[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Darnach wenn sie alle communicirt sein / spreche der Pfarherr die Collect / Wir dancken dir allmechtiger HERR Gott / etc. Item / die Benediction / Der HERR segne dich / etc. wie dis alles oben verzeichnet. Wenn nicht Communicanten da sind / sol es mit dem Gesang vnd Lection vor der Predigt / aller ding gehalten werden / wie oben beschrieben. Auch sol in der Predigt erinnerung vnd vermanung geschehen / das man offter zur Communion komen wolle. Nach der Predigt aber sol allein die Litaney gesungen werden / vnd der Segen darauff. Zu letzt singe man / Erhalt vns HERR bey deinem Wort / etc. vnd / Verleihe vns Friede gnediglich. Weil auch bisher gebreuchlich gewesen / das bey der Communion / der Priester so Mess helt / mit dem Kirchen Ornat bekleidet / vnd Wachsliechter auff dem Altar angezündet werden / so sol es fürder darbey gelassen / vnd also in Dörffern auch gehalten werden. Darnach wenn sie alle communicirt sein / spreche der Pfarherr die Collect / Wir dancken dir allmechtiger HERR Gott / etc. Item / die Benediction / Der HERR segne dich / etc. wie dis alles oben verzeichnet. Wenn nicht Communicanten da sind / sol es mit dem Gesang vnd Lection vor der Predigt / aller ding gehalten werden / wie oben beschrieben. Auch sol in der Predigt erinnerung vnd vermanung geschehen / das man offter zur Communion komen wolle. Nach der Predigt aber sol allein die Litaney gesungen werden / vnd der Segen darauff. Zu letzt singe man / Erhalt vns HERR bey deinem Wort / etc. vnd / Verleihe vns Friede gnediglich. Weil auch bisher gebreuchlich gewesen / das bey der Communion / der Priester so Mess helt / mit dem Kirchen Ornat bekleidet / vnd Wachsliechter auff dem Altar angezündet werden / so sol es fürder darbey gelassen / vnd also in Dörffern auch gehalten werden. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0094"/> <p>Darnach wenn sie alle communicirt sein / spreche der Pfarherr die Collect / Wir dancken dir allmechtiger HERR Gott / etc. Item / die Benediction / Der HERR segne dich / etc. wie dis alles oben verzeichnet.</p> <p>Wenn nicht Communicanten da sind / sol es mit dem Gesang vnd Lection vor der Predigt / aller ding gehalten werden / wie oben beschrieben. Auch sol in der Predigt erinnerung vnd vermanung geschehen / das man offter zur Communion komen wolle.</p> <p>Nach der Predigt aber sol allein die Litaney gesungen werden / vnd der Segen darauff.</p> <p>Zu letzt singe man / Erhalt vns HERR bey deinem Wort / etc. vnd / Verleihe vns Friede gnediglich.</p> <p>Weil auch bisher gebreuchlich gewesen / das bey der Communion / der Priester so Mess helt / mit dem Kirchen Ornat bekleidet / vnd Wachsliechter auff dem Altar angezündet werden / so sol es fürder darbey gelassen / vnd also in Dörffern auch gehalten werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0094]
Darnach wenn sie alle communicirt sein / spreche der Pfarherr die Collect / Wir dancken dir allmechtiger HERR Gott / etc. Item / die Benediction / Der HERR segne dich / etc. wie dis alles oben verzeichnet.
Wenn nicht Communicanten da sind / sol es mit dem Gesang vnd Lection vor der Predigt / aller ding gehalten werden / wie oben beschrieben. Auch sol in der Predigt erinnerung vnd vermanung geschehen / das man offter zur Communion komen wolle.
Nach der Predigt aber sol allein die Litaney gesungen werden / vnd der Segen darauff.
Zu letzt singe man / Erhalt vns HERR bey deinem Wort / etc. vnd / Verleihe vns Friede gnediglich.
Weil auch bisher gebreuchlich gewesen / das bey der Communion / der Priester so Mess helt / mit dem Kirchen Ornat bekleidet / vnd Wachsliechter auff dem Altar angezündet werden / so sol es fürder darbey gelassen / vnd also in Dörffern auch gehalten werden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/94>, abgerufen am 16.07.2024. |