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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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Item / Vom 436. blat / biß auffs 446. fehet er / seiner gewonheit Von des H. Lutheri Streitschrifften.nach (wiewol er kein weschhafftiger Geist / wie er pag. 442. andere daselbst schilt / sein wil) ein sehr lange Predigt an / ob etwa D. Luther (seliger) in seinen Streittschrifften / feruore contentionis, zu weit gangen / oder nicht. Nun ist gewiß vnnd offenbar / das D. Lutherus von allen getrewen Anhaltern (keinen aussgeschlossen) für ein auserwehlt Werckzeug Gottes erkent / gehalten / vnd geehret wird. Aber seines thewren chrwirdigen Namens misbrauchen sie keines weges / wie das Gegentheil / zum Deckel falscher Lehr / Sintemal hiedurch der woluerdiente Mann viel mehr geunehret / denn geehret würde. Dauon der Christliche Leser bey dem 31. Anhaltischen Argument / pag. 378. mehr bericht zu finden. Vnd pag. 9. desselben Buchs / wird mit D. Lutheri eigenen worten angezeigt / das er jederman warnet / man sol aus seinem Namen kein Erbsect machen. Denn / wie die wort inn der Kirchpostill bey dem Euangelio am dritten Sontag des Aduents lauten / so hat auch deshalben Johannes der Teuffer selbst seine Jünger von sich zu Christo gewiesen / auff das sie nicht nach seinem Todt ein Erbsect auffrichteten / vnd (wie heut zu Tag das Gegentheil nur Lutherisch gerhümet sein vnd heissen wil) Johanniter würden / gleich den Papisten / die sich für Benedicter / Cartheuser / Barfüsser / Augustiner / Carmeliten / etc. ausgeben vnd rhümen / welchs doch im grunde nichts anders / denn ein verfluchte Abgötterey / vnd von dem Apostel des HERRN. 1. Corinth. 1. 3. zum höchsten verboten ist / Sondern auff das alle (wie Lutheri wort lauten) an Christo hiengen / vnnd warhafftige CHristen hiessen vnnd würden.

So viel aber die Sach an jhr selbst betrifft / ist am tage / vnnd kan mit Warheit von niemandt geleugnet werden / das Lutherus für jrrig gehalten / wenn man den Naturen zuschreibe / das der Person zugehöret / vnnd herwider. Hiebey lass mans bleiben / vnnd sey für bekant angenommen / das wer auch

Item / Vom 436. blat / biß auffs 446. fehet er / seiner gewonheit Von des H. Lutheri Streitschrifften.nach (wiewol er kein weschhafftiger Geist / wie er pag. 442. andere daselbst schilt / sein wil) ein sehr lange Predigt an / ob etwa D. Luther (seliger) in seinen Streittschrifften / feruore contentionis, zu weit gangen / oder nicht. Nun ist gewiß vnnd offenbar / das D. Lutherus von allen getrewen Anhaltern (keinen aussgeschlossen) für ein auserwehlt Werckzeug Gottes erkent / gehalten / vnd geehret wird. Aber seines thewren chrwirdigen Namens misbrauchen sie keines weges / wie das Gegentheil / zum Deckel falscher Lehr / Sintemal hiedurch der woluerdiente Mann viel mehr geunehret / denn geehret würde. Dauon der Christliche Leser bey dem 31. Anhaltischen Argument / pag. 378. mehr bericht zu finden. Vnd pag. 9. desselben Buchs / wird mit D. Lutheri eigenen worten angezeigt / das er jederman warnet / man sol aus seinem Namen kein Erbsect machen. Denn / wie die wort inn der Kirchpostill bey dem Euangelio am dritten Sontag des Aduents lauten / so hat auch deshalben Johannes der Teuffer selbst seine Jünger von sich zu Christo gewiesen / auff das sie nicht nach seinem Todt ein Erbsect auffrichteten / vnd (wie heut zu Tag das Gegentheil nur Lutherisch gerhümet sein vnd heissen wil) Johanniter würden / gleich den Papisten / die sich für Benedicter / Cartheuser / Barfüsser / Augustiner / Carmeliten / etc. ausgeben vnd rhümen / welchs doch im grunde nichts anders / denn ein verfluchte Abgötterey / vnd von dem Apostel des HERRN. 1. Corinth. 1. 3. zum höchsten verboten ist / Sondern auff das alle (wie Lutheri wort lauten) an Christo hiengen / vnnd warhafftige CHristen hiessen vnnd würden.

So viel aber die Sach an jhr selbst betrifft / ist am tage / vnnd kan mit Warheit von niemandt geleugnet werden / das Lutherus für jrrig gehalten / wenn man den Naturen zuschreibe / das der Person zugehöret / vnnd herwider. Hiebey lass mans bleiben / vnnd sey für bekant angenommen / das wer auch

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[588/0590] Item / Vom 436. blat / biß auffs 446. fehet er / seiner gewonheit nach (wiewol er kein weschhafftiger Geist / wie er pag. 442. andere daselbst schilt / sein wil) ein sehr lange Predigt an / ob etwa D. Luther (seliger) in seinen Streittschrifften / feruore contentionis, zu weit gangen / oder nicht. Nun ist gewiß vnnd offenbar / das D. Lutherus von allen getrewen Anhaltern (keinen aussgeschlossen) für ein auserwehlt Werckzeug Gottes erkent / gehalten / vnd geehret wird. Aber seines thewren chrwirdigen Namens misbrauchen sie keines weges / wie das Gegentheil / zum Deckel falscher Lehr / Sintemal hiedurch der woluerdiente Mann viel mehr geunehret / denn geehret würde. Dauon der Christliche Leser bey dem 31. Anhaltischen Argument / pag. 378. mehr bericht zu finden. Vnd pag. 9. desselben Buchs / wird mit D. Lutheri eigenen worten angezeigt / das er jederman warnet / man sol aus seinem Namen kein Erbsect machen. Denn / wie die wort inn der Kirchpostill bey dem Euangelio am dritten Sontag des Aduents lauten / so hat auch deshalben Johannes der Teuffer selbst seine Jünger von sich zu Christo gewiesen / auff das sie nicht nach seinem Todt ein Erbsect auffrichteten / vnd (wie heut zu Tag das Gegentheil nur Lutherisch gerhümet sein vnd heissen wil) Johanniter würden / gleich den Papisten / die sich für Benedicter / Cartheuser / Barfüsser / Augustiner / Carmeliten / etc. ausgeben vnd rhümen / welchs doch im grunde nichts anders / denn ein verfluchte Abgötterey / vnd von dem Apostel des HERRN. 1. Corinth. 1. 3. zum höchsten verboten ist / Sondern auff das alle (wie Lutheri wort lauten) an Christo hiengen / vnnd warhafftige CHristen hiessen vnnd würden. Von des H. Lutheri Streitschrifften. So viel aber die Sach an jhr selbst betrifft / ist am tage / vnnd kan mit Warheit von niemandt geleugnet werden / das Lutherus für jrrig gehalten / wenn man den Naturen zuschreibe / das der Person zugehöret / vnnd herwider. Hiebey lass mans bleiben / vnnd sey für bekant angenommen / das wer auch

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 588. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/590>, abgerufen am 21.11.2024.