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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 56. Köln, 26. Juli 1848.

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Frankfurt.

Vor etwa zwei Jahren wurde Dr. Freiberg in Berlin wegen des bekannten Omnibusunternehmens in Berlin als gemeiner Dieb eingesteckt. Man sprach damals von manchen Compagnons bei dieser schmutzigen Geschichte, die der Strafe des Gesetzes entgingen. Heute lesen wir in der Reichstagszeitung folgende Anfrage:

Ist der Reichsjustizminister Dr. Heckscher derselbe Dr. Heckscher aus Hamburg, welcher bei dem Omnibusunternehmen des Dr. Freiberg in Berlin - glorreichen Andenkens - betheiligt war?

(R. Z.)
103 Berlin, 23. Juli.

Die Verfassungs-Kommission wird ihre Arbeit bald vollendet haben. Die zwei letzten Abtheilungen, "von der richterlichen Gewalt" und "von den Finanzen" enthalten manches Neue. Besondere Anerkennung findet die Bestimmung: "Die Verleihung von Titeln, die nicht unmittelbar mit dem Amte verbunden sind, und von Orden, so wie die Zuwendung von Gratifikationen an Richter darf nicht stattfinden." - "Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gerichte in Zivil- und Strafsachen sollen öffentlich sein." - "Bei den mit schwerer Strafe bedrohten Handlungen - Verbrechen - so wie bei politischen und Preßvergehen, darf die Entscheidung über die Schuld des Angeklagten nur durch Geschworne erfolgen, deren Einrichtung durch ein Gesetz geregelt wird, welches der Verfassungsurkunde beigefügt ist." - "Es ist keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Zivil- und Militärbeamte wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Rechtsverletzungen gerichtlich zu belangen."

- "Die Richter werden vom Könige auf ihre Lebenszeit ernannt. Sie können nur durch Urtheil und Recht aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, ihres Amtes entsetzt, zeitweise enthoben, unfreiwillig an eine andere Stelle gesetzt oder pensionirt werden. Auf die Staats-Anwälte finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Auf die Versetzungen, welche durch Veränderungen in der Organisation der Gerichte oder ihrer Bezirke nöthig werden, finden obige Bestimmungen keine Anwendung.

In den Finanzangelegenheiten hat die Verfassungs-Kommission noch folgende Bestimmungen aufgenommen: " In Betreff der Steuern können Bevorzugungen nicht eingeführt werden. Die bestehende Steuergesetzgebung soll einer Revision unterworfen und dabei jede solche Bevorzugung abgeschafft werden." - "Gebühren können Staats- oder Kommunal-Beamte nur auf Grund des Gesetzes erheben." - "Die Aufnahme von Anleihen für die Staatskasse findet nur auf Grund eines Gesetzes statt. Dasselbe gilt von der Uebernahme von Garantien zu Lasten des Staates." - "Zu Etatsüberschreitungen ist die nachträgliche Genehmigung der Kammern erforderlich." - "Die Rechnungen über den Staatshaushalt werden von der Ober-Rechnungs-Kammer geprüft und festgestellt. Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt jeden Jahres wird von der Ober-Rechnungs-Kammer den Kammern zur Entlastung der Staats-Regierung vorgelegt."

Ein feiges, heimliches Denunciationswesen, welches an die niederträchtigsten Zeiten des römischen Kaiserreichs erinnert, greift hier immer mehr und mehr und sich. Es ist Thatsache, daß sich reaktionäre Vereine förmlich damit beschäftigen, nicht allein alle freimüthigen Erzeugnisse der Presse, sondern auch mündliche Aeußerungen der demokratisch-gesinnten Bevölkerung, wahre und unwahre, zu denunziren. Die Untersuchungsrichter sind mit Voruntersuchungen aller Art überhäuft. Jede Aeußerung, sobald sie eine hohe Person oder Staatsbehörde nur entfernt betrifft, wird der Staatsanwaltschaft angezeigt. - Hat Jemand das besondere Mißfallen der reaktionären Partei erregt, so beschließt sie, ihn so bald wie möglich unschädlich zu machen, und wenn sie ihn auch falsch anschuldigen sollte. In diesem Falle befindet sich der Abgeordnete des dritten Berliner Wahlbezirks, Behrends, zur äußersten Linken gehörend, der jetzt erst in einem anonymen Briefe dem Staatsanwalt denunzirt wird, am 14. Juni, vor Erstürmung des Zeughauses, als die Deputation wegen Ausdehnung der Volksbewaffnung ohne genügenden Bescheid vom Kriegsminister zurückgekommen war, gerufen zu haben: "Nun zu den Waffen!" Der Denunziant ist durch die Bemühungen der Kriminalpolizei ermittelt und er hat sich bereit erklärt, seine Anzeige zu beschwören. Er darf aber keinesfalls zum Eide gelassen werden, denn es ist offenbar, daß er einen Meineid leistet, um der Strafe einer falschen Denunziation zu entgehen.

Die Ausarbeitung der neuen Kommunalordnung soll im Ministerium beendigt sein. Sie ist für Land- und Stadtgemeinden gleichmäßig, sie hat aber einen Wahlcensus. Zur Wahl der Gemeindevorsteher ist Jeder berechtigt, der das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat, im vollen Besitze der bürgerlichen Rechte ist und ein Jahr in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat. Außerdem muß er ein Grundstück besitzen, oder in allen Orten unter 5000 Einwohnern ein Einkommen von 150 Thlr. jährlich; in Orten von 5-10000 Einwohnern ein Einkommen von 175 Thlr. jährlich; und in den Städten über 10,000 Einwohnern ein Einkommen von 200 Thlr. jährlich bestimmt nachweisen können. Wahrscheinlich haben wir die Vorlage dieses Gesetzes schon in einigen Tagen zu erwarten.

Berlin.

Dem Prozeß gegen Urban und Genossen wegen Aufruhrs wird noch ein Nachspiel folgen, da dem Vernehmen nach auch gegen den Studenten Feenburg, den Schauspieler Trzeck und den Maler Glade die Versetzung in den Anklagezustand beschlossen worden ist.

(Nat.-Z.)

- Die Neue Preußische Zeitung theilt mit: Man unterhält sich von einem Briefe des Königs von Hannover an unsern Hof, nach welchem derselbe durchaus nicht gewillt sein soll, die Frankfurter Beschlüsse anzuerkennen, und für den Fall, daß man versuchen sollte, ihn dazu zu zwingen, mit Englands Intervention zu seinen Gunsten droht.

* Frankfurt a. d. O.

Das Amtsblatt der hiesigen Regierung enthält eine Bekanntmachung, worin es heißt: "Nach den gemachten Erfahrungen haben die seither zu erstatten gewesenen vierteljährigen Sanitätsberichte den daran geknüpften Erwartungen nicht entsprochen, indem der von vielen Medizinalpersonen bewiesene Mangel an Bereitwilligkeit zur Erstattung der von ihnen an die betreffenden Kreisphysiker einzusendenden vierteljährigen Beiträge theils den Physikern das erforderliche Material zu den von ihnen an die betreffende Regierung einzureichenden Kreis-Sanitätsberichten vorenthalten, theils zu einer auf lange hinaus sich erstreckenden, die Zwecke der ganzen Einrichtung vereitelnden Verzögerung der Zusammenstellung dieser Berichte zu einem Departements- und Provinzial-Sanitätsbericht die Veranlassung gegeben hat. In Erwägung dieser Umstände hat das Königliche Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten beschlossen, die Verordnung, wonach die nicht im Staatsdienste stehenden Medizinalpersonen vierteljährige Beiträge zu den seitens der Kreis-Physiker zu erstattenden Quartal-Kreis-Sanitäts-Berichten zu iefern hatten, so wie die daran sich knüpfenden Verordnungen wegen der zu erstattenden Kreis-Departements- und Provinzial-Sanitätsberichte, aufzuheben.

Indem wir diese Bestimmung auf den Grund eines Cirkular-Erlasses des gedachten Ministeriums vom 1. d. M. zur Kenntniß der Kreisphysiker und der sämmtlichen betheiligten Medizinal-Personen bringen, sprechen wir das Vertrauen aus, das diejenigen Medizinal-Personen, welche seither durch Einsendung werthvoller Beiträge zu den Sanitäts-Berichten sich ausgezeichnet haben, aus freiwilligem Antriebe auch fernerhin fortfahren werden, ihre Beobachtungen, namentlich insofern diese sich auf den herrschend gewesenen genius epidemicus und die etwa vorgekommenen epidemischen, endemischen und kontagiösen Krankheiten beziehen, uns entweder unmittelbar oder durch die Kreisphysiker mitzutheilen und zugehen zu lassen. Um solchen Aerzten, so weit es möglich ist, eine Anerkennung zu Theil werden zu lassen, soll bei Anmeldungen zur Kreisphysikats-Prüfung, so wie bei den Vorschlägen wegen Wiederbesetzung erledigter Medizinal-Beamtenstellen, dem Ministerium jedesmal angezeigt werden, ob und eventuell was von den betreffenden Medizinal-Personen in der in Rede stehenden Beziehung geleistet worden ist.

Uebrigens bemerken wir, daß es in Betreff der Erstattung und Einrichtung der vierteljährigen Veterinair-Berichte bei der zur Zeit bestehenden Anordnung verbleibt.

* Wiesbaden, 22. Juli.

In der heutigen Kammersitzung kamen die jüngsten Vorfälle zur Sprache. Abg. Schütz interprettirt wegen Einführung des öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahrens, und verlangt, daß die inhaftirten "Rebellen" nur nach diesem gerichtet würden; Minister Hergenhahn verspricht die Gesetzvorlage in wenigen Tagen. Keim interpellirt wegen der nach Wiesbaden gezogenen Bundestruppen; Hergenhahn erklärt, daß nach "Herstellung der Ordnung" ein Theil derselben schon abgezogen sei, die übrigen in zwei Tagen entfernt würden. Endlich stellt der neueingetretene Abg. Raht den Antrag auf Ernennung eines Ausschusses, welcher untersuchen soll, ob die von der Regierung ergriffenen Maßregeln gerechtfertigt erschienen. Nach längeren stürmischen Debatten, wobei mehrere Redner zur Ordnung gerufen werden, und die Herren Hergenhahn und Raht die Versammlung mit ihren gegenseitigen Schwächen zu unterhalten suchen, wird der Antrag Rath's von der Majorität verworfen.

* Neustadt a. d. H., 21. Juli.

Die Deputation der Heidelberger Bürger, welche beim Ministerium die Rücknahme des Verbotes des demokratischen Studentenvereins nachsuchte, hat gestern dahier den Studenten die abschlägige Antwort überbracht: das Ministerium erklärt, daß die übrigen demokratischen Vereine nur, weil sie nicht "öffentliche" Statuten wie der Studentenverein haben, geduldet würden. Die Studenten haben sich darauf, trotz der Androhung der Relegation geweigert, zurückzukehren und eine Beschwerdeschrift an die Nationalversammlung gerichtet. - Aus Tübingen ist eine Deputation mit einer Anerkennungsadresse angekommen.

Mainz, 22. Juli.

Heute Abend ist endlich der Wunsch aller Freunde der bürgerlichen Freiheit und gesetzlichen Ordnung in unserer Stadt in Erfüllung gegangen: der konstitutionell-monarchische Verein hat sich gebildet und zählt bereits 400 Mitglieder. Von dem konstitutionellen Verein in Wiesbaden wurde er mit einer freudigen Aufmunterungsadresse begrüßt. Es wurde eine Adresse an die National-Versammlung beschlossen.

(F. O.-P.-A.-Z.)
Von der Bergstraße, 17. Juli.

Die böse Welt mißt den raschen Tod der Frau v. Rothschild dem Aerger zu, welchen diese Dame dadurch erlitten, daß der Erzherzog Johann sich freundlich dem Hause Bethmann genähert, Equipage u. s. w. entgegengenommen, woher denn auch wohl genanntes Haus die Reichsbanquierstellung antreten werde. Soviel ist gewiß, daß das Haus Rothschild sich etwas an Oestreich verrechnet hat. Es soll nämlich vor Monden, wo Oestreich in Italien stets mehr Boden verlor, jede weiteren Vorschüsse verweigert, selbst einige Hunderttausende zurückgehalten haben, während es doch an genanntem Staate in früheren Jahren wenigstens zehn bis fünfzehn Millionen Gulden baar verdiente.

(V. Z.)
17 Prag, 21. Juli.

Der kommandirende General Fürst Windisch-Gratz hat endlich mit folgender Bekanntmachung den Belagerungszustand aufgehoben. (Siehe unser gestriges Blatt.) Nun, was sagen Sie zu diesem Produkte Sr. Durchlaucht? Sollte man nicht glauben, daß wir hier, in einem konstitutionellen Staate, von dem bon plaisir eines persischen Satrapen, eines türkischen Pascha abhängig sind? Und wirklich sage ich keine Lüge, wenn ich dieses versichere. Die Willkür von Seiten der Militärbehörde kannte in der letzten Zeit keine Gränze mehr. Die Prager Bürgerschaft, die, als sie noch bewaffnet war, nicht viel Muth gezeigt hat, ist jetzt nach ihrer Entwaffnung gänzlich null. Die willkürlichsten Verhaftungen nehmen kein Ende. Noch vorgestern wurde ein Bürger, der sich etwas unzart gegen den Fürsten Windisch-Grätz in einem Gasthause ausgedrückt und von einem "Spitzel" sogleich denunzirt worden war, im Gasthause selbst von einem Detachement Militär aufgehoben und aufs Schloß abgeliefert. Das Korps der Swornost ist, als bei der Pfingstwoche am meisten betheiligt, aufgelöst und das Tragen der Abzeichen desselben von der Polizeibehörde bei Strafe untersagt. Die willkürlichen, zwangsweisen Enrollirungen von Studenten in die Regimenter dauert fort. Die Kreisbehörden erlassen förmliche Weisungen an ihre Beamten, vorzüglich die Studenten auszuheben, weil sie hauptsächlich an den letzten Ereignissen schuld seien, und doch existirt ein Gesetz, welches einen jeden Studenten, der Frequentations-Zeugnisse, die nach einer neuern Verordnung die Vorzugsklassen (Zeugnisse der guten Aufführung) ersetzen, aufzuweisen hat, vor dem Militärdienst sicher stellt; allein wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter - und hier muckst Niemand. Die Stadt ist ruhig, aber die Einwohnerschaft hat durch diese Ereignisse einen Schlag, hinsichtlich der Ausübung ihrer konstitutionellen Rechte erhalten, von dem sie sich sobald nicht erholen wird; bei allem was man thut, fragt man erst, ob es Windisch-Grätz auch erlaubt. Die Truppen werden vom Hradschin herab und ein Lager beim Invalidenhause beziehen; ob sie bald vermindert werden, weiß ich nicht, jedoch ist vor einigen Tagen eine Abtheilung Latour nach Italien abgegangen. Unsere einzige Hoffnung auf die Regulirung unserer Verhältnisse beruht auf dem Reichstage.

* Wien, 21. Juli.

In der 8. vorbereitenden Sitzung, welche anderweitig auch die zweite ordentliche genannt wird, nahm die konstituirende Reichsversammlung die in einer der vorbereitenden Sitzungen debattirte vorläufige Geschäftsordnung einstimmig und ohne Diskussion an. Der Alterspräsident fordert nun zur Wahl eines wirklichen Präsidenten auf. Resultat der Abstimmung: Dr. F. Schmitt (aus Wien) erhielt unter 289 Stimmen 259. Er übernimmt demnach den Vorsitz. Zum Vicepräsidenten wird Dr. Strobach (aus Prag) mit 258 Stimmen ernannt und zweiter Vicepräsident wird Hagenauer (für Triest) mit 234 St. Fischhof bringt zur Diskussion, ob die Eröffnungsrede des Erzherzogs durch einen bloßen Vortrag des Präsidenten oder durch eine Adresse beantwortet werden soll. Man entscheidet sich für Ersteres. Borrosch bemerkt noch, daß der Vortrag sich bloß "in der Sphäre des Gemüths" bewegen soll. Die Sitzung wird bis Abends 7 Uhr vertagt und nach der Wiedereröffnung zur Wahl der Schriftführer geschritten. Die bisherigen Ordner werden durch Akklamation bestätigt. Die nächste Sitzung wird am 24. Juli stattfinden.

Wien, 21. Juli.

Eben eingehenden Privat-Nachrichten zu Folge sind die Ungarn am 15. Bei Szegedin von den Kroaten und Serbiern aufs Haupt geschlagen worden.

- Die A. Oestr. Zeitg. will Nachrichten erhalten haben, aus denen hervorgehe, daß Karl Albert dem Festungskommandanten von Mantua, General der Kavallerie, von Gorzkowsky, den Antrag gemacht, ihm die Festung Mantua für eine halbe Million Gulden zu verkaufen. Andere aus Verona angelangte Nachrichten sprechen von einem Siege der Oestreicher bei Villafranca und der Gefangennahme von 3000 Piemontesen. Auch sollen 19 Kanonen erbeutet sein.

Es ist hier die 1. Nr. der "Allgemeinen slawischen Zeitung" unter Terebelsky's Redaktion erschienen und bringt das bereits bekannte Manifest des Prager Slawenkongresses. Wie ich höre will Johann den Reichstag erst am 26. d. Mts. eröffnen.

* Wien, 21. Juli.

Der Zweifel Vieler an dem Einrücken der Russen in der Moldau ist jetzt nicht mehr möglich. Es ist heute die offizielle Bestätigung des Einrückens hier angelangt.

* Rendsburg, 22. Juli.

Heute fand die Schlußsitzung der schleswig-holstein'schen Ständeversammlung statt. Das Regierungsmitglied Reventlou-Preetz stattet über die diplomatischen Verhandlungen Bericht ab, und sagt unter Anderem: "Was die gegenwärtigen Verhältnisse betrifft, so sind die zuerst aufgestellten Waffenstillstandsbedingungen völlig unmöglich. Sie sind beseitigt, namentlich zunächst durch die Entschlossenheit des Bundesfeldherrn, und es wird jetzt auf einer anderen Grundlage unterhandelt, die eher eine Ausgleichung möglich macht. Diese letztere aber darf man nicht einseitig vom schleswig-holsteinischen Standpunkt aus beurtheilen, sondern muß festhalten, daß Schleswig-Holsteins Sache eine deutsche ist. Ganz Deutschland hat zu entscheiden, ob die Verhältnisse so sind, daß ein augenblickliches Nachgeben vortheilhaft ist oder nicht. In dieser Hinsicht ist alle Sorge getragen, die Verhandlungen finden nur unter Vorbehalt der Genehmigung der Centralgewalt statt. Die Ehre der Herzogthümer und die Ehre Deutschlands wird gewahrt werden. Aber die Sache ist zugleich auch eine europäische geworden. Fast alle Großmächte nehmen an den Unterhandlungen des Waffenstillstandes Theil, und wird kein Frieden geschlossen, so steht ein allgemeiner europäischer Krieg zu befürchten." - Die Auflösung der beiden Freikorps ist nun wirklich erfolgt, blos 600 Schleswig-Holsteiner sind in's reguläre Militär aufgenommen worden.

Ungarn.
Pesth, 18. Juli.

Wenn ich mich nicht irre, so wird von Seite unseres Ministeriums in den nächsten Tagen ein Schritt geschehen, der Oesterreich und Ungarn wieder näher zusammen

Frankfurt.

Vor etwa zwei Jahren wurde Dr. Freiberg in Berlin wegen des bekannten Omnibusunternehmens in Berlin als gemeiner Dieb eingesteckt. Man sprach damals von manchen Compagnons bei dieser schmutzigen Geschichte, die der Strafe des Gesetzes entgingen. Heute lesen wir in der Reichstagszeitung folgende Anfrage:

Ist der Reichsjustizminister Dr. Heckscher derselbe Dr. Heckscher aus Hamburg, welcher bei dem Omnibusunternehmen des Dr. Freiberg in Berlin ‒ glorreichen Andenkens ‒ betheiligt war?

(R. Z.)
103 Berlin, 23. Juli.

Die Verfassungs-Kommission wird ihre Arbeit bald vollendet haben. Die zwei letzten Abtheilungen, „von der richterlichen Gewalt“ und „von den Finanzen“ enthalten manches Neue. Besondere Anerkennung findet die Bestimmung: „Die Verleihung von Titeln, die nicht unmittelbar mit dem Amte verbunden sind, und von Orden, so wie die Zuwendung von Gratifikationen an Richter darf nicht stattfinden.“ ‒ „Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gerichte in Zivil- und Strafsachen sollen öffentlich sein.“ ‒ „Bei den mit schwerer Strafe bedrohten Handlungen ‒ Verbrechen ‒ so wie bei politischen und Preßvergehen, darf die Entscheidung über die Schuld des Angeklagten nur durch Geschworne erfolgen, deren Einrichtung durch ein Gesetz geregelt wird, welches der Verfassungsurkunde beigefügt ist.“ ‒ „Es ist keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Zivil- und Militärbeamte wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Rechtsverletzungen gerichtlich zu belangen.“

‒ „Die Richter werden vom Könige auf ihre Lebenszeit ernannt. Sie können nur durch Urtheil und Recht aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, ihres Amtes entsetzt, zeitweise enthoben, unfreiwillig an eine andere Stelle gesetzt oder pensionirt werden. Auf die Staats-Anwälte finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Auf die Versetzungen, welche durch Veränderungen in der Organisation der Gerichte oder ihrer Bezirke nöthig werden, finden obige Bestimmungen keine Anwendung.

In den Finanzangelegenheiten hat die Verfassungs-Kommission noch folgende Bestimmungen aufgenommen: „ In Betreff der Steuern können Bevorzugungen nicht eingeführt werden. Die bestehende Steuergesetzgebung soll einer Revision unterworfen und dabei jede solche Bevorzugung abgeschafft werden.“ ‒ „Gebühren können Staats- oder Kommunal-Beamte nur auf Grund des Gesetzes erheben.“ ‒ „Die Aufnahme von Anleihen für die Staatskasse findet nur auf Grund eines Gesetzes statt. Dasselbe gilt von der Uebernahme von Garantien zu Lasten des Staates.“ ‒ „Zu Etatsüberschreitungen ist die nachträgliche Genehmigung der Kammern erforderlich.“ ‒ „Die Rechnungen über den Staatshaushalt werden von der Ober-Rechnungs-Kammer geprüft und festgestellt. Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt jeden Jahres wird von der Ober-Rechnungs-Kammer den Kammern zur Entlastung der Staats-Regierung vorgelegt.“

Ein feiges, heimliches Denunciationswesen, welches an die niederträchtigsten Zeiten des römischen Kaiserreichs erinnert, greift hier immer mehr und mehr und sich. Es ist Thatsache, daß sich reaktionäre Vereine förmlich damit beschäftigen, nicht allein alle freimüthigen Erzeugnisse der Presse, sondern auch mündliche Aeußerungen der demokratisch-gesinnten Bevölkerung, wahre und unwahre, zu denunziren. Die Untersuchungsrichter sind mit Voruntersuchungen aller Art überhäuft. Jede Aeußerung, sobald sie eine hohe Person oder Staatsbehörde nur entfernt betrifft, wird der Staatsanwaltschaft angezeigt. ‒ Hat Jemand das besondere Mißfallen der reaktionären Partei erregt, so beschließt sie, ihn so bald wie möglich unschädlich zu machen, und wenn sie ihn auch falsch anschuldigen sollte. In diesem Falle befindet sich der Abgeordnete des dritten Berliner Wahlbezirks, Behrends, zur äußersten Linken gehörend, der jetzt erst in einem anonymen Briefe dem Staatsanwalt denunzirt wird, am 14. Juni, vor Erstürmung des Zeughauses, als die Deputation wegen Ausdehnung der Volksbewaffnung ohne genügenden Bescheid vom Kriegsminister zurückgekommen war, gerufen zu haben: „Nun zu den Waffen!“ Der Denunziant ist durch die Bemühungen der Kriminalpolizei ermittelt und er hat sich bereit erklärt, seine Anzeige zu beschwören. Er darf aber keinesfalls zum Eide gelassen werden, denn es ist offenbar, daß er einen Meineid leistet, um der Strafe einer falschen Denunziation zu entgehen.

Die Ausarbeitung der neuen Kommunalordnung soll im Ministerium beendigt sein. Sie ist für Land- und Stadtgemeinden gleichmäßig, sie hat aber einen Wahlcensus. Zur Wahl der Gemeindevorsteher ist Jeder berechtigt, der das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat, im vollen Besitze der bürgerlichen Rechte ist und ein Jahr in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat. Außerdem muß er ein Grundstück besitzen, oder in allen Orten unter 5000 Einwohnern ein Einkommen von 150 Thlr. jährlich; in Orten von 5-10000 Einwohnern ein Einkommen von 175 Thlr. jährlich; und in den Städten über 10,000 Einwohnern ein Einkommen von 200 Thlr. jährlich bestimmt nachweisen können. Wahrscheinlich haben wir die Vorlage dieses Gesetzes schon in einigen Tagen zu erwarten.

Berlin.

Dem Prozeß gegen Urban und Genossen wegen Aufruhrs wird noch ein Nachspiel folgen, da dem Vernehmen nach auch gegen den Studenten Feenburg, den Schauspieler Trzeck und den Maler Glade die Versetzung in den Anklagezustand beschlossen worden ist.

(Nat.-Z.)

‒ Die Neue Preußische Zeitung theilt mit: Man unterhält sich von einem Briefe des Königs von Hannover an unsern Hof, nach welchem derselbe durchaus nicht gewillt sein soll, die Frankfurter Beschlüsse anzuerkennen, und für den Fall, daß man versuchen sollte, ihn dazu zu zwingen, mit Englands Intervention zu seinen Gunsten droht.

* Frankfurt a. d. O.

Das Amtsblatt der hiesigen Regierung enthält eine Bekanntmachung, worin es heißt: „Nach den gemachten Erfahrungen haben die seither zu erstatten gewesenen vierteljährigen Sanitätsberichte den daran geknüpften Erwartungen nicht entsprochen, indem der von vielen Medizinalpersonen bewiesene Mangel an Bereitwilligkeit zur Erstattung der von ihnen an die betreffenden Kreisphysiker einzusendenden vierteljährigen Beiträge theils den Physikern das erforderliche Material zu den von ihnen an die betreffende Regierung einzureichenden Kreis-Sanitätsberichten vorenthalten, theils zu einer auf lange hinaus sich erstreckenden, die Zwecke der ganzen Einrichtung vereitelnden Verzögerung der Zusammenstellung dieser Berichte zu einem Departements- und Provinzial-Sanitätsbericht die Veranlassung gegeben hat. In Erwägung dieser Umstände hat das Königliche Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten beschlossen, die Verordnung, wonach die nicht im Staatsdienste stehenden Medizinalpersonen vierteljährige Beiträge zu den seitens der Kreis-Physiker zu erstattenden Quartal-Kreis-Sanitäts-Berichten zu iefern hatten, so wie die daran sich knüpfenden Verordnungen wegen der zu erstattenden Kreis-Departements- und Provinzial-Sanitätsberichte, aufzuheben.

Indem wir diese Bestimmung auf den Grund eines Cirkular-Erlasses des gedachten Ministeriums vom 1. d. M. zur Kenntniß der Kreisphysiker und der sämmtlichen betheiligten Medizinal-Personen bringen, sprechen wir das Vertrauen aus, das diejenigen Medizinal-Personen, welche seither durch Einsendung werthvoller Beiträge zu den Sanitäts-Berichten sich ausgezeichnet haben, aus freiwilligem Antriebe auch fernerhin fortfahren werden, ihre Beobachtungen, namentlich insofern diese sich auf den herrschend gewesenen genius epidemicus und die etwa vorgekommenen epidemischen, endemischen und kontagiösen Krankheiten beziehen, uns entweder unmittelbar oder durch die Kreisphysiker mitzutheilen und zugehen zu lassen. Um solchen Aerzten, so weit es möglich ist, eine Anerkennung zu Theil werden zu lassen, soll bei Anmeldungen zur Kreisphysikats-Prüfung, so wie bei den Vorschlägen wegen Wiederbesetzung erledigter Medizinal-Beamtenstellen, dem Ministerium jedesmal angezeigt werden, ob und eventuell was von den betreffenden Medizinal-Personen in der in Rede stehenden Beziehung geleistet worden ist.

Uebrigens bemerken wir, daß es in Betreff der Erstattung und Einrichtung der vierteljährigen Veterinair-Berichte bei der zur Zeit bestehenden Anordnung verbleibt.

* Wiesbaden, 22. Juli.

In der heutigen Kammersitzung kamen die jüngsten Vorfälle zur Sprache. Abg. Schütz interprettirt wegen Einführung des öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahrens, und verlangt, daß die inhaftirten „Rebellen“ nur nach diesem gerichtet würden; Minister Hergenhahn verspricht die Gesetzvorlage in wenigen Tagen. Keim interpellirt wegen der nach Wiesbaden gezogenen Bundestruppen; Hergenhahn erklärt, daß nach „Herstellung der Ordnung“ ein Theil derselben schon abgezogen sei, die übrigen in zwei Tagen entfernt würden. Endlich stellt der neueingetretene Abg. Raht den Antrag auf Ernennung eines Ausschusses, welcher untersuchen soll, ob die von der Regierung ergriffenen Maßregeln gerechtfertigt erschienen. Nach längeren stürmischen Debatten, wobei mehrere Redner zur Ordnung gerufen werden, und die Herren Hergenhahn und Raht die Versammlung mit ihren gegenseitigen Schwächen zu unterhalten suchen, wird der Antrag Rath's von der Majorität verworfen.

* Neustadt a. d. H., 21. Juli.

Die Deputation der Heidelberger Bürger, welche beim Ministerium die Rücknahme des Verbotes des demokratischen Studentenvereins nachsuchte, hat gestern dahier den Studenten die abschlägige Antwort überbracht: das Ministerium erklärt, daß die übrigen demokratischen Vereine nur, weil sie nicht „öffentliche“ Statuten wie der Studentenverein haben, geduldet würden. Die Studenten haben sich darauf, trotz der Androhung der Relegation geweigert, zurückzukehren und eine Beschwerdeschrift an die Nationalversammlung gerichtet. ‒ Aus Tübingen ist eine Deputation mit einer Anerkennungsadresse angekommen.

Mainz, 22. Juli.

Heute Abend ist endlich der Wunsch aller Freunde der bürgerlichen Freiheit und gesetzlichen Ordnung in unserer Stadt in Erfüllung gegangen: der konstitutionell-monarchische Verein hat sich gebildet und zählt bereits 400 Mitglieder. Von dem konstitutionellen Verein in Wiesbaden wurde er mit einer freudigen Aufmunterungsadresse begrüßt. Es wurde eine Adresse an die National-Versammlung beschlossen.

(F. O.-P.-A.-Z.)
Von der Bergstraße, 17. Juli.

Die böse Welt mißt den raschen Tod der Frau v. Rothschild dem Aerger zu, welchen diese Dame dadurch erlitten, daß der Erzherzog Johann sich freundlich dem Hause Bethmann genähert, Equipage u. s. w. entgegengenommen, woher denn auch wohl genanntes Haus die Reichsbanquierstellung antreten werde. Soviel ist gewiß, daß das Haus Rothschild sich etwas an Oestreich verrechnet hat. Es soll nämlich vor Monden, wo Oestreich in Italien stets mehr Boden verlor, jede weiteren Vorschüsse verweigert, selbst einige Hunderttausende zurückgehalten haben, während es doch an genanntem Staate in früheren Jahren wenigstens zehn bis fünfzehn Millionen Gulden baar verdiente.

(V. Z.)
17 Prag, 21. Juli.

Der kommandirende General Fürst Windisch-Gratz hat endlich mit folgender Bekanntmachung den Belagerungszustand aufgehoben. (Siehe unser gestriges Blatt.) Nun, was sagen Sie zu diesem Produkte Sr. Durchlaucht? Sollte man nicht glauben, daß wir hier, in einem konstitutionellen Staate, von dem bon plaisir eines persischen Satrapen, eines türkischen Pascha abhängig sind? Und wirklich sage ich keine Lüge, wenn ich dieses versichere. Die Willkür von Seiten der Militärbehörde kannte in der letzten Zeit keine Gränze mehr. Die Prager Bürgerschaft, die, als sie noch bewaffnet war, nicht viel Muth gezeigt hat, ist jetzt nach ihrer Entwaffnung gänzlich null. Die willkürlichsten Verhaftungen nehmen kein Ende. Noch vorgestern wurde ein Bürger, der sich etwas unzart gegen den Fürsten Windisch-Grätz in einem Gasthause ausgedrückt und von einem „Spitzel“ sogleich denunzirt worden war, im Gasthause selbst von einem Detachement Militär aufgehoben und aufs Schloß abgeliefert. Das Korps der Swornost ist, als bei der Pfingstwoche am meisten betheiligt, aufgelöst und das Tragen der Abzeichen desselben von der Polizeibehörde bei Strafe untersagt. Die willkürlichen, zwangsweisen Enrollirungen von Studenten in die Regimenter dauert fort. Die Kreisbehörden erlassen förmliche Weisungen an ihre Beamten, vorzüglich die Studenten auszuheben, weil sie hauptsächlich an den letzten Ereignissen schuld seien, und doch existirt ein Gesetz, welches einen jeden Studenten, der Frequentations-Zeugnisse, die nach einer neuern Verordnung die Vorzugsklassen (Zeugnisse der guten Aufführung) ersetzen, aufzuweisen hat, vor dem Militärdienst sicher stellt; allein wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter ‒ und hier muckst Niemand. Die Stadt ist ruhig, aber die Einwohnerschaft hat durch diese Ereignisse einen Schlag, hinsichtlich der Ausübung ihrer konstitutionellen Rechte erhalten, von dem sie sich sobald nicht erholen wird; bei allem was man thut, fragt man erst, ob es Windisch-Grätz auch erlaubt. Die Truppen werden vom Hradschin herab und ein Lager beim Invalidenhause beziehen; ob sie bald vermindert werden, weiß ich nicht, jedoch ist vor einigen Tagen eine Abtheilung Latour nach Italien abgegangen. Unsere einzige Hoffnung auf die Regulirung unserer Verhältnisse beruht auf dem Reichstage.

* Wien, 21. Juli.

In der 8. vorbereitenden Sitzung, welche anderweitig auch die zweite ordentliche genannt wird, nahm die konstituirende Reichsversammlung die in einer der vorbereitenden Sitzungen debattirte vorläufige Geschäftsordnung einstimmig und ohne Diskussion an. Der Alterspräsident fordert nun zur Wahl eines wirklichen Präsidenten auf. Resultat der Abstimmung: Dr. F. Schmitt (aus Wien) erhielt unter 289 Stimmen 259. Er übernimmt demnach den Vorsitz. Zum Vicepräsidenten wird Dr. Strobach (aus Prag) mit 258 Stimmen ernannt und zweiter Vicepräsident wird Hagenauer (für Triest) mit 234 St. Fischhof bringt zur Diskussion, ob die Eröffnungsrede des Erzherzogs durch einen bloßen Vortrag des Präsidenten oder durch eine Adresse beantwortet werden soll. Man entscheidet sich für Ersteres. Borrosch bemerkt noch, daß der Vortrag sich bloß „in der Sphäre des Gemüths“ bewegen soll. Die Sitzung wird bis Abends 7 Uhr vertagt und nach der Wiedereröffnung zur Wahl der Schriftführer geschritten. Die bisherigen Ordner werden durch Akklamation bestätigt. Die nächste Sitzung wird am 24. Juli stattfinden.

Wien, 21. Juli.

Eben eingehenden Privat-Nachrichten zu Folge sind die Ungarn am 15. Bei Szegedin von den Kroaten und Serbiern aufs Haupt geschlagen worden.

‒ Die A. Oestr. Zeitg. will Nachrichten erhalten haben, aus denen hervorgehe, daß Karl Albert dem Festungskommandanten von Mantua, General der Kavallerie, von Gorzkowsky, den Antrag gemacht, ihm die Festung Mantua für eine halbe Million Gulden zu verkaufen. Andere aus Verona angelangte Nachrichten sprechen von einem Siege der Oestreicher bei Villafranca und der Gefangennahme von 3000 Piemontesen. Auch sollen 19 Kanonen erbeutet sein.

Es ist hier die 1. Nr. der „Allgemeinen slawischen Zeitung“ unter Terebelsky's Redaktion erschienen und bringt das bereits bekannte Manifest des Prager Slawenkongresses. Wie ich höre will Johann den Reichstag erst am 26. d. Mts. eröffnen.

* Wien, 21. Juli.

Der Zweifel Vieler an dem Einrücken der Russen in der Moldau ist jetzt nicht mehr möglich. Es ist heute die offizielle Bestätigung des Einrückens hier angelangt.

* Rendsburg, 22. Juli.

Heute fand die Schlußsitzung der schleswig-holstein'schen Ständeversammlung statt. Das Regierungsmitglied Reventlou-Preetz stattet über die diplomatischen Verhandlungen Bericht ab, und sagt unter Anderem: „Was die gegenwärtigen Verhältnisse betrifft, so sind die zuerst aufgestellten Waffenstillstandsbedingungen völlig unmöglich. Sie sind beseitigt, namentlich zunächst durch die Entschlossenheit des Bundesfeldherrn, und es wird jetzt auf einer anderen Grundlage unterhandelt, die eher eine Ausgleichung möglich macht. Diese letztere aber darf man nicht einseitig vom schleswig-holsteinischen Standpunkt aus beurtheilen, sondern muß festhalten, daß Schleswig-Holsteins Sache eine deutsche ist. Ganz Deutschland hat zu entscheiden, ob die Verhältnisse so sind, daß ein augenblickliches Nachgeben vortheilhaft ist oder nicht. In dieser Hinsicht ist alle Sorge getragen, die Verhandlungen finden nur unter Vorbehalt der Genehmigung der Centralgewalt statt. Die Ehre der Herzogthümer und die Ehre Deutschlands wird gewahrt werden. Aber die Sache ist zugleich auch eine europäische geworden. Fast alle Großmächte nehmen an den Unterhandlungen des Waffenstillstandes Theil, und wird kein Frieden geschlossen, so steht ein allgemeiner europäischer Krieg zu befürchten.“ ‒ Die Auflösung der beiden Freikorps ist nun wirklich erfolgt, blos 600 Schleswig-Holsteiner sind in's reguläre Militär aufgenommen worden.

Ungarn.
Pesth, 18. Juli.

Wenn ich mich nicht irre, so wird von Seite unseres Ministeriums in den nächsten Tagen ein Schritt geschehen, der Oesterreich und Ungarn wieder näher zusammen

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          <head>Frankfurt.</head>
          <p>Vor etwa zwei Jahren wurde Dr. Freiberg in Berlin wegen des bekannten                         Omnibusunternehmens in Berlin als gemeiner Dieb eingesteckt. Man sprach                         damals von manchen Compagnons bei dieser schmutzigen Geschichte, die der                         Strafe des Gesetzes entgingen. Heute lesen wir in der Reichstagszeitung                         folgende Anfrage:</p>
          <p>Ist der Reichsjustizminister <hi rendition="#g">Dr. Heckscher</hi> derselbe <hi rendition="#g">Dr. Heckscher</hi> aus Hamburg, welcher bei dem                         Omnibusunternehmen des <hi rendition="#g">Dr. Freiberg</hi> in Berlin &#x2012;                         glorreichen Andenkens &#x2012; betheiligt war?</p>
          <bibl>(R. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar056_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 23. Juli.</head>
          <p>Die <hi rendition="#g">Verfassungs-Kommission</hi> wird ihre Arbeit bald                         vollendet haben. Die zwei letzten Abtheilungen, &#x201E;von der richterlichen                         Gewalt&#x201C; und &#x201E;von den Finanzen&#x201C; enthalten manches Neue. Besondere Anerkennung                         findet die Bestimmung: &#x201E;<hi rendition="#g">Die Verleihung von Titeln, die                             nicht unmittelbar mit dem Amte verbunden sind, und von Orden, so wie die                             Zuwendung von Gratifikationen an Richter darf nicht stattfinden.&#x201C;</hi> &#x2012;                         &#x201E;Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gerichte in Zivil- und Strafsachen                         sollen öffentlich sein.&#x201C; &#x2012; &#x201E;Bei den mit schwerer Strafe bedrohten Handlungen                         &#x2012; <hi rendition="#g">Verbrechen</hi> &#x2012; so wie bei <hi rendition="#g">politischen</hi> und <hi rendition="#g">Preßvergehen,</hi> darf die                         Entscheidung über die Schuld des Angeklagten <hi rendition="#g">nur durch                             Geschworne</hi> erfolgen, deren Einrichtung durch ein Gesetz geregelt                         wird, welches der Verfassungsurkunde beigefügt ist.&#x201C; &#x2012; &#x201E;Es ist keine                         vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Zivil- und                         Militärbeamte wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten                         Rechtsverletzungen gerichtlich zu belangen.&#x201C;</p>
          <p>&#x2012; &#x201E;Die Richter werden vom Könige auf ihre Lebenszeit ernannt. Sie können nur                         durch Urtheil und Recht aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und                         bestimmt haben, ihres Amtes entsetzt, zeitweise enthoben, unfreiwillig an                         eine andere Stelle gesetzt oder pensionirt werden. Auf die <hi rendition="#g">Staats-Anwälte</hi> finden diese Bestimmungen keine                         Anwendung. Auf die Versetzungen, welche durch Veränderungen in der                         Organisation der Gerichte oder ihrer Bezirke nöthig werden, finden obige                         Bestimmungen keine Anwendung.</p>
          <p>In den <hi rendition="#g">Finanzangelegenheiten</hi> hat die                         Verfassungs-Kommission noch folgende Bestimmungen aufgenommen: &#x201E; In Betreff                         der Steuern können Bevorzugungen nicht eingeführt werden. Die bestehende                         Steuergesetzgebung soll einer Revision unterworfen und dabei jede solche                         Bevorzugung abgeschafft werden.&#x201C; &#x2012; &#x201E;Gebühren können Staats- oder                         Kommunal-Beamte nur auf Grund des Gesetzes erheben.&#x201C; &#x2012; &#x201E;Die Aufnahme von                         Anleihen für die Staatskasse findet nur auf Grund eines Gesetzes statt.                         Dasselbe gilt von der Uebernahme von Garantien zu Lasten des Staates.&#x201C; &#x2012; &#x201E;Zu                         Etatsüberschreitungen ist die nachträgliche Genehmigung der Kammern                         erforderlich.&#x201C; &#x2012; &#x201E;Die Rechnungen über den Staatshaushalt werden von der                         Ober-Rechnungs-Kammer geprüft und festgestellt. Die allgemeine Rechnung über                         den Staatshaushalt jeden Jahres wird von der Ober-Rechnungs-Kammer den                         Kammern zur Entlastung der Staats-Regierung vorgelegt.&#x201C;</p>
          <p>Ein feiges, heimliches Denunciationswesen, welches an die niederträchtigsten                         Zeiten des römischen Kaiserreichs erinnert, greift hier immer mehr und mehr                         und sich. Es ist Thatsache, daß sich reaktionäre Vereine förmlich damit                         beschäftigen, nicht allein alle freimüthigen Erzeugnisse der Presse, sondern                         auch mündliche Aeußerungen der demokratisch-gesinnten Bevölkerung, wahre und                         unwahre, zu denunziren. Die Untersuchungsrichter sind mit Voruntersuchungen                         aller Art überhäuft. Jede Aeußerung, sobald sie eine hohe Person oder                         Staatsbehörde nur entfernt betrifft, wird der Staatsanwaltschaft angezeigt.                         &#x2012; Hat Jemand das besondere Mißfallen der reaktionären Partei erregt, so                         beschließt sie, ihn so bald wie möglich unschädlich zu machen, und wenn sie                         ihn auch falsch anschuldigen sollte. In diesem Falle befindet sich der                         Abgeordnete des dritten Berliner Wahlbezirks, <hi rendition="#g">Behrends,</hi> zur äußersten Linken gehörend, der jetzt erst in einem                         anonymen Briefe dem Staatsanwalt denunzirt wird, am 14. Juni, vor Erstürmung                         des Zeughauses, als die Deputation wegen Ausdehnung der Volksbewaffnung ohne                         genügenden Bescheid vom Kriegsminister zurückgekommen war, gerufen zu haben:                         &#x201E;Nun zu den Waffen!&#x201C; Der Denunziant ist durch die Bemühungen der                         Kriminalpolizei ermittelt und er hat sich bereit erklärt, seine Anzeige zu                         beschwören. Er darf aber keinesfalls zum Eide gelassen werden, denn es ist                         offenbar, daß er einen Meineid leistet, um der Strafe einer falschen                         Denunziation zu entgehen.</p>
          <p>Die Ausarbeitung der neuen Kommunalordnung soll im Ministerium beendigt sein.                         Sie ist für Land- und Stadtgemeinden gleichmäßig, sie hat aber einen <hi rendition="#g">Wahlcensus.</hi> Zur Wahl der Gemeindevorsteher ist Jeder                         berechtigt, der das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat, im vollen Besitze der                         bürgerlichen Rechte ist und ein Jahr in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat.                         Außerdem muß er ein Grundstück besitzen, oder in allen Orten unter 5000                         Einwohnern ein Einkommen von 150 Thlr. jährlich; in Orten von 5-10000                         Einwohnern ein Einkommen von 175 Thlr. jährlich; und in den Städten über                         10,000 Einwohnern ein Einkommen von 200 Thlr. jährlich bestimmt nachweisen                         können. Wahrscheinlich haben wir die Vorlage dieses Gesetzes schon in                         einigen Tagen zu erwarten.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar056_006" type="jArticle">
          <head>Berlin.</head>
          <p>Dem Prozeß gegen Urban und Genossen wegen Aufruhrs wird noch ein Nachspiel                         folgen, da dem Vernehmen nach auch gegen den Studenten Feenburg, den                         Schauspieler Trzeck und den Maler Glade die Versetzung in den Anklagezustand                         beschlossen worden ist.</p>
          <bibl>(Nat.-Z.)</bibl>
          <p>&#x2012; Die Neue Preußische Zeitung theilt mit: Man unterhält sich von einem Briefe                         des Königs von Hannover an unsern Hof, nach welchem derselbe durchaus nicht                         gewillt sein soll, die Frankfurter Beschlüsse anzuerkennen, und für den                         Fall, daß man versuchen sollte, ihn dazu zu zwingen, mit Englands                         Intervention zu seinen Gunsten droht.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar056_007" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Frankfurt a. d. O.</head>
          <p>Das Amtsblatt der hiesigen Regierung enthält eine Bekanntmachung, worin es                         heißt: &#x201E;Nach den gemachten Erfahrungen haben die seither zu erstatten                         gewesenen vierteljährigen Sanitätsberichte den daran geknüpften Erwartungen                         nicht entsprochen, indem der von vielen Medizinalpersonen bewiesene Mangel                         an Bereitwilligkeit zur Erstattung der von ihnen an die betreffenden                         Kreisphysiker einzusendenden vierteljährigen Beiträge theils den Physikern                         das erforderliche Material zu den von ihnen an die betreffende Regierung                         einzureichenden Kreis-Sanitätsberichten vorenthalten, theils zu einer auf                         lange hinaus sich erstreckenden, die Zwecke der ganzen Einrichtung                         vereitelnden Verzögerung der Zusammenstellung dieser Berichte zu einem                         Departements- und Provinzial-Sanitätsbericht die Veranlassung gegeben hat.                         In Erwägung dieser Umstände hat das Königliche Ministerium der geistlichen,                         Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten beschlossen, die Verordnung,                         wonach die nicht im Staatsdienste stehenden Medizinalpersonen vierteljährige                         Beiträge zu den seitens der Kreis-Physiker zu erstattenden                         Quartal-Kreis-Sanitäts-Berichten zu iefern hatten, so wie die daran sich                         knüpfenden Verordnungen wegen der zu erstattenden Kreis-Departements- und                         Provinzial-Sanitätsberichte, aufzuheben.</p>
          <p>Indem wir diese Bestimmung auf den Grund eines Cirkular-Erlasses des                         gedachten Ministeriums vom 1. d. M. zur Kenntniß der Kreisphysiker und der                         sämmtlichen betheiligten Medizinal-Personen bringen, sprechen wir das                         Vertrauen aus, das diejenigen Medizinal-Personen, welche seither durch                         Einsendung werthvoller Beiträge zu den Sanitäts-Berichten sich ausgezeichnet                         haben, aus freiwilligem Antriebe auch fernerhin fortfahren werden, ihre                         Beobachtungen, namentlich insofern diese sich auf den herrschend gewesenen                         genius epidemicus und die etwa vorgekommenen epidemischen, endemischen und                         kontagiösen Krankheiten beziehen, uns entweder unmittelbar oder durch die                         Kreisphysiker mitzutheilen und zugehen zu lassen. Um solchen Aerzten, so                         weit es möglich ist, eine Anerkennung zu Theil werden zu lassen, soll bei                         Anmeldungen zur Kreisphysikats-Prüfung, so wie bei den Vorschlägen wegen                         Wiederbesetzung erledigter Medizinal-Beamtenstellen, dem Ministerium                         jedesmal angezeigt werden, ob und eventuell was von den betreffenden                         Medizinal-Personen in der in Rede stehenden Beziehung geleistet worden                         ist.</p>
          <p>Uebrigens bemerken wir, daß es in Betreff der Erstattung und Einrichtung der                         vierteljährigen Veterinair-Berichte bei der zur Zeit bestehenden Anordnung                         verbleibt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar056_008" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wiesbaden, 22. Juli.</head>
          <p>In der heutigen Kammersitzung kamen die jüngsten Vorfälle zur Sprache. Abg. <hi rendition="#g">Schütz</hi> interprettirt wegen Einführung des                         öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahrens, und verlangt, daß die                         inhaftirten &#x201E;Rebellen&#x201C; nur nach diesem gerichtet würden; Minister Hergenhahn                         verspricht die Gesetzvorlage in wenigen Tagen. <hi rendition="#g">Keim</hi> interpellirt wegen der nach Wiesbaden gezogenen Bundestruppen; Hergenhahn                         erklärt, daß nach &#x201E;Herstellung der Ordnung&#x201C; ein Theil derselben schon                         abgezogen sei, die übrigen in zwei Tagen entfernt würden. Endlich stellt der                         neueingetretene Abg. <hi rendition="#g">Raht</hi> den Antrag auf Ernennung                         eines Ausschusses, welcher untersuchen soll, ob die von der Regierung                         ergriffenen Maßregeln gerechtfertigt erschienen. Nach längeren stürmischen                         Debatten, wobei mehrere Redner zur Ordnung gerufen werden, und die Herren                         Hergenhahn und Raht die Versammlung mit ihren gegenseitigen Schwächen zu                         unterhalten suchen, wird der Antrag Rath's von der Majorität verworfen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar056_009" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Neustadt a. d. H., 21. Juli.</head>
          <p>Die Deputation der Heidelberger Bürger, welche beim Ministerium die Rücknahme                         des Verbotes des demokratischen Studentenvereins nachsuchte, hat gestern                         dahier den Studenten die abschlägige Antwort überbracht: das Ministerium                         erklärt, daß die übrigen demokratischen Vereine nur, weil sie nicht <hi rendition="#g">&#x201E;öffentliche&#x201C;</hi> Statuten wie der Studentenverein                         haben, geduldet würden. Die Studenten haben sich darauf, trotz der Androhung                         der Relegation geweigert, zurückzukehren und eine Beschwerdeschrift an die                         Nationalversammlung gerichtet. &#x2012; Aus Tübingen ist eine Deputation mit einer                         Anerkennungsadresse angekommen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar056_010" type="jArticle">
          <head>Mainz, 22. Juli.</head>
          <p>Heute Abend ist endlich der Wunsch aller Freunde der bürgerlichen Freiheit                         und gesetzlichen Ordnung in unserer Stadt in Erfüllung gegangen: der                         konstitutionell-monarchische Verein hat sich gebildet und zählt bereits 400                         Mitglieder. Von dem konstitutionellen Verein in Wiesbaden wurde er mit einer                         freudigen Aufmunterungsadresse begrüßt. Es wurde eine Adresse an die                         National-Versammlung beschlossen.</p>
          <bibl>(F. O.-P.-A.-Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar056_011" type="jArticle">
          <head>Von der Bergstraße, 17. Juli.</head>
          <p>Die böse Welt mißt den raschen Tod der Frau v. Rothschild dem Aerger zu,                         welchen diese Dame dadurch erlitten, daß der Erzherzog Johann sich                         freundlich dem Hause Bethmann genähert, Equipage u. s. w. entgegengenommen,                         woher denn auch wohl genanntes Haus die Reichsbanquierstellung antreten                         werde. Soviel ist gewiß, daß das Haus Rothschild sich etwas an Oestreich                         verrechnet hat. Es soll nämlich vor Monden, wo Oestreich in Italien stets                         mehr Boden verlor, jede weiteren Vorschüsse verweigert, selbst einige                         Hunderttausende zurückgehalten haben, während es doch an genanntem Staate in                         früheren Jahren wenigstens zehn bis fünfzehn Millionen Gulden baar                         verdiente.</p>
          <bibl>(V. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar056_012" type="jArticle">
          <head><bibl><author>17</author></bibl> Prag, 21. Juli.</head>
          <p>Der kommandirende General Fürst Windisch-Gratz hat endlich mit folgender                         Bekanntmachung den Belagerungszustand aufgehoben. (Siehe unser gestriges                         Blatt.) Nun, was sagen Sie zu diesem Produkte Sr. Durchlaucht? Sollte man                         nicht glauben, daß wir hier, in einem konstitutionellen Staate, von dem bon                         plaisir eines persischen Satrapen, eines türkischen Pascha abhängig sind?                         Und wirklich sage ich keine Lüge, wenn ich dieses versichere. Die Willkür                         von Seiten der Militärbehörde kannte in der letzten Zeit keine Gränze mehr.                         Die Prager Bürgerschaft, die, als sie noch bewaffnet war, nicht viel Muth                         gezeigt hat, ist jetzt nach ihrer Entwaffnung gänzlich null. Die                         willkürlichsten Verhaftungen nehmen kein Ende. Noch vorgestern wurde ein                         Bürger, der sich etwas unzart gegen den Fürsten Windisch-Grätz in einem                         Gasthause ausgedrückt und von einem &#x201E;Spitzel&#x201C; sogleich denunzirt worden war,                         im Gasthause selbst von einem Detachement Militär aufgehoben und aufs Schloß                         abgeliefert. Das Korps der Swornost ist, als bei der Pfingstwoche am meisten                         betheiligt, aufgelöst und das Tragen der Abzeichen desselben von der                         Polizeibehörde bei Strafe untersagt. Die willkürlichen, zwangsweisen                         Enrollirungen von Studenten in die Regimenter dauert fort. Die Kreisbehörden                         erlassen förmliche Weisungen an ihre Beamten, vorzüglich die Studenten                         auszuheben, weil sie hauptsächlich an den letzten Ereignissen schuld seien,                         und doch existirt ein Gesetz, welches einen jeden Studenten, der                         Frequentations-Zeugnisse, die nach einer neuern Verordnung die                         Vorzugsklassen (Zeugnisse der guten Aufführung) ersetzen, aufzuweisen hat,                         vor dem Militärdienst sicher stellt; allein wo kein Kläger ist, ist auch                         kein Richter &#x2012; und hier muckst Niemand. Die Stadt ist ruhig, aber die                         Einwohnerschaft hat durch diese Ereignisse einen Schlag, hinsichtlich der                         Ausübung ihrer konstitutionellen Rechte erhalten, von dem sie sich sobald                         nicht erholen wird; bei allem was man thut, fragt man erst, ob es                         Windisch-Grätz auch erlaubt. Die Truppen werden vom Hradschin herab und ein                         Lager beim Invalidenhause beziehen; ob sie bald vermindert werden, weiß ich                         nicht, jedoch ist vor einigen Tagen eine Abtheilung Latour nach Italien                         abgegangen. Unsere einzige Hoffnung auf die Regulirung unserer Verhältnisse                         beruht auf dem Reichstage.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar056_013" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 21. Juli.</head>
          <p>In der 8. vorbereitenden Sitzung, welche anderweitig auch die zweite                         ordentliche genannt wird, nahm die konstituirende Reichsversammlung die in                         einer der vorbereitenden Sitzungen debattirte vorläufige Geschäftsordnung                         einstimmig und ohne Diskussion an. Der Alterspräsident fordert nun zur Wahl                         eines wirklichen Präsidenten auf. Resultat der Abstimmung: <hi rendition="#g">Dr. F. Schmitt</hi> (aus Wien) erhielt unter 289 Stimmen                         259. Er übernimmt demnach den Vorsitz. Zum Vicepräsidenten wird Dr. <hi rendition="#g">Strobach</hi> (aus Prag) mit 258 Stimmen ernannt und                         zweiter Vicepräsident wird Hagenauer (für Triest) mit 234 St. Fischhof                         bringt zur Diskussion, ob die Eröffnungsrede des Erzherzogs durch einen                         bloßen Vortrag des Präsidenten oder durch eine Adresse beantwortet werden                         soll. Man entscheidet sich für Ersteres. Borrosch bemerkt noch, daß der                         Vortrag sich bloß &#x201E;in der Sphäre des Gemüths&#x201C; bewegen soll. Die Sitzung wird                         bis Abends 7 Uhr vertagt und nach der Wiedereröffnung zur Wahl der                         Schriftführer geschritten. Die bisherigen Ordner werden durch Akklamation                         bestätigt. Die nächste Sitzung wird am 24. Juli stattfinden.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar056_014" type="jArticle">
          <head>Wien, 21. Juli.</head>
          <p>Eben eingehenden Privat-Nachrichten zu Folge sind die Ungarn am 15. Bei                         Szegedin von den Kroaten und Serbiern aufs Haupt geschlagen worden.</p>
          <p>&#x2012; Die A. Oestr. Zeitg. will Nachrichten erhalten haben, aus denen hervorgehe,                         daß Karl Albert dem Festungskommandanten von Mantua, General der Kavallerie,                         von Gorzkowsky, den Antrag gemacht, ihm die Festung Mantua für eine halbe                         Million Gulden zu verkaufen. Andere aus Verona angelangte Nachrichten                         sprechen von einem Siege der Oestreicher bei Villafranca und der                         Gefangennahme von 3000 Piemontesen. Auch sollen 19 Kanonen erbeutet                         sein.</p>
          <p>Es ist hier die 1. Nr. der &#x201E;Allgemeinen slawischen Zeitung&#x201C; unter                         Terebelsky's Redaktion erschienen und bringt das bereits bekannte Manifest                         des Prager Slawenkongresses. Wie ich höre will Johann den Reichstag erst am                         26. d. Mts. eröffnen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar056_015" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Wien, 21. Juli.</head>
          <p>Der Zweifel Vieler an dem Einrücken der Russen in der Moldau ist jetzt nicht                         mehr möglich. Es ist heute die offizielle Bestätigung des Einrückens hier                         angelangt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar056_016" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Rendsburg, 22. Juli.</head>
          <p>Heute fand die Schlußsitzung der schleswig-holstein'schen Ständeversammlung                         statt. Das Regierungsmitglied Reventlou-Preetz stattet über die                         diplomatischen Verhandlungen Bericht ab, und sagt unter Anderem: &#x201E;Was die                         gegenwärtigen Verhältnisse betrifft, so sind die zuerst aufgestellten                         Waffenstillstandsbedingungen völlig unmöglich. Sie sind beseitigt,                         namentlich zunächst durch die Entschlossenheit des Bundesfeldherrn, und es                         wird jetzt auf einer anderen Grundlage unterhandelt, die eher eine                         Ausgleichung möglich macht. Diese letztere aber darf man nicht einseitig vom                         schleswig-holsteinischen Standpunkt aus beurtheilen, sondern muß festhalten,                         daß Schleswig-Holsteins Sache eine deutsche ist. Ganz Deutschland hat zu                         entscheiden, ob die Verhältnisse so sind, daß ein augenblickliches Nachgeben                         vortheilhaft ist oder nicht. In dieser Hinsicht ist alle Sorge getragen, die                         Verhandlungen finden nur unter Vorbehalt der Genehmigung der Centralgewalt                         statt. Die Ehre der Herzogthümer und die Ehre Deutschlands wird gewahrt                         werden. Aber die Sache ist zugleich auch eine europäische geworden. Fast                         alle Großmächte nehmen an den Unterhandlungen des Waffenstillstandes Theil,                         und wird kein Frieden geschlossen, so steht ein allgemeiner europäischer                         Krieg zu befürchten.&#x201C; &#x2012; Die Auflösung der beiden Freikorps ist nun wirklich                         erfolgt, blos 600 Schleswig-Holsteiner sind in's reguläre Militär                         aufgenommen worden.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Ungarn.</head>
        <div xml:id="ar056_017" type="jArticle">
          <head>Pesth, 18. Juli.</head>
          <p>Wenn ich mich nicht irre, so wird von Seite unseres Ministeriums in den                         nächsten Tagen ein Schritt geschehen, der Oesterreich und Ungarn wieder                         näher zusammen
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
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</TEI>
[0278/0002] Frankfurt. Vor etwa zwei Jahren wurde Dr. Freiberg in Berlin wegen des bekannten Omnibusunternehmens in Berlin als gemeiner Dieb eingesteckt. Man sprach damals von manchen Compagnons bei dieser schmutzigen Geschichte, die der Strafe des Gesetzes entgingen. Heute lesen wir in der Reichstagszeitung folgende Anfrage: Ist der Reichsjustizminister Dr. Heckscher derselbe Dr. Heckscher aus Hamburg, welcher bei dem Omnibusunternehmen des Dr. Freiberg in Berlin ‒ glorreichen Andenkens ‒ betheiligt war? (R. Z.) 103 Berlin, 23. Juli. Die Verfassungs-Kommission wird ihre Arbeit bald vollendet haben. Die zwei letzten Abtheilungen, „von der richterlichen Gewalt“ und „von den Finanzen“ enthalten manches Neue. Besondere Anerkennung findet die Bestimmung: „Die Verleihung von Titeln, die nicht unmittelbar mit dem Amte verbunden sind, und von Orden, so wie die Zuwendung von Gratifikationen an Richter darf nicht stattfinden.“ ‒ „Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gerichte in Zivil- und Strafsachen sollen öffentlich sein.“ ‒ „Bei den mit schwerer Strafe bedrohten Handlungen ‒ Verbrechen ‒ so wie bei politischen und Preßvergehen, darf die Entscheidung über die Schuld des Angeklagten nur durch Geschworne erfolgen, deren Einrichtung durch ein Gesetz geregelt wird, welches der Verfassungsurkunde beigefügt ist.“ ‒ „Es ist keine vorgängige Genehmigung der Behörden nöthig, um öffentliche Zivil- und Militärbeamte wegen der durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse verübten Rechtsverletzungen gerichtlich zu belangen.“ ‒ „Die Richter werden vom Könige auf ihre Lebenszeit ernannt. Sie können nur durch Urtheil und Recht aus Gründen, welche die Gesetze vorgesehen und bestimmt haben, ihres Amtes entsetzt, zeitweise enthoben, unfreiwillig an eine andere Stelle gesetzt oder pensionirt werden. Auf die Staats-Anwälte finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Auf die Versetzungen, welche durch Veränderungen in der Organisation der Gerichte oder ihrer Bezirke nöthig werden, finden obige Bestimmungen keine Anwendung. In den Finanzangelegenheiten hat die Verfassungs-Kommission noch folgende Bestimmungen aufgenommen: „ In Betreff der Steuern können Bevorzugungen nicht eingeführt werden. Die bestehende Steuergesetzgebung soll einer Revision unterworfen und dabei jede solche Bevorzugung abgeschafft werden.“ ‒ „Gebühren können Staats- oder Kommunal-Beamte nur auf Grund des Gesetzes erheben.“ ‒ „Die Aufnahme von Anleihen für die Staatskasse findet nur auf Grund eines Gesetzes statt. Dasselbe gilt von der Uebernahme von Garantien zu Lasten des Staates.“ ‒ „Zu Etatsüberschreitungen ist die nachträgliche Genehmigung der Kammern erforderlich.“ ‒ „Die Rechnungen über den Staatshaushalt werden von der Ober-Rechnungs-Kammer geprüft und festgestellt. Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt jeden Jahres wird von der Ober-Rechnungs-Kammer den Kammern zur Entlastung der Staats-Regierung vorgelegt.“ Ein feiges, heimliches Denunciationswesen, welches an die niederträchtigsten Zeiten des römischen Kaiserreichs erinnert, greift hier immer mehr und mehr und sich. Es ist Thatsache, daß sich reaktionäre Vereine förmlich damit beschäftigen, nicht allein alle freimüthigen Erzeugnisse der Presse, sondern auch mündliche Aeußerungen der demokratisch-gesinnten Bevölkerung, wahre und unwahre, zu denunziren. Die Untersuchungsrichter sind mit Voruntersuchungen aller Art überhäuft. Jede Aeußerung, sobald sie eine hohe Person oder Staatsbehörde nur entfernt betrifft, wird der Staatsanwaltschaft angezeigt. ‒ Hat Jemand das besondere Mißfallen der reaktionären Partei erregt, so beschließt sie, ihn so bald wie möglich unschädlich zu machen, und wenn sie ihn auch falsch anschuldigen sollte. In diesem Falle befindet sich der Abgeordnete des dritten Berliner Wahlbezirks, Behrends, zur äußersten Linken gehörend, der jetzt erst in einem anonymen Briefe dem Staatsanwalt denunzirt wird, am 14. Juni, vor Erstürmung des Zeughauses, als die Deputation wegen Ausdehnung der Volksbewaffnung ohne genügenden Bescheid vom Kriegsminister zurückgekommen war, gerufen zu haben: „Nun zu den Waffen!“ Der Denunziant ist durch die Bemühungen der Kriminalpolizei ermittelt und er hat sich bereit erklärt, seine Anzeige zu beschwören. Er darf aber keinesfalls zum Eide gelassen werden, denn es ist offenbar, daß er einen Meineid leistet, um der Strafe einer falschen Denunziation zu entgehen. Die Ausarbeitung der neuen Kommunalordnung soll im Ministerium beendigt sein. Sie ist für Land- und Stadtgemeinden gleichmäßig, sie hat aber einen Wahlcensus. Zur Wahl der Gemeindevorsteher ist Jeder berechtigt, der das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat, im vollen Besitze der bürgerlichen Rechte ist und ein Jahr in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat. Außerdem muß er ein Grundstück besitzen, oder in allen Orten unter 5000 Einwohnern ein Einkommen von 150 Thlr. jährlich; in Orten von 5-10000 Einwohnern ein Einkommen von 175 Thlr. jährlich; und in den Städten über 10,000 Einwohnern ein Einkommen von 200 Thlr. jährlich bestimmt nachweisen können. Wahrscheinlich haben wir die Vorlage dieses Gesetzes schon in einigen Tagen zu erwarten. Berlin. Dem Prozeß gegen Urban und Genossen wegen Aufruhrs wird noch ein Nachspiel folgen, da dem Vernehmen nach auch gegen den Studenten Feenburg, den Schauspieler Trzeck und den Maler Glade die Versetzung in den Anklagezustand beschlossen worden ist. (Nat.-Z.) ‒ Die Neue Preußische Zeitung theilt mit: Man unterhält sich von einem Briefe des Königs von Hannover an unsern Hof, nach welchem derselbe durchaus nicht gewillt sein soll, die Frankfurter Beschlüsse anzuerkennen, und für den Fall, daß man versuchen sollte, ihn dazu zu zwingen, mit Englands Intervention zu seinen Gunsten droht. * Frankfurt a. d. O. Das Amtsblatt der hiesigen Regierung enthält eine Bekanntmachung, worin es heißt: „Nach den gemachten Erfahrungen haben die seither zu erstatten gewesenen vierteljährigen Sanitätsberichte den daran geknüpften Erwartungen nicht entsprochen, indem der von vielen Medizinalpersonen bewiesene Mangel an Bereitwilligkeit zur Erstattung der von ihnen an die betreffenden Kreisphysiker einzusendenden vierteljährigen Beiträge theils den Physikern das erforderliche Material zu den von ihnen an die betreffende Regierung einzureichenden Kreis-Sanitätsberichten vorenthalten, theils zu einer auf lange hinaus sich erstreckenden, die Zwecke der ganzen Einrichtung vereitelnden Verzögerung der Zusammenstellung dieser Berichte zu einem Departements- und Provinzial-Sanitätsbericht die Veranlassung gegeben hat. In Erwägung dieser Umstände hat das Königliche Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten beschlossen, die Verordnung, wonach die nicht im Staatsdienste stehenden Medizinalpersonen vierteljährige Beiträge zu den seitens der Kreis-Physiker zu erstattenden Quartal-Kreis-Sanitäts-Berichten zu iefern hatten, so wie die daran sich knüpfenden Verordnungen wegen der zu erstattenden Kreis-Departements- und Provinzial-Sanitätsberichte, aufzuheben. Indem wir diese Bestimmung auf den Grund eines Cirkular-Erlasses des gedachten Ministeriums vom 1. d. M. zur Kenntniß der Kreisphysiker und der sämmtlichen betheiligten Medizinal-Personen bringen, sprechen wir das Vertrauen aus, das diejenigen Medizinal-Personen, welche seither durch Einsendung werthvoller Beiträge zu den Sanitäts-Berichten sich ausgezeichnet haben, aus freiwilligem Antriebe auch fernerhin fortfahren werden, ihre Beobachtungen, namentlich insofern diese sich auf den herrschend gewesenen genius epidemicus und die etwa vorgekommenen epidemischen, endemischen und kontagiösen Krankheiten beziehen, uns entweder unmittelbar oder durch die Kreisphysiker mitzutheilen und zugehen zu lassen. Um solchen Aerzten, so weit es möglich ist, eine Anerkennung zu Theil werden zu lassen, soll bei Anmeldungen zur Kreisphysikats-Prüfung, so wie bei den Vorschlägen wegen Wiederbesetzung erledigter Medizinal-Beamtenstellen, dem Ministerium jedesmal angezeigt werden, ob und eventuell was von den betreffenden Medizinal-Personen in der in Rede stehenden Beziehung geleistet worden ist. Uebrigens bemerken wir, daß es in Betreff der Erstattung und Einrichtung der vierteljährigen Veterinair-Berichte bei der zur Zeit bestehenden Anordnung verbleibt. * Wiesbaden, 22. Juli. In der heutigen Kammersitzung kamen die jüngsten Vorfälle zur Sprache. Abg. Schütz interprettirt wegen Einführung des öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahrens, und verlangt, daß die inhaftirten „Rebellen“ nur nach diesem gerichtet würden; Minister Hergenhahn verspricht die Gesetzvorlage in wenigen Tagen. Keim interpellirt wegen der nach Wiesbaden gezogenen Bundestruppen; Hergenhahn erklärt, daß nach „Herstellung der Ordnung“ ein Theil derselben schon abgezogen sei, die übrigen in zwei Tagen entfernt würden. Endlich stellt der neueingetretene Abg. Raht den Antrag auf Ernennung eines Ausschusses, welcher untersuchen soll, ob die von der Regierung ergriffenen Maßregeln gerechtfertigt erschienen. Nach längeren stürmischen Debatten, wobei mehrere Redner zur Ordnung gerufen werden, und die Herren Hergenhahn und Raht die Versammlung mit ihren gegenseitigen Schwächen zu unterhalten suchen, wird der Antrag Rath's von der Majorität verworfen. * Neustadt a. d. H., 21. Juli. Die Deputation der Heidelberger Bürger, welche beim Ministerium die Rücknahme des Verbotes des demokratischen Studentenvereins nachsuchte, hat gestern dahier den Studenten die abschlägige Antwort überbracht: das Ministerium erklärt, daß die übrigen demokratischen Vereine nur, weil sie nicht „öffentliche“ Statuten wie der Studentenverein haben, geduldet würden. Die Studenten haben sich darauf, trotz der Androhung der Relegation geweigert, zurückzukehren und eine Beschwerdeschrift an die Nationalversammlung gerichtet. ‒ Aus Tübingen ist eine Deputation mit einer Anerkennungsadresse angekommen. Mainz, 22. Juli. Heute Abend ist endlich der Wunsch aller Freunde der bürgerlichen Freiheit und gesetzlichen Ordnung in unserer Stadt in Erfüllung gegangen: der konstitutionell-monarchische Verein hat sich gebildet und zählt bereits 400 Mitglieder. Von dem konstitutionellen Verein in Wiesbaden wurde er mit einer freudigen Aufmunterungsadresse begrüßt. Es wurde eine Adresse an die National-Versammlung beschlossen. (F. O.-P.-A.-Z.) Von der Bergstraße, 17. Juli. Die böse Welt mißt den raschen Tod der Frau v. Rothschild dem Aerger zu, welchen diese Dame dadurch erlitten, daß der Erzherzog Johann sich freundlich dem Hause Bethmann genähert, Equipage u. s. w. entgegengenommen, woher denn auch wohl genanntes Haus die Reichsbanquierstellung antreten werde. Soviel ist gewiß, daß das Haus Rothschild sich etwas an Oestreich verrechnet hat. Es soll nämlich vor Monden, wo Oestreich in Italien stets mehr Boden verlor, jede weiteren Vorschüsse verweigert, selbst einige Hunderttausende zurückgehalten haben, während es doch an genanntem Staate in früheren Jahren wenigstens zehn bis fünfzehn Millionen Gulden baar verdiente. (V. Z.) 17 Prag, 21. Juli. Der kommandirende General Fürst Windisch-Gratz hat endlich mit folgender Bekanntmachung den Belagerungszustand aufgehoben. (Siehe unser gestriges Blatt.) Nun, was sagen Sie zu diesem Produkte Sr. Durchlaucht? Sollte man nicht glauben, daß wir hier, in einem konstitutionellen Staate, von dem bon plaisir eines persischen Satrapen, eines türkischen Pascha abhängig sind? Und wirklich sage ich keine Lüge, wenn ich dieses versichere. Die Willkür von Seiten der Militärbehörde kannte in der letzten Zeit keine Gränze mehr. Die Prager Bürgerschaft, die, als sie noch bewaffnet war, nicht viel Muth gezeigt hat, ist jetzt nach ihrer Entwaffnung gänzlich null. Die willkürlichsten Verhaftungen nehmen kein Ende. Noch vorgestern wurde ein Bürger, der sich etwas unzart gegen den Fürsten Windisch-Grätz in einem Gasthause ausgedrückt und von einem „Spitzel“ sogleich denunzirt worden war, im Gasthause selbst von einem Detachement Militär aufgehoben und aufs Schloß abgeliefert. Das Korps der Swornost ist, als bei der Pfingstwoche am meisten betheiligt, aufgelöst und das Tragen der Abzeichen desselben von der Polizeibehörde bei Strafe untersagt. Die willkürlichen, zwangsweisen Enrollirungen von Studenten in die Regimenter dauert fort. Die Kreisbehörden erlassen förmliche Weisungen an ihre Beamten, vorzüglich die Studenten auszuheben, weil sie hauptsächlich an den letzten Ereignissen schuld seien, und doch existirt ein Gesetz, welches einen jeden Studenten, der Frequentations-Zeugnisse, die nach einer neuern Verordnung die Vorzugsklassen (Zeugnisse der guten Aufführung) ersetzen, aufzuweisen hat, vor dem Militärdienst sicher stellt; allein wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter ‒ und hier muckst Niemand. Die Stadt ist ruhig, aber die Einwohnerschaft hat durch diese Ereignisse einen Schlag, hinsichtlich der Ausübung ihrer konstitutionellen Rechte erhalten, von dem sie sich sobald nicht erholen wird; bei allem was man thut, fragt man erst, ob es Windisch-Grätz auch erlaubt. Die Truppen werden vom Hradschin herab und ein Lager beim Invalidenhause beziehen; ob sie bald vermindert werden, weiß ich nicht, jedoch ist vor einigen Tagen eine Abtheilung Latour nach Italien abgegangen. Unsere einzige Hoffnung auf die Regulirung unserer Verhältnisse beruht auf dem Reichstage. * Wien, 21. Juli. In der 8. vorbereitenden Sitzung, welche anderweitig auch die zweite ordentliche genannt wird, nahm die konstituirende Reichsversammlung die in einer der vorbereitenden Sitzungen debattirte vorläufige Geschäftsordnung einstimmig und ohne Diskussion an. Der Alterspräsident fordert nun zur Wahl eines wirklichen Präsidenten auf. Resultat der Abstimmung: Dr. F. Schmitt (aus Wien) erhielt unter 289 Stimmen 259. Er übernimmt demnach den Vorsitz. Zum Vicepräsidenten wird Dr. Strobach (aus Prag) mit 258 Stimmen ernannt und zweiter Vicepräsident wird Hagenauer (für Triest) mit 234 St. Fischhof bringt zur Diskussion, ob die Eröffnungsrede des Erzherzogs durch einen bloßen Vortrag des Präsidenten oder durch eine Adresse beantwortet werden soll. Man entscheidet sich für Ersteres. Borrosch bemerkt noch, daß der Vortrag sich bloß „in der Sphäre des Gemüths“ bewegen soll. Die Sitzung wird bis Abends 7 Uhr vertagt und nach der Wiedereröffnung zur Wahl der Schriftführer geschritten. Die bisherigen Ordner werden durch Akklamation bestätigt. Die nächste Sitzung wird am 24. Juli stattfinden. Wien, 21. Juli. Eben eingehenden Privat-Nachrichten zu Folge sind die Ungarn am 15. Bei Szegedin von den Kroaten und Serbiern aufs Haupt geschlagen worden. ‒ Die A. Oestr. Zeitg. will Nachrichten erhalten haben, aus denen hervorgehe, daß Karl Albert dem Festungskommandanten von Mantua, General der Kavallerie, von Gorzkowsky, den Antrag gemacht, ihm die Festung Mantua für eine halbe Million Gulden zu verkaufen. Andere aus Verona angelangte Nachrichten sprechen von einem Siege der Oestreicher bei Villafranca und der Gefangennahme von 3000 Piemontesen. Auch sollen 19 Kanonen erbeutet sein. Es ist hier die 1. Nr. der „Allgemeinen slawischen Zeitung“ unter Terebelsky's Redaktion erschienen und bringt das bereits bekannte Manifest des Prager Slawenkongresses. Wie ich höre will Johann den Reichstag erst am 26. d. Mts. eröffnen. * Wien, 21. Juli. Der Zweifel Vieler an dem Einrücken der Russen in der Moldau ist jetzt nicht mehr möglich. Es ist heute die offizielle Bestätigung des Einrückens hier angelangt. * Rendsburg, 22. Juli. Heute fand die Schlußsitzung der schleswig-holstein'schen Ständeversammlung statt. Das Regierungsmitglied Reventlou-Preetz stattet über die diplomatischen Verhandlungen Bericht ab, und sagt unter Anderem: „Was die gegenwärtigen Verhältnisse betrifft, so sind die zuerst aufgestellten Waffenstillstandsbedingungen völlig unmöglich. Sie sind beseitigt, namentlich zunächst durch die Entschlossenheit des Bundesfeldherrn, und es wird jetzt auf einer anderen Grundlage unterhandelt, die eher eine Ausgleichung möglich macht. Diese letztere aber darf man nicht einseitig vom schleswig-holsteinischen Standpunkt aus beurtheilen, sondern muß festhalten, daß Schleswig-Holsteins Sache eine deutsche ist. Ganz Deutschland hat zu entscheiden, ob die Verhältnisse so sind, daß ein augenblickliches Nachgeben vortheilhaft ist oder nicht. In dieser Hinsicht ist alle Sorge getragen, die Verhandlungen finden nur unter Vorbehalt der Genehmigung der Centralgewalt statt. Die Ehre der Herzogthümer und die Ehre Deutschlands wird gewahrt werden. Aber die Sache ist zugleich auch eine europäische geworden. Fast alle Großmächte nehmen an den Unterhandlungen des Waffenstillstandes Theil, und wird kein Frieden geschlossen, so steht ein allgemeiner europäischer Krieg zu befürchten.“ ‒ Die Auflösung der beiden Freikorps ist nun wirklich erfolgt, blos 600 Schleswig-Holsteiner sind in's reguläre Militär aufgenommen worden. Ungarn. Pesth, 18. Juli. Wenn ich mich nicht irre, so wird von Seite unseres Ministeriums in den nächsten Tagen ein Schritt geschehen, der Oesterreich und Ungarn wieder näher zusammen

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 56. Köln, 26. Juli 1848, S. 0278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz056_1848/2>, abgerufen am 21.11.2024.