[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe. So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen. Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde. Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden. Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallen stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedencken wil / aber weil viel Leute so Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe. So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen. Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde. Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden. Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallẽ stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedenckẽ wil / aber weil viel Leute so <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0027"/> <p>Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe.</p> <p>So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen.</p> <p>Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde.</p> <p>Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden.</p> <p>Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallẽ stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedenckẽ wil / aber weil viel Leute so </p> </div> </body> </text> </TEI> [0027]
Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe.
So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen.
Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde.
Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden.
Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallẽ stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedenckẽ wil / aber weil viel Leute so
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |