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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 9. Köln, 9. Juni 1848.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 9. Köln, Freitag 9. Juni 1848.

Die "Neue Rheinische Zeitung" erscheint vom 1. Juni an täglich. Der Raum des Blattes wird so oft es nöthig durch Beilagen erweitert. Der Abonnementspreis beträgt: Für das mit dem 1. Juli beginnende Vierteljahr in Köln 1 Thlr. 15 Sgr.; für alle übrigen Orte Preußens 2 Thlr 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsporto's. Das Abonnement für den Monat Juni kann nur unter gleichzeitiger Bestellung des nächsten Quartals (Juli, August, September) geschehen. Der Preis dieses viermonatlichen Abonnements beträgt: Für Köln 2 Thlr.; auswärts 2 Thlr. 25 Sgr. Man abonnirt bei allen Postanstalten und Buchhandlungen des In- und Auslandes; - für Köln in der Expedition der Zeitung bei Hrn. W. Clouth, St. Agatha 12, Köln, woselbst auch fernere Aktienzeichnungen entgegen genommen werden. Briefe und Zusendungen an die Redaktion sowie die Expedition werden von unbekannten Absendern nur frankirt angenommen. - Insertionsgebühren. Für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.

Die Expedition der "Neuen Rheinischen Zeitung."

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Vorschlag der Centralgewaltkommission in der Nationalversammlung. - Neue Theilung Polens). Düsseldorf. (Demokrat. Klub.) Frankfurt. (Die Centralgewalt. - Die Plätze der Journalisten. - Unterzeichner des Manifestes der radikalen Partei. - Volksversammlung. - Beschluß der N.-Versammlung). Berlin. (Vereinbarungsdebatten. - Erklärungen über die Zwangsanleihe und des Prinzen von Preußen.) Erfurt. (Unruhen.) Breslau. (Witt Döring. - Brutalität der Bürgerwehr.) Aus Schlesien. (Die Parteien.) Posen. (Russische Rüstungen. - Die Organisation.) Frankfurt a. d. O. (Protest.) Mainz. (Militärische Umzingelung. - Protest der Militärpflichtigen. - Adresse der Berliner Demokraten. - Beschluß des Bundes vom 2. Juni.) Bruchsal. (Behandlung der Gefangenen. - Soldaten-Brutalität.) Prag. (Vorbereitungen zum Slavenkongreß.)

Polen. Lemberg. (Loyalitätsadresse der österreichischen Soldaten.)

Ungarn. Pesth. (Nationalitätsverwickelungen.)

Belgien. Brüssel. (Offiziersdiäten. - Erdarbeiteremeute.) Verviers. (Clubs.)

Holland. Haag. (Holland in Noth.)

Französische Republik. Paris. (Die Sitzung vom 2. Juni. - Sitzung vom 5. Juni. - Paris vor und nach der Februarrevolution. - Coalition der Maschinisten. - Journal der Arbeiter der National-Aeteliers. - Kassationsgesuch von Leotade verworfen. - Demokratisches Banket. - Bei Louis Philippe gefundene Geldsumme.)

Italien. Mailand. (Die Insurrektion vom 29. - Neues Gefecht. - Marmont. - Schweizeroffiziere vor Livorno.)

Großbritanien. London (Die Armenverwaltung von Marylebone. - Die Armentaxe und Verbrechen. - Chartistenemeuten in England u Irland. - Die Manchester Times üver den Northernstar. - Ober- und Unterhaussitzungen). Dublin (Die Konföderation).

Amerika. (Lage der Kolonieen. - Ankunft Santa Anna's in Jamaika. - Aufruhr in Port-au-Prince. - Ankunft der Cambria. - Handelsnachrichten. - General Scott).

Amtliche Nachrichten.
Bekanntmachung.

Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Staats-Schuldscheine können gegen Ablieferung der Coupons Ser. X. Nro. 3 schon vom 15ten d. M. ab bei der Staats-Schulden-Tilgungs-Kasse hierselbst, Taubenstraße Nro. 30, in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags in Empfang genommen werden.

Die zu realisirenden Coupons müssen nach den Appoints geordnet und von einem die Stückzahl und den Geldbetrag enthaltenden aufsummirten Verzeichnisse begleitet sein.

Berlin, den 2. Juni 1848.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden.

Natan. Köhler. Knoblauch.

Deutschland.
19 Köln, 8. Juni.

Wir erhalten aus Frankfurt das folgende Aktenstück, mit welchem der Prüfungs-Ausschuß für die Anträge auf Bildung einer Centralgewalt sein Dasein feiert.

"Die Nationalversammlung beschließt:

1. Bis zur definitiven Begründung einer obersten Regierungsgewalt für Deutschland soll ein Bundesdirektorium zur Ausübung dieser obersten Gewalt in allen gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden.

2. Dasselbe soll aus 3 Männern bestehen, welche das Vertrauen der Nationalversammlung genießen und, nach vorläufiger Vereinbarung mit einem von der Nationalversammlung eigens hierzu gewählten Ausschuß von 30 Mitgliedern, von den Regierungen ernannt werden. Oesterreich und Preußen bestellt je einen derselben, der dritte wird von den übrigen Bundesstaaten aus 3 von Baiern vorzuschlagenden Kandidaten durch Stimmenmehrheit der vierten bis siebzehnten Stimme der engern Versammlung des Bundestags gewählt.

3. Das Direktorium hat

a) die von der konstituirenden Nationalversammlung gefaßten und von ihm genehmigten Beschlüsse durch seine Verkündigung in Rechtskraft zu setzen und zu vollziehen;

b) die zur Vollziehung der Reichsgesetze nöthigen Verordnungen zu erlassen;

c) die Oberleitung der gesammten Vertheidigungs-Einrichtungen zu übernehmen und den Oberfeldherrn sämmtlicher Bundestruppen zu ernennen;

d) die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands auszuüben, Gesandte und Konsuln zu ernennen

4. Ueber Krieg und Frieden, und über die Verträge mit auswärtigen Mächten beschließt das Bundesdirektorium im Einverständniß mit der Nationalversammlung.

5. Das Bundesdirektorium übt seine Gewalt durch von ihm ernannte, der Nationalversammlung verantwortliche Minister aus. Alle Anordnungen desselben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung wenigstens eines verantwortlichen Ministers.

6. Das Bundesdirektorium ernennt zu diesem Ende

a) einen Minister für die auswärtigen Angelegenheiten;

b) einen Minister des Krieges (zugleich für die Marine);

c) einen Minister des Innern;

d) einen Finanzminister;

e) einen Minister für Ackerbau, Gewerbe, Handel und für öffentliche Arbeiten.

7. Die Minister haben das Recht, den Berathungen der National-Versammlung beizuwohnen und von derselben jederzeit gehört zu werden; sie haben jedoch das Stimmrecht in der National-Versammlung nur dann, wenn sie als Mitglieder derselben gewählt werden. Dagegen ist die Stellung eines Mitgliedes des Bundesdirektoriums mit jener eines Abgeordneten zur National-Versammlung unvereinbar.

8. Sobald das Verfassungswerk für Deutschland vollendet und in Ausführung gebracht ist, hört die Thätigkeit des Direktoriums und seiner Minister auf."

Dieser Antrag ist das Machwerk des Hrn. Dahlmann, des großen Geschichtschreibers des kleinen Cromwell. Manches von dem ursprünglichen Antrag ist noch modifizirt worden. So hieß es in Betreff der Ernennung des Triumvirats (Art. 2.) zuerst: "welche von den Regierungen ernannt und von der National-Versammlung gebilligt werden"; Hr. Hofrath Dahlmann mußte indeß mit dieser Fassung den Hrn. Zenetti aus München und Flottwell aus Münster weichen, die keine "Billigung" der National-Versammlung für nöthig erachten. Nur zwei von den 15 Mitgliedern des Ausschusses haben gegen das Gutachten gestimmt: Robert Blum und v. Trützschler. Vorsitzender des Ausschusses war Hr. Stedtmann aus Koblenz.

** Köln, 8. Juni.

Siebente Theilung Polens.

Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Düsseldorf, 6. Juni.

Durch das entschiedene Auftreten des hiesigen Volksklubs, der sich in seinem Programme offen zu der Republik bekannt hat, ist eine lächerliche Furcht in die Philister gefahren. Es war zu erwarten, daß sie nach Ueberwindung des ersten Schreckens zu ihren gewöhnlichen erbärmlichen Waffen greifen würden, zu Verdächtigungen und Verläumdungen. So ist denn auch bereits im hiesigen Kreisblättchen ein derartiger ängstlich-tapferer Mann, natürlich als Anonymus, aufgetreten, und hat die Comitemitglieder des Volksklubs reif für Siegburg erklärt. Um allen solchen schlechten Witzen von vornherein die Spitze abzubrechen, läßt das Comite in der morgigen Düsseldorfer Zeitung erklären, daß der Volksklub Gemeinheiten und Dummheiten, welche aus dem Verstecke heraus gegen ihn geschleudert werden, verachten, Gegnern aber, die ihm mit offenem Visiere gegenüber treten, zu antworten wissen werde. Es wird auch schon von Verhaftung der Comitemitglieder gesprochen. Diese Mitglieder sind aber nicht so toll, daß sie den Feinden Blößen und willkommene Handhaben gegen sich gäben. Freilich dem Oberprokurator Schnaase hierselbst schien die vor einiger Zeit von dem Volksklub ausgegangene Adresse an die Nationalversammlung in Berlin gegen ein Strafgesetz zu verstoßen und er verlangte auf diesen Schein hin von dem Redakteur der Düsseldorfer Zeitung, worin die Adresse mitgetheilt worden war, ihm den Einsender, resp. Verfasser derselben, zu nennen, widrigenfalls er ihn, den Redakteur, zur Verantwortung ziehen werde. Der Oberprokurator, welcher dem allgemeinen Gerüchte nach, die mit dem 1. künftigen Monats hier erscheinende "Niederrh. Zeitung" redigiren wird, hat es bis jetzt beim Scheine bewenden lassen.

Wie verhält sich aber das Volk dem Volksklub gegenüber? Das Volk hat die an den Straßenecken veröffentlichten Programme des Volksklubs mit Begierde gelesen und bereits durch zahlreichen Beitritt seine Theilnahme bewiesen.

Militärische Beredsamkeit.

Die preußische Armee zählt in ihren Reihen und ebenfalls "a. D., mit der Armee-Uniform und den vorgeschriebenen Abzeichen für Verabschiedete", eine unendliche Zahl von Don Quixoten aller Grade, vom Unteroffizier bis zum kommandirenden General, Originale, die man in keiner andern Armee der Welt findet, die aber alle ein und dasselbe am Rhein sogenannte "preußische" Gesicht und dieselben "preußischen" Manieren haben. Es ist die bekannte "magere Ritterschaft", die sich vor wie nach durch Grobheit, Arroganz, Unwissenheit und verdorbenen Berliner Accent so vortheilhaft von den übrigen Deutschen unterscheidet. Es sind die bekannten

- blassen Canaillen, die ausgesehn
Wie Liebe, Glauben und Hoffen,
Und die seitdem in unserm Wein
Sich rothe Nasen gesoffen.

Es sind jene Urtypen des altpreußischen Soldaten, die seit einem Jahrhundert sich fast gar nicht verändert haben und von denen geschrieben steht:

Sah wieder preußisches Militär,
Hat sich nicht sehr verändert.
Es sind die grauen Mäntel noch
Mit den hohen rothen Kragen -
(Das Roth bedeutet Franzosenblut,
Sang Körner in früheren Tagen.)
Noch immer das hölzern pedantische Volk,
Noch immer ein rechter Winkel
In jeder Bewegung, und im Gesicht
Der eingefrorene Dünkel.
Sie stelzen noch immer so steif herum,
So kerzengrade geschniegelt,
Als hätten sie verschluckt den Stock,
Mit dem man sie einst geprügelt.
Ja, ganz verschwand die Fuchtel nie,
Sie tragen sie jetzt im Innern;
Das trauliche Du wird immer noch
An das alte Er erinnern.
Der lange Schnurbart ist eigentlich nur
Des Zopfthums neuere Phase;
Der Zopf, der früher hinten hing,
Der hängt jetzt unter der Nase.

Diese Don Quixoten befinden sich seit der Märzrevolution in einer beklagenswerthen Lage. Sie sind eben so erstaunt darüber, die schwarz-roth-goldene Kokarde am Helm tragen zu müssen, als die schwarz-roth-goldene Kokarde erstaunt ist, die Revolution von 1848 zu repräsentiren. Sie sind, wie ein benachbarter Publizist, der Verzweiflung preisgegeben, weil ihnen der Rechtsboden unter den Füßen abhanden gekommen ist. Ihre erste Lebensbedingung, mit Gott, für König und Vaterland sackgrob und unverschämt zu sein, ist gefährdet, und nächstens sollen sie sogar den Eid auf die Verfassung leisten!

Es ist erklärlich, daß diese Helden den glühendsten Haß gegen die revolutionäre Ordnung der Dinge hegen. Ihre Wuth kennt keine Gränzen, als die ihnen die Rücksicht auf ihre Sicherheit auf auf ihre Gage oder Pension bietet. Wo sie zufällig noch die Macht haben, wie in Mainz, da provoziren sie irgend einen Vorwand, um den Belagerungszustand zu erklären, um die Bürger zu entwaffnen und um sich in ihrer ganzen Brutalität zu ergehen; wo sie ohnmächtig sind, da knirschen sie vor Wuth gegen die Revolution und werden komisch in ihrem impotenten Zorn.

Ein solcher impotenter Don Quixote ist - mit Vorbehalt des ersten Rangs für Herrn von Thadden und seinen Galgen - der Herr General von Webern Hochwohlgeboren in Berlin. Derselbe hatte neulich eine Versammlung von Landwehr-Unteroffizieren, Feldwebeln u. s. w., welche zu kontre-revolutionären Konspiratiönchen benutzt werden sollten. Der Herr General hielten daselbst folgende Rede:

"Kameraden! Wem verdanken wir die Revolution? Wem anders als den französischen und polnischen Aufwieglern und den Literaten, die das Volk aufgehetzt und unserm allergnädigsten König Gewalt angethan haben! Das, Kameraden, sind die Leute, die all' das Unheil anstiften, aber ich will Euch sagen, was das für Leute sind! Es sind ... es sind ... na, ich sage Euch, es sind Sch...kerle, und abermals Sch...kerle und zum drittenmal Sch...kerle!" (Donnernder Beifall.)

Die Zeitungshalle hatte diese Rede wörtlich publizirt. Man erhob Zweifel gegen die Richtigkeit des angeführten Textes. Aber Herr General von Webern, mit Recht stolz auf sein Meisterstück altpreußischer Beredsamkeit, beseitigte bald jede Ungewißheit durch folgenden Brief an die Redaktion der Zeitungshalle, der in der Nummer vom 6. Juni d. J. abgedruckt steht:

"Der Unterzeichnete ist der Gegenstand eines geharnischten Angriffs in der Zeitungshalle geworden ... Aber Wahrheit ist ein gutes Ding, selbst dann, wenn ihre scharfe Säbelspitze in der Hitze des Gefechts auch etwas in den Schmutz gehauen haben sollte, und so nehme ich keinen Anstand zu erklären, daß ich die Wühler und insbesondere das fremde ausländische Element unter ihnen, welches das gute gesunde deutsche Blut der treuen Berliner Landwehr habe verderben und anstecken wollen, wirklich als .... kerls bezeichnet und vor ihnen gewarnt habe ...... Berlin den 4.Juni 1848, General von Webern."

Das preußische Vaterland kann ruhig schlafen, so lange es noch Helden besitzt, die zu jeder Zeit bereit sind, mit "ihrer scharfen Säbelspitze so in den Schmutz zu hauen"!

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 9. Köln, Freitag 9. Juni 1848.

Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Der Raum des Blattes wird so oft es nöthig durch Beilagen erweitert. Der Abonnementspreis beträgt: Für das mit dem 1. Juli beginnende Vierteljahr in Köln 1 Thlr. 15 Sgr.; für alle übrigen Orte Preußens 2 Thlr 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsporto's. Das Abonnement für den Monat Juni kann nur unter gleichzeitiger Bestellung des nächsten Quartals (Juli, August, September) geschehen. Der Preis dieses viermonatlichen Abonnements beträgt: Für Köln 2 Thlr.; auswärts 2 Thlr. 25 Sgr. Man abonnirt bei allen Postanstalten und Buchhandlungen des In- und Auslandes; ‒ für Köln in der Expedition der Zeitung bei Hrn. W. Clouth, St. Agatha 12, Köln, woselbst auch fernere Aktienzeichnungen entgegen genommen werden. Briefe und Zusendungen an die Redaktion sowie die Expedition werden von unbekannten Absendern nur frankirt angenommen. ‒ Insertionsgebühren. Für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.

Die Expedition der „Neuen Rheinischen Zeitung.“

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Vorschlag der Centralgewaltkommission in der Nationalversammlung. ‒ Neue Theilung Polens). Düsseldorf. (Demokrat. Klub.) Frankfurt. (Die Centralgewalt. ‒ Die Plätze der Journalisten. ‒ Unterzeichner des Manifestes der radikalen Partei. ‒ Volksversammlung. ‒ Beschluß der N.-Versammlung). Berlin. (Vereinbarungsdebatten. ‒ Erklärungen über die Zwangsanleihe und des Prinzen von Preußen.) Erfurt. (Unruhen.) Breslau. (Witt Döring. ‒ Brutalität der Bürgerwehr.) Aus Schlesien. (Die Parteien.) Posen. (Russische Rüstungen. ‒ Die Organisation.) Frankfurt a. d. O. (Protest.) Mainz. (Militärische Umzingelung. ‒ Protest der Militärpflichtigen. ‒ Adresse der Berliner Demokraten. ‒ Beschluß des Bundes vom 2. Juni.) Bruchsal. (Behandlung der Gefangenen. ‒ Soldaten-Brutalität.) Prag. (Vorbereitungen zum Slavenkongreß.)

Polen. Lemberg. (Loyalitätsadresse der österreichischen Soldaten.)

Ungarn. Pesth. (Nationalitätsverwickelungen.)

Belgien. Brüssel. (Offiziersdiäten. ‒ Erdarbeiteremeute.) Verviers. (Clubs.)

Holland. Haag. (Holland in Noth.)

Französische Republik. Paris. (Die Sitzung vom 2. Juni. ‒ Sitzung vom 5. Juni. ‒ Paris vor und nach der Februarrevolution. ‒ Coalition der Maschinisten. ‒ Journal der Arbeiter der National-Aeteliers. ‒ Kassationsgesuch von Leotade verworfen. ‒ Demokratisches Banket. ‒ Bei Louis Philippe gefundene Geldsumme.)

Italien. Mailand. (Die Insurrektion vom 29. ‒ Neues Gefecht. ‒ Marmont. ‒ Schweizeroffiziere vor Livorno.)

Großbritanien. London (Die Armenverwaltung von Marylebone. ‒ Die Armentaxe und Verbrechen. ‒ Chartistenemeuten in England u Irland. ‒ Die Manchester Times üver den Northernstar. ‒ Ober- und Unterhaussitzungen). Dublin (Die Konföderation).

Amerika. (Lage der Kolonieen. ‒ Ankunft Santa Anna's in Jamaika. ‒ Aufruhr in Port-au-Prince. ‒ Ankunft der Cambria. ‒ Handelsnachrichten. ‒ General Scott).

Amtliche Nachrichten.
Bekanntmachung.

Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Staats-Schuldscheine können gegen Ablieferung der Coupons Ser. X. Nro. 3 schon vom 15ten d. M. ab bei der Staats-Schulden-Tilgungs-Kasse hierselbst, Taubenstraße Nro. 30, in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags in Empfang genommen werden.

Die zu realisirenden Coupons müssen nach den Appoints geordnet und von einem die Stückzahl und den Geldbetrag enthaltenden aufsummirten Verzeichnisse begleitet sein.

Berlin, den 2. Juni 1848.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden.

Natan. Köhler. Knoblauch.

Deutschland.
19 Köln, 8. Juni.

Wir erhalten aus Frankfurt das folgende Aktenstück, mit welchem der Prüfungs-Ausschuß für die Anträge auf Bildung einer Centralgewalt sein Dasein feiert.

„Die Nationalversammlung beschließt:

1. Bis zur definitiven Begründung einer obersten Regierungsgewalt für Deutschland soll ein Bundesdirektorium zur Ausübung dieser obersten Gewalt in allen gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden.

2. Dasselbe soll aus 3 Männern bestehen, welche das Vertrauen der Nationalversammlung genießen und, nach vorläufiger Vereinbarung mit einem von der Nationalversammlung eigens hierzu gewählten Ausschuß von 30 Mitgliedern, von den Regierungen ernannt werden. Oesterreich und Preußen bestellt je einen derselben, der dritte wird von den übrigen Bundesstaaten aus 3 von Baiern vorzuschlagenden Kandidaten durch Stimmenmehrheit der vierten bis siebzehnten Stimme der engern Versammlung des Bundestags gewählt.

3. Das Direktorium hat

a) die von der konstituirenden Nationalversammlung gefaßten und von ihm genehmigten Beschlüsse durch seine Verkündigung in Rechtskraft zu setzen und zu vollziehen;

b) die zur Vollziehung der Reichsgesetze nöthigen Verordnungen zu erlassen;

c) die Oberleitung der gesammten Vertheidigungs-Einrichtungen zu übernehmen und den Oberfeldherrn sämmtlicher Bundestruppen zu ernennen;

d) die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands auszuüben, Gesandte und Konsuln zu ernennen

4. Ueber Krieg und Frieden, und über die Verträge mit auswärtigen Mächten beschließt das Bundesdirektorium im Einverständniß mit der Nationalversammlung.

5. Das Bundesdirektorium übt seine Gewalt durch von ihm ernannte, der Nationalversammlung verantwortliche Minister aus. Alle Anordnungen desselben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung wenigstens eines verantwortlichen Ministers.

6. Das Bundesdirektorium ernennt zu diesem Ende

a) einen Minister für die auswärtigen Angelegenheiten;

b) einen Minister des Krieges (zugleich für die Marine);

c) einen Minister des Innern;

d) einen Finanzminister;

e) einen Minister für Ackerbau, Gewerbe, Handel und für öffentliche Arbeiten.

7. Die Minister haben das Recht, den Berathungen der National-Versammlung beizuwohnen und von derselben jederzeit gehört zu werden; sie haben jedoch das Stimmrecht in der National-Versammlung nur dann, wenn sie als Mitglieder derselben gewählt werden. Dagegen ist die Stellung eines Mitgliedes des Bundesdirektoriums mit jener eines Abgeordneten zur National-Versammlung unvereinbar.

8. Sobald das Verfassungswerk für Deutschland vollendet und in Ausführung gebracht ist, hört die Thätigkeit des Direktoriums und seiner Minister auf.“

Dieser Antrag ist das Machwerk des Hrn. Dahlmann, des großen Geschichtschreibers des kleinen Cromwell. Manches von dem ursprünglichen Antrag ist noch modifizirt worden. So hieß es in Betreff der Ernennung des Triumvirats (Art. 2.) zuerst: „welche von den Regierungen ernannt und von der National-Versammlung gebilligt werden“; Hr. Hofrath Dahlmann mußte indeß mit dieser Fassung den Hrn. Zenetti aus München und Flottwell aus Münster weichen, die keine „Billigung“ der National-Versammlung für nöthig erachten. Nur zwei von den 15 Mitgliedern des Ausschusses haben gegen das Gutachten gestimmt: Robert Blum und v. Trützschler. Vorsitzender des Ausschusses war Hr. Stedtmann aus Koblenz.

** Köln, 8. Juni.

Siebente Theilung Polens.

Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Düsseldorf, 6. Juni.

Durch das entschiedene Auftreten des hiesigen Volksklubs, der sich in seinem Programme offen zu der Republik bekannt hat, ist eine lächerliche Furcht in die Philister gefahren. Es war zu erwarten, daß sie nach Ueberwindung des ersten Schreckens zu ihren gewöhnlichen erbärmlichen Waffen greifen würden, zu Verdächtigungen und Verläumdungen. So ist denn auch bereits im hiesigen Kreisblättchen ein derartiger ängstlich-tapferer Mann, natürlich als Anonymus, aufgetreten, und hat die Comitémitglieder des Volksklubs reif für Siegburg erklärt. Um allen solchen schlechten Witzen von vornherein die Spitze abzubrechen, läßt das Comité in der morgigen Düsseldorfer Zeitung erklären, daß der Volksklub Gemeinheiten und Dummheiten, welche aus dem Verstecke heraus gegen ihn geschleudert werden, verachten, Gegnern aber, die ihm mit offenem Visiere gegenüber treten, zu antworten wissen werde. Es wird auch schon von Verhaftung der Comitémitglieder gesprochen. Diese Mitglieder sind aber nicht so toll, daß sie den Feinden Blößen und willkommene Handhaben gegen sich gäben. Freilich dem Oberprokurator Schnaase hierselbst schien die vor einiger Zeit von dem Volksklub ausgegangene Adresse an die Nationalversammlung in Berlin gegen ein Strafgesetz zu verstoßen und er verlangte auf diesen Schein hin von dem Redakteur der Düsseldorfer Zeitung, worin die Adresse mitgetheilt worden war, ihm den Einsender, resp. Verfasser derselben, zu nennen, widrigenfalls er ihn, den Redakteur, zur Verantwortung ziehen werde. Der Oberprokurator, welcher dem allgemeinen Gerüchte nach, die mit dem 1. künftigen Monats hier erscheinende „Niederrh. Zeitung“ redigiren wird, hat es bis jetzt beim Scheine bewenden lassen.

Wie verhält sich aber das Volk dem Volksklub gegenüber? Das Volk hat die an den Straßenecken veröffentlichten Programme des Volksklubs mit Begierde gelesen und bereits durch zahlreichen Beitritt seine Theilnahme bewiesen.

Militärische Beredsamkeit.

Die preußische Armee zählt in ihren Reihen und ebenfalls „a. D., mit der Armee-Uniform und den vorgeschriebenen Abzeichen für Verabschiedete“, eine unendliche Zahl von Don Quixoten aller Grade, vom Unteroffizier bis zum kommandirenden General, Originale, die man in keiner andern Armee der Welt findet, die aber alle ein und dasselbe am Rhein sogenannte „preußische“ Gesicht und dieselben „preußischen“ Manieren haben. Es ist die bekannte „magere Ritterschaft“, die sich vor wie nach durch Grobheit, Arroganz, Unwissenheit und verdorbenen Berliner Accent so vortheilhaft von den übrigen Deutschen unterscheidet. Es sind die bekannten

‒ blassen Canaillen, die ausgesehn
Wie Liebe, Glauben und Hoffen,
Und die seitdem in unserm Wein
Sich rothe Nasen gesoffen.

Es sind jene Urtypen des altpreußischen Soldaten, die seit einem Jahrhundert sich fast gar nicht verändert haben und von denen geschrieben steht:

Sah wieder preußisches Militär,
Hat sich nicht sehr verändert.
Es sind die grauen Mäntel noch
Mit den hohen rothen Kragen ‒
(Das Roth bedeutet Franzosenblut,
Sang Körner in früheren Tagen.)
Noch immer das hölzern pedantische Volk,
Noch immer ein rechter Winkel
In jeder Bewegung, und im Gesicht
Der eingefrorene Dünkel.
Sie stelzen noch immer so steif herum,
So kerzengrade geschniegelt,
Als hätten sie verschluckt den Stock,
Mit dem man sie einst geprügelt.
Ja, ganz verschwand die Fuchtel nie,
Sie tragen sie jetzt im Innern;
Das trauliche Du wird immer noch
An das alte Er erinnern.
Der lange Schnurbart ist eigentlich nur
Des Zopfthums neuere Phase;
Der Zopf, der früher hinten hing,
Der hängt jetzt unter der Nase.

Diese Don Quixoten befinden sich seit der Märzrevolution in einer beklagenswerthen Lage. Sie sind eben so erstaunt darüber, die schwarz-roth-goldene Kokarde am Helm tragen zu müssen, als die schwarz-roth-goldene Kokarde erstaunt ist, die Revolution von 1848 zu repräsentiren. Sie sind, wie ein benachbarter Publizist, der Verzweiflung preisgegeben, weil ihnen der Rechtsboden unter den Füßen abhanden gekommen ist. Ihre erste Lebensbedingung, mit Gott, für König und Vaterland sackgrob und unverschämt zu sein, ist gefährdet, und nächstens sollen sie sogar den Eid auf die Verfassung leisten!

Es ist erklärlich, daß diese Helden den glühendsten Haß gegen die revolutionäre Ordnung der Dinge hegen. Ihre Wuth kennt keine Gränzen, als die ihnen die Rücksicht auf ihre Sicherheit auf auf ihre Gage oder Pension bietet. Wo sie zufällig noch die Macht haben, wie in Mainz, da provoziren sie irgend einen Vorwand, um den Belagerungszustand zu erklären, um die Bürger zu entwaffnen und um sich in ihrer ganzen Brutalität zu ergehen; wo sie ohnmächtig sind, da knirschen sie vor Wuth gegen die Revolution und werden komisch in ihrem impotenten Zorn.

Ein solcher impotenter Don Quixote ist ‒ mit Vorbehalt des ersten Rangs für Herrn von Thadden und seinen Galgen ‒ der Herr General von Webern Hochwohlgeboren in Berlin. Derselbe hatte neulich eine Versammlung von Landwehr-Unteroffizieren, Feldwebeln u. s. w., welche zu kontre-revolutionären Konspiratiönchen benutzt werden sollten. Der Herr General hielten daselbst folgende Rede:

„Kameraden! Wem verdanken wir die Revolution? Wem anders als den französischen und polnischen Aufwieglern und den Literaten, die das Volk aufgehetzt und unserm allergnädigsten König Gewalt angethan haben! Das, Kameraden, sind die Leute, die all' das Unheil anstiften, aber ich will Euch sagen, was das für Leute sind! Es sind … es sind … na, ich sage Euch, es sind Sch…kerle, und abermals Sch…kerle und zum drittenmal Sch…kerle!“ (Donnernder Beifall.)

Die Zeitungshalle hatte diese Rede wörtlich publizirt. Man erhob Zweifel gegen die Richtigkeit des angeführten Textes. Aber Herr General von Webern, mit Recht stolz auf sein Meisterstück altpreußischer Beredsamkeit, beseitigte bald jede Ungewißheit durch folgenden Brief an die Redaktion der Zeitungshalle, der in der Nummer vom 6. Juni d. J. abgedruckt steht:

„Der Unterzeichnete ist der Gegenstand eines geharnischten Angriffs in der Zeitungshalle geworden … Aber Wahrheit ist ein gutes Ding, selbst dann, wenn ihre scharfe Säbelspitze in der Hitze des Gefechts auch etwas in den Schmutz gehauen haben sollte, und so nehme ich keinen Anstand zu erklären, daß ich die Wühler und insbesondere das fremde ausländische Element unter ihnen, welches das gute gesunde deutsche Blut der treuen Berliner Landwehr habe verderben und anstecken wollen, wirklich als .... kerls bezeichnet und vor ihnen gewarnt habe ...... Berlin den 4.Juni 1848, General von Webern.

Das preußische Vaterland kann ruhig schlafen, so lange es noch Helden besitzt, die zu jeder Zeit bereit sind, mit „ihrer scharfen Säbelspitze so in den Schmutz zu hauen“!

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        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland.</hi> Köln. (Vorschlag der Centralgewaltkommission                     in der Nationalversammlung. &#x2012; Neue Theilung Polens). Düsseldorf. (Demokrat.                     Klub.) Frankfurt. (Die Centralgewalt. &#x2012; Die Plätze der Journalisten. &#x2012;                     Unterzeichner des Manifestes der radikalen Partei. &#x2012; Volksversammlung. &#x2012;                     Beschluß der N.-Versammlung). Berlin. (Vereinbarungsdebatten. &#x2012; Erklärungen über                     die Zwangsanleihe und des Prinzen von Preußen.) Erfurt. (Unruhen.) Breslau.                     (Witt Döring. &#x2012; Brutalität der Bürgerwehr.) Aus Schlesien. (Die Parteien.)                     Posen. (Russische Rüstungen. &#x2012; Die Organisation.) Frankfurt a. d. O. (Protest.)                     Mainz. (Militärische Umzingelung. &#x2012; Protest der Militärpflichtigen. &#x2012; Adresse                     der Berliner Demokraten. &#x2012; Beschluß des Bundes vom 2. Juni.) Bruchsal.                     (Behandlung der Gefangenen. &#x2012; Soldaten-Brutalität.) Prag. (Vorbereitungen zum                     Slavenkongreß.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Polen.</hi> Lemberg. (Loyalitätsadresse der österreichischen                     Soldaten.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Ungarn.</hi> Pesth. (Nationalitätsverwickelungen.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Belgien.</hi> Brüssel. (Offiziersdiäten. &#x2012; Erdarbeiteremeute.)                     Verviers. (Clubs.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Holland.</hi> Haag. (Holland in Noth.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Französische Republik.</hi> Paris. (Die Sitzung vom 2. Juni. &#x2012;                     Sitzung vom 5. Juni. &#x2012; Paris vor und nach der Februarrevolution. &#x2012; Coalition der                     Maschinisten. &#x2012; Journal der Arbeiter der National-Aeteliers. &#x2012; Kassationsgesuch                     von Leotade verworfen. &#x2012; Demokratisches Banket. &#x2012; Bei Louis Philippe gefundene                     Geldsumme.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien.</hi> Mailand. (Die Insurrektion vom 29. &#x2012; Neues                     Gefecht. &#x2012; Marmont. &#x2012; Schweizeroffiziere vor Livorno.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritanien.</hi> London (Die Armenverwaltung von                     Marylebone. &#x2012; Die Armentaxe und Verbrechen. &#x2012; Chartistenemeuten in England u                     Irland. &#x2012; Die Manchester Times üver den Northernstar. &#x2012; Ober- und                     Unterhaussitzungen). Dublin (Die Konföderation).</p>
        <p><hi rendition="#g">Amerika.</hi> (Lage der Kolonieen. &#x2012; Ankunft Santa Anna's in                     Jamaika. &#x2012; Aufruhr in Port-au-Prince. &#x2012; Ankunft der Cambria. &#x2012;                     Handelsnachrichten. &#x2012; General Scott).</p>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Amtliche Nachrichten.</head>
        <div xml:id="ar009_001" type="jArticle">
          <head> <hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi> </head>
          <p>Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Staats-Schuldscheine können gegen                         Ablieferung der Coupons Ser. X. Nro. 3 schon <hi rendition="#g">vom 15ten d.                             M.</hi> ab bei der Staats-Schulden-Tilgungs-Kasse hierselbst,                         Taubenstraße Nro. 30, in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags in                         Empfang genommen werden.</p>
          <p>Die zu realisirenden Coupons müssen nach den Appoints geordnet und von einem                         die Stückzahl und den Geldbetrag enthaltenden aufsummirten Verzeichnisse                         begleitet sein.</p>
          <p><hi rendition="#g">Berlin,</hi> den 2. Juni 1848.</p>
          <p>Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Natan. Köhler. Knoblauch.</hi> </p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#g">Deutschland.</hi> </head>
        <div xml:id="ar009_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>19</author></bibl><hi rendition="#g">Köln,</hi> 8. Juni.</head>
          <p>Wir erhalten aus Frankfurt das folgende Aktenstück, mit welchem der                         Prüfungs-Ausschuß für die Anträge auf Bildung einer Centralgewalt sein                         Dasein feiert.</p>
          <p>&#x201E;Die Nationalversammlung beschließt:</p>
          <p>1. Bis zur definitiven Begründung einer obersten Regierungsgewalt für                         Deutschland soll ein Bundesdirektorium zur Ausübung dieser obersten Gewalt                         in allen gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt                         werden.</p>
          <p>2. Dasselbe soll aus 3 Männern bestehen, welche das Vertrauen der                         Nationalversammlung genießen und, nach vorläufiger Vereinbarung mit einem                         von der Nationalversammlung eigens hierzu gewählten Ausschuß von 30                         Mitgliedern, von den Regierungen ernannt werden. Oesterreich und Preußen                         bestellt je einen derselben, der dritte wird von den übrigen Bundesstaaten                         aus 3 von Baiern vorzuschlagenden Kandidaten durch Stimmenmehrheit der                         vierten bis siebzehnten Stimme der engern Versammlung des Bundestags                         gewählt.</p>
          <p>3. Das Direktorium hat</p>
          <p>a) die von der <hi rendition="#g">konstituirenden</hi> Nationalversammlung                         gefaßten und <hi rendition="#g">von ihm genehmigten</hi> Beschlüsse durch                         seine <hi rendition="#g">Verkündigung</hi> in <hi rendition="#g">Rechtskraft</hi> zu setzen und zu vollziehen;</p>
          <p>b) die zur Vollziehung der Reichsgesetze nöthigen Verordnungen zu                         erlassen;</p>
          <p>c) die Oberleitung der gesammten Vertheidigungs-Einrichtungen zu übernehmen                         und den Oberfeldherrn sämmtlicher Bundestruppen zu ernennen;</p>
          <p>d) die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands auszuüben, Gesandte und                         Konsuln zu ernennen</p>
          <p>4. Ueber Krieg und Frieden, und über die <hi rendition="#g">Verträge</hi> mit                         auswärtigen Mächten <hi rendition="#g">beschließt</hi> das Bundesdirektorium                         im Einverständniß mit der Nationalversammlung.</p>
          <p>5. Das Bundesdirektorium übt seine Gewalt durch von ihm ernannte, der                         Nationalversammlung <hi rendition="#g">verantwortliche Minister</hi> aus.                         Alle Anordnungen desselben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung                         wenigstens eines verantwortlichen Ministers.</p>
          <p>6. Das Bundesdirektorium <hi rendition="#g">ernennt</hi> zu diesem Ende</p>
          <p>a) einen Minister für die auswärtigen Angelegenheiten;</p>
          <p>b) einen Minister des Krieges (zugleich für die Marine);</p>
          <p>c) einen Minister des Innern;</p>
          <p>d) einen Finanzminister;</p>
          <p>e) einen Minister für Ackerbau, Gewerbe, Handel und für öffentliche                         Arbeiten.</p>
          <p>7. Die Minister haben das Recht, den Berathungen der National-Versammlung                         beizuwohnen und von derselben <hi rendition="#g">jederzeit</hi> gehört zu                         werden; sie haben jedoch das Stimmrecht in der National-Versammlung nur                         dann, wenn sie als Mitglieder derselben gewählt werden. Dagegen ist die                         Stellung eines Mitgliedes des Bundesdirektoriums mit jener eines                         Abgeordneten zur National-Versammlung <hi rendition="#g">unvereinbar.</hi></p>
          <p>8. Sobald das Verfassungswerk für Deutschland vollendet und in Ausführung                         gebracht ist, hört die Thätigkeit des Direktoriums und seiner Minister                         auf.&#x201C;</p>
