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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Kirchenordnung auff den Dörffern.

ALle Sonabend nach Mittage / vmb zwey vhren / vnd alle heilige Abend / wenn des andern tags die versamlung des Volckes geschicht / sol auff den Dörffern / der Custos zur Vesper leuten / vnd sol der Pfarherr alsbald darnach in die Kirchen komen / vnd mit seinem Custode einen Psalm deutsch vnd fein verstendlich singen / darauff den Hymnum, O lux beata, &c. oder Christe qui lux es & dies, &c. deutsch / oder Christliche gute Gesenge / nach gelegenheit der zeit / der Feste vnd Sontage / vnd denn das Magnificat deutsch / vnd die Collecta / Item / Benedicamus Domino, &c.

Nach der Vesper sol der Pfarherr die Leute so beichten wollen / hören vnd absoluiren / die des andern tages zur Communion gehen wollen / Vnd sol der Pastor die jenigen / so communiciren wollen / vermanen / das sie den Sonabend

Kirchenordnung auff den Dörffern.

ALle Sonabend nach Mittage / vmb zwey vhren / vnd alle heilige Abend / wenn des andern tags die versamlung des Volckes geschicht / sol auff den Dörffern / der Custos zur Vesper leuten / vnd sol der Pfarherr alsbald darnach in die Kirchen komen / vnd mit seinem Custode einen Psalm deutsch vnd fein verstendlich singen / darauff den Hymnum, O lux beata, &c. oder Christe qui lux es & dies, &c. deutsch / oder Christliche gute Gesenge / nach gelegenheit der zeit / der Feste vnd Sontage / vnd denn das Magnificat deutsch / vnd die Collecta / Item / Benedicamus Domino, &c.

Nach der Vesper sol der Pfarherr die Leute so beichten wollen / hören vnd absoluiren / die des andern tages zur Communion gehen wollen / Vnd sol der Pastor die jenigen / so communiciren wollen / vermanen / das sie den Sonabend

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[0089] Kirchenordnung auff den Dörffern. ALle Sonabend nach Mittage / vmb zwey vhren / vnd alle heilige Abend / wenn des andern tags die versamlung des Volckes geschicht / sol auff den Dörffern / der Custos zur Vesper leuten / vnd sol der Pfarherr alsbald darnach in die Kirchen komen / vnd mit seinem Custode einen Psalm deutsch vnd fein verstendlich singen / darauff den Hymnum, O lux beata, &c. oder Christe qui lux es & dies, &c. deutsch / oder Christliche gute Gesenge / nach gelegenheit der zeit / der Feste vnd Sontage / vnd denn das Magnificat deutsch / vnd die Collecta / Item / Benedicamus Domino, &c. Nach der Vesper sol der Pfarherr die Leute so beichten wollen / hören vnd absoluiren / die des andern tages zur Communion gehen wollen / Vnd sol der Pastor die jenigen / so communiciren wollen / vermanen / das sie den Sonabend

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/89>, abgerufen am 21.11.2024.