[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.der jenige sey / so dawider handelt / der jrre gewisslich inn diesem Artickel. An personalibus ist den Anhaltern nichts gelegen / können dieselbige vmb Friedens willen wol fahren / vnd zu eines jedern verantwortung inn seinem Gewissen gestalt sein lassen / Die Lehr aber kan man niemand zu gefallen endern. So ist ja offenbar / das Lutherus auch nach auffgerichter Concordia / Anno 37. bekant / er hab viel ex feruore geschrieben / vnd nimpts auff sein Seel / es sey weder jhm / noch andern mit solchem gezencke gedienet gewesen. Derwegen er auch von der Vbiquitet (daraus doch das Gegentheil pag. 441. einen vnbeweglichen nagelnewen Artickel jhres Glaubens dichtet) ferner zu disputiren verbotten / in massen er auch mitten im Streitt mehrertheils ex hypothesi darauff kommen / vnd hernach als zufellig ding / so nicht zur Sach gehöre / wider abgeschnitten. Das alles ist offenbar / vnnd kan mit keinem bestendigen Grundt der Warheit geleugnet werden / D. Kirchner predige gleich dawider / so lang / vnd was er wolle. Vnd dieweil er / pag. 527. 528. selbst bekennen mus / das Vigilius (welchen er doch / pag. 546. diesem abermal zu wider / gern zu einem Vbiquisten machen wolte) item Fulgentius / vnd andere (Ja / die gantze rechtgleubige Kirche) den Spruch Christi / Matth. 28. (Ich bin bey euch alle zeit) nur von der Göttlichen / vnnd nicht von der angenommenen menschlichen Natur auslegen / So sehe er wol zu / wie er seinen newen Glaubens Artickel von der Allenthalbgegenwertigkeit der menschlichen Natur erhalten wolle. Hat jemand feruore contentionis, wie hoch begabt er auch sey / wider den einhelligen Consens der allgemeinen rechtgleubigen Kirchen / seine besondere stipulas oder opiniones gehabt vnd von sich geschrieben / So antworten wir darauff (wie D. Kirchner die Sprüchallhie zum theil selbst angezogen) mit Augustino contra Faustum Manichaeum lib. 11. Hoc genus literarum, non cum credendi necessitate, sed cum iudicandi libertate legendum est. der jenige sey / so dawider handelt / der jrre gewisslich inn diesem Artickel. An personalibus ist den Anhaltern nichts gelegen / können dieselbige vmb Friedens willen wol fahren / vnd zu eines jedern verantwortung inn seinem Gewissen gestalt sein lassen / Die Lehr aber kan man niemand zu gefallen endern. So ist ja offenbar / das Lutherus auch nach auffgerichter Concordia / Anno 37. bekant / er hab viel ex feruore geschrieben / vnd nimpts auff sein Seel / es sey weder jhm / noch andern mit solchem gezencke gedienet gewesen. Derwegen er auch von der Vbiquitet (daraus doch das Gegentheil pag. 441. einen vnbeweglichen nagelnewen Artickel jhres Glaubens dichtet) ferner zu disputiren verbotten / in massen er auch mitten im Streitt mehrertheils ex hypothesi darauff kommen / vnd hernach als zufellig ding / so nicht zur Sach gehöre / wider abgeschnitten. Das alles ist offenbar / vnnd kan mit keinem bestendigen Grundt der Warheit geleugnet werden / D. Kirchner predige gleich dawider / so lang / vnd was er wolle. Vnd dieweil er / pag. 527. 528. selbst bekennen mus / das Vigilius (welchen er doch / pag. 546. diesem abermal zu wider / gern zu einem Vbiquisten machen wolte) item Fulgentius / vnd andere (Ja / die gantze rechtgleubige Kirche) den Spruch Christi / Matth. 28. (Ich bin bey euch alle zeit) nur von der Göttlichen / vnnd nicht von der angenommenen menschlichen Natur auslegen / So sehe er wol zu / wie er seinen newen Glaubens Artickel von der Allenthalbgegenwertigkeit der menschlichen Natur erhalten wolle. Hat jemand feruore contentionis, wie hoch begabt er auch sey / wider den einhelligen Consens der allgemeinen rechtgleubigen Kirchen / seine besondere stipulas oder opiniones gehabt vnd von sich geschrieben / So antworten wir darauff (wie D. Kirchner die Sprüchallhie zum theil selbst angezogen) mit Augustino contra Faustum Manichaeum lib. 11. Hoc genus literarum, non cum credendi necessitate, sed cum iudicandi libertate legendum est. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0591" n="589"/> der jenige sey / so dawider handelt / der jrre gewisslich inn diesem Artickel. An personalibus ist den Anhaltern nichts gelegen / können dieselbige vmb Friedens willen wol fahren / vnd zu eines jedern verantwortung inn seinem Gewissen gestalt sein lassen / Die Lehr aber kan man niemand zu gefallen endern. So ist ja offenbar / das Lutherus auch nach auffgerichter Concordia / Anno 37. bekant / er hab viel ex feruore geschrieben / vnd nimpts auff sein Seel / es sey weder jhm / noch andern mit solchem gezencke gedienet gewesen. Derwegen er auch von der Vbiquitet (daraus doch das Gegentheil pag. 441. einen vnbeweglichen nagelnewen Artickel jhres Glaubens dichtet) ferner zu disputiren verbotten / in massen er auch mitten im Streitt mehrertheils ex hypothesi darauff kommen / vnd hernach als zufellig ding / so nicht zur Sach gehöre / wider abgeschnitten. Das alles ist offenbar / vnnd kan mit keinem bestendigen Grundt der Warheit geleugnet werden / D. Kirchner predige gleich dawider / so lang / vnd was er wolle.</p> <p>Vnd dieweil er / pag. 527. 528. selbst bekennen mus / das Vigilius (welchen er doch / pag. 546. diesem abermal zu wider / gern zu einem Vbiquisten machen wolte) item Fulgentius / vnd andere (Ja / die gantze rechtgleubige Kirche) den Spruch Christi / Matth. 28. (Ich bin bey euch alle zeit) nur von der Göttlichen / vnnd nicht von der angenommenen menschlichen Natur auslegen / So sehe er wol zu / wie er seinen newen Glaubens Artickel von der Allenthalbgegenwertigkeit der menschlichen Natur erhalten wolle. Hat jemand feruore contentionis, wie hoch begabt er auch sey / wider den einhelligen Consens der allgemeinen rechtgleubigen Kirchen / seine besondere stipulas oder opiniones gehabt vnd von sich geschrieben / So antworten wir darauff (wie D. Kirchner die Sprüchallhie zum theil selbst angezogen) mit Augustino contra Faustum Manichaeum lib. 11. Hoc genus literarum, non cum credendi necessitate, sed cum iudicandi libertate legendum est.</p> </div> </body> </text> </TEI> [589/0591]
der jenige sey / so dawider handelt / der jrre gewisslich inn diesem Artickel. An personalibus ist den Anhaltern nichts gelegen / können dieselbige vmb Friedens willen wol fahren / vnd zu eines jedern verantwortung inn seinem Gewissen gestalt sein lassen / Die Lehr aber kan man niemand zu gefallen endern. So ist ja offenbar / das Lutherus auch nach auffgerichter Concordia / Anno 37. bekant / er hab viel ex feruore geschrieben / vnd nimpts auff sein Seel / es sey weder jhm / noch andern mit solchem gezencke gedienet gewesen. Derwegen er auch von der Vbiquitet (daraus doch das Gegentheil pag. 441. einen vnbeweglichen nagelnewen Artickel jhres Glaubens dichtet) ferner zu disputiren verbotten / in massen er auch mitten im Streitt mehrertheils ex hypothesi darauff kommen / vnd hernach als zufellig ding / so nicht zur Sach gehöre / wider abgeschnitten. Das alles ist offenbar / vnnd kan mit keinem bestendigen Grundt der Warheit geleugnet werden / D. Kirchner predige gleich dawider / so lang / vnd was er wolle.
Vnd dieweil er / pag. 527. 528. selbst bekennen mus / das Vigilius (welchen er doch / pag. 546. diesem abermal zu wider / gern zu einem Vbiquisten machen wolte) item Fulgentius / vnd andere (Ja / die gantze rechtgleubige Kirche) den Spruch Christi / Matth. 28. (Ich bin bey euch alle zeit) nur von der Göttlichen / vnnd nicht von der angenommenen menschlichen Natur auslegen / So sehe er wol zu / wie er seinen newen Glaubens Artickel von der Allenthalbgegenwertigkeit der menschlichen Natur erhalten wolle. Hat jemand feruore contentionis, wie hoch begabt er auch sey / wider den einhelligen Consens der allgemeinen rechtgleubigen Kirchen / seine besondere stipulas oder opiniones gehabt vnd von sich geschrieben / So antworten wir darauff (wie D. Kirchner die Sprüchallhie zum theil selbst angezogen) mit Augustino contra Faustum Manichaeum lib. 11. Hoc genus literarum, non cum credendi necessitate, sed cum iudicandi libertate legendum est.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |