Neue Rheinische Zeitung. Nr. 98. Köln, 9. September 1848.Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 98. Köln, Samstag den 9. September. 1848. Die "Neue Rheinische Zeitung" erscheint vom 1. Juni an, mit Ausnahme des Montags, täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexander, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 Rue Notre-Dame de Nazareth in Paris, so wie das königl. Ober-Postamt in Aachen; für England die Herren J. J. Ewer et Comp. 72 Newgate-Street in London; für Belgien und Holland die resp. königl. Brief-Postämter und das Postbureau in Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 1 Thlr. 24 Sgr 6 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung. Die neuerdings getroffenen Anordnungen werden es in wenigen Tagen der Expedition möglich machen, die Versendung des Blattes mit der größten Regelmäßigkeit zu besorgen. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Volksversammlung, Adressen nach Berlin und Frankfurt). Frankfurt. (Offizieller Artikel). Berlin. (Das Ministerium. Beschluß der Linken. -- Finanzplan der Linken). Wien. (Erlaß Dobblhoffs. Die Intervention und die Kourse). Stralsund. (Preßprozesse). Groß-Glogau. (Bauern und Feudalherren). Mainz. (Der Belagerungsstand). Altona. (Die projektirte neue Regierung). Rendsburg. (Truppenrückmärsche. -- Unruhen in Itzehoe). Flensburg. (Rückmarsch. -- Dänische Invasion). Ungarn. Fiume. (Die Gränzer eingerückt). Italien. (Die Sardinier bleiben in Venedig. -- Verlängerung des Waffenstillstands. -- Elend und Exekutionen in Mailand. -- Pachta's und Radetzky's Maitressen. -- Garibaldi. -- Messina bombardirt. -- Zustand Livorno's). Modena. (Cirkular). Französische Republik. Paris. (La Patrie über das Proletariat. -- Vermischtes. -- National-Versammlung). Großbritannien. London. (Die Times macht sich Hoffnungen. -- Berichte aus den Fabrikdistrikten. -- Roß's Polar-Expedition). Dublin. (Der Insurgentenprozeß. -- Ein Amerikaner entwischt) Amerika. (Frauenkongreß). Handelsnachrichten. Deutschland. * Köln, 8. Septbr. Gestern Abend fand in der Bauchschen Reitbahn eine Volksversammlung statt, um gegen den preußisch-dänischen Waffenstillstand und das theilweise schon angenommene preußische Bürgerwehrgesetz zu protestiren. Obwohl die Berufungsplakate erst am Morgen spät angeschlagen wurden, war doch der große, mindestens dritthalb Tausend Menschen fassende Raum Kopf an Kopf gedrägt voll, und wenigstens die doppelte Anzahl mußte wieder fortgehen, weil sie keinen Zutritt finden konnte. Folgende zwei Adressen wurden angenommen und liegen zur Unterschrift an den Straßenecken auf: An die deutsche National-Versammlung in Frankfurt. Die preußische Regierung hat dem Reichsministerium und das Reichsministerium hat Ihnen einen von Preußen ratificirten Waffenstillstand mit Dänemark vorgelegt. Die unterzeichneten in Köln wohnenden deutschen Reichsbürger protestiren gegen diesen Waffenstillstand und in Erwägung: 1. daß Preußen diesen Waffenstillstand auf Grund einer vom Reichsverweser ausgestellten, aber von keinem verantwortlichen Reichsminister kontrasignirten, also gesetzlich ungültigen Vollmacht abgeschlossen; ersuchen Sie: den von Preußen mit Verletzung der Vollmacht und zum Hohn der Centralgewalt wie der Nationalversammlung abgeschlossenen Waffenstillstand zu verwerfen, und selbst auf Gefahr eines europäischen Krieges hin die schleswig-holsteinsche Revolution zu vertheidigen, die gegenwärtige Regierung Preußens aber nie wieder mit diplomatischen Verhandlungen für Deutschland zu beauftragen; endlich zu erklären, daß Deutschland das dänischredende Nordschleswig keineswegs zwingen will, wider seinen Willen sich zu Deutschland schlagen zu lassen. Köln, den 7. September 1848. An die Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung. Eine Hohe Versammlung hat ein Bürgerwehrgesetz in seinem wichtigsten Theile bereits angenommen, welches im Einzelnen wie im Ganzen unseren Erwartungen auf's entschiedenste widerspricht. Wir hatten geglaubt, die königlichen Versprechungen aus dem März d. J. und die Hoffnungen und der Geist, der das gesammte Volk belebt, hätten die Voraussetzung gerechtfertigt, wir würden nur eine deutsche Bürgerwehr erhalten. Statt dessen sind in diesem, nur für Preußen gegebenen und berechneten, Gesetze dem Könige von Preußen direkte dauernde Einflüsse auf das wichtige Institut, ohne welches Volksfreiheit undenkbar ist, gestattet worden und ist damit die preußische Bürgerwehr aus der deutschen Bürgerwehr herausgerissen worden. Ohne uns auf das Gewirre der einzelnen Bestimmungen einzulassen, heben wir nur § 7 hervor: "Jedes Mitglied der Bürgerwehr leistet vor dem Gemeinde-Vorsteher, in Gegenwart des Befehlshabers der Bürgerwehr, folgende feierliche Versicherung: "Ich gelobe Treue dem Könige und Gehorsam der Verfassung und den Gesetzen des Königreiches." Wir kennen den König nur in so weit, als er seine Stellung in der Verfassung findet. Was drüber hinaus geht, ist ein Versuch die Person des Königs da in's Spiel zu bringen, wo die Verfassung selbst volksfeindlichen Tendenzen im Wege ist, ein Versuch, der leider nur zu oft bei dem stehenden Heere gelungen ist. Die unterzeichneten in Köln lebenden deutschen Reichsbürger protestiren deßhalb auf's Feierlichste gegen jede Zumuthung, einen solchen Eid zu leisten, welcher ihre Stellung als freie Staatsbürger und Bürgerwehrleute in jedem entscheidenden Augenblicke in Widerspruch bringt. Köln, den 7. September 1848. Frankfurt, 6. Sept. (Offizieller Artikel). In Folge des von der deutschen Nationalversammlung in der Sitzung am 5. September 1848 gefaßten Beschlusses: die zur Ausführung des am 26 August 1848 zu Malmö abgeschlossenen Waffenstillstandes nöthigen militärischen und anderen Maßregeln zu sistiren, haben der Präsident des Reichsministerraths, sämmtliche Reichsminister und Unterstaatssekretäre ihre Posten in die Hände des Erzherzogs-Reichsverwesers zurückgelegt, der ihnen die dadurch angesuchte Entlassung ertheilt hat. Der Erzherzog-Reichsverweser hat den Abgeordneten der deutschen Nationalversammlung Friedrich Dahlmann zu Bonn mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. (O.-P.-A.-Z.) 103 Berlin, 6. Sept. Morgen haben unsere Abgeordneten sich zu entscheiden, ob sie die Vertreter eines freien souveränen Volkes oder die unwillkommenen und wenig befolgten Rathgeber des souveränen Königs, gewählt vom beschränkten Unterthanenverstand, sein wollen. Alle Straßenecken sind bedeckt mit Plakaten der verschiedenen Bürgerwehr-Kompagnien, Bezirksvereine und Klubs; sie protestiren gegen die Weigerung des Ministeriums, einen Beschluß der Volksvertretung auszuführen. Sie erklären, daß sie durch eine solche Weigerung die Ehre und die Würde der Volksvertretung für gefährdet halten und werden die Versammlung gegen alle Uebergriffe des Ministeriums zu schützen suchen. 