[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Amen. Auch nicht zweiffeln / das Kind sey recht getaufft / weil es nach Christi befehl getaufft worden. Diese vnterrichtung sol offtermals geschehen / wie zuuor vermeldet / damit auch in solchem fall / alles Christlich zugehen möge. Wir wollen auch / das wenn ein Kindlein / also in der not getaufft / vnd im leben bleibet / dennoch in die Kirchen sol getragen werden / vmb nachgesetzter vrsach willen. Erstlich / vmb der Eltern willen / auff das dieselbige durch das öffentliche gezeugnisse des Pastors mögen vergewisset werden / das jr Kindlein / so in der Not nach Christi befehlich getaufft / recht getaufft / vnd derhalben durch die empfangen heilige Tauffe / warhafftigen in die zal der Gemeine Gottes eingeleibet vnd angenomen / vnd von allen jren Sünden abgewaschen sein / auch zu Kindern Gottes / vnd in Christo Ihesu / zu Erben aller Himlischen güter worden. Zum andern / Auch vmb der lieben Kindlein willen / so in der Not getaufft sein / auff Amen. Auch nicht zweiffeln / das Kind sey recht getaufft / weil es nach Christi befehl getaufft worden. Diese vnterrichtung sol offtermals geschehen / wie zuuor vermeldet / damit auch in solchem fall / alles Christlich zugehen möge. Wir wollen auch / das wenn ein Kindlein / also in der not getaufft / vnd im leben bleibet / dennoch in die Kirchen sol getragen werden / vmb nachgesetzter vrsach willen. Erstlich / vmb der Eltern willen / auff das dieselbige durch das öffentliche gezeugnisse des Pastors mögen vergewisset werden / das jr Kindlein / so in der Not nach Christi befehlich getaufft / recht getaufft / vnd derhalben durch die empfangen heilige Tauffe / warhafftigen in die zal der Gemeine Gottes eingeleibet vnd angenomen / vnd von allen jren Sünden abgewaschen sein / auch zu Kindern Gottes / vnd in Christo Ihesu / zu Erben aller Himlischen güter worden. Zum andern / Auch vmb der lieben Kindlein willen / so in der Not getaufft sein / auff <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0115"/> Amen. Auch nicht zweiffeln / das Kind sey recht getaufft / weil es nach Christi befehl getaufft worden.</p> <p>Diese vnterrichtung sol offtermals geschehen / wie zuuor vermeldet / damit auch in solchem fall / alles Christlich zugehen möge.</p> <p>Wir wollen auch / das wenn ein Kindlein / also in der not getaufft / vnd im leben bleibet / dennoch in die Kirchen sol getragen werden / vmb nachgesetzter vrsach willen.</p> <p>Erstlich / vmb der Eltern willen / auff das dieselbige durch das öffentliche gezeugnisse des Pastors mögen vergewisset werden / das jr Kindlein / so in der Not nach Christi befehlich getaufft / recht getaufft / vnd derhalben durch die empfangen heilige Tauffe / warhafftigen in die zal der Gemeine Gottes eingeleibet vnd angenomen / vnd von allen jren Sünden abgewaschen sein / auch zu Kindern Gottes / vnd in Christo Ihesu / zu Erben aller Himlischen güter worden.</p> <p>Zum andern / Auch vmb der lieben Kindlein willen / so in der Not getaufft sein / auff </p> </div> </body> </text> </TEI> [0115]
Amen. Auch nicht zweiffeln / das Kind sey recht getaufft / weil es nach Christi befehl getaufft worden.
Diese vnterrichtung sol offtermals geschehen / wie zuuor vermeldet / damit auch in solchem fall / alles Christlich zugehen möge.
Wir wollen auch / das wenn ein Kindlein / also in der not getaufft / vnd im leben bleibet / dennoch in die Kirchen sol getragen werden / vmb nachgesetzter vrsach willen.
Erstlich / vmb der Eltern willen / auff das dieselbige durch das öffentliche gezeugnisse des Pastors mögen vergewisset werden / das jr Kindlein / so in der Not nach Christi befehlich getaufft / recht getaufft / vnd derhalben durch die empfangen heilige Tauffe / warhafftigen in die zal der Gemeine Gottes eingeleibet vnd angenomen / vnd von allen jren Sünden abgewaschen sein / auch zu Kindern Gottes / vnd in Christo Ihesu / zu Erben aller Himlischen güter worden.
Zum andern / Auch vmb der lieben Kindlein willen / so in der Not getaufft sein / auff
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