[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christus seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens. Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum vero quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumue alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere a regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius. Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son GottesFol. Apol. Erf. 87. b. von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen. trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christus seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens. Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumue alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius. Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son GottesFol. Apol. Erf. 87. b. von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0259" n="257"/> trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christus seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens.</p> <p>Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumue alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius.</p> <p>Petri Lombardi Spruch / lib. <hi rendition="#i">3.</hi> Distinct. <hi rendition="#i">14.</hi> aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son Gottes<note place="right">Fol. Apol. Erf. <hi rendition="#i">87.</hi> b.</note> von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [257/0259]
trostreichen vrsach willen / ists keine Ketzerey / wenn wir mit der alten rechtgleubigen Kirchen sagen / vnd bekennen / das Christus seinem ampt nach (welchs er gutwillig mit sönderlicher reuerentz / vnd ehrerbietung gegen seinem ewigen Vater / als der Mitler / zu vnserm heil / vnd trost / auff sich genomen) kleiner sey / denn der / bey welchem er vmb vnser versönung bittet / ob er wol mit demselbigen einerley Natur / Maiestet / herrligkeit / vnd almacht in ewigkeit behelt. Sintemal auch ein Mensch bey seines gleichen für einen andern intercediren / oder bitten kan / ohne abbruch seines gleichmessigen gewalts / vnd ansehens.
Wie denn solchs Basilius Magnus mit einem feinen gleichnis erkleret: Demus enim (inquit) duos REGES pares esse, ac potestatem eandem habere: praefectum verò quendam, vel ducem ambos offendisse. Horumue alterum, prius admittentem offendentis supplicationem, petere à regni socio, vti cum illo redeat in gratiam. Num putabimus hoc imminuere dignitatem petentis? Nequaquam. Bißher Basilius.
Petri Lombardi Spruch / lib. 3. Distinct. 14. aus Ambrosio vber den Euangelisten Lucam / das die Person Christi / in quantum facta est hominis persona, in der zeit empfangen / was sie als die Person des Worts / von ewigkeit gehabt (welchen wir in vnser Apologia pag. 319. angezogen haben / die Regel damit zu erkleren / das der Son Mariae aus gnaden hab alles / was der Son Gottes von Natur hat) wolten sie gern verwerffen / bringen aber nichts dawider auff / derwegen wirs auch dabey beruhen lassen.
Fol. Apol. Erf. 87. b.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |