" n="158"/> baren / vnd wesentlichen eigenschafften für vnd für sind / vnd beiben.</p> <p>Darauff haben wir geantwortet / vnd antworten noch mit bestendigem grunde also / das hiedurch die eigenschafften jren Namen verlieren müsten / vnd nicht mehr eigenschafften bleiben / noch mit warheit genent werden könten.</p> <p>Denn was einem andern in der that mitgeteilet wird / das kan ja dem vorigen / des eigen es war / nicht mehr allein gebüren / in massen auch die Vernunfft / vnd algemeine erfarung bezeugen / das durchs MEVM, vnd TVVM, welchs sind pronomina possessiua, vnd gehören ad dominiorum, seu proprietatum distinctionem, auffgehoben wird die communio rerum. Was jhrer zweien / oder vielen zugleich gehört / das gehört nicht einem allein. Deñ die Regel bleibt vnbeweglich: Quod reipsa fit commune, desinit esse proprium in quarto modo.</p> <p>Sonst müste die definition falsch sein: Proprium est, quod vni soli rei semper, & omnibus eius indiuiduis inest.</p> <p>Vnd könte nicht bestehen / das Nazianzenus / vnd Damascenus einmütiglich / vnd bestendig bezeugen: Proprietas mutationem nescit. Quónam enim modo Proprietatis nomen sustinere queat, si moueatur, atque mutetur?</p> <p>Diß alles ist so gewis / vnd vnleugbar / das kein vernünfftiger Mensch daran zweiffeln kan. Vnd dieweil es von den erschaffenen eigenschafften der Creaturen war ist / das die eigenschafften eines dings / keinem andern zugeschriben werden können / es sey denn dasselbig mit dem vörigen einerley Natur / vnd Wesen / denn sonst bliebe Eigenschafft nicht eigenschafft: Wicuiel mehr mus es war sein </p> </div> </body> </text> </TEI> [158/0160]
baren / vnd wesentlichen eigenschafften für vnd für sind / vnd beiben.
Darauff haben wir geantwortet / vnd antworten noch mit bestendigem grunde also / das hiedurch die eigenschafften jren Namen verlieren müsten / vnd nicht mehr eigenschafften bleiben / noch mit warheit genent werden könten.
Denn was einem andern in der that mitgeteilet wird / das kan ja dem vorigen / des eigen es war / nicht mehr allein gebüren / in massen auch die Vernunfft / vnd algemeine erfarung bezeugen / das durchs MEVM, vnd TVVM, welchs sind pronomina possessiua, vnd gehören ad dominiorum, seu proprietatum distinctionem, auffgehoben wird die communio rerum. Was jhrer zweien / oder vielen zugleich gehört / das gehört nicht einem allein. Deñ die Regel bleibt vnbeweglich: Quod reipsa fit commune, desinit esse proprium in quarto modo.
Sonst müste die definition falsch sein: Proprium est, quod vni soli rei semper, & omnibus eius indiuiduis inest.
Vnd könte nicht bestehen / das Nazianzenus / vnd Damascenus einmütiglich / vnd bestendig bezeugen: Proprietas mutationem nescit. Quónam enim modo Proprietatis nomen sustinere queat, si moueatur, atque mutetur?
Diß alles ist so gewis / vnd vnleugbar / das kein vernünfftiger Mensch daran zweiffeln kan. Vnd dieweil es von den erschaffenen eigenschafften der Creaturen war ist / das die eigenschafften eines dings / keinem andern zugeschriben werden können / es sey denn dasselbig mit dem vörigen einerley Natur / vnd Wesen / denn sonst bliebe Eigenschafft nicht eigenschafft: Wicuiel mehr mus es war sein
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |