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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 86. Köln, 26. August 1848.

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Die Anwesenheit dieser Namen in den Debatten, sagt Herr Sancke, sei nur eine rhetorische Figur, eine jener verbrauchten Blumen, die in Belgien, in dem Lande des Nachdrucks, nur noch einen Nachgeruch lassen können.

Wir gehen nicht weiter in die Vertheidigungsrede des Herrn Sancke ein. Bei der Vertheidigung De Rudders, welchen der Prokurator einen kleinen Metzger nennt, der seine Zahlungen eingestellt hat, hebt der Vertheidiger die Kleinlichkeit dieser Anklage hervor. Der kleine Metzger De Rudder hat bloß kleine Zahlungen einstellen können; in der Repräsentanten-Kammer sind große "Metzger", die große Zahlungen eingestellt haben. In Bezug auf das vom Herrn Prokurator erwähnte Komplot, das von Paris aus gegen Brüssel im Gang sein soll, hebt der Vertheiger das Ungesetzliche einer solchen Erwähnung hervor. Der Hr. Prokurator ist wirklich sehr wohl unterrichtet. Jetzt, wo man in Paris an ganz andere Dinge zu denken hat, als an eine belgische Verschwörung, gibt Herr Bavay sein Prokurators-Talent kund, indem er ein Komplott gegen Belgien denunzirt.

Herr Sancke endet mit der Bemerkung, daß man in diesem Prozesse wieder die alte "complicite morale" Guizot's und Louis Philipp's in Anwendung bringen wolle. Man solle ja nicht vergessen, daß heutiges Tages die Männer der Regierung jeden Augenblick wechseln, und daß die Politik von heute nicht mehr für die von morgen einstehen könne.

Herr Faider ist mit der Vertheidigung Delestree's und De Rudder's beauftragt.

Herr Faider weis't nach, daß Delestree's ganzes Verbrechen darin bestand, von Herrn Imbert als ein Mann empfohlen worden zu sein, der gute Propaganda mache! Wer ist Herr Imbert? Herr Imbert war 39 in Belgien geflüchtet, und hatte in Brüssel eine Topffabrik angelegt. Im Februar 48 kehrte er nach Paris zurück und wurde zum Direktor der Tuillerien ernannt. Dieser Imbert, den natürlich die in Paris anwesenden Belgier kannten, wird nun beschuldigt vom Herrn Prokurator, dem Hrn. Delestree dieses gefährliche Schreiben eingehändigt zu haben, und bei dieser Gelegenheit spricht der Prokurator jeden Augenblick von Verletzung der Gastfreundschaft. Ueberhaupt sind die belgischen Bavay's immer da, um den Fremden eine Gastfreundschaft vorzuwerfen, die ihnen, den Belgiern, nicht allein nichts kostet, sondern ihnen sogar Geld einträgt.

Hr. Faider hebt sehr wohl hervor, daß die Anklage gegen die "Nichtsoldaten von Risquons-tout," überhaupt nur auf Briefen beruhe, die aus dem schwarzen Kabinet des Prokurators hervorgegangen. Der Hr. Generalprokurator Bavay excellire in diesem Verfahren. Man solle sich nur eines ähnlichen Falles in Brüssel erinnern, wo der Prokurator ebenfalls von diesem Mittel Gebrauch gemacht habe, wo aber die öffentliche Meinung sich derb gegen dieses undelikate, rohe Verfahren des Bavay ausgesprochen.

Nach Hr., Faider sprach Hr. Kennis für Perrin u. s. w. Alle Vertheidiger kommen darin überein, daß sie dem Prokurator fühlbar machen, es sei ihm weniger um Risquons-tout, als um die Verhaftung einiger Männer zu thun, die man für gefährlich hält. Hr. General Mellinet, ein 80jähriger Greis, vertheidigt sich selbst. Der Eindruck, den dieser Mann aufs Publikum hervorbringt, ist außergewöhnlich. Ich werde Ihnen morgen davon sprechen.

Großbritannien.
Unterhaus, 22. August.

(Fortsetzung des Berichts in der gestrigen Nummer.) Die Zuckerzollbill erhielt trotz aller von Lord G. Bentink vorgebrachten Klauseln und Amendemens schließlich die dritte Lesung. Das Haus vertagte sich dann bis 5 Uhr, wo Hr. Herries auf die Komiteberichte des Ober- und Unterhauses, die Handelsnoth betreffend, zu sprechen kam. Er stellt die Motion, daß diese Berichte gleich zu Anfang der nächsten Session in ernstliche Erwägung gezogen werden. Für die jetzige Session sei die Zeit zu kurz. Zugleich tadelt er alle drei Berichte, welche von den Kommissionen des Unter- und Oberhauses über die Handelsnoth und die "Currency-Frage" vorgelegt worden. Namentlich wendet er sich gegen die Bankakte von 1844. Die gegen sie vorgebrachten Gründe führte der Redner übrigens ganz auf die nämliche Weise im vorigen November aus. Die stärkste Verurtheilung der Peel'schen Akte liege eben darin, daß sie von der Regierung habe suspendirt werden müssen. Die Komiteberichte würden übrigens entgegengesetzt ausgefallen sein, wenn die Abstimmung von den mit der Sache Vertrauten abgehangen. Das Komite sei aber lediglich das Echo Lord J. Russells und des Schatzkanzlers geworden. Nähme man die Aussagen der von den Komite's verhörten Personen zusammen, so liege darin die glänzendste Verurtheilung der Bankakte von 1819 wie der von 1844. In Folge der Herries'schen Motion entspann sich eine lange, mitunter sehr heftige Debatte, an welcher sich natürlich auch Peel betheiligte. Das Resultat war, daß die Motion durchfiel und Herries seinen Entschluß kund gab, gleich Anfangs der nächsten Session die Sache aufs Neue anregen zu wollen

* Unterhaus, 23. Aug.

Beginn der Sitzung um 12 Uhr. Auf eine Interpellation wegen der englischen Flotte im Mittelmeer erwidert Lord J. Russell, daß Parker mit seiner Flotte vor Neapel erschienen, weil die dortige Regierung entgegen dem Wortlaut bestehender Verträge gezwungene Anleihen auch von britischen Unterthanen zu erheben versucht. Bei den weiteren Verhandlungen über das Budget widersetzt sich B. Osborne der Bewilligung der für polnische Flüchtlinge geforderten 10,700 Pf. Er stützt sich darauf, daß es in England selbst noch viel schrecklicheres Elend gebe, dem zuerst abzuhelfen sei. Der Redner ist, wie man sieht, Einer von Denen, die hier nicht helfen wollen, weil dort noch Elend sei, und dort nicht, weil sonst hier die Mittel fehlten. Lord D. Stuart nimmt sich der polnischen Emigrirten aufs Wärmste an. Dagegen tritt Hr. Bright, der Freihandels-Quäcker, wüthend gegen die Bewilligung der Summe auf und ihm schließt sich der liberale Hr. Hume nach Kräften an. Die Bourgeoisie ist über die demokratische Richtung der Polen erbost, daher ihr heftiges Auftretung wider Fortzahlung jener für England ganz lumpigen Unterstützungssumme. (Die Sitzung dauert bei Abgang der Post fort.)

* London, 23. Aug.

Im Oberhause beantragte gestern Lord Derman eine Adreße an die Königin in Betreff der Durchsetzung aller mit fremden Mächten, wegen Abschaffung des afrikanischen Sklavenhandels geschlossenen Verträge, so wie in Betreff der Verfolgung aller in diesem Handel direkt oder indirekt verwickelten britischen Unterthanen. Im Laufe seiner Rede bekämpfte der edle Lord zwei Meinungen, die in der letzten Zeit ziemlich Terrain gewonnen hätten, daß nämlich erstens der Sklavenhandel überhaupt gar nicht zu unterdrücken sei und alle Versuche in diesem Sinne als nutzlos aufzugeben wären, so wie zweitens, daß alle bisher getroffenen Schutzmaßregeln, mehr von Schaden als von Nutzen gewesen seien, indem sie das Scheußliche des Sklavenhandels nur vergrößert hätten.

Lord Brougham unterstützte diese Motion.

* Dublin, 22. Aug.

S. O'Brien wird von J. Henn und Whitefide, Duffy von Butt vertheidigt werden. Meagher hat noch keinen Anwalt bestellt. John Dillon, auf dessen Kopf der Lordlieutenant 300 Pfd. setzte, soll seewärts entkommen sein. Dillon hatte kurz vor Beginn der neuesten irischen Ereignisse geheirathet. In der bei S. O'Brien gefundenen Correspondenz sollen mehrere hohe Geistliche der katholischen Kirche stark kompromittirt sein. Die zuverläßigsten Berichte aus dem Süden stimmen darin überein, daß die Wuth des Volkes immer verbissener und die leibliche Noth immer ärger wird.

Spanien.
Madrid, 18. Aug.

Roca de Togores ist auf so lange zum interimistischen Verweser des Innern ernannt, als Sartorius sich in Sevilla aufhalten dürfte, wo man der Entbindung der Herzogin von Montpensier erst gegen Ende dieses Monats entgegensteht.

Südamerika.
* Rio de Janeiro, 27. Juni.

Von La Plata erfahren wir, daß der französische Bevollmächtigte, Hr. Gros, bei seinem Abgange von Montevideo dem Admiral Lepredour Befehl gegeben, die Blokade von Buenos-Ayres und der dortigen Küste aufzuheben, dagegen die im Besitz von Oribe befindliche banda oriental aufs Strengste zu blokiren. Die Regierung von Montevideo hat mit ihren Finanzmaßregeln entschiedenes Unglück (wie manche europäische Ministerien mit den ihrigen). Kaum hatte sie auf Mehl und Wein eine Steuer gelegt, so mußte sie dieselbe wegen Aufsätzigkeit des Volkes zurücknehmen; dafür hat sie jetzt von den Kaufleuten gefordert, daß sie monatlich 1/4 ihrer bisherigen jährlich gezahlten Steuern entrichten sollen.

Amtliche Nachrichten.

Bekanntmachung.

Um die rekommandirten Briefe, welche früher häufig zur Versendung undeklarirter Kassenanweisungen und anderer geldwerthen Papiere benutzt worden sind, gegen Verletzungen zu sichern, ist im Interesse des korrespondirenden Publikums im Jahre 1844 angeordnet worden, daß rekommandirte Briefe nicht anders, als mit Kreuzkouverten versehen und mit fünf Siegeln sorgfältig verschlossen, von den Postanstalten zur Beförderung mit der Post angenommen werden dürfen.

Nachdem jetzt durch den Erlaß der ermäßigten Porto-Taxe für Geldsendungen dem korrespondirenden Publikum ausreichende Gelegenheit geboten ist. Kassenanweisungen und geldwerthe Papiere deklarirt gegen eine unerheblich höhere Portozahlung zu versenden, als wenn solches undeklarirt geschieht, und daher anzunehmen ist, daß das eigene Interesse die Versender von Geld und Dokumenten abhalten wird, dergleichen Sendungen undeklarirt zur Post zu geben, so soll die Vorschrift in Betreff der Couvertform und des fünffachen Verschlusses rekommandirter Briefe zur Erleichterung des Publikums wieder aufgehoben werden.

Rekommandirte Briefe können daher von jetzt ab in derselben Form und mit demselben einfachen Verschlusse, wie gewöhnliche Briefe, zur Beförderung mit der Post aufgegeben werden.

Berlin, den 19. August 1848.

General-Post-Amt.

Schweidnitz. Vom demokratischen Vereine zu Schweidnitz geht uns folgende Bitte zu:

"Der unterzeichnete Verein hat es sich besonders zur Aufgabe gestellt, durch Einsammlung und Vertheilung milder Gaben den Hinterbliebenen der am Abend des 31. Juli c. in ihrer Dienstpflicht von einer rohen Soldateska unschuldig geopferten Mitbrüder einige Hülfe in ihrer höchst unglücklichen Lage zu verschaffen. Wir richten deshalb an alle Gleichgutgesinnten jeder politischen Färbung die dringende Bitte, durch milde Gaben so kräftig als irgend möglich bei diesem wohlthätigen Unternehmen sich zu betheiligen, und selbst die kleinste Gabe, sei es an Geld, Wäsche, Kleidungsstücke etc. uns zukommen zu lassen. Ueber den Empfang werden wir öffentlich Rechenschaft ablegen. Gleichzeitig mit dieser Aufforderung ergeht von uns die Bitte an sämmtliche demokratische Vereine Deutschlands, zu gleichem Zwecke uns brüderlich die Hand zu reichen, und hoffen wir, daß durch diese Vereinigung dem namenlosen Kummer der Hinterbliebenen genannter Opfer einigermaßen abgeholfen werden kann. Sobald eine beträchtliche Summe bei uns eingegangen sein wird, werden wir zur Berathung über die zweckmäßige Anwendung der empfangenen Gaben alle Betheiligten einladen.

Schweidnitz, den 16. August 1848.

Der demokratische Verein."

Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material]
Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.

Sitzung vom 24. August 1848. Abends 6 Uhr.

Der Gemeinderath beauftragte die Verwaltung, an die Polizei-Direktion das Ersuchen zu stellen, darauf zu halten, daß die zu Markte kommenden großen Quantitäten unreifen Obstes von demselben entfernt werden. -- Die Prüfung und Berathung des Elementar-Schulbüdgets pro 1848 ward begonnen und der Abschnitt "Pfarrschulen" erledigt -- Es wurde eine Kommission aus fünf Mitgliedern ernannt, um unter Zuziehung des Stadtbaumeisters, des Hafenkommissars und des Ingenieurs der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft die bei der zur Sprache gebrachten Herstellung der baufälligen nördlichen Flügelmauer am Sicherheitshafen aufgeworfene Frage: "ob nicht eine Erweiterung des Hafeneingangs in der Weise beliebt werden möchte, daß Dampf- und andere große Schiffe darin Eingang finden könnten?" an Ort und Stelle näher zu prüfen und darüber zu berichten. -- Zur Fortsetzung der städtischen Speise-Anstalt ward ein fernerer Kredit von 2000 Thlr. bewilligt. -- Schließlich wurde ein Niederlassungsgesuch erledigt.

Erklärung.

In Folge der "mehreren Reklamationen", welche der Kölnischen Zeitung, wie sie selber sagt, wegen ihrer Mittheilungen über den Lassalleschen Prozeß zugegangen sind, habe auch ich mir die Mühe genommen, dasjenige, was die K. Ztg. über mein Zeugniß mit "möglichster", aber beschränkter "Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit" nachzuschreiben "beflissen" war, durchzusehen und gefunden, daß auch diese Nachzeichnung ungetreu und wesentlich unvollständig ist. Es wird sich das aus dem Berichte, den die Neue Rheinische Zeitung liefert, näher ergeben.

Ich hätte diese Erklärung an die Kölnische Zeitung selber adressiren sollen, aber ich hatte Angst, unter die betrübten "Vermischten Nachrichten" gesetzt und von einer Redaktionsungezogenheit begleitet zu werden, wie dies heute dem Hrn. v. Lilljeström geschehen ist.

Wenn übrigens diejenigen, welche gegen die Federzeichnungen der Köln. Ztg. reklamiren, sich gefallen lassen müssen, zu "Lassalle u. Consorten" zu gehören, -- eine eben so höfliche als unparteiische Redensart -- so wird der Hauptredakteur der Köln. Ztg. gewiß zufrieden damit sein, sammt seinen genauen und gewissenhaften Berichterstattern *) den "Consorten" des Grafen Hatzfeldt, Herrn von Stockum u. s. w. beigezählt zu werden. Das Publikum möge entscheiden, welche Genossenschaft hier die edlere ist.

Köln, den 24. August 1848.

Heinrich Bürgers.
[Gerichtsprotokoll]
Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl.

(Fortsetzung.)

(Sitzung vom 7. August.)

Polizeirath Dolleschall und Pol. Kommissar Dobler werden unvereidet vernommen. Dolleschall erklärt nichts zu wissen außer was in seinen Akten steht, die er überreicht und die der Präsident curforisch mittheilt. Dobbler sagt, die Gräfin sei bei ihm gewesen, und habe ihm schriftlich angezeigt, daß die Majunke ihren Dienst verlassen und sich zu Hrn. v. Stockum im Kaiserl. Hof begeben habe, sie habe ihre Zurückführung gefordert. Er habe darüber dem Polizeidirektor berichtet und zugleich ihm angegeben, daß die Majunke sich beim Grafen befinden soll; auf Grund dieses Berichtes der aus den Akten verlesen wird, sei jener abschlägige Bescheid ertheilt worden.

Pr. Sie sehen also, Angeklagter, daß dieser Auskunft nur die Angabe der Gräfin zum Grunde zu liegen scheint. Gleichwohl haben Sie gestern mit einer enormen Bestimmtheit jenes Dokument als ein Beweis avancirt.

Angekl. Und es ist dieser Beweis, wie ich gleich nachweisen kann, durchaus nicht erschüttert worden. Ich bitte den Hrn. Präsidenten nachzusehen, ob in der eben verlesenen Eingabe der Gräfin an Dobler nicht blos gesagt ist, einem Gerüchte zufolge solle die Majucke sich bei Hrn. v. Stockum im Kaiserl. Hofe befinden?

Pr. Ja.

Angekl. Wenn ich recht verstanden habe, so will P. K. Dobler unmittelbar auf diese Anzeige hin den Bericht an den Pol.-Direktor gemacht haben. Wenigstens hat er von der Gräfin keine weitere Anzeige erhalten.

Pr. Nun?

Angekl. In dem Berichte aber, den laut Akten Hr. Dobler an Polizei-Direktor Müller macht, heißt es ausdrücklich, die Majunke solle im Hotel Belle Vue zu Deutz beim Grafen Hatzfeld sich aufhalten. Davon stand kein Wort in der Anzeige der Gräfin. Diese hatte gesagt, sie sei bei v. Stockum im Kaiserl. Hofe. Dieser, von der Anzeige der Gräfin ganz verschiedenen Angabe, welche Dobler dem Pol.-Direktor macht, muß also auch eine andere Quelle zum Grunde liegen; höchst wahrscheinlich eine polizeiliche Ermittelung. Ich bitte, den Herrn Pol.-Kommissar Dobler zu fragen, ob eine solche angestellt worden, und ob es nicht diese ist, welche seinem Bericht an Müller unterliegt?

Pr. Haben Sie damals eine polizeiliche Ermittelung anstellen lassen und was liegt Ihrem Berichte, die Majunke halte sich beim Grafen in Deutz auf, da ja hiervon in der Eingabe der Gräfin nichts steht, zu Grunde?

Dobler. Es ist möglich daß eine polizeiliche Ermittelung angestellt, vielleicht in den Kaiserl. Hof geschickt und dort jene Auskunft über die Majunke ertheilt wurde. Ich weiß es aber nicht. Mein Bericht beruht entweder auf der Anzeige der Gräfin oder auf einer polizeilichen Ermittelung.

Pr. Dieser Gegenstand wird sich also nicht aufklären lassen.

Vertheidiger. Ich finde ihn vielmehr bereits sehr aufgeklärt. Ich bemerke noch, daß während Dobler in seinem Berichte sagt, die Majunke solle beim Grafen sein, der Pol.-Direktor Müller ihren Aufenthalt beim Grafen als ein Faktum hinstellt. Dieser Mann ist viel zu gewissenhaft, als daß er auf ein bloßes Gerücht hin hier Entscheidung hätte erlassen und die Majunke in diesen Verdacht bringen sollen. Hiermit endlich stimmt, daß im weitern Verlauf der Akten es in einem Schreiben des Poliz.-Dir. Müller ausdrücklich heißt, die Majunke sei nach Düsseldorf zurückgekehrt.

St.-Prok. trägt darauf an, den Zeugen Gastwirth Rener aus Deutz gleich zu vernehmen, da dieser vielleicht Auskunft ertheilen könne. Die Makunke bemerkt, daß sie nach Düsseldorf gereist sei, um eine Klage gegen die Gräfin am Orte ihres gesetzlichen Domizils anzustellen.

Angekl. Ob die Majunke nicht im Kaiserl. Hof mit v. Stockum zusammengetroffen?

Z. Ja einmal, es war kalt; ich habe da im Kaiserl. Hofe eine Tasse Kaffe getrunken und den Hrn. v Stockum getroffen, der mir aber blos guten Tag gesagt hat. Ein blonder Kellner Namens Julius, der früher in Belle Vue gewohnt hat, hat das gesehen und es dem Hrn. Lassalle mitgetheilt.

Pr. Woher wissen Sie das?

Z. Weil er schon früher für L. rapportirte.

Zeuge Louis Rener, 33 J. alt, Gastwirth zur Belle Vue in Deutz. Die Majunke habe Zuflucht bei ihm gesucht, nachdem sie der Gräfin, welche damals in Köln in der Mohrenstraße wohnte und sie eingesperrt hielt, entflohen war; er habe dem Bürgermeister von Deutz gleich Anzeige davon gemacht. v. Stockum so wenig wie der Graf seien damals bei ihm eingekehrt; seit der Zeit, wo die Gräfin bei ihm gewohnt, sei der Graf nur einmal da gewesen und habe, während er die Eisenbahn abwartete, auf einem besondern Zimmer gespeist; damals habe die Majunke auf jenem Zimmer mit dem Grafen eine Unterredung gehabt.

Majunke. Sie habe mit dem Grafen wegen einer Kommode von ihr gesprochen, die sich unter den Effekten der Gräfin befunden habe, welche bei einem Spediteur in Köln mit Beschlag belegt worden seien. Sie habe diese Kommode zurückgefordert.

Rener. Die Majunke habe auch mit ihm darüber gesprochen, da er zuerst Arrest auf die Sachen habe legen lassen. Der Graf habe sie an seinen Advokaten Widenmann in Düsseldorf verwiesen und die M. sei deshalb dorthin gereist; der Graf habe sie zuerst gar nicht vorlassen wollen.

Vertheidiger Ob Herr Rener die Majunke aus Barmherzigkeit aufgenommen?

Zeuge. Keineswegs. Die M. habe ihn auf die Entscheidung ihres Prozesses mit der Gräfin angewiesen, sie habe damals ein sparsames Leben geführt, ihr Betragen sei stets sehr gut gewesen und die Gräfin habe ihr deswegen besonderes Vertrauen geschenkt. Eben so sei auch Lassalle mit seinem Diener Hoppe bis in die letzte Zeit durchaus zufrieden gewesen und auch über dessen Aufführung sei ihm nichts Nachtheiliges bekannt. -- Alles, was von Lassalle oder den ihn besuchenden Freunden verzehrt wurde, sei auf Rechnung der Gräfin gestellt worden; diese Rechnung habe von August 1846 bis Oktober 1847 circa 6500 Thlr. betragen; für diese Summe sei er größtentheils auf die Alimente verwiesen, welche der Graf der Gräfin zu entrichten habe; der Graf habe ihm 4000 Thlr. bezahlt gegen einen Revers, zufolge dessen er sich für des Grafen Schuldner erklärt im Falle, daß seine Forderung in dem schwebenden Kassationsprozesse nicht anerkannt würde. Von Lassalle habe er für Rechnung der Gräfin 1500 Thlr. empfangen, jedoch mit dem Bemerken, daß diese Summe für seine Rechnung vom April 1847 ab sei.

Angekl. legt ein Schreiben vor, in welchem er Rener ersucht, ihm eine besondere, von der Gräfin getrennte Rechnung auszustellen.

Zeuge. Jenes Schreiben sei allerdings an ihn ergangen, aber da der Verzehr meistens auf dem Zimmer der Gräfin stattgefunden, so habe er unmöglich wissen können, wie viel von der Gräfin, wie viel von Lassalle und Mendelssohn verzehrt worden. Was Mendelssohn betreffe, so habe Lassalle ihm einmal gesagt, er möge dessen Verzehr auf gemeinschaftliche Rechnung schreiben.

Angekl. Ich habe blos gesagt: auf unsere Rechnung.

Zeuge. Die Gräfin habe die Rechnung ganz anerkennen wollen, aber Lassale habe sie davon abgehalten.

Präsid. Der Ausdruck unsre Rechnung scheint doch auf eine gemeinschaftliche zu deuten; der Wirth durfte das wohl stillschweigend von einem Bevollmächtigten voraussetzen.

Zeuge über den Kellner Julius Diefenbach befragt, der früher bei ihm, später im Rheinischen Hof bei Staudt wohnte, äußert sich günstig über seine Moralität. Von einer Bestechung desselben durch die Parthei des Grafen wisse er nichts; Lassalle habe ihm einmal gesagt, Diefenbach habe von Stockum Geld erhalten, der Kellner habe das aber entschieden in Abrede gestellt.

-- Ueber den Joh. Kurz habe er früher nichts Nachtheiliges gehört; bei seinem Austritt aus dem Dienst der Gräfin sei er jedoch in Verdacht gekommen, ein Kissen und Tischtücher entwendet zu haben; die desfalls gegen ihn erhobene Untersuchung habe zu keinem Resultat geführt. -- Die Gräfin habe häufig Besuch erhalten von der Frau Gianella und deren Söhne, von Schaafhausen und Fowinkel; diese Personen hätten ihm Geld gezeigt, welches sie von der Gräfin empfangen und sich auch wohl beklagt, daß sie nicht genug bekämen. Lölgen aus Köln sei sehr oft bei der Gräfin gewesen; der Lehrer Gladbach habe als Privatsekretär fungirt. Wie er gehört habe, sei es Lassalle und der Gräfin darum zu thun gewesen, eine jährliche Rente von 20,000 Thalern für die Gräfin zu erwirken.

St.-Prok. In dem Briefe an eine treue Seele, von welchem früher die Rede gewesen, findet sich die Stelle: "Mord. will den 3. August Nachts im Kaiserlichen Hof zu Köln schlafen und d. 4. erst in Aachen ankommen. Deßwegen soll Man in Deutz Hotel de Belle Vue wohnen. Du Felix sollst durchaus mit nach Köln und im selbigen Hotel wohnen. Montag mit dem

(Siehe den Verfolg der in Beilage.)

Der Gerant, Korff.
Druck von Wilhelm Clouth in Köln.

(Hierzu eine Beilage.)

*) Unter diesen Berichterstattern war unter andern nach Hrn. Dumonts eigenem Geständniß ein Herr Eisenbarth aus Düsseldorf, ein vertrauter Freund und Agent des Herrn von Stockum, wie dies die Verhandlungen ergeben haben.

Die Anwesenheit dieser Namen in den Debatten, sagt Herr Sancke, sei nur eine rhetorische Figur, eine jener verbrauchten Blumen, die in Belgien, in dem Lande des Nachdrucks, nur noch einen Nachgeruch lassen können.

Wir gehen nicht weiter in die Vertheidigungsrede des Herrn Sancke ein. Bei der Vertheidigung De Rudders, welchen der Prokurator einen kleinen Metzger nennt, der seine Zahlungen eingestellt hat, hebt der Vertheidiger die Kleinlichkeit dieser Anklage hervor. Der kleine Metzger De Rudder hat bloß kleine Zahlungen einstellen können; in der Repräsentanten-Kammer sind große „Metzger“, die große Zahlungen eingestellt haben. In Bezug auf das vom Herrn Prokurator erwähnte Komplot, das von Paris aus gegen Brüssel im Gang sein soll, hebt der Vertheiger das Ungesetzliche einer solchen Erwähnung hervor. Der Hr. Prokurator ist wirklich sehr wohl unterrichtet. Jetzt, wo man in Paris an ganz andere Dinge zu denken hat, als an eine belgische Verschwörung, gibt Herr Bavay sein Prokurators-Talent kund, indem er ein Komplott gegen Belgien denunzirt.

Herr Sancke endet mit der Bemerkung, daß man in diesem Prozesse wieder die alte „complicité morale“ Guizot's und Louis Philipp's in Anwendung bringen wolle. Man solle ja nicht vergessen, daß heutiges Tages die Männer der Regierung jeden Augenblick wechseln, und daß die Politik von heute nicht mehr für die von morgen einstehen könne.

Herr Faider ist mit der Vertheidigung Delestrée's und De Rudder's beauftragt.

Herr Faider weis't nach, daß Delestrée's ganzes Verbrechen darin bestand, von Herrn Imbert als ein Mann empfohlen worden zu sein, der gute Propaganda mache! Wer ist Herr Imbert? Herr Imbert war 39 in Belgien geflüchtet, und hatte in Brüssel eine Topffabrik angelegt. Im Februar 48 kehrte er nach Paris zurück und wurde zum Direktor der Tuillerien ernannt. Dieser Imbert, den natürlich die in Paris anwesenden Belgier kannten, wird nun beschuldigt vom Herrn Prokurator, dem Hrn. Delestrée dieses gefährliche Schreiben eingehändigt zu haben, und bei dieser Gelegenheit spricht der Prokurator jeden Augenblick von Verletzung der Gastfreundschaft. Ueberhaupt sind die belgischen Bavay's immer da, um den Fremden eine Gastfreundschaft vorzuwerfen, die ihnen, den Belgiern, nicht allein nichts kostet, sondern ihnen sogar Geld einträgt.

Hr. Faider hebt sehr wohl hervor, daß die Anklage gegen die „Nichtsoldaten von Risquons-tout,“ überhaupt nur auf Briefen beruhe, die aus dem schwarzen Kabinet des Prokurators hervorgegangen. Der Hr. Generalprokurator Bavay excellire in diesem Verfahren. Man solle sich nur eines ähnlichen Falles in Brüssel erinnern, wo der Prokurator ebenfalls von diesem Mittel Gebrauch gemacht habe, wo aber die öffentliche Meinung sich derb gegen dieses undelikate, rohe Verfahren des Bavay ausgesprochen.

Nach Hr., Faider sprach Hr. Kennis für Perrin u. s. w. Alle Vertheidiger kommen darin überein, daß sie dem Prokurator fühlbar machen, es sei ihm weniger um Risquons-tout, als um die Verhaftung einiger Männer zu thun, die man für gefährlich hält. Hr. General Mellinet, ein 80jähriger Greis, vertheidigt sich selbst. Der Eindruck, den dieser Mann aufs Publikum hervorbringt, ist außergewöhnlich. Ich werde Ihnen morgen davon sprechen.

Großbritannien.
Unterhaus, 22. August.

(Fortsetzung des Berichts in der gestrigen Nummer.) Die Zuckerzollbill erhielt trotz aller von Lord G. Bentink vorgebrachten Klauseln und Amendemens schließlich die dritte Lesung. Das Haus vertagte sich dann bis 5 Uhr, wo Hr. Herries auf die Komitéberichte des Ober- und Unterhauses, die Handelsnoth betreffend, zu sprechen kam. Er stellt die Motion, daß diese Berichte gleich zu Anfang der nächsten Session in ernstliche Erwägung gezogen werden. Für die jetzige Session sei die Zeit zu kurz. Zugleich tadelt er alle drei Berichte, welche von den Kommissionen des Unter- und Oberhauses über die Handelsnoth und die „Currency-Frage“ vorgelegt worden. Namentlich wendet er sich gegen die Bankakte von 1844. Die gegen sie vorgebrachten Gründe führte der Redner übrigens ganz auf die nämliche Weise im vorigen November aus. Die stärkste Verurtheilung der Peel'schen Akte liege eben darin, daß sie von der Regierung habe suspendirt werden müssen. Die Komitéberichte würden übrigens entgegengesetzt ausgefallen sein, wenn die Abstimmung von den mit der Sache Vertrauten abgehangen. Das Komité sei aber lediglich das Echo Lord J. Russells und des Schatzkanzlers geworden. Nähme man die Aussagen der von den Komité's verhörten Personen zusammen, so liege darin die glänzendste Verurtheilung der Bankakte von 1819 wie der von 1844. In Folge der Herries'schen Motion entspann sich eine lange, mitunter sehr heftige Debatte, an welcher sich natürlich auch Peel betheiligte. Das Resultat war, daß die Motion durchfiel und Herries seinen Entschluß kund gab, gleich Anfangs der nächsten Session die Sache aufs Neue anregen zu wollen

* Unterhaus, 23. Aug.

Beginn der Sitzung um 12 Uhr. Auf eine Interpellation wegen der englischen Flotte im Mittelmeer erwidert Lord J. Russell, daß Parker mit seiner Flotte vor Neapel erschienen, weil die dortige Regierung entgegen dem Wortlaut bestehender Verträge gezwungene Anleihen auch von britischen Unterthanen zu erheben versucht. Bei den weiteren Verhandlungen über das Budget widersetzt sich B. Osborne der Bewilligung der für polnische Flüchtlinge geforderten 10,700 Pf. Er stützt sich darauf, daß es in England selbst noch viel schrecklicheres Elend gebe, dem zuerst abzuhelfen sei. Der Redner ist, wie man sieht, Einer von Denen, die hier nicht helfen wollen, weil dort noch Elend sei, und dort nicht, weil sonst hier die Mittel fehlten. Lord D. Stuart nimmt sich der polnischen Emigrirten aufs Wärmste an. Dagegen tritt Hr. Bright, der Freihandels-Quäcker, wüthend gegen die Bewilligung der Summe auf und ihm schließt sich der liberale Hr. Hume nach Kräften an. Die Bourgeoisie ist über die demokratische Richtung der Polen erbost, daher ihr heftiges Auftretung wider Fortzahlung jener für England ganz lumpigen Unterstützungssumme. (Die Sitzung dauert bei Abgang der Post fort.)

* London, 23. Aug.

Im Oberhause beantragte gestern Lord Derman eine Adreße an die Königin in Betreff der Durchsetzung aller mit fremden Mächten, wegen Abschaffung des afrikanischen Sklavenhandels geschlossenen Verträge, so wie in Betreff der Verfolgung aller in diesem Handel direkt oder indirekt verwickelten britischen Unterthanen. Im Laufe seiner Rede bekämpfte der edle Lord zwei Meinungen, die in der letzten Zeit ziemlich Terrain gewonnen hätten, daß nämlich erstens der Sklavenhandel überhaupt gar nicht zu unterdrücken sei und alle Versuche in diesem Sinne als nutzlos aufzugeben wären, so wie zweitens, daß alle bisher getroffenen Schutzmaßregeln, mehr von Schaden als von Nutzen gewesen seien, indem sie das Scheußliche des Sklavenhandels nur vergrößert hätten.

Lord Brougham unterstützte diese Motion.

* Dublin, 22. Aug.

S. O'Brien wird von J. Henn und Whitefide, Duffy von Butt vertheidigt werden. Meagher hat noch keinen Anwalt bestellt. John Dillon, auf dessen Kopf der Lordlieutenant 300 Pfd. setzte, soll seewärts entkommen sein. Dillon hatte kurz vor Beginn der neuesten irischen Ereignisse geheirathet. In der bei S. O'Brien gefundenen Correspondenz sollen mehrere hohe Geistliche der katholischen Kirche stark kompromittirt sein. Die zuverläßigsten Berichte aus dem Süden stimmen darin überein, daß die Wuth des Volkes immer verbissener und die leibliche Noth immer ärger wird.

Spanien.
Madrid, 18. Aug.

Roca de Togores ist auf so lange zum interimistischen Verweser des Innern ernannt, als Sartorius sich in Sevilla aufhalten dürfte, wo man der Entbindung der Herzogin von Montpensier erst gegen Ende dieses Monats entgegensteht.

Südamerika.
* Rio de Janeiro, 27. Juni.

Von La Plata erfahren wir, daß der französische Bevollmächtigte, Hr. Gros, bei seinem Abgange von Montevideo dem Admiral Lepredour Befehl gegeben, die Blokade von Buenos-Ayres und der dortigen Küste aufzuheben, dagegen die im Besitz von Oribe befindliche banda oriental aufs Strengste zu blokiren. Die Regierung von Montevideo hat mit ihren Finanzmaßregeln entschiedenes Unglück (wie manche europäische Ministerien mit den ihrigen). Kaum hatte sie auf Mehl und Wein eine Steuer gelegt, so mußte sie dieselbe wegen Aufsätzigkeit des Volkes zurücknehmen; dafür hat sie jetzt von den Kaufleuten gefordert, daß sie monatlich 1/4 ihrer bisherigen jährlich gezahlten Steuern entrichten sollen.

Amtliche Nachrichten.

Bekanntmachung.

Um die rekommandirten Briefe, welche früher häufig zur Versendung undeklarirter Kassenanweisungen und anderer geldwerthen Papiere benutzt worden sind, gegen Verletzungen zu sichern, ist im Interesse des korrespondirenden Publikums im Jahre 1844 angeordnet worden, daß rekommandirte Briefe nicht anders, als mit Kreuzkouverten versehen und mit fünf Siegeln sorgfältig verschlossen, von den Postanstalten zur Beförderung mit der Post angenommen werden dürfen.

Nachdem jetzt durch den Erlaß der ermäßigten Porto-Taxe für Geldsendungen dem korrespondirenden Publikum ausreichende Gelegenheit geboten ist. Kassenanweisungen und geldwerthe Papiere deklarirt gegen eine unerheblich höhere Portozahlung zu versenden, als wenn solches undeklarirt geschieht, und daher anzunehmen ist, daß das eigene Interesse die Versender von Geld und Dokumenten abhalten wird, dergleichen Sendungen undeklarirt zur Post zu geben, so soll die Vorschrift in Betreff der Couvertform und des fünffachen Verschlusses rekommandirter Briefe zur Erleichterung des Publikums wieder aufgehoben werden.

Rekommandirte Briefe können daher von jetzt ab in derselben Form und mit demselben einfachen Verschlusse, wie gewöhnliche Briefe, zur Beförderung mit der Post aufgegeben werden.

Berlin, den 19. August 1848.

General-Post-Amt.

Schweidnitz. Vom demokratischen Vereine zu Schweidnitz geht uns folgende Bitte zu:

„Der unterzeichnete Verein hat es sich besonders zur Aufgabe gestellt, durch Einsammlung und Vertheilung milder Gaben den Hinterbliebenen der am Abend des 31. Juli c. in ihrer Dienstpflicht von einer rohen Soldateska unschuldig geopferten Mitbrüder einige Hülfe in ihrer höchst unglücklichen Lage zu verschaffen. Wir richten deshalb an alle Gleichgutgesinnten jeder politischen Färbung die dringende Bitte, durch milde Gaben so kräftig als irgend möglich bei diesem wohlthätigen Unternehmen sich zu betheiligen, und selbst die kleinste Gabe, sei es an Geld, Wäsche, Kleidungsstücke etc. uns zukommen zu lassen. Ueber den Empfang werden wir öffentlich Rechenschaft ablegen. Gleichzeitig mit dieser Aufforderung ergeht von uns die Bitte an sämmtliche demokratische Vereine Deutschlands, zu gleichem Zwecke uns brüderlich die Hand zu reichen, und hoffen wir, daß durch diese Vereinigung dem namenlosen Kummer der Hinterbliebenen genannter Opfer einigermaßen abgeholfen werden kann. Sobald eine beträchtliche Summe bei uns eingegangen sein wird, werden wir zur Berathung über die zweckmäßige Anwendung der empfangenen Gaben alle Betheiligten einladen.

Schweidnitz, den 16. August 1848.

Der demokratische Verein.“

Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material]
Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.

Sitzung vom 24. August 1848. Abends 6 Uhr.

Der Gemeinderath beauftragte die Verwaltung, an die Polizei-Direktion das Ersuchen zu stellen, darauf zu halten, daß die zu Markte kommenden großen Quantitäten unreifen Obstes von demselben entfernt werden. — Die Prüfung und Berathung des Elementar-Schulbüdgets pro 1848 ward begonnen und der Abschnitt „Pfarrschulen“ erledigt — Es wurde eine Kommission aus fünf Mitgliedern ernannt, um unter Zuziehung des Stadtbaumeisters, des Hafenkommissars und des Ingenieurs der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft die bei der zur Sprache gebrachten Herstellung der baufälligen nördlichen Flügelmauer am Sicherheitshafen aufgeworfene Frage: „ob nicht eine Erweiterung des Hafeneingangs in der Weise beliebt werden möchte, daß Dampf- und andere große Schiffe darin Eingang finden könnten?“ an Ort und Stelle näher zu prüfen und darüber zu berichten. — Zur Fortsetzung der städtischen Speise-Anstalt ward ein fernerer Kredit von 2000 Thlr. bewilligt. — Schließlich wurde ein Niederlassungsgesuch erledigt.

Erklärung.

In Folge der „mehreren Reklamationen“, welche der Kölnischen Zeitung, wie sie selber sagt, wegen ihrer Mittheilungen über den Lassalleschen Prozeß zugegangen sind, habe auch ich mir die Mühe genommen, dasjenige, was die K. Ztg. über mein Zeugniß mit „möglichster“, aber beschränkter „Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit“ nachzuschreiben „beflissen“ war, durchzusehen und gefunden, daß auch diese Nachzeichnung ungetreu und wesentlich unvollständig ist. Es wird sich das aus dem Berichte, den die Neue Rheinische Zeitung liefert, näher ergeben.

Ich hätte diese Erklärung an die Kölnische Zeitung selber adressiren sollen, aber ich hatte Angst, unter die betrübten „Vermischten Nachrichten“ gesetzt und von einer Redaktionsungezogenheit begleitet zu werden, wie dies heute dem Hrn. v. Lilljeström geschehen ist.

Wenn übrigens diejenigen, welche gegen die Federzeichnungen der Köln. Ztg. reklamiren, sich gefallen lassen müssen, zu „Lassalle u. Consorten“ zu gehören, — eine eben so höfliche als unparteiische Redensart — so wird der Hauptredakteur der Köln. Ztg. gewiß zufrieden damit sein, sammt seinen genauen und gewissenhaften Berichterstattern *) den „Consorten“ des Grafen Hatzfeldt, Herrn von Stockum u. s. w. beigezählt zu werden. Das Publikum möge entscheiden, welche Genossenschaft hier die edlere ist.

Köln, den 24. August 1848.

Heinrich Bürgers.
[Gerichtsprotokoll]
Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl.

(Fortsetzung.)

(Sitzung vom 7. August.)

Polizeirath Dolleschall und Pol. Kommissar Dobler werden unvereidet vernommen. Dolleschall erklärt nichts zu wissen außer was in seinen Akten steht, die er überreicht und die der Präsident curforisch mittheilt. Dobbler sagt, die Gräfin sei bei ihm gewesen, und habe ihm schriftlich angezeigt, daß die Majunke ihren Dienst verlassen und sich zu Hrn. v. Stockum im Kaiserl. Hof begeben habe, sie habe ihre Zurückführung gefordert. Er habe darüber dem Polizeidirektor berichtet und zugleich ihm angegeben, daß die Majunke sich beim Grafen befinden soll; auf Grund dieses Berichtes der aus den Akten verlesen wird, sei jener abschlägige Bescheid ertheilt worden.

Pr. Sie sehen also, Angeklagter, daß dieser Auskunft nur die Angabe der Gräfin zum Grunde zu liegen scheint. Gleichwohl haben Sie gestern mit einer enormen Bestimmtheit jenes Dokument als ein Beweis avancirt.

Angekl. Und es ist dieser Beweis, wie ich gleich nachweisen kann, durchaus nicht erschüttert worden. Ich bitte den Hrn. Präsidenten nachzusehen, ob in der eben verlesenen Eingabe der Gräfin an Dobler nicht blos gesagt ist, einem Gerüchte zufolge solle die Majucke sich bei Hrn. v. Stockum im Kaiserl. Hofe befinden?

Pr. Ja.

Angekl. Wenn ich recht verstanden habe, so will P. K. Dobler unmittelbar auf diese Anzeige hin den Bericht an den Pol.-Direktor gemacht haben. Wenigstens hat er von der Gräfin keine weitere Anzeige erhalten.

Pr. Nun?

Angekl. In dem Berichte aber, den laut Akten Hr. Dobler an Polizei-Direktor Müller macht, heißt es ausdrücklich, die Majunke solle im Hotel Belle Vue zu Deutz beim Grafen Hatzfeld sich aufhalten. Davon stand kein Wort in der Anzeige der Gräfin. Diese hatte gesagt, sie sei bei v. Stockum im Kaiserl. Hofe. Dieser, von der Anzeige der Gräfin ganz verschiedenen Angabe, welche Dobler dem Pol.-Direktor macht, muß also auch eine andere Quelle zum Grunde liegen; höchst wahrscheinlich eine polizeiliche Ermittelung. Ich bitte, den Herrn Pol.-Kommissar Dobler zu fragen, ob eine solche angestellt worden, und ob es nicht diese ist, welche seinem Bericht an Müller unterliegt?

Pr. Haben Sie damals eine polizeiliche Ermittelung anstellen lassen und was liegt Ihrem Berichte, die Majunke halte sich beim Grafen in Deutz auf, da ja hiervon in der Eingabe der Gräfin nichts steht, zu Grunde?

Dobler. Es ist möglich daß eine polizeiliche Ermittelung angestellt, vielleicht in den Kaiserl. Hof geschickt und dort jene Auskunft über die Majunke ertheilt wurde. Ich weiß es aber nicht. Mein Bericht beruht entweder auf der Anzeige der Gräfin oder auf einer polizeilichen Ermittelung.

Pr. Dieser Gegenstand wird sich also nicht aufklären lassen.

Vertheidiger. Ich finde ihn vielmehr bereits sehr aufgeklärt. Ich bemerke noch, daß während Dobler in seinem Berichte sagt, die Majunke solle beim Grafen sein, der Pol.-Direktor Müller ihren Aufenthalt beim Grafen als ein Faktum hinstellt. Dieser Mann ist viel zu gewissenhaft, als daß er auf ein bloßes Gerücht hin hier Entscheidung hätte erlassen und die Majunke in diesen Verdacht bringen sollen. Hiermit endlich stimmt, daß im weitern Verlauf der Akten es in einem Schreiben des Poliz.-Dir. Müller ausdrücklich heißt, die Majunke sei nach Düsseldorf zurückgekehrt.

St.-Prok. trägt darauf an, den Zeugen Gastwirth Rener aus Deutz gleich zu vernehmen, da dieser vielleicht Auskunft ertheilen könne. Die Makunke bemerkt, daß sie nach Düsseldorf gereist sei, um eine Klage gegen die Gräfin am Orte ihres gesetzlichen Domizils anzustellen.

Angekl. Ob die Majunke nicht im Kaiserl. Hof mit v. Stockum zusammengetroffen?

Z. Ja einmal, es war kalt; ich habe da im Kaiserl. Hofe eine Tasse Kaffe getrunken und den Hrn. v Stockum getroffen, der mir aber blos guten Tag gesagt hat. Ein blonder Kellner Namens Julius, der früher in Belle Vue gewohnt hat, hat das gesehen und es dem Hrn. Lassalle mitgetheilt.

Pr. Woher wissen Sie das?

Z. Weil er schon früher für L. rapportirte.

Zeuge Louis Rener, 33 J. alt, Gastwirth zur Belle Vue in Deutz. Die Majunke habe Zuflucht bei ihm gesucht, nachdem sie der Gräfin, welche damals in Köln in der Mohrenstraße wohnte und sie eingesperrt hielt, entflohen war; er habe dem Bürgermeister von Deutz gleich Anzeige davon gemacht. v. Stockum so wenig wie der Graf seien damals bei ihm eingekehrt; seit der Zeit, wo die Gräfin bei ihm gewohnt, sei der Graf nur einmal da gewesen und habe, während er die Eisenbahn abwartete, auf einem besondern Zimmer gespeist; damals habe die Majunke auf jenem Zimmer mit dem Grafen eine Unterredung gehabt.

Majunke. Sie habe mit dem Grafen wegen einer Kommode von ihr gesprochen, die sich unter den Effekten der Gräfin befunden habe, welche bei einem Spediteur in Köln mit Beschlag belegt worden seien. Sie habe diese Kommode zurückgefordert.

Rener. Die Majunke habe auch mit ihm darüber gesprochen, da er zuerst Arrest auf die Sachen habe legen lassen. Der Graf habe sie an seinen Advokaten Widenmann in Düsseldorf verwiesen und die M. sei deshalb dorthin gereist; der Graf habe sie zuerst gar nicht vorlassen wollen.

Vertheidiger Ob Herr Rener die Majunke aus Barmherzigkeit aufgenommen?

Zeuge. Keineswegs. Die M. habe ihn auf die Entscheidung ihres Prozesses mit der Gräfin angewiesen, sie habe damals ein sparsames Leben geführt, ihr Betragen sei stets sehr gut gewesen und die Gräfin habe ihr deswegen besonderes Vertrauen geschenkt. Eben so sei auch Lassalle mit seinem Diener Hoppe bis in die letzte Zeit durchaus zufrieden gewesen und auch über dessen Aufführung sei ihm nichts Nachtheiliges bekannt. — Alles, was von Lassalle oder den ihn besuchenden Freunden verzehrt wurde, sei auf Rechnung der Gräfin gestellt worden; diese Rechnung habe von August 1846 bis Oktober 1847 circa 6500 Thlr. betragen; für diese Summe sei er größtentheils auf die Alimente verwiesen, welche der Graf der Gräfin zu entrichten habe; der Graf habe ihm 4000 Thlr. bezahlt gegen einen Revers, zufolge dessen er sich für des Grafen Schuldner erklärt im Falle, daß seine Forderung in dem schwebenden Kassationsprozesse nicht anerkannt würde. Von Lassalle habe er für Rechnung der Gräfin 1500 Thlr. empfangen, jedoch mit dem Bemerken, daß diese Summe für seine Rechnung vom April 1847 ab sei.

Angekl. legt ein Schreiben vor, in welchem er Rener ersucht, ihm eine besondere, von der Gräfin getrennte Rechnung auszustellen.

Zeuge. Jenes Schreiben sei allerdings an ihn ergangen, aber da der Verzehr meistens auf dem Zimmer der Gräfin stattgefunden, so habe er unmöglich wissen können, wie viel von der Gräfin, wie viel von Lassalle und Mendelssohn verzehrt worden. Was Mendelssohn betreffe, so habe Lassalle ihm einmal gesagt, er möge dessen Verzehr auf gemeinschaftliche Rechnung schreiben.

Angekl. Ich habe blos gesagt: auf unsere Rechnung.

Zeuge. Die Gräfin habe die Rechnung ganz anerkennen wollen, aber Lassale habe sie davon abgehalten.

Präsid. Der Ausdruck unsre Rechnung scheint doch auf eine gemeinschaftliche zu deuten; der Wirth durfte das wohl stillschweigend von einem Bevollmächtigten voraussetzen.

Zeuge über den Kellner Julius Diefenbach befragt, der früher bei ihm, später im Rheinischen Hof bei Staudt wohnte, äußert sich günstig über seine Moralität. Von einer Bestechung desselben durch die Parthei des Grafen wisse er nichts; Lassalle habe ihm einmal gesagt, Diefenbach habe von Stockum Geld erhalten, der Kellner habe das aber entschieden in Abrede gestellt.

— Ueber den Joh. Kurz habe er früher nichts Nachtheiliges gehört; bei seinem Austritt aus dem Dienst der Gräfin sei er jedoch in Verdacht gekommen, ein Kissen und Tischtücher entwendet zu haben; die desfalls gegen ihn erhobene Untersuchung habe zu keinem Resultat geführt. — Die Gräfin habe häufig Besuch erhalten von der Frau Gianella und deren Söhne, von Schaafhausen und Fowinkel; diese Personen hätten ihm Geld gezeigt, welches sie von der Gräfin empfangen und sich auch wohl beklagt, daß sie nicht genug bekämen. Lölgen aus Köln sei sehr oft bei der Gräfin gewesen; der Lehrer Gladbach habe als Privatsekretär fungirt. Wie er gehört habe, sei es Lassalle und der Gräfin darum zu thun gewesen, eine jährliche Rente von 20,000 Thalern für die Gräfin zu erwirken.

St.-Prok. In dem Briefe an eine treue Seele, von welchem früher die Rede gewesen, findet sich die Stelle: „Mord. will den 3. August Nachts im Kaiserlichen Hof zu Köln schlafen und d. 4. erst in Aachen ankommen. Deßwegen soll Man in Deutz Hotel de Belle Vue wohnen. Du Felix sollst durchaus mit nach Köln und im selbigen Hotel wohnen. Montag mit dem

(Siehe den Verfolg der in Beilage.)

Der Gerant, Korff.
Druck von Wilhelm Clouth in Köln.

(Hierzu eine Beilage.)

*) Unter diesen Berichterstattern war unter andern nach Hrn. Dumonts eigenem Geständniß ein Herr Eisenbarth aus Düsseldorf, ein vertrauter Freund und Agent des Herrn von Stockum, wie dies die Verhandlungen ergeben haben.
<TEI>
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          <pb facs="#f0004" n="0442"/>
          <p>Die Anwesenheit dieser Namen in den Debatten, sagt Herr Sancke, sei nur eine                         rhetorische Figur, eine jener verbrauchten Blumen, die in Belgien, in dem                         Lande des Nachdrucks, nur noch einen Nachgeruch lassen können.</p>
          <p>Wir gehen nicht weiter in die Vertheidigungsrede des Herrn Sancke ein. Bei                         der Vertheidigung De Rudders, welchen der Prokurator einen kleinen Metzger                         nennt, der seine Zahlungen eingestellt hat, hebt der Vertheidiger die                         Kleinlichkeit dieser Anklage hervor. Der kleine Metzger De Rudder hat bloß                         kleine Zahlungen einstellen können; in der Repräsentanten-Kammer sind große                         &#x201E;Metzger&#x201C;, die <hi rendition="#g">große</hi> Zahlungen eingestellt haben. In                         Bezug auf das vom Herrn Prokurator erwähnte Komplot, das von Paris aus gegen                         Brüssel im Gang sein soll, hebt der Vertheiger das Ungesetzliche einer                         solchen Erwähnung hervor. Der Hr. Prokurator ist wirklich sehr wohl                         unterrichtet. Jetzt, wo man in Paris an ganz andere Dinge zu denken hat, als                         an eine belgische Verschwörung, gibt Herr Bavay sein Prokurators-Talent                         kund, indem er ein Komplott gegen Belgien denunzirt.</p>
          <p>Herr Sancke endet mit der Bemerkung, daß man in diesem Prozesse wieder die                         alte &#x201E;complicité morale&#x201C; Guizot's und Louis Philipp's in Anwendung bringen                         wolle. Man solle ja nicht vergessen, daß heutiges Tages die Männer der                         Regierung jeden Augenblick wechseln, und daß die Politik von heute nicht                         mehr für die von morgen einstehen könne.</p>
          <p>Herr Faider ist mit der Vertheidigung Delestrée's und De Rudder's                         beauftragt.</p>
          <p>Herr Faider weis't nach, daß Delestrée's ganzes Verbrechen darin bestand, von                         Herrn Imbert als ein Mann empfohlen worden zu sein, der gute Propaganda                         mache! Wer ist Herr Imbert? Herr Imbert war 39 in Belgien geflüchtet, und                         hatte in Brüssel eine Topffabrik angelegt. Im Februar 48 kehrte er nach                         Paris zurück und wurde zum Direktor der Tuillerien ernannt. Dieser Imbert,                         den natürlich die in Paris anwesenden Belgier kannten, wird nun beschuldigt                         vom Herrn Prokurator, dem Hrn. Delestrée dieses gefährliche Schreiben                         eingehändigt zu haben, und bei dieser Gelegenheit spricht der Prokurator                         jeden Augenblick von Verletzung der Gastfreundschaft. Ueberhaupt sind die                         belgischen Bavay's immer da, um den Fremden eine Gastfreundschaft                         vorzuwerfen, die ihnen, den Belgiern, nicht allein nichts kostet, sondern                         ihnen sogar Geld einträgt.</p>
          <p>Hr. Faider hebt sehr wohl hervor, daß die Anklage gegen die &#x201E;Nichtsoldaten                         von Risquons-tout,&#x201C; überhaupt nur auf Briefen beruhe, die aus dem schwarzen                         Kabinet des Prokurators hervorgegangen. Der Hr. Generalprokurator Bavay                         excellire in diesem Verfahren. Man solle sich nur eines ähnlichen Falles in                         Brüssel erinnern, wo der Prokurator ebenfalls von diesem Mittel Gebrauch                         gemacht habe, wo aber die öffentliche Meinung sich derb gegen dieses                         undelikate, rohe Verfahren des Bavay ausgesprochen.</p>
          <p>Nach Hr., Faider sprach Hr. Kennis für Perrin u. s. w. Alle Vertheidiger                         kommen darin überein, daß sie dem Prokurator fühlbar machen, es sei ihm                         weniger um Risquons-tout, als um die Verhaftung einiger Männer zu thun, die                         man für gefährlich hält. Hr. General Mellinet, ein 80jähriger Greis,                         vertheidigt sich selbst. Der Eindruck, den dieser Mann aufs Publikum                         hervorbringt, ist außergewöhnlich. Ich werde Ihnen morgen davon                         sprechen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Großbritannien.</head>
        <div xml:id="ar086_023" type="jArticle">
          <head>Unterhaus, 22. August.</head>
          <p><ref type="link">(Fortsetzung des Berichts in der gestrigen Nummer.)</ref>                         Die Zuckerzollbill erhielt trotz aller von Lord G. Bentink vorgebrachten                         Klauseln und Amendemens schließlich die dritte Lesung. Das Haus vertagte                         sich dann bis 5 Uhr, wo Hr. <hi rendition="#g">Herries</hi> auf die                         Komitéberichte des Ober- und Unterhauses, die Handelsnoth betreffend, zu                         sprechen kam. Er stellt die Motion, daß diese Berichte gleich zu Anfang der                         nächsten Session in ernstliche Erwägung gezogen werden. Für die jetzige                         Session sei die Zeit zu kurz. Zugleich tadelt er alle drei Berichte, welche                         von den Kommissionen des Unter- und Oberhauses über die Handelsnoth und die                         &#x201E;Currency-Frage&#x201C; vorgelegt worden. Namentlich wendet er sich gegen die                         Bankakte von 1844. Die gegen sie vorgebrachten Gründe führte der Redner                         übrigens ganz auf die nämliche Weise im vorigen November aus. Die stärkste                         Verurtheilung der Peel'schen Akte liege eben darin, daß sie von der                         Regierung habe suspendirt werden müssen. Die Komitéberichte würden übrigens                         entgegengesetzt ausgefallen sein, wenn die Abstimmung von den mit der Sache                         Vertrauten abgehangen. Das Komité sei aber lediglich das Echo Lord J.                         Russells und des Schatzkanzlers geworden. Nähme man die Aussagen der von den                         Komité's verhörten Personen zusammen, so liege darin die glänzendste                         Verurtheilung der Bankakte von 1819 wie der von 1844. In Folge der                         Herries'schen Motion entspann sich eine lange, mitunter sehr heftige                         Debatte, an welcher sich natürlich auch Peel betheiligte. Das Resultat war,                         daß die Motion durchfiel und Herries seinen Entschluß kund gab, gleich                         Anfangs der nächsten Session die Sache aufs Neue anregen zu wollen</p>
        </div>
        <div xml:id="ar086_024" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Unterhaus, 23. Aug.</head>
          <p>Beginn der Sitzung um 12 Uhr. Auf eine Interpellation wegen der englischen                         Flotte im Mittelmeer erwidert Lord J. Russell, daß Parker mit seiner Flotte                         vor Neapel erschienen, weil die dortige Regierung entgegen dem Wortlaut                         bestehender Verträge gezwungene Anleihen auch von britischen Unterthanen zu                         erheben versucht. Bei den weiteren Verhandlungen über das Budget widersetzt                         sich B. Osborne der Bewilligung der für polnische Flüchtlinge geforderten                         10,700 Pf. Er stützt sich darauf, daß es in England selbst noch viel                         schrecklicheres Elend gebe, dem zuerst abzuhelfen sei. Der Redner ist, wie                         man sieht, Einer von Denen, die hier nicht helfen wollen, weil dort noch                         Elend sei, und dort nicht, weil sonst hier die Mittel fehlten. Lord D.                         Stuart nimmt sich der polnischen Emigrirten aufs Wärmste an. Dagegen tritt                         Hr. Bright, der Freihandels-Quäcker, wüthend gegen die Bewilligung der Summe                         auf und ihm schließt sich der liberale Hr. Hume nach Kräften an. Die                         Bourgeoisie ist über die demokratische Richtung der Polen erbost, daher ihr                         heftiges Auftretung wider Fortzahlung jener für England ganz lumpigen                         Unterstützungssumme. (Die Sitzung dauert bei Abgang der Post fort.)</p>
        </div>
        <div xml:id="ar086_025" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> London, 23. Aug.</head>
          <p>Im Oberhause beantragte gestern Lord Derman eine Adreße an die Königin in                         Betreff der Durchsetzung aller mit fremden Mächten, wegen Abschaffung des                         afrikanischen Sklavenhandels geschlossenen Verträge, so wie in Betreff der                         Verfolgung aller in diesem Handel direkt oder indirekt verwickelten                         britischen Unterthanen. Im Laufe seiner Rede bekämpfte der edle Lord zwei                         Meinungen, die in der letzten Zeit ziemlich Terrain gewonnen hätten, daß                         nämlich erstens der Sklavenhandel überhaupt gar nicht zu unterdrücken sei                         und alle Versuche in diesem Sinne als nutzlos aufzugeben wären, so wie                         zweitens, daß alle bisher getroffenen Schutzmaßregeln, mehr von Schaden als                         von Nutzen gewesen seien, indem sie das Scheußliche des Sklavenhandels nur                         vergrößert hätten.</p>
          <p>Lord Brougham unterstützte diese Motion.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar086_026" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Dublin, 22. Aug.</head>
          <p>S. O'Brien wird von J. Henn und Whitefide, Duffy von Butt vertheidigt werden.                         Meagher hat noch keinen Anwalt bestellt. John Dillon, auf dessen Kopf der                         Lordlieutenant 300 Pfd. setzte, soll seewärts entkommen sein. Dillon hatte                         kurz vor Beginn der neuesten irischen Ereignisse geheirathet. In der bei S.                         O'Brien gefundenen Correspondenz sollen mehrere hohe Geistliche der                         katholischen Kirche stark kompromittirt sein. Die zuverläßigsten Berichte                         aus dem Süden stimmen darin überein, daß die Wuth des Volkes immer                         verbissener und die leibliche Noth immer ärger wird.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Spanien.</head>
        <div xml:id="ar086_027" type="jArticle">
          <head>Madrid, 18. Aug.</head>
          <p>Roca de Togores ist auf so lange zum interimistischen Verweser des Innern                         ernannt, als Sartorius sich in Sevilla aufhalten dürfte, wo man der                         Entbindung der Herzogin von Montpensier erst gegen Ende dieses Monats                         entgegensteht.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Südamerika.</head>
        <div xml:id="ar086_028" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Rio de Janeiro, 27. Juni.</head>
          <p>Von La Plata erfahren wir, daß der französische Bevollmächtigte, Hr. Gros,                         bei seinem Abgange von Montevideo dem Admiral Lepredour Befehl gegeben, die                         Blokade von Buenos-Ayres und der dortigen Küste aufzuheben, dagegen die im                         Besitz von Oribe befindliche banda oriental aufs Strengste zu blokiren. Die                         Regierung von Montevideo hat mit ihren Finanzmaßregeln entschiedenes Unglück                         (wie manche europäische Ministerien mit den ihrigen). Kaum hatte sie auf                         Mehl und Wein eine Steuer gelegt, so mußte sie dieselbe wegen Aufsätzigkeit                         des Volkes zurücknehmen; dafür hat sie jetzt von den Kaufleuten gefordert,                         daß sie monatlich 1/4 ihrer bisherigen jährlich gezahlten Steuern entrichten                         sollen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Amtliche Nachrichten.</head>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Um die rekommandirten Briefe, welche früher häufig zur Versendung                         undeklarirter Kassenanweisungen und anderer geldwerthen Papiere benutzt                         worden sind, gegen Verletzungen zu sichern, ist im Interesse des                         korrespondirenden Publikums im Jahre 1844 angeordnet worden, daß                         rekommandirte Briefe nicht anders, als mit Kreuzkouverten versehen und mit                         fünf Siegeln sorgfältig verschlossen, von den Postanstalten zur Beförderung                         mit der Post angenommen werden dürfen.</p>
          <p>Nachdem jetzt durch den Erlaß der ermäßigten Porto-Taxe für Geldsendungen dem                         korrespondirenden Publikum ausreichende Gelegenheit geboten ist.                         Kassenanweisungen und geldwerthe Papiere deklarirt gegen eine unerheblich                         höhere Portozahlung zu versenden, als wenn solches undeklarirt geschieht,                         und daher anzunehmen ist, daß das eigene Interesse die Versender von Geld                         und Dokumenten abhalten wird, dergleichen Sendungen undeklarirt zur Post zu                         geben, so soll die Vorschrift in Betreff der Couvertform und des fünffachen                         Verschlusses rekommandirter Briefe zur Erleichterung des Publikums wieder                         aufgehoben werden.</p>
          <p>Rekommandirte Briefe können daher von jetzt ab in derselben Form und mit                         demselben einfachen Verschlusse, wie gewöhnliche Briefe, zur Beförderung mit                         der Post aufgegeben werden.</p>
          <p>Berlin, den 19. August 1848.</p>
          <p>General-Post-Amt.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Schweidnitz. Vom demokratischen Vereine zu Schweidnitz geht uns folgende                         Bitte zu:</p>
          <p>&#x201E;Der unterzeichnete Verein hat es sich besonders zur Aufgabe gestellt, durch                         Einsammlung und Vertheilung milder Gaben den Hinterbliebenen der am Abend                         des 31. Juli c. in ihrer Dienstpflicht von einer rohen Soldateska unschuldig                         geopferten Mitbrüder einige Hülfe in ihrer höchst unglücklichen Lage zu                         verschaffen. Wir richten deshalb an alle Gleichgutgesinnten jeder                         politischen Färbung die dringende Bitte, durch milde Gaben so kräftig als                         irgend möglich bei diesem wohlthätigen Unternehmen sich zu betheiligen, und                         selbst die kleinste Gabe, sei es an Geld, Wäsche, Kleidungsstücke etc. uns                         zukommen zu lassen. Ueber den Empfang werden wir öffentlich Rechenschaft                         ablegen. Gleichzeitig mit dieser Aufforderung ergeht von uns die Bitte an                         sämmtliche demokratische Vereine Deutschlands, zu gleichem Zwecke uns                         brüderlich die Hand zu reichen, und hoffen wir, daß durch diese Vereinigung                         dem namenlosen Kummer der Hinterbliebenen genannter Opfer einigermaßen                         abgeholfen werden kann. Sobald eine beträchtliche Summe bei uns eingegangen                         sein wird, werden wir zur Berathung über die zweckmäßige Anwendung der                         empfangenen Gaben alle Betheiligten einladen.</p>
          <p>Schweidnitz, den 16. August 1848.</p>
          <p>Der demokratische Verein.&#x201C;</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Handels-Nachrichten.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div type="jReadersLetters" n="1">
        <div xml:id="ar086_029" type="jArticle">
          <head>Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.</head>
          <p>Sitzung vom 24. August 1848. Abends 6 Uhr.</p>
          <p>Der Gemeinderath beauftragte die Verwaltung, an die Polizei-Direktion das                         Ersuchen zu stellen, darauf zu halten, daß die zu Markte kommenden großen                         Quantitäten unreifen Obstes von demselben entfernt werden. &#x2014; Die Prüfung und                         Berathung des Elementar-Schulbüdgets pro 1848 ward begonnen und der                         Abschnitt &#x201E;Pfarrschulen&#x201C; erledigt &#x2014; Es wurde eine Kommission aus fünf                         Mitgliedern ernannt, um unter Zuziehung des Stadtbaumeisters, des                         Hafenkommissars und des Ingenieurs der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft                         die bei der zur Sprache gebrachten Herstellung der baufälligen nördlichen                         Flügelmauer am Sicherheitshafen aufgeworfene Frage: &#x201E;ob nicht eine                         Erweiterung des Hafeneingangs in der Weise beliebt werden möchte, daß Dampf-                         und andere große Schiffe darin Eingang finden könnten?&#x201C; an Ort und Stelle                         näher zu prüfen und darüber zu berichten. &#x2014; Zur Fortsetzung der städtischen                         Speise-Anstalt ward ein fernerer Kredit von 2000 Thlr. bewilligt. &#x2014;                         Schließlich wurde ein Niederlassungsgesuch erledigt.</p>
        </div>
      </div>
      <div type="jReadersLetters" n="1">
        <div xml:id="ar086_030" type="jArticle">
          <head>Erklärung.</head>
          <p>In Folge der &#x201E;mehreren Reklamationen&#x201C;, welche der Kölnischen Zeitung, wie sie                         selber sagt, wegen ihrer Mittheilungen über den Lassalleschen Prozeß                         zugegangen sind, habe auch ich mir die Mühe genommen, dasjenige, was die K.                         Ztg. über mein Zeugniß mit &#x201E;möglichster&#x201C;, aber beschränkter &#x201E;Genauigkeit und                         Gewissenhaftigkeit&#x201C; nachzuschreiben &#x201E;beflissen&#x201C; war, durchzusehen und                         gefunden, daß auch diese Nachzeichnung ungetreu und wesentlich unvollständig                         ist. Es wird sich das aus dem Berichte, den die Neue Rheinische Zeitung                         liefert, näher ergeben.</p>
          <p>Ich hätte diese Erklärung an die Kölnische Zeitung selber adressiren sollen,                         aber ich hatte Angst, unter die betrübten &#x201E;Vermischten Nachrichten&#x201C; gesetzt                         und von einer Redaktionsungezogenheit begleitet zu werden, wie dies heute                         dem Hrn. v. Lilljeström geschehen ist.</p>
          <p>Wenn übrigens diejenigen, welche gegen die Federzeichnungen der Köln. Ztg.                         reklamiren, sich gefallen lassen müssen, zu &#x201E;<hi rendition="#g">Lassalle u.                             Consorten</hi>&#x201C; zu gehören, &#x2014; eine eben so höfliche als unparteiische                         Redensart &#x2014; so wird der Hauptredakteur der Köln. Ztg. gewiß zufrieden damit                         sein, sammt seinen genauen und gewissenhaften Berichterstattern *) <note place="foot">*) Unter diesen Berichterstattern war unter andern nach                             Hrn. Dumonts eigenem Geständniß ein Herr Eisenbarth aus Düsseldorf, ein                             vertrauter Freund und Agent des Herrn von Stockum, wie dies die                             Verhandlungen ergeben haben.</note> den &#x201E;<hi rendition="#g">Consorten</hi>&#x201C; des Grafen Hatzfeldt, Herrn von Stockum u. s. w.                         beigezählt zu werden. Das Publikum möge entscheiden, welche Genossenschaft                         hier die edlere ist.</p>
          <p>Köln, den 24. August 1848.</p>
          <bibl>Heinrich Bürgers.</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>[Gerichtsprotokoll]</head>
        <div xml:id="ar086_031" type="jArticle">
          <head>Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum                         Diebstahl.</head>
          <p>
            <ref type="link">(Fortsetzung.)</ref>
          </p>
          <p>(Sitzung vom 7. August.)</p>
          <p>Polizeirath Dolleschall und Pol. Kommissar Dobler werden unvereidet                         vernommen. Dolleschall erklärt nichts zu wissen außer was in seinen Akten                         steht, die er überreicht und die der Präsident curforisch mittheilt. Dobbler                         sagt, die Gräfin sei bei ihm gewesen, und habe ihm schriftlich angezeigt,                         daß die Majunke ihren Dienst verlassen und sich zu Hrn. v. Stockum im                         Kaiserl. Hof begeben habe, sie habe ihre Zurückführung gefordert. Er habe                         darüber dem Polizeidirektor berichtet und zugleich ihm angegeben, daß die                         Majunke sich beim Grafen befinden soll; auf Grund dieses Berichtes der aus                         den Akten verlesen wird, sei jener abschlägige Bescheid ertheilt worden.</p>
          <p>Pr. Sie sehen also, Angeklagter, daß dieser Auskunft nur die Angabe der                         Gräfin zum Grunde zu liegen scheint. Gleichwohl haben Sie gestern mit einer                         enormen Bestimmtheit jenes Dokument als ein Beweis avancirt.</p>
          <p>Angekl. Und es ist dieser Beweis, wie ich gleich nachweisen kann, durchaus                         nicht erschüttert worden. Ich bitte den Hrn. Präsidenten nachzusehen, ob in                         der eben verlesenen Eingabe der Gräfin an Dobler nicht blos gesagt ist,                         einem Gerüchte zufolge solle die Majucke sich bei Hrn. v. Stockum im                         Kaiserl. Hofe befinden?</p>
          <p>Pr. Ja.</p>
          <p>Angekl. Wenn ich recht verstanden habe, so will P. K. Dobler unmittelbar auf                         diese Anzeige hin den Bericht an den Pol.-Direktor gemacht haben. Wenigstens                         hat er von der Gräfin keine weitere Anzeige erhalten.</p>
          <p>Pr. Nun?</p>
          <p>Angekl. In dem Berichte aber, den laut Akten Hr. Dobler an Polizei-Direktor                         Müller macht, heißt es ausdrücklich, die Majunke solle im Hotel Belle Vue zu                         Deutz beim Grafen Hatzfeld sich aufhalten. Davon stand kein Wort in der                         Anzeige der Gräfin. Diese hatte gesagt, sie sei bei v. Stockum im Kaiserl.                         Hofe. Dieser, von der Anzeige der Gräfin ganz verschiedenen Angabe, welche                         Dobler dem Pol.-Direktor macht, muß also auch eine andere Quelle zum Grunde                         liegen; höchst wahrscheinlich eine polizeiliche Ermittelung. Ich bitte, den                         Herrn Pol.-Kommissar Dobler zu fragen, ob eine solche angestellt worden, und                         ob es nicht diese ist, welche seinem Bericht an Müller unterliegt?</p>
          <p>Pr. Haben Sie damals eine polizeiliche Ermittelung anstellen lassen und was                         liegt Ihrem Berichte, die Majunke halte sich beim Grafen in Deutz auf, da ja                         hiervon in der Eingabe der Gräfin nichts steht, zu Grunde?</p>
          <p>Dobler. Es ist möglich daß eine polizeiliche Ermittelung angestellt,                         vielleicht in den Kaiserl. Hof geschickt und dort jene Auskunft über die                         Majunke ertheilt wurde. Ich weiß es aber nicht. Mein Bericht beruht entweder                         auf der Anzeige der Gräfin oder auf einer polizeilichen Ermittelung.</p>
          <p>Pr. Dieser Gegenstand wird sich also nicht aufklären lassen.</p>
          <p>Vertheidiger. Ich finde ihn vielmehr bereits sehr aufgeklärt. Ich bemerke                         noch, daß während Dobler in seinem Berichte sagt, die Majunke solle beim                         Grafen sein, der Pol.-Direktor Müller ihren Aufenthalt beim Grafen als ein                         Faktum hinstellt. Dieser Mann ist viel zu gewissenhaft, als daß er auf ein                         bloßes Gerücht hin hier Entscheidung hätte erlassen und die Majunke in                         diesen Verdacht bringen sollen. Hiermit endlich stimmt, daß im weitern                         Verlauf der Akten es in einem Schreiben des Poliz.-Dir. Müller ausdrücklich                         heißt, die Majunke sei nach Düsseldorf zurückgekehrt.</p>
          <p>St.-Prok. trägt darauf an, den Zeugen Gastwirth Rener aus Deutz gleich zu                         vernehmen, da dieser vielleicht Auskunft ertheilen könne. Die Makunke                         bemerkt, daß sie nach Düsseldorf gereist sei, um eine Klage gegen die Gräfin                         am Orte ihres gesetzlichen Domizils anzustellen.</p>
          <p>Angekl. Ob die Majunke nicht im Kaiserl. Hof mit v. Stockum                         zusammengetroffen?</p>
          <p>Z. Ja einmal, es war kalt; ich habe da im Kaiserl. Hofe eine Tasse Kaffe                         getrunken und den Hrn. v Stockum getroffen, der mir aber blos guten Tag                         gesagt hat. Ein blonder Kellner Namens Julius, der früher in Belle Vue                         gewohnt hat, hat das gesehen und es dem Hrn. Lassalle mitgetheilt.</p>
          <p>Pr. Woher wissen Sie das?</p>
          <p>Z. Weil er schon früher für L. rapportirte.</p>
          <p>Zeuge Louis Rener, 33 J. alt, Gastwirth zur Belle Vue in Deutz. Die Majunke                         habe Zuflucht bei ihm gesucht, nachdem sie der Gräfin, welche damals in Köln                         in der Mohrenstraße wohnte und sie eingesperrt hielt, entflohen war; er habe                         dem Bürgermeister von Deutz gleich Anzeige davon gemacht. v. Stockum so                         wenig wie der Graf seien damals bei ihm eingekehrt; seit der Zeit, wo die                         Gräfin bei ihm gewohnt, sei der Graf nur einmal da gewesen und habe, während                         er die Eisenbahn abwartete, auf einem besondern Zimmer gespeist; damals habe                         die Majunke auf jenem Zimmer mit dem Grafen eine Unterredung gehabt.</p>
          <p>Majunke. Sie habe mit dem Grafen wegen einer Kommode von ihr gesprochen, die                         sich unter den Effekten der Gräfin befunden habe, welche bei einem Spediteur                         in Köln mit Beschlag belegt worden seien. Sie habe diese Kommode                         zurückgefordert.</p>
          <p>Rener. Die Majunke habe auch mit ihm darüber gesprochen, da er zuerst Arrest                         auf die Sachen habe legen lassen. Der Graf habe sie an seinen Advokaten                         Widenmann in Düsseldorf verwiesen und die M. sei deshalb dorthin gereist;                         der Graf habe sie zuerst gar nicht vorlassen wollen.</p>
          <p>Vertheidiger Ob Herr Rener die Majunke aus Barmherzigkeit aufgenommen?</p>
          <p>Zeuge. Keineswegs. Die M. habe ihn auf die Entscheidung ihres Prozesses mit                         der Gräfin angewiesen, sie habe damals ein sparsames Leben geführt, ihr                         Betragen sei stets sehr gut gewesen und die Gräfin habe ihr deswegen                         besonderes Vertrauen geschenkt. Eben so sei auch Lassalle mit seinem Diener                         Hoppe bis in die letzte Zeit durchaus zufrieden gewesen und auch über dessen                         Aufführung sei ihm nichts Nachtheiliges bekannt. &#x2014; Alles, was von Lassalle                         oder den ihn besuchenden Freunden verzehrt wurde, sei auf Rechnung der                         Gräfin gestellt worden; diese Rechnung habe von August 1846 bis Oktober 1847                         circa 6500 Thlr. betragen; für diese Summe sei er größtentheils auf die                         Alimente verwiesen, welche der Graf der Gräfin zu entrichten habe; der Graf                         habe ihm 4000 Thlr. bezahlt gegen einen Revers, zufolge dessen er sich für                         des Grafen Schuldner erklärt im Falle, daß seine Forderung in dem                         schwebenden Kassationsprozesse nicht anerkannt würde. Von Lassalle habe er                         für Rechnung der Gräfin 1500 Thlr. empfangen, jedoch mit dem Bemerken, daß                         diese Summe für seine Rechnung vom April 1847 ab sei.</p>
          <p>Angekl. legt ein Schreiben vor, in welchem er Rener ersucht, ihm eine                         besondere, von der Gräfin getrennte Rechnung auszustellen.</p>
          <p>Zeuge. Jenes Schreiben sei allerdings an ihn ergangen, aber da der Verzehr                         meistens auf dem Zimmer der Gräfin stattgefunden, so habe er unmöglich                         wissen können, wie viel von der Gräfin, wie viel von Lassalle und                         Mendelssohn verzehrt worden. Was Mendelssohn betreffe, so habe Lassalle ihm                         einmal gesagt, er möge dessen Verzehr auf gemeinschaftliche Rechnung                         schreiben.</p>
          <p>Angekl. Ich habe blos gesagt: auf unsere Rechnung.</p>
          <p>Zeuge. Die Gräfin habe die Rechnung ganz anerkennen wollen, aber Lassale habe                         sie davon abgehalten.</p>
          <p>Präsid. Der Ausdruck unsre Rechnung scheint doch auf eine gemeinschaftliche                         zu deuten; der Wirth durfte das wohl stillschweigend von einem                         Bevollmächtigten voraussetzen.</p>
          <p>Zeuge über den Kellner Julius Diefenbach befragt, der früher bei ihm, später                         im Rheinischen Hof bei Staudt wohnte, äußert sich günstig über seine                         Moralität. Von einer Bestechung desselben durch die Parthei des Grafen wisse                         er nichts; Lassalle habe ihm einmal gesagt, Diefenbach habe von Stockum Geld                         erhalten, der Kellner habe das aber entschieden in Abrede gestellt.</p>
          <p>&#x2014; Ueber den Joh. Kurz habe er früher nichts Nachtheiliges gehört; bei seinem                         Austritt aus dem Dienst der Gräfin sei er jedoch in Verdacht gekommen, ein                         Kissen und Tischtücher entwendet zu haben; die desfalls gegen ihn erhobene                         Untersuchung habe zu keinem Resultat geführt. &#x2014; Die Gräfin habe häufig                         Besuch erhalten von der Frau Gianella und deren Söhne, von Schaafhausen und                         Fowinkel; diese Personen hätten ihm Geld gezeigt, welches sie von der Gräfin                         empfangen und sich auch wohl beklagt, daß sie nicht genug bekämen. Lölgen                         aus Köln sei sehr oft bei der Gräfin gewesen; der Lehrer Gladbach habe als                         Privatsekretär fungirt. Wie er gehört habe, sei es Lassalle und der Gräfin                         darum zu thun gewesen, eine jährliche Rente von 20,000 Thalern für die                         Gräfin zu erwirken.</p>
          <p>St.-Prok. In dem Briefe an eine treue Seele, von welchem früher die Rede                         gewesen, findet sich die Stelle: &#x201E;Mord. will den 3. August Nachts im                         Kaiserlichen Hof zu Köln schlafen und d. 4. erst in Aachen ankommen.                         Deßwegen soll Man in Deutz Hotel de Belle Vue wohnen. Du Felix sollst <hi rendition="#g">durchaus</hi> mit nach Köln und im selbigen Hotel wohnen.                         Montag mit dem</p>
          <p>
            <ref type="link">(Siehe den Verfolg der in Beilage.)</ref>
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        <p>Der Gerant, <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/>
Druck von Wilhelm Clouth in                     Köln.</p>
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          <ref type="link">(Hierzu eine Beilage.)</ref>
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[0442/0004] Die Anwesenheit dieser Namen in den Debatten, sagt Herr Sancke, sei nur eine rhetorische Figur, eine jener verbrauchten Blumen, die in Belgien, in dem Lande des Nachdrucks, nur noch einen Nachgeruch lassen können. Wir gehen nicht weiter in die Vertheidigungsrede des Herrn Sancke ein. Bei der Vertheidigung De Rudders, welchen der Prokurator einen kleinen Metzger nennt, der seine Zahlungen eingestellt hat, hebt der Vertheidiger die Kleinlichkeit dieser Anklage hervor. Der kleine Metzger De Rudder hat bloß kleine Zahlungen einstellen können; in der Repräsentanten-Kammer sind große „Metzger“, die große Zahlungen eingestellt haben. In Bezug auf das vom Herrn Prokurator erwähnte Komplot, das von Paris aus gegen Brüssel im Gang sein soll, hebt der Vertheiger das Ungesetzliche einer solchen Erwähnung hervor. Der Hr. Prokurator ist wirklich sehr wohl unterrichtet. Jetzt, wo man in Paris an ganz andere Dinge zu denken hat, als an eine belgische Verschwörung, gibt Herr Bavay sein Prokurators-Talent kund, indem er ein Komplott gegen Belgien denunzirt. Herr Sancke endet mit der Bemerkung, daß man in diesem Prozesse wieder die alte „complicité morale“ Guizot's und Louis Philipp's in Anwendung bringen wolle. Man solle ja nicht vergessen, daß heutiges Tages die Männer der Regierung jeden Augenblick wechseln, und daß die Politik von heute nicht mehr für die von morgen einstehen könne. Herr Faider ist mit der Vertheidigung Delestrée's und De Rudder's beauftragt. Herr Faider weis't nach, daß Delestrée's ganzes Verbrechen darin bestand, von Herrn Imbert als ein Mann empfohlen worden zu sein, der gute Propaganda mache! Wer ist Herr Imbert? Herr Imbert war 39 in Belgien geflüchtet, und hatte in Brüssel eine Topffabrik angelegt. Im Februar 48 kehrte er nach Paris zurück und wurde zum Direktor der Tuillerien ernannt. Dieser Imbert, den natürlich die in Paris anwesenden Belgier kannten, wird nun beschuldigt vom Herrn Prokurator, dem Hrn. Delestrée dieses gefährliche Schreiben eingehändigt zu haben, und bei dieser Gelegenheit spricht der Prokurator jeden Augenblick von Verletzung der Gastfreundschaft. Ueberhaupt sind die belgischen Bavay's immer da, um den Fremden eine Gastfreundschaft vorzuwerfen, die ihnen, den Belgiern, nicht allein nichts kostet, sondern ihnen sogar Geld einträgt. Hr. Faider hebt sehr wohl hervor, daß die Anklage gegen die „Nichtsoldaten von Risquons-tout,“ überhaupt nur auf Briefen beruhe, die aus dem schwarzen Kabinet des Prokurators hervorgegangen. Der Hr. Generalprokurator Bavay excellire in diesem Verfahren. Man solle sich nur eines ähnlichen Falles in Brüssel erinnern, wo der Prokurator ebenfalls von diesem Mittel Gebrauch gemacht habe, wo aber die öffentliche Meinung sich derb gegen dieses undelikate, rohe Verfahren des Bavay ausgesprochen. Nach Hr., Faider sprach Hr. Kennis für Perrin u. s. w. Alle Vertheidiger kommen darin überein, daß sie dem Prokurator fühlbar machen, es sei ihm weniger um Risquons-tout, als um die Verhaftung einiger Männer zu thun, die man für gefährlich hält. Hr. General Mellinet, ein 80jähriger Greis, vertheidigt sich selbst. Der Eindruck, den dieser Mann aufs Publikum hervorbringt, ist außergewöhnlich. Ich werde Ihnen morgen davon sprechen. Großbritannien. Unterhaus, 22. August. (Fortsetzung des Berichts in der gestrigen Nummer.) Die Zuckerzollbill erhielt trotz aller von Lord G. Bentink vorgebrachten Klauseln und Amendemens schließlich die dritte Lesung. Das Haus vertagte sich dann bis 5 Uhr, wo Hr. Herries auf die Komitéberichte des Ober- und Unterhauses, die Handelsnoth betreffend, zu sprechen kam. Er stellt die Motion, daß diese Berichte gleich zu Anfang der nächsten Session in ernstliche Erwägung gezogen werden. Für die jetzige Session sei die Zeit zu kurz. Zugleich tadelt er alle drei Berichte, welche von den Kommissionen des Unter- und Oberhauses über die Handelsnoth und die „Currency-Frage“ vorgelegt worden. Namentlich wendet er sich gegen die Bankakte von 1844. Die gegen sie vorgebrachten Gründe führte der Redner übrigens ganz auf die nämliche Weise im vorigen November aus. Die stärkste Verurtheilung der Peel'schen Akte liege eben darin, daß sie von der Regierung habe suspendirt werden müssen. Die Komitéberichte würden übrigens entgegengesetzt ausgefallen sein, wenn die Abstimmung von den mit der Sache Vertrauten abgehangen. Das Komité sei aber lediglich das Echo Lord J. Russells und des Schatzkanzlers geworden. Nähme man die Aussagen der von den Komité's verhörten Personen zusammen, so liege darin die glänzendste Verurtheilung der Bankakte von 1819 wie der von 1844. In Folge der Herries'schen Motion entspann sich eine lange, mitunter sehr heftige Debatte, an welcher sich natürlich auch Peel betheiligte. Das Resultat war, daß die Motion durchfiel und Herries seinen Entschluß kund gab, gleich Anfangs der nächsten Session die Sache aufs Neue anregen zu wollen * Unterhaus, 23. Aug. Beginn der Sitzung um 12 Uhr. Auf eine Interpellation wegen der englischen Flotte im Mittelmeer erwidert Lord J. Russell, daß Parker mit seiner Flotte vor Neapel erschienen, weil die dortige Regierung entgegen dem Wortlaut bestehender Verträge gezwungene Anleihen auch von britischen Unterthanen zu erheben versucht. Bei den weiteren Verhandlungen über das Budget widersetzt sich B. Osborne der Bewilligung der für polnische Flüchtlinge geforderten 10,700 Pf. Er stützt sich darauf, daß es in England selbst noch viel schrecklicheres Elend gebe, dem zuerst abzuhelfen sei. Der Redner ist, wie man sieht, Einer von Denen, die hier nicht helfen wollen, weil dort noch Elend sei, und dort nicht, weil sonst hier die Mittel fehlten. Lord D. Stuart nimmt sich der polnischen Emigrirten aufs Wärmste an. Dagegen tritt Hr. Bright, der Freihandels-Quäcker, wüthend gegen die Bewilligung der Summe auf und ihm schließt sich der liberale Hr. Hume nach Kräften an. Die Bourgeoisie ist über die demokratische Richtung der Polen erbost, daher ihr heftiges Auftretung wider Fortzahlung jener für England ganz lumpigen Unterstützungssumme. (Die Sitzung dauert bei Abgang der Post fort.) * London, 23. Aug. Im Oberhause beantragte gestern Lord Derman eine Adreße an die Königin in Betreff der Durchsetzung aller mit fremden Mächten, wegen Abschaffung des afrikanischen Sklavenhandels geschlossenen Verträge, so wie in Betreff der Verfolgung aller in diesem Handel direkt oder indirekt verwickelten britischen Unterthanen. Im Laufe seiner Rede bekämpfte der edle Lord zwei Meinungen, die in der letzten Zeit ziemlich Terrain gewonnen hätten, daß nämlich erstens der Sklavenhandel überhaupt gar nicht zu unterdrücken sei und alle Versuche in diesem Sinne als nutzlos aufzugeben wären, so wie zweitens, daß alle bisher getroffenen Schutzmaßregeln, mehr von Schaden als von Nutzen gewesen seien, indem sie das Scheußliche des Sklavenhandels nur vergrößert hätten. Lord Brougham unterstützte diese Motion. * Dublin, 22. Aug. S. O'Brien wird von J. Henn und Whitefide, Duffy von Butt vertheidigt werden. Meagher hat noch keinen Anwalt bestellt. John Dillon, auf dessen Kopf der Lordlieutenant 300 Pfd. setzte, soll seewärts entkommen sein. Dillon hatte kurz vor Beginn der neuesten irischen Ereignisse geheirathet. In der bei S. O'Brien gefundenen Correspondenz sollen mehrere hohe Geistliche der katholischen Kirche stark kompromittirt sein. Die zuverläßigsten Berichte aus dem Süden stimmen darin überein, daß die Wuth des Volkes immer verbissener und die leibliche Noth immer ärger wird. Spanien. Madrid, 18. Aug. Roca de Togores ist auf so lange zum interimistischen Verweser des Innern ernannt, als Sartorius sich in Sevilla aufhalten dürfte, wo man der Entbindung der Herzogin von Montpensier erst gegen Ende dieses Monats entgegensteht. Südamerika. * Rio de Janeiro, 27. Juni. Von La Plata erfahren wir, daß der französische Bevollmächtigte, Hr. Gros, bei seinem Abgange von Montevideo dem Admiral Lepredour Befehl gegeben, die Blokade von Buenos-Ayres und der dortigen Küste aufzuheben, dagegen die im Besitz von Oribe befindliche banda oriental aufs Strengste zu blokiren. Die Regierung von Montevideo hat mit ihren Finanzmaßregeln entschiedenes Unglück (wie manche europäische Ministerien mit den ihrigen). Kaum hatte sie auf Mehl und Wein eine Steuer gelegt, so mußte sie dieselbe wegen Aufsätzigkeit des Volkes zurücknehmen; dafür hat sie jetzt von den Kaufleuten gefordert, daß sie monatlich 1/4 ihrer bisherigen jährlich gezahlten Steuern entrichten sollen. Amtliche Nachrichten. Bekanntmachung. Um die rekommandirten Briefe, welche früher häufig zur Versendung undeklarirter Kassenanweisungen und anderer geldwerthen Papiere benutzt worden sind, gegen Verletzungen zu sichern, ist im Interesse des korrespondirenden Publikums im Jahre 1844 angeordnet worden, daß rekommandirte Briefe nicht anders, als mit Kreuzkouverten versehen und mit fünf Siegeln sorgfältig verschlossen, von den Postanstalten zur Beförderung mit der Post angenommen werden dürfen. Nachdem jetzt durch den Erlaß der ermäßigten Porto-Taxe für Geldsendungen dem korrespondirenden Publikum ausreichende Gelegenheit geboten ist. Kassenanweisungen und geldwerthe Papiere deklarirt gegen eine unerheblich höhere Portozahlung zu versenden, als wenn solches undeklarirt geschieht, und daher anzunehmen ist, daß das eigene Interesse die Versender von Geld und Dokumenten abhalten wird, dergleichen Sendungen undeklarirt zur Post zu geben, so soll die Vorschrift in Betreff der Couvertform und des fünffachen Verschlusses rekommandirter Briefe zur Erleichterung des Publikums wieder aufgehoben werden. Rekommandirte Briefe können daher von jetzt ab in derselben Form und mit demselben einfachen Verschlusse, wie gewöhnliche Briefe, zur Beförderung mit der Post aufgegeben werden. Berlin, den 19. August 1848. General-Post-Amt. Schweidnitz. Vom demokratischen Vereine zu Schweidnitz geht uns folgende Bitte zu: „Der unterzeichnete Verein hat es sich besonders zur Aufgabe gestellt, durch Einsammlung und Vertheilung milder Gaben den Hinterbliebenen der am Abend des 31. Juli c. in ihrer Dienstpflicht von einer rohen Soldateska unschuldig geopferten Mitbrüder einige Hülfe in ihrer höchst unglücklichen Lage zu verschaffen. Wir richten deshalb an alle Gleichgutgesinnten jeder politischen Färbung die dringende Bitte, durch milde Gaben so kräftig als irgend möglich bei diesem wohlthätigen Unternehmen sich zu betheiligen, und selbst die kleinste Gabe, sei es an Geld, Wäsche, Kleidungsstücke etc. uns zukommen zu lassen. Ueber den Empfang werden wir öffentlich Rechenschaft ablegen. Gleichzeitig mit dieser Aufforderung ergeht von uns die Bitte an sämmtliche demokratische Vereine Deutschlands, zu gleichem Zwecke uns brüderlich die Hand zu reichen, und hoffen wir, daß durch diese Vereinigung dem namenlosen Kummer der Hinterbliebenen genannter Opfer einigermaßen abgeholfen werden kann. Sobald eine beträchtliche Summe bei uns eingegangen sein wird, werden wir zur Berathung über die zweckmäßige Anwendung der empfangenen Gaben alle Betheiligten einladen. Schweidnitz, den 16. August 1848. Der demokratische Verein.“ Handels-Nachrichten. _ Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln. Sitzung vom 24. August 1848. Abends 6 Uhr. Der Gemeinderath beauftragte die Verwaltung, an die Polizei-Direktion das Ersuchen zu stellen, darauf zu halten, daß die zu Markte kommenden großen Quantitäten unreifen Obstes von demselben entfernt werden. — Die Prüfung und Berathung des Elementar-Schulbüdgets pro 1848 ward begonnen und der Abschnitt „Pfarrschulen“ erledigt — Es wurde eine Kommission aus fünf Mitgliedern ernannt, um unter Zuziehung des Stadtbaumeisters, des Hafenkommissars und des Ingenieurs der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft die bei der zur Sprache gebrachten Herstellung der baufälligen nördlichen Flügelmauer am Sicherheitshafen aufgeworfene Frage: „ob nicht eine Erweiterung des Hafeneingangs in der Weise beliebt werden möchte, daß Dampf- und andere große Schiffe darin Eingang finden könnten?“ an Ort und Stelle näher zu prüfen und darüber zu berichten. — Zur Fortsetzung der städtischen Speise-Anstalt ward ein fernerer Kredit von 2000 Thlr. bewilligt. — Schließlich wurde ein Niederlassungsgesuch erledigt. Erklärung. In Folge der „mehreren Reklamationen“, welche der Kölnischen Zeitung, wie sie selber sagt, wegen ihrer Mittheilungen über den Lassalleschen Prozeß zugegangen sind, habe auch ich mir die Mühe genommen, dasjenige, was die K. Ztg. über mein Zeugniß mit „möglichster“, aber beschränkter „Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit“ nachzuschreiben „beflissen“ war, durchzusehen und gefunden, daß auch diese Nachzeichnung ungetreu und wesentlich unvollständig ist. Es wird sich das aus dem Berichte, den die Neue Rheinische Zeitung liefert, näher ergeben. Ich hätte diese Erklärung an die Kölnische Zeitung selber adressiren sollen, aber ich hatte Angst, unter die betrübten „Vermischten Nachrichten“ gesetzt und von einer Redaktionsungezogenheit begleitet zu werden, wie dies heute dem Hrn. v. Lilljeström geschehen ist. Wenn übrigens diejenigen, welche gegen die Federzeichnungen der Köln. Ztg. reklamiren, sich gefallen lassen müssen, zu „Lassalle u. Consorten“ zu gehören, — eine eben so höfliche als unparteiische Redensart — so wird der Hauptredakteur der Köln. Ztg. gewiß zufrieden damit sein, sammt seinen genauen und gewissenhaften Berichterstattern *) den „Consorten“ des Grafen Hatzfeldt, Herrn von Stockum u. s. w. beigezählt zu werden. Das Publikum möge entscheiden, welche Genossenschaft hier die edlere ist. Köln, den 24. August 1848. Heinrich Bürgers. [Gerichtsprotokoll] Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl. (Fortsetzung.) (Sitzung vom 7. August.) Polizeirath Dolleschall und Pol. Kommissar Dobler werden unvereidet vernommen. Dolleschall erklärt nichts zu wissen außer was in seinen Akten steht, die er überreicht und die der Präsident curforisch mittheilt. Dobbler sagt, die Gräfin sei bei ihm gewesen, und habe ihm schriftlich angezeigt, daß die Majunke ihren Dienst verlassen und sich zu Hrn. v. Stockum im Kaiserl. Hof begeben habe, sie habe ihre Zurückführung gefordert. Er habe darüber dem Polizeidirektor berichtet und zugleich ihm angegeben, daß die Majunke sich beim Grafen befinden soll; auf Grund dieses Berichtes der aus den Akten verlesen wird, sei jener abschlägige Bescheid ertheilt worden. Pr. Sie sehen also, Angeklagter, daß dieser Auskunft nur die Angabe der Gräfin zum Grunde zu liegen scheint. Gleichwohl haben Sie gestern mit einer enormen Bestimmtheit jenes Dokument als ein Beweis avancirt. Angekl. Und es ist dieser Beweis, wie ich gleich nachweisen kann, durchaus nicht erschüttert worden. Ich bitte den Hrn. Präsidenten nachzusehen, ob in der eben verlesenen Eingabe der Gräfin an Dobler nicht blos gesagt ist, einem Gerüchte zufolge solle die Majucke sich bei Hrn. v. Stockum im Kaiserl. Hofe befinden? Pr. Ja. Angekl. Wenn ich recht verstanden habe, so will P. K. Dobler unmittelbar auf diese Anzeige hin den Bericht an den Pol.-Direktor gemacht haben. Wenigstens hat er von der Gräfin keine weitere Anzeige erhalten. Pr. Nun? Angekl. In dem Berichte aber, den laut Akten Hr. Dobler an Polizei-Direktor Müller macht, heißt es ausdrücklich, die Majunke solle im Hotel Belle Vue zu Deutz beim Grafen Hatzfeld sich aufhalten. Davon stand kein Wort in der Anzeige der Gräfin. Diese hatte gesagt, sie sei bei v. Stockum im Kaiserl. Hofe. Dieser, von der Anzeige der Gräfin ganz verschiedenen Angabe, welche Dobler dem Pol.-Direktor macht, muß also auch eine andere Quelle zum Grunde liegen; höchst wahrscheinlich eine polizeiliche Ermittelung. Ich bitte, den Herrn Pol.-Kommissar Dobler zu fragen, ob eine solche angestellt worden, und ob es nicht diese ist, welche seinem Bericht an Müller unterliegt? Pr. Haben Sie damals eine polizeiliche Ermittelung anstellen lassen und was liegt Ihrem Berichte, die Majunke halte sich beim Grafen in Deutz auf, da ja hiervon in der Eingabe der Gräfin nichts steht, zu Grunde? Dobler. Es ist möglich daß eine polizeiliche Ermittelung angestellt, vielleicht in den Kaiserl. Hof geschickt und dort jene Auskunft über die Majunke ertheilt wurde. Ich weiß es aber nicht. Mein Bericht beruht entweder auf der Anzeige der Gräfin oder auf einer polizeilichen Ermittelung. Pr. Dieser Gegenstand wird sich also nicht aufklären lassen. Vertheidiger. Ich finde ihn vielmehr bereits sehr aufgeklärt. Ich bemerke noch, daß während Dobler in seinem Berichte sagt, die Majunke solle beim Grafen sein, der Pol.-Direktor Müller ihren Aufenthalt beim Grafen als ein Faktum hinstellt. Dieser Mann ist viel zu gewissenhaft, als daß er auf ein bloßes Gerücht hin hier Entscheidung hätte erlassen und die Majunke in diesen Verdacht bringen sollen. Hiermit endlich stimmt, daß im weitern Verlauf der Akten es in einem Schreiben des Poliz.-Dir. Müller ausdrücklich heißt, die Majunke sei nach Düsseldorf zurückgekehrt. St.-Prok. trägt darauf an, den Zeugen Gastwirth Rener aus Deutz gleich zu vernehmen, da dieser vielleicht Auskunft ertheilen könne. Die Makunke bemerkt, daß sie nach Düsseldorf gereist sei, um eine Klage gegen die Gräfin am Orte ihres gesetzlichen Domizils anzustellen. Angekl. Ob die Majunke nicht im Kaiserl. Hof mit v. Stockum zusammengetroffen? Z. Ja einmal, es war kalt; ich habe da im Kaiserl. Hofe eine Tasse Kaffe getrunken und den Hrn. v Stockum getroffen, der mir aber blos guten Tag gesagt hat. Ein blonder Kellner Namens Julius, der früher in Belle Vue gewohnt hat, hat das gesehen und es dem Hrn. Lassalle mitgetheilt. Pr. Woher wissen Sie das? Z. Weil er schon früher für L. rapportirte. Zeuge Louis Rener, 33 J. alt, Gastwirth zur Belle Vue in Deutz. Die Majunke habe Zuflucht bei ihm gesucht, nachdem sie der Gräfin, welche damals in Köln in der Mohrenstraße wohnte und sie eingesperrt hielt, entflohen war; er habe dem Bürgermeister von Deutz gleich Anzeige davon gemacht. v. Stockum so wenig wie der Graf seien damals bei ihm eingekehrt; seit der Zeit, wo die Gräfin bei ihm gewohnt, sei der Graf nur einmal da gewesen und habe, während er die Eisenbahn abwartete, auf einem besondern Zimmer gespeist; damals habe die Majunke auf jenem Zimmer mit dem Grafen eine Unterredung gehabt. Majunke. Sie habe mit dem Grafen wegen einer Kommode von ihr gesprochen, die sich unter den Effekten der Gräfin befunden habe, welche bei einem Spediteur in Köln mit Beschlag belegt worden seien. Sie habe diese Kommode zurückgefordert. Rener. Die Majunke habe auch mit ihm darüber gesprochen, da er zuerst Arrest auf die Sachen habe legen lassen. Der Graf habe sie an seinen Advokaten Widenmann in Düsseldorf verwiesen und die M. sei deshalb dorthin gereist; der Graf habe sie zuerst gar nicht vorlassen wollen. Vertheidiger Ob Herr Rener die Majunke aus Barmherzigkeit aufgenommen? Zeuge. Keineswegs. Die M. habe ihn auf die Entscheidung ihres Prozesses mit der Gräfin angewiesen, sie habe damals ein sparsames Leben geführt, ihr Betragen sei stets sehr gut gewesen und die Gräfin habe ihr deswegen besonderes Vertrauen geschenkt. Eben so sei auch Lassalle mit seinem Diener Hoppe bis in die letzte Zeit durchaus zufrieden gewesen und auch über dessen Aufführung sei ihm nichts Nachtheiliges bekannt. — Alles, was von Lassalle oder den ihn besuchenden Freunden verzehrt wurde, sei auf Rechnung der Gräfin gestellt worden; diese Rechnung habe von August 1846 bis Oktober 1847 circa 6500 Thlr. betragen; für diese Summe sei er größtentheils auf die Alimente verwiesen, welche der Graf der Gräfin zu entrichten habe; der Graf habe ihm 4000 Thlr. bezahlt gegen einen Revers, zufolge dessen er sich für des Grafen Schuldner erklärt im Falle, daß seine Forderung in dem schwebenden Kassationsprozesse nicht anerkannt würde. Von Lassalle habe er für Rechnung der Gräfin 1500 Thlr. empfangen, jedoch mit dem Bemerken, daß diese Summe für seine Rechnung vom April 1847 ab sei. Angekl. legt ein Schreiben vor, in welchem er Rener ersucht, ihm eine besondere, von der Gräfin getrennte Rechnung auszustellen. Zeuge. Jenes Schreiben sei allerdings an ihn ergangen, aber da der Verzehr meistens auf dem Zimmer der Gräfin stattgefunden, so habe er unmöglich wissen können, wie viel von der Gräfin, wie viel von Lassalle und Mendelssohn verzehrt worden. Was Mendelssohn betreffe, so habe Lassalle ihm einmal gesagt, er möge dessen Verzehr auf gemeinschaftliche Rechnung schreiben. Angekl. Ich habe blos gesagt: auf unsere Rechnung. Zeuge. Die Gräfin habe die Rechnung ganz anerkennen wollen, aber Lassale habe sie davon abgehalten. Präsid. Der Ausdruck unsre Rechnung scheint doch auf eine gemeinschaftliche zu deuten; der Wirth durfte das wohl stillschweigend von einem Bevollmächtigten voraussetzen. Zeuge über den Kellner Julius Diefenbach befragt, der früher bei ihm, später im Rheinischen Hof bei Staudt wohnte, äußert sich günstig über seine Moralität. Von einer Bestechung desselben durch die Parthei des Grafen wisse er nichts; Lassalle habe ihm einmal gesagt, Diefenbach habe von Stockum Geld erhalten, der Kellner habe das aber entschieden in Abrede gestellt. — Ueber den Joh. Kurz habe er früher nichts Nachtheiliges gehört; bei seinem Austritt aus dem Dienst der Gräfin sei er jedoch in Verdacht gekommen, ein Kissen und Tischtücher entwendet zu haben; die desfalls gegen ihn erhobene Untersuchung habe zu keinem Resultat geführt. — Die Gräfin habe häufig Besuch erhalten von der Frau Gianella und deren Söhne, von Schaafhausen und Fowinkel; diese Personen hätten ihm Geld gezeigt, welches sie von der Gräfin empfangen und sich auch wohl beklagt, daß sie nicht genug bekämen. Lölgen aus Köln sei sehr oft bei der Gräfin gewesen; der Lehrer Gladbach habe als Privatsekretär fungirt. Wie er gehört habe, sei es Lassalle und der Gräfin darum zu thun gewesen, eine jährliche Rente von 20,000 Thalern für die Gräfin zu erwirken. St.-Prok. In dem Briefe an eine treue Seele, von welchem früher die Rede gewesen, findet sich die Stelle: „Mord. will den 3. August Nachts im Kaiserlichen Hof zu Köln schlafen und d. 4. erst in Aachen ankommen. Deßwegen soll Man in Deutz Hotel de Belle Vue wohnen. Du Felix sollst durchaus mit nach Köln und im selbigen Hotel wohnen. Montag mit dem (Siehe den Verfolg der in Beilage.) Der Gerant, Korff. Druck von Wilhelm Clouth in Köln. (Hierzu eine Beilage.) *) Unter diesen Berichterstattern war unter andern nach Hrn. Dumonts eigenem Geständniß ein Herr Eisenbarth aus Düsseldorf, ein vertrauter Freund und Agent des Herrn von Stockum, wie dies die Verhandlungen ergeben haben.

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 86. Köln, 26. August 1848, S. 0442. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz086_1848/4>, abgerufen am 21.11.2024.