40 Berlin, 5. Sept. (Nachts 12 Uhr.) So eben ist in der Parteiversammlung der Linken nach langer Debatte der Beschluß gefaßt und unterzeichnet worden: daß die sämmtlichen Mitglieder sofort ihr Mandat niederlegen, wenn nicht der Beschluß der Versammlung vom 9. August unbedingt ausgeführt wird. Jeder Vermittelungsvorschlag soll verworfen werden. So auch das Amendement v. Unruh, welches lautet, die Versammlung wolle beschließen: In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die im konstitutionellen Staate nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Heer herbeizuführen und reaktionäre Bestrebungen, sowie fernere Konflikte zwischen den Bürgern, welche zum Heere und denen, welche zum Civilstande gehören, zu vermeiden bezwecken, erklärt die Versammlung: "daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt, wenn es ferner (!) Anstand nimmt, einen jenem Sinne der Beschlüsse vom 9. August entsprechenden Erlaß an das Heer ergehen zu lassen." Es herrscht die größte Aufregung. Es ist ein Sturm von Adressen und Maueranschlägen losgelassen im Sinne der Souveränetät des Volkes und seiner Vertretung. Wer befiehlt, sieben beliebige Beamten, oder das Volk? Das ist die Frage, Donnerstag ist ihre Entscheidung. Der Minister-Präsident und der Kriegsminister waren heute (Dienstag Nachmittag) beim König. Man versichert, sie hätten ihre Entlassung gegeben. Das beschwichtigt nicht. Alle Minister sollen entweder den im verfassungsmäßigen Wege beurkundeten Willen des Volkes vollstrecken, oder sie sollen dies anderen Ministern, die das Vertrauen des Volkes haben, überlassen. 40 Berlin, 6. Sept. Die Abgeordneten Waldeck, Zenker, Anwandter, Krackrügge, Neuter, d'Ester, Stein, Elsner, Otto, Behrends, Jacoby, Schultz u. A. von der Linken haben folgenden Finanzplan der Nationalversammlung vorgelegt: Das Staatsministerium wird ermächtigt, bis auf Höhe von -- Millionen Thaler Papiergeld auszugeben, welches mit 3 1/3 pCt. verzinset und in zwanzig aufeinanderfolgenden Jahren mit jährlich -- Millionen Thaler eingelöst wird. Dieses Papiergeld führt den Namen: "Preußische Zins-Scheine." 1) Die Zins-Scheine werden in Stücken von 1, 5, 10, 20, 40, 60, 120, 240, 480 Thaler, jedoch von den größeren Stücken möglichst wenig angefertigt. 2) Auf jedem Zins-Schein befindet sich außer dem Nennwerthe und der Jahreszahl wenn derselbe eingelöst wird, eine Tabelle welche nachweist, wieviel der Zins-Schein jeder Zeit werth ist. 3) Die Zinsen von 3 1/3 pCt. betragen jährlich einen Silbergroschen von jedem Thaler und werden bis zum Einlösungstermine dem Nennwerthe zugeschlagen. Bei den Zins-Scheinen von 1 Thlr. Die Verhandlungen des National-Convents über Louis Capet, Exkönig von Frankreich. (Vergl. den Moniteur v. Jan. 1793.) (Schluß von Nr. 19, 21, 22, 26.) Seine-et-Oise -- Lecointre: Louis ist der Verschwörung gegen den Staat überführt; die Republik muß ihn verdammen. Ich stimme für den Tod. Tallien: Louis hat französisches Blut vergossen; Montauban, Nimes, Jales, Nancy, das Marsfeld und der 10. August sind die unwiderleglichen Zeugen seines Verraths. Das Gesetz hat gesprochen; das Interesse des Staates, das Interesse des Volks verlangt seine Anwendung: ich stimme für den Tod. Chenier: Ich hätte lebhaft gewünscht, nie über meinen Mitbürger den Tod aussprechen zu müssen, und könnte ich mich einen Augenblick über meine harte Pflicht hinwegsetzen, ich würde für die weniger schwere Strafe stimmen. Aber die Gerechtigkeit, die Staatsgrundsätze, die Interessen des Volkes stehen höher als meine persönlichen Abneigungen. Ich spreche die Strafe aus, welche das Gesetzbuch vor mir ausgesprochen hat; ich stimme für den Tod. Seine-inferieure -- Lefebvre: Ich stimme für Einsperrung während des Kriegs und Verbannung nach dem Frieden. Delahaye: Einsperrung und Verbannung. Seine-et-Marne -- Bailly: Louis verdient den Tod. Aber in Rücksicht der allgemeinen Sicherheit stimme ich für die vorläufige Einsperrung und für ewige Verbannung zwei Jahre nach dem Frieden. Tellier: Ihr habt Louis der Verschwörung schuldig erklärt. Ich stimme für den Tod. Somme -- Dumont: Es heißt Louis große Ehre anthun, wenn man ihn als Bürger erklärt. Die Bürger, welche Conspiration trieben, sind mit dem Tode bestraft worden; ich stimme für den Tod. Vendee -- Morrisson: Ich würde über die Frage stimmen, wenn es sich blos um eine Sicherheitsmaßregel handelte. Aber die Versammlung hat entschieden, daß sie ein Urtheil spräche und ich glaube nicht, daß hier über Louis geurtheilt werden kann. Ich enthalte mich der Abstimmung. Gieard: Ich stimme für Einsperrung und Verbannung. Garas: Den Tod. Haute-Vienne -- Lacroix: Einsperrung und Verbannung. Yonne -- Maure: Louis ist schuldig; wenn er tausend Leben hätte, sie würden nicht hinreichen, seine Verbrechen zu sühnen. Ich stimme für den Tod. Jacques Boilleau: Nicht ich erkläre mich zum Richter; es ist die Volkssouveränetät, es sind die Umstände, die Staatsgrundsätze, welche mir dies Amt auferlegt haben. Wo ein Verbrechen existirt, verlange ich Strafe, nicht aus Rache, denn die Rache war nie eine Tugend und am wenigsten eine republikanische, sondern aus Achtung für die Gerechtigkeit und zum Nutzen der Moral. Ein entthronter König ist eine Appellation an die Ehre der andern Könige; er kann durch eine geschickte Aufführung im Exil selbst die Völker für seine Sache einnehmen. Aber wenn er seine Verbrechen unter dem Schwerte des Gesetzes aushaucht, so setzt dieser Akt der Kraft eines freien Volkes alle Despoten in Bestürzung; sie sind zu Boden geschlagen, vernichtet; sie zittern sein Loos zu theilen und ihre herrschsüchtige Unternehmungslust ist dahin, sobald sie die Völker bereit sehen, die Sturmglocke des Aufruhrs gegen sie anzuschlagen und die Alarmkanone ertönen zu lassen. Die Völker, welche bisher die Könige als heilige Wesen zu betrachten gewohnt waren, werden sprechen, daß die Köpfe der Könige doch nicht so heilig seien, da das Beil in das Fleisch ihres Nackens eindringt, und der rächende Arm der Gerechtigkeit sie treffen kann; ihr werdet ihnen die Bahn der Freiheit geöffnet haben. Ich habe ein menschliches Herz, ich hege Abscheu vor Blut; um so mehr glaube ich dem Vaterlande meine Liebe zu beweisen, wenn ich dennoch für den Tod stimme. Aisne. -- Saint-Just: Louis war König; ich verurtheile den Volksfeind zum Tode. Condorcet: Jede Strafunterscheidung bei denselben Verbrechen ist ein Attentat gegen die Gleichheit. Die Strafe der Verschwörer ist der Tod; aber diese Strafe ist gegen meine Grundsätze. Ich werde sie nie aussprechen. Ich kann auch nicht für die Einsperrung stimmen, denn kein Gesetz berechtigt mich dazu. Ich stimme für die schwerste Strafe des Code, außer der Todesstrafe; ich verlange, daß über Mailhe's Antrag diskutirt werde, denn er verdient es. Allier -- Martel: Den Tod in 24 Stunden. Ardennes -- Menesson: Als strenger Republikaner und gewissenhafter Mandatar habe ich zu prüfen, was unsere Grundsätze erheischen und was die Interessen meiner Kommittenten gebieten; aus dieser Rücksicht verlange ich als allgemeine Sicherheitsmaßregel die schnelle Austreibung der ganzen verrätherischen und machiavellistischen Race der Bourbons. Ich stimme für den Tod Louis', aber unter der ausdrücklichen Bedingung, daß seine ganze Familie ausgetrieben werde. Dubois-Crance: Wenn ich glaubte, nur die Funktionen des Gesetzgebers zu üben, würde ich nicht diese Tribüne besteigen; aber die Versammlung hat beschlossen, daß sie definitive Richtergewalt habe. Nach diesem Beschluß, dem ich Gehorsam schulde, kann ich mich in der vorliegenden Sache nur als Richter betrachten. Ich stimme für den Tod. Arriege -- Vadier: Ich stimme für den Tod; ich bin hier nur als passives Organ des Gesetzes. Clauzel: Als Mandatar des Volks, bekleidet mit der vollen Ausübung seiner Rechte, stimme ich für den Tod. Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 98. Köln, Samstag den 9. September. 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an, mit Ausnahme des Montags, täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexander, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 Rue Notre-Dame de Nazareth in Paris, so wie das königl. Ober-Postamt in Aachen; für England die Herren J. J. Ewer et Comp. 72 Newgate-Street in London; für Belgien und Holland die resp. königl. Brief-Postämter und das Postbureau in Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 1 Thlr. 24 Sgr 6 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung. Die neuerdings getroffenen Anordnungen werden es in wenigen Tagen der Expedition möglich machen, die Versendung des Blattes mit der größten Regelmäßigkeit zu besorgen. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Volksversammlung, Adressen nach Berlin und Frankfurt). Frankfurt. (Offizieller Artikel). Berlin. (Das Ministerium. Beschluß der Linken. — Finanzplan der Linken). Wien. (Erlaß Dobblhoffs. Die Intervention und die Kourse). Stralsund. (Preßprozesse). Groß-Glogau. (Bauern und Feudalherren). Mainz. (Der Belagerungsstand). Altona. (Die projektirte neue Regierung). Rendsburg. (Truppenrückmärsche. — Unruhen in Itzehoe). Flensburg. (Rückmarsch. — Dänische Invasion). Ungarn. Fiume. (Die Gränzer eingerückt). Italien. (Die Sardinier bleiben in Venedig. — Verlängerung des Waffenstillstands. — Elend und Exekutionen in Mailand. — Pachta's und Radetzky's Maitressen. — Garibaldi. — Messina bombardirt. — Zustand Livorno's). Modena. (Cirkular). Französische Republik. Paris. (La Patrie über das Proletariat. — Vermischtes. — National-Versammlung). Großbritannien. London. (Die Times macht sich Hoffnungen. — Berichte aus den Fabrikdistrikten. — Roß's Polar-Expedition). Dublin. (Der Insurgentenprozeß. — Ein Amerikaner entwischt) Amerika. (Frauenkongreß). Handelsnachrichten. Deutschland. * Köln, 8. Septbr. Gestern Abend fand in der Bauchschen Reitbahn eine Volksversammlung statt, um gegen den preußisch-dänischen Waffenstillstand und das theilweise schon angenommene preußische Bürgerwehrgesetz zu protestiren. Obwohl die Berufungsplakate erst am Morgen spät angeschlagen wurden, war doch der große, mindestens dritthalb Tausend Menschen fassende Raum Kopf an Kopf gedrägt voll, und wenigstens die doppelte Anzahl mußte wieder fortgehen, weil sie keinen Zutritt finden konnte. Folgende zwei Adressen wurden angenommen und liegen zur Unterschrift an den Straßenecken auf: An die deutsche National-Versammlung in Frankfurt. Die preußische Regierung hat dem Reichsministerium und das Reichsministerium hat Ihnen einen von Preußen ratificirten Waffenstillstand mit Dänemark vorgelegt. Die unterzeichneten in Köln wohnenden deutschen Reichsbürger protestiren gegen diesen Waffenstillstand und in Erwägung: 1. daß Preußen diesen Waffenstillstand auf Grund einer vom Reichsverweser ausgestellten, aber von keinem verantwortlichen Reichsminister kontrasignirten, also gesetzlich ungültigen Vollmacht abgeschlossen; ersuchen Sie: den von Preußen mit Verletzung der Vollmacht und zum Hohn der Centralgewalt wie der Nationalversammlung abgeschlossenen Waffenstillstand zu verwerfen, und selbst auf Gefahr eines europäischen Krieges hin die schleswig-holsteinsche Revolution zu vertheidigen, die gegenwärtige Regierung Preußens aber nie wieder mit diplomatischen Verhandlungen für Deutschland zu beauftragen; endlich zu erklären, daß Deutschland das dänischredende Nordschleswig keineswegs zwingen will, wider seinen Willen sich zu Deutschland schlagen zu lassen. Köln, den 7. September 1848. An die Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung. Eine Hohe Versammlung hat ein Bürgerwehrgesetz in seinem wichtigsten Theile bereits angenommen, welches im Einzelnen wie im Ganzen unseren Erwartungen auf's entschiedenste widerspricht. Wir hatten geglaubt, die königlichen Versprechungen aus dem März d. J. und die Hoffnungen und der Geist, der das gesammte Volk belebt, hätten die Voraussetzung gerechtfertigt, wir würden nur eine deutsche Bürgerwehr erhalten. Statt dessen sind in diesem, nur für Preußen gegebenen und berechneten, Gesetze dem Könige von Preußen direkte dauernde Einflüsse auf das wichtige Institut, ohne welches Volksfreiheit undenkbar ist, gestattet worden und ist damit die preußische Bürgerwehr aus der deutschen Bürgerwehr herausgerissen worden. Ohne uns auf das Gewirre der einzelnen Bestimmungen einzulassen, heben wir nur § 7 hervor: „Jedes Mitglied der Bürgerwehr leistet vor dem Gemeinde-Vorsteher, in Gegenwart des Befehlshabers der Bürgerwehr, folgende feierliche Versicherung: „Ich gelobe Treue dem Könige und Gehorsam der Verfassung und den Gesetzen des Königreiches.“ Wir kennen den König nur in so weit, als er seine Stellung in der Verfassung findet. Was drüber hinaus geht, ist ein Versuch die Person des Königs da in's Spiel zu bringen, wo die Verfassung selbst volksfeindlichen Tendenzen im Wege ist, ein Versuch, der leider nur zu oft bei dem stehenden Heere gelungen ist. Die unterzeichneten in Köln lebenden deutschen Reichsbürger protestiren deßhalb auf's Feierlichste gegen jede Zumuthung, einen solchen Eid zu leisten, welcher ihre Stellung als freie Staatsbürger und Bürgerwehrleute in jedem entscheidenden Augenblicke in Widerspruch bringt. Köln, den 7. September 1848. Frankfurt, 6. Sept. (Offizieller Artikel). In Folge des von der deutschen Nationalversammlung in der Sitzung am 5. September 1848 gefaßten Beschlusses: die zur Ausführung des am 26 August 1848 zu Malmö abgeschlossenen Waffenstillstandes nöthigen militärischen und anderen Maßregeln zu sistiren, haben der Präsident des Reichsministerraths, sämmtliche Reichsminister und Unterstaatssekretäre ihre Posten in die Hände des Erzherzogs-Reichsverwesers zurückgelegt, der ihnen die dadurch angesuchte Entlassung ertheilt hat. Der Erzherzog-Reichsverweser hat den Abgeordneten der deutschen Nationalversammlung Friedrich Dahlmann zu Bonn mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. (O.-P.-A.-Z.) 103 Berlin, 6. Sept. Morgen haben unsere Abgeordneten sich zu entscheiden, ob sie die Vertreter eines freien souveränen Volkes oder die unwillkommenen und wenig befolgten Rathgeber des souveränen Königs, gewählt vom beschränkten Unterthanenverstand, sein wollen. Alle Straßenecken sind bedeckt mit Plakaten der verschiedenen Bürgerwehr-Kompagnien, Bezirksvereine und Klubs; sie protestiren gegen die Weigerung des Ministeriums, einen Beschluß der Volksvertretung auszuführen. Sie erklären, daß sie durch eine solche Weigerung die Ehre und die Würde der Volksvertretung für gefährdet halten und werden die Versammlung gegen alle Uebergriffe des Ministeriums zu schützen suchen. 40 Berlin, 5. Sept. (Nachts 12 Uhr.) So eben ist in der Parteiversammlung der Linken nach langer Debatte der Beschluß gefaßt und unterzeichnet worden: daß die sämmtlichen Mitglieder sofort ihr Mandat niederlegen, wenn nicht der Beschluß der Versammlung vom 9. August unbedingt ausgeführt wird. Jeder Vermittelungsvorschlag soll verworfen werden. So auch das Amendement v. Unruh, welches lautet, die Versammlung wolle beschließen: In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die im konstitutionellen Staate nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Heer herbeizuführen und reaktionäre Bestrebungen, sowie fernere Konflikte zwischen den Bürgern, welche zum Heere und denen, welche zum Civilstande gehören, zu vermeiden bezwecken, erklärt die Versammlung: „daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt, wenn es ferner (!) Anstand nimmt, einen jenem Sinne der Beschlüsse vom 9. August entsprechenden Erlaß an das Heer ergehen zu lassen.“ Es herrscht die größte Aufregung. Es ist ein Sturm von Adressen und Maueranschlägen losgelassen im Sinne der Souveränetät des Volkes und seiner Vertretung. Wer befiehlt, sieben beliebige Beamten, oder das Volk? Das ist die Frage, Donnerstag ist ihre Entscheidung. Der Minister-Präsident und der Kriegsminister waren heute (Dienstag Nachmittag) beim König. Man versichert, sie hätten ihre Entlassung gegeben. Das beschwichtigt nicht. Alle Minister sollen entweder den im verfassungsmäßigen Wege beurkundeten Willen des Volkes vollstrecken, oder sie sollen dies anderen Ministern, die das Vertrauen des Volkes haben, überlassen. 40 Berlin, 6. Sept. Die Abgeordneten Waldeck, Zenker, Anwandter, Krackrügge, Neuter, d'Ester, Stein, Elsner, Otto, Behrends, Jacoby, Schultz u. A. von der Linken haben folgenden Finanzplan der Nationalversammlung vorgelegt: Das Staatsministerium wird ermächtigt, bis auf Höhe von — Millionen Thaler Papiergeld auszugeben, welches mit 3 1/3 pCt. verzinset und in zwanzig aufeinanderfolgenden Jahren mit jährlich — Millionen Thaler eingelöst wird. Dieses Papiergeld führt den Namen: „Preußische Zins-Scheine.“ 1) Die Zins-Scheine werden in Stücken von 1, 5, 10, 20, 40, 60, 120, 240, 480 Thaler, jedoch von den größeren Stücken möglichst wenig angefertigt. 2) Auf jedem Zins-Schein befindet sich außer dem Nennwerthe und der Jahreszahl wenn derselbe eingelöst wird, eine Tabelle welche nachweist, wieviel der Zins-Schein jeder Zeit werth ist. 3) Die Zinsen von 3 1/3 pCt. betragen jährlich einen Silbergroschen von jedem Thaler und werden bis zum Einlösungstermine dem Nennwerthe zugeschlagen. Bei den Zins-Scheinen von 1 Thlr. Die Verhandlungen des National-Convents über Louis Capet, Exkönig von Frankreich. (Vergl. den Moniteur v. Jan. 1793.) (Schluß von Nr. 19, 21, 22, 26.) Seine-et-Oise — Lecointre: Louis ist der Verschwörung gegen den Staat überführt; die Republik muß ihn verdammen. Ich stimme für den Tod. Tallien: Louis hat französisches Blut vergossen; Montauban, Nimes, Jalès, Nancy, das Marsfeld und der 10. August sind die unwiderleglichen Zeugen seines Verraths. Das Gesetz hat gesprochen; das Interesse des Staates, das Interesse des Volks verlangt seine Anwendung: ich stimme für den Tod. Chenier: Ich hätte lebhaft gewünscht, nie über meinen Mitbürger den Tod aussprechen zu müssen, und könnte ich mich einen Augenblick über meine harte Pflicht hinwegsetzen, ich würde für die weniger schwere Strafe stimmen. Aber die Gerechtigkeit, die Staatsgrundsätze, die Interessen des Volkes stehen höher als meine persönlichen Abneigungen. Ich spreche die Strafe aus, welche das Gesetzbuch vor mir ausgesprochen hat; ich stimme für den Tod. Seine-inferieure — Lefebvre: Ich stimme für Einsperrung während des Kriegs und Verbannung nach dem Frieden. Delahaye: Einsperrung und Verbannung. Seine-et-Marne — Bailly: Louis verdient den Tod. Aber in Rücksicht der allgemeinen Sicherheit stimme ich für die vorläufige Einsperrung und für ewige Verbannung zwei Jahre nach dem Frieden. Tellier: Ihr habt Louis der Verschwörung schuldig erklärt. Ich stimme für den Tod. Somme — Dumont: Es heißt Louis große Ehre anthun, wenn man ihn als Bürger erklärt. Die Bürger, welche Conspiration trieben, sind mit dem Tode bestraft worden; ich stimme für den Tod. Vendee — Morrisson: Ich würde über die Frage stimmen, wenn es sich blos um eine Sicherheitsmaßregel handelte. Aber die Versammlung hat entschieden, daß sie ein Urtheil spräche und ich glaube nicht, daß hier über Louis geurtheilt werden kann. Ich enthalte mich der Abstimmung. Gieard: Ich stimme für Einsperrung und Verbannung. Garas: Den Tod. Haute-Vienne — Lacroix: Einsperrung und Verbannung. Yonne — Maure: Louis ist schuldig; wenn er tausend Leben hätte, sie würden nicht hinreichen, seine Verbrechen zu sühnen. Ich stimme für den Tod. Jacques Boilleau: Nicht ich erkläre mich zum Richter; es ist die Volkssouveränetät, es sind die Umstände, die Staatsgrundsätze, welche mir dies Amt auferlegt haben. 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(Preßprozesse). Groß-Glogau. (Bauern und Feudalherren). Mainz. (Der Belagerungsstand). Altona. (Die projektirte neue Regierung). Rendsburg. (Truppenrückmärsche. — Unruhen in Itzehoe). Flensburg. (Rückmarsch. — Dänische Invasion).</p> <p><hi rendition="#g">Ungarn</hi>. Fiume. (Die Gränzer eingerückt).</p> <p><hi rendition="#g">Italien</hi>. (Die Sardinier bleiben in Venedig. — Verlängerung des Waffenstillstands. — Elend und Exekutionen in Mailand. — Pachta's und Radetzky's Maitressen. — Garibaldi. — Messina bombardirt. — Zustand Livorno's). Modena. (Cirkular).</p> <p><hi rendition="#g">Französische Republik</hi>. Paris. (La Patrie über das Proletariat. — Vermischtes. — National-Versammlung).</p> <p><hi rendition="#g">Großbritannien</hi>. London. (Die Times macht sich Hoffnungen. — Berichte aus den Fabrikdistrikten. — Roß's Polar-Expedition). Dublin. (Der Insurgentenprozeß. — Ein Amerikaner entwischt)</p> <p><hi rendition="#g">Amerika</hi>. 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Folgende zwei Adressen wurden angenommen und liegen zur Unterschrift an den Straßenecken auf:</p> <p><hi rendition="#g">An die deutsche National-Versammlung in Frankfurt</hi>.</p> <p>Die preußische Regierung hat dem Reichsministerium und das Reichsministerium hat Ihnen einen von Preußen ratificirten Waffenstillstand mit Dänemark vorgelegt.</p> <p>Die unterzeichneten in Köln wohnenden deutschen Reichsbürger protestiren gegen diesen Waffenstillstand und in Erwägung:</p> <p rendition="#et">1. daß Preußen diesen Waffenstillstand auf Grund einer vom Reichsverweser ausgestellten, aber von keinem verantwortlichen Reichsminister kontrasignirten, also gesetzlich ungültigen Vollmacht abgeschlossen;<lb/> 2. daß Preußen diese Vollmacht in allen Punkten überschritten und blos die Interessen des Absolutismus und damit seine eigenen undeutschen Pläne verfolgt hat;<lb/> 3. daß kein politischer Vertrag ohne <hi rendition="#g">vorgängige</hi> Genehmigung der National-Versammlung abgeschlossen werden darf;<lb/> 4. daß dieser Waffenstillstand die deutschen siegreichen Truppen zu einem schimpflichen Rückmarsch zwingt, eine dänische Regierung in Schleswig-Holstein und Lauenburg einsetzt, die aus der Revolution hervorgegangene, von Deutschland anerkannte, provisorische Regierung und alle ihre Beschlüsse an Dänemark verräth, die schleswigschen Truppen dem deutschen Oberbefehl entzieht und Schleswig-Holstein dem Bürgerkriege überliefert;<lb/> 5. daß während Deutschland in Italien, Posen und Prag fortwährend die Revolution bekämpft hat, der dänische Krieg der einzige ist, in welchem Deutschland die Revolution gegen die Legitimität und den Absolutismus vertheidigt:</p> <p>ersuchen Sie:</p> <p rendition="#et">den von Preußen mit Verletzung der Vollmacht und zum Hohn der Centralgewalt wie der Nationalversammlung abgeschlossenen Waffenstillstand zu <hi rendition="#g">verwerfen</hi>, und selbst auf Gefahr eines europäischen Krieges hin die schleswig-holsteinsche Revolution zu vertheidigen, die gegenwärtige Regierung Preußens aber nie wieder mit diplomatischen Verhandlungen für Deutschland zu beauftragen; endlich zu erklären, daß Deutschland das dänischredende Nordschleswig keineswegs zwingen will, wider seinen Willen sich zu Deutschland schlagen zu lassen.</p> <p>Köln, den 7. September 1848.</p> <p><hi rendition="#g">An die Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung</hi>.</p> <p>Eine Hohe Versammlung hat ein Bürgerwehrgesetz in seinem wichtigsten Theile bereits angenommen, welches im Einzelnen wie im Ganzen unseren Erwartungen auf's entschiedenste widerspricht. Wir hatten geglaubt, die königlichen Versprechungen aus dem März d. J. und die Hoffnungen und der Geist, der das gesammte Volk belebt, hätten die Voraussetzung gerechtfertigt, wir würden nur eine deutsche Bürgerwehr erhalten. Statt dessen sind in diesem, nur für Preußen gegebenen und berechneten, Gesetze dem Könige von Preußen direkte dauernde Einflüsse auf das wichtige Institut, ohne welches Volksfreiheit undenkbar ist, gestattet worden und ist damit die preußische Bürgerwehr aus der deutschen Bürgerwehr herausgerissen worden. Ohne uns auf das Gewirre der einzelnen Bestimmungen einzulassen, heben wir nur § 7 hervor:</p> <p rendition="#et">„Jedes Mitglied der Bürgerwehr leistet vor dem Gemeinde-Vorsteher, in Gegenwart des Befehlshabers der Bürgerwehr, folgende feierliche Versicherung: „Ich gelobe Treue dem Könige und Gehorsam der Verfassung und den Gesetzen des Königreiches.“</p> <p>Wir kennen den König nur in so weit, als er seine Stellung in der Verfassung findet. Was drüber hinaus geht, ist ein Versuch die Person des Königs da in's Spiel zu bringen, wo die Verfassung selbst volksfeindlichen Tendenzen im Wege ist, ein Versuch, der leider nur zu oft bei dem stehenden Heere gelungen ist. Die unterzeichneten in Köln lebenden deutschen Reichsbürger protestiren deßhalb auf's Feierlichste gegen jede Zumuthung, einen solchen Eid zu leisten, welcher ihre Stellung als freie Staatsbürger und Bürgerwehrleute in jedem entscheidenden Augenblicke in Widerspruch bringt.</p> <p>Köln, den 7. September 1848.</p> </div> <div xml:id="ar098_002" type="jArticle"> <head>Frankfurt, 6. Sept.</head> <p>(Offizieller Artikel). In Folge des von der deutschen Nationalversammlung in der Sitzung am 5. September 1848 gefaßten Beschlusses: die zur Ausführung des am 26 August 1848 zu Malmö abgeschlossenen Waffenstillstandes nöthigen militärischen und anderen Maßregeln zu sistiren, haben der Präsident des Reichsministerraths, sämmtliche Reichsminister und Unterstaatssekretäre ihre Posten in die Hände des Erzherzogs-Reichsverwesers zurückgelegt, der ihnen die dadurch angesuchte Entlassung ertheilt hat. Der Erzherzog-Reichsverweser hat den Abgeordneten der deutschen Nationalversammlung Friedrich Dahlmann zu Bonn mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt.</p> <bibl>(O.-P.-A.-Z.)</bibl> </div> <div xml:id="ar098_003" type="jArticle"> <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 6. Sept.</head> <p>Morgen haben unsere Abgeordneten sich zu entscheiden, ob sie die Vertreter eines <hi rendition="#g">freien souveränen Volkes</hi> oder die unwillkommenen und wenig befolgten Rathgeber des souveränen Königs, gewählt vom beschränkten Unterthanenverstand, sein wollen.</p> <p>Alle Straßenecken sind bedeckt mit Plakaten der verschiedenen Bürgerwehr-Kompagnien, Bezirksvereine und Klubs; sie protestiren gegen die Weigerung des Ministeriums, einen Beschluß der Volksvertretung auszuführen. Sie erklären, daß sie durch eine solche Weigerung die Ehre und die Würde der Volksvertretung für gefährdet halten und werden die Versammlung gegen alle Uebergriffe des Ministeriums zu schützen suchen.</p> </div> <div xml:id="ar098_004" type="jArticle"> <head><bibl><author>40</author></bibl> Berlin, 5. Sept.</head> <p>(Nachts 12 Uhr.) So eben ist in der Parteiversammlung der Linken nach langer Debatte der Beschluß <hi rendition="#g">gefaßt und unterzeichnet</hi> worden: <hi rendition="#g">daß die sämmtlichen Mitglieder sofort ihr Mandat niederlegen, wenn nicht der Beschluß der Versammlung vom 9. August unbedingt ausgeführt wird. Jeder Vermittelungsvorschlag soll verworfen werden</hi>. So auch das Amendement v. Unruh, welches lautet, die Versammlung wolle beschließen: In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die im konstitutionellen Staate nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Heer herbeizuführen und reaktionäre Bestrebungen, sowie fernere Konflikte zwischen den Bürgern, welche zum Heere und denen, welche zum Civilstande gehören, zu vermeiden bezwecken, erklärt die Versammlung: „daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt, wenn es <hi rendition="#g">ferner</hi> (!) Anstand nimmt, einen jenem Sinne der Beschlüsse vom 9. August entsprechenden Erlaß an das Heer ergehen zu lassen.“</p> <p>Es herrscht die größte Aufregung. Es ist ein Sturm von Adressen und Maueranschlägen losgelassen im Sinne der Souveränetät des Volkes und seiner Vertretung. Wer befiehlt, sieben beliebige Beamten, oder das Volk? Das ist die Frage, Donnerstag ist ihre Entscheidung. Der Minister-Präsident und der Kriegsminister waren heute (Dienstag Nachmittag) beim König. Man versichert, sie hätten ihre Entlassung gegeben. Das beschwichtigt nicht. Alle Minister sollen entweder den im verfassungsmäßigen Wege beurkundeten Willen des Volkes vollstrecken, oder sie sollen dies anderen Ministern, die das Vertrauen des Volkes haben, überlassen.</p> </div> <div xml:id="ar098_005" type="jArticle"> <head><bibl><author>40</author></bibl> Berlin, 6. Sept.</head> <p>Die Abgeordneten Waldeck, Zenker, Anwandter, Krackrügge, Neuter, d'Ester, Stein, Elsner, Otto, Behrends, Jacoby, Schultz u. A. von der Linken haben folgenden Finanzplan der Nationalversammlung vorgelegt:</p> <p>Das Staatsministerium wird ermächtigt, bis auf Höhe von — Millionen Thaler Papiergeld auszugeben, welches mit 3 1/3 pCt. verzinset und in zwanzig aufeinanderfolgenden Jahren mit jährlich — Millionen Thaler eingelöst wird.</p> <p>Dieses Papiergeld führt den Namen:</p> <p rendition="#et">„Preußische Zins-Scheine.“</p> <p>1) Die Zins-Scheine werden in Stücken von 1, 5, 10, 20, 40, 60, 120, 240, 480 Thaler, jedoch von den größeren Stücken möglichst wenig angefertigt.</p> <p>2) Auf jedem Zins-Schein befindet sich außer dem Nennwerthe und der Jahreszahl wenn derselbe eingelöst wird, eine Tabelle welche nachweist, wieviel der Zins-Schein jeder Zeit werth ist.</p> <p>3) Die Zinsen von 3 1/3 pCt. betragen jährlich einen Silbergroschen von jedem Thaler und werden bis zum Einlösungstermine dem Nennwerthe zugeschlagen. Bei den Zins-Scheinen von 1 Thlr.</p> </div> </div> <div type="jFeuilleton" n="1"> <div xml:id="ar098_006" type="jArticle"> <head>Die Verhandlungen des National-Convents über Louis Capet, Exkönig von Frankreich.</head> <p> <ref type="link">(Vergl. den Moniteur v. Jan. 1793.)</ref> </p> <p> <ref type="link">(Schluß von Nr. 19, 21, 22, 26.)</ref> </p> <p>Seine-et-Oise — Lecointre: Louis ist der Verschwörung gegen den Staat überführt; die Republik muß ihn verdammen. Ich stimme für den Tod.</p> <p>Tallien: Louis hat französisches Blut vergossen; Montauban, Nimes, Jalès, Nancy, das Marsfeld und der 10. August sind die unwiderleglichen Zeugen seines Verraths. Das Gesetz hat gesprochen; das Interesse des Staates, das Interesse des Volks verlangt seine Anwendung: ich stimme für den Tod.</p> <p>Chenier: Ich hätte lebhaft gewünscht, nie über meinen Mitbürger den Tod aussprechen zu müssen, und könnte ich mich einen Augenblick über meine harte Pflicht hinwegsetzen, ich würde für die weniger schwere Strafe stimmen. Aber die Gerechtigkeit, die Staatsgrundsätze, die Interessen des Volkes stehen höher als meine persönlichen Abneigungen. Ich spreche die Strafe aus, welche das Gesetzbuch vor mir ausgesprochen hat; ich stimme für den Tod.</p> <p>Seine-inferieure — Lefebvre: Ich stimme für Einsperrung während des Kriegs und Verbannung nach dem Frieden.</p> <p>Delahaye: Einsperrung und Verbannung.</p> <p>Seine-et-Marne — Bailly: Louis verdient den Tod. Aber in Rücksicht der allgemeinen Sicherheit stimme ich für die vorläufige Einsperrung und für ewige Verbannung zwei Jahre nach dem Frieden.</p> <p>Tellier: Ihr habt Louis der Verschwörung schuldig erklärt. Ich stimme für den Tod.</p> <p>Somme — Dumont: Es heißt Louis große Ehre anthun, wenn man ihn als Bürger erklärt. Die Bürger, welche Conspiration trieben, sind mit dem Tode bestraft worden; ich stimme für den Tod.</p> <p>Vendee — Morrisson: Ich würde über die Frage stimmen, wenn es sich blos um eine Sicherheitsmaßregel handelte. Aber die Versammlung hat entschieden, daß sie ein Urtheil spräche und ich glaube nicht, daß hier über Louis geurtheilt werden kann. Ich enthalte mich der Abstimmung.</p> <p>Gieard: Ich stimme für Einsperrung und Verbannung.</p> <p>Garas: Den Tod.</p> <p>Haute-Vienne — Lacroix: Einsperrung und Verbannung.</p> <p>Yonne — Maure: Louis ist schuldig; wenn er tausend Leben hätte, sie würden nicht hinreichen, seine Verbrechen zu sühnen. Ich stimme für den Tod.</p> <p>Jacques Boilleau: Nicht ich erkläre mich zum Richter; es ist die Volkssouveränetät, es sind die Umstände, die Staatsgrundsätze, welche mir dies Amt auferlegt haben. Wo ein Verbrechen existirt, verlange ich Strafe, nicht aus Rache, denn die Rache war nie eine Tugend und am wenigsten eine republikanische, sondern aus Achtung für die Gerechtigkeit und zum Nutzen der Moral. Ein entthronter König ist eine Appellation an die Ehre der andern Könige; er kann durch eine geschickte Aufführung im Exil selbst die Völker für seine Sache einnehmen. Aber wenn er seine Verbrechen unter dem Schwerte des Gesetzes aushaucht, so setzt dieser Akt der Kraft eines freien Volkes alle Despoten in Bestürzung; sie sind zu Boden geschlagen, vernichtet; sie zittern sein Loos zu theilen und ihre herrschsüchtige Unternehmungslust ist dahin, sobald sie die Völker bereit sehen, die Sturmglocke des Aufruhrs gegen sie anzuschlagen und die Alarmkanone ertönen zu lassen.</p> <p>Die Völker, welche bisher die Könige als heilige Wesen zu betrachten gewohnt waren, werden sprechen, daß die Köpfe der Könige doch nicht so heilig seien, da das Beil in das Fleisch ihres Nackens eindringt, und der rächende Arm der Gerechtigkeit sie treffen kann; ihr werdet ihnen die Bahn der Freiheit geöffnet haben.</p> <p>Ich habe ein menschliches Herz, ich hege Abscheu vor Blut; um so mehr glaube ich dem Vaterlande meine Liebe zu beweisen, wenn ich dennoch für den Tod stimme.</p> <p>Aisne. — Saint-Just: <hi rendition="#g">Louis war König</hi>; ich verurtheile den Volksfeind zum Tode.</p> <p>Condorcet: Jede Strafunterscheidung bei denselben Verbrechen ist ein Attentat gegen die Gleichheit. Die Strafe der Verschwörer ist der Tod; aber diese Strafe ist gegen meine Grundsätze. Ich werde sie nie aussprechen. Ich kann auch nicht für die Einsperrung stimmen, denn kein Gesetz berechtigt mich dazu. Ich stimme für die schwerste Strafe des Code, außer der Todesstrafe; ich verlange, daß über Mailhe's Antrag diskutirt werde, denn er verdient es.</p> <p>Allier — Martel: Den Tod in 24 Stunden.</p> <p>Ardennes — Menesson: Als strenger Republikaner und gewissenhafter Mandatar habe ich zu prüfen, was unsere Grundsätze erheischen und was die Interessen meiner Kommittenten gebieten; aus dieser Rücksicht verlange ich als allgemeine Sicherheitsmaßregel die schnelle Austreibung der ganzen verrätherischen und machiavellistischen Raçe der Bourbons. Ich stimme für den Tod Louis', aber unter der ausdrücklichen Bedingung, daß seine ganze Familie ausgetrieben werde.</p> <p>Dubois-Crancé: Wenn ich glaubte, nur die Funktionen des Gesetzgebers zu üben, würde ich nicht diese Tribüne besteigen; aber die Versammlung hat beschlossen, daß sie definitive Richtergewalt habe. Nach diesem Beschluß, dem ich Gehorsam schulde, kann ich mich in der vorliegenden Sache nur als Richter betrachten. Ich stimme für den Tod.</p> <p>Arriège — Vadier: Ich stimme für den Tod; ich bin hier nur als passives Organ des Gesetzes.</p> <p>Clauzel: Als Mandatar des Volks, bekleidet mit der vollen Ausübung seiner Rechte, stimme ich für den Tod.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0489/0001]
Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 98. Köln, Samstag den 9. September. 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an, mit Ausnahme des Montags, täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.
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Uebersicht. Deutschland. Köln. (Volksversammlung, Adressen nach Berlin und Frankfurt). Frankfurt. (Offizieller Artikel). Berlin. (Das Ministerium. Beschluß der Linken. — Finanzplan der Linken). Wien. (Erlaß Dobblhoffs. Die Intervention und die Kourse). Stralsund. (Preßprozesse). Groß-Glogau. (Bauern und Feudalherren). Mainz. (Der Belagerungsstand). Altona. (Die projektirte neue Regierung). Rendsburg. (Truppenrückmärsche. — Unruhen in Itzehoe). Flensburg. (Rückmarsch. — Dänische Invasion).
Ungarn. Fiume. (Die Gränzer eingerückt).
Italien. (Die Sardinier bleiben in Venedig. — Verlängerung des Waffenstillstands. — Elend und Exekutionen in Mailand. — Pachta's und Radetzky's Maitressen. — Garibaldi. — Messina bombardirt. — Zustand Livorno's). Modena. (Cirkular).
Französische Republik. Paris. (La Patrie über das Proletariat. — Vermischtes. — National-Versammlung).
Großbritannien. London. (Die Times macht sich Hoffnungen. — Berichte aus den Fabrikdistrikten. — Roß's Polar-Expedition). Dublin. (Der Insurgentenprozeß. — Ein Amerikaner entwischt)
Amerika. (Frauenkongreß).
Handelsnachrichten.
Deutschland. * Köln, 8. Septbr. Gestern Abend fand in der Bauchschen Reitbahn eine Volksversammlung statt, um gegen den preußisch-dänischen Waffenstillstand und das theilweise schon angenommene preußische Bürgerwehrgesetz zu protestiren. Obwohl die Berufungsplakate erst am Morgen spät angeschlagen wurden, war doch der große, mindestens dritthalb Tausend Menschen fassende Raum Kopf an Kopf gedrägt voll, und wenigstens die doppelte Anzahl mußte wieder fortgehen, weil sie keinen Zutritt finden konnte. Folgende zwei Adressen wurden angenommen und liegen zur Unterschrift an den Straßenecken auf:
An die deutsche National-Versammlung in Frankfurt.
Die preußische Regierung hat dem Reichsministerium und das Reichsministerium hat Ihnen einen von Preußen ratificirten Waffenstillstand mit Dänemark vorgelegt.
Die unterzeichneten in Köln wohnenden deutschen Reichsbürger protestiren gegen diesen Waffenstillstand und in Erwägung:
1. daß Preußen diesen Waffenstillstand auf Grund einer vom Reichsverweser ausgestellten, aber von keinem verantwortlichen Reichsminister kontrasignirten, also gesetzlich ungültigen Vollmacht abgeschlossen;
2. daß Preußen diese Vollmacht in allen Punkten überschritten und blos die Interessen des Absolutismus und damit seine eigenen undeutschen Pläne verfolgt hat;
3. daß kein politischer Vertrag ohne vorgängige Genehmigung der National-Versammlung abgeschlossen werden darf;
4. daß dieser Waffenstillstand die deutschen siegreichen Truppen zu einem schimpflichen Rückmarsch zwingt, eine dänische Regierung in Schleswig-Holstein und Lauenburg einsetzt, die aus der Revolution hervorgegangene, von Deutschland anerkannte, provisorische Regierung und alle ihre Beschlüsse an Dänemark verräth, die schleswigschen Truppen dem deutschen Oberbefehl entzieht und Schleswig-Holstein dem Bürgerkriege überliefert;
5. daß während Deutschland in Italien, Posen und Prag fortwährend die Revolution bekämpft hat, der dänische Krieg der einzige ist, in welchem Deutschland die Revolution gegen die Legitimität und den Absolutismus vertheidigt:
ersuchen Sie:
den von Preußen mit Verletzung der Vollmacht und zum Hohn der Centralgewalt wie der Nationalversammlung abgeschlossenen Waffenstillstand zu verwerfen, und selbst auf Gefahr eines europäischen Krieges hin die schleswig-holsteinsche Revolution zu vertheidigen, die gegenwärtige Regierung Preußens aber nie wieder mit diplomatischen Verhandlungen für Deutschland zu beauftragen; endlich zu erklären, daß Deutschland das dänischredende Nordschleswig keineswegs zwingen will, wider seinen Willen sich zu Deutschland schlagen zu lassen.
Köln, den 7. September 1848.
An die Versammlung zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung.
Eine Hohe Versammlung hat ein Bürgerwehrgesetz in seinem wichtigsten Theile bereits angenommen, welches im Einzelnen wie im Ganzen unseren Erwartungen auf's entschiedenste widerspricht. Wir hatten geglaubt, die königlichen Versprechungen aus dem März d. J. und die Hoffnungen und der Geist, der das gesammte Volk belebt, hätten die Voraussetzung gerechtfertigt, wir würden nur eine deutsche Bürgerwehr erhalten. Statt dessen sind in diesem, nur für Preußen gegebenen und berechneten, Gesetze dem Könige von Preußen direkte dauernde Einflüsse auf das wichtige Institut, ohne welches Volksfreiheit undenkbar ist, gestattet worden und ist damit die preußische Bürgerwehr aus der deutschen Bürgerwehr herausgerissen worden. Ohne uns auf das Gewirre der einzelnen Bestimmungen einzulassen, heben wir nur § 7 hervor:
„Jedes Mitglied der Bürgerwehr leistet vor dem Gemeinde-Vorsteher, in Gegenwart des Befehlshabers der Bürgerwehr, folgende feierliche Versicherung: „Ich gelobe Treue dem Könige und Gehorsam der Verfassung und den Gesetzen des Königreiches.“
Wir kennen den König nur in so weit, als er seine Stellung in der Verfassung findet. Was drüber hinaus geht, ist ein Versuch die Person des Königs da in's Spiel zu bringen, wo die Verfassung selbst volksfeindlichen Tendenzen im Wege ist, ein Versuch, der leider nur zu oft bei dem stehenden Heere gelungen ist. Die unterzeichneten in Köln lebenden deutschen Reichsbürger protestiren deßhalb auf's Feierlichste gegen jede Zumuthung, einen solchen Eid zu leisten, welcher ihre Stellung als freie Staatsbürger und Bürgerwehrleute in jedem entscheidenden Augenblicke in Widerspruch bringt.
Köln, den 7. September 1848.
Frankfurt, 6. Sept. (Offizieller Artikel). In Folge des von der deutschen Nationalversammlung in der Sitzung am 5. September 1848 gefaßten Beschlusses: die zur Ausführung des am 26 August 1848 zu Malmö abgeschlossenen Waffenstillstandes nöthigen militärischen und anderen Maßregeln zu sistiren, haben der Präsident des Reichsministerraths, sämmtliche Reichsminister und Unterstaatssekretäre ihre Posten in die Hände des Erzherzogs-Reichsverwesers zurückgelegt, der ihnen die dadurch angesuchte Entlassung ertheilt hat. Der Erzherzog-Reichsverweser hat den Abgeordneten der deutschen Nationalversammlung Friedrich Dahlmann zu Bonn mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt.
(O.-P.-A.-Z.) 103 Berlin, 6. Sept. Morgen haben unsere Abgeordneten sich zu entscheiden, ob sie die Vertreter eines freien souveränen Volkes oder die unwillkommenen und wenig befolgten Rathgeber des souveränen Königs, gewählt vom beschränkten Unterthanenverstand, sein wollen.
Alle Straßenecken sind bedeckt mit Plakaten der verschiedenen Bürgerwehr-Kompagnien, Bezirksvereine und Klubs; sie protestiren gegen die Weigerung des Ministeriums, einen Beschluß der Volksvertretung auszuführen. Sie erklären, daß sie durch eine solche Weigerung die Ehre und die Würde der Volksvertretung für gefährdet halten und werden die Versammlung gegen alle Uebergriffe des Ministeriums zu schützen suchen.
40 Berlin, 5. Sept. (Nachts 12 Uhr.) So eben ist in der Parteiversammlung der Linken nach langer Debatte der Beschluß gefaßt und unterzeichnet worden: daß die sämmtlichen Mitglieder sofort ihr Mandat niederlegen, wenn nicht der Beschluß der Versammlung vom 9. August unbedingt ausgeführt wird. Jeder Vermittelungsvorschlag soll verworfen werden. So auch das Amendement v. Unruh, welches lautet, die Versammlung wolle beschließen: In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die im konstitutionellen Staate nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Heer herbeizuführen und reaktionäre Bestrebungen, sowie fernere Konflikte zwischen den Bürgern, welche zum Heere und denen, welche zum Civilstande gehören, zu vermeiden bezwecken, erklärt die Versammlung: „daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt, wenn es ferner (!) Anstand nimmt, einen jenem Sinne der Beschlüsse vom 9. August entsprechenden Erlaß an das Heer ergehen zu lassen.“
Es herrscht die größte Aufregung. Es ist ein Sturm von Adressen und Maueranschlägen losgelassen im Sinne der Souveränetät des Volkes und seiner Vertretung. Wer befiehlt, sieben beliebige Beamten, oder das Volk? Das ist die Frage, Donnerstag ist ihre Entscheidung. Der Minister-Präsident und der Kriegsminister waren heute (Dienstag Nachmittag) beim König. Man versichert, sie hätten ihre Entlassung gegeben. Das beschwichtigt nicht. Alle Minister sollen entweder den im verfassungsmäßigen Wege beurkundeten Willen des Volkes vollstrecken, oder sie sollen dies anderen Ministern, die das Vertrauen des Volkes haben, überlassen.
40 Berlin, 6. Sept. Die Abgeordneten Waldeck, Zenker, Anwandter, Krackrügge, Neuter, d'Ester, Stein, Elsner, Otto, Behrends, Jacoby, Schultz u. A. von der Linken haben folgenden Finanzplan der Nationalversammlung vorgelegt:
Das Staatsministerium wird ermächtigt, bis auf Höhe von — Millionen Thaler Papiergeld auszugeben, welches mit 3 1/3 pCt. verzinset und in zwanzig aufeinanderfolgenden Jahren mit jährlich — Millionen Thaler eingelöst wird.
Dieses Papiergeld führt den Namen:
„Preußische Zins-Scheine.“
1) Die Zins-Scheine werden in Stücken von 1, 5, 10, 20, 40, 60, 120, 240, 480 Thaler, jedoch von den größeren Stücken möglichst wenig angefertigt.
2) Auf jedem Zins-Schein befindet sich außer dem Nennwerthe und der Jahreszahl wenn derselbe eingelöst wird, eine Tabelle welche nachweist, wieviel der Zins-Schein jeder Zeit werth ist.
3) Die Zinsen von 3 1/3 pCt. betragen jährlich einen Silbergroschen von jedem Thaler und werden bis zum Einlösungstermine dem Nennwerthe zugeschlagen. Bei den Zins-Scheinen von 1 Thlr.
Die Verhandlungen des National-Convents über Louis Capet, Exkönig von Frankreich. (Vergl. den Moniteur v. Jan. 1793.)
(Schluß von Nr. 19, 21, 22, 26.)
Seine-et-Oise — Lecointre: Louis ist der Verschwörung gegen den Staat überführt; die Republik muß ihn verdammen. Ich stimme für den Tod.
Tallien: Louis hat französisches Blut vergossen; Montauban, Nimes, Jalès, Nancy, das Marsfeld und der 10. August sind die unwiderleglichen Zeugen seines Verraths. Das Gesetz hat gesprochen; das Interesse des Staates, das Interesse des Volks verlangt seine Anwendung: ich stimme für den Tod.
Chenier: Ich hätte lebhaft gewünscht, nie über meinen Mitbürger den Tod aussprechen zu müssen, und könnte ich mich einen Augenblick über meine harte Pflicht hinwegsetzen, ich würde für die weniger schwere Strafe stimmen. Aber die Gerechtigkeit, die Staatsgrundsätze, die Interessen des Volkes stehen höher als meine persönlichen Abneigungen. Ich spreche die Strafe aus, welche das Gesetzbuch vor mir ausgesprochen hat; ich stimme für den Tod.
Seine-inferieure — Lefebvre: Ich stimme für Einsperrung während des Kriegs und Verbannung nach dem Frieden.
Delahaye: Einsperrung und Verbannung.
Seine-et-Marne — Bailly: Louis verdient den Tod. Aber in Rücksicht der allgemeinen Sicherheit stimme ich für die vorläufige Einsperrung und für ewige Verbannung zwei Jahre nach dem Frieden.
Tellier: Ihr habt Louis der Verschwörung schuldig erklärt. Ich stimme für den Tod.
Somme — Dumont: Es heißt Louis große Ehre anthun, wenn man ihn als Bürger erklärt. Die Bürger, welche Conspiration trieben, sind mit dem Tode bestraft worden; ich stimme für den Tod.
Vendee — Morrisson: Ich würde über die Frage stimmen, wenn es sich blos um eine Sicherheitsmaßregel handelte. Aber die Versammlung hat entschieden, daß sie ein Urtheil spräche und ich glaube nicht, daß hier über Louis geurtheilt werden kann. Ich enthalte mich der Abstimmung.
Gieard: Ich stimme für Einsperrung und Verbannung.
Garas: Den Tod.
Haute-Vienne — Lacroix: Einsperrung und Verbannung.
Yonne — Maure: Louis ist schuldig; wenn er tausend Leben hätte, sie würden nicht hinreichen, seine Verbrechen zu sühnen. Ich stimme für den Tod.
Jacques Boilleau: Nicht ich erkläre mich zum Richter; es ist die Volkssouveränetät, es sind die Umstände, die Staatsgrundsätze, welche mir dies Amt auferlegt haben. Wo ein Verbrechen existirt, verlange ich Strafe, nicht aus Rache, denn die Rache war nie eine Tugend und am wenigsten eine republikanische, sondern aus Achtung für die Gerechtigkeit und zum Nutzen der Moral. Ein entthronter König ist eine Appellation an die Ehre der andern Könige; er kann durch eine geschickte Aufführung im Exil selbst die Völker für seine Sache einnehmen. Aber wenn er seine Verbrechen unter dem Schwerte des Gesetzes aushaucht, so setzt dieser Akt der Kraft eines freien Volkes alle Despoten in Bestürzung; sie sind zu Boden geschlagen, vernichtet; sie zittern sein Loos zu theilen und ihre herrschsüchtige Unternehmungslust ist dahin, sobald sie die Völker bereit sehen, die Sturmglocke des Aufruhrs gegen sie anzuschlagen und die Alarmkanone ertönen zu lassen.
Die Völker, welche bisher die Könige als heilige Wesen zu betrachten gewohnt waren, werden sprechen, daß die Köpfe der Könige doch nicht so heilig seien, da das Beil in das Fleisch ihres Nackens eindringt, und der rächende Arm der Gerechtigkeit sie treffen kann; ihr werdet ihnen die Bahn der Freiheit geöffnet haben.
Ich habe ein menschliches Herz, ich hege Abscheu vor Blut; um so mehr glaube ich dem Vaterlande meine Liebe zu beweisen, wenn ich dennoch für den Tod stimme.
Aisne. — Saint-Just: Louis war König; ich verurtheile den Volksfeind zum Tode.
Condorcet: Jede Strafunterscheidung bei denselben Verbrechen ist ein Attentat gegen die Gleichheit. Die Strafe der Verschwörer ist der Tod; aber diese Strafe ist gegen meine Grundsätze. Ich werde sie nie aussprechen. Ich kann auch nicht für die Einsperrung stimmen, denn kein Gesetz berechtigt mich dazu. Ich stimme für die schwerste Strafe des Code, außer der Todesstrafe; ich verlange, daß über Mailhe's Antrag diskutirt werde, denn er verdient es.
Allier — Martel: Den Tod in 24 Stunden.
Ardennes — Menesson: Als strenger Republikaner und gewissenhafter Mandatar habe ich zu prüfen, was unsere Grundsätze erheischen und was die Interessen meiner Kommittenten gebieten; aus dieser Rücksicht verlange ich als allgemeine Sicherheitsmaßregel die schnelle Austreibung der ganzen verrätherischen und machiavellistischen Raçe der Bourbons. Ich stimme für den Tod Louis', aber unter der ausdrücklichen Bedingung, daß seine ganze Familie ausgetrieben werde.
Dubois-Crancé: Wenn ich glaubte, nur die Funktionen des Gesetzgebers zu üben, würde ich nicht diese Tribüne besteigen; aber die Versammlung hat beschlossen, daß sie definitive Richtergewalt habe. Nach diesem Beschluß, dem ich Gehorsam schulde, kann ich mich in der vorliegenden Sache nur als Richter betrachten. Ich stimme für den Tod.
Arriège — Vadier: Ich stimme für den Tod; ich bin hier nur als passives Organ des Gesetzes.
Clauzel: Als Mandatar des Volks, bekleidet mit der vollen Ausübung seiner Rechte, stimme ich für den Tod.
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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