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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 56. Köln, 26. Juli 1848.

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Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No 56. Köln, Mittwoch 26. Juli 1848.

Die "Neue Rheinische Zeitung" erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich.

Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.

Uebersicht. Deutschland.

Köln. (Adresse der demokratischen Vereine. - Der Gesetzentwurf über die Zwangsanleihe und seine Motivirung. - Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände). Frankfurt. (Heckscher). Berlin. (Verfassungs-Kommission. Denunciantenwesen. - Gerüchte). Frankfurt a. d. O. (Medizinal-Nachricht). Wiesbaden. (Kammersitzung). Neustadt. (Die Heidelberger Studenten). Mainz. (Const. Verein). Von der Bergstraße. (Tod der Frau v. Rothschild). Prag. (Zustand nach Aufhebung des Belagerungszustandes). Wien. (Sitzung der konst. Reichsversammlung vom 20. Juli. - Die Ungarn sollen bei Szegedin eine Niederlage erlitten haben. Nachricht über Karl Albert. - Angeblicher Sieg der Oestreicher bei Villa-Franca. - Einrücken der Russen in die Moldau). Rendsburg. (Letzte Sitzung der schleswig-holsteinschen Stände. Bericht über die diplomatischen Verhandlungen. Auflösung der beiden Freikorps).

Polen. Krakau. (Russische Barbareien. - Werbung).

Ungarn.Pesth. (Eventuelle Vereinigung des ungarischen Kriegsministeriums).

Schweiz. Genf. (Fournier, Exschultheiß von Freiburg).

Italien. Turin. (Aufhebung einer Jesuitenversammlung. - Kammerdebatten. - Gesetzentwürfe). Mailand. (Die Angelegenheiten in Ferrara. - Die Konvention zwischen Stadt und Festung Ferrara). Florenz. (L'Alba über die Antwort des Papstes an die Deputirten. - Eindruck in Bologna. - Nachricht aus Neapel).

Französische Republik. Paris. (Cabet. - Amnestiegesuch der Geistlichkeit bei Cavaignac. - Die Militärkommissionen vermehrt. - 212 Gefangene abgeurtheilt. - Befehl an einen Divisionskommandeur der Alpenarmee. - Gewehrausfuhr).

Großbritannien. London. (Die Whigs und die Navigationsakte. - Napiers Geschwader nach den spanischen Küsten abgesandt. - Harney's Bericht über die Lage der Familien der gefangenen Chartisten. - C. Jones offenes Sendschreiben an den Oberrichter Wylde. - Kongreßberufung nach Old-Sarum).

Deutschland
* Köln, 23. Juli.

In der letzten Sitzung der hiesigen demokratischen Gesellschaft wurde wegen der jüngst erlassenen Verbote der demokratischen Vereine zu Stuttgart und Heidelberg nachfolgende Adresse an die Frankfurter Nationalversammlung berathen und einstimmig angenommen:

Hohe Versammlung!

"Die Verbote der demokratischen Vereine zu Stuttgart und Heidelberg, ausgegangen von den betreffenden Partikularregierungen, sind Thatsachen in so verhängnißvoller Bedeutung für das gesammte deutsche Volk, daß jeder Deutsche, welchem besonderen Stücke des vielgetheilten Vaterlandes er auch angehöre, auf's tiefste davon ergriffen werden muß. Diese Verbote sind ein Attentat auf die heiligsten Volksrechte, auf die Grundlagen alles gesellschaftlichen Lebens, auf die theuersten Errungenschaften unserer Revolutionen, ein Attentat auf die Rechte der freien Rede und der freien Vereinigung! Und ein solches Attentat wird verübt in dem Augenblicke, wo die deutsche National-Versammlung beschäftigt ist, eben diese Rechte, die in den einzelnen Staaten garantirt sind, in einer, eines großen Volkes würdigen Form zu sanktioniren!

Aber noch trauriger als die Thatsachen, noch empörender als die Zeit die man dazu erwählt, sind die Gründe, welche dafür angeführt werden. Sie liefern den sonnenklaren Beweis, daß unsere Sonderregierungen nichts so sehr fürchten, als die Aufhebung der alten deutschen Zerrissenheit, den Untergang des christlich-germanischen Polizeistaats. Die verantwortlichen Minister von Würtemberg und Baden nennen das Associationsrecht, die freie Meinungsäußerung eine "Untergrabung der bestehenden Staatsordnung" eine "Bedrohung ihrer Grundlagen." Welche Staatsordnung, fragen wir, ist denn gegenwärtig die bestehende? Es ist der deutsche Bund und das feudalistische Polizeiregiment, aber gesprengt, aber zertrümmert durch siegreiche Revolutionen. Und die Wegräumung dieser Trümmer, die Verständigung über den Plan des neuen Baues, das Zusammenwirken um den Rechten und Bedürfnissen des Volkes Geltung zu verschaffen und entgegensetzte Bestrebungen zu bekämpfen - das zeugte von "verderblichen Tendenzen", das verhinderte "die Rückkehr des Vertrauens, die Verbesserung der gedrückten Verkehrs- und Gewerbsverhältnisse," das zöge von der Berufsthätigkeit ab und "brächte auf Abwege?! Freilich sind diese Tendenzen verderblich für diejenigen, die aus den Schutthaufen der Gegenwart das Gefangenhaus der Vergangenheit wieder aufführen wollen, freilich gefährlich und auch aufregend für die Zuchtmeister und Aufseher, die in ihre alte Gewohnheit bald wieder einzutreten hoffen.

Sollen diese Anschuldigungen, die uns in die Zeiten der Censur und der Maßregelung zurückversetzen, einen Sinn haben, so müssen sie sich vor Allem gegen die National-Versammlung selber richten; denn auch sie ist erstanden aus dem Umsturz der "bestehenden Staatsordnung", auch sie ist hervorgegangen aus der freien Vereinigung, aus der freien Meinungsäußerung und sie greift nicht nur täglich die "bestehende Ordnung" an, es ist ihre besondere Bestimmung, eine ganz neue Ordnung zu schaffen. Soll auch sie eines Tages wegen "verderblichen Tendenzen" verboten werden?

Doch wozu weiterer Worte, die deutsche National-Versammlung, ist sie anders eingedenk ihres Berufes, wird handeln, und zu dem Ende beantragen die unterzeichneten Bürger Kölns:

Die hohe Versammlung wolle Ansicht nehmen von den, unter dem 12. und 14. Juli d. J. erlassenen Verbote der Vereine zu Stuttgart und Heidelberg.

Sie wolle diese Verbote als ein Attentat auf die Grundrechte des deutschen Volkes und auf die Existenz der hohen Versammlung selbst unverzüglich aufheben, endlich durch ihre Centralgewalt bewirken lassen, daß die Minister, welche diese Verbote unterzeichnet haben, ihres Amtes entlassen und in Anklagezustand versetzt werden, als Verräther an der Sache des deutschen Volkes.

** Köln, 25. Juli.

Ein berüchtigter Gauner des gesegneten Viertels von St. Giles in London erschien vor den Assisen.

Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
** Köln, 25. Juli.

(Vereinbarungssitzung vom 18.)

Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No 56. Köln, Mittwoch 26. Juli 1848.

Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich.

Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.

Uebersicht. Deutschland.

Köln. (Adresse der demokratischen Vereine. ‒ Der Gesetzentwurf über die Zwangsanleihe und seine Motivirung. ‒ Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände). Frankfurt. (Heckscher). Berlin. (Verfassungs-Kommission. Denunciantenwesen. ‒ Gerüchte). Frankfurt a. d. O. (Medizinal-Nachricht). Wiesbaden. (Kammersitzung). Neustadt. (Die Heidelberger Studenten). Mainz. (Const. Verein). Von der Bergstraße. (Tod der Frau v. Rothschild). Prag. (Zustand nach Aufhebung des Belagerungszustandes). Wien. (Sitzung der konst. Reichsversammlung vom 20. Juli. ‒ Die Ungarn sollen bei Szegedin eine Niederlage erlitten haben. Nachricht über Karl Albert. ‒ Angeblicher Sieg der Oestreicher bei Villa-Franca. ‒ Einrücken der Russen in die Moldau). Rendsburg. (Letzte Sitzung der schleswig-holsteinschen Stände. Bericht über die diplomatischen Verhandlungen. Auflösung der beiden Freikorps).

Polen. Krakau. (Russische Barbareien. ‒ Werbung).

Ungarn.Pesth. (Eventuelle Vereinigung des ungarischen Kriegsministeriums).

Schweiz. Genf. (Fournier, Exschultheiß von Freiburg).

Italien. Turin. (Aufhebung einer Jesuitenversammlung. ‒ Kammerdebatten. ‒ Gesetzentwürfe). Mailand. (Die Angelegenheiten in Ferrara. ‒ Die Konvention zwischen Stadt und Festung Ferrara). Florenz. (L'Alba über die Antwort des Papstes an die Deputirten. ‒ Eindruck in Bologna. ‒ Nachricht aus Neapel).

Französische Republik. Paris. (Cabet. ‒ Amnestiegesuch der Geistlichkeit bei Cavaignac. ‒ Die Militärkommissionen vermehrt. ‒ 212 Gefangene abgeurtheilt. ‒ Befehl an einen Divisionskommandeur der Alpenarmee. ‒ Gewehrausfuhr).

Großbritannien. London. (Die Whigs und die Navigationsakte. ‒ Napiers Geschwader nach den spanischen Küsten abgesandt. ‒ Harney's Bericht über die Lage der Familien der gefangenen Chartisten. ‒ C. Jones offenes Sendschreiben an den Oberrichter Wylde. ‒ Kongreßberufung nach Old-Sarum).

Deutschland
* Köln, 23. Juli.

In der letzten Sitzung der hiesigen demokratischen Gesellschaft wurde wegen der jüngst erlassenen Verbote der demokratischen Vereine zu Stuttgart und Heidelberg nachfolgende Adresse an die Frankfurter Nationalversammlung berathen und einstimmig angenommen:

Hohe Versammlung!

„Die Verbote der demokratischen Vereine zu Stuttgart und Heidelberg, ausgegangen von den betreffenden Partikularregierungen, sind Thatsachen in so verhängnißvoller Bedeutung für das gesammte deutsche Volk, daß jeder Deutsche, welchem besonderen Stücke des vielgetheilten Vaterlandes er auch angehöre, auf's tiefste davon ergriffen werden muß. Diese Verbote sind ein Attentat auf die heiligsten Volksrechte, auf die Grundlagen alles gesellschaftlichen Lebens, auf die theuersten Errungenschaften unserer Revolutionen, ein Attentat auf die Rechte der freien Rede und der freien Vereinigung! Und ein solches Attentat wird verübt in dem Augenblicke, wo die deutsche National-Versammlung beschäftigt ist, eben diese Rechte, die in den einzelnen Staaten garantirt sind, in einer, eines großen Volkes würdigen Form zu sanktioniren!

Aber noch trauriger als die Thatsachen, noch empörender als die Zeit die man dazu erwählt, sind die Gründe, welche dafür angeführt werden. Sie liefern den sonnenklaren Beweis, daß unsere Sonderregierungen nichts so sehr fürchten, als die Aufhebung der alten deutschen Zerrissenheit, den Untergang des christlich-germanischen Polizeistaats. Die verantwortlichen Minister von Würtemberg und Baden nennen das Associationsrecht, die freie Meinungsäußerung eine „Untergrabung der bestehenden Staatsordnung“ eine „Bedrohung ihrer Grundlagen.“ Welche Staatsordnung, fragen wir, ist denn gegenwärtig die bestehende? Es ist der deutsche Bund und das feudalistische Polizeiregiment, aber gesprengt, aber zertrümmert durch siegreiche Revolutionen. Und die Wegräumung dieser Trümmer, die Verständigung über den Plan des neuen Baues, das Zusammenwirken um den Rechten und Bedürfnissen des Volkes Geltung zu verschaffen und entgegensetzte Bestrebungen zu bekämpfen ‒ das zeugte von „verderblichen Tendenzen“, das verhinderte „die Rückkehr des Vertrauens, die Verbesserung der gedrückten Verkehrs- und Gewerbsverhältnisse,“ das zöge von der Berufsthätigkeit ab und „brächte auf Abwege?! Freilich sind diese Tendenzen verderblich für diejenigen, die aus den Schutthaufen der Gegenwart das Gefangenhaus der Vergangenheit wieder aufführen wollen, freilich gefährlich und auch aufregend für die Zuchtmeister und Aufseher, die in ihre alte Gewohnheit bald wieder einzutreten hoffen.

Sollen diese Anschuldigungen, die uns in die Zeiten der Censur und der Maßregelung zurückversetzen, einen Sinn haben, so müssen sie sich vor Allem gegen die National-Versammlung selber richten; denn auch sie ist erstanden aus dem Umsturz der „bestehenden Staatsordnung“, auch sie ist hervorgegangen aus der freien Vereinigung, aus der freien Meinungsäußerung und sie greift nicht nur täglich die „bestehende Ordnung“ an, es ist ihre besondere Bestimmung, eine ganz neue Ordnung zu schaffen. Soll auch sie eines Tages wegen „verderblichen Tendenzen“ verboten werden?

Doch wozu weiterer Worte, die deutsche National-Versammlung, ist sie anders eingedenk ihres Berufes, wird handeln, und zu dem Ende beantragen die unterzeichneten Bürger Kölns:

Die hohe Versammlung wolle Ansicht nehmen von den, unter dem 12. und 14. Juli d. J. erlassenen Verbote der Vereine zu Stuttgart und Heidelberg.

Sie wolle diese Verbote als ein Attentat auf die Grundrechte des deutschen Volkes und auf die Existenz der hohen Versammlung selbst unverzüglich aufheben, endlich durch ihre Centralgewalt bewirken lassen, daß die Minister, welche diese Verbote unterzeichnet haben, ihres Amtes entlassen und in Anklagezustand versetzt werden, als Verräther an der Sache des deutschen Volkes.

** Köln, 25. Juli.

Ein berüchtigter Gauner des gesegneten Viertels von St. Giles in London erschien vor den Assisen.

Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
** Köln, 25. Juli.

(Vereinbarungssitzung vom 18.)

Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
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          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 416.</bibl>                </note>
          <head><bibl><author>**</author></bibl><hi rendition="#b">Köln</hi>, 25. Juli.</head>
          <p>(Vereinbarungssitzung vom 18.)</p>
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[0277/0001] Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. No 56. Köln, Mittwoch 26. Juli 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Aemter und das Postbüreau zu Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Adresse der demokratischen Vereine. ‒ Der Gesetzentwurf über die Zwangsanleihe und seine Motivirung. ‒ Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände). Frankfurt. (Heckscher). Berlin. (Verfassungs-Kommission. Denunciantenwesen. ‒ Gerüchte). Frankfurt a. d. O. (Medizinal-Nachricht). Wiesbaden. (Kammersitzung). Neustadt. (Die Heidelberger Studenten). Mainz. (Const. Verein). Von der Bergstraße. (Tod der Frau v. Rothschild). Prag. (Zustand nach Aufhebung des Belagerungszustandes). Wien. (Sitzung der konst. Reichsversammlung vom 20. Juli. ‒ Die Ungarn sollen bei Szegedin eine Niederlage erlitten haben. Nachricht über Karl Albert. ‒ Angeblicher Sieg der Oestreicher bei Villa-Franca. ‒ Einrücken der Russen in die Moldau). Rendsburg. (Letzte Sitzung der schleswig-holsteinschen Stände. Bericht über die diplomatischen Verhandlungen. Auflösung der beiden Freikorps). Polen. Krakau. (Russische Barbareien. ‒ Werbung). Ungarn.Pesth. (Eventuelle Vereinigung des ungarischen Kriegsministeriums). Schweiz. Genf. (Fournier, Exschultheiß von Freiburg). Italien. Turin. (Aufhebung einer Jesuitenversammlung. ‒ Kammerdebatten. ‒ Gesetzentwürfe). Mailand. (Die Angelegenheiten in Ferrara. ‒ Die Konvention zwischen Stadt und Festung Ferrara). Florenz. (L'Alba über die Antwort des Papstes an die Deputirten. ‒ Eindruck in Bologna. ‒ Nachricht aus Neapel). Französische Republik. Paris. (Cabet. ‒ Amnestiegesuch der Geistlichkeit bei Cavaignac. ‒ Die Militärkommissionen vermehrt. ‒ 212 Gefangene abgeurtheilt. ‒ Befehl an einen Divisionskommandeur der Alpenarmee. ‒ Gewehrausfuhr). Großbritannien. London. (Die Whigs und die Navigationsakte. ‒ Napiers Geschwader nach den spanischen Küsten abgesandt. ‒ Harney's Bericht über die Lage der Familien der gefangenen Chartisten. ‒ C. Jones offenes Sendschreiben an den Oberrichter Wylde. ‒ Kongreßberufung nach Old-Sarum). Deutschland * Köln, 23. Juli. In der letzten Sitzung der hiesigen demokratischen Gesellschaft wurde wegen der jüngst erlassenen Verbote der demokratischen Vereine zu Stuttgart und Heidelberg nachfolgende Adresse an die Frankfurter Nationalversammlung berathen und einstimmig angenommen: Hohe Versammlung! „Die Verbote der demokratischen Vereine zu Stuttgart und Heidelberg, ausgegangen von den betreffenden Partikularregierungen, sind Thatsachen in so verhängnißvoller Bedeutung für das gesammte deutsche Volk, daß jeder Deutsche, welchem besonderen Stücke des vielgetheilten Vaterlandes er auch angehöre, auf's tiefste davon ergriffen werden muß. Diese Verbote sind ein Attentat auf die heiligsten Volksrechte, auf die Grundlagen alles gesellschaftlichen Lebens, auf die theuersten Errungenschaften unserer Revolutionen, ein Attentat auf die Rechte der freien Rede und der freien Vereinigung! Und ein solches Attentat wird verübt in dem Augenblicke, wo die deutsche National-Versammlung beschäftigt ist, eben diese Rechte, die in den einzelnen Staaten garantirt sind, in einer, eines großen Volkes würdigen Form zu sanktioniren! Aber noch trauriger als die Thatsachen, noch empörender als die Zeit die man dazu erwählt, sind die Gründe, welche dafür angeführt werden. Sie liefern den sonnenklaren Beweis, daß unsere Sonderregierungen nichts so sehr fürchten, als die Aufhebung der alten deutschen Zerrissenheit, den Untergang des christlich-germanischen Polizeistaats. Die verantwortlichen Minister von Würtemberg und Baden nennen das Associationsrecht, die freie Meinungsäußerung eine „Untergrabung der bestehenden Staatsordnung“ eine „Bedrohung ihrer Grundlagen.“ Welche Staatsordnung, fragen wir, ist denn gegenwärtig die bestehende? Es ist der deutsche Bund und das feudalistische Polizeiregiment, aber gesprengt, aber zertrümmert durch siegreiche Revolutionen. Und die Wegräumung dieser Trümmer, die Verständigung über den Plan des neuen Baues, das Zusammenwirken um den Rechten und Bedürfnissen des Volkes Geltung zu verschaffen und entgegensetzte Bestrebungen zu bekämpfen ‒ das zeugte von „verderblichen Tendenzen“, das verhinderte „die Rückkehr des Vertrauens, die Verbesserung der gedrückten Verkehrs- und Gewerbsverhältnisse,“ das zöge von der Berufsthätigkeit ab und „brächte auf Abwege?! Freilich sind diese Tendenzen verderblich für diejenigen, die aus den Schutthaufen der Gegenwart das Gefangenhaus der Vergangenheit wieder aufführen wollen, freilich gefährlich und auch aufregend für die Zuchtmeister und Aufseher, die in ihre alte Gewohnheit bald wieder einzutreten hoffen. Sollen diese Anschuldigungen, die uns in die Zeiten der Censur und der Maßregelung zurückversetzen, einen Sinn haben, so müssen sie sich vor Allem gegen die National-Versammlung selber richten; denn auch sie ist erstanden aus dem Umsturz der „bestehenden Staatsordnung“, auch sie ist hervorgegangen aus der freien Vereinigung, aus der freien Meinungsäußerung und sie greift nicht nur täglich die „bestehende Ordnung“ an, es ist ihre besondere Bestimmung, eine ganz neue Ordnung zu schaffen. Soll auch sie eines Tages wegen „verderblichen Tendenzen“ verboten werden? Doch wozu weiterer Worte, die deutsche National-Versammlung, ist sie anders eingedenk ihres Berufes, wird handeln, und zu dem Ende beantragen die unterzeichneten Bürger Kölns: Die hohe Versammlung wolle Ansicht nehmen von den, unter dem 12. und 14. Juli d. J. erlassenen Verbote der Vereine zu Stuttgart und Heidelberg. Sie wolle diese Verbote als ein Attentat auf die Grundrechte des deutschen Volkes und auf die Existenz der hohen Versammlung selbst unverzüglich aufheben, endlich durch ihre Centralgewalt bewirken lassen, daß die Minister, welche diese Verbote unterzeichnet haben, ihres Amtes entlassen und in Anklagezustand versetzt werden, als Verräther an der Sache des deutschen Volkes. ** Köln, 25. Juli. Ein berüchtigter Gauner des gesegneten Viertels von St. Giles in London erschien vor den Assisen. _ ** Köln, 25. Juli. (Vereinbarungssitzung vom 18.) _

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 56. Köln, 26. Juli 1848, S. 0277. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz056_1848/1>, abgerufen am 21.11.2024.