Neue Rheinische Zeitung. Nr. 24. Köln, 24. Juni 1848.ihrer Waare zu verdanken. Die Lager der hiesigen Wollhändler sind noch wenig geräumt und würden die Rheinländer, wenn sie Kauflust zeigen sollten, sich hier vollständig befriedigen können. - 20. Juni. Die russische Note, welche gestern Abend durch einen Courier hier eingegangen ist, soll die Erklärung Nesselrode's enthalten, daß Rußland die Existenz eines auf nationaler Grundlage reorganisirten Posens unter keiner Bedingung dulden werde, und das Beharren der preußischen Regierung auf den Reorganisationsplänen für einen casus belli ansehen müsse. * Frankfurt, 18. Juni. (Verspätet.) Während die Nationalversammlung ihre Sitzungen aussetzt, theils weil sie beschlossen hatte, nichts zu thun, theils weil sie wirklich nichts zu thun hatte, wurde hier in den Tagen des 14. bis 17. Juni der Kongreß der demokratischen Partei gehalten. Veranlassung hierzu war die Nothwendigkeit, daß die Partei aus ihrem bisherigen naturwüchsigen Zustande heraustrete, die Rücksichten auf lokale Verhältnisse und alle damit zusammenhängende Bestrebungen fallen lasse, sich unter einem großen Princip zu einem großen Ganzen vereinige, und auf die Durchführung dieses Princips ihre ganze Thätigkeit concentrire. Ungefähr neunzig Vereine der verschiedenen Theile Deutschlands hatten zu diesem Kongresse Abgeordnete gesandt; die großen Städte, in denen mehrere Vereine bestehen, waren mehrfach vertreten. So Berlin, Breslau, Köln, Leipzig, Frankfurt, Mainz u. s. w. Von Wien erschienen zwei Abgeordnete als Repräsentanten des Volkscomites, d. h. der Stadt selber. Nur München hatte nicht deputirt, doch waren zwei Männer aus eignem Antriebe hergekommen. Im Ganzen bestand die Versammlung aus 225 Mitgliedern. Der erste Tag der Verhandlungen wurde zum größten Theile in der Berathung über den Grundsatz hingenommen, welcher das Glaubensbekenntniß der deutschen demokratischen Partei kurz und unumwunden darlegen sollte. Der Kongreß entschied sich für den Vorschlag des Abg. Gottschalk aus Köln, der mit einer unwesentlichen Abänderung in folgender Fassung angenommen wurde: "Es gibt nur Eine für das deutsche Volk haltbare Verfassung: die demokratische Republik, d. h. eine Verfassung, in welcher die Gesammtheit für die Freiheit und Wohlfahrt jedes Einzelnen verantwortlich ist." Die langen Debatten, welche der Annahme dieses Satzes vorhergingen, hatten keineswegs ihren Grund in einer principiellen Meinungsverschiedenheit, welche die Versammlung gespalten hätte. Daß Deutschland in einer Republik der Klassenvorrechte, des Klassenmonopols, wie sie gegenwärtig die herrschende Partei in Frankreich will, zum Ziele nicht gelangen könne, darüber war man allgemein einverstanden, und nur ein einziges Mitglied fand sich veranlaßt, seinen Austritt zu erklären, weil es seine Ueberzeugung mit der des Kongresses nicht vereinbaren konnte. Die Diskussion drehte sich vielmehr um Fassungsfragen. Ein Theil der Versammlung meinte nämlich, man dürfe das Princip nicht blos einfach aussprechen, man müsse es auch motiviren, in seiner Berechtigung hinstellen, um Mißverständnissen und Verdächtigungen zu begegnen; Andere hielten dafür, man müsse der einen Partei gegenüber sich weitläufiger erklären, man müsse dem Volke sagen, welche Veränderungen in seinen sozialen Verhältnissen die Ausführung des Prinzips zur Folge haben werde, noch Andere glaubten, man werde der Partei großen Zuwachs verschaffen, wenn man ihren jetzigen Gegnern nur gründliche Erörterungen vorhalte u. s. w. Alle diese Bedenken wurden durch die Erwägung beseitigt, daß die eigne Partei keiner Aufklärung bedürfe, daß sie von ihren Bevollmächtigten nur die Verkündigung ihres Willens erwarte, sodann, daß den Gegnern gegenüber die Zeit der friedlichen Diskussion vorüber sei, daß man sie als "genugsam unterrichtet" betrachten müsse. Uebereinstimmend mit dieser Ansicht, wodurch der Kongreß es aussprach, daß die demokratische Partei sich auf dem Boden der revolutionären Praxis bewege, beschloß die Versammlung am folgenden Tage, ihre Verhandlungen nicht zu publiciren, sondern allein ihre Beschlüsse, wie es in Nordamerika Sitte, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Uebereinstimmend mit dieser Ansicht wurde endlich am dritten Tage der Antrag verworfen, ein besonderes Manifest zu erlassen. Die Aufklärer versuchten hiermit zum dritten Male ihrem Bedürfniß abzuhelfen; der wehmüthigste Predigerton wurde angeschlagen, um die Gefahren eines nakten Prinzips, die Vorzüge einer gründlich breiten Auseinandersetzung zu schildern. Die Versammlung blieb unerschütterlich, sie beschloß, als einziges Manifest ihre Beschlüsse zu betrachten und diesen nur einen faktischen Bericht über ihren Zusammentritt voranzustellen. Dieser letztre Beschluß wurde gefaßt, nachdem der Kongreß seine zweite Hauptaufgabe bereits erledigt hatte. Die Aufstellung des Grundsatzes war die erste gewesen, die zweite bestand in der Organisation der Partei. Zu diesem Zwecke war eine Kommission niedergesetzt worden; ihre Vorschläge bildeten der Gegenstand der Verhandlungen am zweiten Tage. Die Kommission beantragte einen Centralausschuß zu bilden, welchem die obere Leitung der Angelegenheiten sämmtlicher demokratischen Vereine zu übertragen sei; das Mandat dieses Ausschusses solle unbeschränkt und er selbst nur dem Kongresse verantwortlich sein, der im Oktober dieses Jahres einzuberufen wäre. Gegen diesen letzten Antrag erhob sich sehr lebhafter Widerspruch. Man glaubte darin eine gefährliche Diktatur zu erkennen, das sei undemokratisch. Man müsse die Funktionen des Ausschusses genau bezeichnen, blindes Vertrauen auf Personen sei ein Geständniß der Unselbständigkeit; man müsse offen zu Werke gehen u. s. w. So beschloß denn die Versammlung, die Vollmacht des Ausschusses näher zu bestimmen. Sie vereinigte sich über folgende Punkte: 1. Es wird ein Central Comite niedergesetz. - Gegenantrag war, daß der Vorstand des Vereins, welcher an dem zu bestimmenden Vorort seinen Sitz habe, mit der Vollmacht des Central-Comites bekleidet werde. 2. Die Bestimmung des Central-Comites ist, die demokratisch-republikanische Partei zu einigen und zu stärken. 3. Das Comite ist zu diesem Zwecke berechtigt und verpflichtet, eine rege Korrespondenz unter sämmtlichen Vereinen durch ganz Deutschland zu erhalten. 4. Das Comite ist verpflichtet, regelmäßige Berichte der Vereine einzufordern. 5. Das Comite hat alles Wichtige aus diesen Berichten auf geeignetem Wege den Vereinen mitzutheilen. 6. Das Comite ist berechtigt, im Falle außerordentlichen Entwicklungen den demokratischen Kongreß einzuberufen. Zu Punkt 5 wurde nachträglich beschlossen, die Berichte des Central-Comites durch die "Neue Rheinische Zeitung", die "Berliner Zeitungshalle" und die nächstens wieder erscheinende "Volkszeitung" zu publiziren. In der Nachmittagssitzung dieses Tages beschloß die Versammlung zunächst die schon bekannte Adresse an die Nationalversammlung wegen der Einberufung von Fr. Hecker. Wir verbinden hiermit einen Beschluß vom folgenden Tage, welcher den Austritt eines Mitgliedes zur Folge hatte. Er ging dahin, die Nationalversammlung zu veranlassen, daß sie an die Badische Regierung die Forderung stelle, die gefänglich eingezogenen Republikaner frei zu lassen, die exilirten aber zurückzuberufen. Auf die Adresse wegen Hecker folgte die Diskussion über den Ort, wo der Centralausschuß seinen Sitz nehmen sollte. Es zeigte sich hier zum ersten Male, daß die Versammlung sich noch nicht gänzlich von dem Geiste des Lokalpatriotismus befreit hatte. Die Kommission hatte sich für Berlin entschieden; sie hatte auf die jüngste Vergangenheit hingewiesen und auf die Rolle, welche Berlin in der deutschen Bewegung zu spielen berufen sei, sie hatte ausführlich dargelegt, weshalb Frankfurt zum Vorort nicht geeignet sei. Gleichwohl kamen die Süddeutschen auf Frankfurt zurück. Andere schlugen Leipzig vor, andere Altenburg, Bamberg, Marburg. Der Kongreß zeigte sich auch diesmal seines Berufes würdig; der Kommissionsantrag wurde von der überwiegenden Majorität angenommen. Hierauf ward die Zahl der Ausschußmitglieder festgesetzt; fünf sollen das Comite bilden; drei davon werden vom Kongreß durch geheimes Skrutinium ernannt, die beiden übrigen von den Berliner Vereinen. Zur Aufbringung der nächsten Unterhaltskosten für die drei vom Kongreß gewählten Mitglieder wurde eine Liste zum Einzeichnen von Beiträgen aufgelegt, die sich alsbald mit zahlreichen Unterschriften bedeckte. Es blieb nur noch, um die Organisation zu vollenden, die Bestimmung der Kreisvororte übrig, welche die Vereine eines jeden Kreises miteinander in Verbindung halten, auf die Bildung neuer Vereine hinwirken und mit dem Central-Comite in direkter Kommunikation stehen. Als solche wurden am dritten Tage festgesetzt: Für Baden Mannheim, für Würtemberg Stuttgard, für Baiern Bamberg, für Oestreich Wien, für die beiden Hessen und Nassau Frankfurt und Marburg, für Thüringen Jena, für Sachsen Leipzig, für Rheinpreußen und Westphalen Köln, für Preußisch Sachsen Halle, für den Nordwesten von Deutschland Hamburg, für den Nordosten: Stettin, Berlin, Königsberg, für Schlesien Breslau. Zugleich wurde beschlossen, daß binnen 14 Tagen nach dem Schluße des Kongresses Kreiskongresse in jedem einzelnen Kreisvororte einberufen werden sollen. Hiermit waren die wesentlichen Arbeiten der Versammlung vollendet. Wir haben aber bereits angeführt, daß noch die Debatte über ein zu erlassendes Manifest folgte. Als dieser Antrag gefallen war, kamen noch eine Menge spezieller Anträge zur Verlesung, die meistens Vorschläge zu socialen Verbesserungen enthielten. Sie wurden sämmtlich durch die Tagesordnung beseitigt. Eines Antrags gedenken wir hier, weil er wahrscheinlich Stoff zu witzigen Bemerkungen über den Kongreß bieten wird. Es ist dies der Antrag, die Frauen an die politisch socialen Debatten zu betheiligen. Die Versammlung vernahm die Motivirung dieses Antrages mit der ernstesten Aufmerksamkeit; gleichwohl entschied sie sich nicht dafür, und zwar deshalb, weil sie sich bereits dafür entschieden hatte. Die Tagesordnung wurde dahin motivirt, daß der Kongreß durch sein Grundprinzip die gleiche Berechtigung Aller anerkenne, die Frauen also ohne besondre Erklärung darin einbegriffen seien. Jetzt sollte endlich die Versammlung zu ihrer Schlußhandlung, der Wahl der Ausschußmitglieder schreiten. Aber ein neues Hinderniß stellte sich in den Weg. Die Südländer konnten es nicht verschmerzen, daß Frankfurt nicht der Mittelpunkt der Partei sein sollte. Da dachten sie denn durch einen großen Antrag die Versammlung hinzureißen; sie verlangten, der Kongreß solle sich permanent erklären. Aber die Majorität beschloß zunächst die Wahlen vorzunehmen, sie wolle denn nachträglich auch die Permanenzanträger noch höre. Zu diesem Beschluß konnte sie indessen erst nach namentlicher Abstimmung gelangen. Die Wahlen wurden noch an demselben Abende vorgenommen und dieses Geschäft dauerte bis spät in die Nacht. Zu Mitgliedern des Centralausschusses wurde gewählt: Jul. Froebel, G. Rau aus Stuttgard, H. Kriege aus New-York. am andern Tage war der Permanenzeiser abgekühlt; man hatte eingesehen, daß es die Thätigkeit der ganzen Partei paralysiren heißt, wenn man ihre tüchtigsten Glieder auf ungewisse Aussicht so zur Unthätigkeit verdamme. Es wurde beschlossen, bis zur definitiven Konstituirung des Central-Comites fünf Mitglieder des Kongresses in Frankfurt zurückzulassen. Schlesisch-polnische Gränze. In Kalisch proklamirt ein russischer Priester in der griechischen Kirche ein neues Manifest des Kaisers an seine treuen Unterthanen, welches ziemlich lächerlich klingt, aber deutlich zeigt, was eigentlich die Russen beabsichtigen. Es heißt darin nämlich: "Die griechische Religion unterscheidet sich wenig von der kath. Weil nun beide Confessionen wenig oder vielmehr gar nicht von einander abweichen und der Kaiser aller Reußen das Haupt der einen sei, so müsse er auch die andere vertheidigen und sie nicht entehren lassen. Im Großherzogthum Posen aber und in Galizien werden katholische Priester von den Deutschen und Juden auf das grausamste gemißhandelt und in Gefängnisse geworfen, katholische Kirchen werden von der rohen Soldateska entweiht und beraubt. Es sei hier viel unschuldiges katholisches Blut vergossen worden. Diese Gründe bewegen den Kaiser, den Beherrscher aller Gläubigen, einen Kreuzzug gegen diese Barbaren zu unternehmen und Rache zu nehmen an den Unterdrückern der katholischen Kirche und der slavischen Völker. Dies sind die wichtigsten Punkte des Manifestes. Es heißt überhaupt, daß die Russen den 16. (28.) oder den 20. (2. Juli) d. Mts. nach dem russischen Kalender nach Posen unter Erlon einrücken werden, 200 Wagen sind in der Umgegend von Kalisch zum Fortschaffen der Bagage auf diesen Termin bestellt." (A. O. Z.)Ungarn.
Preßburg, 17. Juni. So eben hören wir, daß Carlovitz, der Sitz der illyrischen Rebellen, vom F. M. L. Hrabovsky nach dreimaliger Aufforderung zur Uebergabe, bombardirt und eingenommen worden ist. Der General der nur 900 Mann reguläre Truppen befehligte, hatte den sechstausend Mann zählenden Feind in die Flucht geschlagen, und eine große Niederlage (wie verlautet sollen von den Letzteren 2000 gefallen sein) unter ihnen gemacht. Schweiz.
***Zürich, 19. Juni. In diesen Tagen beendigt die Tagsatzung ihre Berathungen über die Bundesrevision, worauf dann die einzelnen Kantone über Annahme oder Verwerfung der neuen Bundesverfassung ihre Gesandten für die nächste ordentliche Tagsatzung, die am 3. Juli zusammentritt, zu instruiren haben; in den meisten Kantonen wird, da es eine Verfassungsveränderung ist, eine Abstimmung des ganzen Volkes über Annahme oder Verwerfung stattfinden. Bis jetzt ist das Interesse des größten Theils der Bevölkerung für die Revisionsarbeiten außerordentlich gering gewesen; keine Spur von den heftigen Geburtswehen, welche sonst ein Volk durchzucken, wenn es sich aus veralteten und verknöcherten Formen losringt; die Frühlingsstürme, welche Europa durchbrausen, dringen nicht zu uns herein, und wir freuen uns, daß bei uns Alles so hübsch ordentlich und ruhig zugeht. Die Fragen, ob die eidgenössischen Soldaten Helm, Tschakko oder Käppi tragen sollten, ob unter die eidgenössische Kavallerie auch Stumpfschwänze aufgenommen werden dürften, hat zu Zeiten sowohl in der Tagsatzung, als im Publikum größere Aufregung hervorgebracht, als gegenwärtig die ganze Bundesrevision. Und doch hat man das mangelhafte und drückende der alten Bundesverfassung lange und lebhaft genug gefühlt; die neue Bundesverfassung leidet an manchen Gebrechen und Inkonsequenzen, weil sie jeden entschiedenen Bruch mit dem historisch Gegebenen ängstlich vermeiden und allen bestehenden Verhältnissen möglichst Rechnung tragen wollte; dennoch enthält sie anerkennenswerthe und wesentliche Verbesserungen. An die Stelle der Tagsatzung, welche der Kantonalsouveränetät gegenüber machtlos war, und auf welcher die 13,000 Urner grade soviel galten, als die 430,000 Berner, tritt eine enervische Bundesbehörde, in welcher nicht blos die einzelnen Kontone gertreten sind, sondern, im Nationalrathe, auch die Gesammtbevölkerung, so, daß also die größern Kantone den ihnen gebührenden größern Einfluß auf die Entscheidung gemeinschaftlicher Angelegenheiten erhalten. Zölle, Posten u. s. w. werden centralisirt, die innern Zölle eines Kontons gegen den andern fallen gänzlich weg. Freies Niederlassungsrecht, Ausübung des aktiven Bürgerrechts für den Niedergelassenen dort, wo er seit zwei Jahren niedergelassen ist, freie Kultusübung (für die anerkannten christlichen Confessionen) Preßfreiheit werden von Bundeswegen garantirt und also den willkürlichen Beschränkungen einzelner Kantone entzogen; die Kantonsverfassungen, wenn sie Nichts enthalten, was diesen allgemeinen Bundesbestimmungen widerspricht, werden vom Bunde garantirt und somit vor etwaigen Putschen und Handstreichern sicher gestellt. Niemand, der die Schweizer Verhältnisse nur einigermaßen kennt, wird verkennen, daß dieses Alles wesentliche Reformen sind, und daß sie grade für die Schweiz wesentlicher und bedeutender sind, als sie vielleicht für ein anderes Land erscheinen könnten. Und dennoch diese geringe Theilnahme des Volkes! Der Grund mag einestheils darin liegen, daß die ganze Bundesrevision sich so lange hingezogen hat; schon seit Anfang der dreißiger Jahre bildet die Bundesrevision einen stehenden Artikel unter den Tractanden der Tagsatzung, und als nun endlich zu Anfang dieses Jahres die Bundesrevisionskommission niedergesetzt wurde, so konnten die geheimen Sitzungen derselben, welche der ganzen Sache ein ziemlich diplomatisches oder büreaukratisches Ansehen gaben, sich nicht wohl dazu eignen, eine besondere Theilnahme des Volkes anzuregen. Dazu kömmt noch, daß während der jetzt zu Ende gehenden Tagsatzungsverhandlungen über die Bundesrevision beständig die ziemlich abkühlende Aussicht im Hintergrunde steht, die ganze Arbeit könne möglicherweise umsonst sein, und die neue Verfassung schließlich von den Kantonen verworfen werden. "Uebersehen wir nicht, meine Herren", sagte Herr Bürgermeister Furrer bei der Instruktionsberathung im Zürcher Gr. Rathe, "daß die ganze Sache möglicherweise wieder unter's Eis gehen kann;" schon vorher hatte er bemerkt, "die Sache sei ihm bis zum Sterben verleidet"; er hatte nämlich an allen langweiligen Verhandlungen der Bundesrevisionskommission so wie in Zürich an den Vorberathungen der dem Gr. Rathe vorzulegenden Instruktionen von Anfang bis zu Ende Theil genommen. Aber alles dieses erklärt noch nicht zur Genüge die Lauheit des Volkes gegen die Bundesrevision; der Hauptgrund liegt in dem Bewußtsein, daß die neue Verfassung mit der Vergangenheit durchaus nicht bricht, daß sie nur auf dem bestehenden herrschenden System fortbaut, daß sie keinen qualitativen Fortschritt bildet. Dieses macht die Anhänger des Bestehenden - und dazu gehört auch der größte Theil der Radikalen - ruhig, die wirklichen entschiedenen Radikalen hingegen mißmuthig und gleichgültig gegen die gebotenen Verbesserungen. Nicht einer unmittelbar aus dem Volk hervorgegangenen konstitutionellen Nationalversammlung (Verfassungsrath) wurde die Bundesreform übertragen, sondern der alten Bundesbehörde selbst, der Tagsatzung, deren Impotenz nur von der des hochseligen Frankfurter Bundestages übertroffen wurde. Dann war gleich ausgesprochen, daß man nicht eine durchgreifende Umgestalung, eine neue Errichtung der Eidgenossenschaft auf neuen Grundlagen wollte, sondern nur eine Verbesserung des Bestehenden, so gut es gehen mochte. Und das ist in der That der Wille der Mehrheit des Schweizer Volkes, was auch die Radikalen, die den Verfassungsrath verlangten, dagegen sagen mochten. Was gegenwärtig andere Völker zunächst bewegt, Erlangung gleicher politischer Rechte für Alle, das hat der Schweizer voraus, d. h. in der Verfassung; in der Wirklichkeit sind die Schweizer'schen Republiken so gut Bourgeoisie- und Polizeistaaten, wie alle andern. Darum hat sich auch die Bundesrevision sorgfältig gehütet, an den herrschenden socialen Verhältnissen auch nur im Geringsten zu rütteln, und darum hat man auch vor den dargebotenen Reformen keine große Angst. Und doch ist unter den neuen Verfassungsbestimmungen eine, welche, vielleicht gegen den Willen der Schweizer selbst, wirkliche Umgestaltungen der Verhältnisse hervorbringen kann. Diese ist das freie Niederlassungsrecht, über dessen Bedeutung ich Ihnen ein anderesmal schreiben werde. Italien.
*Turin, 15. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 7Turin, 16. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. *Mailand, 12. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 20Mailand, 14. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. **Rom, 12. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. *Neapel, 8. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 7Palermo, 10. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Venedig, 13. Juni. Ich halte es für wichtig genug Ihnen ungesäumt folgendes zu melden. Bereits früher, nachdem man ihrer Waare zu verdanken. Die Lager der hiesigen Wollhändler sind noch wenig geräumt und würden die Rheinländer, wenn sie Kauflust zeigen sollten, sich hier vollständig befriedigen können. ‒ 20. Juni. Die russische Note, welche gestern Abend durch einen Courier hier eingegangen ist, soll die Erklärung Nesselrode's enthalten, daß Rußland die Existenz eines auf nationaler Grundlage reorganisirten Posens unter keiner Bedingung dulden werde, und das Beharren der preußischen Regierung auf den Reorganisationsplänen für einen casus belli ansehen müsse. * Frankfurt, 18. Juni. (Verspätet.) Während die Nationalversammlung ihre Sitzungen aussetzt, theils weil sie beschlossen hatte, nichts zu thun, theils weil sie wirklich nichts zu thun hatte, wurde hier in den Tagen des 14. bis 17. Juni der Kongreß der demokratischen Partei gehalten. Veranlassung hierzu war die Nothwendigkeit, daß die Partei aus ihrem bisherigen naturwüchsigen Zustande heraustrete, die Rücksichten auf lokale Verhältnisse und alle damit zusammenhängende Bestrebungen fallen lasse, sich unter einem großen Princip zu einem großen Ganzen vereinige, und auf die Durchführung dieses Princips ihre ganze Thätigkeit concentrire. Ungefähr neunzig Vereine der verschiedenen Theile Deutschlands hatten zu diesem Kongresse Abgeordnete gesandt; die großen Städte, in denen mehrere Vereine bestehen, waren mehrfach vertreten. So Berlin, Breslau, Köln, Leipzig, Frankfurt, Mainz u. s. w. Von Wien erschienen zwei Abgeordnete als Repräsentanten des Volkscomités, d. h. der Stadt selber. Nur München hatte nicht deputirt, doch waren zwei Männer aus eignem Antriebe hergekommen. Im Ganzen bestand die Versammlung aus 225 Mitgliedern. Der erste Tag der Verhandlungen wurde zum größten Theile in der Berathung über den Grundsatz hingenommen, welcher das Glaubensbekenntniß der deutschen demokratischen Partei kurz und unumwunden darlegen sollte. Der Kongreß entschied sich für den Vorschlag des Abg. Gottschalk aus Köln, der mit einer unwesentlichen Abänderung in folgender Fassung angenommen wurde: „Es gibt nur Eine für das deutsche Volk haltbare Verfassung: die demokratische Republik, d. h. eine Verfassung, in welcher die Gesammtheit für die Freiheit und Wohlfahrt jedes Einzelnen verantwortlich ist.“ Die langen Debatten, welche der Annahme dieses Satzes vorhergingen, hatten keineswegs ihren Grund in einer principiellen Meinungsverschiedenheit, welche die Versammlung gespalten hätte. Daß Deutschland in einer Republik der Klassenvorrechte, des Klassenmonopols, wie sie gegenwärtig die herrschende Partei in Frankreich will, zum Ziele nicht gelangen könne, darüber war man allgemein einverstanden, und nur ein einziges Mitglied fand sich veranlaßt, seinen Austritt zu erklären, weil es seine Ueberzeugung mit der des Kongresses nicht vereinbaren konnte. Die Diskussion drehte sich vielmehr um Fassungsfragen. Ein Theil der Versammlung meinte nämlich, man dürfe das Princip nicht blos einfach aussprechen, man müsse es auch motiviren, in seiner Berechtigung hinstellen, um Mißverständnissen und Verdächtigungen zu begegnen; Andere hielten dafür, man müsse der einen Partei gegenüber sich weitläufiger erklären, man müsse dem Volke sagen, welche Veränderungen in seinen sozialen Verhältnissen die Ausführung des Prinzips zur Folge haben werde, noch Andere glaubten, man werde der Partei großen Zuwachs verschaffen, wenn man ihren jetzigen Gegnern nur gründliche Erörterungen vorhalte u. s. w. Alle diese Bedenken wurden durch die Erwägung beseitigt, daß die eigne Partei keiner Aufklärung bedürfe, daß sie von ihren Bevollmächtigten nur die Verkündigung ihres Willens erwarte, sodann, daß den Gegnern gegenüber die Zeit der friedlichen Diskussion vorüber sei, daß man sie als „genugsam unterrichtet“ betrachten müsse. Uebereinstimmend mit dieser Ansicht, wodurch der Kongreß es aussprach, daß die demokratische Partei sich auf dem Boden der revolutionären Praxis bewege, beschloß die Versammlung am folgenden Tage, ihre Verhandlungen nicht zu publiciren, sondern allein ihre Beschlüsse, wie es in Nordamerika Sitte, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Uebereinstimmend mit dieser Ansicht wurde endlich am dritten Tage der Antrag verworfen, ein besonderes Manifest zu erlassen. Die Aufklärer versuchten hiermit zum dritten Male ihrem Bedürfniß abzuhelfen; der wehmüthigste Predigerton wurde angeschlagen, um die Gefahren eines nakten Prinzips, die Vorzüge einer gründlich breiten Auseinandersetzung zu schildern. Die Versammlung blieb unerschütterlich, sie beschloß, als einziges Manifest ihre Beschlüsse zu betrachten und diesen nur einen faktischen Bericht über ihren Zusammentritt voranzustellen. Dieser letztre Beschluß wurde gefaßt, nachdem der Kongreß seine zweite Hauptaufgabe bereits erledigt hatte. Die Aufstellung des Grundsatzes war die erste gewesen, die zweite bestand in der Organisation der Partei. Zu diesem Zwecke war eine Kommission niedergesetzt worden; ihre Vorschläge bildeten der Gegenstand der Verhandlungen am zweiten Tage. Die Kommission beantragte einen Centralausschuß zu bilden, welchem die obere Leitung der Angelegenheiten sämmtlicher demokratischen Vereine zu übertragen sei; das Mandat dieses Ausschusses solle unbeschränkt und er selbst nur dem Kongresse verantwortlich sein, der im Oktober dieses Jahres einzuberufen wäre. Gegen diesen letzten Antrag erhob sich sehr lebhafter Widerspruch. Man glaubte darin eine gefährliche Diktatur zu erkennen, das sei undemokratisch. Man müsse die Funktionen des Ausschusses genau bezeichnen, blindes Vertrauen auf Personen sei ein Geständniß der Unselbständigkeit; man müsse offen zu Werke gehen u. s. w. So beschloß denn die Versammlung, die Vollmacht des Ausschusses näher zu bestimmen. Sie vereinigte sich über folgende Punkte: 1. Es wird ein Central Comité niedergesetz. ‒ Gegenantrag war, daß der Vorstand des Vereins, welcher an dem zu bestimmenden Vorort seinen Sitz habe, mit der Vollmacht des Central-Comités bekleidet werde. 2. Die Bestimmung des Central-Comités ist, die demokratisch-republikanische Partei zu einigen und zu stärken. 3. Das Comité ist zu diesem Zwecke berechtigt und verpflichtet, eine rege Korrespondenz unter sämmtlichen Vereinen durch ganz Deutschland zu erhalten. 4. Das Comité ist verpflichtet, regelmäßige Berichte der Vereine einzufordern. 5. Das Comité hat alles Wichtige aus diesen Berichten auf geeignetem Wege den Vereinen mitzutheilen. 6. Das Comité ist berechtigt, im Falle außerordentlichen Entwicklungen den demokratischen Kongreß einzuberufen. Zu Punkt 5 wurde nachträglich beschlossen, die Berichte des Central-Comités durch die „Neue Rheinische Zeitung“, die „Berliner Zeitungshalle“ und die nächstens wieder erscheinende „Volkszeitung“ zu publiziren. In der Nachmittagssitzung dieses Tages beschloß die Versammlung zunächst die schon bekannte Adresse an die Nationalversammlung wegen der Einberufung von Fr. Hecker. Wir verbinden hiermit einen Beschluß vom folgenden Tage, welcher den Austritt eines Mitgliedes zur Folge hatte. Er ging dahin, die Nationalversammlung zu veranlassen, daß sie an die Badische Regierung die Forderung stelle, die gefänglich eingezogenen Republikaner frei zu lassen, die exilirten aber zurückzuberufen. Auf die Adresse wegen Hecker folgte die Diskussion über den Ort, wo der Centralausschuß seinen Sitz nehmen sollte. Es zeigte sich hier zum ersten Male, daß die Versammlung sich noch nicht gänzlich von dem Geiste des Lokalpatriotismus befreit hatte. Die Kommission hatte sich für Berlin entschieden; sie hatte auf die jüngste Vergangenheit hingewiesen und auf die Rolle, welche Berlin in der deutschen Bewegung zu spielen berufen sei, sie hatte ausführlich dargelegt, weshalb Frankfurt zum Vorort nicht geeignet sei. Gleichwohl kamen die Süddeutschen auf Frankfurt zurück. Andere schlugen Leipzig vor, andere Altenburg, Bamberg, Marburg. Der Kongreß zeigte sich auch diesmal seines Berufes würdig; der Kommissionsantrag wurde von der überwiegenden Majorität angenommen. Hierauf ward die Zahl der Ausschußmitglieder festgesetzt; fünf sollen das Comité bilden; drei davon werden vom Kongreß durch geheimes Skrutinium ernannt, die beiden übrigen von den Berliner Vereinen. Zur Aufbringung der nächsten Unterhaltskosten für die drei vom Kongreß gewählten Mitglieder wurde eine Liste zum Einzeichnen von Beiträgen aufgelegt, die sich alsbald mit zahlreichen Unterschriften bedeckte. Es blieb nur noch, um die Organisation zu vollenden, die Bestimmung der Kreisvororte übrig, welche die Vereine eines jeden Kreises miteinander in Verbindung halten, auf die Bildung neuer Vereine hinwirken und mit dem Central-Comité in direkter Kommunikation stehen. Als solche wurden am dritten Tage festgesetzt: Für Baden Mannheim, für Würtemberg Stuttgard, für Baiern Bamberg, für Oestreich Wien, für die beiden Hessen und Nassau Frankfurt und Marburg, für Thüringen Jena, für Sachsen Leipzig, für Rheinpreußen und Westphalen Köln, für Preußisch Sachsen Halle, für den Nordwesten von Deutschland Hamburg, für den Nordosten: Stettin, Berlin, Königsberg, für Schlesien Breslau. Zugleich wurde beschlossen, daß binnen 14 Tagen nach dem Schluße des Kongresses Kreiskongresse in jedem einzelnen Kreisvororte einberufen werden sollen. Hiermit waren die wesentlichen Arbeiten der Versammlung vollendet. Wir haben aber bereits angeführt, daß noch die Debatte über ein zu erlassendes Manifest folgte. Als dieser Antrag gefallen war, kamen noch eine Menge spezieller Anträge zur Verlesung, die meistens Vorschläge zu socialen Verbesserungen enthielten. Sie wurden sämmtlich durch die Tagesordnung beseitigt. Eines Antrags gedenken wir hier, weil er wahrscheinlich Stoff zu witzigen Bemerkungen über den Kongreß bieten wird. Es ist dies der Antrag, die Frauen an die politisch socialen Debatten zu betheiligen. Die Versammlung vernahm die Motivirung dieses Antrages mit der ernstesten Aufmerksamkeit; gleichwohl entschied sie sich nicht dafür, und zwar deshalb, weil sie sich bereits dafür entschieden hatte. Die Tagesordnung wurde dahin motivirt, daß der Kongreß durch sein Grundprinzip die gleiche Berechtigung Aller anerkenne, die Frauen also ohne besondre Erklärung darin einbegriffen seien. Jetzt sollte endlich die Versammlung zu ihrer Schlußhandlung, der Wahl der Ausschußmitglieder schreiten. Aber ein neues Hinderniß stellte sich in den Weg. Die Südländer konnten es nicht verschmerzen, daß Frankfurt nicht der Mittelpunkt der Partei sein sollte. Da dachten sie denn durch einen großen Antrag die Versammlung hinzureißen; sie verlangten, der Kongreß solle sich permanent erklären. Aber die Majorität beschloß zunächst die Wahlen vorzunehmen, sie wolle denn nachträglich auch die Permanenzanträger noch höre. Zu diesem Beschluß konnte sie indessen erst nach namentlicher Abstimmung gelangen. Die Wahlen wurden noch an demselben Abende vorgenommen und dieses Geschäft dauerte bis spät in die Nacht. Zu Mitgliedern des Centralausschusses wurde gewählt: Jul. Froebel, G. Rau aus Stuttgard, H. Kriege aus New-York. am andern Tage war der Permanenzeiser abgekühlt; man hatte eingesehen, daß es die Thätigkeit der ganzen Partei paralysiren heißt, wenn man ihre tüchtigsten Glieder auf ungewisse Aussicht so zur Unthätigkeit verdamme. Es wurde beschlossen, bis zur definitiven Konstituirung des Central-Comités fünf Mitglieder des Kongresses in Frankfurt zurückzulassen. Schlesisch-polnische Gränze. In Kalisch proklamirt ein russischer Priester in der griechischen Kirche ein neues Manifest des Kaisers an seine treuen Unterthanen, welches ziemlich lächerlich klingt, aber deutlich zeigt, was eigentlich die Russen beabsichtigen. Es heißt darin nämlich: „Die griechische Religion unterscheidet sich wenig von der kath. Weil nun beide Confessionen wenig oder vielmehr gar nicht von einander abweichen und der Kaiser aller Reußen das Haupt der einen sei, so müsse er auch die andere vertheidigen und sie nicht entehren lassen. Im Großherzogthum Posen aber und in Galizien werden katholische Priester von den Deutschen und Juden auf das grausamste gemißhandelt und in Gefängnisse geworfen, katholische Kirchen werden von der rohen Soldateska entweiht und beraubt. Es sei hier viel unschuldiges katholisches Blut vergossen worden. Diese Gründe bewegen den Kaiser, den Beherrscher aller Gläubigen, einen Kreuzzug gegen diese Barbaren zu unternehmen und Rache zu nehmen an den Unterdrückern der katholischen Kirche und der slavischen Völker. Dies sind die wichtigsten Punkte des Manifestes. Es heißt überhaupt, daß die Russen den 16. (28.) oder den 20. (2. Juli) d. Mts. nach dem russischen Kalender nach Posen unter Erlon einrücken werden, 200 Wagen sind in der Umgegend von Kalisch zum Fortschaffen der Bagage auf diesen Termin bestellt.“ (A. O. Z.)Ungarn.
Preßburg, 17. Juni. So eben hören wir, daß Carlovitz, der Sitz der illyrischen Rebellen, vom F. M. L. Hrabovsky nach dreimaliger Aufforderung zur Uebergabe, bombardirt und eingenommen worden ist. Der General der nur 900 Mann reguläre Truppen befehligte, hatte den sechstausend Mann zählenden Feind in die Flucht geschlagen, und eine große Niederlage (wie verlautet sollen von den Letzteren 2000 gefallen sein) unter ihnen gemacht. Schweiz.
***Zürich, 19. Juni. In diesen Tagen beendigt die Tagsatzung ihre Berathungen über die Bundesrevision, worauf dann die einzelnen Kantone über Annahme oder Verwerfung der neuen Bundesverfassung ihre Gesandten für die nächste ordentliche Tagsatzung, die am 3. Juli zusammentritt, zu instruiren haben; in den meisten Kantonen wird, da es eine Verfassungsveränderung ist, eine Abstimmung des ganzen Volkes über Annahme oder Verwerfung stattfinden. Bis jetzt ist das Interesse des größten Theils der Bevölkerung für die Revisionsarbeiten außerordentlich gering gewesen; keine Spur von den heftigen Geburtswehen, welche sonst ein Volk durchzucken, wenn es sich aus veralteten und verknöcherten Formen losringt; die Frühlingsstürme, welche Europa durchbrausen, dringen nicht zu uns herein, und wir freuen uns, daß bei uns Alles so hübsch ordentlich und ruhig zugeht. Die Fragen, ob die eidgenössischen Soldaten Helm, Tschakko oder Käppi tragen sollten, ob unter die eidgenössische Kavallerie auch Stumpfschwänze aufgenommen werden dürften, hat zu Zeiten sowohl in der Tagsatzung, als im Publikum größere Aufregung hervorgebracht, als gegenwärtig die ganze Bundesrevision. Und doch hat man das mangelhafte und drückende der alten Bundesverfassung lange und lebhaft genug gefühlt; die neue Bundesverfassung leidet an manchen Gebrechen und Inkonsequenzen, weil sie jeden entschiedenen Bruch mit dem historisch Gegebenen ängstlich vermeiden und allen bestehenden Verhältnissen möglichst Rechnung tragen wollte; dennoch enthält sie anerkennenswerthe und wesentliche Verbesserungen. An die Stelle der Tagsatzung, welche der Kantonalsouveränetät gegenüber machtlos war, und auf welcher die 13,000 Urner grade soviel galten, als die 430,000 Berner, tritt eine enervische Bundesbehörde, in welcher nicht blos die einzelnen Kontone gertreten sind, sondern, im Nationalrathe, auch die Gesammtbevölkerung, so, daß also die größern Kantone den ihnen gebührenden größern Einfluß auf die Entscheidung gemeinschaftlicher Angelegenheiten erhalten. Zölle, Posten u. s. w. werden centralisirt, die innern Zölle eines Kontons gegen den andern fallen gänzlich weg. Freies Niederlassungsrecht, Ausübung des aktiven Bürgerrechts für den Niedergelassenen dort, wo er seit zwei Jahren niedergelassen ist, freie Kultusübung (für die anerkannten christlichen Confessionen) Preßfreiheit werden von Bundeswegen garantirt und also den willkürlichen Beschränkungen einzelner Kantone entzogen; die Kantonsverfassungen, wenn sie Nichts enthalten, was diesen allgemeinen Bundesbestimmungen widerspricht, werden vom Bunde garantirt und somit vor etwaigen Putschen und Handstreichern sicher gestellt. Niemand, der die Schweizer Verhältnisse nur einigermaßen kennt, wird verkennen, daß dieses Alles wesentliche Reformen sind, und daß sie grade für die Schweiz wesentlicher und bedeutender sind, als sie vielleicht für ein anderes Land erscheinen könnten. Und dennoch diese geringe Theilnahme des Volkes! Der Grund mag einestheils darin liegen, daß die ganze Bundesrevision sich so lange hingezogen hat; schon seit Anfang der dreißiger Jahre bildet die Bundesrevision einen stehenden Artikel unter den Tractanden der Tagsatzung, und als nun endlich zu Anfang dieses Jahres die Bundesrevisionskommission niedergesetzt wurde, so konnten die geheimen Sitzungen derselben, welche der ganzen Sache ein ziemlich diplomatisches oder büreaukratisches Ansehen gaben, sich nicht wohl dazu eignen, eine besondere Theilnahme des Volkes anzuregen. Dazu kömmt noch, daß während der jetzt zu Ende gehenden Tagsatzungsverhandlungen über die Bundesrevision beständig die ziemlich abkühlende Aussicht im Hintergrunde steht, die ganze Arbeit könne möglicherweise umsonst sein, und die neue Verfassung schließlich von den Kantonen verworfen werden. „Uebersehen wir nicht, meine Herren“, sagte Herr Bürgermeister Furrer bei der Instruktionsberathung im Zürcher Gr. Rathe, „daß die ganze Sache möglicherweise wieder unter's Eis gehen kann;“ schon vorher hatte er bemerkt, „die Sache sei ihm bis zum Sterben verleidet“; er hatte nämlich an allen langweiligen Verhandlungen der Bundesrevisionskommission so wie in Zürich an den Vorberathungen der dem Gr. Rathe vorzulegenden Instruktionen von Anfang bis zu Ende Theil genommen. Aber alles dieses erklärt noch nicht zur Genüge die Lauheit des Volkes gegen die Bundesrevision; der Hauptgrund liegt in dem Bewußtsein, daß die neue Verfassung mit der Vergangenheit durchaus nicht bricht, daß sie nur auf dem bestehenden herrschenden System fortbaut, daß sie keinen qualitativen Fortschritt bildet. Dieses macht die Anhänger des Bestehenden ‒ und dazu gehört auch der größte Theil der Radikalen ‒ ruhig, die wirklichen entschiedenen Radikalen hingegen mißmuthig und gleichgültig gegen die gebotenen Verbesserungen. Nicht einer unmittelbar aus dem Volk hervorgegangenen konstitutionellen Nationalversammlung (Verfassungsrath) wurde die Bundesreform übertragen, sondern der alten Bundesbehörde selbst, der Tagsatzung, deren Impotenz nur von der des hochseligen Frankfurter Bundestages übertroffen wurde. Dann war gleich ausgesprochen, daß man nicht eine durchgreifende Umgestalung, eine neue Errichtung der Eidgenossenschaft auf neuen Grundlagen wollte, sondern nur eine Verbesserung des Bestehenden, so gut es gehen mochte. Und das ist in der That der Wille der Mehrheit des Schweizer Volkes, was auch die Radikalen, die den Verfassungsrath verlangten, dagegen sagen mochten. Was gegenwärtig andere Völker zunächst bewegt, Erlangung gleicher politischer Rechte für Alle, das hat der Schweizer voraus, d. h. in der Verfassung; in der Wirklichkeit sind die Schweizer'schen Republiken so gut Bourgeoisie- und Polizeistaaten, wie alle andern. Darum hat sich auch die Bundesrevision sorgfältig gehütet, an den herrschenden socialen Verhältnissen auch nur im Geringsten zu rütteln, und darum hat man auch vor den dargebotenen Reformen keine große Angst. Und doch ist unter den neuen Verfassungsbestimmungen eine, welche, vielleicht gegen den Willen der Schweizer selbst, wirkliche Umgestaltungen der Verhältnisse hervorbringen kann. Diese ist das freie Niederlassungsrecht, über dessen Bedeutung ich Ihnen ein anderesmal schreiben werde. Italien.
*Turin, 15. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 7Turin, 16. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. *Mailand, 12. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 20Mailand, 14. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. **Rom, 12. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. *Neapel, 8. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 7Palermo, 10. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Venedig, 13. Juni. Ich halte es für wichtig genug Ihnen ungesäumt folgendes zu melden. Bereits früher, nachdem man <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar024_005" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="0108"/> ihrer Waare zu verdanken. Die Lager der hiesigen Wollhändler sind noch wenig geräumt und würden die Rheinländer, wenn sie Kauflust zeigen sollten, sich hier vollständig befriedigen können.</p> <p>‒ 20. Juni. Die russische Note, welche gestern Abend durch einen Courier hier eingegangen ist, soll die Erklärung Nesselrode's enthalten, daß Rußland die Existenz eines auf nationaler Grundlage reorganisirten Posens unter keiner Bedingung dulden werde, und das Beharren der preußischen Regierung auf den Reorganisationsplänen für einen casus belli ansehen müsse.</p> </div> <div xml:id="ar024_006" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Frankfurt, 18. Juni.</head> <p>(Verspätet.) Während die Nationalversammlung ihre Sitzungen aussetzt, theils weil sie beschlossen hatte, nichts zu thun, theils weil sie wirklich nichts zu thun hatte, wurde hier in den Tagen des 14. bis 17. Juni der Kongreß der demokratischen Partei gehalten. Veranlassung hierzu war die Nothwendigkeit, daß die Partei aus ihrem bisherigen naturwüchsigen Zustande heraustrete, die Rücksichten auf lokale Verhältnisse und alle damit zusammenhängende Bestrebungen fallen lasse, sich unter einem großen Princip zu einem großen Ganzen vereinige, und auf die Durchführung dieses Princips ihre ganze Thätigkeit concentrire.</p> <p>Ungefähr neunzig Vereine der verschiedenen Theile Deutschlands hatten zu diesem Kongresse Abgeordnete gesandt; die großen Städte, in denen mehrere Vereine bestehen, waren mehrfach vertreten. So Berlin, Breslau, Köln, Leipzig, Frankfurt, Mainz u. s. w. Von Wien erschienen zwei Abgeordnete als Repräsentanten des Volkscomités, d. h. der Stadt selber. Nur München hatte nicht deputirt, doch waren zwei Männer aus eignem Antriebe hergekommen. Im Ganzen bestand die Versammlung aus 225 Mitgliedern. Der erste Tag der Verhandlungen wurde zum größten Theile in der Berathung über den Grundsatz hingenommen, welcher das Glaubensbekenntniß der deutschen demokratischen Partei kurz und unumwunden darlegen sollte. Der Kongreß entschied sich für den Vorschlag des Abg. Gottschalk aus Köln, der mit einer unwesentlichen Abänderung in folgender Fassung angenommen wurde:</p> <p>„<hi rendition="#g">Es gibt nur Eine für das deutsche Volk haltbare Verfassung: die demokratische Republik, d. h. eine Verfassung, in welcher die Gesammtheit für die Freiheit und Wohlfahrt jedes Einzelnen verantwortlich ist.</hi>“ Die langen Debatten, welche der Annahme dieses Satzes vorhergingen, hatten keineswegs ihren Grund in einer principiellen Meinungsverschiedenheit, welche die Versammlung gespalten hätte. Daß Deutschland in einer Republik der Klassenvorrechte, des Klassenmonopols, wie sie gegenwärtig die herrschende Partei in Frankreich will, zum Ziele nicht gelangen könne, darüber war man allgemein einverstanden, und nur ein einziges Mitglied fand sich veranlaßt, seinen Austritt zu erklären, weil es seine Ueberzeugung mit der des Kongresses nicht vereinbaren konnte. Die Diskussion drehte sich vielmehr um Fassungsfragen. Ein Theil der Versammlung meinte nämlich, man dürfe das Princip nicht blos einfach aussprechen, man müsse es auch motiviren, in seiner Berechtigung hinstellen, um Mißverständnissen und Verdächtigungen zu begegnen; Andere hielten dafür, man müsse der einen Partei gegenüber sich weitläufiger erklären, man müsse dem Volke sagen, welche Veränderungen in seinen sozialen Verhältnissen die Ausführung des Prinzips zur Folge haben werde, noch Andere glaubten, man werde der Partei großen Zuwachs verschaffen, wenn man ihren jetzigen Gegnern nur gründliche Erörterungen vorhalte u. s. w. Alle diese Bedenken wurden durch die Erwägung beseitigt, daß die eigne Partei keiner Aufklärung bedürfe, daß sie von ihren Bevollmächtigten nur die Verkündigung ihres Willens erwarte, sodann, daß den Gegnern gegenüber die Zeit der friedlichen Diskussion vorüber sei, daß man sie als „genugsam unterrichtet“ betrachten müsse.</p> <p>Uebereinstimmend mit dieser Ansicht, wodurch der Kongreß es aussprach, daß die demokratische Partei sich auf dem Boden der revolutionären <hi rendition="#g">Praxis</hi> bewege, beschloß die Versammlung am folgenden Tage, ihre Verhandlungen nicht zu publiciren, sondern allein ihre Beschlüsse, wie es in Nordamerika Sitte, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Uebereinstimmend mit dieser Ansicht wurde endlich am dritten Tage der Antrag verworfen, ein besonderes Manifest zu erlassen. Die Aufklärer versuchten hiermit zum dritten Male ihrem Bedürfniß abzuhelfen; der wehmüthigste Predigerton wurde angeschlagen, um die Gefahren eines nakten Prinzips, die Vorzüge einer gründlich breiten Auseinandersetzung zu schildern. Die Versammlung blieb unerschütterlich, sie beschloß, als einziges Manifest ihre Beschlüsse zu betrachten und diesen nur einen faktischen Bericht über ihren Zusammentritt voranzustellen.</p> <p>Dieser letztre Beschluß wurde gefaßt, nachdem der Kongreß seine zweite Hauptaufgabe bereits erledigt hatte. Die Aufstellung des Grundsatzes war die erste gewesen, die zweite bestand in der Organisation der Partei. Zu diesem Zwecke war eine Kommission niedergesetzt worden; ihre Vorschläge bildeten der Gegenstand der Verhandlungen am zweiten Tage. Die Kommission beantragte einen Centralausschuß zu bilden, welchem die obere Leitung der Angelegenheiten sämmtlicher demokratischen Vereine zu übertragen sei; das Mandat dieses Ausschusses solle unbeschränkt und er selbst nur dem Kongresse verantwortlich sein, der im Oktober dieses Jahres einzuberufen wäre. Gegen diesen letzten Antrag erhob sich sehr lebhafter Widerspruch. Man glaubte darin eine gefährliche Diktatur zu erkennen, das sei undemokratisch. Man müsse die Funktionen des Ausschusses genau bezeichnen, blindes Vertrauen auf Personen sei ein Geständniß der Unselbständigkeit; man müsse offen zu Werke gehen u. s. w. So beschloß denn die Versammlung, die Vollmacht des Ausschusses näher zu bestimmen. Sie vereinigte sich über folgende Punkte:</p> <p>1. Es wird ein Central Comité niedergesetz. ‒ Gegenantrag war, daß der Vorstand des Vereins, welcher an dem zu bestimmenden Vorort seinen Sitz habe, mit der Vollmacht des Central-Comités bekleidet werde.</p> <p>2. Die Bestimmung des Central-Comités ist, die demokratisch-republikanische Partei zu einigen und zu stärken.</p> <p>3. Das Comité ist zu diesem Zwecke berechtigt und verpflichtet, eine rege Korrespondenz unter sämmtlichen Vereinen durch ganz Deutschland zu erhalten.</p> <p>4. Das Comité ist verpflichtet, regelmäßige Berichte der Vereine einzufordern.</p> <p>5. Das Comité hat alles Wichtige aus diesen Berichten auf geeignetem Wege den Vereinen mitzutheilen.</p> <p>6. Das Comité ist berechtigt, im Falle außerordentlichen Entwicklungen den demokratischen Kongreß einzuberufen. Zu Punkt 5 wurde nachträglich beschlossen, die Berichte des Central-Comités durch die „Neue Rheinische Zeitung“, die „Berliner Zeitungshalle“ und die nächstens wieder erscheinende „Volkszeitung“ zu publiziren. In der Nachmittagssitzung dieses Tages beschloß die Versammlung zunächst die schon bekannte Adresse an die Nationalversammlung wegen der Einberufung von Fr. Hecker. Wir verbinden hiermit einen Beschluß vom folgenden Tage, welcher den Austritt eines Mitgliedes zur Folge hatte. Er ging dahin, die Nationalversammlung zu veranlassen, daß sie an die Badische Regierung die Forderung stelle, die gefänglich eingezogenen Republikaner frei zu lassen, die exilirten aber zurückzuberufen.</p> <p>Auf die Adresse wegen Hecker folgte die Diskussion über den Ort, wo der Centralausschuß seinen Sitz nehmen sollte. Es zeigte sich hier zum ersten Male, daß die Versammlung sich noch nicht gänzlich von dem Geiste des Lokalpatriotismus befreit hatte. Die Kommission hatte sich für Berlin entschieden; sie hatte auf die jüngste Vergangenheit hingewiesen und auf die Rolle, welche Berlin in der deutschen Bewegung zu spielen berufen sei, sie hatte ausführlich dargelegt, weshalb Frankfurt zum Vorort nicht geeignet sei. Gleichwohl kamen die Süddeutschen auf Frankfurt zurück. Andere schlugen Leipzig vor, andere Altenburg, Bamberg, Marburg. Der Kongreß zeigte sich auch diesmal seines Berufes würdig; der Kommissionsantrag wurde von der überwiegenden Majorität angenommen. Hierauf ward die Zahl der Ausschußmitglieder festgesetzt; fünf sollen das Comité bilden; drei davon werden vom Kongreß durch geheimes Skrutinium ernannt, die beiden übrigen von den Berliner Vereinen. Zur Aufbringung der nächsten Unterhaltskosten für die drei vom Kongreß gewählten Mitglieder wurde eine Liste zum Einzeichnen von Beiträgen aufgelegt, die sich alsbald mit zahlreichen Unterschriften bedeckte.</p> <p>Es blieb nur noch, um die Organisation zu vollenden, die Bestimmung der Kreisvororte übrig, welche die Vereine eines jeden Kreises miteinander in Verbindung halten, auf die Bildung neuer Vereine hinwirken und mit dem Central-Comité in direkter Kommunikation stehen. Als solche wurden am dritten Tage festgesetzt: Für Baden Mannheim, für Würtemberg Stuttgard, für Baiern Bamberg, für Oestreich Wien, für die beiden Hessen und Nassau Frankfurt und Marburg, für Thüringen Jena, für Sachsen Leipzig, für Rheinpreußen und Westphalen Köln, für Preußisch Sachsen Halle, für den Nordwesten von Deutschland Hamburg, für den Nordosten: Stettin, Berlin, Königsberg, für Schlesien Breslau. Zugleich wurde beschlossen, daß binnen 14 Tagen nach dem Schluße des Kongresses Kreiskongresse in jedem einzelnen Kreisvororte einberufen werden sollen.</p> <p>Hiermit waren die wesentlichen Arbeiten der Versammlung vollendet. Wir haben aber bereits angeführt, daß noch die Debatte über ein zu erlassendes Manifest folgte. Als dieser Antrag gefallen war, kamen noch eine Menge spezieller Anträge zur Verlesung, die meistens Vorschläge zu socialen Verbesserungen enthielten. Sie wurden sämmtlich durch die Tagesordnung beseitigt. Eines Antrags gedenken wir hier, weil er wahrscheinlich Stoff zu witzigen Bemerkungen über den Kongreß bieten wird. Es ist dies der Antrag, die Frauen an die politisch socialen Debatten zu betheiligen. Die Versammlung vernahm die Motivirung dieses Antrages mit der ernstesten Aufmerksamkeit; gleichwohl entschied sie sich nicht dafür, und zwar deshalb, weil sie sich bereits dafür entschieden hatte. Die Tagesordnung wurde dahin motivirt, daß der Kongreß durch sein Grundprinzip die gleiche Berechtigung Aller anerkenne, die Frauen also ohne besondre Erklärung darin einbegriffen seien.</p> <p>Jetzt sollte endlich die Versammlung zu ihrer Schlußhandlung, der Wahl der Ausschußmitglieder schreiten. Aber ein neues Hinderniß stellte sich in den Weg. Die Südländer konnten es nicht verschmerzen, daß Frankfurt nicht der Mittelpunkt der Partei sein sollte. Da dachten sie denn durch einen großen Antrag die Versammlung hinzureißen; sie verlangten, der Kongreß solle sich permanent erklären. Aber die Majorität beschloß zunächst die Wahlen vorzunehmen, sie wolle denn nachträglich auch die Permanenzanträger noch höre. Zu diesem Beschluß konnte sie indessen erst nach namentlicher Abstimmung gelangen. Die Wahlen wurden noch an demselben Abende vorgenommen und dieses Geschäft dauerte bis spät in die Nacht. Zu Mitgliedern des Centralausschusses wurde gewählt: Jul. Froebel, G. Rau aus Stuttgard, H. Kriege aus New-York. am andern Tage war der Permanenzeiser abgekühlt; man hatte eingesehen, daß es die Thätigkeit der ganzen Partei paralysiren heißt, wenn man ihre tüchtigsten Glieder auf ungewisse Aussicht so zur Unthätigkeit verdamme. Es wurde beschlossen, bis zur definitiven Konstituirung des Central-Comités fünf Mitglieder des Kongresses in Frankfurt zurückzulassen.</p> </div> <div xml:id="ar024_007" type="jArticle"> <head>Schlesisch-polnische Gränze.</head> <p>In Kalisch proklamirt ein russischer Priester in der griechischen Kirche ein neues Manifest des Kaisers an seine treuen Unterthanen, welches ziemlich lächerlich klingt, aber deutlich zeigt, was eigentlich die Russen beabsichtigen. Es heißt darin nämlich: „Die griechische Religion unterscheidet sich wenig von der kath. Weil nun beide Confessionen wenig oder vielmehr gar nicht von einander abweichen und der Kaiser aller Reußen das Haupt der einen sei, so müsse er auch die andere vertheidigen und sie nicht entehren lassen. Im Großherzogthum Posen aber und in Galizien werden katholische Priester von den Deutschen und Juden auf das grausamste gemißhandelt und in Gefängnisse geworfen, katholische Kirchen werden von der rohen Soldateska entweiht und beraubt. Es sei hier viel unschuldiges katholisches Blut vergossen worden. Diese Gründe bewegen den Kaiser, den Beherrscher aller Gläubigen, einen Kreuzzug gegen diese Barbaren zu unternehmen und Rache zu nehmen an den Unterdrückern der katholischen Kirche und der slavischen Völker. Dies sind die wichtigsten Punkte des Manifestes.</p> <p>Es heißt überhaupt, daß die Russen den 16. (28.) oder den 20. (2. Juli) d. Mts. nach dem russischen Kalender nach Posen unter Erlon einrücken werden, 200 Wagen sind in der Umgegend von Kalisch zum Fortschaffen der Bagage auf diesen Termin bestellt.“</p> <bibl>(A. O. Z.)</bibl> </div> </div> <div n="1"> <head>Ungarn.</head> <div xml:id="ar024_008" type="jArticle"> <head>Preßburg, 17. Juni.</head> <p>So eben hören wir, daß Carlovitz, der Sitz der illyrischen Rebellen, vom F. M. L. <hi rendition="#g">Hrabovsky</hi> nach dreimaliger Aufforderung zur Uebergabe, bombardirt und eingenommen worden ist. Der General der nur 900 Mann reguläre Truppen befehligte, hatte den sechstausend Mann zählenden Feind in die Flucht geschlagen, und eine große Niederlage (wie verlautet sollen von den Letzteren 2000 gefallen sein) unter ihnen gemacht.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Schweiz.</head> <div xml:id="ar024_009" type="jArticle"> <head><bibl><author>***</author></bibl>Zürich, 19. Juni.</head> <p>In diesen Tagen beendigt die Tagsatzung ihre Berathungen über die Bundesrevision, worauf dann die einzelnen Kantone über Annahme oder Verwerfung der neuen Bundesverfassung ihre Gesandten für die nächste ordentliche Tagsatzung, die am 3. Juli zusammentritt, zu instruiren haben; in den meisten Kantonen wird, da es eine Verfassungsveränderung ist, eine Abstimmung des ganzen Volkes über Annahme oder Verwerfung stattfinden. Bis jetzt ist das Interesse des größten Theils der Bevölkerung für die Revisionsarbeiten außerordentlich gering gewesen; keine Spur von den heftigen Geburtswehen, welche sonst ein Volk durchzucken, wenn es sich aus veralteten und verknöcherten Formen losringt; die Frühlingsstürme, welche Europa durchbrausen, dringen nicht zu uns herein, und wir freuen uns, daß bei uns Alles so hübsch ordentlich und ruhig zugeht. Die Fragen, ob die eidgenössischen Soldaten Helm, Tschakko oder Käppi tragen sollten, ob unter die eidgenössische Kavallerie auch Stumpfschwänze aufgenommen werden dürften, hat zu Zeiten sowohl in der Tagsatzung, als im Publikum größere Aufregung hervorgebracht, als gegenwärtig die ganze Bundesrevision. Und doch hat man das mangelhafte und drückende der alten Bundesverfassung lange und lebhaft genug gefühlt; die neue Bundesverfassung leidet an manchen Gebrechen und Inkonsequenzen, weil sie jeden entschiedenen Bruch mit dem historisch Gegebenen ängstlich vermeiden und allen bestehenden Verhältnissen möglichst Rechnung tragen wollte; dennoch enthält sie anerkennenswerthe und wesentliche Verbesserungen. An die Stelle der Tagsatzung, welche der Kantonalsouveränetät gegenüber machtlos war, und auf welcher die 13,000 Urner grade soviel galten, als die 430,000 Berner, tritt eine enervische Bundesbehörde, in welcher nicht blos die einzelnen Kontone gertreten sind, sondern, im Nationalrathe, auch die Gesammtbevölkerung, so, daß also die größern Kantone den ihnen gebührenden größern Einfluß auf die Entscheidung gemeinschaftlicher Angelegenheiten erhalten. Zölle, Posten u. s. w. werden centralisirt, die innern Zölle eines Kontons gegen den andern fallen gänzlich weg. Freies Niederlassungsrecht, Ausübung des aktiven Bürgerrechts für den Niedergelassenen dort, wo er seit zwei Jahren niedergelassen ist, freie Kultusübung (für die anerkannten christlichen Confessionen) Preßfreiheit werden von Bundeswegen garantirt und also den willkürlichen Beschränkungen einzelner Kantone entzogen; die Kantonsverfassungen, wenn sie Nichts enthalten, was diesen allgemeinen Bundesbestimmungen widerspricht, werden vom Bunde garantirt und somit vor etwaigen Putschen und Handstreichern sicher gestellt. Niemand, der die Schweizer Verhältnisse nur einigermaßen kennt, wird verkennen, daß dieses Alles wesentliche Reformen sind, und daß sie grade für die Schweiz wesentlicher und bedeutender sind, als sie vielleicht für ein anderes Land erscheinen könnten. Und dennoch diese geringe Theilnahme des Volkes! Der Grund mag einestheils darin liegen, daß die ganze Bundesrevision sich so lange hingezogen hat; schon seit Anfang der dreißiger Jahre bildet die Bundesrevision einen stehenden Artikel unter den Tractanden der Tagsatzung, und als nun endlich zu Anfang dieses Jahres die Bundesrevisionskommission niedergesetzt wurde, so konnten die geheimen Sitzungen derselben, welche der ganzen Sache ein ziemlich diplomatisches oder büreaukratisches Ansehen gaben, sich nicht wohl dazu eignen, eine besondere Theilnahme des Volkes anzuregen. Dazu kömmt noch, daß während der jetzt zu Ende gehenden Tagsatzungsverhandlungen über die Bundesrevision beständig die ziemlich abkühlende Aussicht im Hintergrunde steht, die ganze Arbeit könne möglicherweise umsonst sein, und die neue Verfassung schließlich von den Kantonen verworfen werden. „Uebersehen wir nicht, meine Herren“, sagte Herr Bürgermeister Furrer bei der Instruktionsberathung im Zürcher Gr. Rathe, „daß die ganze Sache möglicherweise wieder unter's Eis gehen kann;“ schon vorher hatte er bemerkt, „die Sache sei ihm bis zum Sterben verleidet“; er hatte nämlich an allen langweiligen Verhandlungen der Bundesrevisionskommission so wie in Zürich an den Vorberathungen der dem Gr. Rathe vorzulegenden Instruktionen von Anfang bis zu Ende Theil genommen. Aber alles dieses erklärt noch nicht zur Genüge die Lauheit des Volkes gegen die Bundesrevision; der Hauptgrund liegt in dem Bewußtsein, daß die neue Verfassung mit der Vergangenheit durchaus nicht bricht, daß sie nur auf dem bestehenden herrschenden System fortbaut, daß sie keinen <hi rendition="#g">qualitativen Fortschritt</hi> bildet. Dieses macht die Anhänger des Bestehenden ‒ und dazu gehört auch der größte Theil der Radikalen ‒ ruhig, die wirklichen entschiedenen Radikalen hingegen mißmuthig und gleichgültig gegen die gebotenen Verbesserungen. Nicht einer unmittelbar aus dem Volk hervorgegangenen konstitutionellen Nationalversammlung (Verfassungsrath) wurde die Bundesreform übertragen, sondern der alten Bundesbehörde selbst, der Tagsatzung, deren Impotenz nur von der des hochseligen Frankfurter Bundestages übertroffen wurde. Dann war gleich ausgesprochen, daß man nicht eine durchgreifende Umgestalung, eine neue Errichtung der Eidgenossenschaft auf neuen Grundlagen wollte, sondern nur eine Verbesserung des Bestehenden, so gut es gehen mochte. Und das ist in der That der Wille der Mehrheit des Schweizer Volkes, was auch die Radikalen, die den Verfassungsrath verlangten, dagegen sagen mochten. Was gegenwärtig andere Völker <hi rendition="#g">zunächst</hi> bewegt, Erlangung gleicher politischer Rechte für Alle, das hat der Schweizer voraus, d. h. in der Verfassung; in der Wirklichkeit sind die Schweizer'schen Republiken so gut Bourgeoisie- und Polizeistaaten, wie alle andern. Darum hat sich auch die Bundesrevision sorgfältig gehütet, an den herrschenden socialen Verhältnissen auch nur im Geringsten zu rütteln, und darum hat man auch vor den dargebotenen Reformen keine große Angst. Und doch ist unter den neuen Verfassungsbestimmungen eine, welche, vielleicht gegen den Willen der Schweizer selbst, wirkliche Umgestaltungen der Verhältnisse hervorbringen kann. Diese ist das freie Niederlassungsrecht, über dessen Bedeutung ich Ihnen ein anderesmal schreiben werde.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Italien.</head> <div xml:id="ar024_010_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 24. Juni 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 164.</bibl></note> <head><bibl><author>*</author></bibl>Turin, 15. Juni.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar024_011_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 24. Juni 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 164.</bibl></note> <head><bibl><author>7</author></bibl>Turin, 16. Juni.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar024_012_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 24. Juni 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 164.</bibl></note> <head><bibl><author>*</author></bibl>Mailand, 12. Juni.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar024_013_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 24. Juni 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 164.</bibl></note> <head><bibl><author>20</author></bibl>Mailand, 14. Juni.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar024_014_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 24. Juni 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 164.</bibl></note> <head><bibl><author>**</author></bibl>Rom, 12. Juni.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar024_015_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 24. Juni 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 164.</bibl></note> <head><bibl><author>*</author></bibl>Neapel, 8. Juni.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar024_016_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Italien. 24. Juni 1848. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 164.</bibl></note> <head><bibl><author>7</author></bibl>Palermo, 10. Juni.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar024_017" type="jArticle"> <head>Venedig, 13. Juni.</head> <p>Ich halte es für wichtig genug Ihnen ungesäumt folgendes zu melden. Bereits früher, nachdem man </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0108/0002]
ihrer Waare zu verdanken. Die Lager der hiesigen Wollhändler sind noch wenig geräumt und würden die Rheinländer, wenn sie Kauflust zeigen sollten, sich hier vollständig befriedigen können.
‒ 20. Juni. Die russische Note, welche gestern Abend durch einen Courier hier eingegangen ist, soll die Erklärung Nesselrode's enthalten, daß Rußland die Existenz eines auf nationaler Grundlage reorganisirten Posens unter keiner Bedingung dulden werde, und das Beharren der preußischen Regierung auf den Reorganisationsplänen für einen casus belli ansehen müsse.
* Frankfurt, 18. Juni. (Verspätet.) Während die Nationalversammlung ihre Sitzungen aussetzt, theils weil sie beschlossen hatte, nichts zu thun, theils weil sie wirklich nichts zu thun hatte, wurde hier in den Tagen des 14. bis 17. Juni der Kongreß der demokratischen Partei gehalten. Veranlassung hierzu war die Nothwendigkeit, daß die Partei aus ihrem bisherigen naturwüchsigen Zustande heraustrete, die Rücksichten auf lokale Verhältnisse und alle damit zusammenhängende Bestrebungen fallen lasse, sich unter einem großen Princip zu einem großen Ganzen vereinige, und auf die Durchführung dieses Princips ihre ganze Thätigkeit concentrire.
Ungefähr neunzig Vereine der verschiedenen Theile Deutschlands hatten zu diesem Kongresse Abgeordnete gesandt; die großen Städte, in denen mehrere Vereine bestehen, waren mehrfach vertreten. So Berlin, Breslau, Köln, Leipzig, Frankfurt, Mainz u. s. w. Von Wien erschienen zwei Abgeordnete als Repräsentanten des Volkscomités, d. h. der Stadt selber. Nur München hatte nicht deputirt, doch waren zwei Männer aus eignem Antriebe hergekommen. Im Ganzen bestand die Versammlung aus 225 Mitgliedern. Der erste Tag der Verhandlungen wurde zum größten Theile in der Berathung über den Grundsatz hingenommen, welcher das Glaubensbekenntniß der deutschen demokratischen Partei kurz und unumwunden darlegen sollte. Der Kongreß entschied sich für den Vorschlag des Abg. Gottschalk aus Köln, der mit einer unwesentlichen Abänderung in folgender Fassung angenommen wurde:
„Es gibt nur Eine für das deutsche Volk haltbare Verfassung: die demokratische Republik, d. h. eine Verfassung, in welcher die Gesammtheit für die Freiheit und Wohlfahrt jedes Einzelnen verantwortlich ist.“ Die langen Debatten, welche der Annahme dieses Satzes vorhergingen, hatten keineswegs ihren Grund in einer principiellen Meinungsverschiedenheit, welche die Versammlung gespalten hätte. Daß Deutschland in einer Republik der Klassenvorrechte, des Klassenmonopols, wie sie gegenwärtig die herrschende Partei in Frankreich will, zum Ziele nicht gelangen könne, darüber war man allgemein einverstanden, und nur ein einziges Mitglied fand sich veranlaßt, seinen Austritt zu erklären, weil es seine Ueberzeugung mit der des Kongresses nicht vereinbaren konnte. Die Diskussion drehte sich vielmehr um Fassungsfragen. Ein Theil der Versammlung meinte nämlich, man dürfe das Princip nicht blos einfach aussprechen, man müsse es auch motiviren, in seiner Berechtigung hinstellen, um Mißverständnissen und Verdächtigungen zu begegnen; Andere hielten dafür, man müsse der einen Partei gegenüber sich weitläufiger erklären, man müsse dem Volke sagen, welche Veränderungen in seinen sozialen Verhältnissen die Ausführung des Prinzips zur Folge haben werde, noch Andere glaubten, man werde der Partei großen Zuwachs verschaffen, wenn man ihren jetzigen Gegnern nur gründliche Erörterungen vorhalte u. s. w. Alle diese Bedenken wurden durch die Erwägung beseitigt, daß die eigne Partei keiner Aufklärung bedürfe, daß sie von ihren Bevollmächtigten nur die Verkündigung ihres Willens erwarte, sodann, daß den Gegnern gegenüber die Zeit der friedlichen Diskussion vorüber sei, daß man sie als „genugsam unterrichtet“ betrachten müsse.
Uebereinstimmend mit dieser Ansicht, wodurch der Kongreß es aussprach, daß die demokratische Partei sich auf dem Boden der revolutionären Praxis bewege, beschloß die Versammlung am folgenden Tage, ihre Verhandlungen nicht zu publiciren, sondern allein ihre Beschlüsse, wie es in Nordamerika Sitte, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Uebereinstimmend mit dieser Ansicht wurde endlich am dritten Tage der Antrag verworfen, ein besonderes Manifest zu erlassen. Die Aufklärer versuchten hiermit zum dritten Male ihrem Bedürfniß abzuhelfen; der wehmüthigste Predigerton wurde angeschlagen, um die Gefahren eines nakten Prinzips, die Vorzüge einer gründlich breiten Auseinandersetzung zu schildern. Die Versammlung blieb unerschütterlich, sie beschloß, als einziges Manifest ihre Beschlüsse zu betrachten und diesen nur einen faktischen Bericht über ihren Zusammentritt voranzustellen.
Dieser letztre Beschluß wurde gefaßt, nachdem der Kongreß seine zweite Hauptaufgabe bereits erledigt hatte. Die Aufstellung des Grundsatzes war die erste gewesen, die zweite bestand in der Organisation der Partei. Zu diesem Zwecke war eine Kommission niedergesetzt worden; ihre Vorschläge bildeten der Gegenstand der Verhandlungen am zweiten Tage. Die Kommission beantragte einen Centralausschuß zu bilden, welchem die obere Leitung der Angelegenheiten sämmtlicher demokratischen Vereine zu übertragen sei; das Mandat dieses Ausschusses solle unbeschränkt und er selbst nur dem Kongresse verantwortlich sein, der im Oktober dieses Jahres einzuberufen wäre. Gegen diesen letzten Antrag erhob sich sehr lebhafter Widerspruch. Man glaubte darin eine gefährliche Diktatur zu erkennen, das sei undemokratisch. Man müsse die Funktionen des Ausschusses genau bezeichnen, blindes Vertrauen auf Personen sei ein Geständniß der Unselbständigkeit; man müsse offen zu Werke gehen u. s. w. So beschloß denn die Versammlung, die Vollmacht des Ausschusses näher zu bestimmen. Sie vereinigte sich über folgende Punkte:
1. Es wird ein Central Comité niedergesetz. ‒ Gegenantrag war, daß der Vorstand des Vereins, welcher an dem zu bestimmenden Vorort seinen Sitz habe, mit der Vollmacht des Central-Comités bekleidet werde.
2. Die Bestimmung des Central-Comités ist, die demokratisch-republikanische Partei zu einigen und zu stärken.
3. Das Comité ist zu diesem Zwecke berechtigt und verpflichtet, eine rege Korrespondenz unter sämmtlichen Vereinen durch ganz Deutschland zu erhalten.
4. Das Comité ist verpflichtet, regelmäßige Berichte der Vereine einzufordern.
5. Das Comité hat alles Wichtige aus diesen Berichten auf geeignetem Wege den Vereinen mitzutheilen.
6. Das Comité ist berechtigt, im Falle außerordentlichen Entwicklungen den demokratischen Kongreß einzuberufen. Zu Punkt 5 wurde nachträglich beschlossen, die Berichte des Central-Comités durch die „Neue Rheinische Zeitung“, die „Berliner Zeitungshalle“ und die nächstens wieder erscheinende „Volkszeitung“ zu publiziren. In der Nachmittagssitzung dieses Tages beschloß die Versammlung zunächst die schon bekannte Adresse an die Nationalversammlung wegen der Einberufung von Fr. Hecker. Wir verbinden hiermit einen Beschluß vom folgenden Tage, welcher den Austritt eines Mitgliedes zur Folge hatte. Er ging dahin, die Nationalversammlung zu veranlassen, daß sie an die Badische Regierung die Forderung stelle, die gefänglich eingezogenen Republikaner frei zu lassen, die exilirten aber zurückzuberufen.
Auf die Adresse wegen Hecker folgte die Diskussion über den Ort, wo der Centralausschuß seinen Sitz nehmen sollte. Es zeigte sich hier zum ersten Male, daß die Versammlung sich noch nicht gänzlich von dem Geiste des Lokalpatriotismus befreit hatte. Die Kommission hatte sich für Berlin entschieden; sie hatte auf die jüngste Vergangenheit hingewiesen und auf die Rolle, welche Berlin in der deutschen Bewegung zu spielen berufen sei, sie hatte ausführlich dargelegt, weshalb Frankfurt zum Vorort nicht geeignet sei. Gleichwohl kamen die Süddeutschen auf Frankfurt zurück. Andere schlugen Leipzig vor, andere Altenburg, Bamberg, Marburg. Der Kongreß zeigte sich auch diesmal seines Berufes würdig; der Kommissionsantrag wurde von der überwiegenden Majorität angenommen. Hierauf ward die Zahl der Ausschußmitglieder festgesetzt; fünf sollen das Comité bilden; drei davon werden vom Kongreß durch geheimes Skrutinium ernannt, die beiden übrigen von den Berliner Vereinen. Zur Aufbringung der nächsten Unterhaltskosten für die drei vom Kongreß gewählten Mitglieder wurde eine Liste zum Einzeichnen von Beiträgen aufgelegt, die sich alsbald mit zahlreichen Unterschriften bedeckte.
Es blieb nur noch, um die Organisation zu vollenden, die Bestimmung der Kreisvororte übrig, welche die Vereine eines jeden Kreises miteinander in Verbindung halten, auf die Bildung neuer Vereine hinwirken und mit dem Central-Comité in direkter Kommunikation stehen. Als solche wurden am dritten Tage festgesetzt: Für Baden Mannheim, für Würtemberg Stuttgard, für Baiern Bamberg, für Oestreich Wien, für die beiden Hessen und Nassau Frankfurt und Marburg, für Thüringen Jena, für Sachsen Leipzig, für Rheinpreußen und Westphalen Köln, für Preußisch Sachsen Halle, für den Nordwesten von Deutschland Hamburg, für den Nordosten: Stettin, Berlin, Königsberg, für Schlesien Breslau. Zugleich wurde beschlossen, daß binnen 14 Tagen nach dem Schluße des Kongresses Kreiskongresse in jedem einzelnen Kreisvororte einberufen werden sollen.
Hiermit waren die wesentlichen Arbeiten der Versammlung vollendet. Wir haben aber bereits angeführt, daß noch die Debatte über ein zu erlassendes Manifest folgte. Als dieser Antrag gefallen war, kamen noch eine Menge spezieller Anträge zur Verlesung, die meistens Vorschläge zu socialen Verbesserungen enthielten. Sie wurden sämmtlich durch die Tagesordnung beseitigt. Eines Antrags gedenken wir hier, weil er wahrscheinlich Stoff zu witzigen Bemerkungen über den Kongreß bieten wird. Es ist dies der Antrag, die Frauen an die politisch socialen Debatten zu betheiligen. Die Versammlung vernahm die Motivirung dieses Antrages mit der ernstesten Aufmerksamkeit; gleichwohl entschied sie sich nicht dafür, und zwar deshalb, weil sie sich bereits dafür entschieden hatte. Die Tagesordnung wurde dahin motivirt, daß der Kongreß durch sein Grundprinzip die gleiche Berechtigung Aller anerkenne, die Frauen also ohne besondre Erklärung darin einbegriffen seien.
Jetzt sollte endlich die Versammlung zu ihrer Schlußhandlung, der Wahl der Ausschußmitglieder schreiten. Aber ein neues Hinderniß stellte sich in den Weg. Die Südländer konnten es nicht verschmerzen, daß Frankfurt nicht der Mittelpunkt der Partei sein sollte. Da dachten sie denn durch einen großen Antrag die Versammlung hinzureißen; sie verlangten, der Kongreß solle sich permanent erklären. Aber die Majorität beschloß zunächst die Wahlen vorzunehmen, sie wolle denn nachträglich auch die Permanenzanträger noch höre. Zu diesem Beschluß konnte sie indessen erst nach namentlicher Abstimmung gelangen. Die Wahlen wurden noch an demselben Abende vorgenommen und dieses Geschäft dauerte bis spät in die Nacht. Zu Mitgliedern des Centralausschusses wurde gewählt: Jul. Froebel, G. Rau aus Stuttgard, H. Kriege aus New-York. am andern Tage war der Permanenzeiser abgekühlt; man hatte eingesehen, daß es die Thätigkeit der ganzen Partei paralysiren heißt, wenn man ihre tüchtigsten Glieder auf ungewisse Aussicht so zur Unthätigkeit verdamme. Es wurde beschlossen, bis zur definitiven Konstituirung des Central-Comités fünf Mitglieder des Kongresses in Frankfurt zurückzulassen.
Schlesisch-polnische Gränze. In Kalisch proklamirt ein russischer Priester in der griechischen Kirche ein neues Manifest des Kaisers an seine treuen Unterthanen, welches ziemlich lächerlich klingt, aber deutlich zeigt, was eigentlich die Russen beabsichtigen. Es heißt darin nämlich: „Die griechische Religion unterscheidet sich wenig von der kath. Weil nun beide Confessionen wenig oder vielmehr gar nicht von einander abweichen und der Kaiser aller Reußen das Haupt der einen sei, so müsse er auch die andere vertheidigen und sie nicht entehren lassen. Im Großherzogthum Posen aber und in Galizien werden katholische Priester von den Deutschen und Juden auf das grausamste gemißhandelt und in Gefängnisse geworfen, katholische Kirchen werden von der rohen Soldateska entweiht und beraubt. Es sei hier viel unschuldiges katholisches Blut vergossen worden. Diese Gründe bewegen den Kaiser, den Beherrscher aller Gläubigen, einen Kreuzzug gegen diese Barbaren zu unternehmen und Rache zu nehmen an den Unterdrückern der katholischen Kirche und der slavischen Völker. Dies sind die wichtigsten Punkte des Manifestes.
Es heißt überhaupt, daß die Russen den 16. (28.) oder den 20. (2. Juli) d. Mts. nach dem russischen Kalender nach Posen unter Erlon einrücken werden, 200 Wagen sind in der Umgegend von Kalisch zum Fortschaffen der Bagage auf diesen Termin bestellt.“
(A. O. Z.) Ungarn. Preßburg, 17. Juni. So eben hören wir, daß Carlovitz, der Sitz der illyrischen Rebellen, vom F. M. L. Hrabovsky nach dreimaliger Aufforderung zur Uebergabe, bombardirt und eingenommen worden ist. Der General der nur 900 Mann reguläre Truppen befehligte, hatte den sechstausend Mann zählenden Feind in die Flucht geschlagen, und eine große Niederlage (wie verlautet sollen von den Letzteren 2000 gefallen sein) unter ihnen gemacht.
Schweiz. ***Zürich, 19. Juni. In diesen Tagen beendigt die Tagsatzung ihre Berathungen über die Bundesrevision, worauf dann die einzelnen Kantone über Annahme oder Verwerfung der neuen Bundesverfassung ihre Gesandten für die nächste ordentliche Tagsatzung, die am 3. Juli zusammentritt, zu instruiren haben; in den meisten Kantonen wird, da es eine Verfassungsveränderung ist, eine Abstimmung des ganzen Volkes über Annahme oder Verwerfung stattfinden. Bis jetzt ist das Interesse des größten Theils der Bevölkerung für die Revisionsarbeiten außerordentlich gering gewesen; keine Spur von den heftigen Geburtswehen, welche sonst ein Volk durchzucken, wenn es sich aus veralteten und verknöcherten Formen losringt; die Frühlingsstürme, welche Europa durchbrausen, dringen nicht zu uns herein, und wir freuen uns, daß bei uns Alles so hübsch ordentlich und ruhig zugeht. Die Fragen, ob die eidgenössischen Soldaten Helm, Tschakko oder Käppi tragen sollten, ob unter die eidgenössische Kavallerie auch Stumpfschwänze aufgenommen werden dürften, hat zu Zeiten sowohl in der Tagsatzung, als im Publikum größere Aufregung hervorgebracht, als gegenwärtig die ganze Bundesrevision. Und doch hat man das mangelhafte und drückende der alten Bundesverfassung lange und lebhaft genug gefühlt; die neue Bundesverfassung leidet an manchen Gebrechen und Inkonsequenzen, weil sie jeden entschiedenen Bruch mit dem historisch Gegebenen ängstlich vermeiden und allen bestehenden Verhältnissen möglichst Rechnung tragen wollte; dennoch enthält sie anerkennenswerthe und wesentliche Verbesserungen. An die Stelle der Tagsatzung, welche der Kantonalsouveränetät gegenüber machtlos war, und auf welcher die 13,000 Urner grade soviel galten, als die 430,000 Berner, tritt eine enervische Bundesbehörde, in welcher nicht blos die einzelnen Kontone gertreten sind, sondern, im Nationalrathe, auch die Gesammtbevölkerung, so, daß also die größern Kantone den ihnen gebührenden größern Einfluß auf die Entscheidung gemeinschaftlicher Angelegenheiten erhalten. Zölle, Posten u. s. w. werden centralisirt, die innern Zölle eines Kontons gegen den andern fallen gänzlich weg. Freies Niederlassungsrecht, Ausübung des aktiven Bürgerrechts für den Niedergelassenen dort, wo er seit zwei Jahren niedergelassen ist, freie Kultusübung (für die anerkannten christlichen Confessionen) Preßfreiheit werden von Bundeswegen garantirt und also den willkürlichen Beschränkungen einzelner Kantone entzogen; die Kantonsverfassungen, wenn sie Nichts enthalten, was diesen allgemeinen Bundesbestimmungen widerspricht, werden vom Bunde garantirt und somit vor etwaigen Putschen und Handstreichern sicher gestellt. Niemand, der die Schweizer Verhältnisse nur einigermaßen kennt, wird verkennen, daß dieses Alles wesentliche Reformen sind, und daß sie grade für die Schweiz wesentlicher und bedeutender sind, als sie vielleicht für ein anderes Land erscheinen könnten. Und dennoch diese geringe Theilnahme des Volkes! Der Grund mag einestheils darin liegen, daß die ganze Bundesrevision sich so lange hingezogen hat; schon seit Anfang der dreißiger Jahre bildet die Bundesrevision einen stehenden Artikel unter den Tractanden der Tagsatzung, und als nun endlich zu Anfang dieses Jahres die Bundesrevisionskommission niedergesetzt wurde, so konnten die geheimen Sitzungen derselben, welche der ganzen Sache ein ziemlich diplomatisches oder büreaukratisches Ansehen gaben, sich nicht wohl dazu eignen, eine besondere Theilnahme des Volkes anzuregen. Dazu kömmt noch, daß während der jetzt zu Ende gehenden Tagsatzungsverhandlungen über die Bundesrevision beständig die ziemlich abkühlende Aussicht im Hintergrunde steht, die ganze Arbeit könne möglicherweise umsonst sein, und die neue Verfassung schließlich von den Kantonen verworfen werden. „Uebersehen wir nicht, meine Herren“, sagte Herr Bürgermeister Furrer bei der Instruktionsberathung im Zürcher Gr. Rathe, „daß die ganze Sache möglicherweise wieder unter's Eis gehen kann;“ schon vorher hatte er bemerkt, „die Sache sei ihm bis zum Sterben verleidet“; er hatte nämlich an allen langweiligen Verhandlungen der Bundesrevisionskommission so wie in Zürich an den Vorberathungen der dem Gr. Rathe vorzulegenden Instruktionen von Anfang bis zu Ende Theil genommen. Aber alles dieses erklärt noch nicht zur Genüge die Lauheit des Volkes gegen die Bundesrevision; der Hauptgrund liegt in dem Bewußtsein, daß die neue Verfassung mit der Vergangenheit durchaus nicht bricht, daß sie nur auf dem bestehenden herrschenden System fortbaut, daß sie keinen qualitativen Fortschritt bildet. Dieses macht die Anhänger des Bestehenden ‒ und dazu gehört auch der größte Theil der Radikalen ‒ ruhig, die wirklichen entschiedenen Radikalen hingegen mißmuthig und gleichgültig gegen die gebotenen Verbesserungen. Nicht einer unmittelbar aus dem Volk hervorgegangenen konstitutionellen Nationalversammlung (Verfassungsrath) wurde die Bundesreform übertragen, sondern der alten Bundesbehörde selbst, der Tagsatzung, deren Impotenz nur von der des hochseligen Frankfurter Bundestages übertroffen wurde. Dann war gleich ausgesprochen, daß man nicht eine durchgreifende Umgestalung, eine neue Errichtung der Eidgenossenschaft auf neuen Grundlagen wollte, sondern nur eine Verbesserung des Bestehenden, so gut es gehen mochte. Und das ist in der That der Wille der Mehrheit des Schweizer Volkes, was auch die Radikalen, die den Verfassungsrath verlangten, dagegen sagen mochten. Was gegenwärtig andere Völker zunächst bewegt, Erlangung gleicher politischer Rechte für Alle, das hat der Schweizer voraus, d. h. in der Verfassung; in der Wirklichkeit sind die Schweizer'schen Republiken so gut Bourgeoisie- und Polizeistaaten, wie alle andern. Darum hat sich auch die Bundesrevision sorgfältig gehütet, an den herrschenden socialen Verhältnissen auch nur im Geringsten zu rütteln, und darum hat man auch vor den dargebotenen Reformen keine große Angst. Und doch ist unter den neuen Verfassungsbestimmungen eine, welche, vielleicht gegen den Willen der Schweizer selbst, wirkliche Umgestaltungen der Verhältnisse hervorbringen kann. Diese ist das freie Niederlassungsrecht, über dessen Bedeutung ich Ihnen ein anderesmal schreiben werde.
Italien. *Turin, 15. Juni. _ 7Turin, 16. Juni. _ *Mailand, 12. Juni. _ 20Mailand, 14. Juni. _ **Rom, 12. Juni. _ *Neapel, 8. Juni. _ 7Palermo, 10. Juni. _ Venedig, 13. Juni. Ich halte es für wichtig genug Ihnen ungesäumt folgendes zu melden. Bereits früher, nachdem man
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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