Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

Bild:
<< vorherige Seite

sein / So wollen wir das solche Lehen nicht ad priuatos vsus eingezogen / sondern entweder Kirchendienern oder Schülern / so studieren / so lange sie in studijs sein / gelihen werden sollen / vnd sol dieses Puncten halben in nehester Visitation fleissige erkündigung geschehen.

Als wir auch in vnser Policey ordnung von vnterhaltung der Hospital ordnung gethan / So wollen wir das solcher ordnung auch wircklich nachgelebt / vnd jerlich durch die Ampte / Rethe in Stedten / vnd die Superintendenten / von den Vorwesern der Hospitaln / rechenschafft genomen werde.

Vnd weil nötig / das an vnterschiedlichen örtern / Superinten denten oder Inspectores sein / welche auff die Lere vnd Leben / der benachbarten Pastorn achtung geben / vnd bey denen sich andere Pastores in fürfallenden sachen / rads erholen mögen / So wollen wir das die verordente Superintendenten in Ampten vnd Sted ten / fleissig auffsehen haben / das die Pastores / so jrer Superintendens vnterworffen / sich mit Lere vnd Ceremonien / nach dieser ordnung rich ten / vnd sonst ein Christlich / vnstrefflich Leben füren / Vnd do sie an einem oder mehr mangel

sein / So wollen wir das solche Lehen nicht ad priuatos vsus eingezogen / sondern entweder Kirchendienern oder Schülern / so studieren / so lange sie in studijs sein / gelihen werden sollen / vnd sol dieses Puncten halben in nehester Visitation fleissige erkündigung geschehen.

Als wir auch in vnser Policey ordnung von vnterhaltung der Hospital ordnung gethan / So wollen wir das solcher ordnung auch wircklich nachgelebt / vnd jerlich durch die Ampte / Rethe in Stedten / vnd die Superintendenten / von den Vorwesern der Hospitaln / rechenschafft genomen werde.

Vnd weil nötig / das an vnterschiedlichen örtern / Superinten denten oder Inspectores sein / welche auff die Lere vnd Leben / der benachbarten Pastorn achtung geben / vnd bey denen sich andere Pastores in fürfallenden sachẽ / rads erholen mögen / So wollen wir das die verordente Superintendenten in Ampten vnd Sted ten / fleissig auffsehen haben / das die Pastores / so jrer Superintendens vnterworffen / sich mit Lere vnd Ceremonien / nach dieser ordnung rich ten / vnd sonst ein Christlich / vnstrefflich Leben füren / Vnd do sie an einem oder mehr mangel

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0031"/>
sein / So wollen wir das solche                      Lehen nicht <hi rendition="#i">ad priuatos vsus</hi> eingezogen / sondern                      entweder Kirchendienern oder Schülern / so studieren / so lange sie in <hi rendition="#i">studijs</hi> sein / gelihen werden sollen / vnd sol dieses                      Puncten halben in nehester Visitation fleissige erkündigung geschehen.</p>
        <p>Als wir auch in vnser Policey ordnung von vnterhaltung der Hospital ordnung                      gethan / So wollen wir das solcher ordnung auch wircklich nachgelebt / vnd                      jerlich durch die Ampte / Rethe in Stedten / vnd die Superintendenten / von den                      Vorwesern der Hospitaln / rechenschafft genomen werde.</p>
        <p>Vnd weil nötig / das an vnterschiedlichen örtern / Superinten denten oder                      Inspectores sein / welche auff die Lere vnd Leben / der benachbarten Pastorn                      achtung geben / vnd bey denen sich andere Pastores in fürfallenden sache&#x0303; / rads erholen mögen / So wollen wir das die verordente                      Superintendenten in Ampten vnd Sted ten / fleissig auffsehen haben / das die                      Pastores / so jrer Superintendens vnterworffen / sich mit Lere vnd Ceremonien /                      nach dieser ordnung rich ten / vnd sonst ein Christlich / vnstrefflich Leben                      füren / Vnd do sie an einem oder mehr mangel
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0031] sein / So wollen wir das solche Lehen nicht ad priuatos vsus eingezogen / sondern entweder Kirchendienern oder Schülern / so studieren / so lange sie in studijs sein / gelihen werden sollen / vnd sol dieses Puncten halben in nehester Visitation fleissige erkündigung geschehen. Als wir auch in vnser Policey ordnung von vnterhaltung der Hospital ordnung gethan / So wollen wir das solcher ordnung auch wircklich nachgelebt / vnd jerlich durch die Ampte / Rethe in Stedten / vnd die Superintendenten / von den Vorwesern der Hospitaln / rechenschafft genomen werde. Vnd weil nötig / das an vnterschiedlichen örtern / Superinten denten oder Inspectores sein / welche auff die Lere vnd Leben / der benachbarten Pastorn achtung geben / vnd bey denen sich andere Pastores in fürfallenden sachẽ / rads erholen mögen / So wollen wir das die verordente Superintendenten in Ampten vnd Sted ten / fleissig auffsehen haben / das die Pastores / so jrer Superintendens vnterworffen / sich mit Lere vnd Ceremonien / nach dieser ordnung rich ten / vnd sonst ein Christlich / vnstrefflich Leben füren / Vnd do sie an einem oder mehr mangel

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/31
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/31>, abgerufen am 21.11.2024.