Königsb. Sonntags Ordinari Post-Zeitung. Nr. 95, Königsberg, 1699.Aus der Schweitz vom 2. Novemb. Das Verbot/ daß kein Schweitzerischer Unterthan ei- Straßburg/ vom 5. Nov. Verwichene Mitwoche hat sich einer sonst berühmt Aus
Aus der Schweitz vom 2. Novemb. Das Verbot/ daß kein Schweitzerischer Unterthan ei- Straßburg/ vom 5. Nov. Verwichene Mitwoche hat sich einer sonst berühmt Aus
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Aus der Schweitz vom 2. Novemb.
Das Verbot/ daß kein Schweitzerischer Unterthan ei-
nige Eß-Waaren/ als Kaß/ Butter und dergleichen auf
den Reichs Boden führen solle/ weil die Zufuhr der Früch-
te von dannen in die Schweitz ebenfalls verbohten ist/ con-
tinuiret annoch; es hat zwar der Schwäbische Creyß/ wie
schon neulich gedacht worden/ denen kleinen Cantons/ zu
ihrem Unterhalt 400. Säck wöchentlich abfolgen zu las-
sen sich erbohten/ ob aber solches werde angenommen wer-
den/ lehret die Zeit. Indessen soll dieses Verboht biß auf
die im Decembris ausgeschriebene Tagsatzung währen/ da
sich denn zeigen dürffte/ ob die von Schweitzerischer Seite
nach Wien vorhabende Deputation ihren Zweck erreichen
werde.
Straßburg/ vom 5. Nov.
Verwichene Mitwoche hat sich einer sonst berühmt
gewesene Kauffmann aus dem Staub gemacht/ dessen
Falliment sich auff 200000. Rthlr. erstrecken soll. Er
hat über 60. Creditores zurück gelassen/ so aber meisten-
theils hiesige Kauffleute und Frantzosen sind/ man sagt/
daß er vorher viel Geld auffgenommen/ und 10. biß 12.
vom Hundert gegeben habe. Die Creditores haben al-
le seine Bücher durchsehen/ aber dieselben in solcher Un-
ordnung gefunden/ daß sich niemand/ als der Ausgetre-
tene aus denselben wird finden können; weswegen jene
vor nöhtig erachtet/ daß ihme mögte erlaubet werden/ wie-
der in die Stadt zu kommen/ welches ihm auch von hie-
sigem Magistrat erlaubet worden/ und soll er innerhalb 3.
Monden die Sache ausmachen.
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(2019-06-06T16:56:18Z)
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Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
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