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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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sein Blut / das für sie vergossen sey / zu vergebung der Sünden / vnd das sie solchs / so offt sie also essen vnd drincken würden / solten zu seiner gedechtnis thun / Vnd wie S. Paulus sagt / seinen todt darbey verkündigen / bis er widerkomen wird / am Jüngsten tage / zu richten die Lebendigen vnd die Todten.

Darumb sollen wir thun / was er vns befihlet / Nemlich / sein Leib essen / vnd sein Blut trincken / vnd darbey seiner grossen wolthat / das er vns durch sein bitter leiden vnd sterben / von Sünde / ewigem Tode / Teuffel / vnd ewigem verdamnis erlöset / vnd Gott dem himlischen Vater wider versünet hat / gedencken / vnd jme dancksagen.

Wir sollen auch gleuben / was er gesagt hat / Nemlich / das ist mein Leib / der für euch gegeben wird / das ist mein Blut / das für euch vergossen wird / zur vergebung der Sünde. Wenn wir solchs thun vnd gleuben / so empfangen wir nach seinem Wort / seinen waren Leib mit dem Brod / vnd sein wares Blut / mit dem Weine / vnd mit denselbigen alle seine verdienst vnd Gerechtigkeit / Als nemlich / vergebung der Sünde /

sein Blut / das für sie vergossen sey / zu vergebung der Sünden / vnd das sie solchs / so offt sie also essen vnd drincken würden / solten zu seiner gedechtnis thun / Vnd wie S. Paulus sagt / seinen todt darbey verkündigen / bis er widerkomen wird / am Jüngsten tage / zu richten die Lebendigen vnd die Todten.

Darumb sollen wir thun / was er vns befihlet / Nemlich / sein Leib essen / vnd sein Blut trincken / vnd darbey seiner grossen wolthat / das er vns durch sein bitter leiden vnd sterben / von Sünde / ewigem Tode / Teuffel / vnd ewigem verdamnis erlöset / vnd Gott dem himlischen Vater wider versünet hat / gedencken / vnd jme dancksagen.

Wir sollen auch gleuben / was er gesagt hat / Nemlich / das ist mein Leib / der für euch gegeben wird / das ist mein Blut / das für euch vergossen wird / zur vergebung der Sünde. Wenn wir solchs thun vnd gleuben / so empfangen wir nach seinem Wort / seinen waren Leib mit dem Brod / vnd sein wares Blut / mit dem Weine / vnd mit denselbigen alle seine verdienst vnd Gerechtigkeit / Als nemlich / vergebung der Sünde /

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[0068] sein Blut / das für sie vergossen sey / zu vergebung der Sünden / vnd das sie solchs / so offt sie also essen vnd drincken würden / solten zu seiner gedechtnis thun / Vnd wie S. Paulus sagt / seinen todt darbey verkündigen / bis er widerkomen wird / am Jüngsten tage / zu richten die Lebendigen vnd die Todten. Darumb sollen wir thun / was er vns befihlet / Nemlich / sein Leib essen / vnd sein Blut trincken / vnd darbey seiner grossen wolthat / das er vns durch sein bitter leiden vnd sterben / von Sünde / ewigem Tode / Teuffel / vnd ewigem verdamnis erlöset / vnd Gott dem himlischen Vater wider versünet hat / gedencken / vnd jme dancksagen. Wir sollen auch gleuben / was er gesagt hat / Nemlich / das ist mein Leib / der für euch gegeben wird / das ist mein Blut / das für euch vergossen wird / zur vergebung der Sünde. Wenn wir solchs thun vnd gleuben / so empfangen wir nach seinem Wort / seinen waren Leib mit dem Brod / vnd sein wares Blut / mit dem Weine / vnd mit denselbigen alle seine verdienst vnd Gerechtigkeit / Als nemlich / vergebung der Sünde /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/68>, abgerufen am 21.11.2024.