[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.zu zeiten das acht vnd zwentzigste Capitel Leuitici fürlesen / vnd berichten / das solche felle / wie darinne begriffen / bey ernstlicher straffe verboten sein. Sie sollen auch auffs wenigst des Jars ein mal dem Volck fürhalten / Vnzucht vnd Hurerey zu ver meiden / vnd solche Sünde mit fleis straffen / Denn solche Sünden vnter den Sünden Sodomae vnd Gomorrhae / in der Sindflut erzelet werden / Vnd werden vmb solcher Sünde willen / Land vnd Leute / vnd Regiment verandert / vnd hart gestraffet / Wie das alle Historien / Göttlich vnd Weltlich / voller Exempel sein / die sie dem gemeinen Volck fürzuhalten haben. zu zeiten das acht vnd zwentzigste Capitel Leuitici fürlesen / vnd berichten / das solche felle / wie darinne begriffen / bey ernstlicher straffe verboten sein. Sie sollen auch auffs wenigst des Jars ein mal dem Volck fürhalten / Vnzucht vnd Hurerey zu ver meiden / vnd solche Sünde mit fleis straffen / Denn solche Sünden vnter den Sünden Sodomae vnd Gomorrhae / in der Sindflut erzelet werden / Vnd werden vmb solcher Sünde willen / Land vnd Leute / vnd Regiment verandert / vnd hart gestraffet / Wie das alle Historien / Göttlich vnd Weltlich / voller Exempel sein / die sie dem gemeinen Volck fürzuhalten haben. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0153"/> zu zeiten das acht vnd zwentzigste Capitel Leuitici fürlesen / vnd berichten / das solche felle / wie darinne begriffen / bey ernstlicher straffe verboten sein.</p> <p>Sie sollen auch auffs wenigst des Jars ein mal dem Volck fürhalten / Vnzucht vnd Hurerey zu ver meiden / vnd solche Sünde mit fleis straffen / Denn solche Sünden vnter den Sünden Sodomae vnd Gomorrhae / in der Sindflut erzelet werden / Vnd werden vmb solcher Sünde willen / Land vnd Leute / vnd Regiment verandert / vnd hart gestraffet / Wie das alle Historien / Göttlich vnd Weltlich / voller Exempel sein / die sie dem gemeinen Volck fürzuhalten haben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0153]
zu zeiten das acht vnd zwentzigste Capitel Leuitici fürlesen / vnd berichten / das solche felle / wie darinne begriffen / bey ernstlicher straffe verboten sein.
Sie sollen auch auffs wenigst des Jars ein mal dem Volck fürhalten / Vnzucht vnd Hurerey zu ver meiden / vnd solche Sünde mit fleis straffen / Denn solche Sünden vnter den Sünden Sodomae vnd Gomorrhae / in der Sindflut erzelet werden / Vnd werden vmb solcher Sünde willen / Land vnd Leute / vnd Regiment verandert / vnd hart gestraffet / Wie das alle Historien / Göttlich vnd Weltlich / voller Exempel sein / die sie dem gemeinen Volck fürzuhalten haben.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |