Neue Rheinische Zeitung. Nr. 26. Köln, 26. Juni 1848.Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. No. 26. Köln, Montag 26. Juni 1848.Die "Neue Rheinische Zeitung" erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexandre, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung. Zu Nr. 25 der "Neuen Rheinischen Zeitung" ist am 25. Juni Morgens eine außerordentlichen Beilage ausgegeben und versandt worden. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Die Nachrichten aus Paris. - Reichensperger). Berlin. (Intriguen gegen die Arbeiter. Die Soldateska aus Posen. - Ministerialmuthmaßungen. - Die Zeughausräuber. Ausräumung des Zeughauses. - Deputation nach Potsdam. Die Russen. Das demokrat. Centralcomite. - Brief der Linken an Milde. - Curiosum aus Spandau). Königsberg. (Das Oberpräsidium über die russischen Rüstungen). Breslau. (Deputation an den Ober-Präsidenten. - Befürchtungen wegen der Russen). Posen. (Kreuzzug gegen Berlin. Proklamation Ahlemanns). Kosten. (18 Opfer der preußischen Militärdisziplin). Frankfurt. Katzenmusik für Gagern). Prag. (Vermischtes). Wien. (Die Arbeiter beschwichtigt). Italien. Mailand. (Den Oestreichern eine Schlappe von den Bergbewohnern von Nazzaro beigebracht). Verona. (Direkte Postverbindung mit Triest und Wien hergestellt). Bologna. (Neapolit. Kavallerie und Infanterie). Rom. (Gioberti geht als monarchistischer Commis Voyageur auf Reisen). Neapel. (Nunziante soll von den Insurgenten geschlagen und gefangen geworden sein). Französische Republik. Paris. (Neueste Nachrichten vom 23. Juni. - Oestreichische Genugthuung an den französischen Pavillon. - Quinettes Sendung nach Belgien. - Proudhon in die belgischen Blätter). Großbritannien. (Der Hume'sche Reformantrag. - Parlamentsverhandlungen). Handelsnachrichten. Amtliche Nachrichten.
Berlin, den 22. Juni 1848. Mittelst Allerhöchster Ordre vom 3. Mai 1821 ist bestimmt, daß zinsbar ausstehende oder unterzubringende Kapitalien der Kirchen, Schulen, milden Stiftungen und ähnlichen Anstalten der unter Vormundschaft stehenden Personen und der Verlassenschafts- und Kreditmassen zum Ankaufe von Staatsschuldscheinen verwendet werden dürfen. Diese Allerhöchste Bestimmung findet ihrer Fassung nach nur auf die bei Erlaß des Gesetzes vom 17. Januar 1820 vorhandenen Staatsschulden Anwendung, und es können daher aus dem Vermögen der genannten Institute und Personen und aus den gedachten Massen Beiträge zu der mittelst der Allerhöchsten Ordre vom 25. April d. J. genehmigten freiwilligen Staats-Anleihe nicht geleistet werden. Dies wirkt nicht allein auf den Erfolg der eben erwähnten Finanz-Maßregel ungünstig ein, sondern entspricht auch dem eigenen Interesse der in Rede stehenden Personen und Institute nicht, indem den Verwaltern ihres Vermögens dadurch eine gute Gelegenheit entgeht, kleinere Bestände gegen gute Zinsen nutzbar auszuthun und entbehrliche goldene und silberne Geräthe vortheilhaft zu verwerthen. Da nun die in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 25. April d. J. eingehenden Beiträge zu den Staats-Ausgaben als eine verzinsliche Staatsschuld nach dem Gesetze vom 37. Januar 1820 verbrieft werden sollen und die Verzinsung und Wiedererstattung derselben demnach eben so vollständig gesichert ist, wie die der älteren Staatsschulden, so nimmt das Staats-Ministerium keinen Anstand, bei Ew. Königlichen Majestät in tiefster Ehrfurcht darauf anzutragen: die Eingangs erwähnte Bestimmung der Allerhöchsten Ordre vom 3. Mai 1821 auf die durch den Allerhöchsten Erlaß vom 25. April d. J. genehmigte freiwillige Staats-Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen huldreichst auszudehnen. Der Entwurf einer demgemäß zu erlassenden Allerhöchsten Bestimmung ist allerunterthänigst beigefügt. Berlin, den 10. Juni 1848. Das Staats-Ministerium. (gez.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow. An des Königs Majestät. Da die in Gemäßheit Meiner Ordre vom 25. April d. J. (Gesetz-Sammlung Seite 117) eingehenden freiwilligen Beiträge zu den Staats-Ausgaben als eine verzinsliche Staatsschuld nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 verbrieft werden sollen und deren Verzinsung und Wiedererstattung demnach eben so vollständig gesichert ist, wie die der älteren Staatsschulden, so bestimme Ich auf den Antrag des Staats-Ministeriums vom 10. d. M., daß die Ordre vom 3. Mai 1821 (Gesetz-Sammlung Seite 46), betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als Pupillen- und depositalmäßige Sicherheit, auch auf die vorgedachte freiwillige Staats-Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen Anwendung finden soll. Das Staats-Ministerium hat diese Bestimmung durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. Sanssouci, den 14. Juni 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm. (contr.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Borne- mann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow. An das Staats-Ministerium. Deutschland.
* Köln, 25. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. * Köln, 25. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 25 Berlin, 23. Juni. Seit einigen Wochen schon hatte der demokratische Klub, als Magistrat und Minister sich selbst ein Armuthszeugniß stellten, die Sache der brodlosen Arbeiter in seine Hände genommen. Durch Geldsammlungen brachte er so viel auf, um täglich zwischen 800 - 1000 Brodlose mit Brod, Fleisch und andern Lebensmitteln zu versehen. Wie konnte der Magistrat so etwas dulden? Er requirirt Herrn v. Minutoli und dieser verbietet die Wohlthätigkeit, wenn es ihm auch nur für einen Tag gelang. Noch mehr. Durch ein Plakat suchen die wohlweisen Väter der Stadt die Intentionen des Klubs beim Publikum zu verdächtigen, um auf diese Weise den Ertrag der Geldsammlungen zu schmälern. Als dies nicht hilft, muß der Herr Arbeitsminister eintreten. Man will den Einfluß des Klubs auf die Arbeiter untergraben, man will die brodlosen selbst los werden. Die ostpreußische Eisenbahn wird wieder in Bau genommen und dabei sollen die Berliner Arbeiter besonders berücksichtigt werden. Wer sieht nicht beim ersten Blick, was das heißen soll? Man will den Arbeiter gleichsam zwingen, Berlin zu verlassen. Gestern und heute kam das 19. Regiment aus dem Großherzogthum Posen hier durch, um nach Wittenberg und Torgau gebracht zu werden. An der Gränze stehen die Russen und nicht weit von Wittenberg und Torgau sind die Altenburger und Thüringer Republikaner. Ist das auch kein Werk der Reaktion? - In Eilmärschen ist das Regiment hermarschirt. Eine Folge dieses Unsinns ist, daß bei Kosten keine kleine Anzahl Soldaten vor Hitze und Durst auf dem Wege liegen blieben, wovon schon 18 Mann gestorben sind. - Dazu wird der preußische Bürger also Soldat! Am Bahnhofe äußerte ein Major desselben Regiments, als ihm ein Polizist die in der Nähe befindlichen Kanalarbeiter als diejenigen bezeichnete, welche die Revolution gemacht hätten: "Wär' ich nur da gewesen, die Kerls hätt' ich mit meinen Polaken schon zusammengeschossen." Vom neuen Ministerium hört man noch immer nichts. Herr Hansemann hat keine Eile; das Pensum braucht ja erst auf den Montag fertig zu sein. Herr v. Minutoli, dieser gewandte Polizist, ehemals Abgott der Berliner Spießbürger, die ihn zu ihrem Kommandeur zu machen beabsichtigten, hat jetzt zum 11. Mal seine Entlassung eingereicht. Welche Unentbehrlichkeit! 14 Berlin, 23. Juni. Noch immer entstehen und scheitern täglich neue Ministerkombinationen, und die Rathlosigkeit steigt mit jeder Stunde. Der Ritter Vincke ist auch berücksichtigt worden; für den Augenblick ist jedoch die Parole Herr Präsident v. Auerswald, der nach der Vossischen Zeit. Minister des Innern, nach Andern Minister-Präsident werden soll. Der Routinier Hansemann wird sich um so weniger übereilen, als auch die Rechte der Versammlung rebellisch wird, und a tout prix ein Gouvernement verlangt, das Bürgschaft für die Aufrechthaltung der "Ruhe und Ordnung" und für die Wiederherstellung des "Vertrauens" bietet. Unsre Bürgerschaft sucht inzwischen die Ordnung und das Vertrauen herzustellen, indem sie Jagd nach den Zeughausstürmern macht. Die Herren haben eine unendliche Freude, wenn sie einen Arbeiter, der eine Waffe "gestohlen" hat, ausfindig machen und einstecken können. 26 dieser Spitzbuben sind glücklich eingefangen, und man hegt die Zuversicht, daß der "unersetzliche Verlust" des Herrn Griesheim wenigstens zum Theil ersetzt werde. Die "offizielle" Transportirung der Waffen des Zeughauses nach Spandau hat gestern begonnen, und zwar unter dem Schutze der Bürgerwehr. Den guten Leuten fällt ein Stein vom Herzen, sobald sie wissen, daß die Mordgewehre in sichern Händen sind. 103 Berlin, 23. Juni. Gestern begab sich eine Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten zum Könige nach Potsdam und stellte ihm vor, wie die Stadt Berlin darunter leide, daß sich Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König von Frankreich. (Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.) (Fortsetzung.) Thomas Payne: Ich stimme für die Einsperrung Louis bis zum Ende des Krieges und für seine ewige Verbannung nach dem Frieden. Guffroy: Das Leben Louis ist eine lange Kette von Verbrechen; die Nation, das Gesetz machen es mir zur Pflicht, für seinen Tod zu stimmen. Puy-de-Dome. - Couthon: Louis ist nach meinem Gewissen der Verbrechen überführt, derer der Konvent ihn schuldig erklärt hat. Ich bin sein Richter, ich öffne das Gesetzbuch, ich finde darin die Todesstrafe... Diese Strafe anzuwenden ist meine Pflicht; ich erfülle sie; ich stimme für den Tod. Bancal: Eilf Gründe veranlassen mich, gegen den augenblicklichen Tod Louis zu stimmen. Er hat den Tod verdient, aber meine Pflicht gebietet, für jetzt die Verbannung als die wirksamste Maßregel gegen die Faktionen, als die sicherste zur Erhaltung der Freiheit, der Gleichheit und der Republik vorzuziehen. Monestier: Ich hätte gewünscht, daß Louis nicht schuldig wäre; ich würde mich freuen, ihm verzeihen zu können. Ich bin verpflichtet, gerecht zu sein und dem Gesetz zu gehorchen. Ich stimme für den Tod. Enlard: Könige die vom Throne gejagt wurden, bestiegen ihn wieder; Könige die einen Brutus fanden, hatten ihre Nachfolger; die welche auf dem Schaffot starben, ersetzte ein Cromwell. Ich glaube daher, mich nicht nach dem Strafgesetz richten zu brauchen; ich verlange, daß Louis während dem Kriege in irgend einer Stadt oder einem Schlosse eingesperrt, und daß er beim Frieden verbannt werde. Hautes-Pyrenees. - Barere: Wären die Sitten der Franzosen so milde, wäre ihre öffentliche Erziehung so vollendet, daß man ihnen große gesellschaftliche Institutionen und menschliche Gesetze geben könnte, so würde ich in diesem außerordentlichen Augenblicke für die Abschaffung der Todesstrafe stimmen, mein Urtheil würde weniger barbarisch sein. Aber wir sind noch weit entfernt von diesem Zustand der Reife, und ich bin verpflichtet, mit strenger Gerechtigkeit die Frage, die mir vorliegt, zu prüfen; die Einsperrung bis zum Frieden bietet mir keinen sichern Vortheil; ein entthronter König ist ein schlechtes Mittel zu diplomatischen Unterhandlungen. Die Verbannung erscheint mir wie ein Aufruf an die fremden Mächte, ein Grund mehr, sich für den Verbannten zu interessiren. Dagegen habe ich die Todesstrafe in allen Gesetzen gefunden, und ihnen muß ich meinen natürlichen Widerwillen zum Opfer bringen. Vor dem Naturrecht muß untergehen, wer ungerecht Menschenblut vergossen hat; vor dem Richterstuhl unsres positiven Rechts trifft der Tod den Verschwörer gegen das Vaterland, und Denjenigen, der die innere und äußere Sicherheit des Staates angetastet hat; vor dem Richterstuhl der Nation ist die öffentliche Wohlfahrt das höchste Gesetz. Dieses Gesetz sagt mir, daß es zwischen den Völkern und ihren Tyrannen nur Kämpfe auf Leben und Tod giebt. Es sagt mir ferner, daß die Bestrafung Louis', die den Königen zur Lehre dienen wird, auch eine furchtbare Lehre sein wird für die Aufwiegler, die Anarchisten, für Alle, denen es nach der Diktatur oder irgend welcher andern dem Königthum ähnlicher Gewalt gelüstet. Das Gesetz sagt Tod, und ich bin hier nur sein Organ. Basses-Pyrenees. - Casenave: Der Tod Louis XVI. ist nach meiner innigsten Ueberzeugung das Grab der Freiheit und der Triumph der Vaterlandsfeinde. Die Paradoxen und Sophismen, welche im Laufe dieser Prodezur erfunden worden sind, bestärken mich mehr und mehr in meinen Ansichten; die Vereinigung so vieler unerträglichen Gewalten, womit der Konvent sich bekleidet, erscheint mir als eine Mißgeburt der Tyrannei, woran ich keinen Theil haben will. Ich beantrage 1) die Einsperrung Louis und seiner Familie bis nach dem Kriege, alsdann ihre ewige Verbannung. 2) Die Stimmen der Mitglieder, welche nicht bei den Prozeßverhandlungen gewesen sind, sollen nicht mitzählen. 3) Wenn diese Mitglieder nicht rekusirt werden können, so sollen zur Majorität wenigstens zwei Drittel Stimmen erforderlich sein. Ich verlange, daß mein Antrag zu Protokoll genommen werde. Pyrenees-Orientales. - Biroteau: Ich habe Louis für schuldig erklärt. Als Gesetzgeber habe ich für den Appell an das Volk gestimmt; auch heute werde ich als Gesetzgeber stimmen; denn als Richter - wie könnte ich es, umgeben von Verbrechern ... (Heftige Unterbrechung. Zur Ordnung! Fort in die Abbaye!) Ich bin außer mir, daß gewisse Mitglieder einen allgemeinen Ausdruck für eine Persönlichkeit halten, die mir nicht in den Sinn kommt. Ich stimme dafür, daß erst nach dem Frieden und der Vertreibung der Bourbonen die Todesstrafe vollzogen werde, die ich über Louis ausspreche. Montegue: Ich werde die Verantwortlichkeit ohne Gewissensbisse tragen. Es handelt sich um das Glück des Vaterlandes; und im Namen dieses Vaterlandes bitte ich meine Kollegen, alle Mißhelligkeiten aufzugeben und sich nur mit der öffentlichen Wohlfahrt zu beschäftigen. Ich stimme für Tod. Ober-Rhein. - Ritter: Ich stimme für Tod. Nieder-Rhein. - Laurent: Ich unterscheide nicht zwischen Richter und Gesetzgeber; mich beseelt nur das Gefühl der Gerechtigkeit. Als Republikaner ohne Furcht und Tadel sage ich: Tod! Bentabole: Es giebt nur ein Maaß und ein Gewicht im Reiche der Gerechtigkeit. Ich sehe Louis befleckt mit dem Blute seiner Opfer: um der Ruhe des Vaterlandes, seines Glückes willen, stimme ich für Tod. Christiane: Ich schließe mich der Meinung von Thomas Payne an und stimme für Einsperrung. Rhone-et-Loire. - Chasset. Der Konvent hat durch sein Verhalten, durch die Verletzung der gerichtlichen Formen, dargethan, daß er nicht richten, sondern eine Maßregel der allgemeinen Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. No. 26. Köln, Montag 26. Juni 1848.Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexandre, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung. Zu Nr. 25 der „Neuen Rheinischen Zeitung“ ist am 25. Juni Morgens eine außerordentlichen Beilage ausgegeben und versandt worden. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Die Nachrichten aus Paris. ‒ Reichensperger). Berlin. (Intriguen gegen die Arbeiter. Die Soldateska aus Posen. ‒ Ministerialmuthmaßungen. ‒ Die Zeughausräuber. Ausräumung des Zeughauses. ‒ Deputation nach Potsdam. Die Russen. Das demokrat. Centralcomité. ‒ Brief der Linken an Milde. ‒ Curiosum aus Spandau). Königsberg. (Das Oberpräsidium über die russischen Rüstungen). Breslau. (Deputation an den Ober-Präsidenten. ‒ Befürchtungen wegen der Russen). Posen. (Kreuzzug gegen Berlin. Proklamation Ahlemanns). Kosten. (18 Opfer der preußischen Militärdisziplin). Frankfurt. Katzenmusik für Gagern). Prag. (Vermischtes). Wien. (Die Arbeiter beschwichtigt). Italien. Mailand. (Den Oestreichern eine Schlappe von den Bergbewohnern von Nazzaro beigebracht). Verona. (Direkte Postverbindung mit Triest und Wien hergestellt). Bologna. (Neapolit. Kavallerie und Infanterie). Rom. (Gioberti geht als monarchistischer Commis Voyageur auf Reisen). Neapel. (Nunziante soll von den Insurgenten geschlagen und gefangen geworden sein). Französische Republik. Paris. (Neueste Nachrichten vom 23. Juni. ‒ Oestreichische Genugthuung an den französischen Pavillon. ‒ Quinettes Sendung nach Belgien. ‒ Proudhon in die belgischen Blätter). Großbritannien. (Der Hume'sche Reformantrag. ‒ Parlamentsverhandlungen). Handelsnachrichten. Amtliche Nachrichten.
Berlin, den 22. Juni 1848. Mittelst Allerhöchster Ordre vom 3. Mai 1821 ist bestimmt, daß zinsbar ausstehende oder unterzubringende Kapitalien der Kirchen, Schulen, milden Stiftungen und ähnlichen Anstalten der unter Vormundschaft stehenden Personen und der Verlassenschafts- und Kreditmassen zum Ankaufe von Staatsschuldscheinen verwendet werden dürfen. Diese Allerhöchste Bestimmung findet ihrer Fassung nach nur auf die bei Erlaß des Gesetzes vom 17. Januar 1820 vorhandenen Staatsschulden Anwendung, und es können daher aus dem Vermögen der genannten Institute und Personen und aus den gedachten Massen Beiträge zu der mittelst der Allerhöchsten Ordre vom 25. April d. J. genehmigten freiwilligen Staats-Anleihe nicht geleistet werden. Dies wirkt nicht allein auf den Erfolg der eben erwähnten Finanz-Maßregel ungünstig ein, sondern entspricht auch dem eigenen Interesse der in Rede stehenden Personen und Institute nicht, indem den Verwaltern ihres Vermögens dadurch eine gute Gelegenheit entgeht, kleinere Bestände gegen gute Zinsen nutzbar auszuthun und entbehrliche goldene und silberne Geräthe vortheilhaft zu verwerthen. Da nun die in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 25. April d. J. eingehenden Beiträge zu den Staats-Ausgaben als eine verzinsliche Staatsschuld nach dem Gesetze vom 37. Januar 1820 verbrieft werden sollen und die Verzinsung und Wiedererstattung derselben demnach eben so vollständig gesichert ist, wie die der älteren Staatsschulden, so nimmt das Staats-Ministerium keinen Anstand, bei Ew. Königlichen Majestät in tiefster Ehrfurcht darauf anzutragen: die Eingangs erwähnte Bestimmung der Allerhöchsten Ordre vom 3. Mai 1821 auf die durch den Allerhöchsten Erlaß vom 25. April d. J. genehmigte freiwillige Staats-Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen huldreichst auszudehnen. Der Entwurf einer demgemäß zu erlassenden Allerhöchsten Bestimmung ist allerunterthänigst beigefügt. Berlin, den 10. Juni 1848. Das Staats-Ministerium. (gez.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow. An des Königs Majestät. Da die in Gemäßheit Meiner Ordre vom 25. April d. J. (Gesetz-Sammlung Seite 117) eingehenden freiwilligen Beiträge zu den Staats-Ausgaben als eine verzinsliche Staatsschuld nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 verbrieft werden sollen und deren Verzinsung und Wiedererstattung demnach eben so vollständig gesichert ist, wie die der älteren Staatsschulden, so bestimme Ich auf den Antrag des Staats-Ministeriums vom 10. d. M., daß die Ordre vom 3. Mai 1821 (Gesetz-Sammlung Seite 46), betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als Pupillen- und depositalmäßige Sicherheit, auch auf die vorgedachte freiwillige Staats-Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen Anwendung finden soll. Das Staats-Ministerium hat diese Bestimmung durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. Sanssouci, den 14. Juni 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm. (contr.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Borne- mann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow. An das Staats-Ministerium. Deutschland.
* Köln, 25. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. * Köln, 25. Juni. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. 25 Berlin, 23. Juni. Seit einigen Wochen schon hatte der demokratische Klub, als Magistrat und Minister sich selbst ein Armuthszeugniß stellten, die Sache der brodlosen Arbeiter in seine Hände genommen. Durch Geldsammlungen brachte er so viel auf, um täglich zwischen 800 - 1000 Brodlose mit Brod, Fleisch und andern Lebensmitteln zu versehen. Wie konnte der Magistrat so etwas dulden? Er requirirt Herrn v. Minutoli und dieser verbietet die Wohlthätigkeit, wenn es ihm auch nur für einen Tag gelang. Noch mehr. Durch ein Plakat suchen die wohlweisen Väter der Stadt die Intentionen des Klubs beim Publikum zu verdächtigen, um auf diese Weise den Ertrag der Geldsammlungen zu schmälern. Als dies nicht hilft, muß der Herr Arbeitsminister eintreten. Man will den Einfluß des Klubs auf die Arbeiter untergraben, man will die brodlosen selbst los werden. Die ostpreußische Eisenbahn wird wieder in Bau genommen und dabei sollen die Berliner Arbeiter besonders berücksichtigt werden. Wer sieht nicht beim ersten Blick, was das heißen soll? Man will den Arbeiter gleichsam zwingen, Berlin zu verlassen. Gestern und heute kam das 19. Regiment aus dem Großherzogthum Posen hier durch, um nach Wittenberg und Torgau gebracht zu werden. An der Gränze stehen die Russen und nicht weit von Wittenberg und Torgau sind die Altenburger und Thüringer Republikaner. Ist das auch kein Werk der Reaktion? ‒ In Eilmärschen ist das Regiment hermarschirt. Eine Folge dieses Unsinns ist, daß bei Kosten keine kleine Anzahl Soldaten vor Hitze und Durst auf dem Wege liegen blieben, wovon schon 18 Mann gestorben sind. ‒ Dazu wird der preußische Bürger also Soldat! Am Bahnhofe äußerte ein Major desselben Regiments, als ihm ein Polizist die in der Nähe befindlichen Kanalarbeiter als diejenigen bezeichnete, welche die Revolution gemacht hätten: „Wär' ich nur da gewesen, die Kerls hätt' ich mit meinen Polaken schon zusammengeschossen.“ Vom neuen Ministerium hört man noch immer nichts. Herr Hansemann hat keine Eile; das Pensum braucht ja erst auf den Montag fertig zu sein. Herr v. Minutoli, dieser gewandte Polizist, ehemals Abgott der Berliner Spießbürger, die ihn zu ihrem Kommandeur zu machen beabsichtigten, hat jetzt zum 11. Mal seine Entlassung eingereicht. Welche Unentbehrlichkeit! 14 Berlin, 23. Juni. Noch immer entstehen und scheitern täglich neue Ministerkombinationen, und die Rathlosigkeit steigt mit jeder Stunde. Der Ritter Vincke ist auch berücksichtigt worden; für den Augenblick ist jedoch die Parole Herr Präsident v. Auerswald, der nach der Vossischen Zeit. Minister des Innern, nach Andern Minister-Präsident werden soll. Der Routinier Hansemann wird sich um so weniger übereilen, als auch die Rechte der Versammlung rebellisch wird, und à tout prix ein Gouvernement verlangt, das Bürgschaft für die Aufrechthaltung der „Ruhe und Ordnung“ und für die Wiederherstellung des „Vertrauens“ bietet. Unsre Bürgerschaft sucht inzwischen die Ordnung und das Vertrauen herzustellen, indem sie Jagd nach den Zeughausstürmern macht. Die Herren haben eine unendliche Freude, wenn sie einen Arbeiter, der eine Waffe „gestohlen“ hat, ausfindig machen und einstecken können. 26 dieser Spitzbuben sind glücklich eingefangen, und man hegt die Zuversicht, daß der „unersetzliche Verlust“ des Herrn Griesheim wenigstens zum Theil ersetzt werde. Die „offizielle“ Transportirung der Waffen des Zeughauses nach Spandau hat gestern begonnen, und zwar unter dem Schutze der Bürgerwehr. Den guten Leuten fällt ein Stein vom Herzen, sobald sie wissen, daß die Mordgewehre in sichern Händen sind. 103 Berlin, 23. Juni. Gestern begab sich eine Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten zum Könige nach Potsdam und stellte ihm vor, wie die Stadt Berlin darunter leide, daß sich Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König von Frankreich. (Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.) (Fortsetzung.) Thomas Payne: Ich stimme für die Einsperrung Louis bis zum Ende des Krieges und für seine ewige Verbannung nach dem Frieden. Guffroy: Das Leben Louis ist eine lange Kette von Verbrechen; die Nation, das Gesetz machen es mir zur Pflicht, für seinen Tod zu stimmen. Puy-de-Dôme. ‒ Couthon: Louis ist nach meinem Gewissen der Verbrechen überführt, derer der Konvent ihn schuldig erklärt hat. Ich bin sein Richter, ich öffne das Gesetzbuch, ich finde darin die Todesstrafe… Diese Strafe anzuwenden ist meine Pflicht; ich erfülle sie; ich stimme für den Tod. Bancal: Eilf Gründe veranlassen mich, gegen den augenblicklichen Tod Louis zu stimmen. Er hat den Tod verdient, aber meine Pflicht gebietet, für jetzt die Verbannung als die wirksamste Maßregel gegen die Faktionen, als die sicherste zur Erhaltung der Freiheit, der Gleichheit und der Republik vorzuziehen. Monestier: Ich hätte gewünscht, daß Louis nicht schuldig wäre; ich würde mich freuen, ihm verzeihen zu können. Ich bin verpflichtet, gerecht zu sein und dem Gesetz zu gehorchen. Ich stimme für den Tod. Enlard: Könige die vom Throne gejagt wurden, bestiegen ihn wieder; Könige die einen Brutus fanden, hatten ihre Nachfolger; die welche auf dem Schaffot starben, ersetzte ein Cromwell. Ich glaube daher, mich nicht nach dem Strafgesetz richten zu brauchen; ich verlange, daß Louis während dem Kriege in irgend einer Stadt oder einem Schlosse eingesperrt, und daß er beim Frieden verbannt werde. Hautes-Pyrénées. ‒ Barère: Wären die Sitten der Franzosen so milde, wäre ihre öffentliche Erziehung so vollendet, daß man ihnen große gesellschaftliche Institutionen und menschliche Gesetze geben könnte, so würde ich in diesem außerordentlichen Augenblicke für die Abschaffung der Todesstrafe stimmen, mein Urtheil würde weniger barbarisch sein. Aber wir sind noch weit entfernt von diesem Zustand der Reife, und ich bin verpflichtet, mit strenger Gerechtigkeit die Frage, die mir vorliegt, zu prüfen; die Einsperrung bis zum Frieden bietet mir keinen sichern Vortheil; ein entthronter König ist ein schlechtes Mittel zu diplomatischen Unterhandlungen. Die Verbannung erscheint mir wie ein Aufruf an die fremden Mächte, ein Grund mehr, sich für den Verbannten zu interessiren. Dagegen habe ich die Todesstrafe in allen Gesetzen gefunden, und ihnen muß ich meinen natürlichen Widerwillen zum Opfer bringen. Vor dem Naturrecht muß untergehen, wer ungerecht Menschenblut vergossen hat; vor dem Richterstuhl unsres positiven Rechts trifft der Tod den Verschwörer gegen das Vaterland, und Denjenigen, der die innere und äußere Sicherheit des Staates angetastet hat; vor dem Richterstuhl der Nation ist die öffentliche Wohlfahrt das höchste Gesetz. Dieses Gesetz sagt mir, daß es zwischen den Völkern und ihren Tyrannen nur Kämpfe auf Leben und Tod giebt. Es sagt mir ferner, daß die Bestrafung Louis', die den Königen zur Lehre dienen wird, auch eine furchtbare Lehre sein wird für die Aufwiegler, die Anarchisten, für Alle, denen es nach der Diktatur oder irgend welcher andern dem Königthum ähnlicher Gewalt gelüstet. Das Gesetz sagt Tod, und ich bin hier nur sein Organ. Basses-Pyrénées. ‒ Casenave: Der Tod Louis XVI. ist nach meiner innigsten Ueberzeugung das Grab der Freiheit und der Triumph der Vaterlandsfeinde. Die Paradoxen und Sophismen, welche im Laufe dieser Prodezur erfunden worden sind, bestärken mich mehr und mehr in meinen Ansichten; die Vereinigung so vieler unerträglichen Gewalten, womit der Konvent sich bekleidet, erscheint mir als eine Mißgeburt der Tyrannei, woran ich keinen Theil haben will. Ich beantrage 1) die Einsperrung Louis und seiner Familie bis nach dem Kriege, alsdann ihre ewige Verbannung. 2) Die Stimmen der Mitglieder, welche nicht bei den Prozeßverhandlungen gewesen sind, sollen nicht mitzählen. 3) Wenn diese Mitglieder nicht rekusirt werden können, so sollen zur Majorität wenigstens zwei Drittel Stimmen erforderlich sein. Ich verlange, daß mein Antrag zu Protokoll genommen werde. Pyrénées-Orientales. ‒ Biroteau: Ich habe Louis für schuldig erklärt. Als Gesetzgeber habe ich für den Appell an das Volk gestimmt; auch heute werde ich als Gesetzgeber stimmen; denn als Richter ‒ wie könnte ich es, umgeben von Verbrechern … (Heftige Unterbrechung. Zur Ordnung! Fort in die Abbaye!) Ich bin außer mir, daß gewisse Mitglieder einen allgemeinen Ausdruck für eine Persönlichkeit halten, die mir nicht in den Sinn kommt. Ich stimme dafür, daß erst nach dem Frieden und der Vertreibung der Bourbonen die Todesstrafe vollzogen werde, die ich über Louis ausspreche. Montégue: Ich werde die Verantwortlichkeit ohne Gewissensbisse tragen. Es handelt sich um das Glück des Vaterlandes; und im Namen dieses Vaterlandes bitte ich meine Kollegen, alle Mißhelligkeiten aufzugeben und sich nur mit der öffentlichen Wohlfahrt zu beschäftigen. Ich stimme für Tod. Ober-Rhein. ‒ Ritter: Ich stimme für Tod. Nieder-Rhein. ‒ Laurent: Ich unterscheide nicht zwischen Richter und Gesetzgeber; mich beseelt nur das Gefühl der Gerechtigkeit. Als Republikaner ohne Furcht und Tadel sage ich: Tod! Bentabole: Es giebt nur ein Maaß und ein Gewicht im Reiche der Gerechtigkeit. Ich sehe Louis befleckt mit dem Blute seiner Opfer: um der Ruhe des Vaterlandes, seines Glückes willen, stimme ich für Tod. Christiane: Ich schließe mich der Meinung von Thomas Payne an und stimme für Einsperrung. Rhône-et-Loire. ‒ Chasset. Der Konvent hat durch sein Verhalten, durch die Verletzung der gerichtlichen Formen, dargethan, daß er nicht richten, sondern eine Maßregel der allgemeinen <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="0119"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung.</titlePart> <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart> <docImprint> <docDate>No. 26. Köln, Montag 26. Juni 1848.</docDate> </docImprint> </titlePage> </front> <body> <div type="jExpedition"> <p> <hi rendition="#b">Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen.</hi> </p> <p>Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.</p> <p>Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr <hi rendition="#b">G. A. Alexandre,</hi> Nr. 28, Brandgasse in <hi rendition="#g">Straßburg,</hi> und 23, <hi rendition="#b">rue Notre Dame de Nazareth</hi> in <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Paris;</hi></hi> so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. <hi rendition="#b">J. J. Ewer &</hi> Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. <hi rendition="#b">königlichen</hi> Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich.</p> <p>Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. <hi rendition="#g">Inserate:</hi> die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.</p> <p>Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.</p> </div> <div n="1"> <p>Zu Nr. 25 der „Neuen Rheinischen Zeitung“ ist am 25. Juni Morgens eine außerordentlichen Beilage ausgegeben und versandt worden.</p> </div> <div type="contents" n="1"> <head>Uebersicht.</head> <p><hi rendition="#g">Deutschland.</hi> Köln. (Die Nachrichten aus Paris. ‒ Reichensperger). Berlin. (Intriguen gegen die Arbeiter. Die Soldateska aus Posen. ‒ Ministerialmuthmaßungen. ‒ Die Zeughausräuber. Ausräumung des Zeughauses. ‒ Deputation nach Potsdam. Die Russen. Das demokrat. Centralcomité. ‒ Brief der Linken an Milde. ‒ Curiosum aus Spandau). Königsberg. (Das Oberpräsidium über die russischen Rüstungen). Breslau. (Deputation an den Ober-Präsidenten. ‒ Befürchtungen wegen der Russen). Posen. (Kreuzzug gegen Berlin. Proklamation Ahlemanns). Kosten. (18 Opfer der preußischen Militärdisziplin). Frankfurt. Katzenmusik für Gagern). Prag. (Vermischtes). Wien. (Die Arbeiter beschwichtigt).</p> <p><hi rendition="#g">Italien.</hi> Mailand. (Den Oestreichern eine Schlappe von den Bergbewohnern von Nazzaro beigebracht). Verona. (Direkte Postverbindung mit Triest und Wien hergestellt). Bologna. (Neapolit. Kavallerie und Infanterie). Rom. (Gioberti geht als monarchistischer Commis Voyageur auf Reisen). Neapel. (Nunziante soll von den Insurgenten geschlagen und gefangen geworden sein).</p> <p><hi rendition="#g">Französische Republik.</hi> Paris. (Neueste Nachrichten vom 23. Juni. ‒ Oestreichische Genugthuung an den französischen Pavillon. ‒ Quinettes Sendung nach Belgien. ‒ Proudhon in die belgischen Blätter).</p> <p><hi rendition="#g">Großbritannien.</hi> (Der Hume'sche Reformantrag. ‒ Parlamentsverhandlungen).</p> <p> <hi rendition="#g">Handelsnachrichten.</hi> </p> </div> <div n="1"> <head>Amtliche Nachrichten.</head> <div xml:id="ar026_001" type="jArticle"> <head><hi rendition="#g">Berlin,</hi> den 22. Juni 1848.</head> <p>Mittelst Allerhöchster Ordre vom 3. Mai 1821 ist bestimmt, daß zinsbar ausstehende oder unterzubringende Kapitalien der Kirchen, Schulen, milden Stiftungen und ähnlichen Anstalten der unter Vormundschaft stehenden Personen und der Verlassenschafts- und Kreditmassen zum Ankaufe von Staatsschuldscheinen verwendet werden dürfen. Diese Allerhöchste Bestimmung findet ihrer Fassung nach nur auf die bei Erlaß des Gesetzes vom 17. Januar 1820 vorhandenen Staatsschulden Anwendung, und es können daher aus dem Vermögen der genannten Institute und Personen und aus den gedachten Massen Beiträge zu der mittelst der Allerhöchsten Ordre vom 25. April d. J. genehmigten freiwilligen Staats-Anleihe nicht geleistet werden. Dies wirkt nicht allein auf den Erfolg der eben erwähnten Finanz-Maßregel ungünstig ein, sondern entspricht auch dem eigenen Interesse der in Rede stehenden Personen und Institute nicht, indem den Verwaltern ihres Vermögens dadurch eine gute Gelegenheit entgeht, kleinere Bestände gegen gute Zinsen nutzbar auszuthun und entbehrliche goldene und silberne Geräthe vortheilhaft zu verwerthen. Da nun die in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 25. April d. J. eingehenden Beiträge zu den Staats-Ausgaben als eine verzinsliche Staatsschuld nach dem Gesetze vom 37. Januar 1820 verbrieft werden sollen und die Verzinsung und Wiedererstattung derselben demnach eben so vollständig gesichert ist, wie die der älteren Staatsschulden, so nimmt das Staats-Ministerium keinen Anstand, bei Ew. Königlichen Majestät in tiefster Ehrfurcht darauf anzutragen:</p> <p rendition="#et">die Eingangs erwähnte Bestimmung der Allerhöchsten Ordre vom 3. Mai 1821 auf die durch den Allerhöchsten Erlaß vom 25. April d. J. genehmigte freiwillige Staats-Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen huldreichst auszudehnen.</p> <p>Der Entwurf einer demgemäß zu erlassenden Allerhöchsten Bestimmung ist allerunterthänigst beigefügt.</p> <p>Berlin, den 10. Juni 1848.</p> <p>Das Staats-Ministerium.</p> <p>(gez.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow.</p> <p>An des Königs Majestät.</p> <p>Da die in Gemäßheit Meiner Ordre vom 25. April d. J. (Gesetz-Sammlung Seite 117) eingehenden freiwilligen Beiträge zu den Staats-Ausgaben als eine verzinsliche Staatsschuld nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 verbrieft werden sollen und deren Verzinsung und Wiedererstattung demnach eben so vollständig gesichert ist, wie die der älteren Staatsschulden, so bestimme Ich auf den Antrag des Staats-Ministeriums vom 10. d. M., daß die Ordre vom 3. Mai 1821 (Gesetz-Sammlung Seite 46), betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als Pupillen- und depositalmäßige Sicherheit, auch auf die vorgedachte freiwillige Staats-Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen Anwendung finden soll.</p> <p>Das Staats-Ministerium hat diese Bestimmung durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.</p> <p>Sanssouci, den 14. Juni 1848.</p> <p>(gez.) <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm.</hi></p> <p>(contr.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Borne-</p> <p>mann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow.</p> <p>An das Staats-Ministerium.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Deutschland.</head> <div xml:id="ar026_002_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Die Nachrichten aus Paris. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 180.</bibl></note> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 25. Juni.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar026_003_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Karl Marx: Reichensperger. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 181.</bibl></note> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 25. Juni.</head> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar026_004" type="jArticle"> <head><bibl><author>25</author></bibl> Berlin, 23. Juni.</head> <p>Seit einigen Wochen schon hatte der demokratische Klub, als Magistrat und Minister sich selbst ein Armuthszeugniß stellten, die Sache der brodlosen Arbeiter in seine Hände genommen. Durch Geldsammlungen brachte er so viel auf, um täglich zwischen 800 - 1000 Brodlose mit Brod, Fleisch und andern Lebensmitteln zu versehen. Wie konnte der Magistrat so etwas dulden? Er requirirt Herrn v. Minutoli und dieser verbietet die Wohlthätigkeit, wenn es ihm auch nur für einen Tag gelang. Noch mehr. Durch ein Plakat suchen die wohlweisen Väter der Stadt die Intentionen des Klubs beim Publikum zu verdächtigen, um auf diese Weise den Ertrag der Geldsammlungen zu schmälern. Als dies nicht hilft, muß der Herr Arbeitsminister eintreten. Man will den Einfluß des Klubs auf die Arbeiter untergraben, man will die brodlosen selbst los werden. Die ostpreußische Eisenbahn wird wieder in Bau genommen und dabei sollen die Berliner Arbeiter besonders berücksichtigt werden. Wer sieht nicht beim ersten Blick, was das heißen soll? Man will den Arbeiter gleichsam zwingen, Berlin zu verlassen.</p> <p>Gestern und heute kam das 19. Regiment aus dem Großherzogthum Posen hier durch, um nach Wittenberg und Torgau gebracht zu werden. An der Gränze stehen die Russen und nicht weit von Wittenberg und Torgau sind die Altenburger und Thüringer Republikaner. Ist das auch kein Werk der Reaktion? ‒ In Eilmärschen ist das Regiment hermarschirt. Eine Folge dieses Unsinns ist, daß bei Kosten keine kleine Anzahl Soldaten vor Hitze und Durst auf dem Wege liegen blieben, wovon schon 18 Mann gestorben sind. ‒ Dazu wird der preußische Bürger also Soldat! Am Bahnhofe äußerte ein Major desselben Regiments, als ihm ein Polizist die in der Nähe befindlichen Kanalarbeiter als diejenigen bezeichnete, welche die Revolution gemacht hätten: „Wär' ich nur da gewesen, die <hi rendition="#g">Kerls</hi> hätt' ich mit meinen Polaken schon zusammengeschossen.“</p> <p>Vom neuen Ministerium hört man noch immer nichts. Herr Hansemann hat keine Eile; das Pensum braucht ja erst auf den Montag fertig zu sein.</p> <p>Herr v. Minutoli, dieser gewandte Polizist, ehemals Abgott der Berliner Spießbürger, die ihn zu ihrem Kommandeur zu machen beabsichtigten, hat jetzt zum 11. Mal seine Entlassung eingereicht. Welche Unentbehrlichkeit!</p> </div> <div xml:id="ar026_005" type="jArticle"> <head><bibl><author>14</author></bibl> Berlin, 23. Juni.</head> <p>Noch immer entstehen und scheitern täglich neue Ministerkombinationen, und die Rathlosigkeit steigt mit jeder Stunde. Der Ritter Vincke ist auch berücksichtigt worden; für den Augenblick ist jedoch die Parole Herr Präsident v. Auerswald, der nach der Vossischen Zeit. Minister des Innern, nach Andern Minister-Präsident werden soll. Der Routinier Hansemann wird sich um so weniger übereilen, als auch die <hi rendition="#g">Rechte</hi> der Versammlung rebellisch wird, und à tout prix ein Gouvernement verlangt, das Bürgschaft für die Aufrechthaltung der „Ruhe und Ordnung“ und für die Wiederherstellung des „Vertrauens“ bietet.</p> <p>Unsre Bürgerschaft sucht inzwischen die Ordnung und das Vertrauen herzustellen, indem sie Jagd nach den Zeughausstürmern macht. Die Herren haben eine unendliche Freude, wenn sie einen Arbeiter, der eine Waffe „gestohlen“ hat, ausfindig machen und einstecken können. 26 dieser Spitzbuben sind glücklich eingefangen, und man hegt die Zuversicht, daß der „unersetzliche Verlust“ des Herrn Griesheim wenigstens zum Theil ersetzt werde.</p> <p>Die „offizielle“ Transportirung der Waffen des Zeughauses nach Spandau hat gestern begonnen, und zwar unter dem Schutze der Bürgerwehr. Den guten Leuten fällt ein Stein vom Herzen, sobald sie wissen, daß die Mordgewehre in <hi rendition="#g">sichern</hi> Händen sind.</p> </div> <div xml:id="ar026_006" type="jArticle"> <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 23. Juni.</head> <p>Gestern begab sich eine Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten zum Könige nach Potsdam und stellte ihm vor, wie die Stadt Berlin darunter leide, daß sich</p> </div> </div> <div type="jFeuilleton" n="1"> <div xml:id="ar026_007" type="jArticle"> <head>Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König von Frankreich.</head> <p>(Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.)</p> <p>(Fortsetzung.)</p> <p><hi rendition="#g">Thomas Payne:</hi> Ich stimme für die Einsperrung Louis bis zum Ende des Krieges und für seine ewige Verbannung nach dem Frieden.</p> <p><hi rendition="#g">Guffroy:</hi> Das Leben Louis ist eine lange Kette von Verbrechen; die Nation, das Gesetz machen es mir zur Pflicht, für seinen Tod zu stimmen.</p> <p><hi rendition="#g">Puy-de-Dôme.</hi> ‒ <hi rendition="#g">Couthon:</hi> Louis ist nach meinem Gewissen der Verbrechen überführt, derer der Konvent ihn schuldig erklärt hat. Ich bin sein Richter, ich öffne das Gesetzbuch, ich finde darin die Todesstrafe… Diese Strafe anzuwenden ist meine Pflicht; ich erfülle sie; ich stimme für den Tod.</p> <p><hi rendition="#g">Bancal:</hi> Eilf Gründe veranlassen mich, gegen den augenblicklichen Tod Louis zu stimmen. Er hat den Tod verdient, aber meine Pflicht gebietet, für jetzt die Verbannung als die wirksamste Maßregel gegen die Faktionen, als die sicherste zur Erhaltung der Freiheit, der Gleichheit und der Republik vorzuziehen.</p> <p><hi rendition="#g">Monestier:</hi> Ich hätte gewünscht, daß Louis nicht schuldig wäre; ich würde mich freuen, ihm verzeihen zu können. Ich bin verpflichtet, gerecht zu sein und dem Gesetz zu gehorchen. Ich stimme für den Tod.</p> <p><hi rendition="#g">Enlard:</hi> Könige die vom Throne gejagt wurden, bestiegen ihn wieder; Könige die einen Brutus fanden, hatten ihre Nachfolger; die welche auf dem Schaffot starben, ersetzte ein Cromwell. Ich glaube daher, mich nicht nach dem Strafgesetz richten zu brauchen; ich verlange, daß Louis während dem Kriege in irgend einer Stadt oder einem Schlosse eingesperrt, und daß er beim Frieden verbannt werde.</p> <p><hi rendition="#g">Hautes-Pyrénées.</hi> ‒ <hi rendition="#g">Barère:</hi> Wären die Sitten der Franzosen so milde, wäre ihre öffentliche Erziehung so vollendet, daß man ihnen große gesellschaftliche Institutionen und menschliche Gesetze geben könnte, so würde ich in diesem außerordentlichen Augenblicke für die Abschaffung der Todesstrafe stimmen, mein Urtheil würde weniger barbarisch sein. Aber wir sind noch weit entfernt von diesem Zustand der Reife, und ich bin verpflichtet, mit strenger Gerechtigkeit die Frage, die mir vorliegt, zu prüfen; die Einsperrung bis zum Frieden bietet mir keinen sichern Vortheil; ein entthronter König ist ein schlechtes Mittel zu diplomatischen Unterhandlungen. Die Verbannung erscheint mir wie ein Aufruf an die fremden Mächte, ein Grund mehr, sich für den Verbannten zu interessiren. Dagegen habe ich die Todesstrafe in allen Gesetzen gefunden, und ihnen muß ich meinen natürlichen Widerwillen zum Opfer bringen. Vor dem Naturrecht muß untergehen, wer ungerecht Menschenblut vergossen hat; vor dem Richterstuhl unsres positiven Rechts trifft der Tod den Verschwörer gegen das Vaterland, und Denjenigen, der die innere und äußere Sicherheit des Staates angetastet hat; vor dem Richterstuhl der Nation ist die öffentliche Wohlfahrt das höchste Gesetz. Dieses Gesetz sagt mir, daß es zwischen den Völkern und ihren Tyrannen nur Kämpfe auf Leben und Tod giebt. Es sagt mir ferner, daß die Bestrafung Louis', die den Königen zur Lehre dienen wird, auch eine furchtbare Lehre sein wird für die Aufwiegler, die Anarchisten, für Alle, denen es nach der Diktatur oder irgend welcher andern dem Königthum ähnlicher Gewalt gelüstet. Das Gesetz sagt Tod, und ich bin hier nur sein Organ.</p> <p><hi rendition="#g">Basses-Pyrénées.</hi> ‒ <hi rendition="#g">Casenave:</hi> Der Tod Louis XVI. ist nach meiner innigsten Ueberzeugung das Grab der Freiheit und der Triumph der Vaterlandsfeinde. Die Paradoxen und Sophismen, welche im Laufe dieser Prodezur erfunden worden sind, bestärken mich mehr und mehr in meinen Ansichten; die Vereinigung so vieler unerträglichen Gewalten, womit der Konvent sich bekleidet, erscheint mir als eine Mißgeburt der Tyrannei, woran ich keinen Theil haben will. Ich beantrage 1) die Einsperrung Louis und seiner Familie bis nach dem Kriege, alsdann ihre ewige Verbannung. 2) Die Stimmen der Mitglieder, welche nicht bei den Prozeßverhandlungen gewesen sind, sollen nicht mitzählen. 3) Wenn diese Mitglieder nicht rekusirt werden können, so sollen zur Majorität wenigstens zwei Drittel Stimmen erforderlich sein. Ich verlange, daß mein Antrag zu Protokoll genommen werde.</p> <p><hi rendition="#g">Pyrénées-Orientales.</hi> ‒ <hi rendition="#g">Biroteau:</hi> Ich habe Louis für schuldig erklärt. Als Gesetzgeber habe ich für den Appell an das Volk gestimmt; auch heute werde ich als Gesetzgeber stimmen; denn als Richter ‒ wie könnte ich es, umgeben von Verbrechern … (Heftige Unterbrechung. Zur Ordnung! Fort in die Abbaye!) Ich bin außer mir, daß gewisse Mitglieder einen allgemeinen Ausdruck für eine Persönlichkeit halten, die mir nicht in den Sinn kommt. Ich stimme dafür, daß erst nach dem Frieden und der Vertreibung der Bourbonen die Todesstrafe vollzogen werde, die ich über Louis ausspreche.</p> <p><hi rendition="#g">Montégue:</hi> Ich werde die Verantwortlichkeit ohne Gewissensbisse tragen. Es handelt sich um das Glück des Vaterlandes; und im Namen dieses Vaterlandes bitte ich meine Kollegen, alle Mißhelligkeiten aufzugeben und sich nur mit der öffentlichen Wohlfahrt zu beschäftigen. Ich stimme für Tod.</p> <p><hi rendition="#g">Ober-Rhein.</hi> ‒ <hi rendition="#g">Ritter:</hi> Ich stimme für Tod.</p> <p><hi rendition="#g">Nieder-Rhein.</hi> ‒ <hi rendition="#g">Laurent:</hi> Ich unterscheide nicht zwischen Richter und Gesetzgeber; mich beseelt nur das Gefühl der Gerechtigkeit. Als Republikaner ohne Furcht und Tadel sage ich: Tod!</p> <p><hi rendition="#g">Bentabole:</hi> Es giebt nur ein Maaß und ein Gewicht im Reiche der Gerechtigkeit. Ich sehe Louis befleckt mit dem Blute seiner Opfer: um der Ruhe des Vaterlandes, seines Glückes willen, stimme ich für Tod.</p> <p><hi rendition="#g">Christiane:</hi> Ich schließe mich der Meinung von Thomas Payne an und stimme für Einsperrung.</p> <p><hi rendition="#g">Rhône-et-Loire.</hi> ‒ <hi rendition="#g">Chasset.</hi> Der Konvent hat durch sein Verhalten, durch die Verletzung der gerichtlichen Formen, dargethan, daß er nicht richten, sondern eine Maßregel der allgemeinen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0119/0001]
Neue Rheinische Zeitung.Organ der Demokratie.No. 26. Köln, Montag 26. Juni 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen.
Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.
Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexandre, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich.
Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.
Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.
Zu Nr. 25 der „Neuen Rheinischen Zeitung“ ist am 25. Juni Morgens eine außerordentlichen Beilage ausgegeben und versandt worden.
Uebersicht. Deutschland. Köln. (Die Nachrichten aus Paris. ‒ Reichensperger). Berlin. (Intriguen gegen die Arbeiter. Die Soldateska aus Posen. ‒ Ministerialmuthmaßungen. ‒ Die Zeughausräuber. Ausräumung des Zeughauses. ‒ Deputation nach Potsdam. Die Russen. Das demokrat. Centralcomité. ‒ Brief der Linken an Milde. ‒ Curiosum aus Spandau). Königsberg. (Das Oberpräsidium über die russischen Rüstungen). Breslau. (Deputation an den Ober-Präsidenten. ‒ Befürchtungen wegen der Russen). Posen. (Kreuzzug gegen Berlin. Proklamation Ahlemanns). Kosten. (18 Opfer der preußischen Militärdisziplin). Frankfurt. Katzenmusik für Gagern). Prag. (Vermischtes). Wien. (Die Arbeiter beschwichtigt).
Italien. Mailand. (Den Oestreichern eine Schlappe von den Bergbewohnern von Nazzaro beigebracht). Verona. (Direkte Postverbindung mit Triest und Wien hergestellt). Bologna. (Neapolit. Kavallerie und Infanterie). Rom. (Gioberti geht als monarchistischer Commis Voyageur auf Reisen). Neapel. (Nunziante soll von den Insurgenten geschlagen und gefangen geworden sein).
Französische Republik. Paris. (Neueste Nachrichten vom 23. Juni. ‒ Oestreichische Genugthuung an den französischen Pavillon. ‒ Quinettes Sendung nach Belgien. ‒ Proudhon in die belgischen Blätter).
Großbritannien. (Der Hume'sche Reformantrag. ‒ Parlamentsverhandlungen).
Handelsnachrichten.
Amtliche Nachrichten. Berlin, den 22. Juni 1848. Mittelst Allerhöchster Ordre vom 3. Mai 1821 ist bestimmt, daß zinsbar ausstehende oder unterzubringende Kapitalien der Kirchen, Schulen, milden Stiftungen und ähnlichen Anstalten der unter Vormundschaft stehenden Personen und der Verlassenschafts- und Kreditmassen zum Ankaufe von Staatsschuldscheinen verwendet werden dürfen. Diese Allerhöchste Bestimmung findet ihrer Fassung nach nur auf die bei Erlaß des Gesetzes vom 17. Januar 1820 vorhandenen Staatsschulden Anwendung, und es können daher aus dem Vermögen der genannten Institute und Personen und aus den gedachten Massen Beiträge zu der mittelst der Allerhöchsten Ordre vom 25. April d. J. genehmigten freiwilligen Staats-Anleihe nicht geleistet werden. Dies wirkt nicht allein auf den Erfolg der eben erwähnten Finanz-Maßregel ungünstig ein, sondern entspricht auch dem eigenen Interesse der in Rede stehenden Personen und Institute nicht, indem den Verwaltern ihres Vermögens dadurch eine gute Gelegenheit entgeht, kleinere Bestände gegen gute Zinsen nutzbar auszuthun und entbehrliche goldene und silberne Geräthe vortheilhaft zu verwerthen. Da nun die in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 25. April d. J. eingehenden Beiträge zu den Staats-Ausgaben als eine verzinsliche Staatsschuld nach dem Gesetze vom 37. Januar 1820 verbrieft werden sollen und die Verzinsung und Wiedererstattung derselben demnach eben so vollständig gesichert ist, wie die der älteren Staatsschulden, so nimmt das Staats-Ministerium keinen Anstand, bei Ew. Königlichen Majestät in tiefster Ehrfurcht darauf anzutragen:
die Eingangs erwähnte Bestimmung der Allerhöchsten Ordre vom 3. Mai 1821 auf die durch den Allerhöchsten Erlaß vom 25. April d. J. genehmigte freiwillige Staats-Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen huldreichst auszudehnen.
Der Entwurf einer demgemäß zu erlassenden Allerhöchsten Bestimmung ist allerunterthänigst beigefügt.
Berlin, den 10. Juni 1848.
Das Staats-Ministerium.
(gez.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Bornemann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow.
An des Königs Majestät.
Da die in Gemäßheit Meiner Ordre vom 25. April d. J. (Gesetz-Sammlung Seite 117) eingehenden freiwilligen Beiträge zu den Staats-Ausgaben als eine verzinsliche Staatsschuld nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 verbrieft werden sollen und deren Verzinsung und Wiedererstattung demnach eben so vollständig gesichert ist, wie die der älteren Staatsschulden, so bestimme Ich auf den Antrag des Staats-Ministeriums vom 10. d. M., daß die Ordre vom 3. Mai 1821 (Gesetz-Sammlung Seite 46), betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als Pupillen- und depositalmäßige Sicherheit, auch auf die vorgedachte freiwillige Staats-Anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen Anwendung finden soll.
Das Staats-Ministerium hat diese Bestimmung durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 14. Juni 1848.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
(contr.) Camphausen. Graf v. Schwerin. v. Auerswald. Borne-
mann. v. Arnim. Hansemann. Graf v. Kanitz. v. Patow.
An das Staats-Ministerium.
Deutschland. * Köln, 25. Juni. _ * Köln, 25. Juni. _ 25 Berlin, 23. Juni. Seit einigen Wochen schon hatte der demokratische Klub, als Magistrat und Minister sich selbst ein Armuthszeugniß stellten, die Sache der brodlosen Arbeiter in seine Hände genommen. Durch Geldsammlungen brachte er so viel auf, um täglich zwischen 800 - 1000 Brodlose mit Brod, Fleisch und andern Lebensmitteln zu versehen. Wie konnte der Magistrat so etwas dulden? Er requirirt Herrn v. Minutoli und dieser verbietet die Wohlthätigkeit, wenn es ihm auch nur für einen Tag gelang. Noch mehr. Durch ein Plakat suchen die wohlweisen Väter der Stadt die Intentionen des Klubs beim Publikum zu verdächtigen, um auf diese Weise den Ertrag der Geldsammlungen zu schmälern. Als dies nicht hilft, muß der Herr Arbeitsminister eintreten. Man will den Einfluß des Klubs auf die Arbeiter untergraben, man will die brodlosen selbst los werden. Die ostpreußische Eisenbahn wird wieder in Bau genommen und dabei sollen die Berliner Arbeiter besonders berücksichtigt werden. Wer sieht nicht beim ersten Blick, was das heißen soll? Man will den Arbeiter gleichsam zwingen, Berlin zu verlassen.
Gestern und heute kam das 19. Regiment aus dem Großherzogthum Posen hier durch, um nach Wittenberg und Torgau gebracht zu werden. An der Gränze stehen die Russen und nicht weit von Wittenberg und Torgau sind die Altenburger und Thüringer Republikaner. Ist das auch kein Werk der Reaktion? ‒ In Eilmärschen ist das Regiment hermarschirt. Eine Folge dieses Unsinns ist, daß bei Kosten keine kleine Anzahl Soldaten vor Hitze und Durst auf dem Wege liegen blieben, wovon schon 18 Mann gestorben sind. ‒ Dazu wird der preußische Bürger also Soldat! Am Bahnhofe äußerte ein Major desselben Regiments, als ihm ein Polizist die in der Nähe befindlichen Kanalarbeiter als diejenigen bezeichnete, welche die Revolution gemacht hätten: „Wär' ich nur da gewesen, die Kerls hätt' ich mit meinen Polaken schon zusammengeschossen.“
Vom neuen Ministerium hört man noch immer nichts. Herr Hansemann hat keine Eile; das Pensum braucht ja erst auf den Montag fertig zu sein.
Herr v. Minutoli, dieser gewandte Polizist, ehemals Abgott der Berliner Spießbürger, die ihn zu ihrem Kommandeur zu machen beabsichtigten, hat jetzt zum 11. Mal seine Entlassung eingereicht. Welche Unentbehrlichkeit!
14 Berlin, 23. Juni. Noch immer entstehen und scheitern täglich neue Ministerkombinationen, und die Rathlosigkeit steigt mit jeder Stunde. Der Ritter Vincke ist auch berücksichtigt worden; für den Augenblick ist jedoch die Parole Herr Präsident v. Auerswald, der nach der Vossischen Zeit. Minister des Innern, nach Andern Minister-Präsident werden soll. Der Routinier Hansemann wird sich um so weniger übereilen, als auch die Rechte der Versammlung rebellisch wird, und à tout prix ein Gouvernement verlangt, das Bürgschaft für die Aufrechthaltung der „Ruhe und Ordnung“ und für die Wiederherstellung des „Vertrauens“ bietet.
Unsre Bürgerschaft sucht inzwischen die Ordnung und das Vertrauen herzustellen, indem sie Jagd nach den Zeughausstürmern macht. Die Herren haben eine unendliche Freude, wenn sie einen Arbeiter, der eine Waffe „gestohlen“ hat, ausfindig machen und einstecken können. 26 dieser Spitzbuben sind glücklich eingefangen, und man hegt die Zuversicht, daß der „unersetzliche Verlust“ des Herrn Griesheim wenigstens zum Theil ersetzt werde.
Die „offizielle“ Transportirung der Waffen des Zeughauses nach Spandau hat gestern begonnen, und zwar unter dem Schutze der Bürgerwehr. Den guten Leuten fällt ein Stein vom Herzen, sobald sie wissen, daß die Mordgewehre in sichern Händen sind.
103 Berlin, 23. Juni. Gestern begab sich eine Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten zum Könige nach Potsdam und stellte ihm vor, wie die Stadt Berlin darunter leide, daß sich
Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König von Frankreich. (Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.)
(Fortsetzung.)
Thomas Payne: Ich stimme für die Einsperrung Louis bis zum Ende des Krieges und für seine ewige Verbannung nach dem Frieden.
Guffroy: Das Leben Louis ist eine lange Kette von Verbrechen; die Nation, das Gesetz machen es mir zur Pflicht, für seinen Tod zu stimmen.
Puy-de-Dôme. ‒ Couthon: Louis ist nach meinem Gewissen der Verbrechen überführt, derer der Konvent ihn schuldig erklärt hat. Ich bin sein Richter, ich öffne das Gesetzbuch, ich finde darin die Todesstrafe… Diese Strafe anzuwenden ist meine Pflicht; ich erfülle sie; ich stimme für den Tod.
Bancal: Eilf Gründe veranlassen mich, gegen den augenblicklichen Tod Louis zu stimmen. Er hat den Tod verdient, aber meine Pflicht gebietet, für jetzt die Verbannung als die wirksamste Maßregel gegen die Faktionen, als die sicherste zur Erhaltung der Freiheit, der Gleichheit und der Republik vorzuziehen.
Monestier: Ich hätte gewünscht, daß Louis nicht schuldig wäre; ich würde mich freuen, ihm verzeihen zu können. Ich bin verpflichtet, gerecht zu sein und dem Gesetz zu gehorchen. Ich stimme für den Tod.
Enlard: Könige die vom Throne gejagt wurden, bestiegen ihn wieder; Könige die einen Brutus fanden, hatten ihre Nachfolger; die welche auf dem Schaffot starben, ersetzte ein Cromwell. Ich glaube daher, mich nicht nach dem Strafgesetz richten zu brauchen; ich verlange, daß Louis während dem Kriege in irgend einer Stadt oder einem Schlosse eingesperrt, und daß er beim Frieden verbannt werde.
Hautes-Pyrénées. ‒ Barère: Wären die Sitten der Franzosen so milde, wäre ihre öffentliche Erziehung so vollendet, daß man ihnen große gesellschaftliche Institutionen und menschliche Gesetze geben könnte, so würde ich in diesem außerordentlichen Augenblicke für die Abschaffung der Todesstrafe stimmen, mein Urtheil würde weniger barbarisch sein. Aber wir sind noch weit entfernt von diesem Zustand der Reife, und ich bin verpflichtet, mit strenger Gerechtigkeit die Frage, die mir vorliegt, zu prüfen; die Einsperrung bis zum Frieden bietet mir keinen sichern Vortheil; ein entthronter König ist ein schlechtes Mittel zu diplomatischen Unterhandlungen. Die Verbannung erscheint mir wie ein Aufruf an die fremden Mächte, ein Grund mehr, sich für den Verbannten zu interessiren. Dagegen habe ich die Todesstrafe in allen Gesetzen gefunden, und ihnen muß ich meinen natürlichen Widerwillen zum Opfer bringen. Vor dem Naturrecht muß untergehen, wer ungerecht Menschenblut vergossen hat; vor dem Richterstuhl unsres positiven Rechts trifft der Tod den Verschwörer gegen das Vaterland, und Denjenigen, der die innere und äußere Sicherheit des Staates angetastet hat; vor dem Richterstuhl der Nation ist die öffentliche Wohlfahrt das höchste Gesetz. Dieses Gesetz sagt mir, daß es zwischen den Völkern und ihren Tyrannen nur Kämpfe auf Leben und Tod giebt. Es sagt mir ferner, daß die Bestrafung Louis', die den Königen zur Lehre dienen wird, auch eine furchtbare Lehre sein wird für die Aufwiegler, die Anarchisten, für Alle, denen es nach der Diktatur oder irgend welcher andern dem Königthum ähnlicher Gewalt gelüstet. Das Gesetz sagt Tod, und ich bin hier nur sein Organ.
Basses-Pyrénées. ‒ Casenave: Der Tod Louis XVI. ist nach meiner innigsten Ueberzeugung das Grab der Freiheit und der Triumph der Vaterlandsfeinde. Die Paradoxen und Sophismen, welche im Laufe dieser Prodezur erfunden worden sind, bestärken mich mehr und mehr in meinen Ansichten; die Vereinigung so vieler unerträglichen Gewalten, womit der Konvent sich bekleidet, erscheint mir als eine Mißgeburt der Tyrannei, woran ich keinen Theil haben will. Ich beantrage 1) die Einsperrung Louis und seiner Familie bis nach dem Kriege, alsdann ihre ewige Verbannung. 2) Die Stimmen der Mitglieder, welche nicht bei den Prozeßverhandlungen gewesen sind, sollen nicht mitzählen. 3) Wenn diese Mitglieder nicht rekusirt werden können, so sollen zur Majorität wenigstens zwei Drittel Stimmen erforderlich sein. Ich verlange, daß mein Antrag zu Protokoll genommen werde.
Pyrénées-Orientales. ‒ Biroteau: Ich habe Louis für schuldig erklärt. Als Gesetzgeber habe ich für den Appell an das Volk gestimmt; auch heute werde ich als Gesetzgeber stimmen; denn als Richter ‒ wie könnte ich es, umgeben von Verbrechern … (Heftige Unterbrechung. Zur Ordnung! Fort in die Abbaye!) Ich bin außer mir, daß gewisse Mitglieder einen allgemeinen Ausdruck für eine Persönlichkeit halten, die mir nicht in den Sinn kommt. Ich stimme dafür, daß erst nach dem Frieden und der Vertreibung der Bourbonen die Todesstrafe vollzogen werde, die ich über Louis ausspreche.
Montégue: Ich werde die Verantwortlichkeit ohne Gewissensbisse tragen. Es handelt sich um das Glück des Vaterlandes; und im Namen dieses Vaterlandes bitte ich meine Kollegen, alle Mißhelligkeiten aufzugeben und sich nur mit der öffentlichen Wohlfahrt zu beschäftigen. Ich stimme für Tod.
Ober-Rhein. ‒ Ritter: Ich stimme für Tod.
Nieder-Rhein. ‒ Laurent: Ich unterscheide nicht zwischen Richter und Gesetzgeber; mich beseelt nur das Gefühl der Gerechtigkeit. Als Republikaner ohne Furcht und Tadel sage ich: Tod!
Bentabole: Es giebt nur ein Maaß und ein Gewicht im Reiche der Gerechtigkeit. Ich sehe Louis befleckt mit dem Blute seiner Opfer: um der Ruhe des Vaterlandes, seines Glückes willen, stimme ich für Tod.
Christiane: Ich schließe mich der Meinung von Thomas Payne an und stimme für Einsperrung.
Rhône-et-Loire. ‒ Chasset. Der Konvent hat durch sein Verhalten, durch die Verletzung der gerichtlichen Formen, dargethan, daß er nicht richten, sondern eine Maßregel der allgemeinen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-03-20T13:08:10Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
(2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat
(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |