[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Item / Das sie in solchem falle / die todte frucht / ohn alle Disputation auff den Kirchhoff oder Gottesacker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen Gnad vnd Barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiffeln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine Gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi / zu gnaden vnd ewigen Leben angenomen. Zum vierden / Sol auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notdurfft er fordert / das das geborne Kindlein seiner schwachheit halben / sol vnd mus im Hause getaufft werden / Nemlich / das die Frawen / so da verhanden sein / ein Person drey / vier / fünff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnd das Kind / so getaufft werden sol / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnd darnach Wasser nemen / vnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / Item / Das sie in solchem falle / die todte frucht / ohn alle Disputation auff den Kirchhoff oder Gottesacker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen Gnad vnd Barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiffeln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine Gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi / zu gnaden vnd ewigen Leben angenomen. Zum vierden / Sol auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notdurfft er fordert / das das geborne Kindlein seiner schwachheit halben / sol vnd mus im Hause getaufft werden / Nemlich / das die Frawen / so da verhanden sein / ein Person drey / vier / fünff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnd das Kind / so getaufft werden sol / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnd darnach Wasser nemen / vnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0114"/> <p>Item / Das sie in solchem falle / die todte frucht / ohn alle Disputation auff den Kirchhoff oder Gottesacker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen Gnad vnd Barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiffeln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine Gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi / zu gnaden vnd ewigen Leben angenomen.</p> <p>Zum vierden / Sol auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notdurfft er fordert / das das geborne Kindlein seiner schwachheit halben / sol vnd mus im Hause getaufft werden / Nemlich / das die Frawen / so da verhanden sein / ein Person drey / vier / fünff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnd das Kind / so getaufft werden sol / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnd darnach Wasser nemen / vnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0114]
Item / Das sie in solchem falle / die todte frucht / ohn alle Disputation auff den Kirchhoff oder Gottesacker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen Gnad vnd Barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiffeln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine Gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi / zu gnaden vnd ewigen Leben angenomen.
Zum vierden / Sol auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notdurfft er fordert / das das geborne Kindlein seiner schwachheit halben / sol vnd mus im Hause getaufft werden / Nemlich / das die Frawen / so da verhanden sein / ein Person drey / vier / fünff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnd das Kind / so getaufft werden sol / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnd darnach Wasser nemen / vnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |