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Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905.

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Ed. Bernstein: Erpresser und ihre Gönner.
menschlichen Empfinden alle Ehre, aber ein Rechtszustand ist es nicht. Auch
kommen aus sehr begreiflichen Gründen doch nur die allerwenigsten Fälle von
solcher Erpressung zu ihrer Kenntnis. Nur in der äußersten Not wird das
Opfer, sofern es nicht den Selbstmord vorzieht, sich der Polizei anvertrauen.
Für das Gros der Erpresser bedeutet die Aufrechterhaltung des § 175 in
seiner jetzigen Gestalt und offiziellen Auslegung die Fortdauer der Einträg-
lichkeit ihres Gewerbes. Sie werden fortfahren, sich an diejenigen, denen
sie mit dem geübten Blick der Routine die homosexuelle Disposition vom Gesicht
ablesen, heranzumachen, sie zu verpönten Handlungen zu veranlassen und
dann nach Möglichkeit auszusaugen. Soweit es aus ihrer Existenz geworfene
arme Teufel sind, kann man ihnen nicht einmal sonderliche Vorwürfe machen.
Es ist das falsche Gesetz, das auf sie als Verführer wirkt. Das Gesetz macht
hier in vielen Fällen den Erpresser, und die für seine Fortdauer wirken, sind die
wahren Züchter und Gönner des Erpressertums.

*     *     *

Die vorerwähnte Debatte fand am 31. März statt. Ende März und
Anfang April beriet die elfte Kommission des Reichstages in zweiter Lesung
die von der Regierung im vorigen Jahr eingebrachte Novelle zum Börsen-
gesetz. Das jetzige Börsengesetz ist in hohem Grade ein Kind oberflächlich
moralisierender Gesetzgebung. Moralische Entrüstung über gewisse Auswüchse
der Börse half es in die Welt setzen. Aber nicht nur moralische Entrüstung.
Es waren der Erzeuger zwei, und der andere hieß agrarisches Jnteresse.
Das Agrariertum sieht in der Börse die Macht, die ihm die Preisbestimmung
für seine Produkte aus der Hand nimmt, und strebt danach, sie entweder in
volle Botmäßigkeit von sich zu bringen, oder, wenn das nicht gelingt, zu
erdrücken. Jst nun schon alle Gesetzgebung, die aus moralischer Stimmung
heraus gemacht wird, der Gefahr ausgesetzt, ihr Ziel zu verfehlen, um wie
viel mehr, wenn bei ihr das Sonderinteresse einer einzelnen Klasse den Mit-
schöpfer gespielt hat. Es kam eine richtige gesetzgeberische Mißgeburt, ein
Wechselbalg zustande, der den Schwindel nicht beseitigt, die volkswirtschaft-
liche Funktionen aber, welche die Börse in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung
zu erfüllen hat, auf Schritt und Tritt hemmt und die Wirtschaftsentwicklung
in falsche Bahnen lenkt.

Die Börse kann z. B. nicht, und soll auch gar nicht, die im Wesen der
kapitalistischen Wirtschaft begründeten Konzentrationstendenzen am Durchbruch
hindern. Aber sie kann als Gegenkraft gegen rein monopolistische Bestrebun-
gen wirken. Es ist sehr zweifelhaft, ob es in Deutschland zu jenen, nur
in Amerika übertroffenen Monopolbildungen im Bankwesen und der Jn-
dustrie gekommen wäre, wenn nicht Schutzzöllnerei und Börsengesetz Gevatter
geständen hätten. Welche Gefahren diese Monopole für die Volkswirtschaft
bergen, hat sich bei der letzten Geschäftskrisis gezeigt. Aus den damals ge-
machten Erfahrungen heraus, aus der Einsicht in die prekäre Lage der deut-
schen Börsen, denen sich wichtige Zweige des Geld= etc. =Handels entziehen, um
ins Ausland zu wandern, ist die Börsenvorlage der Regierung erwachsen. Sie
ist nichts weniger als radikal, sie räumt keineswegs mit allem von der Re-
gierung selbst für falsch Erkannten auf -- "hätten wir einen der Börse weniger

Ed. Bernstein: Erpresser und ihre Gönner.
menschlichen Empfinden alle Ehre, aber ein Rechtszustand ist es nicht. Auch
kommen aus sehr begreiflichen Gründen doch nur die allerwenigsten Fälle von
solcher Erpressung zu ihrer Kenntnis. Nur in der äußersten Not wird das
Opfer, sofern es nicht den Selbstmord vorzieht, sich der Polizei anvertrauen.
Für das Gros der Erpresser bedeutet die Aufrechterhaltung des § 175 in
seiner jetzigen Gestalt und offiziellen Auslegung die Fortdauer der Einträg-
lichkeit ihres Gewerbes. Sie werden fortfahren, sich an diejenigen, denen
sie mit dem geübten Blick der Routine die homosexuelle Disposition vom Gesicht
ablesen, heranzumachen, sie zu verpönten Handlungen zu veranlassen und
dann nach Möglichkeit auszusaugen. Soweit es aus ihrer Existenz geworfene
arme Teufel sind, kann man ihnen nicht einmal sonderliche Vorwürfe machen.
Es ist das falsche Gesetz, das auf sie als Verführer wirkt. Das Gesetz macht
hier in vielen Fällen den Erpresser, und die für seine Fortdauer wirken, sind die
wahren Züchter und Gönner des Erpressertums.

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Die vorerwähnte Debatte fand am 31. März statt. Ende März und
Anfang April beriet die elfte Kommission des Reichstages in zweiter Lesung
die von der Regierung im vorigen Jahr eingebrachte Novelle zum Börsen-
gesetz. Das jetzige Börsengesetz ist in hohem Grade ein Kind oberflächlich
moralisierender Gesetzgebung. Moralische Entrüstung über gewisse Auswüchse
der Börse half es in die Welt setzen. Aber nicht nur moralische Entrüstung.
Es waren der Erzeuger zwei, und der andere hieß agrarisches Jnteresse.
Das Agrariertum sieht in der Börse die Macht, die ihm die Preisbestimmung
für seine Produkte aus der Hand nimmt, und strebt danach, sie entweder in
volle Botmäßigkeit von sich zu bringen, oder, wenn das nicht gelingt, zu
erdrücken. Jst nun schon alle Gesetzgebung, die aus moralischer Stimmung
heraus gemacht wird, der Gefahr ausgesetzt, ihr Ziel zu verfehlen, um wie
viel mehr, wenn bei ihr das Sonderinteresse einer einzelnen Klasse den Mit-
schöpfer gespielt hat. Es kam eine richtige gesetzgeberische Mißgeburt, ein
Wechselbalg zustande, der den Schwindel nicht beseitigt, die volkswirtschaft-
liche Funktionen aber, welche die Börse in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung
zu erfüllen hat, auf Schritt und Tritt hemmt und die Wirtschaftsentwicklung
in falsche Bahnen lenkt.

Die Börse kann z. B. nicht, und soll auch gar nicht, die im Wesen der
kapitalistischen Wirtschaft begründeten Konzentrationstendenzen am Durchbruch
hindern. Aber sie kann als Gegenkraft gegen rein monopolistische Bestrebun-
gen wirken. Es ist sehr zweifelhaft, ob es in Deutschland zu jenen, nur
in Amerika übertroffenen Monopolbildungen im Bankwesen und der Jn-
dustrie gekommen wäre, wenn nicht Schutzzöllnerei und Börsengesetz Gevatter
geständen hätten. Welche Gefahren diese Monopole für die Volkswirtschaft
bergen, hat sich bei der letzten Geschäftskrisis gezeigt. Aus den damals ge-
machten Erfahrungen heraus, aus der Einsicht in die prekäre Lage der deut-
schen Börsen, denen sich wichtige Zweige des Geld= etc. =Handels entziehen, um
ins Ausland zu wandern, ist die Börsenvorlage der Regierung erwachsen. Sie
ist nichts weniger als radikal, sie räumt keineswegs mit allem von der Re-
gierung selbst für falsch Erkannten auf — „hätten wir einen der Börse weniger

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[599/0007] Ed. Bernstein: Erpresser und ihre Gönner. menschlichen Empfinden alle Ehre, aber ein Rechtszustand ist es nicht. Auch kommen aus sehr begreiflichen Gründen doch nur die allerwenigsten Fälle von solcher Erpressung zu ihrer Kenntnis. Nur in der äußersten Not wird das Opfer, sofern es nicht den Selbstmord vorzieht, sich der Polizei anvertrauen. Für das Gros der Erpresser bedeutet die Aufrechterhaltung des § 175 in seiner jetzigen Gestalt und offiziellen Auslegung die Fortdauer der Einträg- lichkeit ihres Gewerbes. Sie werden fortfahren, sich an diejenigen, denen sie mit dem geübten Blick der Routine die homosexuelle Disposition vom Gesicht ablesen, heranzumachen, sie zu verpönten Handlungen zu veranlassen und dann nach Möglichkeit auszusaugen. Soweit es aus ihrer Existenz geworfene arme Teufel sind, kann man ihnen nicht einmal sonderliche Vorwürfe machen. Es ist das falsche Gesetz, das auf sie als Verführer wirkt. Das Gesetz macht hier in vielen Fällen den Erpresser, und die für seine Fortdauer wirken, sind die wahren Züchter und Gönner des Erpressertums. * * * Die vorerwähnte Debatte fand am 31. März statt. Ende März und Anfang April beriet die elfte Kommission des Reichstages in zweiter Lesung die von der Regierung im vorigen Jahr eingebrachte Novelle zum Börsen- gesetz. Das jetzige Börsengesetz ist in hohem Grade ein Kind oberflächlich moralisierender Gesetzgebung. Moralische Entrüstung über gewisse Auswüchse der Börse half es in die Welt setzen. Aber nicht nur moralische Entrüstung. Es waren der Erzeuger zwei, und der andere hieß agrarisches Jnteresse. Das Agrariertum sieht in der Börse die Macht, die ihm die Preisbestimmung für seine Produkte aus der Hand nimmt, und strebt danach, sie entweder in volle Botmäßigkeit von sich zu bringen, oder, wenn das nicht gelingt, zu erdrücken. Jst nun schon alle Gesetzgebung, die aus moralischer Stimmung heraus gemacht wird, der Gefahr ausgesetzt, ihr Ziel zu verfehlen, um wie viel mehr, wenn bei ihr das Sonderinteresse einer einzelnen Klasse den Mit- schöpfer gespielt hat. Es kam eine richtige gesetzgeberische Mißgeburt, ein Wechselbalg zustande, der den Schwindel nicht beseitigt, die volkswirtschaft- liche Funktionen aber, welche die Börse in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung zu erfüllen hat, auf Schritt und Tritt hemmt und die Wirtschaftsentwicklung in falsche Bahnen lenkt. Die Börse kann z. B. nicht, und soll auch gar nicht, die im Wesen der kapitalistischen Wirtschaft begründeten Konzentrationstendenzen am Durchbruch hindern. Aber sie kann als Gegenkraft gegen rein monopolistische Bestrebun- gen wirken. Es ist sehr zweifelhaft, ob es in Deutschland zu jenen, nur in Amerika übertroffenen Monopolbildungen im Bankwesen und der Jn- dustrie gekommen wäre, wenn nicht Schutzzöllnerei und Börsengesetz Gevatter geständen hätten. Welche Gefahren diese Monopole für die Volkswirtschaft bergen, hat sich bei der letzten Geschäftskrisis gezeigt. Aus den damals ge- machten Erfahrungen heraus, aus der Einsicht in die prekäre Lage der deut- schen Börsen, denen sich wichtige Zweige des Geld= etc. =Handels entziehen, um ins Ausland zu wandern, ist die Börsenvorlage der Regierung erwachsen. Sie ist nichts weniger als radikal, sie räumt keineswegs mit allem von der Re- gierung selbst für falsch Erkannten auf — „hätten wir einen der Börse weniger

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Zitationshilfe: Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905, S. 599. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0113_1905/7>, abgerufen am 21.11.2024.