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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen.

Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn Fol. Apol. Erf. 83. b.Verfasser alhie felschlich citiren / vnd vieleicht nicht mit nüchtern augen angesehen (sintemal er nicht / wie sie fürgeben / Distinctione sexta, sed quinta, libri tertij, cap. 1. des Concilij Toletani gedenckt) viel mehr für vns / denn für vnser gegenteil decidirt / vnd schleusset / wie folget:

Quod dicitur solus Filius formam serui accepisse, per hoc non excluditur diuina natura ab exceptione seruilis formae, sed aliae duae personae, Pater scilicet, & Spiritus sanctus.

Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein.

Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also

die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen.

Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn Fol. Apol. Erf. 83. b.Verfasser alhie felschlich citiren / vnd vieleicht nicht mit nüchtern augen angesehen (sintemal er nicht / wie sie fürgeben / Distinctione sexta, sed quinta, libri tertij, cap. 1. des Concilij Toletani gedenckt) viel mehr für vns / denn für vnser gegenteil decidirt / vnd schleusset / wie folget:

Quod dicitur solus Filius formam serui accepisse, per hoc non excluditur diuina natura ab exceptione seruilis formae, sed aliae duae personae, Pater scilicet, & Spiritus sanctus.

Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein.

Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also

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        <p>Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob                      es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher                      Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht                      wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie                      daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben                      nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt                      gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger                      Mensch zu sein.</p>
        <p>Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij,                      non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es                      also
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[210/0212] die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen. Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn Verfasser alhie felschlich citiren / vnd vieleicht nicht mit nüchtern augen angesehen (sintemal er nicht / wie sie fürgeben / Distinctione sexta, sed quinta, libri tertij, cap. 1. des Concilij Toletani gedenckt) viel mehr für vns / denn für vnser gegenteil decidirt / vnd schleusset / wie folget: Fol. Apol. Erf. 83. b. Quod dicitur solus Filius formam serui accepisse, per hoc non excluditur diuina natura ab exceptione seruilis formae, sed aliae duae personae, Pater scilicet, & Spiritus sanctus. Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein. Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/212>, abgerufen am 21.11.2024.