[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.gen / So ordnen vnd setzen wir / das vnsere Ampten / auch Bürgermeister vnd Rethe / vnd Kirchschworen in den Stedten / vnd denn auch die Juraten auff den Dörffern / fleissig auffsehen haben sollen / das die Pfargüter / vnd was an einem jeden ort zu der Pfarr vnd Cüsterey / an Acker / Wiesen / Garten / Renten / Zinsen / oder ander nutzbarkeit / oder Gerechtigkeit / gehörig / nicht verrückt oder vereussert / Sondern in wesen erhalten / vnd dauon den Kirchendienern vnd Schulmeistern vnd Gesellen / was einem gehört vnd zugesagt ist / jerlich zu rechter zeit verreichet werde. So sollen sie auch fleissig achtung drauff haben / das die Pfarr vnd Cüsters heuser / vnd Höue / vnd die gebew der Kirchen / auch die Kirchhöue / in bawlichem wesen erhalten werden / vnd nicht verfallen mögen / vnd damit solchs deste fleissiger verrichtet werden möge / so sollen vnser Heubt vnd Amptleute / in den Ampten / auch Bürgemeister vnd Rethe in den Sted ten / in beysein der Superintendenten / jerlich an jeden ort rechenschafft von den Juraten / von den einkomen vnd ausgaben der Kirchengüter / gen / So ordnen vnd setzen wir / das vnsere Ampten / auch Bürgermeister vnd Rethe / vnd Kirchschworen in den Stedten / vnd denn auch die Juraten auff den Dörffern / fleissig auffsehen haben sollen / das die Pfargüter / vnd was an einem jeden ort zu der Pfarr vnd Cüsterey / an Acker / Wiesen / Garten / Renten / Zinsen / oder ander nutzbarkeit / oder Gerechtigkeit / gehörig / nicht verrückt oder vereussert / Sondern in wesen erhalten / vnd dauon den Kirchendienern vnd Schulmeistern vnd Gesellen / was einem gehört vnd zugesagt ist / jerlich zu rechter zeit verreichet werde. So sollen sie auch fleissig achtung drauff haben / das die Pfarr vnd Cüsters heuser / vnd Höue / vnd die gebew der Kirchen / auch die Kirchhöue / in bawlichem wesen erhalten werden / vnd nicht verfallen mögen / vnd damit solchs deste fleissiger verrichtet werden möge / so sollen vnser Heubt vnd Amptleute / in den Ampten / auch Bürgemeister vnd Rethe in den Sted ten / in beysein der Superintendenten / jerlich an jeden ort rechenschafft von den Juraten / von den einkomen vnd ausgaben der Kirchengüter / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0025"/> gen / So ordnen vnd setzen wir / das vnsere Ampten / auch Bürgermeister vnd Rethe / vnd Kirchschworen in den Stedten / vnd denn auch die Juraten auff den Dörffern / fleissig auffsehen haben sollen / das die Pfargüter / vnd was an einem jeden ort zu der Pfarr vnd Cüsterey / an Acker / Wiesen / Garten / Renten / Zinsen / oder ander nutzbarkeit / oder Gerechtigkeit / gehörig / nicht verrückt oder vereussert / Sondern in wesen erhalten / vnd dauon den Kirchendienern vnd Schulmeistern vnd Gesellen / was einem gehört vnd zugesagt ist / jerlich zu rechter zeit verreichet werde.</p> <p>So sollen sie auch fleissig achtung drauff haben / das die Pfarr vnd Cüsters heuser / vnd Höue / vnd die gebew der Kirchen / auch die Kirchhöue / in bawlichem wesen erhalten werden / vnd nicht verfallen mögen / vnd damit solchs deste fleissiger verrichtet werden möge / so sollen vnser Heubt vnd Amptleute / in den Ampten / auch Bürgemeister vnd Rethe in den Sted ten / in beysein der Superintendenten / jerlich an jeden ort rechenschafft von den Juraten / von den einkomen vnd ausgaben der Kirchengüter / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0025]
gen / So ordnen vnd setzen wir / das vnsere Ampten / auch Bürgermeister vnd Rethe / vnd Kirchschworen in den Stedten / vnd denn auch die Juraten auff den Dörffern / fleissig auffsehen haben sollen / das die Pfargüter / vnd was an einem jeden ort zu der Pfarr vnd Cüsterey / an Acker / Wiesen / Garten / Renten / Zinsen / oder ander nutzbarkeit / oder Gerechtigkeit / gehörig / nicht verrückt oder vereussert / Sondern in wesen erhalten / vnd dauon den Kirchendienern vnd Schulmeistern vnd Gesellen / was einem gehört vnd zugesagt ist / jerlich zu rechter zeit verreichet werde.
So sollen sie auch fleissig achtung drauff haben / das die Pfarr vnd Cüsters heuser / vnd Höue / vnd die gebew der Kirchen / auch die Kirchhöue / in bawlichem wesen erhalten werden / vnd nicht verfallen mögen / vnd damit solchs deste fleissiger verrichtet werden möge / so sollen vnser Heubt vnd Amptleute / in den Ampten / auch Bürgemeister vnd Rethe in den Sted ten / in beysein der Superintendenten / jerlich an jeden ort rechenschafft von den Juraten / von den einkomen vnd ausgaben der Kirchengüter /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |