Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Neue Rheinische Zeitung. Nr. 113. Köln, 27. September 1848.

Bild:
<< vorherige Seite
H. Crefeld, 23. Sept.

Vor einigen Tagen wurde hier laut, der demokratische Klub beabsichtige dem Abgeordneten für Frankfurt, dem Exminister Beckerath, ein Mißtrauensvotum abzugeben. Sofort wurden alle freilich sehr schwachen Kräfte der Bourgeoisie in Thätigkeit gesetzt und in einer, durch besonders gedruckte Zettel zusammen gebettelten Sitzung des konstitutionellen Klubs, in welcher etwa 60 Mitglieder waren, wirklich ein Vertrauensvotum fabrizirt. Um nun wo möglich Unterschriften zu erhalten, wurde der "Denunzianten-Verein" in Anspruch genommen; selbst der Gustav-Adolph-Verein wurde herangezogen, und unsere liebe Turnjugend speziell zur Unterschrift aufgefordert. Da nun trotz alledem die Listen ohne Namen blieben, sandte man Emissäre in die Häuser, um dort Unterschriften zu erschleichen, ja man rief sogar die Arbeiter auf die Comptoire und legte ihnen die Liste mit der Alternative vor: "entweder unterschreiben oder die Arbeit verlieren." Hr. v. Beckerath wird sich gewiß über diese Anhänglichkeit freuen. Der demokratische Klub berief indessen eine Volksversammlung für den Crefelder Wahlbezirk und legte ein Mißtrauensvotum an denselben Hr. Beckerath vor, welches von wenigstens 2000 Stimmen, unter denen viele Wahlmänner, angenommen wurde. Die Adresse werde ich Ihnen morgen mittheilen.

Breslau.

Bekanntmachung.

Die Vorfälle der letzten Tage haben von Neuem bethätigt, daß die mit gesetzmäßiger Freiheit nothwendig verbundene Ordnung sich noch immer nicht hier am Orte so befestigt hat, wie die Ruhe und Wohlfahrt der Stadt es erfordern. Wenn deren Herbeiführung auch zunächst Sache der Civilbehörden und der ihnen durch die Bürgerwehr zur Verfügung gestellten Mittel ist, so sind doch auch Excesse gegen Militärwachen, so wie der Bewachung des Militärs anvertraute Gebäude und gegen Militärpersonen in Bezug auf ihr dienstliches Verhalten vorgekommen, die in der Zeit größerer Erregung nachgesehen werden konnten, die es aber gegenwärtig der Militärbehörde zur Pflicht machen, in dieser Beziehung unter allen Umständen ferneren Uebergriffen auf das Bestimmteste zu begegnen.

Zur Vermeidung jedes Mißverständnisses mache ich daher hiermit öffentlich bekannt:

1) Das Militär schreitet mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zur Herstellung der Ruhe und Ordnung ein, wenn die desfallsige Requisition durch die Polizeibehörde, in Breslau durch den Magistrat, an dasselbe ergeht.

2) Es rückt auf Anordnung der Militärbehörde unmittelbar aus, sobald Militärwachen, so wie der Bewachung des Militärs anvertraute Gebäude oder Militärpersonen bedroht werden, und stellt sich zu deren Schutz auf, wenn es erforderlich werden sollte.

3) Es schreitet in den vorgedachten Fällen unmittelbar ein wenn die Polizeibehorde oder die Bürgerwehr gar keinen oder ungenügenden Schutz gewährt und die Bedrohung der ad 2 gedachten Punkte und Personen in grobe Insulten oder Thätlichkeiten ausartet.

4) Die für Wachen, Patrouillen und Posten geltenden Bestimmungen in Bezug auf die Gewährung von Schutz und Hülfe bleiben durch obige Bestimmungen unberührt.

Ich hege die Ueberzeugung, daß in allen den Fällen, wo dem Militair die Pflicht obliegt, einzuschreiten, dies dennoch stets in gemeinsamem Wirken mit der Bürgerwehr geschehen wird, wozu jeder Zeit die Hand zu bieten die Militairbehörden angewiesen sind. Das Verhalten der Letzteren während einer halbjährigen unruhigen Zeit, gewährt genügende Bürgschaft, daß in allen Fällen mit Rücksicht verfahren werden wird, welche die in die Händen habende Macht anzuwenden gestattet, insoweit der nothwendig zu erzwingende Erfolg dies zuläßt. Im äußersten Falle wird dies aber rücksichtlos auf die Folgen, die daraus entstehen müssen und vor denen ich hiermit alles Ernstes warne, geschehen.

Als kommandirender General in der Provinz liegt mir aber auch in Vereinbarung mit dem Königl. Ober-Präsidium die Pflicht ob, im äußersten Fall selbst unter alleiniger Verantwortlichkeit die Ruhe und Ordnung überall unter Anwendung der gesetzlichen Mittel herzustellen. Ich versehe mich dabei mit voller Zuversicht der Unterstützung von der großen Mehrzahl aller wohlgesinnten Einwohner, die mit Ruhe den gesetzlichen Ergebnissen der Zukunft entgegensehen, um mit Ernst und Kraft dem wühlerischen Treiben entgegenzuwirken, durch das so viele Verführte schon ins Unglück gebracht sind.

In obiger Eigenschaft warne ich aber alle Bewohner der Provinz und fordere sie auf, sich von dem wühlerischen Treiben nicht hinreißen zu lassen, da mir mit der Pflicht auch die Mittel zu Gebote stehen, de Gesetze Nachdruck zu verschaffen.

Diese Bekanntmachung ist an alle Militairbefehlshaber der Garnisonen im Bereich des 6. Armeekorps zur weiteren Veröffentlichung und Nachachtung in vorkommenden Fällen ergangen.

Breslau, den 21. September 1848.

Der kommandirende General des 6. Armeekorps.

(gez.) Graf Brandenburg.

Marburg, 21. Sept.

Gestern wurde der Prof. Bayrhoffer in den Wahlbezirken der oberhessischen Städte Frankenberg, Kirchhain, Wetter u. s. w. mit 20 Stimmen gegen 9 zum Landtags-Abgeordneten gewählt. Da die Wahlmänner noch in der Weise des bisherigen kurhessischen Wahlgesetzes aus der Liste der höchstbesteuerten Grundbesitzer, der Stadtraths- und Ausschuß-Mitglieder, genommen werden mußten, so dürfte diese Wahl um so mehr ein Zeichen der Zeit sein, als Bayrhoffer's Richtung eine entschieden demokratisch-sozialistische ist.

Stuttgart, 23. Sept.

Am letzten Sonntag waren Volksversammlungen in Eßlingen und Hall; Mittwoch Abend eine kleinere in Stuttgart im Stübner'schen Garten; Donnerstag den 21. in Cannstadt auf dem Volksfestplatze, wo eine Petition an die zweite Kammer beschlossen wurde. Für nächsten Sonntag sind solche angekündigt für Ellwangen, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart und vom Ausschusse der Volksvereine von Tettnang, Friedrichshaven und Ravensburg nach Ravensburg.

(S. M.)
Kiel, 20. Sept.

In der gestrigen Versammlung unseres Bürgervereins, der jetzt den Namen eines demokratischen Vereins angenommen hat, wurde über die gestern bekannt gewordene Genehmigung des Waffenstillstandes durch die deutsche Nationalversammlung berathen. In der sehr zahlreichen Versammlung sprach man sich von allen Seiten mit dem größten Unwillen über diesen unglückseligen Beschluß aus, und hielt es für durchaus nothwendig, daß unsere Landesversammlung von ihren Beschlüssen vom 4. Sept. nicht abgehe, und daß das ganze Land sich aufs Schleunigste rüste, um jedem Angriff entgegen treten zu können.

43 Vom Mittelrheinkreis, 22. September.

Bekanntlich schmachtet der Redakteur der Seeblätter, J. Fickler von Konstanz, schon seit 6 Monaten im Gefängnisse zu Karlsruhe, ungeachtet die furchtbare Dauer dieser Haft auch nicht mit einem Schein von Recht begründet werden kann. Dieser Verhaft wurde anfänglich wegen angeblichen Landesverrath, wovon Mathy urkundliche Briefe in Hände gehabt haben wollte, ausgesprochen; allein bald zeigte sich dieser Grund als eine lügnerische Erfindung von Mathy, weshalb man sich nach einem andern Grund zur Fortdauer des Verhafts umsehen mußte, und denselben in durch die Presse begangenen Majestätsbeleidigungen und in Hochverrathsversuchen zu finden vorgab. Nachdem aber die Untersuchung wegen dieser angeblichen Verbrechen schon seit vielen Wochen vollständig beendigt ist, konnte Fickler erwarten, daß man endlich einmal die nöthigen Schritte zur Erlassung eines Urtheils thue; allein die badische Regierung scheint hierzu keine Lust zu haben, weil sonst das Geschwornengericht, welches das Urtheil zu fällen hat, schon längst hätte konstituirt sein sollen. Fickler soll vielmehr für seine freie männliche Unerschrockenheit, mit welcher er die Rechte des badischen, des deutschen Volkes verfocht, und die Mißgriffe der badischen Regierung angriff, büßen; er soll büßen dafür, daß er die Souveränetät, welche sich das Volk in den Märztagen und später erfocht, zur Wahrheit zu machen und das deutsche Volk von den Banden des Metternichschen Systems, in welchem wir noch immer gefangen sind, zu befreien sucht. So verfahre die badische Regierung mit den Volksmännern! Im klaren Bewußtsein seiner dereinstigen Freisprechung verlangte Fickler die Aufhebung seiner Haft gegen Kaution, oder wenigstens die Verbringung in der Sicherheitshaft nach Konstanz, allein davon will das Gericht nichts wissen, Fickler soll vielmehr in seinem Kerker, ferne von der Mehrzahl seiner Freunde, sein Leben vertrauern, bis die Unmöglichkeit vorliegt, ihn noch länger fest zu halten! Kann man das Justiz oder muß man dies nicht vielmehr Barbarei nennen? Selbst seine eigenen politischen Korrespondenzen, die für die Seeblätter bestimmt sind, aus welchen er die Mittel für seine karge Existenz zieht, diese Korrespondenzen, sage ich, will man nicht frei geben und dulden, daß sie in die Seeblätter eingerückt werden; man will ihn also durch eine ungerechte langwierige Haft nicht nur geistig und körperlich verkommen lassen, sondern er soll auch förmlich bürgerlich ruinirt werden! Das körperliche Henkeramt hat man bereits schon lange durch seine Einsperrung an seiner Person ausgeübt, jetzt will man auch das geistige Henkeramt an ihm anwenden, man will seine Geistesprodukte censiren! Was kein Beamter, ohne den Verfassungseid verletzt zu haben, ohne somit als ein Meineidiger vor Gericht gezogen und bestraft zu werden, gegen einen freien Mann thun darf, das wagt das Untersuchungsgericht gegen einen wehrlosen, hinter Schloß und Riegel sitzenden Gefangenen! Ist etwa diese grausame Maßregel durch die Untersuchung geboten? Gott behüte, die Untersuchung ist schon längst beendigt, seine Korrespondenzen können ihm ebensowenig die Flucht bereiten, wie das Untersuchungsgericht einmal lächerlicher Weise behauptet hat. Auch denkt Fickler an keinen Fluchtversuch; die Gewalt, welche ihn seiner Freiheit beraubt, welche ihn um sein politisches Ansehen und um seine bürgerliche Ehre zu bringen gesucht hat, muß ihm selbst die Thore des Gefängnisses öffnen, sie muß durch ihr Organ, das Gericht, dereinst ihr an Fickler begangenes Unrecht laut bekennen.

Es versteht sich von selbst, daß diese Haft auch fortwährend die "Seeblätter" beinträchtigt.

Wien, 22. Septbr.

Neueste Nachricht aus Ungarn. Szent-Tamas ist von den Ungarn genommen, 3000 Raizen sind in die Drau getrieben worden, von wo nur ein geringer Theil derselben entkommen ist.

Wien.

Sicherem Vernehmen zufolge, soll die Partei der Swornost aus Böhmen (der ultraradikalste Czechenschlag), in Ober-Ungarn eingefallen sein, um gegen die Magyaren - für die Kroaten und Slavonier zu streiten.

(A. A. Z.)
Frankfurt.

Vortrag des Handelsministers Duckwitz, die commerzielle Einheit Deutschland's betreffend.

Das Reichs-Ministerium des Handels hält es für seine Pflicht, der hohen Nationalversammlung den Plan vorzulegen, nach welchem es wünscht ermächtigt zu werden, die commerzielle Einheit Deutschland's zu begründen. Es kann sich dabei für jetzt nur um die leitenden Gesichtspunkte handeln, indem die Einzelheiten sich erst später aus den zur Beschlußnahme zu verstellenden Gesetzvorschlägen ergeben werden. Da aber die commerzielle Einheit Deutschland's nicht aus Bruchstücken zusammengesetzt werden darf, wenn ein wahrhaft einheitliches Ganzes geschaffen werden soll, wird von Anfang an der Standpunkt fest bezeichnet werden müssen, von welchem aus bis in die details hinab die große Zahl der erforderlichen Gesetze und der mit fremden Staaten zu schließenden Verträge zu behandeln ist.

Für diese dürften folgende Grundzüge in Erwägung zu nehmen seyn:

1) die größtmögliche auf Gegenseitigkeit sich grundende Freiheit des Handels und der Schifffahrt mit fremden Staaten;

2) Einrichtungen im Zollwesen, welche die Anwendung von Repressalien wider fremde Nationen auf Schiffe und Waaren zulässig machen und zwar zum Zwecke der wirksamen Erstrebung wahrhafter Gegenseitigkeit in Handel und Schifffahrt.

3) Bei der Schifffahrts-Gesetzgebung über die Nationalität deutscher Schiffe Anwendung solcher Grundsätze, welche die Vermehrung derselben möglichst erleichtern und Erschwerungen des Schiffbaues, der Ausrüstung und der Bemannung vermeiden.

4) Möglichste Schonung der Handels-Bewegung bei Feststellung der Formen und Controlen der Zollerhebung.

5) Befreiung der Verkehrs-und Transportmittel im Innern Deutschland's von den seitherigen Hemmnissen und Ungeregeltheiten.

6) Bei Feststellung des Zolltarifs möglichste Berücksichtigung des internationalen Verkehrs mit Rohprodukten, soweit solches mit den finanziellen Bedürfnissen irgend verträglich erscheint und Schutzgewährung der deutschen Industrie in demjenigen Maaße, wie es zu ihrem sichern Gedeihen nothwendig und zweckmäßig ist.

Der leitende Gedanke bei diesen Gründzügen ist daher, dem Verkehre im Innern wie demjenigen mit dem Auslande die möglichste Leichtigkeit zu gewähren, dem Ersteren durch Sicherung eines weiten Absatzgebietes für die heimische Gewerbthatigkeit, dem Letzteren durch Oeffnung des weitesten Feldes für den Austausch gegenseitiger Erzeugnisse.

Unter Beobachtung dieser Grundzüge würde nach folgendem Plane die Handels-und Zoll-Verfassung Deutschland's Schritt vor Schritt in's Leben zu führen sein.

Der Anfang wird gemacht werden müssen mit der Umwandlung der Handels- und Schifffahrts-Verträge der einzelnen deutschen Staaten in Reichsverträge, um den Bundesstaat als Einheit in den Völkerverkehr einzuführen. Fast alle bestehende Verträge haben Gegenseitigkeit zur Basis; sie ist aber häufig beschränkt auf den einzelnen betreffenden Staat und daher von geringerem Werthe, als wenn sie fur die Gesammtheit Anwendung hätte. Es dürfte indessen wohl keine namhafte materielle Schwierigkeit haben, dem Prinzipe der Reciprocität für den Bundesstaat Eingang zu verschaffen. Mit der Ablösung und Umwandlung der Verträge wird aber schon aus dem Grunde begonnen werden mussen, weil verschiedene derselben einer alsbaldigen Zolleinigung hindernd in den Weg treten, weshalb mit dieser daher vor der Beseitigung solcher Verträge nicht mit der wünschenswerthen Schnelligkeit vorgeschritten werden kann. Es werden ferner in verschiedenen Landern vertragsmaßig die Rechte deutscher Reichsconsuln festzustellen seyn, damit die demnächst zu bestellenden Reichsconsuln diejenigen Befugnisse auszuüben vermögen, welche das Völkerrecht den Consuln unter befreundeten Nationen einräumt. Ein umfassendes Reglement für den Consulatsdienst des Reiches dürfte ebenfalls der Ernennung der Consuln vorhergehen müssen, weil nach jenem sich die Wahl des Personals zu richten haben wird.

Gleichzeitig mit der Umwandlung der Verträge werden die Gesetze über die Erfordernisse eines deutschen Schiffes, über Umwandlung fremder Schiffe in deutsche, über Musterrollen, Seepasse u. s. w. zu entwerfen sein, damit das Gesetz über die deutsche Handelsflagge in Ausfuhrung gebracht werden konne. Denn wenn Handels- und Schifffahrtsvertrage mit fremden Staaten hinsichtlich deutschen Handels und deutscher Schifffahrt geschlossen werden sollen, muß nicht nur der Begriff des deutschen Bundesstaates feststehen, sondern auch klar vorliegen, durch welche Erfordernisse die Schiffe als deutsche legitimirt werden konnen.

Aber in diesen ersten Schritten zur Begründung der materiellen Einheit Deutschlands ist nicht mit Sicherheit vorzugehen, wenn die Grundprinzipien nicht festgestellt sind, nach welchen das Gebäude fortgebauet werden soll, und zwar auch sowohl hinsichtlich der Zollsätze als der Zollformen. Daher sind die Grundsätze in möglichster Kürze hier bereits hervorgehoben worden. Wäre es z. B. die Absicht, durch das Zollwesen das zum Schiffsbau und Schiffsbedarf zu verwendende Material, welches das Ausland liefert, hoch zu besteuern, so wurde unsere Schifffahrt, wenn mit der fremden auf gleichen Fuß und Gegenseitigkeit gestellt, nicht konkurriren konnen und folgeweise bei den internationalen Vertragsverhältnissen das Prinzip der Reciprocitat nur mit großer Beschränkung zur Geltung gebracht werden durfen, auch würden die Gesetze uber Nationalität der Schiffe dadurch erheblich modifizirt werden.

Will man aber dem Schiffsbau und der Ausrüstung der Schiffe völlig freien Spielraum gewähren, will man bei Feststellung der Formen der Zollerhebung die Handelsbewegung möglichst schonen, will man bei Feststellung des Zolltarifs den internationalen Verkehr möglichst berücksichtigen, unter vollständiger Beschützung der heimischen Industrie und den Handel im Innern des Landes von Hemmnissen befreien, so können die Handels- und Schiffahrtsvertrage auch unbedenklich auf der allerfreisinnigsten Basis geschlossen werden. Ist ferner ausgesprochen, daß die Einrichtung des Zollwesens dergestalt getroffen werden soll, daß die Anwendung von Repressalien wider fremde Nationen auf Schiffe und Waaren ohne Schwierigkeit ausfuhrbar ist, so wird solcher Ausspruch es gar sehr erleichtern, den Bundesstaat im Wege des Vertrages bei allen Nationen zur vollen Anerkennung in kurzer Zeit zu bringen.

Daher ist schon jetzt ein Ausspruch über die Grundsätze erforderlich, nach welchen das Gebäude der deutschen Handels-und Zollverfassung auferbauet werden soll.

Endlich muß das Reichsministerium des Handels sich noch eine Bemerkung erlauben.

Es erhellt schon aus dem Vorstehenden, daß die Handels- und Zollgesetzgebung Deutschlands, um ein organisches Ganzes zu werden, nicht anders, als von einem Centralpunkte aus geleitet werden kann. Es dürften daher Mißstände mancher Art zu besorgen sein, wenn die Gesetze über verschiedene Theile dieser Gesetzgebung von verschiedenen Ausschüssen der National-Versammlung ausgehen, zumal dadurch die Reihenfolge derselben wahrscheinlich lückenhaft werden möchte. Es wird sich daher empfehlen, in Erwägung zu ziehen, in welcher Weise das Verhältniß des Handelsministeriums zu den Ausschüssen angemessener zu regeln sei, wobei es vor Allem zweckmäßig sein wurde, daß die Ausschüsse den Ministerium die ausschließliche Vorlage der Gesetze über Handel und Schifffahrt, wenigstens fur einen Theil dieses Gebietes überließen. Jedenfalls aber wird ein geregelter Geschäftsgang ein unerläßliches Erforderniß bei der Neugestaltung der materiellen Verhältnisse Deutschlands sein.

Ungarn.
Karlsstadt, 14. Sept.

Durch den Aufschwung Jellachich's zum Ban von Kroatien und Militär-Gouverneur daselbst erhielt die Gränze mit einem Male eine politische Bedeutung, man kannte die Macht, die in diesem bis nun gedrückten Volke schlummerte und fürchtete die ungarischen Minister-Erlasse, die dieses Land aus seinem Schlummer wecken und in die Reihe freier Staaten führen sollten.

Baron Jellachich, Oberst und Illirier, Feind Ungarn's und der Liberalität in eben dem Maße als Freund Oesterreich's und des alten Regime, fand es vom bedeutenden Interesse für die Regierung, so viel als möglich ungarischen Einflüsterungen die Gränze zu entrücken, sie durch einige Ameliorationen zu betäuben und ihr durch Intriguen Haß gegen Ungarn einzuflößen. - Die Gränze ohne politische Bildung, ohne freie Bewegungen, war nicht wenig überrascht, auf einmal von so nahmhaftem Druck als Robot u. s. w. befreit zu sein, sah in dem Banus nichts minder als ihren Retter, und ist für diesen Menschen gleich Beduinen oder andern halbwilden Völkerschaften fanatisirt. Offiziere vom höchsten bis zum niedersten Range, ja sogar Chargenaspiranten fanden in dem kaiserlichen Ban viel größere Bürgschaft ihrer Zukunft als im ungarischen Ministerium, und diese entsitteten Bevorzugten in der Gränze ließen während der ganzen Zeit nicht ab, das Gränzvolk für den Ban zu gewinnen und gegen Ungarn zu hetzen, indem sie es nicht für schändlich fanden, öffentlich dem Volke vorzulügen, "daß alle Lasten, die den Gränzer bis nun so schwer drückten, eine Folge ungarischer Gesetze sind, daß die Ungerechtigkeiten, die diese Satrapen begingen, vom Kurzschließen bis zum Spießruthenlaufen, Strafen, die sie ihrer jetzigen Aussage nach mit blutendem Herzen zuließen, nur eine Folge ungarischer Tyrannei sei. Von solchen Ideen durchdrungen, empfing die Gränze den Ban. Mit lautem Jubel wurde der Mann mit dem eisernen Herzen empfangen, man führte ihn im Triumph durch die ganze Gränze und erwies ihm überkönigliche Ehren. Er selbst unterließ nicht, die Gränzer für sich zu gewinnen, indem er ihnen öffentlich und in Kirchen sprach, "wie er für sie Alles thun wolle, und wie die Ungarn ihn mit frevelnder Hand seines hohen Berufs entsetzen wollen aus Neid gegen die Gränzer, die er beschützt - nur muß er wissen, ob die Gränze auch bereit sei, diese ihr gegebenen und noch zu gebenden Privilegien zu erhalten und zu beschützen, darum müsse Alles, was Waffen tragen kann, hinaus an die Drawe, um gegen die Sklaverei zu kämpfen. Auf diese Weise wurden große Militär-Aushebungen veranstaltet.

Die ganze Gränze erhob sich in Waffen und wälzt sich in Massen an die ungarischen Gränzen. Zugleich ward anbefohlen, bedeutende Macht aus dem bürgerlichen Kroatien zu erheben, und zwar so, daß von diesen in Komunen lebenden Familien Alles bis zum Hausvater ausgehoben wird.

Nachdem nun der Banus den Wehrstand in Kroatien so eingerichtet, daß Alles, es möge kampflustig sein oder nicht, in's Feld ziehen, daß außer den Städten alles Land seine Söhne ihrer friedlichen Arbeit entziehen mußte, um sie auf die großen Wahlplätze zu zerren, konnten in einigen Civildistrikten die Bauern nicht vergessen, daß Ungarn das Land ist, in dem sie die einzige Garantie ihrer jetzigen und zukünftigen bürgerlichen Stellung zu finden haben, und wollten gegen ein solches Land nicht zu Felde ziehen, um so mehr, da sie dabei von Leuten angeführt werden, gegen die sie mit Recht das größte Mißtrauen hegen, wie z. B. von Gutsbesitzern, die, so lange es in ihrem Ponovic war, alle Menschlichkeit im Umgange mit ihren Unterthanen abstritten, die wie orientalische Pascha's sich Schergen hielten und von denen manche ihre Unterthanen auf's Entsetzlichste mißhandelten. - Von solchen einfachen, aber triftigen Gründen geleitet, hatten einige Bezirke sich geweigert, gegen Ungarn zu ziehen. - Und was thut die Behörde? Sie sendet dem Bezirke eine beträchtliche Macht als Exekution, um es arm zu fressen und die anderen Bezirke durch das Elend, was eine solche Strafe erzeugt, von solchen Idee'n abzuschrecken. An einem andern Orte, zu Ribnik, einer Bunjevac'schen Herrschaft, weigerten sich die Leute, mit Sensen bewaffnet in's Feld zu ziehen, aus Furcht, dem besser bewaffneten Feinde zu leicht zu unterliegen. - Was thut man? Man sendet eine Anzahl Schergen und läßt diese armen, einfachen, redlichen Menschen, deren Weigerungen man boshafterweise politische Umtriebe zu Grunde legt und sie Rebellen nennt, zusammenfangen und nach Karlsstadt zum Sicherheits-Comite führen, wo sie gerichtet werden.

Dieses Sicherheits-Comite, eine Sammlung von Personen, von denen viele sich bis nun weder einen reinen moralischen Ruf erworben noch sonst Fähigkeiten zum Richteramte besitzen, ist ein Abbild jener scheußlichen Parteitribunale verpönten Andenkens in Frankreich. Obwohl dieses Comite bis nun keine Terrorismen zu begehen sich getraute, so sind doch einige Mitglieder davon, die sich jetzt eines Blutmahls freuen, - und sobald diese Menschen einmal Blut haben fließen machen, steht es zu fürchten, daß sie Tiger werden, denn wie gesagt, es sind Menschen dabei, von denen einige einen zu rohen Geist haben, um vor solchen Scenen abzuschrecken, und es sind Menschen dabei, die zu schändlich sind, als daß sie nicht Alles thäten. - Solche Gerüchte, Mißtrauen, Schrecken aller Art, Furcht vor Denunciation, Gedanken- und Worte-Censur sind die Freiheiten, die Kroatien vom Jahre 1848 hat, sind die ersten heilvollen Einrichtungen, unseres despotischen in allen wohlgesinnten Ländern verhaßten Banus. - Kroatien hat zu wenig Freiheitsgedanken, zu wenig politiche Bildung, zu wenig redliche Geister, um sich gegen diesen Druck zu empören, das Volk muß den Mann seiner Wahl fürchten, die Journale nur Huldigungsschreier gegen denselben sein und der Mann selbst ist Unterdrücker und Verräther seines eigenen Volkes, er führt es in Kampf nicht für dasselbe, sondern um der verhaßten Kamarilla zu helfen, einen schimpflichen Raub zu begehen.

(Oest. Bl.)
Schweiz.
* Zürich, 20. Sept.

Es herrscht eine ungemeine Aufregung in Folge der preußischen Verordnung, durch welche der Eingangszoll von Seidenfabrikaten auf das doppelte erhöht wird, unter der Bevölkerung hervorgerufen worden. Die Nationalzeitung fordert die Regierung zu Repressalien auf. Die Zeit wäre endlich vorüber, wo sich die Schweiz in derartige Plackereien mit Geduld fügte. Wenn Deutschland glaubte, die offene, freie Schweiz so mißhandeln zu können, so würde diese den Verkehr um so mehr nach Frankreich wenden und es würde sich bald herausstellen, welche Rückwirkungen ein so übertriebener Mauthzwang auf seine eigenen Urheber ausübt.

Ueber den Fall Messina's gehen nun speziellere Nachrichten ein. Die Neapolitaner sollen 6000 Mann verloren haben. Auf beiden Seiten sind die Gefangenen erschossen worden.

H. Crefeld, 23. Sept.

Vor einigen Tagen wurde hier laut, der demokratische Klub beabsichtige dem Abgeordneten für Frankfurt, dem Exminister Beckerath, ein Mißtrauensvotum abzugeben. Sofort wurden alle freilich sehr schwachen Kräfte der Bourgeoisie in Thätigkeit gesetzt und in einer, durch besonders gedruckte Zettel zusammen gebettelten Sitzung des konstitutionellen Klubs, in welcher etwa 60 Mitglieder waren, wirklich ein Vertrauensvotum fabrizirt. Um nun wo möglich Unterschriften zu erhalten, wurde der „Denunzianten-Verein“ in Anspruch genommen; selbst der Gustav-Adolph-Verein wurde herangezogen, und unsere liebe Turnjugend speziell zur Unterschrift aufgefordert. Da nun trotz alledem die Listen ohne Namen blieben, sandte man Emissäre in die Häuser, um dort Unterschriften zu erschleichen, ja man rief sogar die Arbeiter auf die Comptoire und legte ihnen die Liste mit der Alternative vor: „entweder unterschreiben oder die Arbeit verlieren.“ Hr. v. Beckerath wird sich gewiß über diese Anhänglichkeit freuen. Der demokratische Klub berief indessen eine Volksversammlung für den Crefelder Wahlbezirk und legte ein Mißtrauensvotum an denselben Hr. Beckerath vor, welches von wenigstens 2000 Stimmen, unter denen viele Wahlmänner, angenommen wurde. Die Adresse werde ich Ihnen morgen mittheilen.

Breslau.

Bekanntmachung.

Die Vorfälle der letzten Tage haben von Neuem bethätigt, daß die mit gesetzmäßiger Freiheit nothwendig verbundene Ordnung sich noch immer nicht hier am Orte so befestigt hat, wie die Ruhe und Wohlfahrt der Stadt es erfordern. Wenn deren Herbeiführung auch zunächst Sache der Civilbehörden und der ihnen durch die Bürgerwehr zur Verfügung gestellten Mittel ist, so sind doch auch Excesse gegen Militärwachen, so wie der Bewachung des Militärs anvertraute Gebäude und gegen Militärpersonen in Bezug auf ihr dienstliches Verhalten vorgekommen, die in der Zeit größerer Erregung nachgesehen werden konnten, die es aber gegenwärtig der Militärbehörde zur Pflicht machen, in dieser Beziehung unter allen Umständen ferneren Uebergriffen auf das Bestimmteste zu begegnen.

Zur Vermeidung jedes Mißverständnisses mache ich daher hiermit öffentlich bekannt:

1) Das Militär schreitet mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zur Herstellung der Ruhe und Ordnung ein, wenn die desfallsige Requisition durch die Polizeibehörde, in Breslau durch den Magistrat, an dasselbe ergeht.

2) Es rückt auf Anordnung der Militärbehörde unmittelbar aus, sobald Militärwachen, so wie der Bewachung des Militärs anvertraute Gebäude oder Militärpersonen bedroht werden, und stellt sich zu deren Schutz auf, wenn es erforderlich werden sollte.

3) Es schreitet in den vorgedachten Fällen unmittelbar ein wenn die Polizeibehorde oder die Bürgerwehr gar keinen oder ungenügenden Schutz gewährt und die Bedrohung der ad 2 gedachten Punkte und Personen in grobe Insulten oder Thätlichkeiten ausartet.

4) Die für Wachen, Patrouillen und Posten geltenden Bestimmungen in Bezug auf die Gewährung von Schutz und Hülfe bleiben durch obige Bestimmungen unberührt.

Ich hege die Ueberzeugung, daß in allen den Fällen, wo dem Militair die Pflicht obliegt, einzuschreiten, dies dennoch stets in gemeinsamem Wirken mit der Bürgerwehr geschehen wird, wozu jeder Zeit die Hand zu bieten die Militairbehörden angewiesen sind. Das Verhalten der Letzteren während einer halbjährigen unruhigen Zeit, gewährt genügende Bürgschaft, daß in allen Fällen mit Rücksicht verfahren werden wird, welche die in die Händen habende Macht anzuwenden gestattet, insoweit der nothwendig zu erzwingende Erfolg dies zuläßt. Im äußersten Falle wird dies aber rücksichtlos auf die Folgen, die daraus entstehen müssen und vor denen ich hiermit alles Ernstes warne, geschehen.

Als kommandirender General in der Provinz liegt mir aber auch in Vereinbarung mit dem Königl. Ober-Präsidium die Pflicht ob, im äußersten Fall selbst unter alleiniger Verantwortlichkeit die Ruhe und Ordnung überall unter Anwendung der gesetzlichen Mittel herzustellen. Ich versehe mich dabei mit voller Zuversicht der Unterstützung von der großen Mehrzahl aller wohlgesinnten Einwohner, die mit Ruhe den gesetzlichen Ergebnissen der Zukunft entgegensehen, um mit Ernst und Kraft dem wühlerischen Treiben entgegenzuwirken, durch das so viele Verführte schon ins Unglück gebracht sind.

In obiger Eigenschaft warne ich aber alle Bewohner der Provinz und fordere sie auf, sich von dem wühlerischen Treiben nicht hinreißen zu lassen, da mir mit der Pflicht auch die Mittel zu Gebote stehen, de Gesetze Nachdruck zu verschaffen.

Diese Bekanntmachung ist an alle Militairbefehlshaber der Garnisonen im Bereich des 6. Armeekorps zur weiteren Veröffentlichung und Nachachtung in vorkommenden Fällen ergangen.

Breslau, den 21. September 1848.

Der kommandirende General des 6. Armeekorps.

(gez.) Graf Brandenburg.

Marburg, 21. Sept.

Gestern wurde der Prof. Bayrhoffer in den Wahlbezirken der oberhessischen Städte Frankenberg, Kirchhain, Wetter u. s. w. mit 20 Stimmen gegen 9 zum Landtags-Abgeordneten gewählt. Da die Wahlmänner noch in der Weise des bisherigen kurhessischen Wahlgesetzes aus der Liste der höchstbesteuerten Grundbesitzer, der Stadtraths- und Ausschuß-Mitglieder, genommen werden mußten, so dürfte diese Wahl um so mehr ein Zeichen der Zeit sein, als Bayrhoffer's Richtung eine entschieden demokratisch-sozialistische ist.

Stuttgart, 23. Sept.

Am letzten Sonntag waren Volksversammlungen in Eßlingen und Hall; Mittwoch Abend eine kleinere in Stuttgart im Stübner'schen Garten; Donnerstag den 21. in Cannstadt auf dem Volksfestplatze, wo eine Petition an die zweite Kammer beschlossen wurde. Für nächsten Sonntag sind solche angekündigt für Ellwangen, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart und vom Ausschusse der Volksvereine von Tettnang, Friedrichshaven und Ravensburg nach Ravensburg.

(S. M.)
Kiel, 20. Sept.

In der gestrigen Versammlung unseres Bürgervereins, der jetzt den Namen eines demokratischen Vereins angenommen hat, wurde über die gestern bekannt gewordene Genehmigung des Waffenstillstandes durch die deutsche Nationalversammlung berathen. In der sehr zahlreichen Versammlung sprach man sich von allen Seiten mit dem größten Unwillen über diesen unglückseligen Beschluß aus, und hielt es für durchaus nothwendig, daß unsere Landesversammlung von ihren Beschlüssen vom 4. Sept. nicht abgehe, und daß das ganze Land sich aufs Schleunigste rüste, um jedem Angriff entgegen treten zu können.

43 Vom Mittelrheinkreis, 22. September.

Bekanntlich schmachtet der Redakteur der Seeblätter, J. Fickler von Konstanz, schon seit 6 Monaten im Gefängnisse zu Karlsruhe, ungeachtet die furchtbare Dauer dieser Haft auch nicht mit einem Schein von Recht begründet werden kann. Dieser Verhaft wurde anfänglich wegen angeblichen Landesverrath, wovon Mathy urkundliche Briefe in Hände gehabt haben wollte, ausgesprochen; allein bald zeigte sich dieser Grund als eine lügnerische Erfindung von Mathy, weshalb man sich nach einem andern Grund zur Fortdauer des Verhafts umsehen mußte, und denselben in durch die Presse begangenen Majestätsbeleidigungen und in Hochverrathsversuchen zu finden vorgab. Nachdem aber die Untersuchung wegen dieser angeblichen Verbrechen schon seit vielen Wochen vollständig beendigt ist, konnte Fickler erwarten, daß man endlich einmal die nöthigen Schritte zur Erlassung eines Urtheils thue; allein die badische Regierung scheint hierzu keine Lust zu haben, weil sonst das Geschwornengericht, welches das Urtheil zu fällen hat, schon längst hätte konstituirt sein sollen. Fickler soll vielmehr für seine freie männliche Unerschrockenheit, mit welcher er die Rechte des badischen, des deutschen Volkes verfocht, und die Mißgriffe der badischen Regierung angriff, büßen; er soll büßen dafür, daß er die Souveränetät, welche sich das Volk in den Märztagen und später erfocht, zur Wahrheit zu machen und das deutsche Volk von den Banden des Metternichschen Systems, in welchem wir noch immer gefangen sind, zu befreien sucht. So verfahre die badische Regierung mit den Volksmännern! Im klaren Bewußtsein seiner dereinstigen Freisprechung verlangte Fickler die Aufhebung seiner Haft gegen Kaution, oder wenigstens die Verbringung in der Sicherheitshaft nach Konstanz, allein davon will das Gericht nichts wissen, Fickler soll vielmehr in seinem Kerker, ferne von der Mehrzahl seiner Freunde, sein Leben vertrauern, bis die Unmöglichkeit vorliegt, ihn noch länger fest zu halten! Kann man das Justiz oder muß man dies nicht vielmehr Barbarei nennen? Selbst seine eigenen politischen Korrespondenzen, die für die Seeblätter bestimmt sind, aus welchen er die Mittel für seine karge Existenz zieht, diese Korrespondenzen, sage ich, will man nicht frei geben und dulden, daß sie in die Seeblätter eingerückt werden; man will ihn also durch eine ungerechte langwierige Haft nicht nur geistig und körperlich verkommen lassen, sondern er soll auch förmlich bürgerlich ruinirt werden! Das körperliche Henkeramt hat man bereits schon lange durch seine Einsperrung an seiner Person ausgeübt, jetzt will man auch das geistige Henkeramt an ihm anwenden, man will seine Geistesprodukte censiren! Was kein Beamter, ohne den Verfassungseid verletzt zu haben, ohne somit als ein Meineidiger vor Gericht gezogen und bestraft zu werden, gegen einen freien Mann thun darf, das wagt das Untersuchungsgericht gegen einen wehrlosen, hinter Schloß und Riegel sitzenden Gefangenen! Ist etwa diese grausame Maßregel durch die Untersuchung geboten? Gott behüte, die Untersuchung ist schon längst beendigt, seine Korrespondenzen können ihm ebensowenig die Flucht bereiten, wie das Untersuchungsgericht einmal lächerlicher Weise behauptet hat. Auch denkt Fickler an keinen Fluchtversuch; die Gewalt, welche ihn seiner Freiheit beraubt, welche ihn um sein politisches Ansehen und um seine bürgerliche Ehre zu bringen gesucht hat, muß ihm selbst die Thore des Gefängnisses öffnen, sie muß durch ihr Organ, das Gericht, dereinst ihr an Fickler begangenes Unrecht laut bekennen.

Es versteht sich von selbst, daß diese Haft auch fortwährend die „Seeblätter“ beinträchtigt.

Wien, 22. Septbr.

Neueste Nachricht aus Ungarn. Szent-Tamas ist von den Ungarn genommen, 3000 Raizen sind in die Drau getrieben worden, von wo nur ein geringer Theil derselben entkommen ist.

Wien.

Sicherem Vernehmen zufolge, soll die Partei der Swornost aus Böhmen (der ultraradikalste Czechenschlag), in Ober-Ungarn eingefallen sein, um gegen die Magyaren ‒ für die Kroaten und Slavonier zu streiten.

(A. A. Z.)
Frankfurt.

Vortrag des Handelsministers Duckwitz, die commerzielle Einheit Deutschland's betreffend.

Das Reichs-Ministerium des Handels hält es für seine Pflicht, der hohen Nationalversammlung den Plan vorzulegen, nach welchem es wünscht ermächtigt zu werden, die commerzielle Einheit Deutschland's zu begründen. Es kann sich dabei für jetzt nur um die leitenden Gesichtspunkte handeln, indem die Einzelheiten sich erst später aus den zur Beschlußnahme zu verstellenden Gesetzvorschlägen ergeben werden. Da aber die commerzielle Einheit Deutschland's nicht aus Bruchstücken zusammengesetzt werden darf, wenn ein wahrhaft einheitliches Ganzes geschaffen werden soll, wird von Anfang an der Standpunkt fest bezeichnet werden müssen, von welchem aus bis in die details hinab die große Zahl der erforderlichen Gesetze und der mit fremden Staaten zu schließenden Verträge zu behandeln ist.

Für diese dürften folgende Grundzüge in Erwägung zu nehmen seyn:

1) die größtmögliche auf Gegenseitigkeit sich grundende Freiheit des Handels und der Schifffahrt mit fremden Staaten;

2) Einrichtungen im Zollwesen, welche die Anwendung von Repressalien wider fremde Nationen auf Schiffe und Waaren zulässig machen und zwar zum Zwecke der wirksamen Erstrebung wahrhafter Gegenseitigkeit in Handel und Schifffahrt.

3) Bei der Schifffahrts-Gesetzgebung über die Nationalität deutscher Schiffe Anwendung solcher Grundsätze, welche die Vermehrung derselben möglichst erleichtern und Erschwerungen des Schiffbaues, der Ausrüstung und der Bemannung vermeiden.

4) Möglichste Schonung der Handels-Bewegung bei Feststellung der Formen und Controlen der Zollerhebung.

5) Befreiung der Verkehrs-und Transportmittel im Innern Deutschland's von den seitherigen Hemmnissen und Ungeregeltheiten.

6) Bei Feststellung des Zolltarifs möglichste Berücksichtigung des internationalen Verkehrs mit Rohprodukten, soweit solches mit den finanziellen Bedürfnissen irgend verträglich erscheint und Schutzgewährung der deutschen Industrie in demjenigen Maaße, wie es zu ihrem sichern Gedeihen nothwendig und zweckmäßig ist.

Der leitende Gedanke bei diesen Gründzügen ist daher, dem Verkehre im Innern wie demjenigen mit dem Auslande die möglichste Leichtigkeit zu gewähren, dem Ersteren durch Sicherung eines weiten Absatzgebietes für die heimische Gewerbthatigkeit, dem Letzteren durch Oeffnung des weitesten Feldes für den Austausch gegenseitiger Erzeugnisse.

Unter Beobachtung dieser Grundzüge würde nach folgendem Plane die Handels-und Zoll-Verfassung Deutschland's Schritt vor Schritt in's Leben zu führen sein.

Der Anfang wird gemacht werden müssen mit der Umwandlung der Handels- und Schifffahrts-Verträge der einzelnen deutschen Staaten in Reichsverträge, um den Bundesstaat als Einheit in den Völkerverkehr einzuführen. Fast alle bestehende Verträge haben Gegenseitigkeit zur Basis; sie ist aber häufig beschränkt auf den einzelnen betreffenden Staat und daher von geringerem Werthe, als wenn sie fur die Gesammtheit Anwendung hätte. Es dürfte indessen wohl keine namhafte materielle Schwierigkeit haben, dem Prinzipe der Reciprocität für den Bundesstaat Eingang zu verschaffen. Mit der Ablösung und Umwandlung der Verträge wird aber schon aus dem Grunde begonnen werden mussen, weil verschiedene derselben einer alsbaldigen Zolleinigung hindernd in den Weg treten, weshalb mit dieser daher vor der Beseitigung solcher Verträge nicht mit der wünschenswerthen Schnelligkeit vorgeschritten werden kann. Es werden ferner in verschiedenen Landern vertragsmaßig die Rechte deutscher Reichsconsuln festzustellen seyn, damit die demnächst zu bestellenden Reichsconsuln diejenigen Befugnisse auszuüben vermögen, welche das Völkerrecht den Consuln unter befreundeten Nationen einräumt. Ein umfassendes Reglement für den Consulatsdienst des Reiches dürfte ebenfalls der Ernennung der Consuln vorhergehen müssen, weil nach jenem sich die Wahl des Personals zu richten haben wird.

Gleichzeitig mit der Umwandlung der Verträge werden die Gesetze über die Erfordernisse eines deutschen Schiffes, über Umwandlung fremder Schiffe in deutsche, über Musterrollen, Seepasse u. s. w. zu entwerfen sein, damit das Gesetz über die deutsche Handelsflagge in Ausfuhrung gebracht werden konne. Denn wenn Handels- und Schifffahrtsvertrage mit fremden Staaten hinsichtlich deutschen Handels und deutscher Schifffahrt geschlossen werden sollen, muß nicht nur der Begriff des deutschen Bundesstaates feststehen, sondern auch klar vorliegen, durch welche Erfordernisse die Schiffe als deutsche legitimirt werden konnen.

Aber in diesen ersten Schritten zur Begründung der materiellen Einheit Deutschlands ist nicht mit Sicherheit vorzugehen, wenn die Grundprinzipien nicht festgestellt sind, nach welchen das Gebäude fortgebauet werden soll, und zwar auch sowohl hinsichtlich der Zollsätze als der Zollformen. Daher sind die Grundsätze in möglichster Kürze hier bereits hervorgehoben worden. Wäre es z. B. die Absicht, durch das Zollwesen das zum Schiffsbau und Schiffsbedarf zu verwendende Material, welches das Ausland liefert, hoch zu besteuern, so wurde unsere Schifffahrt, wenn mit der fremden auf gleichen Fuß und Gegenseitigkeit gestellt, nicht konkurriren konnen und folgeweise bei den internationalen Vertragsverhältnissen das Prinzip der Reciprocitat nur mit großer Beschränkung zur Geltung gebracht werden durfen, auch würden die Gesetze uber Nationalität der Schiffe dadurch erheblich modifizirt werden.

Will man aber dem Schiffsbau und der Ausrüstung der Schiffe völlig freien Spielraum gewähren, will man bei Feststellung der Formen der Zollerhebung die Handelsbewegung möglichst schonen, will man bei Feststellung des Zolltarifs den internationalen Verkehr möglichst berücksichtigen, unter vollständiger Beschützung der heimischen Industrie und den Handel im Innern des Landes von Hemmnissen befreien, so können die Handels- und Schiffahrtsvertrage auch unbedenklich auf der allerfreisinnigsten Basis geschlossen werden. Ist ferner ausgesprochen, daß die Einrichtung des Zollwesens dergestalt getroffen werden soll, daß die Anwendung von Repressalien wider fremde Nationen auf Schiffe und Waaren ohne Schwierigkeit ausfuhrbar ist, so wird solcher Ausspruch es gar sehr erleichtern, den Bundesstaat im Wege des Vertrages bei allen Nationen zur vollen Anerkennung in kurzer Zeit zu bringen.

Daher ist schon jetzt ein Ausspruch über die Grundsätze erforderlich, nach welchen das Gebäude der deutschen Handels-und Zollverfassung auferbauet werden soll.

Endlich muß das Reichsministerium des Handels sich noch eine Bemerkung erlauben.

Es erhellt schon aus dem Vorstehenden, daß die Handels- und Zollgesetzgebung Deutschlands, um ein organisches Ganzes zu werden, nicht anders, als von einem Centralpunkte aus geleitet werden kann. Es dürften daher Mißstände mancher Art zu besorgen sein, wenn die Gesetze über verschiedene Theile dieser Gesetzgebung von verschiedenen Ausschüssen der National-Versammlung ausgehen, zumal dadurch die Reihenfolge derselben wahrscheinlich lückenhaft werden möchte. Es wird sich daher empfehlen, in Erwägung zu ziehen, in welcher Weise das Verhältniß des Handelsministeriums zu den Ausschüssen angemessener zu regeln sei, wobei es vor Allem zweckmäßig sein wurde, daß die Ausschüsse den Ministerium die ausschließliche Vorlage der Gesetze über Handel und Schifffahrt, wenigstens fur einen Theil dieses Gebietes überließen. Jedenfalls aber wird ein geregelter Geschäftsgang ein unerläßliches Erforderniß bei der Neugestaltung der materiellen Verhältnisse Deutschlands sein.

Ungarn.
Karlsstadt, 14. Sept.

Durch den Aufschwung Jellachich's zum Ban von Kroatien und Militär-Gouverneur daselbst erhielt die Gränze mit einem Male eine politische Bedeutung, man kannte die Macht, die in diesem bis nun gedrückten Volke schlummerte und fürchtete die ungarischen Minister-Erlasse, die dieses Land aus seinem Schlummer wecken und in die Reihe freier Staaten führen sollten.

Baron Jellachich, Oberst und Illirier, Feind Ungarn's und der Liberalität in eben dem Maße als Freund Oesterreich's und des alten Regime, fand es vom bedeutenden Interesse für die Regierung, so viel als möglich ungarischen Einflüsterungen die Gränze zu entrücken, sie durch einige Ameliorationen zu betäuben und ihr durch Intriguen Haß gegen Ungarn einzuflößen. ‒ Die Gränze ohne politische Bildung, ohne freie Bewegungen, war nicht wenig überrascht, auf einmal von so nahmhaftem Druck als Robot u. s. w. befreit zu sein, sah in dem Banus nichts minder als ihren Retter, und ist für diesen Menschen gleich Beduinen oder andern halbwilden Völkerschaften fanatisirt. Offiziere vom höchsten bis zum niedersten Range, ja sogar Chargenaspiranten fanden in dem kaiserlichen Ban viel größere Bürgschaft ihrer Zukunft als im ungarischen Ministerium, und diese entsitteten Bevorzugten in der Gränze ließen während der ganzen Zeit nicht ab, das Gränzvolk für den Ban zu gewinnen und gegen Ungarn zu hetzen, indem sie es nicht für schändlich fanden, öffentlich dem Volke vorzulügen, „daß alle Lasten, die den Gränzer bis nun so schwer drückten, eine Folge ungarischer Gesetze sind, daß die Ungerechtigkeiten, die diese Satrapen begingen, vom Kurzschließen bis zum Spießruthenlaufen, Strafen, die sie ihrer jetzigen Aussage nach mit blutendem Herzen zuließen, nur eine Folge ungarischer Tyrannei sei. Von solchen Ideen durchdrungen, empfing die Gränze den Ban. Mit lautem Jubel wurde der Mann mit dem eisernen Herzen empfangen, man führte ihn im Triumph durch die ganze Gränze und erwies ihm überkönigliche Ehren. Er selbst unterließ nicht, die Gränzer für sich zu gewinnen, indem er ihnen öffentlich und in Kirchen sprach, „wie er für sie Alles thun wolle, und wie die Ungarn ihn mit frevelnder Hand seines hohen Berufs entsetzen wollen aus Neid gegen die Gränzer, die er beschützt ‒ nur muß er wissen, ob die Gränze auch bereit sei, diese ihr gegebenen und noch zu gebenden Privilegien zu erhalten und zu beschützen, darum müsse Alles, was Waffen tragen kann, hinaus an die Drawe, um gegen die Sklaverei zu kämpfen. Auf diese Weise wurden große Militär-Aushebungen veranstaltet.

Die ganze Gränze erhob sich in Waffen und wälzt sich in Massen an die ungarischen Gränzen. Zugleich ward anbefohlen, bedeutende Macht aus dem bürgerlichen Kroatien zu erheben, und zwar so, daß von diesen in Komunen lebenden Familien Alles bis zum Hausvater ausgehoben wird.

Nachdem nun der Banus den Wehrstand in Kroatien so eingerichtet, daß Alles, es möge kampflustig sein oder nicht, in's Feld ziehen, daß außer den Städten alles Land seine Söhne ihrer friedlichen Arbeit entziehen mußte, um sie auf die großen Wahlplätze zu zerren, konnten in einigen Civildistrikten die Bauern nicht vergessen, daß Ungarn das Land ist, in dem sie die einzige Garantie ihrer jetzigen und zukünftigen bürgerlichen Stellung zu finden haben, und wollten gegen ein solches Land nicht zu Felde ziehen, um so mehr, da sie dabei von Leuten angeführt werden, gegen die sie mit Recht das größte Mißtrauen hegen, wie z. B. von Gutsbesitzern, die, so lange es in ihrem Ponovic war, alle Menschlichkeit im Umgange mit ihren Unterthanen abstritten, die wie orientalische Pascha's sich Schergen hielten und von denen manche ihre Unterthanen auf's Entsetzlichste mißhandelten. ‒ Von solchen einfachen, aber triftigen Gründen geleitet, hatten einige Bezirke sich geweigert, gegen Ungarn zu ziehen. ‒ Und was thut die Behörde? Sie sendet dem Bezirke eine beträchtliche Macht als Exekution, um es arm zu fressen und die anderen Bezirke durch das Elend, was eine solche Strafe erzeugt, von solchen Idee'n abzuschrecken. An einem andern Orte, zu Ribnik, einer Bunjevac'schen Herrschaft, weigerten sich die Leute, mit Sensen bewaffnet in's Feld zu ziehen, aus Furcht, dem besser bewaffneten Feinde zu leicht zu unterliegen. ‒ Was thut man? Man sendet eine Anzahl Schergen und läßt diese armen, einfachen, redlichen Menschen, deren Weigerungen man boshafterweise politische Umtriebe zu Grunde legt und sie Rebellen nennt, zusammenfangen und nach Karlsstadt zum Sicherheits-Comité führen, wo sie gerichtet werden.

Dieses Sicherheits-Comité, eine Sammlung von Personen, von denen viele sich bis nun weder einen reinen moralischen Ruf erworben noch sonst Fähigkeiten zum Richteramte besitzen, ist ein Abbild jener scheußlichen Parteitribunale verpönten Andenkens in Frankreich. Obwohl dieses Comité bis nun keine Terrorismen zu begehen sich getraute, so sind doch einige Mitglieder davon, die sich jetzt eines Blutmahls freuen, ‒ und sobald diese Menschen einmal Blut haben fließen machen, steht es zu fürchten, daß sie Tiger werden, denn wie gesagt, es sind Menschen dabei, von denen einige einen zu rohen Geist haben, um vor solchen Scenen abzuschrecken, und es sind Menschen dabei, die zu schändlich sind, als daß sie nicht Alles thäten. ‒ Solche Gerüchte, Mißtrauen, Schrecken aller Art, Furcht vor Denunciation, Gedanken- und Worte-Censur sind die Freiheiten, die Kroatien vom Jahre 1848 hat, sind die ersten heilvollen Einrichtungen, unseres despotischen in allen wohlgesinnten Ländern verhaßten Banus. ‒ Kroatien hat zu wenig Freiheitsgedanken, zu wenig politiche Bildung, zu wenig redliche Geister, um sich gegen diesen Druck zu empören, das Volk muß den Mann seiner Wahl fürchten, die Journale nur Huldigungsschreier gegen denselben sein und der Mann selbst ist Unterdrücker und Verräther seines eigenen Volkes, er führt es in Kampf nicht für dasselbe, sondern um der verhaßten Kamarilla zu helfen, einen schimpflichen Raub zu begehen.

(Oest. Bl.)
Schweiz.
* Zürich, 20. Sept.

Es herrscht eine ungemeine Aufregung in Folge der preußischen Verordnung, durch welche der Eingangszoll von Seidenfabrikaten auf das doppelte erhöht wird, unter der Bevölkerung hervorgerufen worden. Die Nationalzeitung fordert die Regierung zu Repressalien auf. Die Zeit wäre endlich vorüber, wo sich die Schweiz in derartige Plackereien mit Geduld fügte. Wenn Deutschland glaubte, die offene, freie Schweiz so mißhandeln zu können, so würde diese den Verkehr um so mehr nach Frankreich wenden und es würde sich bald herausstellen, welche Rückwirkungen ein so übertriebener Mauthzwang auf seine eigenen Urheber ausübt.

Ueber den Fall Messina's gehen nun speziellere Nachrichten ein. Die Neapolitaner sollen 6000 Mann verloren haben. Auf beiden Seiten sind die Gefangenen erschossen worden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0002" n="0560"/>
        <div xml:id="ar113_008" type="jArticle">
          <head>H. Crefeld, 23. Sept.</head>
          <p>Vor einigen Tagen wurde hier laut, der demokratische Klub beabsichtige dem Abgeordneten für       Frankfurt, dem Exminister Beckerath, ein Mißtrauensvotum abzugeben. Sofort wurden alle       freilich sehr schwachen Kräfte der Bourgeoisie in Thätigkeit gesetzt und in einer, durch       besonders gedruckte Zettel zusammen gebettelten Sitzung des konstitutionellen Klubs, in       welcher etwa 60 Mitglieder waren, wirklich ein Vertrauensvotum fabrizirt. Um nun wo möglich       Unterschriften zu erhalten, wurde der &#x201E;Denunzianten-Verein&#x201C; in Anspruch genommen; selbst der       Gustav-Adolph-Verein wurde herangezogen, und unsere liebe Turnjugend speziell zur Unterschrift       aufgefordert. Da nun trotz alledem die Listen ohne Namen blieben, sandte man Emissäre in die       Häuser, um dort Unterschriften zu erschleichen, ja man rief sogar die Arbeiter auf die       Comptoire und legte ihnen die Liste mit der Alternative vor: &#x201E;entweder unterschreiben oder die       Arbeit verlieren.&#x201C; Hr. v. Beckerath wird sich gewiß über diese Anhänglichkeit freuen. Der       demokratische Klub berief indessen eine Volksversammlung für den Crefelder Wahlbezirk und       legte ein Mißtrauensvotum an denselben Hr. Beckerath vor, welches von wenigstens 2000 Stimmen,       unter denen viele Wahlmänner, angenommen wurde. Die Adresse werde ich Ihnen morgen       mittheilen.</p>
          <p>Breslau.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi> </p>
          <p>Die Vorfälle der letzten Tage haben von Neuem bethätigt, daß die mit gesetzmäßiger Freiheit       nothwendig verbundene Ordnung sich noch immer nicht hier am Orte so befestigt hat, wie die       Ruhe und Wohlfahrt der Stadt es erfordern. Wenn deren Herbeiführung auch zunächst Sache der       Civilbehörden und der ihnen durch die Bürgerwehr zur Verfügung gestellten Mittel ist, so sind       doch auch Excesse gegen Militärwachen, so wie der Bewachung des Militärs anvertraute Gebäude       und gegen Militärpersonen in Bezug auf ihr dienstliches Verhalten vorgekommen, die in der Zeit       größerer Erregung nachgesehen werden konnten, die es aber gegenwärtig der Militärbehörde zur       Pflicht machen, in dieser Beziehung unter allen Umständen ferneren Uebergriffen auf das       Bestimmteste zu begegnen.</p>
          <p>Zur Vermeidung jedes Mißverständnisses mache ich daher hiermit öffentlich bekannt:</p>
          <p>1) Das Militär schreitet mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zur Herstellung der Ruhe       und Ordnung ein, wenn die desfallsige Requisition durch die Polizeibehörde, in Breslau durch       den Magistrat, an dasselbe ergeht.</p>
          <p>2) Es rückt auf Anordnung der Militärbehörde unmittelbar aus, sobald Militärwachen, so wie       der Bewachung des Militärs anvertraute Gebäude oder Militärpersonen bedroht werden, und stellt       sich zu deren Schutz auf, wenn es erforderlich werden sollte.</p>
          <p>3) Es schreitet in den vorgedachten Fällen unmittelbar ein wenn die Polizeibehorde oder die       Bürgerwehr gar keinen oder ungenügenden Schutz gewährt und die Bedrohung der ad 2 gedachten       Punkte und Personen in grobe Insulten oder Thätlichkeiten ausartet.</p>
          <p>4) Die für Wachen, Patrouillen und Posten geltenden Bestimmungen in Bezug auf die Gewährung       von Schutz und Hülfe bleiben durch obige Bestimmungen unberührt.</p>
          <p>Ich hege die Ueberzeugung, daß in allen den Fällen, wo dem Militair die Pflicht obliegt,       einzuschreiten, dies dennoch stets in gemeinsamem Wirken mit der Bürgerwehr geschehen wird,       wozu jeder Zeit die Hand zu bieten die Militairbehörden angewiesen sind. Das Verhalten der       Letzteren während einer halbjährigen unruhigen Zeit, gewährt genügende Bürgschaft, daß in       allen Fällen mit Rücksicht verfahren werden wird, welche die in die Händen habende Macht       anzuwenden gestattet, insoweit der nothwendig zu erzwingende Erfolg dies zuläßt. Im äußersten       Falle wird dies aber rücksichtlos auf die Folgen, die daraus entstehen müssen und vor denen       ich hiermit alles Ernstes warne, geschehen.</p>
          <p>Als kommandirender General in der Provinz liegt mir aber auch in Vereinbarung mit dem       Königl. Ober-Präsidium die Pflicht ob, im äußersten Fall selbst unter alleiniger       Verantwortlichkeit die Ruhe und Ordnung überall unter Anwendung der gesetzlichen Mittel       herzustellen. Ich versehe mich dabei mit voller Zuversicht der Unterstützung von der großen       Mehrzahl aller wohlgesinnten Einwohner, die mit Ruhe den gesetzlichen Ergebnissen der Zukunft       entgegensehen, um mit Ernst und Kraft dem wühlerischen Treiben entgegenzuwirken, durch das so       viele Verführte schon ins Unglück gebracht sind.</p>
          <p>In obiger Eigenschaft warne ich aber alle Bewohner der Provinz und fordere sie auf, sich von       dem wühlerischen Treiben nicht hinreißen zu lassen, da mir mit der Pflicht auch die Mittel zu       Gebote stehen, de Gesetze Nachdruck zu verschaffen.</p>
          <p>Diese Bekanntmachung ist an alle Militairbefehlshaber der Garnisonen im Bereich des 6.       Armeekorps zur weiteren Veröffentlichung und Nachachtung in vorkommenden Fällen ergangen.</p>
          <p>Breslau, den 21. September 1848.</p>
          <p>Der kommandirende General des 6. Armeekorps.</p>
          <p>(gez.) Graf <hi rendition="#g">Brandenburg.</hi> </p>
        </div>
        <div xml:id="ar113_009" type="jArticle">
          <head>Marburg, 21. Sept.</head>
          <p>Gestern wurde der Prof. Bayrhoffer in den Wahlbezirken der oberhessischen Städte       Frankenberg, Kirchhain, Wetter u. s. w. mit 20 Stimmen gegen 9 zum Landtags-Abgeordneten       gewählt. Da die Wahlmänner noch in der Weise des bisherigen kurhessischen Wahlgesetzes aus der       Liste der höchstbesteuerten Grundbesitzer, der Stadtraths- und Ausschuß-Mitglieder, genommen       werden mußten, so dürfte diese Wahl um so mehr ein Zeichen der Zeit sein, als Bayrhoffer's       Richtung eine entschieden demokratisch-sozialistische ist.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar113_010" type="jArticle">
          <head>Stuttgart, 23. Sept.</head>
          <p>Am letzten Sonntag waren Volksversammlungen in Eßlingen und Hall; Mittwoch Abend eine       kleinere in Stuttgart im Stübner'schen Garten; Donnerstag den 21. in Cannstadt auf dem       Volksfestplatze, wo eine Petition an die zweite Kammer beschlossen wurde. Für nächsten Sonntag       sind solche angekündigt für Ellwangen, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart und vom Ausschusse der       Volksvereine von Tettnang, Friedrichshaven und Ravensburg nach Ravensburg.</p>
          <bibl>(S. M.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar113_011" type="jArticle">
          <head>Kiel, 20. Sept.</head>
          <p>In der gestrigen Versammlung unseres Bürgervereins, der jetzt den Namen eines demokratischen       Vereins angenommen hat, wurde über die gestern bekannt gewordene Genehmigung des       Waffenstillstandes durch die deutsche Nationalversammlung berathen. In der sehr zahlreichen       Versammlung sprach man sich von allen Seiten mit dem größten Unwillen über diesen       unglückseligen Beschluß aus, und hielt es für durchaus nothwendig, daß unsere       Landesversammlung von ihren Beschlüssen vom 4. Sept. nicht abgehe, und daß das ganze Land sich       aufs Schleunigste rüste, um jedem Angriff entgegen treten zu können.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar113_012" type="jArticle">
          <head><bibl><author>43</author></bibl> Vom Mittelrheinkreis, 22. September.</head>
          <p>Bekanntlich schmachtet der Redakteur der Seeblätter, J. Fickler von Konstanz, schon seit 6       Monaten im Gefängnisse zu Karlsruhe, ungeachtet die furchtbare Dauer dieser Haft auch nicht       mit einem Schein von Recht begründet werden kann. Dieser Verhaft wurde anfänglich wegen       angeblichen Landesverrath, wovon Mathy urkundliche Briefe in Hände gehabt haben wollte,       ausgesprochen; allein bald zeigte sich dieser Grund als eine lügnerische Erfindung von Mathy,       weshalb man sich nach einem andern Grund zur Fortdauer des Verhafts umsehen mußte, und       denselben in durch die Presse begangenen Majestätsbeleidigungen und in Hochverrathsversuchen       zu finden vorgab. Nachdem aber die Untersuchung wegen dieser angeblichen Verbrechen schon seit       vielen Wochen vollständig beendigt ist, konnte Fickler erwarten, daß man endlich einmal die       nöthigen Schritte zur Erlassung eines Urtheils thue; allein die badische Regierung scheint       hierzu keine Lust zu haben, weil sonst das Geschwornengericht, welches das Urtheil zu fällen       hat, schon längst hätte konstituirt sein sollen. Fickler soll vielmehr für seine freie       männliche Unerschrockenheit, mit welcher er die Rechte des badischen, des deutschen Volkes       verfocht, und die Mißgriffe der badischen Regierung angriff, büßen; er soll büßen dafür, daß       er die Souveränetät, welche sich das Volk in den Märztagen und später erfocht, zur Wahrheit zu       machen und das deutsche Volk von den Banden des Metternichschen Systems, in welchem wir noch       immer gefangen sind, zu befreien sucht. So verfahre die badische Regierung mit den       Volksmännern! Im klaren Bewußtsein seiner dereinstigen Freisprechung verlangte Fickler die       Aufhebung seiner Haft gegen Kaution, oder wenigstens die Verbringung in der Sicherheitshaft       nach Konstanz, allein davon will das Gericht nichts wissen, Fickler soll vielmehr in seinem       Kerker, ferne von der Mehrzahl seiner Freunde, sein Leben vertrauern, bis die Unmöglichkeit       vorliegt, ihn noch länger fest zu halten! Kann man das Justiz oder muß man dies nicht vielmehr       Barbarei nennen? Selbst seine eigenen politischen Korrespondenzen, die für die Seeblätter       bestimmt sind, aus welchen er die Mittel für seine karge Existenz zieht, diese       Korrespondenzen, sage ich, will man nicht frei geben und dulden, daß sie in die Seeblätter       eingerückt werden; man will ihn also durch eine ungerechte langwierige Haft nicht nur geistig       und körperlich verkommen lassen, sondern er soll auch förmlich bürgerlich ruinirt werden! Das       körperliche Henkeramt hat man bereits schon lange durch seine Einsperrung an seiner Person       ausgeübt, jetzt will man auch das geistige Henkeramt an ihm anwenden, man will seine       Geistesprodukte censiren! Was kein Beamter, ohne den Verfassungseid verletzt zu haben, ohne       somit als ein Meineidiger vor Gericht gezogen und bestraft zu werden, gegen einen freien Mann       thun darf, das wagt das Untersuchungsgericht gegen einen wehrlosen, hinter Schloß und Riegel       sitzenden Gefangenen! Ist etwa diese grausame Maßregel durch die Untersuchung geboten? Gott       behüte, die Untersuchung ist schon längst beendigt, seine Korrespondenzen können ihm       ebensowenig die Flucht bereiten, wie das Untersuchungsgericht einmal lächerlicher Weise       behauptet hat. Auch denkt Fickler an keinen Fluchtversuch; die Gewalt, welche ihn seiner       Freiheit beraubt, welche ihn um sein politisches Ansehen und um seine bürgerliche Ehre zu       bringen gesucht hat, muß ihm selbst die Thore des Gefängnisses öffnen, sie muß durch ihr       Organ, das Gericht, dereinst ihr an Fickler begangenes Unrecht laut bekennen.</p>
          <p>Es versteht sich von selbst, daß diese Haft auch fortwährend die &#x201E;<hi rendition="#g">Seeblätter</hi>&#x201C; beinträchtigt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar113_013" type="jArticle">
          <head>Wien, 22. Septbr.</head>
          <p>Neueste Nachricht aus Ungarn. Szent-Tamas ist von den Ungarn genommen, 3000 Raizen sind in       die Drau getrieben worden, von wo nur ein geringer Theil derselben entkommen ist.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar113_014" type="jArticle">
          <head>Wien.</head>
          <p>Sicherem Vernehmen zufolge, soll die Partei der Swornost aus Böhmen (der ultraradikalste       Czechenschlag), in Ober-Ungarn eingefallen sein, um gegen die Magyaren &#x2012; für die Kroaten und       Slavonier zu streiten.</p>
          <bibl>(A. A. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar113_015" type="jArticle">
          <head>Frankfurt.</head>
          <p>Vortrag des Handelsministers Duckwitz, die commerzielle Einheit Deutschland's       betreffend.</p>
          <p>Das Reichs-Ministerium des Handels hält es für seine Pflicht, der hohen Nationalversammlung       den Plan vorzulegen, nach welchem es wünscht ermächtigt zu werden, die commerzielle Einheit       Deutschland's zu begründen. Es kann sich dabei für jetzt nur um die leitenden Gesichtspunkte       handeln, indem die Einzelheiten sich erst später aus den zur Beschlußnahme zu verstellenden       Gesetzvorschlägen ergeben werden. Da aber die commerzielle Einheit Deutschland's nicht aus       Bruchstücken zusammengesetzt werden darf, wenn ein wahrhaft einheitliches Ganzes geschaffen       werden soll, wird von Anfang an der Standpunkt fest bezeichnet werden müssen, von welchem aus       bis in die details hinab die große Zahl der erforderlichen Gesetze und der mit fremden Staaten       zu schließenden Verträge zu behandeln ist.</p>
          <p>Für diese dürften folgende Grundzüge in Erwägung zu nehmen seyn:</p>
          <p>1) die größtmögliche auf <hi rendition="#g">Gegenseitigkeit</hi> sich grundende Freiheit des       Handels und der Schifffahrt mit fremden Staaten;</p>
          <p>2) Einrichtungen im Zollwesen, welche die Anwendung von Repressalien wider fremde Nationen       auf Schiffe und Waaren zulässig machen und zwar zum Zwecke der wirksamen Erstrebung wahrhafter       Gegenseitigkeit in Handel und Schifffahrt.</p>
          <p>3) Bei der Schifffahrts-Gesetzgebung über die Nationalität deutscher Schiffe Anwendung       solcher Grundsätze, welche die Vermehrung derselben möglichst erleichtern und Erschwerungen       des Schiffbaues, der Ausrüstung und der Bemannung vermeiden.</p>
          <p>4) Möglichste Schonung der Handels-Bewegung bei Feststellung der Formen und Controlen der       Zollerhebung.</p>
          <p>5) Befreiung der Verkehrs-und Transportmittel im Innern Deutschland's von den seitherigen       Hemmnissen und Ungeregeltheiten.</p>
          <p>6) Bei Feststellung des Zolltarifs möglichste Berücksichtigung des internationalen Verkehrs       mit Rohprodukten, soweit solches mit den finanziellen Bedürfnissen irgend verträglich       erscheint und Schutzgewährung der deutschen Industrie in demjenigen Maaße, wie es zu ihrem       sichern Gedeihen nothwendig und zweckmäßig ist.</p>
          <p>Der leitende Gedanke bei diesen Gründzügen ist daher, dem Verkehre im Innern wie demjenigen       mit dem Auslande die möglichste Leichtigkeit zu gewähren, dem Ersteren durch Sicherung eines       weiten Absatzgebietes für die heimische Gewerbthatigkeit, dem Letzteren durch Oeffnung des       weitesten Feldes für den Austausch gegenseitiger Erzeugnisse.</p>
          <p>Unter Beobachtung dieser Grundzüge würde nach folgendem Plane die Handels-und       Zoll-Verfassung Deutschland's Schritt vor Schritt in's Leben zu führen sein.</p>
          <p>Der Anfang wird gemacht werden müssen mit der Umwandlung der Handels- und       Schifffahrts-Verträge der einzelnen deutschen Staaten in Reichsverträge, um den Bundesstaat       als Einheit in den Völkerverkehr einzuführen. Fast alle bestehende Verträge haben       Gegenseitigkeit zur Basis; sie ist aber häufig beschränkt auf den einzelnen betreffenden Staat       und daher von geringerem Werthe, als wenn sie fur die Gesammtheit Anwendung hätte. Es dürfte       indessen wohl keine namhafte materielle Schwierigkeit haben, dem Prinzipe der Reciprocität für       den Bundesstaat Eingang zu verschaffen. Mit der Ablösung und Umwandlung der Verträge wird aber       schon aus dem Grunde begonnen werden mussen, weil verschiedene derselben einer alsbaldigen       Zolleinigung hindernd in den Weg treten, weshalb mit dieser daher vor der Beseitigung solcher       Verträge nicht mit der wünschenswerthen Schnelligkeit vorgeschritten werden kann. Es werden       ferner in verschiedenen Landern vertragsmaßig die Rechte deutscher Reichsconsuln festzustellen       seyn, damit die demnächst zu bestellenden Reichsconsuln diejenigen Befugnisse auszuüben       vermögen, welche das Völkerrecht den Consuln unter befreundeten Nationen einräumt. Ein       umfassendes Reglement für den Consulatsdienst des Reiches dürfte ebenfalls der Ernennung der       Consuln vorhergehen müssen, weil nach jenem sich die Wahl des Personals zu richten haben       wird.</p>
          <p>Gleichzeitig mit der Umwandlung der Verträge werden die Gesetze über die Erfordernisse eines       deutschen Schiffes, über Umwandlung fremder Schiffe in deutsche, über Musterrollen, Seepasse       u. s. w. zu entwerfen sein, damit das Gesetz über die deutsche Handelsflagge in Ausfuhrung       gebracht werden konne. Denn wenn Handels- und Schifffahrtsvertrage mit fremden Staaten       hinsichtlich deutschen Handels und deutscher Schifffahrt geschlossen werden sollen, muß nicht       nur der Begriff des deutschen Bundesstaates feststehen, sondern auch klar vorliegen, durch       welche Erfordernisse die Schiffe als deutsche legitimirt werden konnen.</p>
          <p>Aber in diesen ersten Schritten zur Begründung der materiellen Einheit Deutschlands ist       nicht mit Sicherheit vorzugehen, wenn die Grundprinzipien nicht festgestellt sind, nach       welchen das Gebäude fortgebauet werden soll, und zwar auch sowohl hinsichtlich der Zollsätze       als der Zollformen. Daher sind die Grundsätze in möglichster Kürze hier bereits hervorgehoben       worden. Wäre es z. B. die Absicht, durch das Zollwesen das zum Schiffsbau und Schiffsbedarf zu       verwendende Material, welches das Ausland liefert, hoch zu besteuern, so wurde unsere       Schifffahrt, wenn mit der fremden auf gleichen Fuß und Gegenseitigkeit gestellt, nicht       konkurriren konnen und folgeweise bei den internationalen Vertragsverhältnissen das Prinzip       der Reciprocitat nur mit großer Beschränkung zur Geltung gebracht werden durfen, auch würden       die Gesetze uber Nationalität der Schiffe dadurch erheblich modifizirt werden.</p>
          <p>Will man aber dem Schiffsbau und der Ausrüstung der Schiffe völlig freien Spielraum       gewähren, will man bei Feststellung der Formen der Zollerhebung die Handelsbewegung möglichst       schonen, will man bei Feststellung des Zolltarifs den internationalen Verkehr möglichst       berücksichtigen, unter vollständiger Beschützung der heimischen Industrie und den Handel im       Innern des Landes von Hemmnissen befreien, so können die Handels- und Schiffahrtsvertrage auch       unbedenklich auf der allerfreisinnigsten Basis geschlossen werden. Ist ferner ausgesprochen,       daß die Einrichtung des Zollwesens dergestalt getroffen werden soll, daß die Anwendung von       Repressalien wider fremde Nationen auf Schiffe und Waaren ohne Schwierigkeit ausfuhrbar ist,       so wird solcher Ausspruch es gar sehr erleichtern, den Bundesstaat im Wege des Vertrages bei       allen Nationen zur vollen Anerkennung in kurzer Zeit zu bringen.</p>
          <p>Daher ist schon jetzt ein Ausspruch über die Grundsätze erforderlich, nach welchen das       Gebäude der deutschen Handels-und Zollverfassung auferbauet werden soll.</p>
          <p>Endlich muß das Reichsministerium des Handels sich noch eine Bemerkung erlauben.</p>
          <p>Es erhellt schon aus dem Vorstehenden, daß die Handels- und Zollgesetzgebung Deutschlands,       um ein organisches Ganzes zu werden, nicht anders, als von einem Centralpunkte aus geleitet       werden kann. Es dürften daher Mißstände mancher Art zu besorgen sein, wenn die Gesetze über       verschiedene Theile dieser Gesetzgebung von verschiedenen Ausschüssen der National-Versammlung       ausgehen, zumal dadurch die Reihenfolge derselben wahrscheinlich lückenhaft werden möchte. Es       wird sich daher empfehlen, in Erwägung zu ziehen, in welcher Weise das Verhältniß des       Handelsministeriums zu den Ausschüssen angemessener zu regeln sei, wobei es vor Allem       zweckmäßig sein wurde, daß die Ausschüsse den Ministerium die ausschließliche Vorlage der       Gesetze über Handel und Schifffahrt, wenigstens fur einen Theil dieses Gebietes überließen.       Jedenfalls aber wird ein geregelter Geschäftsgang ein unerläßliches Erforderniß bei der       Neugestaltung der materiellen Verhältnisse Deutschlands sein.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Ungarn.</head>
        <div xml:id="ar113_016" type="jArticle">
          <head>Karlsstadt, 14. Sept.</head>
          <p>Durch den Aufschwung Jellachich's zum Ban von Kroatien und Militär-Gouverneur daselbst       erhielt die Gränze mit einem Male eine politische Bedeutung, man kannte die Macht, die in       diesem bis nun gedrückten Volke schlummerte und fürchtete die ungarischen Minister-Erlasse,       die dieses Land aus seinem Schlummer wecken und in die Reihe freier Staaten führen       sollten.</p>
          <p>Baron Jellachich, Oberst und Illirier, Feind Ungarn's und der Liberalität in eben dem Maße       als Freund Oesterreich's und des alten Regime, fand es vom bedeutenden Interesse für die       Regierung, so viel als möglich ungarischen Einflüsterungen die Gränze zu entrücken, sie durch       einige Ameliorationen zu betäuben und ihr durch Intriguen Haß gegen Ungarn einzuflößen. &#x2012; Die       Gränze ohne politische Bildung, ohne freie Bewegungen, war nicht wenig überrascht, auf einmal       von so nahmhaftem Druck als Robot u. s. w. befreit zu sein, sah in dem Banus nichts minder als       ihren Retter, und ist für diesen Menschen gleich Beduinen oder andern halbwilden       Völkerschaften fanatisirt. Offiziere vom höchsten bis zum niedersten Range, ja sogar       Chargenaspiranten fanden in dem kaiserlichen Ban viel größere Bürgschaft ihrer Zukunft als im       ungarischen Ministerium, und diese entsitteten Bevorzugten in der Gränze ließen während der       ganzen Zeit nicht ab, das Gränzvolk für den Ban zu gewinnen und gegen Ungarn zu hetzen, indem       sie es nicht für schändlich fanden, öffentlich dem Volke vorzulügen, &#x201E;daß alle Lasten, die den       Gränzer bis nun so schwer drückten, eine Folge ungarischer Gesetze sind, daß die       Ungerechtigkeiten, die diese Satrapen begingen, vom Kurzschließen bis zum Spießruthenlaufen,       Strafen, die sie ihrer jetzigen Aussage nach mit blutendem Herzen zuließen, nur eine Folge       ungarischer Tyrannei sei. Von solchen Ideen durchdrungen, empfing die Gränze den Ban. Mit       lautem Jubel wurde der Mann mit dem eisernen Herzen empfangen, man führte ihn im Triumph durch       die ganze Gränze und erwies ihm überkönigliche Ehren. Er selbst unterließ nicht, die Gränzer       für sich zu gewinnen, indem er ihnen öffentlich und in Kirchen sprach, &#x201E;wie er für sie Alles       thun wolle, und wie die Ungarn ihn mit frevelnder Hand seines hohen Berufs entsetzen wollen       aus Neid gegen die Gränzer, die er beschützt &#x2012; nur muß er wissen, ob die Gränze auch bereit       sei, diese ihr gegebenen und noch zu gebenden Privilegien zu erhalten und zu beschützen, darum       müsse Alles, was Waffen tragen kann, hinaus an die Drawe, um gegen die Sklaverei zu kämpfen.       Auf diese Weise wurden große Militär-Aushebungen veranstaltet.</p>
          <p>Die ganze Gränze erhob sich in Waffen und wälzt sich in Massen an die ungarischen Gränzen.       Zugleich ward anbefohlen, bedeutende Macht aus dem bürgerlichen Kroatien zu erheben, und zwar       so, daß von diesen in Komunen lebenden Familien Alles bis zum Hausvater ausgehoben wird.</p>
          <p>Nachdem nun der Banus den Wehrstand in Kroatien so eingerichtet, daß Alles, es möge       kampflustig sein oder nicht, in's Feld ziehen, daß außer den Städten alles Land seine Söhne       ihrer friedlichen Arbeit entziehen mußte, um sie auf die großen Wahlplätze zu zerren, konnten       in einigen Civildistrikten die Bauern nicht vergessen, daß Ungarn das Land ist, in dem sie die       einzige Garantie ihrer jetzigen und zukünftigen bürgerlichen Stellung zu finden haben, und       wollten gegen ein solches Land nicht zu Felde ziehen, um so mehr, da sie dabei von Leuten       angeführt werden, gegen die sie mit Recht das größte Mißtrauen hegen, wie z. B. von       Gutsbesitzern, die, so lange es in ihrem Ponovic war, alle Menschlichkeit im Umgange mit ihren       Unterthanen abstritten, die wie orientalische Pascha's sich Schergen hielten und von denen       manche ihre Unterthanen auf's Entsetzlichste mißhandelten. &#x2012; Von solchen einfachen, aber       triftigen Gründen geleitet, hatten einige Bezirke sich geweigert, gegen Ungarn zu ziehen. &#x2012;       Und was thut die Behörde? Sie sendet dem Bezirke eine beträchtliche Macht als Exekution, um es       arm zu fressen und die anderen Bezirke durch das Elend, was eine solche Strafe erzeugt, von       solchen Idee'n abzuschrecken. An einem andern Orte, zu Ribnik, einer Bunjevac'schen       Herrschaft, weigerten sich die Leute, mit Sensen bewaffnet in's Feld zu ziehen, aus Furcht,       dem besser bewaffneten Feinde zu leicht zu unterliegen. &#x2012; Was thut man? Man sendet eine Anzahl       Schergen und läßt diese armen, einfachen, redlichen Menschen, deren Weigerungen man       boshafterweise politische Umtriebe zu Grunde legt und sie Rebellen nennt, zusammenfangen und       nach Karlsstadt zum Sicherheits-Comité führen, wo sie gerichtet werden.</p>
          <p>Dieses Sicherheits-Comité, eine Sammlung von Personen, von denen viele sich bis nun weder       einen reinen moralischen Ruf erworben noch sonst Fähigkeiten zum Richteramte besitzen, ist ein       Abbild jener scheußlichen Parteitribunale verpönten Andenkens in Frankreich. Obwohl dieses       Comité bis nun keine Terrorismen zu begehen sich getraute, so sind doch einige Mitglieder       davon, die sich jetzt eines Blutmahls freuen, &#x2012; und sobald diese Menschen einmal Blut haben       fließen machen, steht es zu fürchten, daß sie Tiger werden, denn wie gesagt, es sind Menschen       dabei, von denen einige einen zu rohen Geist haben, um vor solchen Scenen abzuschrecken, und       es sind Menschen dabei, die zu schändlich sind, als daß sie nicht Alles thäten. &#x2012; Solche       Gerüchte, Mißtrauen, Schrecken aller Art, Furcht vor Denunciation, Gedanken- und Worte-Censur       sind die Freiheiten, die Kroatien vom Jahre 1848 hat, sind die ersten heilvollen       Einrichtungen, unseres despotischen in allen wohlgesinnten Ländern verhaßten Banus. &#x2012; Kroatien       hat zu wenig Freiheitsgedanken, zu wenig politiche Bildung, zu wenig redliche Geister, um sich       gegen diesen Druck zu empören, das Volk muß den Mann seiner Wahl fürchten, die Journale nur       Huldigungsschreier gegen denselben sein und der Mann selbst ist Unterdrücker und Verräther       seines eigenen Volkes, er führt es in Kampf nicht für dasselbe, sondern um der verhaßten       Kamarilla zu helfen, einen schimpflichen Raub zu begehen.</p>
          <bibl>(Oest. Bl.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Schweiz.</head>
        <div xml:id="ar113_017" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Zürich, 20. Sept.</head>
          <p>Es herrscht eine ungemeine Aufregung in Folge der preußischen Verordnung, durch welche der       Eingangszoll von Seidenfabrikaten auf das doppelte erhöht wird, unter der Bevölkerung       hervorgerufen worden. Die Nationalzeitung fordert die Regierung zu <hi rendition="#g">Repressalien</hi> auf. Die Zeit wäre endlich vorüber, wo sich die Schweiz in derartige       Plackereien mit Geduld fügte. Wenn Deutschland glaubte, die offene, freie Schweiz so       mißhandeln zu können, so würde diese den Verkehr um so mehr nach Frankreich wenden und es       würde sich bald herausstellen, welche Rückwirkungen ein so übertriebener Mauthzwang auf seine       eigenen Urheber ausübt.</p>
          <p>Ueber den Fall <hi rendition="#g">Messina's</hi> gehen nun speziellere Nachrichten ein. Die       Neapolitaner sollen 6000 Mann verloren haben. Auf beiden Seiten sind die Gefangenen erschossen       worden.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0560/0002] H. Crefeld, 23. Sept. Vor einigen Tagen wurde hier laut, der demokratische Klub beabsichtige dem Abgeordneten für Frankfurt, dem Exminister Beckerath, ein Mißtrauensvotum abzugeben. Sofort wurden alle freilich sehr schwachen Kräfte der Bourgeoisie in Thätigkeit gesetzt und in einer, durch besonders gedruckte Zettel zusammen gebettelten Sitzung des konstitutionellen Klubs, in welcher etwa 60 Mitglieder waren, wirklich ein Vertrauensvotum fabrizirt. Um nun wo möglich Unterschriften zu erhalten, wurde der „Denunzianten-Verein“ in Anspruch genommen; selbst der Gustav-Adolph-Verein wurde herangezogen, und unsere liebe Turnjugend speziell zur Unterschrift aufgefordert. Da nun trotz alledem die Listen ohne Namen blieben, sandte man Emissäre in die Häuser, um dort Unterschriften zu erschleichen, ja man rief sogar die Arbeiter auf die Comptoire und legte ihnen die Liste mit der Alternative vor: „entweder unterschreiben oder die Arbeit verlieren.“ Hr. v. Beckerath wird sich gewiß über diese Anhänglichkeit freuen. Der demokratische Klub berief indessen eine Volksversammlung für den Crefelder Wahlbezirk und legte ein Mißtrauensvotum an denselben Hr. Beckerath vor, welches von wenigstens 2000 Stimmen, unter denen viele Wahlmänner, angenommen wurde. Die Adresse werde ich Ihnen morgen mittheilen. Breslau. Bekanntmachung. Die Vorfälle der letzten Tage haben von Neuem bethätigt, daß die mit gesetzmäßiger Freiheit nothwendig verbundene Ordnung sich noch immer nicht hier am Orte so befestigt hat, wie die Ruhe und Wohlfahrt der Stadt es erfordern. Wenn deren Herbeiführung auch zunächst Sache der Civilbehörden und der ihnen durch die Bürgerwehr zur Verfügung gestellten Mittel ist, so sind doch auch Excesse gegen Militärwachen, so wie der Bewachung des Militärs anvertraute Gebäude und gegen Militärpersonen in Bezug auf ihr dienstliches Verhalten vorgekommen, die in der Zeit größerer Erregung nachgesehen werden konnten, die es aber gegenwärtig der Militärbehörde zur Pflicht machen, in dieser Beziehung unter allen Umständen ferneren Uebergriffen auf das Bestimmteste zu begegnen. Zur Vermeidung jedes Mißverständnisses mache ich daher hiermit öffentlich bekannt: 1) Das Militär schreitet mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zur Herstellung der Ruhe und Ordnung ein, wenn die desfallsige Requisition durch die Polizeibehörde, in Breslau durch den Magistrat, an dasselbe ergeht. 2) Es rückt auf Anordnung der Militärbehörde unmittelbar aus, sobald Militärwachen, so wie der Bewachung des Militärs anvertraute Gebäude oder Militärpersonen bedroht werden, und stellt sich zu deren Schutz auf, wenn es erforderlich werden sollte. 3) Es schreitet in den vorgedachten Fällen unmittelbar ein wenn die Polizeibehorde oder die Bürgerwehr gar keinen oder ungenügenden Schutz gewährt und die Bedrohung der ad 2 gedachten Punkte und Personen in grobe Insulten oder Thätlichkeiten ausartet. 4) Die für Wachen, Patrouillen und Posten geltenden Bestimmungen in Bezug auf die Gewährung von Schutz und Hülfe bleiben durch obige Bestimmungen unberührt. Ich hege die Ueberzeugung, daß in allen den Fällen, wo dem Militair die Pflicht obliegt, einzuschreiten, dies dennoch stets in gemeinsamem Wirken mit der Bürgerwehr geschehen wird, wozu jeder Zeit die Hand zu bieten die Militairbehörden angewiesen sind. Das Verhalten der Letzteren während einer halbjährigen unruhigen Zeit, gewährt genügende Bürgschaft, daß in allen Fällen mit Rücksicht verfahren werden wird, welche die in die Händen habende Macht anzuwenden gestattet, insoweit der nothwendig zu erzwingende Erfolg dies zuläßt. Im äußersten Falle wird dies aber rücksichtlos auf die Folgen, die daraus entstehen müssen und vor denen ich hiermit alles Ernstes warne, geschehen. Als kommandirender General in der Provinz liegt mir aber auch in Vereinbarung mit dem Königl. Ober-Präsidium die Pflicht ob, im äußersten Fall selbst unter alleiniger Verantwortlichkeit die Ruhe und Ordnung überall unter Anwendung der gesetzlichen Mittel herzustellen. Ich versehe mich dabei mit voller Zuversicht der Unterstützung von der großen Mehrzahl aller wohlgesinnten Einwohner, die mit Ruhe den gesetzlichen Ergebnissen der Zukunft entgegensehen, um mit Ernst und Kraft dem wühlerischen Treiben entgegenzuwirken, durch das so viele Verführte schon ins Unglück gebracht sind. In obiger Eigenschaft warne ich aber alle Bewohner der Provinz und fordere sie auf, sich von dem wühlerischen Treiben nicht hinreißen zu lassen, da mir mit der Pflicht auch die Mittel zu Gebote stehen, de Gesetze Nachdruck zu verschaffen. Diese Bekanntmachung ist an alle Militairbefehlshaber der Garnisonen im Bereich des 6. Armeekorps zur weiteren Veröffentlichung und Nachachtung in vorkommenden Fällen ergangen. Breslau, den 21. September 1848. Der kommandirende General des 6. Armeekorps. (gez.) Graf Brandenburg. Marburg, 21. Sept. Gestern wurde der Prof. Bayrhoffer in den Wahlbezirken der oberhessischen Städte Frankenberg, Kirchhain, Wetter u. s. w. mit 20 Stimmen gegen 9 zum Landtags-Abgeordneten gewählt. Da die Wahlmänner noch in der Weise des bisherigen kurhessischen Wahlgesetzes aus der Liste der höchstbesteuerten Grundbesitzer, der Stadtraths- und Ausschuß-Mitglieder, genommen werden mußten, so dürfte diese Wahl um so mehr ein Zeichen der Zeit sein, als Bayrhoffer's Richtung eine entschieden demokratisch-sozialistische ist. Stuttgart, 23. Sept. Am letzten Sonntag waren Volksversammlungen in Eßlingen und Hall; Mittwoch Abend eine kleinere in Stuttgart im Stübner'schen Garten; Donnerstag den 21. in Cannstadt auf dem Volksfestplatze, wo eine Petition an die zweite Kammer beschlossen wurde. Für nächsten Sonntag sind solche angekündigt für Ellwangen, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart und vom Ausschusse der Volksvereine von Tettnang, Friedrichshaven und Ravensburg nach Ravensburg. (S. M.) Kiel, 20. Sept. In der gestrigen Versammlung unseres Bürgervereins, der jetzt den Namen eines demokratischen Vereins angenommen hat, wurde über die gestern bekannt gewordene Genehmigung des Waffenstillstandes durch die deutsche Nationalversammlung berathen. In der sehr zahlreichen Versammlung sprach man sich von allen Seiten mit dem größten Unwillen über diesen unglückseligen Beschluß aus, und hielt es für durchaus nothwendig, daß unsere Landesversammlung von ihren Beschlüssen vom 4. Sept. nicht abgehe, und daß das ganze Land sich aufs Schleunigste rüste, um jedem Angriff entgegen treten zu können. 43 Vom Mittelrheinkreis, 22. September. Bekanntlich schmachtet der Redakteur der Seeblätter, J. Fickler von Konstanz, schon seit 6 Monaten im Gefängnisse zu Karlsruhe, ungeachtet die furchtbare Dauer dieser Haft auch nicht mit einem Schein von Recht begründet werden kann. Dieser Verhaft wurde anfänglich wegen angeblichen Landesverrath, wovon Mathy urkundliche Briefe in Hände gehabt haben wollte, ausgesprochen; allein bald zeigte sich dieser Grund als eine lügnerische Erfindung von Mathy, weshalb man sich nach einem andern Grund zur Fortdauer des Verhafts umsehen mußte, und denselben in durch die Presse begangenen Majestätsbeleidigungen und in Hochverrathsversuchen zu finden vorgab. Nachdem aber die Untersuchung wegen dieser angeblichen Verbrechen schon seit vielen Wochen vollständig beendigt ist, konnte Fickler erwarten, daß man endlich einmal die nöthigen Schritte zur Erlassung eines Urtheils thue; allein die badische Regierung scheint hierzu keine Lust zu haben, weil sonst das Geschwornengericht, welches das Urtheil zu fällen hat, schon längst hätte konstituirt sein sollen. Fickler soll vielmehr für seine freie männliche Unerschrockenheit, mit welcher er die Rechte des badischen, des deutschen Volkes verfocht, und die Mißgriffe der badischen Regierung angriff, büßen; er soll büßen dafür, daß er die Souveränetät, welche sich das Volk in den Märztagen und später erfocht, zur Wahrheit zu machen und das deutsche Volk von den Banden des Metternichschen Systems, in welchem wir noch immer gefangen sind, zu befreien sucht. So verfahre die badische Regierung mit den Volksmännern! Im klaren Bewußtsein seiner dereinstigen Freisprechung verlangte Fickler die Aufhebung seiner Haft gegen Kaution, oder wenigstens die Verbringung in der Sicherheitshaft nach Konstanz, allein davon will das Gericht nichts wissen, Fickler soll vielmehr in seinem Kerker, ferne von der Mehrzahl seiner Freunde, sein Leben vertrauern, bis die Unmöglichkeit vorliegt, ihn noch länger fest zu halten! Kann man das Justiz oder muß man dies nicht vielmehr Barbarei nennen? Selbst seine eigenen politischen Korrespondenzen, die für die Seeblätter bestimmt sind, aus welchen er die Mittel für seine karge Existenz zieht, diese Korrespondenzen, sage ich, will man nicht frei geben und dulden, daß sie in die Seeblätter eingerückt werden; man will ihn also durch eine ungerechte langwierige Haft nicht nur geistig und körperlich verkommen lassen, sondern er soll auch förmlich bürgerlich ruinirt werden! Das körperliche Henkeramt hat man bereits schon lange durch seine Einsperrung an seiner Person ausgeübt, jetzt will man auch das geistige Henkeramt an ihm anwenden, man will seine Geistesprodukte censiren! Was kein Beamter, ohne den Verfassungseid verletzt zu haben, ohne somit als ein Meineidiger vor Gericht gezogen und bestraft zu werden, gegen einen freien Mann thun darf, das wagt das Untersuchungsgericht gegen einen wehrlosen, hinter Schloß und Riegel sitzenden Gefangenen! Ist etwa diese grausame Maßregel durch die Untersuchung geboten? Gott behüte, die Untersuchung ist schon längst beendigt, seine Korrespondenzen können ihm ebensowenig die Flucht bereiten, wie das Untersuchungsgericht einmal lächerlicher Weise behauptet hat. Auch denkt Fickler an keinen Fluchtversuch; die Gewalt, welche ihn seiner Freiheit beraubt, welche ihn um sein politisches Ansehen und um seine bürgerliche Ehre zu bringen gesucht hat, muß ihm selbst die Thore des Gefängnisses öffnen, sie muß durch ihr Organ, das Gericht, dereinst ihr an Fickler begangenes Unrecht laut bekennen. Es versteht sich von selbst, daß diese Haft auch fortwährend die „Seeblätter“ beinträchtigt. Wien, 22. Septbr. Neueste Nachricht aus Ungarn. Szent-Tamas ist von den Ungarn genommen, 3000 Raizen sind in die Drau getrieben worden, von wo nur ein geringer Theil derselben entkommen ist. Wien. Sicherem Vernehmen zufolge, soll die Partei der Swornost aus Böhmen (der ultraradikalste Czechenschlag), in Ober-Ungarn eingefallen sein, um gegen die Magyaren ‒ für die Kroaten und Slavonier zu streiten. (A. A. Z.) Frankfurt. Vortrag des Handelsministers Duckwitz, die commerzielle Einheit Deutschland's betreffend. Das Reichs-Ministerium des Handels hält es für seine Pflicht, der hohen Nationalversammlung den Plan vorzulegen, nach welchem es wünscht ermächtigt zu werden, die commerzielle Einheit Deutschland's zu begründen. Es kann sich dabei für jetzt nur um die leitenden Gesichtspunkte handeln, indem die Einzelheiten sich erst später aus den zur Beschlußnahme zu verstellenden Gesetzvorschlägen ergeben werden. Da aber die commerzielle Einheit Deutschland's nicht aus Bruchstücken zusammengesetzt werden darf, wenn ein wahrhaft einheitliches Ganzes geschaffen werden soll, wird von Anfang an der Standpunkt fest bezeichnet werden müssen, von welchem aus bis in die details hinab die große Zahl der erforderlichen Gesetze und der mit fremden Staaten zu schließenden Verträge zu behandeln ist. Für diese dürften folgende Grundzüge in Erwägung zu nehmen seyn: 1) die größtmögliche auf Gegenseitigkeit sich grundende Freiheit des Handels und der Schifffahrt mit fremden Staaten; 2) Einrichtungen im Zollwesen, welche die Anwendung von Repressalien wider fremde Nationen auf Schiffe und Waaren zulässig machen und zwar zum Zwecke der wirksamen Erstrebung wahrhafter Gegenseitigkeit in Handel und Schifffahrt. 3) Bei der Schifffahrts-Gesetzgebung über die Nationalität deutscher Schiffe Anwendung solcher Grundsätze, welche die Vermehrung derselben möglichst erleichtern und Erschwerungen des Schiffbaues, der Ausrüstung und der Bemannung vermeiden. 4) Möglichste Schonung der Handels-Bewegung bei Feststellung der Formen und Controlen der Zollerhebung. 5) Befreiung der Verkehrs-und Transportmittel im Innern Deutschland's von den seitherigen Hemmnissen und Ungeregeltheiten. 6) Bei Feststellung des Zolltarifs möglichste Berücksichtigung des internationalen Verkehrs mit Rohprodukten, soweit solches mit den finanziellen Bedürfnissen irgend verträglich erscheint und Schutzgewährung der deutschen Industrie in demjenigen Maaße, wie es zu ihrem sichern Gedeihen nothwendig und zweckmäßig ist. Der leitende Gedanke bei diesen Gründzügen ist daher, dem Verkehre im Innern wie demjenigen mit dem Auslande die möglichste Leichtigkeit zu gewähren, dem Ersteren durch Sicherung eines weiten Absatzgebietes für die heimische Gewerbthatigkeit, dem Letzteren durch Oeffnung des weitesten Feldes für den Austausch gegenseitiger Erzeugnisse. Unter Beobachtung dieser Grundzüge würde nach folgendem Plane die Handels-und Zoll-Verfassung Deutschland's Schritt vor Schritt in's Leben zu führen sein. Der Anfang wird gemacht werden müssen mit der Umwandlung der Handels- und Schifffahrts-Verträge der einzelnen deutschen Staaten in Reichsverträge, um den Bundesstaat als Einheit in den Völkerverkehr einzuführen. Fast alle bestehende Verträge haben Gegenseitigkeit zur Basis; sie ist aber häufig beschränkt auf den einzelnen betreffenden Staat und daher von geringerem Werthe, als wenn sie fur die Gesammtheit Anwendung hätte. Es dürfte indessen wohl keine namhafte materielle Schwierigkeit haben, dem Prinzipe der Reciprocität für den Bundesstaat Eingang zu verschaffen. Mit der Ablösung und Umwandlung der Verträge wird aber schon aus dem Grunde begonnen werden mussen, weil verschiedene derselben einer alsbaldigen Zolleinigung hindernd in den Weg treten, weshalb mit dieser daher vor der Beseitigung solcher Verträge nicht mit der wünschenswerthen Schnelligkeit vorgeschritten werden kann. Es werden ferner in verschiedenen Landern vertragsmaßig die Rechte deutscher Reichsconsuln festzustellen seyn, damit die demnächst zu bestellenden Reichsconsuln diejenigen Befugnisse auszuüben vermögen, welche das Völkerrecht den Consuln unter befreundeten Nationen einräumt. Ein umfassendes Reglement für den Consulatsdienst des Reiches dürfte ebenfalls der Ernennung der Consuln vorhergehen müssen, weil nach jenem sich die Wahl des Personals zu richten haben wird. Gleichzeitig mit der Umwandlung der Verträge werden die Gesetze über die Erfordernisse eines deutschen Schiffes, über Umwandlung fremder Schiffe in deutsche, über Musterrollen, Seepasse u. s. w. zu entwerfen sein, damit das Gesetz über die deutsche Handelsflagge in Ausfuhrung gebracht werden konne. Denn wenn Handels- und Schifffahrtsvertrage mit fremden Staaten hinsichtlich deutschen Handels und deutscher Schifffahrt geschlossen werden sollen, muß nicht nur der Begriff des deutschen Bundesstaates feststehen, sondern auch klar vorliegen, durch welche Erfordernisse die Schiffe als deutsche legitimirt werden konnen. Aber in diesen ersten Schritten zur Begründung der materiellen Einheit Deutschlands ist nicht mit Sicherheit vorzugehen, wenn die Grundprinzipien nicht festgestellt sind, nach welchen das Gebäude fortgebauet werden soll, und zwar auch sowohl hinsichtlich der Zollsätze als der Zollformen. Daher sind die Grundsätze in möglichster Kürze hier bereits hervorgehoben worden. Wäre es z. B. die Absicht, durch das Zollwesen das zum Schiffsbau und Schiffsbedarf zu verwendende Material, welches das Ausland liefert, hoch zu besteuern, so wurde unsere Schifffahrt, wenn mit der fremden auf gleichen Fuß und Gegenseitigkeit gestellt, nicht konkurriren konnen und folgeweise bei den internationalen Vertragsverhältnissen das Prinzip der Reciprocitat nur mit großer Beschränkung zur Geltung gebracht werden durfen, auch würden die Gesetze uber Nationalität der Schiffe dadurch erheblich modifizirt werden. Will man aber dem Schiffsbau und der Ausrüstung der Schiffe völlig freien Spielraum gewähren, will man bei Feststellung der Formen der Zollerhebung die Handelsbewegung möglichst schonen, will man bei Feststellung des Zolltarifs den internationalen Verkehr möglichst berücksichtigen, unter vollständiger Beschützung der heimischen Industrie und den Handel im Innern des Landes von Hemmnissen befreien, so können die Handels- und Schiffahrtsvertrage auch unbedenklich auf der allerfreisinnigsten Basis geschlossen werden. Ist ferner ausgesprochen, daß die Einrichtung des Zollwesens dergestalt getroffen werden soll, daß die Anwendung von Repressalien wider fremde Nationen auf Schiffe und Waaren ohne Schwierigkeit ausfuhrbar ist, so wird solcher Ausspruch es gar sehr erleichtern, den Bundesstaat im Wege des Vertrages bei allen Nationen zur vollen Anerkennung in kurzer Zeit zu bringen. Daher ist schon jetzt ein Ausspruch über die Grundsätze erforderlich, nach welchen das Gebäude der deutschen Handels-und Zollverfassung auferbauet werden soll. Endlich muß das Reichsministerium des Handels sich noch eine Bemerkung erlauben. Es erhellt schon aus dem Vorstehenden, daß die Handels- und Zollgesetzgebung Deutschlands, um ein organisches Ganzes zu werden, nicht anders, als von einem Centralpunkte aus geleitet werden kann. Es dürften daher Mißstände mancher Art zu besorgen sein, wenn die Gesetze über verschiedene Theile dieser Gesetzgebung von verschiedenen Ausschüssen der National-Versammlung ausgehen, zumal dadurch die Reihenfolge derselben wahrscheinlich lückenhaft werden möchte. Es wird sich daher empfehlen, in Erwägung zu ziehen, in welcher Weise das Verhältniß des Handelsministeriums zu den Ausschüssen angemessener zu regeln sei, wobei es vor Allem zweckmäßig sein wurde, daß die Ausschüsse den Ministerium die ausschließliche Vorlage der Gesetze über Handel und Schifffahrt, wenigstens fur einen Theil dieses Gebietes überließen. Jedenfalls aber wird ein geregelter Geschäftsgang ein unerläßliches Erforderniß bei der Neugestaltung der materiellen Verhältnisse Deutschlands sein. Ungarn. Karlsstadt, 14. Sept. Durch den Aufschwung Jellachich's zum Ban von Kroatien und Militär-Gouverneur daselbst erhielt die Gränze mit einem Male eine politische Bedeutung, man kannte die Macht, die in diesem bis nun gedrückten Volke schlummerte und fürchtete die ungarischen Minister-Erlasse, die dieses Land aus seinem Schlummer wecken und in die Reihe freier Staaten führen sollten. Baron Jellachich, Oberst und Illirier, Feind Ungarn's und der Liberalität in eben dem Maße als Freund Oesterreich's und des alten Regime, fand es vom bedeutenden Interesse für die Regierung, so viel als möglich ungarischen Einflüsterungen die Gränze zu entrücken, sie durch einige Ameliorationen zu betäuben und ihr durch Intriguen Haß gegen Ungarn einzuflößen. ‒ Die Gränze ohne politische Bildung, ohne freie Bewegungen, war nicht wenig überrascht, auf einmal von so nahmhaftem Druck als Robot u. s. w. befreit zu sein, sah in dem Banus nichts minder als ihren Retter, und ist für diesen Menschen gleich Beduinen oder andern halbwilden Völkerschaften fanatisirt. Offiziere vom höchsten bis zum niedersten Range, ja sogar Chargenaspiranten fanden in dem kaiserlichen Ban viel größere Bürgschaft ihrer Zukunft als im ungarischen Ministerium, und diese entsitteten Bevorzugten in der Gränze ließen während der ganzen Zeit nicht ab, das Gränzvolk für den Ban zu gewinnen und gegen Ungarn zu hetzen, indem sie es nicht für schändlich fanden, öffentlich dem Volke vorzulügen, „daß alle Lasten, die den Gränzer bis nun so schwer drückten, eine Folge ungarischer Gesetze sind, daß die Ungerechtigkeiten, die diese Satrapen begingen, vom Kurzschließen bis zum Spießruthenlaufen, Strafen, die sie ihrer jetzigen Aussage nach mit blutendem Herzen zuließen, nur eine Folge ungarischer Tyrannei sei. Von solchen Ideen durchdrungen, empfing die Gränze den Ban. Mit lautem Jubel wurde der Mann mit dem eisernen Herzen empfangen, man führte ihn im Triumph durch die ganze Gränze und erwies ihm überkönigliche Ehren. Er selbst unterließ nicht, die Gränzer für sich zu gewinnen, indem er ihnen öffentlich und in Kirchen sprach, „wie er für sie Alles thun wolle, und wie die Ungarn ihn mit frevelnder Hand seines hohen Berufs entsetzen wollen aus Neid gegen die Gränzer, die er beschützt ‒ nur muß er wissen, ob die Gränze auch bereit sei, diese ihr gegebenen und noch zu gebenden Privilegien zu erhalten und zu beschützen, darum müsse Alles, was Waffen tragen kann, hinaus an die Drawe, um gegen die Sklaverei zu kämpfen. Auf diese Weise wurden große Militär-Aushebungen veranstaltet. Die ganze Gränze erhob sich in Waffen und wälzt sich in Massen an die ungarischen Gränzen. Zugleich ward anbefohlen, bedeutende Macht aus dem bürgerlichen Kroatien zu erheben, und zwar so, daß von diesen in Komunen lebenden Familien Alles bis zum Hausvater ausgehoben wird. Nachdem nun der Banus den Wehrstand in Kroatien so eingerichtet, daß Alles, es möge kampflustig sein oder nicht, in's Feld ziehen, daß außer den Städten alles Land seine Söhne ihrer friedlichen Arbeit entziehen mußte, um sie auf die großen Wahlplätze zu zerren, konnten in einigen Civildistrikten die Bauern nicht vergessen, daß Ungarn das Land ist, in dem sie die einzige Garantie ihrer jetzigen und zukünftigen bürgerlichen Stellung zu finden haben, und wollten gegen ein solches Land nicht zu Felde ziehen, um so mehr, da sie dabei von Leuten angeführt werden, gegen die sie mit Recht das größte Mißtrauen hegen, wie z. B. von Gutsbesitzern, die, so lange es in ihrem Ponovic war, alle Menschlichkeit im Umgange mit ihren Unterthanen abstritten, die wie orientalische Pascha's sich Schergen hielten und von denen manche ihre Unterthanen auf's Entsetzlichste mißhandelten. ‒ Von solchen einfachen, aber triftigen Gründen geleitet, hatten einige Bezirke sich geweigert, gegen Ungarn zu ziehen. ‒ Und was thut die Behörde? Sie sendet dem Bezirke eine beträchtliche Macht als Exekution, um es arm zu fressen und die anderen Bezirke durch das Elend, was eine solche Strafe erzeugt, von solchen Idee'n abzuschrecken. An einem andern Orte, zu Ribnik, einer Bunjevac'schen Herrschaft, weigerten sich die Leute, mit Sensen bewaffnet in's Feld zu ziehen, aus Furcht, dem besser bewaffneten Feinde zu leicht zu unterliegen. ‒ Was thut man? Man sendet eine Anzahl Schergen und läßt diese armen, einfachen, redlichen Menschen, deren Weigerungen man boshafterweise politische Umtriebe zu Grunde legt und sie Rebellen nennt, zusammenfangen und nach Karlsstadt zum Sicherheits-Comité führen, wo sie gerichtet werden. Dieses Sicherheits-Comité, eine Sammlung von Personen, von denen viele sich bis nun weder einen reinen moralischen Ruf erworben noch sonst Fähigkeiten zum Richteramte besitzen, ist ein Abbild jener scheußlichen Parteitribunale verpönten Andenkens in Frankreich. Obwohl dieses Comité bis nun keine Terrorismen zu begehen sich getraute, so sind doch einige Mitglieder davon, die sich jetzt eines Blutmahls freuen, ‒ und sobald diese Menschen einmal Blut haben fließen machen, steht es zu fürchten, daß sie Tiger werden, denn wie gesagt, es sind Menschen dabei, von denen einige einen zu rohen Geist haben, um vor solchen Scenen abzuschrecken, und es sind Menschen dabei, die zu schändlich sind, als daß sie nicht Alles thäten. ‒ Solche Gerüchte, Mißtrauen, Schrecken aller Art, Furcht vor Denunciation, Gedanken- und Worte-Censur sind die Freiheiten, die Kroatien vom Jahre 1848 hat, sind die ersten heilvollen Einrichtungen, unseres despotischen in allen wohlgesinnten Ländern verhaßten Banus. ‒ Kroatien hat zu wenig Freiheitsgedanken, zu wenig politiche Bildung, zu wenig redliche Geister, um sich gegen diesen Druck zu empören, das Volk muß den Mann seiner Wahl fürchten, die Journale nur Huldigungsschreier gegen denselben sein und der Mann selbst ist Unterdrücker und Verräther seines eigenen Volkes, er führt es in Kampf nicht für dasselbe, sondern um der verhaßten Kamarilla zu helfen, einen schimpflichen Raub zu begehen. (Oest. Bl.) Schweiz. * Zürich, 20. Sept. Es herrscht eine ungemeine Aufregung in Folge der preußischen Verordnung, durch welche der Eingangszoll von Seidenfabrikaten auf das doppelte erhöht wird, unter der Bevölkerung hervorgerufen worden. Die Nationalzeitung fordert die Regierung zu Repressalien auf. Die Zeit wäre endlich vorüber, wo sich die Schweiz in derartige Plackereien mit Geduld fügte. Wenn Deutschland glaubte, die offene, freie Schweiz so mißhandeln zu können, so würde diese den Verkehr um so mehr nach Frankreich wenden und es würde sich bald herausstellen, welche Rückwirkungen ein so übertriebener Mauthzwang auf seine eigenen Urheber ausübt. Ueber den Fall Messina's gehen nun speziellere Nachrichten ein. Die Neapolitaner sollen 6000 Mann verloren haben. Auf beiden Seiten sind die Gefangenen erschossen worden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz113_1848
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz113_1848/2
Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 113. Köln, 27. September 1848, S. 0560. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz113_1848/2>, abgerufen am 21.11.2024.