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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Es sollen auch sonst die Priester / mit ehrlichen vnd ziemlichen langen Kleidern / jeder zeit gekleidet sein.

Nach Mittage am Sontage vnd Feyertagen auffden Dörffern.

SOllen die Leute in allewege darzu gehalten werden / das sie widerumb in die Kirchen komen / vnd den Catechismum hören lesen / vnd handlen.

Darbey sollen sie singen / Dis sind die heiligen zehen Gebot / etc. Item / Vater vnser im Himelreich / etc.

Wo aber dieses vmb gewisser vrsachen willen nicht möglich / sollen alle Sontag nach der Predigt / vnd vor der Communion / vnd am Mitwochen vor Mittage / nach der Predigt / ein stück aus dem kleinen Catechismo Lutheri / von wort zu wort fürgelesen werden / vnd sollen die Pastores in allwege fürnemlich darauff bedacht sein / das sie die Lere des Catechismi mit höhestem fleis bey jren Pfarkindern treiben vnd pflantzen / Denn wie nütz vnd nötig das sey / ist nicht auszusprechen.

Es sollen auch sonst die Priester / mit ehrlichen vnd ziemlichen langen Kleidern / jeder zeit gekleidet sein.

Nach Mittage am Sontage vnd Feyertagen auffden Dörffern.

SOllen die Leute in allewege darzu gehalten werden / das sie widerumb in die Kirchen komen / vnd den Catechismum hören lesen / vnd handlen.

Darbey sollen sie singen / Dis sind die heiligen zehen Gebot / etc. Item / Vater vnser im Himelreich / etc.

Wo aber dieses vmb gewisser vrsachen willen nicht möglich / sollen alle Sontag nach der Predigt / vnd vor der Communion / vnd am Mitwochen vor Mittage / nach der Predigt / ein stück aus dem kleinen Catechismo Lutheri / von wort zu wort fürgelesen werden / vnd sollen die Pastores in allwege fürnemlich darauff bedacht sein / das sie die Lere des Catechismi mit höhestem fleis bey jren Pfarkindern treiben vnd pflantzen / Denn wie nütz vnd nötig das sey / ist nicht auszusprechen.

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[0095] Es sollen auch sonst die Priester / mit ehrlichen vnd ziemlichen langen Kleidern / jeder zeit gekleidet sein. Nach Mittage am Sontage vnd Feyertagen auffden Dörffern. SOllen die Leute in allewege darzu gehalten werden / das sie widerumb in die Kirchen komen / vnd den Catechismum hören lesen / vnd handlen. Darbey sollen sie singen / Dis sind die heiligen zehen Gebot / etc. Item / Vater vnser im Himelreich / etc. Wo aber dieses vmb gewisser vrsachen willen nicht möglich / sollen alle Sontag nach der Predigt / vnd vor der Communion / vnd am Mitwochen vor Mittage / nach der Predigt / ein stück aus dem kleinen Catechismo Lutheri / von wort zu wort fürgelesen werden / vnd sollen die Pastores in allwege fürnemlich darauff bedacht sein / das sie die Lere des Catechismi mit höhestem fleis bey jren Pfarkindern treiben vnd pflantzen / Denn wie nütz vnd nötig das sey / ist nicht auszusprechen.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/95>, abgerufen am 24.11.2024.