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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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sprechern diesen rhum entgegen setzen können: Das Wort sie sollen lassen stahn / vnd kein danck dazu haben / etc.

Pag. 296. a. wird gesetzt / das diese Rede / Verbum caro factum est, das Wort ist Fleisch worden / durch gleichstimmende reden / das Wort wohnet in vns / vnd dergleichen / widerholet vnd erkleret werde. Diß ist ein öffentliche confusio graduum praesentiae Dei: Vnd folget daraus vnwidersprechlich / zugleich der Arianismus, vnd Nestorianismus. Ob nun gleich D. Kirchner fürgibt / es haben die Patres bissweilen den Spruch Johannis. 1. Et habitauit in nobis, von der persönlichen Vereinigung der beyden Naturn in Christo ausgelegt / so folget doch hieraus kein aequipollentia phrasium. Denn bey den Patribus die gewonheit gewesen / das sie offtmals einerley Sprüch auff mancherley weis gebraucht / Aber vnter des mus man (sönderlich wenn man confessiones oder Bekentnis stellet) eines jedern Spruchs eigentliche meinung erhalten / vnd erfodern die gleichstimmende reden Grammaticam proprietatem, wie in der Dialectica de phrasibus aequipollentibus angezeigt wird. Ist derwegen D. Kirchners ausflucht nicht allein vergeblich / sondern vberzeugt auch die Herrn Theologen / das sie in der Concordiformul an der Deutschen Version des Spruchs: Et habitauit in Crimen falsi. nobis: ein crimen falsi begangen.

Denn in der Bibel hat es Lutherus nicht gegeben / wie es in der Concordiformul betriglicher weis angezogen (Das Wort wohnet in vns) sondern also wirds der Christliche Leser inn der Bibel finden (Das Wort ward Fleisch / vnnd wohnet vnter vns / etc.) Wenn sie diese dolmetschung nicht zu jrem vortheil verkehret hetten / so würde der einfeltige Leser den Betrug von sich selbst gemercket haben / das es nemlich kein gleichstimmende reden sein könten / wie es denn der Griechische Text noch klerer ausweiset. Hilff Gott / was solt man für ein Zettergeschrey hören / wenn man ein solch öffentlich vnnd notorium crimen falsi auff die armen wolgeplagten Anhalter beweisen könte.

sprechern diesen rhum entgegen setzen können: Das Wort sie sollen lassen stahn / vnd kein danck dazu haben / etc.

Pag. 296. a. wird gesetzt / das diese Rede / Verbum caro factum est, das Wort ist Fleisch worden / durch gleichstimmende reden / das Wort wohnet in vns / vnd dergleichen / widerholet vnd erkleret werde. Diß ist ein öffentliche confusio graduum praesentiae Dei: Vnd folget daraus vnwidersprechlich / zugleich der Arianismus, vnd Nestorianismus. Ob nun gleich D. Kirchner fürgibt / es haben die Patres bissweilen den Spruch Johannis. 1. Et habitauit in nobis, von der persönlichen Vereinigung der beyden Naturn in Christo ausgelegt / so folget doch hieraus kein aequipollentia phrasium. Denn bey den Patribus die gewonheit gewesen / das sie offtmals einerley Sprüch auff mancherley weis gebraucht / Aber vnter des mus man (sönderlich wenn man confessiones oder Bekentnis stellet) eines jedern Spruchs eigentliche meinung erhalten / vnd erfodern die gleichstimmende reden Grammaticam proprietatem, wie in der Dialectica de phrasibus aequipollentibus angezeigt wird. Ist derwegen D. Kirchners ausflucht nicht allein vergeblich / sondern vberzeugt auch die Herrn Theologen / das sie in der Concordiformul an der Deutschen Version des Spruchs: Et habitauit in Crimen falsi. nobis: ein crimen falsi begangen.

Denn in der Bibel hat es Lutherus nicht gegeben / wie es in der Concordiformul betriglicher weis angezogen (Das Wort wohnet in vns) sondern also wirds der Christliche Leser inn der Bibel finden (Das Wort ward Fleisch / vnnd wohnet vnter vns / etc.) Weñ sie diese dolmetschung nicht zu jrem vortheil verkehret hetten / so würde der einfeltige Leser den Betrug von sich selbst gemercket haben / das es nemlich kein gleichstimmende reden sein könten / wie es denn der Griechische Text noch klerer ausweiset. Hilff Gott / was solt man für ein Zettergeschrey hören / wenn man ein solch öffentlich vnnd notorium crimen falsi auff die armen wolgeplagten Anhalter beweisen könte.

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[596/0598] sprechern diesen rhum entgegen setzen können: Das Wort sie sollen lassen stahn / vnd kein danck dazu haben / etc. Pag. 296. a. wird gesetzt / das diese Rede / Verbum caro factum est, das Wort ist Fleisch worden / durch gleichstimmende reden / das Wort wohnet in vns / vnd dergleichen / widerholet vnd erkleret werde. Diß ist ein öffentliche confusio graduum praesentiae Dei: Vnd folget daraus vnwidersprechlich / zugleich der Arianismus, vnd Nestorianismus. Ob nun gleich D. Kirchner fürgibt / es haben die Patres bissweilen den Spruch Johannis. 1. Et habitauit in nobis, von der persönlichen Vereinigung der beyden Naturn in Christo ausgelegt / so folget doch hieraus kein aequipollentia phrasium. Denn bey den Patribus die gewonheit gewesen / das sie offtmals einerley Sprüch auff mancherley weis gebraucht / Aber vnter des mus man (sönderlich wenn man confessiones oder Bekentnis stellet) eines jedern Spruchs eigentliche meinung erhalten / vnd erfodern die gleichstimmende reden Grammaticam proprietatem, wie in der Dialectica de phrasibus aequipollentibus angezeigt wird. Ist derwegen D. Kirchners ausflucht nicht allein vergeblich / sondern vberzeugt auch die Herrn Theologen / das sie in der Concordiformul an der Deutschen Version des Spruchs: Et habitauit in nobis: ein crimen falsi begangen. Crimen falsi. Denn in der Bibel hat es Lutherus nicht gegeben / wie es in der Concordiformul betriglicher weis angezogen (Das Wort wohnet in vns) sondern also wirds der Christliche Leser inn der Bibel finden (Das Wort ward Fleisch / vnnd wohnet vnter vns / etc.) Weñ sie diese dolmetschung nicht zu jrem vortheil verkehret hetten / so würde der einfeltige Leser den Betrug von sich selbst gemercket haben / das es nemlich kein gleichstimmende reden sein könten / wie es denn der Griechische Text noch klerer ausweiset. Hilff Gott / was solt man für ein Zettergeschrey hören / wenn man ein solch öffentlich vnnd notorium crimen falsi auff die armen wolgeplagten Anhalter beweisen könte.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 596. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/598>, abgerufen am 21.11.2024.