Neue Rheinische Zeitung. Nr. 141. Köln, 12. November 1848. Zweite Ausgabe.Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 141. Köln, Sonntag den 12. November. 1848. Zweite Ausgabe. Deutschland.
* Köln, 11. November. Die europäische Revolution beschreibt einen Kreislauf. In Italien begann sie, in Paris nahm sie einen europäischen Charakter an, in Wien war der erste Widerschlag der Februarrevolution, in Berlin der Widerschlag der Wiener Revolution. In Italien, zu Neapel, führte die europäische Contre-Revolution ihren ersten Schlag, in Paris - die Junitage - nahm sie einen europäischen Charakter an, in Wien war der erste Widerschlag der Juni-Contre-Revolution, in Berlin vollendet sie sich und kompromittirt sie sich. Von Paris aus wird der gallische Hahn noch einmal Europa wach krähen. Aber zu Berlin kompromittirt sich die Contre-Revolution. In Berlin kompromittirt sich alles, selbst die Contre-Revolution. Zu Neapel das Lazzaronithum verbunden mit dem Königthum gegen die Bourgoisie. Zu Paris der größte historische Kampf, der je stattgefunden. Die Bourgoisie, verbunden mit dem Lazzaronithum, gegen die Arbeiterklasse. Zu Wien ein ganzer Bienenschwarm von Nationalitäten, der in der Contre-Repolution seine Emancipation vermuthet. Dazu geheime Tücke der Bourgeoisie gegen die Arbeiter und akademische Legion. Kampf in der Bürgerwehr selbst. Endlich - Attaque von Seiten des Volkes, die der Attaque von Seiten des Hofes einen Vorwand giebt. In Berlin nichts von alledem. Die Bourgeoisie und das Volk auf der einen Seite - die Unteroffiziere auf der andern. Wrangel und Brandenburg, zwei Menschen ohne Kopf, ohne Herz, ohne Tendenz, reiner Schnurrbart - das ist der Gegensatz dieser quängelnden, klugthuenden, entschlußunfähigen National-Versammlung. Willen! sei es auch der Wille eines Esels, eines Ochsen, eines Schnurrbarts - Willen ist das einzige Requisit den willenlosen Quänglern von der Märzrevolution gegenüber. Und der preußische Hof, der keinen Willen hat, so wenig wie die National-Versammlung, sucht die zwei dümmsten Menschen in der Monarchie auf, und sagt diesen Löwen: Vertretet den Willen. Pfuel hatte noch einige Gran Gehirn. Aber vor der absoluten Dummheit schrecken die Raisonneurs der Märzerrungenschaften zurück. "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergeblich," ruft die betroffene National-Versammlung aus. Und diese Wrangels, diese Brandenburgs, diese vernagelten Hirnschädel, die wollen können, weil sie keinen eigenen Willen haben, weil sie wollen, wie ihnen befohlen wird, die zu dumm sind, an Befehlen irre zu werden, die man ihnen mit bebender Stimme, mit zitternder Lippe giebt, auch sie kompromittiren sich, indem sie nicht zum Schädeleinstoßen kommen, das einzige Geschäft, dem diese Mauerbrecher gewachsen sind. Wrangel bringt es nicht weiter, als zu gestehen, daß er nur eine Nationalversammlung kennt, die Ordre parirt! Brandenburg erhält Unterricht im parlamentarischen Anstande und, nachdem er mit seinem rohen, widerlichen Unteroffiziersdialekt die Kammer empört hat, läßt er den "Tyrann übertyrannisiren" und parirt Ordre der Nationalversammlung, indem er demüthigst um das Wort bittet, das er so eben noch nehmen wollte. "Wär' ich doch lieber eine Laus in Schaafswolle, Als solch' tapfre Dummheit!" Die ruhige Haltung von Berlin ergötzt uns; an ihr scheitern die Ideale des preußischen Unteroffiziersthums. Aber die Nationalversammlung? Warum spricht sie nicht die mise hors de loi aus, warum erklärt sie die Wrangels nicht für vogelfrei, warum tritt kein Deputirter mitten unter Wrangels Bajonette und erklärt ihn in die Acht und haranguirt die Soldateska? Die Berliner Nationalversammlung blättere den Moniteur nach, den Moniteur von 1789 - 1795. Und was thun wir in diesen Augenblicken? Wir verweigern die Steuern. Ein Wrangel, ein Brandenburg begreift, - denn diese Wesen lernen arabisch von den Hyghlans - daß sie einen Degen tragen und eine Uniform und Gehalt beziehen. Woher aber der Degen und die Uniform und das Gehalt, das begreifen sie nicht. "Es giebt nur noch ein Mittel das Königthum zu besiegen, - nämlich bis zur Epoche der Anti-Junirevolution zu Paris, die im Dezember stattfinden wird. Das Königthum trotzt nicht nur dem Völker-, es trotzt dem Bürgerthum. Besiegt es also auf bürgerliche Weise. Und wie besiegt man das Königthum in bürgerlicher Weise? Indem man es aushungert. Und wie hungert man es aus? Indem man die Steuern verweigert. Bedenkt es wohl! Alle Prinzen von Preußen, alle Brandenburgs und Wrangels produziren kein - Kommißbrod. Ihr, ihr produzirt selbst das Kommißbrod. Berlin, 9. November. Die nachstehend verzeichneten Mitglieder der National-Versammlung haben sich durch feige Flucht der Abstimmung über die Beschlüsse der heutigen Sitzung entzogen. -- Weggelaufene Deputirte am 9. Novbr.
Althaus, Bürgermeister. Arnold, Gutsbesitzer, Danzig. v. Auerswald, Minister, Frankfurt. Blockhagen, Erzpriester. Berghaus, Gen.-Prokurator. Brehmer, Oberlehrer. Brüninghaus, Gutsbesitzer. v. Brünneck, Ober-Burggraf. Bumbke, Curatus. Burckhardt, Ortsrichter. Blodan, Gutsbesitzer. v. Borries, Landrath. Clausen, Gymnasial-Lehrer. Dahmen. Dallman, Kolonist. v. Daniels, Geh. Ober-Revisions-Rath. Diesterweg, Justizrath. Diethold, Bürgermeister. v. Enkevort, Kreis-Deputirter. Feldhaus, Schullehrer. Fließbach, Bürgermeister. Funcke, Dr. med., Recklinghausen. Gellern, Justizrath. Gelshorn, Kaplan. Graeff, Appelations-Gerichtsrath, Düren. Groddeck, Justizrath. Gartz, Stadtgerichts-Direktor. Hanisch, Bauer. Harkort, Kaufmann. Haugh, Landgerichts-Rath. Herholz, Erzpriester. Herrmann, Kommis. Hesse, Geh. Finanz-Rath (Solingen). Hofer, Bauer. Hesse, Bürgermeister (Marburg). Jonas, Prediger (Potsdam). Kehl, Justiz-Kommissär. Keiser, Kolonist. Kette, Geh. Ober-Regierungs-Rath. Kochs, Landgerichts-Rath. Kruhl, Gymnasial-Direktor. Kühlwetter, Minister. Küpfer, Legations-Rath. Kunz, praktischer Arzt. Baron v. Kleist, Landrath. Knoblauch, Geh. Finanz-Rath. Lensing, Kanonikus. Lingnau, Gymnasial-Oberlehrer. Lohmann, Land- und Stadtgerichts-Rath. Mätzke, Geh. Ober-Regierungs-Rath. v. Meusebach, Regierungs-Assessor. Meyer, Kaufmann. Milde, Kaufmann. Mrozik, Pastor. Müllensiefen, Kaufmann. Müller, Ortsvorsteher (Solingen). Müller, Unter-Staats-Sekretär (Siegen). Neubarth, Ortsrichter. Neuenburg, Ober-Landes-Gerichts-Rath. Dr. Niemeyer, Direktor. Ostermann, Ober-Landes-Gerichts-Assessor. Pelzer, Friedensrichter. Pieper, Fleischermeister. Preuß, Dekan. Pleger, Oberschulz. Packenius, Ober-Prokurator. Radtke, Gerichtsmann. Rehfeid, Diakonus. Reese, Land- und Stadt-Gerichts-Rath. Rombey, Gutsbesitzer. Riedel, Geh. Archiv-Rath, Prof. Rintelen, Geh. Ober-Tribunals-Rath (Meschede). Rintelen, Ober-Landesgerichts-Rath (Paderborn). Ritz, Regierungs-Rath. v. Reichmeister, Landrath. Rottels, Dr. phil. Sarnes, Friedensrichter. Schadt, Justiz-Amtmann. Scheidt, Kaufmann. Schmidt, Amtmann (Beeskow). Spanken, Gerichts-Rath. Schmitz, Pastor. Schütze, Justiz-Kommissär. Schulz, Pastor (Marienburg). Semrau, Freischulze. Simons, Geh. Justiz-Rath. Stachelscheid, Amtmann. Sümmermann, Landwirth. Stiller, Kreistaxator. v. Schleicher, Gutsbesitzer. Tamnau, Justiz-Kommissär. Trip, Bürgermeister. Tüshaus, Oberlandes-Gerichts-Rath. Ulrich, Geh. Ober-Tribunals-Rath (Soest). Upmeyer, Oekonom. Wenger, Pastor. Westermann, Justiz-Rath. Windhorst, Justiz-Kommissär. Berlin. Die Vorgänge in der Nacht vom 9. Auf den 10. November. Die Nationalversammlung soll mit militärischer Gewalt aufgelöst werden. Während der Nacht sind dem Präsidenten der Nationalversammlung folgende Schreiben zugegangen: 1. Schreiben des Grafen Brandenburg. Ew. Hochwohlgeboren haben dem Staatsministerium in dem Schreiben vom heutigen Tage von dem Inhalte mehrerer Beschlüsse Mittheilung gemacht, welche die Nationalversammlung gefaßt haben soll, nachdem die Verlegung der Versammlung bereits erfolgt war. - Ich halte mich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, daß dergleichen Beschlüsse nicht nur völlig ungesetzlich und deshalb nichtig sind, sondern daß auch die Abgeordneten, welche daran Theil genommen, sich der Bemaßung von Hoheitsrechten und eines Vergehens an der Verfassung schuldig gemacht haben. Indem ich Ew. Hochwohlgeboren überlasse, den Inhalt dieses Schreibens zur Kenntniß der Abgeordneten zu bringen, welche die gesetzliche Schranke überschritten und dem Befehle Sr. Majestät des Königs den schuldigen Gehorsam verweigert haben, gebe ich Ihnen zu erwägen, daß Sie sowohl, wie die Abgeordneten, welche die Rechte der Krone so schwer verletzt haben, die volle Verantwortung trifft, wegen der aus diesem ungesetzlichen Schritt etwa entstehenden unglücklichen Folgen. Berlin, den 9. November 1848. Der Minister Präsident (gez.) Graf v. Brandenburg. An den kön. Regierungsrath Herrn v. Unruh. 2. Abschrift einer Requisition des Polizeipräsidiums an das Bürgerwehr-Kommando. Der Herr Minister des Innern hat in Erwägung: daß ein Theil der zur Nationalversammlung berufenen Mitglieder, ungeachtet der auf Befehl Sr. Maj. des Königs erfolgten Vertagung, die Berathung fortgesetzt und dadurch die der Versammlung zustehenden Befugnisse überschritten und die Rechte der Krone verletzt, mir die Weisung ertheilt, Ein Hochlöbl. Kommando zu ersuchen, die Fortsetzung dieser ungesetzlichen Berathungen zu verhindern. Es wird Einem Hochlöbl. Kommando bekannt sein, daß einige Mitglieder der Nationalversammlung über Nacht in dem bisherigen Sitzungssaal verbleiben, und daß die Berathungen morgen früh um 9 Uhr fortgesetzt werden sollen. Es kommt daher zunächst darauf an, allen nach dem Sitzungssaal zurückkehrenden Abgeordneten der Nationalversammlung den Zutritt zu diesem Lokal zu versagen und zu diesem Zweck alle Zugänge zu demselben abzusperren, dabei jedoch auf den ungehinderten Ausgang der innerhalb des Gebäudes befindlichen Abgeordneten Rücksicht zu nehmen. Indem ich mich beehre, Ein Hochlöbl. Kommando zu ersuchen, diese Maßregel durch ein starkes Kommando Bürgerwehr in Ausführung zu bringen, bemerke ich ergebenst, daß ich beauftragt bin, einer gefälligen Antwort bis morgen früh um 6 Uhr entgegenzusehen. Für den Fall, daß eine solche in der gedachten Zeit nicht eingeht, soll angenommen werden, daß Ein Hochlöbl. Kommando nicht beabsichtige, dieser Reguisition Folge zu geben, vielmehr den königl. Behörden lediglich überlasse, die geeignet scheinenden Maßregeln selbst zu ergreifen. Berlin, den 6. November 1848. Das Polizei-Präsidium. v. Bardeleben. An das Hochlöbl. Kommando der Bürgerwehr. 3. Antwort des Bürgerwehr-Kommando's auf diese Requisition. Indem das unterzeichnete Kommando den Empfang von Ew. Hochwohlg. Schreiben vom gestrigen Tage hiermit bescheinigt, beehrt es sich in Uebereinstimmung mit den Bataillonskommandeuren der Berliner Bürgerwehr Folgendes zu erwiedern: Nach §. 1. des Bürgerwehrgesetzes ist der wesentliche Beruf der Bürgerwehr, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen. Wenn nun auch das Land zwar noch keine Verfassung hat, so ist doch die Nationalversammlung durch das Patent des Königs zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone, ausdrücklich nach Berlin berufen, und auch das Wahlgesetz vom 8. April d. J. ordnet das Zusammentreten der Nationalversammlung in der Hauptstadt an. Wenn nun diesen Gesetzen und den Beschlüssen der Nationalversammlung entgegen, die Krone nicht nur die Verlegung der Versammlung von Berlin nach Brandenburg, sondern auch deren Vertagung auf 17 Tage dekretirt, so muß die Bürgerwehr hierin eine Gefährdung der durch Gesetze und königl. Versprechen dem preußischen Volke gewährleisteten Rechte und Freiheiten erblicken, mithin die Aufgabe für sich erkennen, für diese Freiheit, nicht aber gegen dieselbe einzutreten. Dies letztere würde aber geschehen, wenn die Bürgerwehr der Majorität der Nationalversammlung in der Freiheit ihrer Versammlungen und ihrer Beschlußnahme sich gewaltsam entgegenstellen wollte. Wenn schon aus diesem, völlig legalen und durchgreifenden Grunde das unterzeichnete Kommando nicht in dem Falle sich befinden kann, der Requisition Ew. Hochwohlg. Folge zu geben, so wird ihm dies noch überdies durch die Vorschrift des §. 65. des Bürgerwehrgesetzes ausdrücklich untersagt. Dieser §. verordnet nämlich ganz bestimmt, daß die Bürgerwehr, sobald es der im §. 1. angegebene Zweck erheischt, auf Requisition des Gemeindevorstehers oder der von ihm delegirten Gemeindebeamten, sowie der demselben vorgesetzten Kreisbehörde in Dienstthätigkeit tritt." Der §. 128. desselben Gesetzes bestimmt ferner, daß bis zur Einführung der neuen Kreis- und Bezirksordnung die den Bezirks-oder Kreisvertretungen beigelegten Verrichtungen von den Regierungen und Landräthen wahrgenommen werden sollen. Das Kommando vermag nun einmal aus dem Bürgerwehrgesetze für den Minister des Innern kein Recht zu erfinden, die Requisition der Bürgerwehr durch eine königl. Behörde anzubefehlen; sondern es ist der Meinung, daß selbst im Falle eines solchen Befehls die Gemeindebehörde der Stadt Berlin nicht übergangen werden darf und endlich kann es Ew. Hochwohlg. als einem einzelnen königl. Polizeibeamten nicht die gleiche Befugniß zugestehen, wie sie durch das Gesetz den Regierungen, d. h. den Regierungskollegien bis zur Einführung der neuen Kreis- und Bezirksordnung beigelegt worden ist. Das Kommando der Bürgerwehr bedauert hiernach, indem es sich allein auf den Boden des Gesetzes stellt, Ew. Hochwohlg. Requisition von gestern nicht entsprechen zu können, kann jedoch nicht umhin, zugleich entschiedene Verwahrung gegen jede gesetzwidrige Verwendung militärischer Kräfte zur Beschränkung der Versammlungs- und Berathungsfreiheit der Nationalversammlung oder gar gegen die Unverletzlichkeit der Personen der Volksvertreter hiermit einzulegen. Berlin, den 10. November 1848. Das Kommando der Bürgerwehr. gez. Rimpler. An den Königl. Polizei-Präsidenten Herrn v. Bardeleben. Hochwohlgeboren. 4. Schreiben des Bürgerwehr-Kommando's an den Präsidenten. Ew. Hochwohlgeboren überreicht das unterzeichnete Kommando Abschrift der so eben eingegangenen Requisition des Polizei-Präsidiums vom gestrigen Tage und stellt mit Rücksicht auf den Inhalt dieses Schreibens die ganz ergebenste Bitte: Es wolle Ew. Hochwohlgeboren gefallen, wo möglich auf heute morgen um 5 Uhr die sämmtlichen Vertreter des Preußischen Volkes nach dem Sitzungssaale zu berufen, indem es so der Bürgerwehr am Leichtesten werden wird, den der hohen Versammlung gebührenden Schutz zu übernehmen und ein blutiges Zusammentreffen zu vermeiden. Das Bürgerwehr-Kommando: Rimpler. Berlin, den 10. November 1848. An den Präsidenten der Nationalversammlung. Vertreter des Volks. Die Arbeiter Berlin's sagen Euch Dank für die Pflichttreue, mit der Ihr die Anmaßungen treuloser Rathgeber der Krone zurückgewiesen habt! Die blutig errungenen Freiheiten des Volkes werden würdig durch Euch vertreten. Die Arbeiter Berlin's sind bereit und gerüstet Eurem Rufe Folge zu leisten, wenn man es wagen sollte, die Rechte des Volkes in seinen Vertretern zu verletzen; sie bieten Euch ihren Arm und ihr Herzblut gegen jeden Feind, der Hochverrath üben wollte an Euch und an den Freiheiten des Volkes! Berlin, den 9. November 1848. Das Berliner Bezirkscomite der deutschen Arbeiter-Verbrüderung. Bisky, Vorsitzender, Oschatz, Schulz, Büttner, Eichel. Das Kattundrucker-Gewerk. Das Klempner-Gewerk. Das Weber-Gewerk. Das Buchbinder-Gewerk. Die vereinigten Arbeiter Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 141. Köln, Sonntag den 12. November. 1848. Zweite Ausgabe. Deutschland.
* Köln, 11. November. Die europäische Revolution beschreibt einen Kreislauf. In Italien begann sie, in Paris nahm sie einen europäischen Charakter an, in Wien war der erste Widerschlag der Februarrevolution, in Berlin der Widerschlag der Wiener Revolution. In Italien, zu Neapel, führte die europäische Contre-Revolution ihren ersten Schlag, in Paris ‒ die Junitage ‒ nahm sie einen europäischen Charakter an, in Wien war der erste Widerschlag der Juni-Contre-Revolution, in Berlin vollendet sie sich und kompromittirt sie sich. Von Paris aus wird der gallische Hahn noch einmal Europa wach krähen. Aber zu Berlin kompromittirt sich die Contre-Revolution. In Berlin kompromittirt sich alles, selbst die Contre-Revolution. Zu Neapel das Lazzaronithum verbunden mit dem Königthum gegen die Bourgoisie. Zu Paris der größte historische Kampf, der je stattgefunden. Die Bourgoisie, verbunden mit dem Lazzaronithum, gegen die Arbeiterklasse. Zu Wien ein ganzer Bienenschwarm von Nationalitäten, der in der Contre-Repolution seine Emancipation vermuthet. Dazu geheime Tücke der Bourgeoisie gegen die Arbeiter und akademische Legion. Kampf in der Bürgerwehr selbst. Endlich ‒ Attaque von Seiten des Volkes, die der Attaque von Seiten des Hofes einen Vorwand giebt. In Berlin nichts von alledem. Die Bourgeoisie und das Volk auf der einen Seite ‒ die Unteroffiziere auf der andern. Wrangel und Brandenburg, zwei Menschen ohne Kopf, ohne Herz, ohne Tendenz, reiner Schnurrbart ‒ das ist der Gegensatz dieser quängelnden, klugthuenden, entschlußunfähigen National-Versammlung. Willen! sei es auch der Wille eines Esels, eines Ochsen, eines Schnurrbarts ‒ Willen ist das einzige Requisit den willenlosen Quänglern von der Märzrevolution gegenüber. Und der preußische Hof, der keinen Willen hat, so wenig wie die National-Versammlung, sucht die zwei dümmsten Menschen in der Monarchie auf, und sagt diesen Löwen: Vertretet den Willen. Pfuel hatte noch einige Gran Gehirn. Aber vor der absoluten Dummheit schrecken die Raisonneurs der Märzerrungenschaften zurück. „Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergeblich,“ ruft die betroffene National-Versammlung aus. Und diese Wrangels, diese Brandenburgs, diese vernagelten Hirnschädel, die wollen können, weil sie keinen eigenen Willen haben, weil sie wollen, wie ihnen befohlen wird, die zu dumm sind, an Befehlen irre zu werden, die man ihnen mit bebender Stimme, mit zitternder Lippe giebt, auch sie kompromittiren sich, indem sie nicht zum Schädeleinstoßen kommen, das einzige Geschäft, dem diese Mauerbrecher gewachsen sind. Wrangel bringt es nicht weiter, als zu gestehen, daß er nur eine Nationalversammlung kennt, die Ordre parirt! Brandenburg erhält Unterricht im parlamentarischen Anstande und, nachdem er mit seinem rohen, widerlichen Unteroffiziersdialekt die Kammer empört hat, läßt er den „Tyrann übertyrannisiren“ und parirt Ordre der Nationalversammlung, indem er demüthigst um das Wort bittet, das er so eben noch nehmen wollte. „Wär' ich doch lieber eine Laus in Schaafswolle, Als solch' tapfre Dummheit!“ Die ruhige Haltung von Berlin ergötzt uns; an ihr scheitern die Ideale des preußischen Unteroffiziersthums. Aber die Nationalversammlung? Warum spricht sie nicht die mise hors de loi aus, warum erklärt sie die Wrangels nicht für vogelfrei, warum tritt kein Deputirter mitten unter Wrangels Bajonette und erklärt ihn in die Acht und haranguirt die Soldateska? Die Berliner Nationalversammlung blättere den Moniteur nach, den Moniteur von 1789 ‒ 1795. Und was thun wir in diesen Augenblicken? Wir verweigern die Steuern. Ein Wrangel, ein Brandenburg begreift, ‒ denn diese Wesen lernen arabisch von den Hyghlans ‒ daß sie einen Degen tragen und eine Uniform und Gehalt beziehen. Woher aber der Degen und die Uniform und das Gehalt, das begreifen sie nicht. „Es giebt nur noch ein Mittel das Königthum zu besiegen, ‒ nämlich bis zur Epoche der Anti-Junirevolution zu Paris, die im Dezember stattfinden wird. Das Königthum trotzt nicht nur dem Völker-, es trotzt dem Bürgerthum. Besiegt es also auf bürgerliche Weise. Und wie besiegt man das Königthum in bürgerlicher Weise? Indem man es aushungert. Und wie hungert man es aus? Indem man die Steuern verweigert. Bedenkt es wohl! Alle Prinzen von Preußen, alle Brandenburgs und Wrangels produziren kein ‒ Kommißbrod. Ihr, ihr produzirt selbst das Kommißbrod. Berlin, 9. November. Die nachstehend verzeichneten Mitglieder der National-Versammlung haben sich durch feige Flucht der Abstimmung über die Beschlüsse der heutigen Sitzung entzogen. — Weggelaufene Deputirte am 9. Novbr.
Althaus, Bürgermeister. Arnold, Gutsbesitzer, Danzig. v. Auerswald, Minister, Frankfurt. Blockhagen, Erzpriester. Berghaus, Gen.-Prokurator. Brehmer, Oberlehrer. Brüninghaus, Gutsbesitzer. v. Brünneck, Ober-Burggraf. Bumbke, Curatus. Burckhardt, Ortsrichter. Blodan, Gutsbesitzer. v. Borries, Landrath. Clausen, Gymnasial-Lehrer. Dahmen. Dallman, Kolonist. v. Daniels, Geh. Ober-Revisions-Rath. Diesterweg, Justizrath. Diethold, Bürgermeister. v. Enkevort, Kreis-Deputirter. Feldhaus, Schullehrer. Fließbach, Bürgermeister. Funcke, Dr. med., Recklinghausen. Gellern, Justizrath. Gelshorn, Kaplan. Graeff, Appelations-Gerichtsrath, Düren. Groddeck, Justizrath. Gartz, Stadtgerichts-Direktor. Hanisch, Bauer. Harkort, Kaufmann. Haugh, Landgerichts-Rath. Herholz, Erzpriester. Herrmann, Kommis. Hesse, Geh. Finanz-Rath (Solingen). Hofer, Bauer. Hesse, Bürgermeister (Marburg). Jonas, Prediger (Potsdam). Kehl, Justiz-Kommissär. Keiser, Kolonist. Kette, Geh. Ober-Regierungs-Rath. Kochs, Landgerichts-Rath. Kruhl, Gymnasial-Direktor. Kühlwetter, Minister. Küpfer, Legations-Rath. Kunz, praktischer Arzt. Baron v. Kleist, Landrath. Knoblauch, Geh. Finanz-Rath. Lensing, Kanonikus. Lingnau, Gymnasial-Oberlehrer. Lohmann, Land- und Stadtgerichts-Rath. Mätzke, Geh. Ober-Regierungs-Rath. v. Meusebach, Regierungs-Assessor. Meyer, Kaufmann. Milde, Kaufmann. Mrozik, Pastor. Müllensiefen, Kaufmann. Müller, Ortsvorsteher (Solingen). Müller, Unter-Staats-Sekretär (Siegen). Neubarth, Ortsrichter. Neuenburg, Ober-Landes-Gerichts-Rath. Dr. Niemeyer, Direktor. Ostermann, Ober-Landes-Gerichts-Assessor. Pelzer, Friedensrichter. Pieper, Fleischermeister. Preuß, Dekan. Pleger, Oberschulz. Packenius, Ober-Prokurator. Radtke, Gerichtsmann. Rehfeid, Diakonus. Reese, Land- und Stadt-Gerichts-Rath. Rombey, Gutsbesitzer. Riedel, Geh. Archiv-Rath, Prof. Rintelen, Geh. Ober-Tribunals-Rath (Meschede). Rintelen, Ober-Landesgerichts-Rath (Paderborn). Ritz, Regierungs-Rath. v. Reichmeister, Landrath. Rottels, Dr. phil. Sarnes, Friedensrichter. Schadt, Justiz-Amtmann. Scheidt, Kaufmann. Schmidt, Amtmann (Beeskow). Spanken, Gerichts-Rath. Schmitz, Pastor. Schütze, Justiz-Kommissär. Schulz, Pastor (Marienburg). Semrau, Freischulze. Simons, Geh. Justiz-Rath. Stachelscheid, Amtmann. Sümmermann, Landwirth. Stiller, Kreistaxator. v. Schleicher, Gutsbesitzer. Tamnau, Justiz-Kommissär. Trip, Bürgermeister. Tüshaus, Oberlandes-Gerichts-Rath. Ulrich, Geh. Ober-Tribunals-Rath (Soest). Upmeyer, Oekonom. Wenger, Pastor. Westermann, Justiz-Rath. Windhorst, Justiz-Kommissär. Berlin. Die Vorgänge in der Nacht vom 9. Auf den 10. November. Die Nationalversammlung soll mit militärischer Gewalt aufgelöst werden. Während der Nacht sind dem Präsidenten der Nationalversammlung folgende Schreiben zugegangen: 1. Schreiben des Grafen Brandenburg. Ew. Hochwohlgeboren haben dem Staatsministerium in dem Schreiben vom heutigen Tage von dem Inhalte mehrerer Beschlüsse Mittheilung gemacht, welche die Nationalversammlung gefaßt haben soll, nachdem die Verlegung der Versammlung bereits erfolgt war. ‒ Ich halte mich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, daß dergleichen Beschlüsse nicht nur völlig ungesetzlich und deshalb nichtig sind, sondern daß auch die Abgeordneten, welche daran Theil genommen, sich der Bemaßung von Hoheitsrechten und eines Vergehens an der Verfassung schuldig gemacht haben. Indem ich Ew. Hochwohlgeboren überlasse, den Inhalt dieses Schreibens zur Kenntniß der Abgeordneten zu bringen, welche die gesetzliche Schranke überschritten und dem Befehle Sr. Majestät des Königs den schuldigen Gehorsam verweigert haben, gebe ich Ihnen zu erwägen, daß Sie sowohl, wie die Abgeordneten, welche die Rechte der Krone so schwer verletzt haben, die volle Verantwortung trifft, wegen der aus diesem ungesetzlichen Schritt etwa entstehenden unglücklichen Folgen. Berlin, den 9. November 1848. Der Minister Präsident (gez.) Graf v. Brandenburg. An den kön. Regierungsrath Herrn v. Unruh. 2. Abschrift einer Requisition des Polizeipräsidiums an das Bürgerwehr-Kommando. Der Herr Minister des Innern hat in Erwägung: daß ein Theil der zur Nationalversammlung berufenen Mitglieder, ungeachtet der auf Befehl Sr. Maj. des Königs erfolgten Vertagung, die Berathung fortgesetzt und dadurch die der Versammlung zustehenden Befugnisse überschritten und die Rechte der Krone verletzt, mir die Weisung ertheilt, Ein Hochlöbl. Kommando zu ersuchen, die Fortsetzung dieser ungesetzlichen Berathungen zu verhindern. Es wird Einem Hochlöbl. Kommando bekannt sein, daß einige Mitglieder der Nationalversammlung über Nacht in dem bisherigen Sitzungssaal verbleiben, und daß die Berathungen morgen früh um 9 Uhr fortgesetzt werden sollen. Es kommt daher zunächst darauf an, allen nach dem Sitzungssaal zurückkehrenden Abgeordneten der Nationalversammlung den Zutritt zu diesem Lokal zu versagen und zu diesem Zweck alle Zugänge zu demselben abzusperren, dabei jedoch auf den ungehinderten Ausgang der innerhalb des Gebäudes befindlichen Abgeordneten Rücksicht zu nehmen. Indem ich mich beehre, Ein Hochlöbl. Kommando zu ersuchen, diese Maßregel durch ein starkes Kommando Bürgerwehr in Ausführung zu bringen, bemerke ich ergebenst, daß ich beauftragt bin, einer gefälligen Antwort bis morgen früh um 6 Uhr entgegenzusehen. Für den Fall, daß eine solche in der gedachten Zeit nicht eingeht, soll angenommen werden, daß Ein Hochlöbl. Kommando nicht beabsichtige, dieser Reguisition Folge zu geben, vielmehr den königl. Behörden lediglich überlasse, die geeignet scheinenden Maßregeln selbst zu ergreifen. Berlin, den 6. November 1848. Das Polizei-Präsidium. v. Bardeleben. An das Hochlöbl. Kommando der Bürgerwehr. 3. Antwort des Bürgerwehr-Kommando's auf diese Requisition. Indem das unterzeichnete Kommando den Empfang von Ew. Hochwohlg. Schreiben vom gestrigen Tage hiermit bescheinigt, beehrt es sich in Uebereinstimmung mit den Bataillonskommandeuren der Berliner Bürgerwehr Folgendes zu erwiedern: Nach §. 1. des Bürgerwehrgesetzes ist der wesentliche Beruf der Bürgerwehr, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen. Wenn nun auch das Land zwar noch keine Verfassung hat, so ist doch die Nationalversammlung durch das Patent des Königs zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone, ausdrücklich nach Berlin berufen, und auch das Wahlgesetz vom 8. April d. J. ordnet das Zusammentreten der Nationalversammlung in der Hauptstadt an. Wenn nun diesen Gesetzen und den Beschlüssen der Nationalversammlung entgegen, die Krone nicht nur die Verlegung der Versammlung von Berlin nach Brandenburg, sondern auch deren Vertagung auf 17 Tage dekretirt, so muß die Bürgerwehr hierin eine Gefährdung der durch Gesetze und königl. Versprechen dem preußischen Volke gewährleisteten Rechte und Freiheiten erblicken, mithin die Aufgabe für sich erkennen, für diese Freiheit, nicht aber gegen dieselbe einzutreten. Dies letztere würde aber geschehen, wenn die Bürgerwehr der Majorität der Nationalversammlung in der Freiheit ihrer Versammlungen und ihrer Beschlußnahme sich gewaltsam entgegenstellen wollte. Wenn schon aus diesem, völlig legalen und durchgreifenden Grunde das unterzeichnete Kommando nicht in dem Falle sich befinden kann, der Requisition Ew. Hochwohlg. Folge zu geben, so wird ihm dies noch überdies durch die Vorschrift des §. 65. des Bürgerwehrgesetzes ausdrücklich untersagt. Dieser §. verordnet nämlich ganz bestimmt, daß die Bürgerwehr, sobald es der im §. 1. angegebene Zweck erheischt, auf Requisition des Gemeindevorstehers oder der von ihm delegirten Gemeindebeamten, sowie der demselben vorgesetzten Kreisbehörde in Dienstthätigkeit tritt.“ Der §. 128. desselben Gesetzes bestimmt ferner, daß bis zur Einführung der neuen Kreis- und Bezirksordnung die den Bezirks-oder Kreisvertretungen beigelegten Verrichtungen von den Regierungen und Landräthen wahrgenommen werden sollen. Das Kommando vermag nun einmal aus dem Bürgerwehrgesetze für den Minister des Innern kein Recht zu erfinden, die Requisition der Bürgerwehr durch eine königl. Behörde anzubefehlen; sondern es ist der Meinung, daß selbst im Falle eines solchen Befehls die Gemeindebehörde der Stadt Berlin nicht übergangen werden darf und endlich kann es Ew. Hochwohlg. als einem einzelnen königl. Polizeibeamten nicht die gleiche Befugniß zugestehen, wie sie durch das Gesetz den Regierungen, d. h. den Regierungskollegien bis zur Einführung der neuen Kreis- und Bezirksordnung beigelegt worden ist. Das Kommando der Bürgerwehr bedauert hiernach, indem es sich allein auf den Boden des Gesetzes stellt, Ew. Hochwohlg. Requisition von gestern nicht entsprechen zu können, kann jedoch nicht umhin, zugleich entschiedene Verwahrung gegen jede gesetzwidrige Verwendung militärischer Kräfte zur Beschränkung der Versammlungs- und Berathungsfreiheit der Nationalversammlung oder gar gegen die Unverletzlichkeit der Personen der Volksvertreter hiermit einzulegen. Berlin, den 10. November 1848. Das Kommando der Bürgerwehr. gez. Rimpler. An den Königl. Polizei-Präsidenten Herrn v. Bardeleben. Hochwohlgeboren. 4. Schreiben des Bürgerwehr-Kommando's an den Präsidenten. Ew. Hochwohlgeboren überreicht das unterzeichnete Kommando Abschrift der so eben eingegangenen Requisition des Polizei-Präsidiums vom gestrigen Tage und stellt mit Rücksicht auf den Inhalt dieses Schreibens die ganz ergebenste Bitte: Es wolle Ew. Hochwohlgeboren gefallen, wo möglich auf heute morgen um 5 Uhr die sämmtlichen Vertreter des Preußischen Volkes nach dem Sitzungssaale zu berufen, indem es so der Bürgerwehr am Leichtesten werden wird, den der hohen Versammlung gebührenden Schutz zu übernehmen und ein blutiges Zusammentreffen zu vermeiden. Das Bürgerwehr-Kommando: Rimpler. Berlin, den 10. November 1848. An den Präsidenten der Nationalversammlung. Vertreter des Volks. Die Arbeiter Berlin's sagen Euch Dank für die Pflichttreue, mit der Ihr die Anmaßungen treuloser Rathgeber der Krone zurückgewiesen habt! Die blutig errungenen Freiheiten des Volkes werden würdig durch Euch vertreten. Die Arbeiter Berlin's sind bereit und gerüstet Eurem Rufe Folge zu leisten, wenn man es wagen sollte, die Rechte des Volkes in seinen Vertretern zu verletzen; sie bieten Euch ihren Arm und ihr Herzblut gegen jeden Feind, der Hochverrath üben wollte an Euch und an den Freiheiten des Volkes! Berlin, den 9. November 1848. Das Berliner Bezirkscomite der deutschen Arbeiter-Verbrüderung. Bisky, Vorsitzender, Oschatz, Schulz, Büttner, Eichel. Das Kattundrucker-Gewerk. Das Klempner-Gewerk. Das Weber-Gewerk. Das Buchbinder-Gewerk. Die vereinigten Arbeiter <TEI> <text> <pb facs="#f0001" n="0727"/> <front> <titlePage type="heading"> <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart> <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart> <docImprint> <docDate>No 141. Köln, Sonntag den 12. November. 1848. Zweite Ausgabe.</docDate> </docImprint> </titlePage> </front> <body> <div n="1"> <head>Deutschland.</head> <div xml:id="ar141_001" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 11. November.</head> <p>Die <hi rendition="#g">europäische Revolution</hi> beschreibt einen <hi rendition="#g">Kreislauf.</hi> In Italien begann sie, in Paris nahm sie einen europäischen Charakter an, in Wien war der erste Widerschlag der Februarrevolution, in Berlin der Widerschlag der Wiener Revolution. In Italien, zu Neapel, führte die europäische <hi rendition="#g">Contre-Revolution</hi> ihren ersten Schlag, in Paris ‒ die Junitage ‒ nahm sie einen europäischen Charakter an, in Wien war der erste Widerschlag der Juni-Contre-Revolution, in Berlin vollendet sie sich und kompromittirt sie sich. <hi rendition="#g">Von Paris aus wird der gallische Hahn noch einmal Europa wach krähen.</hi> </p> <p>Aber zu <hi rendition="#g">Berlin kompromittirt sich die Contre-Revolution. 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Endlich ‒ Attaque von Seiten des Volkes, die der Attaque von Seiten des Hofes einen Vorwand giebt.</p> <p><hi rendition="#g">In Berlin nichts von alledem.</hi> Die Bourgeoisie und das Volk auf der einen Seite ‒ die Unteroffiziere auf der andern.</p> <p><hi rendition="#g">Wrangel</hi> und <hi rendition="#g">Brandenburg,</hi> zwei Menschen ohne Kopf, ohne Herz, ohne Tendenz, reiner Schnurrbart ‒ das ist der Gegensatz dieser quängelnden, klugthuenden, entschlußunfähigen National-Versammlung.</p> <p><hi rendition="#g">Willen!</hi> sei es auch der Wille eines Esels, eines Ochsen, eines Schnurrbarts ‒ <hi rendition="#g">Willen</hi> ist das einzige Requisit den willenlosen Quänglern von der Märzrevolution gegenüber. Und der <hi rendition="#g">preußische Hof, der keinen Willen hat, so wenig wie die National-Versammlung, sucht die zwei dümmsten Menschen</hi> in der Monarchie auf, und sagt diesen Löwen: <hi rendition="#g">Vertretet den Willen.</hi> Pfuel hatte noch einige Gran Gehirn. Aber vor der <hi rendition="#g">absoluten Dummheit</hi> schrecken die Raisonneurs der Märzerrungenschaften zurück.</p> <p>„<hi rendition="#g">Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergeblich,</hi>“</p> <p>ruft die betroffene National-Versammlung aus.</p> <p>Und diese Wrangels, diese Brandenburgs, diese vernagelten Hirnschädel, die <hi rendition="#g">wollen</hi> können, weil sie keinen eigenen Willen haben, weil sie wollen, wie ihnen <hi rendition="#g">befohlen</hi> wird, die zu dumm sind, an Befehlen irre zu werden, die man ihnen mit bebender Stimme, mit zitternder Lippe giebt, auch sie <hi rendition="#g">kompromittiren</hi> sich, indem sie nicht zum <hi rendition="#g">Schädeleinstoßen</hi> kommen, das einzige Geschäft, dem diese <hi rendition="#g">Mauerbrecher</hi> gewachsen sind.</p> <p><hi rendition="#g">Wrangel</hi> bringt es nicht weiter, als zu gestehen, daß er nur eine Nationalversammlung kennt, die Ordre parirt! <hi rendition="#g">Brandenburg</hi> erhält Unterricht im parlamentarischen Anstande und, nachdem er mit seinem rohen, widerlichen Unteroffiziersdialekt die Kammer empört hat, läßt er den „Tyrann übertyrannisiren“ und parirt Ordre der Nationalversammlung, indem er demüthigst um das Wort <hi rendition="#g">bittet,</hi> das er so eben noch <hi rendition="#g">nehmen</hi> wollte.</p> <p>„<hi rendition="#g">Wär' ich doch lieber eine Laus in Schaafswolle, Als solch' tapfre Dummheit!</hi>“</p> <p>Die ruhige Haltung von Berlin <hi rendition="#g">ergötzt</hi> uns; an ihr scheitern die Ideale des preußischen Unteroffiziersthums.</p> <p>Aber die Nationalversammlung? Warum spricht sie nicht die mise hors de loi aus, warum erklärt sie die Wrangels nicht für vogelfrei, warum tritt kein Deputirter mitten unter Wrangels Bajonette und erklärt ihn in die Acht und haranguirt die Soldateska?</p> <p>Die Berliner Nationalversammlung blättere den Moniteur nach, den Moniteur von 1789 ‒ 1795.</p> <p>Und was thun <hi rendition="#g">wir</hi> in diesen Augenblicken?</p> <p><hi rendition="#b">Wir verweigern die Steuern.</hi> Ein Wrangel, ein Brandenburg begreift, ‒ denn diese Wesen lernen arabisch von den Hyghlans ‒ daß sie einen Degen tragen und eine Uniform und Gehalt beziehen. <hi rendition="#g">Woher</hi> aber der Degen und die Uniform und das Gehalt, das begreifen sie nicht.</p> <p>„<hi rendition="#g">Es giebt nur noch ein Mittel das Königthum zu besiegen,</hi> ‒ nämlich bis zur <hi rendition="#g">Epoche der Anti-Junirevolution zu Paris,</hi> die im Dezember stattfinden wird.</p> <p>Das Königthum trotzt nicht nur dem Völker-, es trotzt dem Bürgerthum.</p> <p>Besiegt es also auf bürgerliche Weise.</p> <p>Und wie besiegt man das Königthum in bürgerlicher Weise?</p> <p>Indem man es aushungert.</p> <p>Und wie hungert man es aus?</p> <p>Indem man die Steuern verweigert.</p> <p>Bedenkt es wohl! Alle Prinzen von Preußen, alle Brandenburgs und Wrangels produziren kein ‒ <hi rendition="#g">Kommißbrod.</hi> Ihr, ihr produzirt selbst das Kommißbrod.</p> </div> <div xml:id="ar141_002" type="jArticle"> <head>Berlin, 9. November.</head> <p>Die nachstehend verzeichneten Mitglieder der National-Versammlung haben sich durch feige Flucht der Abstimmung über die Beschlüsse der heutigen Sitzung entzogen. —</p> <div> <head>Weggelaufene Deputirte am 9. Novbr.</head> <p>Althaus, Bürgermeister. Arnold, Gutsbesitzer, Danzig. v. Auerswald, Minister, Frankfurt. Blockhagen, Erzpriester. Berghaus, Gen.-Prokurator. Brehmer, Oberlehrer. Brüninghaus, Gutsbesitzer. v. Brünneck, Ober-Burggraf. Bumbke, Curatus. Burckhardt, Ortsrichter. Blodan, Gutsbesitzer. v. Borries, Landrath. Clausen, Gymnasial-Lehrer. Dahmen. Dallman, Kolonist. v. Daniels, Geh. Ober-Revisions-Rath. Diesterweg, Justizrath. Diethold, Bürgermeister. v. Enkevort, Kreis-Deputirter. Feldhaus, Schullehrer. Fließbach, Bürgermeister. Funcke, Dr. med., Recklinghausen. Gellern, Justizrath. Gelshorn, Kaplan. Graeff, Appelations-Gerichtsrath, Düren. Groddeck, Justizrath. Gartz, Stadtgerichts-Direktor. Hanisch, Bauer. Harkort, Kaufmann. Haugh, Landgerichts-Rath. Herholz, Erzpriester. Herrmann, Kommis. Hesse, Geh. Finanz-Rath (Solingen). Hofer, Bauer. Hesse, Bürgermeister (Marburg). Jonas, Prediger (Potsdam). Kehl, Justiz-Kommissär. Keiser, Kolonist. Kette, Geh. Ober-Regierungs-Rath. Kochs, Landgerichts-Rath. Kruhl, Gymnasial-Direktor. Kühlwetter, Minister. Küpfer, Legations-Rath. Kunz, praktischer Arzt. Baron v. Kleist, Landrath. Knoblauch, Geh. Finanz-Rath. Lensing, Kanonikus. Lingnau, Gymnasial-Oberlehrer. Lohmann, Land- und Stadtgerichts-Rath. Mätzke, Geh. Ober-Regierungs-Rath. v. Meusebach, Regierungs-Assessor. Meyer, Kaufmann. Milde, Kaufmann. Mrozik, Pastor. Müllensiefen, Kaufmann. Müller, Ortsvorsteher (Solingen). Müller, Unter-Staats-Sekretär (Siegen). Neubarth, Ortsrichter. Neuenburg, Ober-Landes-Gerichts-Rath. Dr. Niemeyer, Direktor. Ostermann, Ober-Landes-Gerichts-Assessor. Pelzer, Friedensrichter. Pieper, Fleischermeister. Preuß, Dekan. Pleger, Oberschulz. Packenius, Ober-Prokurator. Radtke, Gerichtsmann. Rehfeid, Diakonus. Reese, Land- und Stadt-Gerichts-Rath. Rombey, Gutsbesitzer. Riedel, Geh. Archiv-Rath, Prof. Rintelen, Geh. Ober-Tribunals-Rath (Meschede). Rintelen, Ober-Landesgerichts-Rath (Paderborn). Ritz, Regierungs-Rath. v. Reichmeister, Landrath. Rottels, Dr. phil. Sarnes, Friedensrichter. Schadt, Justiz-Amtmann. Scheidt, Kaufmann. Schmidt, Amtmann (Beeskow). Spanken, Gerichts-Rath. Schmitz, Pastor. Schütze, Justiz-Kommissär. Schulz, Pastor (Marienburg). Semrau, Freischulze. Simons, Geh. Justiz-Rath. Stachelscheid, Amtmann. Sümmermann, Landwirth. Stiller, Kreistaxator. v. Schleicher, Gutsbesitzer. Tamnau, Justiz-Kommissär. Trip, Bürgermeister. Tüshaus, Oberlandes-Gerichts-Rath. Ulrich, Geh. Ober-Tribunals-Rath (Soest). Upmeyer, Oekonom. Wenger, Pastor. Westermann, Justiz-Rath. Windhorst, Justiz-Kommissär.</p> </div> </div> <div xml:id="ar141_003" type="jArticle"> <head>Berlin.</head> <p>Die Vorgänge in der Nacht vom 9. Auf den 10. November. Die Nationalversammlung soll mit militärischer Gewalt aufgelöst werden. Während der Nacht sind dem Präsidenten der Nationalversammlung folgende Schreiben zugegangen:</p> <p> <hi rendition="#b">1. Schreiben des Grafen Brandenburg.</hi> </p> <p>Ew. Hochwohlgeboren haben dem Staatsministerium in dem Schreiben vom heutigen Tage von dem Inhalte mehrerer Beschlüsse Mittheilung gemacht, welche die Nationalversammlung gefaßt haben soll, nachdem die Verlegung der Versammlung bereits erfolgt war. ‒ Ich halte mich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, daß dergleichen Beschlüsse nicht nur völlig ungesetzlich und deshalb nichtig sind, sondern daß auch die Abgeordneten, welche daran Theil genommen, sich der Bemaßung von Hoheitsrechten und eines Vergehens an der Verfassung schuldig gemacht haben.