[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.Wiewol er sich aber vom 354. blat / biß vffs 358. gar hefftig /Argumenten der Anhalter. dieselbige zu soluiren / bemühet / so wolle doch der Christliche Leser nur den fleiß / aus lieb der Warheit / anwenden / seine Antwort mit dem 25. Anhaltischen Argument / darinn dieselbigen beyde Syllogismi Hertzbergae propositi, mit tractiret werden / zu conferiren. Denn kein zweiffel daran / es werde die Sach selbst beweisen / das die Anhaltischen Gründe noch vnbeweglich vnd fest stehen. Wie sie denn auch inn Ewigkeit wider alle Pforten der Hellen wol vnumbgestossen bleiben vnd bestehen werden. Man lasse nur alle Verstendigen vnd Rechtgleubigen aus Gottes Wort / welchs allein die Richtschnur sein mus / sine preiudicio dauon vrtheilen. Damits aber gleichwol dem Gegentheil an wort vnndDas Gegentheil verkehret der heiligen Schrifft vnd Veter zeugnis. Scheinbeweis nicht mangele / so stellet D. Kirchner pag. 431. ein lang Register an / darinn durch etliche Bletter nach einander / wie auch sonsten in seinem gantzen Buch / die aller trostreichesten Sprüch / beydes der heiligen Schrifft / vnd rechtgleubigen Väter / so entweder von der ewigen Gottheit vnnd Herrligkeit des Worts zeugen / oder das hohe Mitlerampt Christi / dazu der beyden vnterschiedenen Naturen vnterschiedene Eigenschafft vnd Wirckunge gehören / beschreiben / sich alle von jhm jemmerlich verderben / vnd nur auff die angenommene menschliche Natur inn Christo detorquiren vnd ziehen lassen müssen / also das auch der edle Spruch / Johan. 1. Wir sahen seine Herrligkeit (vngeacht / das dabey stehet / als die Herrligkeit des eingebornen vom Vater) auff das Gedicht von der mitgetheilten allmechtigkeit / allwissenheit / vnnd allenthalbgegenwertigkeit / welche die menschliche Natur Christi in der zeit der Empfengnis soll bekommen haben / gezogen vnd mißdeutet wird. Noch soll die Regel Theodoreti wider solche Glossatores nicht gelten: Verbum Dei stolide intellectum non est verbum Dei. Darüber wolle Gott selbst / vnd die gantze Christliche Kirche Richter sein. Wiewol er sich aber vom 354. blat / biß vffs 358. gar hefftig /Argumenten der Anhalter. dieselbige zu soluiren / bemühet / so wolle doch der Christliche Leser nur den fleiß / aus lieb der Warheit / anwenden / seine Antwort mit dem 25. Anhaltischen Argument / darinn dieselbigen beyde Syllogismi Hertzbergae propositi, mit tractiret werden / zu conferiren. Denn kein zweiffel daran / es werde die Sach selbst beweisen / das die Anhaltischen Gründe noch vnbeweglich vnd fest stehen. Wie sie denn auch inn Ewigkeit wider alle Pforten der Hellen wol vnumbgestossen bleiben vnd bestehen werden. Man lasse nur alle Verstendigen vnd Rechtgleubigen aus Gottes Wort / welchs allein die Richtschnur sein mus / sine pręiudicio dauon vrtheilen. Damits aber gleichwol dem Gegentheil an wort vnndDas Gegentheil verkehret der heiligẽ Schrifft vnd Veter zeugnis. Scheinbeweis nicht mangele / so stellet D. Kirchner pag. 431. ein lang Register an / darinn durch etliche Bletter nach einander / wie auch sonsten in seinem gantzen Buch / die aller trostreichesten Sprüch / beydes der heiligen Schrifft / vnd rechtgleubigen Väter / so entweder von der ewigen Gottheit vnnd Herrligkeit des Worts zeugen / oder das hohe Mitlerampt Christi / dazu der beyden vnterschiedenen Naturen vnterschiedene Eigenschafft vnd Wirckunge gehören / beschreiben / sich alle von jhm jemmerlich verderben / vnd nur auff die angenommene menschliche Natur inn Christo detorquiren vnd ziehen lassen müssen / also das auch der edle Spruch / Johan. 1. Wir sahen seine Herrligkeit (vngeacht / das dabey stehet / als die Herrligkeit des eingebornen vom Vater) auff das Gedicht von der mitgetheilten allmechtigkeit / allwissenheit / vnnd allenthalbgegenwertigkeit / welche die menschliche Natur Christi in der zeit der Empfengnis soll bekommen haben / gezogen vnd mißdeutet wird. Noch soll die Regel Theodoreti wider solche Glossatores nicht gelten: Verbum Dei stolidè intellectum non est verbum Dei. Darüber wolle Gott selbst / vnd die gantze Christliche Kirche Richter sein. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0589" n="587"/> Wiewol er sich aber vom 354. blat / biß vffs 358. gar hefftig /<note place="right">Argumenten der Anhalter.</note> dieselbige zu soluiren / bemühet / so wolle doch der Christliche Leser nur den fleiß / aus lieb der Warheit / anwenden / seine Antwort mit dem 25. Anhaltischen Argument / darinn dieselbigen beyde Syllogismi Hertzbergae propositi, mit tractiret werden / zu conferiren. Denn kein zweiffel daran / es werde die Sach selbst beweisen / das die Anhaltischen Gründe noch vnbeweglich vnd fest stehen. Wie sie denn auch inn Ewigkeit wider alle Pforten der Hellen wol vnumbgestossen bleiben vnd bestehen werden. Man lasse nur alle Verstendigen vnd Rechtgleubigen aus Gottes Wort / welchs allein die Richtschnur sein mus / sine pręiudicio dauon vrtheilen.</p> <p>Damits aber gleichwol dem Gegentheil an wort vnnd<note place="right">Das Gegentheil verkehret der heiligẽ Schrifft vnd Veter zeugnis.</note> Scheinbeweis nicht mangele / so stellet D. Kirchner pag. 431. ein lang Register an / darinn durch etliche Bletter nach einander / wie auch sonsten in seinem gantzen Buch / die aller trostreichesten Sprüch / beydes der heiligen Schrifft / vnd rechtgleubigen Väter / so entweder von der ewigen Gottheit vnnd Herrligkeit des Worts zeugen / oder das hohe Mitlerampt Christi / dazu der beyden vnterschiedenen Naturen vnterschiedene Eigenschafft vnd Wirckunge gehören / beschreiben / sich alle von jhm jemmerlich verderben / vnd nur auff die angenommene menschliche Natur inn Christo detorquiren vnd ziehen lassen müssen / also das auch der edle Spruch / Johan. 1. Wir sahen seine Herrligkeit (vngeacht / das dabey stehet / als die Herrligkeit des eingebornen vom Vater) auff das Gedicht von der mitgetheilten allmechtigkeit / allwissenheit / vnnd allenthalbgegenwertigkeit / welche die menschliche Natur Christi in der zeit der Empfengnis soll bekommen haben / gezogen vnd mißdeutet wird. Noch soll die Regel Theodoreti wider solche Glossatores nicht gelten: Verbum Dei stolidè intellectum non est verbum Dei. Darüber wolle Gott selbst / vnd die gantze Christliche Kirche Richter sein.</p> </div> </body> </text> </TEI> [587/0589]
Wiewol er sich aber vom 354. blat / biß vffs 358. gar hefftig / dieselbige zu soluiren / bemühet / so wolle doch der Christliche Leser nur den fleiß / aus lieb der Warheit / anwenden / seine Antwort mit dem 25. Anhaltischen Argument / darinn dieselbigen beyde Syllogismi Hertzbergae propositi, mit tractiret werden / zu conferiren. Denn kein zweiffel daran / es werde die Sach selbst beweisen / das die Anhaltischen Gründe noch vnbeweglich vnd fest stehen. Wie sie denn auch inn Ewigkeit wider alle Pforten der Hellen wol vnumbgestossen bleiben vnd bestehen werden. Man lasse nur alle Verstendigen vnd Rechtgleubigen aus Gottes Wort / welchs allein die Richtschnur sein mus / sine pręiudicio dauon vrtheilen.
Argumenten der Anhalter. Damits aber gleichwol dem Gegentheil an wort vnnd Scheinbeweis nicht mangele / so stellet D. Kirchner pag. 431. ein lang Register an / darinn durch etliche Bletter nach einander / wie auch sonsten in seinem gantzen Buch / die aller trostreichesten Sprüch / beydes der heiligen Schrifft / vnd rechtgleubigen Väter / so entweder von der ewigen Gottheit vnnd Herrligkeit des Worts zeugen / oder das hohe Mitlerampt Christi / dazu der beyden vnterschiedenen Naturen vnterschiedene Eigenschafft vnd Wirckunge gehören / beschreiben / sich alle von jhm jemmerlich verderben / vnd nur auff die angenommene menschliche Natur inn Christo detorquiren vnd ziehen lassen müssen / also das auch der edle Spruch / Johan. 1. Wir sahen seine Herrligkeit (vngeacht / das dabey stehet / als die Herrligkeit des eingebornen vom Vater) auff das Gedicht von der mitgetheilten allmechtigkeit / allwissenheit / vnnd allenthalbgegenwertigkeit / welche die menschliche Natur Christi in der zeit der Empfengnis soll bekommen haben / gezogen vnd mißdeutet wird. Noch soll die Regel Theodoreti wider solche Glossatores nicht gelten: Verbum Dei stolidè intellectum non est verbum Dei. Darüber wolle Gott selbst / vnd die gantze Christliche Kirche Richter sein.
Das Gegentheil verkehret der heiligẽ Schrifft vnd Veter zeugnis.
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