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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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So streit in der Lere fürfiels.

Item:

Ehesachen.

Wenn streit in der Lere fürfellet / oder ein Pastor sonst seiner Lere oder lebens halben / verdechtig oder straffbar ist / so sol jhn der Superintendens des orts Christlich vermanen / dauon abzustehen / vnd sein leben zu besseen / Da er aber das nicht thut / so sol der Superintendens desselbigen orts / solchs dem Consistorio anzeigen / das sie denn den / oder die jenigen / so also angeben / für bescheiden / vnd so die sache wichtig / mit vnserm Raht / darinnen nach gestalt der sachen handeln vnd verfaren.

So viel den Ehestandt belanget / sollen die Pastores in jren Predigten / dem Volcke rechte Lere dauon offt fürhalten / vnd erinnern / das alle vermischung ausserhalb des Ehestandes Sünde sey / vnd das Gott seinen zorn dagegen / mit straffen / in diesem leben / vnd in ewigkeit erzeige / wider die so nicht bekeret werden / Wie das viel Sprüche der heiligen Schrifft / vnd viel Exempel Göttliches zorns / vnd

So streit in der Lere fürfiels.

Item:

Ehesachen.

Wenn streit in der Lere fürfellet / oder ein Pastor sonst seiner Lere oder lebens halben / verdechtig oder straffbar ist / so sol jhn der Superintendens des orts Christlich vermanen / dauon abzustehen / vnd sein leben zu besseen / Da er aber das nicht thut / so sol der Superintendens desselbigen orts / solchs dem Consistorio anzeigen / das sie denn den / oder die jenigen / so also angeben / für bescheiden / vnd so die sache wichtig / mit vnserm Raht / darinnen nach gestalt der sachen handeln vnd verfaren.

So viel den Ehestandt belanget / sollen die Pastores in jren Predigten / dem Volcke rechte Lere dauon offt fürhalten / vnd erinnern / das alle vermischung ausserhalb des Ehestandes Sünde sey / vnd das Gott seinen zorn dagegen / mit straffen / in diesem leben / vnd in ewigkeit erzeige / wider die so nicht bekeret werden / Wie das viel Sprüche der heiligen Schrifft / vnd viel Exempel Göttliches zorns / vnd

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[0025] So streit in der Lere fürfiels. Item: Ehesachen. Wenn streit in der Lere fürfellet / oder ein Pastor sonst seiner Lere oder lebens halben / verdechtig oder straffbar ist / so sol jhn der Superintendens des orts Christlich vermanen / dauon abzustehen / vnd sein leben zu besseen / Da er aber das nicht thut / so sol der Superintendens desselbigen orts / solchs dem Consistorio anzeigen / das sie denn den / oder die jenigen / so also angeben / für bescheiden / vnd so die sache wichtig / mit vnserm Raht / darinnen nach gestalt der sachen handeln vnd verfaren. So viel den Ehestandt belanget / sollen die Pastores in jren Predigten / dem Volcke rechte Lere dauon offt fürhalten / vnd erinnern / das alle vermischung ausserhalb des Ehestandes Sünde sey / vnd das Gott seinen zorn dagegen / mit straffen / in diesem leben / vnd in ewigkeit erzeige / wider die so nicht bekeret werden / Wie das viel Sprüche der heiligen Schrifft / vnd viel Exempel Göttliches zorns / vnd

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/25>, abgerufen am 23.11.2024.