[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zu bleiben / sol etlich mal im Jar geschehen. Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zu singen. Auff die hohen Fest / mag eine Deutsche Praefatio gesungen werden. Darnach thut er die Vermanung / wie oben stehet. Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser vnd die Wort von der einsetzung des Abendmals Ihesu Christi. Nach den worten des Testaments / sol man singen / Ihesus Christus vnser Heiland / etc. vnd vnter diesem Gesang die Leute communicirn. Wenn der Communicanten viel sind / singe man dieweile auch andere Gesenge / Als / Gott sey gelobet / etc. Item / den Psalm / Ich dancke dem HERRN / etc. Vnd zu letzt / O Lamb Gottes vnschüldig / etc. Oder / Christe du Lamb Gottes. Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zu bleiben / sol etlich mal im Jar geschehen. Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zu singen. Auff die hohen Fest / mag eine Deutsche Praefatio gesungen werden. Darnach thut er die Vermanung / wie oben stehet. Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser vnd die Wort von der einsetzung des Abendmals Ihesu Christi. Nach den worten des Testaments / sol man singen / Ihesus Christus vnser Heiland / etc. vnd vnter diesem Gesang die Leute communicirn. Wenn der Communicanten viel sind / singe man dieweile auch andere Gesenge / Als / Gott sey gelobet / etc. Item / den Psalm / Ich dancke dem HERRN / etc. Vnd zu letzt / O Lamb Gottes vnschüldig / etc. Oder / Christe du Lamb Gottes. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0093"/> <p>Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zu bleiben / sol etlich mal im Jar geschehen.</p> <p>Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zu singen.</p> <p>Auff die hohen Fest / mag eine Deutsche Praefatio gesungen werden.</p> <p>Darnach thut er die Vermanung / wie oben stehet.</p> <p>Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser vnd die Wort von der einsetzung des Abendmals Ihesu Christi.</p> <p>Nach den worten des Testaments / sol man singen / Ihesus Christus vnser Heiland / etc. vnd vnter diesem Gesang die Leute communicirn.</p> <p>Wenn der Communicanten viel sind / singe man dieweile auch andere Gesenge / Als / Gott sey gelobet / etc. Item / den Psalm / Ich dancke dem HERRN / etc. Vnd zu letzt / O Lamb Gottes vnschüldig / etc. Oder / Christe du Lamb Gottes.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0093]
Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zu bleiben / sol etlich mal im Jar geschehen.
Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zu singen.
Auff die hohen Fest / mag eine Deutsche Praefatio gesungen werden.
Darnach thut er die Vermanung / wie oben stehet.
Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser vnd die Wort von der einsetzung des Abendmals Ihesu Christi.
Nach den worten des Testaments / sol man singen / Ihesus Christus vnser Heiland / etc. vnd vnter diesem Gesang die Leute communicirn.
Wenn der Communicanten viel sind / singe man dieweile auch andere Gesenge / Als / Gott sey gelobet / etc. Item / den Psalm / Ich dancke dem HERRN / etc. Vnd zu letzt / O Lamb Gottes vnschüldig / etc. Oder / Christe du Lamb Gottes.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/93>, abgerufen am 16.02.2025. |