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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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der jenige sey / so dawider handelt / der jrre gewisslich inn diesem Artickel. An personalibus ist den Anhaltern nichts gelegen / können dieselbige vmb Friedens willen wol fahren / vnd zu eines jedern verantwortung inn seinem Gewissen gestalt sein lassen / Die Lehr aber kan man niemand zu gefallen endern. So ist ja offenbar / das Lutherus auch nach auffgerichter Concordia / Anno 37. bekant / er hab viel ex feruore geschrieben / vnd nimpts auff sein Seel / es sey weder jhm / noch andern mit solchem gezencke gedienet gewesen. Derwegen er auch von der Vbiquitet (daraus doch das Gegentheil pag. 441. einen vnbeweglichen nagelnewen Artickel jhres Glaubens dichtet) ferner zu disputiren verbotten / in massen er auch mitten im Streitt mehrertheils ex hypothesi darauff kommen / vnd hernach als zufellig ding / so nicht zur Sach gehöre / wider abgeschnitten. Das alles ist offenbar / vnnd kan mit keinem bestendigen Grundt der Warheit geleugnet werden / D. Kirchner predige gleich dawider / so lang / vnd was er wolle.

Vnd dieweil er / pag. 527. 528. selbst bekennen mus / das Vigilius (welchen er doch / pag. 546. diesem abermal zu wider / gern zu einem Vbiquisten machen wolte) item Fulgentius / vnd andere (Ja / die gantze rechtgleubige Kirche) den Spruch Christi / Matth. 28. (Ich bin bey euch alle zeit) nur von der Göttlichen / vnnd nicht von der angenommenen menschlichen Natur auslegen / So sehe er wol zu / wie er seinen newen Glaubens Artickel von der Allenthalbgegenwertigkeit der menschlichen Natur erhalten wolle. Hat jemand feruore contentionis, wie hoch begabt er auch sey / wider den einhelligen Consens der allgemeinen rechtgleubigen Kirchen / seine besondere stipulas oder opiniones gehabt vnd von sich geschrieben / So antworten wir darauff (wie D. Kirchner die Sprüchallhie zum theil selbst angezogen) mit Augustino contra Faustum Manichaeum lib. 11. Hoc genus literarum, non cum credendi necessitate, sed cum iudicandi libertate legendum est.

der jenige sey / so dawider handelt / der jrre gewisslich inn diesem Artickel. An personalibus ist den Anhaltern nichts gelegen / können dieselbige vmb Friedens willen wol fahren / vnd zu eines jedern verantwortung inn seinem Gewissen gestalt sein lassen / Die Lehr aber kan man niemand zu gefallen endern. So ist ja offenbar / das Lutherus auch nach auffgerichter Concordia / Anno 37. bekant / er hab viel ex feruore geschrieben / vnd nimpts auff sein Seel / es sey weder jhm / noch andern mit solchem gezencke gedienet gewesen. Derwegen er auch von der Vbiquitet (daraus doch das Gegentheil pag. 441. einen vnbeweglichen nagelnewen Artickel jhres Glaubens dichtet) ferner zu disputiren verbotten / in massen er auch mitten im Streitt mehrertheils ex hypothesi darauff kommen / vnd hernach als zufellig ding / so nicht zur Sach gehöre / wider abgeschnitten. Das alles ist offenbar / vnnd kan mit keinem bestendigen Grundt der Warheit geleugnet werden / D. Kirchner predige gleich dawider / so lang / vnd was er wolle.

Vnd dieweil er / pag. 527. 528. selbst bekennen mus / das Vigilius (welchen er doch / pag. 546. diesem abermal zu wider / gern zu einem Vbiquisten machen wolte) item Fulgentius / vnd andere (Ja / die gantze rechtgleubige Kirche) den Spruch Christi / Matth. 28. (Ich bin bey euch alle zeit) nur von der Göttlichen / vnnd nicht von der angenommenen menschlichen Natur auslegen / So sehe er wol zu / wie er seinen newen Glaubens Artickel von der Allenthalbgegenwertigkeit der menschlichen Natur erhalten wolle. Hat jemand feruore contentionis, wie hoch begabt er auch sey / wider den einhelligen Consens der allgemeinen rechtgleubigen Kirchen / seine besondere stipulas oder opiniones gehabt vnd von sich geschrieben / So antworten wir darauff (wie D. Kirchner die Sprüchallhie zum theil selbst angezogen) mit Augustino contra Faustum Manichaeum lib. 11. Hoc genus literarum, non cum credendi necessitate, sed cum iudicandi libertate legendum est.

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[589/0591] der jenige sey / so dawider handelt / der jrre gewisslich inn diesem Artickel. An personalibus ist den Anhaltern nichts gelegen / können dieselbige vmb Friedens willen wol fahren / vnd zu eines jedern verantwortung inn seinem Gewissen gestalt sein lassen / Die Lehr aber kan man niemand zu gefallen endern. So ist ja offenbar / das Lutherus auch nach auffgerichter Concordia / Anno 37. bekant / er hab viel ex feruore geschrieben / vnd nimpts auff sein Seel / es sey weder jhm / noch andern mit solchem gezencke gedienet gewesen. Derwegen er auch von der Vbiquitet (daraus doch das Gegentheil pag. 441. einen vnbeweglichen nagelnewen Artickel jhres Glaubens dichtet) ferner zu disputiren verbotten / in massen er auch mitten im Streitt mehrertheils ex hypothesi darauff kommen / vnd hernach als zufellig ding / so nicht zur Sach gehöre / wider abgeschnitten. Das alles ist offenbar / vnnd kan mit keinem bestendigen Grundt der Warheit geleugnet werden / D. Kirchner predige gleich dawider / so lang / vnd was er wolle. Vnd dieweil er / pag. 527. 528. selbst bekennen mus / das Vigilius (welchen er doch / pag. 546. diesem abermal zu wider / gern zu einem Vbiquisten machen wolte) item Fulgentius / vnd andere (Ja / die gantze rechtgleubige Kirche) den Spruch Christi / Matth. 28. (Ich bin bey euch alle zeit) nur von der Göttlichen / vnnd nicht von der angenommenen menschlichen Natur auslegen / So sehe er wol zu / wie er seinen newen Glaubens Artickel von der Allenthalbgegenwertigkeit der menschlichen Natur erhalten wolle. Hat jemand feruore contentionis, wie hoch begabt er auch sey / wider den einhelligen Consens der allgemeinen rechtgleubigen Kirchen / seine besondere stipulas oder opiniones gehabt vnd von sich geschrieben / So antworten wir darauff (wie D. Kirchner die Sprüchallhie zum theil selbst angezogen) mit Augustino contra Faustum Manichaeum lib. 11. Hoc genus literarum, non cum credendi necessitate, sed cum iudicandi libertate legendum est.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 589. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/591>, abgerufen am 21.11.2024.