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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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gantze zeil ins testament inserirt / vnd andere wort dafür ausgestrichen.

Was dis für ein Erbar stücklein sey / geben wir verstendigen / vnd Christlichen Juristen zu erkennen. Sonderlich weil dasselbig Büchlein wider des Autoris wissen / vnd willen / nach solcher correction / oder viel mehr deprauation / heimlich wider in die Officinam verschickt worden / da es noch / durch sonderliche schickung Gottes / ehe es auffgelegt / offenbar / vnd von andern vnternomen ist.

Was solt man wol von vns armen Leuten für ein Weltgeschrey machen / wenn man dergleichen Erbare stücke / daruor vns Gott ewiglich behüten wolle / vff einigen vnsers mittels erweisen könte. Aber von jnen heists / wie der 56. Psalm sagt / Was sie böses thun / das ist schon vergeben / denn sie machen jnen kein gewissen.

Belangende das dictum Athanasij / da wir jnen wolmeinende / vnd one weitleufftigkeit gewiesen / das jr allegatum sich anders / denn sie angezeigt / befinde / geben sie zur Fol. Ap. Erf. 76. a.antwort / Erstlich / das es im vmbschrieben von dem Amanuensi versehen / welchs wir an seinen ort stellen / bitten aber gleichwol / da wir etwan solcher entschuldigung bedürfften / sie wollen vns dieselbige auch zu gut komen lassen.

Das sie aber zum andern mit fast vnhöfflichen worten heraus faren / vnd vns lügenstraffen / Es sey nicht war / was wir desfals berichtet / hetten wir vns gleichwol zu jnen / als grossern Lichtern / ja Seulen der Kirchen / mehr bescheidenheit versehen / vnd dafür geachtet / da wir / als die wir vns jnen nicht gleich weder an alter / noch verstand halten / vieleicht gejrret / sie würden vns (andern zum vorbilde) etwas gelinder begegnet sein / in betrachtung der verma-

gantze zeil ins testament inserirt / vnd andere wort dafür ausgestrichen.

Was dis für ein Erbar stücklein sey / geben wir verstendigen / vnd Christlichen Juristen zu erkennen. Sonderlich weil dasselbig Büchlein wider des Autoris wissen / vnd willen / nach solcher correction / oder viel mehr deprauation / heimlich wider in die Officinam verschickt worden / da es noch / durch sonderliche schickung Gottes / ehe es auffgelegt / offenbar / vnd von andern vnternomen ist.

Was solt man wol von vns armen Leuten für ein Weltgeschrey machen / wenn man dergleichen Erbare stücke / daruor vns Gott ewiglich behüten wolle / vff einigen vnsers mittels erweisen könte. Aber von jnen heists / wie der 56. Psalm sagt / Was sie böses thun / das ist schon vergeben / denn sie machen jnen kein gewissen.

Belangende das dictum Athanasij / da wir jnen wolmeinende / vnd one weitleufftigkeit gewiesen / das jr allegatum sich anders / denn sie angezeigt / befinde / geben sie zur Fol. Ap. Erf. 76. a.antwort / Erstlich / das es im vmbschrieben von dem Amanuensi versehen / welchs wir an seinen ort stellen / bitten aber gleichwol / da wir etwan solcher entschuldigung bedürfften / sie wollen vns dieselbige auch zu gut komen lassen.

Das sie aber zum andern mit fast vnhöfflichen worten heraus faren / vnd vns lügenstraffen / Es sey nicht war / was wir desfals berichtet / hetten wir vns gleichwol zu jnen / als grossern Lichtern / ja Seulen der Kirchen / mehr bescheidenheit versehen / vnd dafür geachtet / da wir / als die wir vns jnen nicht gleich weder an alter / noch verstand halten / vieleicht gejrret / sie würden vns (andern zum vorbilde) etwas gelinder begegnet sein / in betrachtung der verma-

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[48/0050] gantze zeil ins testament inserirt / vnd andere wort dafür ausgestrichen. Was dis für ein Erbar stücklein sey / geben wir verstendigen / vnd Christlichen Juristen zu erkennen. Sonderlich weil dasselbig Büchlein wider des Autoris wissen / vnd willen / nach solcher correction / oder viel mehr deprauation / heimlich wider in die Officinam verschickt worden / da es noch / durch sonderliche schickung Gottes / ehe es auffgelegt / offenbar / vnd von andern vnternomen ist. Was solt man wol von vns armen Leuten für ein Weltgeschrey machen / wenn man dergleichen Erbare stücke / daruor vns Gott ewiglich behüten wolle / vff einigen vnsers mittels erweisen könte. Aber von jnen heists / wie der 56. Psalm sagt / Was sie böses thun / das ist schon vergeben / denn sie machen jnen kein gewissen. Belangende das dictum Athanasij / da wir jnen wolmeinende / vnd one weitleufftigkeit gewiesen / das jr allegatum sich anders / denn sie angezeigt / befinde / geben sie zur antwort / Erstlich / das es im vmbschrieben von dem Amanuensi versehen / welchs wir an seinen ort stellen / bitten aber gleichwol / da wir etwan solcher entschuldigung bedürfften / sie wollen vns dieselbige auch zu gut komen lassen. Fol. Ap. Erf. 76. a. Das sie aber zum andern mit fast vnhöfflichen worten heraus faren / vnd vns lügenstraffen / Es sey nicht war / was wir desfals berichtet / hetten wir vns gleichwol zu jnen / als grossern Lichtern / ja Seulen der Kirchen / mehr bescheidenheit versehen / vnd dafür geachtet / da wir / als die wir vns jnen nicht gleich weder an alter / noch verstand halten / vieleicht gejrret / sie würden vns (andern zum vorbilde) etwas gelinder begegnet sein / in betrachtung der verma-

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/50>, abgerufen am 23.11.2024.