          <p>Dieser Antrag ist das Machwerk des Hrn. Dahlmann, des großen                         Geschichtschreibers des kleinen Cromwell. Manches von dem ursprünglichen                         Antrag ist noch modifizirt worden. So hieß es in Betreff der Ernennung des                         Triumvirats (Art. 2.) zuerst: &#x201E;welche von den Regierungen ernannt und von                         der National-Versammlung gebilligt werden&#x201C;; Hr. Hofrath Dahlmann mußte indeß                         mit dieser Fassung den Hrn. Zenetti aus München und Flottwell aus Münster                         weichen, die keine &#x201E;Billigung&#x201C; der National-Versammlung für nöthig erachten.                         Nur zwei von den 15 Mitgliedern des Ausschusses haben gegen das Gutachten                         gestimmt: Robert Blum und v. Trützschler. Vorsitzender des Ausschusses war                         Hr. Stedtmann aus Koblenz.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar009_003_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Neue Teilung Polens. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 90.</bibl></note>
          <head><bibl><author>**</author></bibl><hi rendition="#g">Köln,</hi> 8. Juni.</head>
          <p> <hi rendition="#g">Siebente Theilung Polens.</hi> </p>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
        <div xml:id="ar009_004" type="jArticle">
          <head><hi rendition="#g">Düsseldorf,</hi> 6. Juni.</head>
          <p>Durch das entschiedene Auftreten des hiesigen Volksklubs, der sich in seinem                         Programme offen zu der Republik bekannt hat, ist eine lächerliche Furcht in                         die Philister gefahren. Es war zu erwarten, daß sie nach Ueberwindung des                         ersten Schreckens zu ihren gewöhnlichen erbärmlichen Waffen greifen würden,                         zu Verdächtigungen und Verläumdungen. So ist denn auch bereits im hiesigen                         Kreisblättchen ein derartiger ängstlich-tapferer Mann, natürlich als                         Anonymus, aufgetreten, und hat die Comitémitglieder des Volksklubs reif für                         Siegburg erklärt. Um allen solchen schlechten Witzen von vornherein die                         Spitze abzubrechen, läßt das Comité in der morgigen Düsseldorfer Zeitung                         erklären, daß der Volksklub Gemeinheiten und Dummheiten, welche aus dem                         Verstecke heraus gegen ihn geschleudert werden, verachten, Gegnern aber, die                         ihm mit offenem Visiere gegenüber treten, zu antworten wissen werde. Es wird                         auch schon von Verhaftung der Comitémitglieder gesprochen. Diese Mitglieder                         sind aber nicht so toll, daß sie den Feinden Blößen und willkommene                         Handhaben gegen sich gäben. Freilich dem Oberprokurator Schnaase hierselbst <hi rendition="#g">schien</hi> die vor einiger Zeit von dem Volksklub                         ausgegangene Adresse an die Nationalversammlung in Berlin gegen ein                         Strafgesetz zu verstoßen und er verlangte auf diesen Schein hin von dem                         Redakteur der Düsseldorfer Zeitung, worin die Adresse mitgetheilt worden                         war, ihm den Einsender, resp. Verfasser derselben, zu nennen, widrigenfalls                         er ihn, den Redakteur, zur Verantwortung ziehen werde. Der Oberprokurator,                         welcher dem allgemeinen Gerüchte nach, die mit dem 1. künftigen Monats hier                         erscheinende &#x201E;Niederrh. Zeitung&#x201C; redigiren wird, hat es bis jetzt beim                         Scheine bewenden lassen.</p>
          <p>Wie verhält sich aber das Volk dem Volksklub gegenüber? Das Volk hat die an                         den Straßenecken veröffentlichten Programme des Volksklubs mit Begierde                         gelesen und bereits durch zahlreichen Beitritt seine Theilnahme                         bewiesen.</p>
        </div>
      </div>
      <div type="jFeuilleton" n="1">
        <div xml:id="ar009_005" type="jArticle">
          <head>Militärische Beredsamkeit.</head>
          <p>Die preußische Armee zählt in ihren Reihen und ebenfalls &#x201E;a. D., mit der                         Armee-Uniform und den vorgeschriebenen Abzeichen für Verabschiedete&#x201C;, eine                         unendliche Zahl von Don Quixoten aller Grade, vom Unteroffizier bis zum                         kommandirenden General, Originale, die man in keiner andern Armee der Welt                         findet, die aber alle ein und dasselbe am Rhein sogenannte &#x201E;preußische&#x201C;                         Gesicht und dieselben &#x201E;preußischen&#x201C; Manieren haben. Es ist die bekannte                         &#x201E;magere Ritterschaft&#x201C;, die sich vor wie nach durch Grobheit, Arroganz,                         Unwissenheit und verdorbenen Berliner Accent so vortheilhaft von den übrigen                         Deutschen unterscheidet. Es sind die bekannten</p>
          <lg type="poem">
            <l>&#x2012; blassen Canaillen, die ausgesehn </l><lb/>
            <l>Wie Liebe, Glauben und Hoffen,                             </l><lb/>
            <l>Und die seitdem in unserm Wein </l><lb/>
            <l>Sich rothe Nasen                             gesoffen.</l><lb/>
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          <p>Es sind jene Urtypen des altpreußischen Soldaten, die seit einem Jahrhundert                         sich fast gar nicht verändert haben und von denen geschrieben steht:</p>
          <lg type="poem">
            <lg n="1">
              <l>Sah wieder preußisches Militär, </l><lb/>
              <l>Hat sich nicht sehr verändert.</l><lb/>
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              <l>Es sind die grauen Mäntel noch</l><lb/>
              <l>Mit den hohen rothen Kragen &#x2012;</l><lb/>
              <l>                             (Das Roth bedeutet Franzosenblut,</l><lb/>
              <l>Sang Körner in früheren                             Tagen.)</l><lb/>
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              <l>Noch immer das hölzern pedantische Volk,</l><lb/>
              <l>Noch immer ein rechter                             Winkel</l><lb/>
              <l>In jeder Bewegung, und im Gesicht</l><lb/>
              <l>Der eingefrorene                             Dünkel.</l><lb/>
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              <l>Sie stelzen noch immer so steif herum,</l><lb/>
              <l>So kerzengrade geschniegelt,                             </l><lb/>
              <l>Als hätten sie verschluckt den Stock,</l><lb/>
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              <l>Ja, ganz verschwand die Fuchtel nie,</l><lb/>
              <l>Sie tragen sie jetzt im                             Innern; </l><lb/>
              <l>Das trauliche Du wird immer noch</l><lb/>
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              <l>Der lange Schnurbart ist eigentlich nur</l><lb/>
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          <p>Diese Don Quixoten befinden sich seit der Märzrevolution in einer                         beklagenswerthen Lage. Sie sind eben so erstaunt darüber, die                         schwarz-roth-goldene Kokarde am Helm tragen zu müssen, als die                         schwarz-roth-goldene Kokarde erstaunt ist, die Revolution von 1848 zu                         repräsentiren. Sie sind, wie ein benachbarter Publizist, der Verzweiflung                         preisgegeben, weil ihnen der Rechtsboden unter den Füßen abhanden gekommen                         ist. Ihre erste Lebensbedingung, mit Gott, für König und Vaterland sackgrob                         und unverschämt zu sein, ist gefährdet, und nächstens sollen sie sogar den                         Eid auf die Verfassung leisten!</p>
          <p>Es ist erklärlich, daß diese Helden den glühendsten Haß gegen die                         revolutionäre Ordnung der Dinge hegen. Ihre Wuth kennt keine Gränzen, als                         die ihnen die Rücksicht auf ihre Sicherheit auf auf ihre Gage oder Pension                         bietet. Wo sie zufällig noch die Macht haben, wie in Mainz, da provoziren                         sie irgend einen Vorwand, um den Belagerungszustand zu erklären, um die                         Bürger zu entwaffnen und um sich in ihrer ganzen Brutalität zu ergehen; wo                         sie ohnmächtig sind, da knirschen sie vor Wuth gegen die Revolution und                         werden komisch in ihrem impotenten Zorn.</p>
          <p>Ein solcher impotenter Don Quixote ist &#x2012; mit Vorbehalt des ersten Rangs für                         Herrn von Thadden und seinen Galgen &#x2012; der Herr General von <hi rendition="#g">Webern</hi> Hochwohlgeboren in Berlin. Derselbe hatte                         neulich eine Versammlung von Landwehr-Unteroffizieren, Feldwebeln u. s. w.,                         welche zu kontre-revolutionären Konspiratiönchen benutzt werden sollten. Der                         Herr General hielten daselbst folgende Rede:</p>
          <p>&#x201E;Kameraden! Wem verdanken wir die Revolution? Wem anders als den                         französischen und polnischen Aufwieglern und den Literaten, die das Volk                         aufgehetzt und unserm allergnädigsten König Gewalt angethan haben! Das,                         Kameraden, sind die Leute, die all' das Unheil anstiften, aber ich will Euch                         sagen, was das für Leute sind! Es sind &#x2026; es sind &#x2026; na, ich sage Euch, es                         sind Sch&#x2026;kerle, und abermals Sch&#x2026;kerle und zum drittenmal Sch&#x2026;kerle!&#x201C;                         (Donnernder Beifall.)</p>
          <p>Die Zeitungshalle hatte diese Rede wörtlich publizirt. Man erhob Zweifel                         gegen die Richtigkeit des angeführten Textes. Aber Herr General von Webern,                         mit Recht stolz auf sein Meisterstück altpreußischer Beredsamkeit,                         beseitigte bald jede Ungewißheit durch folgenden Brief an die Redaktion der                         Zeitungshalle, der in der Nummer vom 6. Juni d. J. abgedruckt steht:</p>
          <p>&#x201E;Der Unterzeichnete ist der Gegenstand eines geharnischten Angriffs in der                         Zeitungshalle geworden &#x2026; Aber Wahrheit ist ein gutes Ding, selbst dann, wenn                         ihre scharfe Säbelspitze in der Hitze des Gefechts auch etwas in den Schmutz                         gehauen haben sollte, und so <hi rendition="#g">nehme ich keinen Anstand zu                             erklären,</hi> daß ich die Wühler und insbesondere das fremde                         ausländische Element unter ihnen, welches das gute gesunde deutsche Blut der                         treuen Berliner Landwehr habe verderben und anstecken wollen, <hi rendition="#g">wirklich als .... kerls bezeichnet</hi> und vor ihnen                         gewarnt habe ...... Berlin den 4.Juni 1848, <hi rendition="#g">General von                             Webern.</hi>&#x201C;</p>
          <p>Das preußische Vaterland kann ruhig schlafen, so lange es noch Helden                         besitzt, die zu jeder Zeit bereit sind, mit &#x201E;ihrer scharfen Säbelspitze so                         in den Schmutz zu hauen&#x201C;!</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0035/0001] Neue Rheinische ZeitungOrgan der Demokratie.No 9. Köln, Freitag 9. Juni 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Der Raum des Blattes wird so oft es nöthig durch Beilagen erweitert. Der Abonnementspreis beträgt: Für das mit dem 1. Juli beginnende Vierteljahr in Köln 1 Thlr. 15 Sgr.; für alle übrigen Orte Preußens 2 Thlr 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsporto's. Das Abonnement für den Monat Juni kann nur unter gleichzeitiger Bestellung des nächsten Quartals (Juli, August, September) geschehen. Der Preis dieses viermonatlichen Abonnements beträgt: Für Köln 2 Thlr.; auswärts 2 Thlr. 25 Sgr. Man abonnirt bei allen Postanstalten und Buchhandlungen des In- und Auslandes; ‒ für Köln in der Expedition der Zeitung bei Hrn. W. Clouth, St. Agatha 12, Köln, woselbst auch fernere Aktienzeichnungen entgegen genommen werden. Briefe und Zusendungen an die Redaktion sowie die Expedition werden von unbekannten Absendern nur frankirt angenommen. ‒ Insertionsgebühren. Für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Die Expedition der „Neuen Rheinischen Zeitung.“ Uebersicht. Deutschland. Köln. (Vorschlag der Centralgewaltkommission in der Nationalversammlung. ‒ Neue Theilung Polens). Düsseldorf. (Demokrat. Klub.) Frankfurt. (Die Centralgewalt. ‒ Die Plätze der Journalisten. ‒ Unterzeichner des Manifestes der radikalen Partei. ‒ Volksversammlung. ‒ Beschluß der N.-Versammlung). Berlin. (Vereinbarungsdebatten. ‒ Erklärungen über die Zwangsanleihe und des Prinzen von Preußen.) Erfurt. (Unruhen.) Breslau. (Witt Döring. ‒ Brutalität der Bürgerwehr.) Aus Schlesien. (Die Parteien.) Posen. (Russische Rüstungen. ‒ Die Organisation.) Frankfurt a. d. O. (Protest.) Mainz. (Militärische Umzingelung. ‒ Protest der Militärpflichtigen. ‒ Adresse der Berliner Demokraten. ‒ Beschluß des Bundes vom 2. Juni.) Bruchsal. (Behandlung der Gefangenen. ‒ Soldaten-Brutalität.) Prag. (Vorbereitungen zum Slavenkongreß.) Polen. Lemberg. (Loyalitätsadresse der österreichischen Soldaten.) Ungarn. Pesth. (Nationalitätsverwickelungen.) Belgien. Brüssel. (Offiziersdiäten. ‒ Erdarbeiteremeute.) Verviers. (Clubs.) Holland. Haag. (Holland in Noth.) Französische Republik. Paris. (Die Sitzung vom 2. Juni. ‒ Sitzung vom 5. Juni. ‒ Paris vor und nach der Februarrevolution. ‒ Coalition der Maschinisten. ‒ Journal der Arbeiter der National-Aeteliers. ‒ Kassationsgesuch von Leotade verworfen. ‒ Demokratisches Banket. ‒ Bei Louis Philippe gefundene Geldsumme.) Italien. Mailand. (Die Insurrektion vom 29. ‒ Neues Gefecht. ‒ Marmont. ‒ Schweizeroffiziere vor Livorno.) Großbritanien. London (Die Armenverwaltung von Marylebone. ‒ Die Armentaxe und Verbrechen. ‒ Chartistenemeuten in England u Irland. ‒ Die Manchester Times üver den Northernstar. ‒ Ober- und Unterhaussitzungen). Dublin (Die Konföderation). Amerika. (Lage der Kolonieen. ‒ Ankunft Santa Anna's in Jamaika. ‒ Aufruhr in Port-au-Prince. ‒ Ankunft der Cambria. ‒ Handelsnachrichten. ‒ General Scott). Amtliche Nachrichten. Bekanntmachung. Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Staats-Schuldscheine können gegen Ablieferung der Coupons Ser. X. Nro. 3 schon vom 15ten d. M. ab bei der Staats-Schulden-Tilgungs-Kasse hierselbst, Taubenstraße Nro. 30, in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags in Empfang genommen werden. Die zu realisirenden Coupons müssen nach den Appoints geordnet und von einem die Stückzahl und den Geldbetrag enthaltenden aufsummirten Verzeichnisse begleitet sein. Berlin, den 2. Juni 1848. Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Natan. Köhler. Knoblauch. Deutschland. 19 Köln, 8. Juni. Wir erhalten aus Frankfurt das folgende Aktenstück, mit welchem der Prüfungs-Ausschuß für die Anträge auf Bildung einer Centralgewalt sein Dasein feiert. „Die Nationalversammlung beschließt: 1. Bis zur definitiven Begründung einer obersten Regierungsgewalt für Deutschland soll ein Bundesdirektorium zur Ausübung dieser obersten Gewalt in allen gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden. 2. Dasselbe soll aus 3 Männern bestehen, welche das Vertrauen der Nationalversammlung genießen und, nach vorläufiger Vereinbarung mit einem von der Nationalversammlung eigens hierzu gewählten Ausschuß von 30 Mitgliedern, von den Regierungen ernannt werden. Oesterreich und Preußen bestellt je einen derselben, der dritte wird von den übrigen Bundesstaaten aus 3 von Baiern vorzuschlagenden Kandidaten durch Stimmenmehrheit der vierten bis siebzehnten Stimme der engern Versammlung des Bundestags gewählt. 3. Das Direktorium hat a) die von der konstituirenden Nationalversammlung gefaßten und von ihm genehmigten Beschlüsse durch seine Verkündigung in Rechtskraft zu setzen und zu vollziehen; b) die zur Vollziehung der Reichsgesetze nöthigen Verordnungen zu erlassen; c) die Oberleitung der gesammten Vertheidigungs-Einrichtungen zu übernehmen und den Oberfeldherrn sämmtlicher Bundestruppen zu ernennen; d) die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands auszuüben, Gesandte und Konsuln zu ernennen 4. Ueber Krieg und Frieden, und über die Verträge mit auswärtigen Mächten beschließt das Bundesdirektorium im Einverständniß mit der Nationalversammlung. 5. Das Bundesdirektorium übt seine Gewalt durch von ihm ernannte, der Nationalversammlung verantwortliche Minister aus. Alle Anordnungen desselben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung wenigstens eines verantwortlichen Ministers. 6. Das Bundesdirektorium ernennt zu diesem Ende a) einen Minister für die auswärtigen Angelegenheiten; b) einen Minister des Krieges (zugleich für die Marine); c) einen Minister des Innern; d) einen Finanzminister; e) einen Minister für Ackerbau, Gewerbe, Handel und für öffentliche Arbeiten. 7. Die Minister haben das Recht, den Berathungen der National-Versammlung beizuwohnen und von derselben jederzeit gehört zu werden; sie haben jedoch das Stimmrecht in der National-Versammlung nur dann, wenn sie als Mitglieder derselben gewählt werden. Dagegen ist die Stellung eines Mitgliedes des Bundesdirektoriums mit jener eines Abgeordneten zur National-Versammlung unvereinbar. 8. Sobald das Verfassungswerk für Deutschland vollendet und in Ausführung gebracht ist, hört die Thätigkeit des Direktoriums und seiner Minister auf.“ Dieser Antrag ist das Machwerk des Hrn. Dahlmann, des großen Geschichtschreibers des kleinen Cromwell. Manches von dem ursprünglichen Antrag ist noch modifizirt worden. So hieß es in Betreff der Ernennung des Triumvirats (Art. 2.) zuerst: „welche von den Regierungen ernannt und von der National-Versammlung gebilligt werden“; Hr. Hofrath Dahlmann mußte indeß mit dieser Fassung den Hrn. Zenetti aus München und Flottwell aus Münster weichen, die keine „Billigung“ der National-Versammlung für nöthig erachten. Nur zwei von den 15 Mitgliedern des Ausschusses haben gegen das Gutachten gestimmt: Robert Blum und v. Trützschler. Vorsitzender des Ausschusses war Hr. Stedtmann aus Koblenz. ** Köln, 8. Juni. Siebente Theilung Polens. _ Düsseldorf, 6. Juni. Durch das entschiedene Auftreten des hiesigen Volksklubs, der sich in seinem Programme offen zu der Republik bekannt hat, ist eine lächerliche Furcht in die Philister gefahren. Es war zu erwarten, daß sie nach Ueberwindung des ersten Schreckens zu ihren gewöhnlichen erbärmlichen Waffen greifen würden, zu Verdächtigungen und Verläumdungen. So ist denn auch bereits im hiesigen Kreisblättchen ein derartiger ängstlich-tapferer Mann, natürlich als Anonymus, aufgetreten, und hat die Comitémitglieder des Volksklubs reif für Siegburg erklärt. Um allen solchen schlechten Witzen von vornherein die Spitze abzubrechen, läßt das Comité in der morgigen Düsseldorfer Zeitung erklären, daß der Volksklub Gemeinheiten und Dummheiten, welche aus dem Verstecke heraus gegen ihn geschleudert werden, verachten, Gegnern aber, die ihm mit offenem Visiere gegenüber treten, zu antworten wissen werde. Es wird auch schon von Verhaftung der Comitémitglieder gesprochen. Diese Mitglieder sind aber nicht so toll, daß sie den Feinden Blößen und willkommene Handhaben gegen sich gäben. Freilich dem Oberprokurator Schnaase hierselbst schien die vor einiger Zeit von dem Volksklub ausgegangene Adresse an die Nationalversammlung in Berlin gegen ein Strafgesetz zu verstoßen und er verlangte auf diesen Schein hin von dem Redakteur der Düsseldorfer Zeitung, worin die Adresse mitgetheilt worden war, ihm den Einsender, resp. Verfasser derselben, zu nennen, widrigenfalls er ihn, den Redakteur, zur Verantwortung ziehen werde. Der Oberprokurator, welcher dem allgemeinen Gerüchte nach, die mit dem 1. künftigen Monats hier erscheinende „Niederrh. Zeitung“ redigiren wird, hat es bis jetzt beim Scheine bewenden lassen. Wie verhält sich aber das Volk dem Volksklub gegenüber? Das Volk hat die an den Straßenecken veröffentlichten Programme des Volksklubs mit Begierde gelesen und bereits durch zahlreichen Beitritt seine Theilnahme bewiesen. Militärische Beredsamkeit. Die preußische Armee zählt in ihren Reihen und ebenfalls „a. D., mit der Armee-Uniform und den vorgeschriebenen Abzeichen für Verabschiedete“, eine unendliche Zahl von Don Quixoten aller Grade, vom Unteroffizier bis zum kommandirenden General, Originale, die man in keiner andern Armee der Welt findet, die aber alle ein und dasselbe am Rhein sogenannte „preußische“ Gesicht und dieselben „preußischen“ Manieren haben. Es ist die bekannte „magere Ritterschaft“, die sich vor wie nach durch Grobheit, Arroganz, Unwissenheit und verdorbenen Berliner Accent so vortheilhaft von den übrigen Deutschen unterscheidet. Es sind die bekannten ‒ blassen Canaillen, die ausgesehn Wie Liebe, Glauben und Hoffen, Und die seitdem in unserm Wein Sich rothe Nasen gesoffen. Es sind jene Urtypen des altpreußischen Soldaten, die seit einem Jahrhundert sich fast gar nicht verändert haben und von denen geschrieben steht: Sah wieder preußisches Militär, Hat sich nicht sehr verändert. Es sind die grauen Mäntel noch Mit den hohen rothen Kragen ‒ (Das Roth bedeutet Franzosenblut, Sang Körner in früheren Tagen.) Noch immer das hölzern pedantische Volk, Noch immer ein rechter Winkel In jeder Bewegung, und im Gesicht Der eingefrorene Dünkel. Sie stelzen noch immer so steif herum, So kerzengrade geschniegelt, Als hätten sie verschluckt den Stock, Mit dem man sie einst geprügelt. Ja, ganz verschwand die Fuchtel nie, Sie tragen sie jetzt im Innern; Das trauliche Du wird immer noch An das alte Er erinnern. Der lange Schnurbart ist eigentlich nur Des Zopfthums neuere Phase; Der Zopf, der früher hinten hing, Der hängt jetzt unter der Nase. Diese Don Quixoten befinden sich seit der Märzrevolution in einer beklagenswerthen Lage. Sie sind eben so erstaunt darüber, die schwarz-roth-goldene Kokarde am Helm tragen zu müssen, als die schwarz-roth-goldene Kokarde erstaunt ist, die Revolution von 1848 zu repräsentiren. Sie sind, wie ein benachbarter Publizist, der Verzweiflung preisgegeben, weil ihnen der Rechtsboden unter den Füßen abhanden gekommen ist. Ihre erste Lebensbedingung, mit Gott, für König und Vaterland sackgrob und unverschämt zu sein, ist gefährdet, und nächstens sollen sie sogar den Eid auf die Verfassung leisten! Es ist erklärlich, daß diese Helden den glühendsten Haß gegen die revolutionäre Ordnung der Dinge hegen. Ihre Wuth kennt keine Gränzen, als die ihnen die Rücksicht auf ihre Sicherheit auf auf ihre Gage oder Pension bietet. Wo sie zufällig noch die Macht haben, wie in Mainz, da provoziren sie irgend einen Vorwand, um den Belagerungszustand zu erklären, um die Bürger zu entwaffnen und um sich in ihrer ganzen Brutalität zu ergehen; wo sie ohnmächtig sind, da knirschen sie vor Wuth gegen die Revolution und werden komisch in ihrem impotenten Zorn. Ein solcher impotenter Don Quixote ist ‒ mit Vorbehalt des ersten Rangs für Herrn von Thadden und seinen Galgen ‒ der Herr General von Webern Hochwohlgeboren in Berlin. Derselbe hatte neulich eine Versammlung von Landwehr-Unteroffizieren, Feldwebeln u. s. w., welche zu kontre-revolutionären Konspiratiönchen benutzt werden sollten. Der Herr General hielten daselbst folgende Rede: „Kameraden! Wem verdanken wir die Revolution? Wem anders als den französischen und polnischen Aufwieglern und den Literaten, die das Volk aufgehetzt und unserm allergnädigsten König Gewalt angethan haben! Das, Kameraden, sind die Leute, die all' das Unheil anstiften, aber ich will Euch sagen, was das für Leute sind! Es sind … es sind … na, ich sage Euch, es sind Sch…kerle, und abermals Sch…kerle und zum drittenmal Sch…kerle!“ (Donnernder Beifall.) Die Zeitungshalle hatte diese Rede wörtlich publizirt. Man erhob Zweifel gegen die Richtigkeit des angeführten Textes. Aber Herr General von Webern, mit Recht stolz auf sein Meisterstück altpreußischer Beredsamkeit, beseitigte bald jede Ungewißheit durch folgenden Brief an die Redaktion der Zeitungshalle, der in der Nummer vom 6. Juni d. J. abgedruckt steht: „Der Unterzeichnete ist der Gegenstand eines geharnischten Angriffs in der Zeitungshalle geworden … Aber Wahrheit ist ein gutes Ding, selbst dann, wenn ihre scharfe Säbelspitze in der Hitze des Gefechts auch etwas in den Schmutz gehauen haben sollte, und so nehme ich keinen Anstand zu erklären, daß ich die Wühler und insbesondere das fremde ausländische Element unter ihnen, welches das gute gesunde deutsche Blut der treuen Berliner Landwehr habe verderben und anstecken wollen, wirklich als .... kerls bezeichnet und vor ihnen gewarnt habe ...... Berlin den 4.Juni 1848, General von Webern.“ Das preußische Vaterland kann ruhig schlafen, so lange es noch Helden besitzt, die zu jeder Zeit bereit sind, mit „ihrer scharfen Säbelspitze so in den Schmutz zu hauen“!

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Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 9. Köln, 9. Juni 1848, S. 0035. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz009_1848/1>, abgerufen am 21.11.2024.