</p> <p>Indem ich Ew. Hochwohlgeboren überlasse, den Inhalt dieses Schreibens zur Kenntniß der Abgeordneten zu bringen, welche die gesetzliche Schranke überschritten und dem Befehle Sr. Majestät des Königs den schuldigen Gehorsam verweigert haben, gebe ich Ihnen zu erwägen, daß Sie sowohl, wie die Abgeordneten, welche die Rechte der Krone so schwer verletzt haben, die volle Verantwortung trifft, wegen der aus diesem ungesetzlichen Schritt etwa entstehenden unglücklichen Folgen.</p> <p>Berlin, den 9. November 1848.</p> <p>Der Minister Präsident (gez.) Graf v. <hi rendition="#g">Brandenburg.</hi> </p> <p>An den kön. Regierungsrath Herrn v. <hi rendition="#g">Unruh.</hi> </p> <p> <hi rendition="#b">2. Abschrift einer Requisition des Polizeipräsidiums an das Bürgerwehr-Kommando.</hi> </p> <p>Der Herr Minister des Innern hat in Erwägung:</p> <p>daß ein Theil der zur Nationalversammlung berufenen Mitglieder, ungeachtet der auf Befehl Sr. Maj. des Königs erfolgten Vertagung, die Berathung fortgesetzt und dadurch die der Versammlung zustehenden Befugnisse überschritten und die Rechte der Krone verletzt,</p> <p>mir die Weisung ertheilt, Ein Hochlöbl. Kommando zu ersuchen, die Fortsetzung dieser ungesetzlichen Berathungen zu verhindern. Es wird Einem Hochlöbl. Kommando bekannt sein, daß einige Mitglieder der Nationalversammlung über Nacht in dem bisherigen Sitzungssaal verbleiben, und daß die Berathungen morgen früh um 9 Uhr fortgesetzt werden sollen. Es kommt daher zunächst darauf an, allen nach dem Sitzungssaal zurückkehrenden Abgeordneten der Nationalversammlung den Zutritt zu diesem Lokal zu versagen und zu diesem Zweck alle Zugänge zu demselben abzusperren, dabei jedoch auf den ungehinderten Ausgang der innerhalb des Gebäudes befindlichen Abgeordneten Rücksicht zu nehmen.</p> <p>Indem ich mich beehre, Ein Hochlöbl. Kommando zu ersuchen, diese Maßregel durch ein starkes Kommando Bürgerwehr in Ausführung zu bringen, bemerke ich ergebenst, daß ich beauftragt bin, einer gefälligen Antwort bis morgen früh um 6 Uhr entgegenzusehen. Für den Fall, daß eine solche in der gedachten Zeit nicht eingeht, soll angenommen werden, daß Ein Hochlöbl. Kommando nicht beabsichtige, dieser Reguisition Folge zu geben, vielmehr den königl. Behörden lediglich überlasse, die geeignet scheinenden Maßregeln selbst zu ergreifen.</p> <p>Berlin, den 6. November 1848.</p> <p>Das Polizei-Präsidium. v. <hi rendition="#g">Bardeleben.</hi> </p> <p>An das Hochlöbl. Kommando der Bürgerwehr.</p> <p> <hi rendition="#b">3. Antwort des Bürgerwehr-Kommando's auf diese Requisition.</hi> </p> <p>Indem das unterzeichnete Kommando den Empfang von Ew. Hochwohlg. Schreiben vom gestrigen Tage hiermit bescheinigt, beehrt es sich in Uebereinstimmung mit den Bataillonskommandeuren der Berliner Bürgerwehr Folgendes zu erwiedern:</p> <p>Nach §. 1. des Bürgerwehrgesetzes ist der wesentliche Beruf der Bürgerwehr, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen. Wenn nun auch das Land zwar noch keine Verfassung hat, so ist doch die Nationalversammlung durch das Patent des Königs zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone, ausdrücklich nach Berlin berufen, und auch das Wahlgesetz vom 8. April d. J. ordnet das Zusammentreten der Nationalversammlung in der Hauptstadt an. Wenn nun diesen Gesetzen und den Beschlüssen der Nationalversammlung entgegen, die Krone nicht nur die Verlegung der Versammlung von Berlin nach Brandenburg, sondern auch deren Vertagung auf 17 Tage dekretirt, so muß die Bürgerwehr hierin eine Gefährdung der durch Gesetze und königl. Versprechen dem preußischen Volke gewährleisteten Rechte und Freiheiten erblicken, mithin die Aufgabe für sich erkennen, <hi rendition="#g">für</hi> diese Freiheit, nicht aber <hi rendition="#g">gegen</hi> dieselbe einzutreten. Dies letztere würde aber geschehen, wenn die Bürgerwehr der Majorität der Nationalversammlung in der Freiheit ihrer Versammlungen und ihrer Beschlußnahme sich gewaltsam entgegenstellen wollte.</p> <p>Wenn schon aus diesem, völlig legalen und durchgreifenden Grunde das unterzeichnete Kommando nicht in dem Falle sich befinden kann, der Requisition Ew. Hochwohlg. Folge zu geben, so wird ihm dies noch überdies durch die Vorschrift des §. 65. des Bürgerwehrgesetzes ausdrücklich untersagt. Dieser §. verordnet nämlich ganz bestimmt,</p> <p>daß die Bürgerwehr, sobald es der im §. 1. angegebene Zweck erheischt, auf Requisition des Gemeindevorstehers oder der von ihm delegirten Gemeindebeamten, sowie der demselben vorgesetzten Kreisbehörde in Dienstthätigkeit tritt.“</p> <p>Der §. 128. desselben Gesetzes bestimmt ferner, daß bis zur Einführung der neuen Kreis- und Bezirksordnung die den Bezirks-oder Kreisvertretungen beigelegten Verrichtungen von den Regierungen und Landräthen wahrgenommen werden sollen. Das Kommando vermag nun einmal aus dem Bürgerwehrgesetze für den Minister des Innern kein Recht zu erfinden, die Requisition der Bürgerwehr durch eine königl. Behörde <hi rendition="#g">anzubefehlen;</hi> sondern es ist der Meinung, daß selbst im Falle eines solchen Befehls die Gemeindebehörde der Stadt Berlin nicht übergangen werden darf und endlich kann es Ew. Hochwohlg. als einem einzelnen königl. Polizeibeamten nicht die gleiche Befugniß zugestehen, wie sie durch das Gesetz den Regierungen, d. h. den Regierungskollegien bis zur Einführung der neuen Kreis- und Bezirksordnung beigelegt worden ist.</p> <p>Das Kommando der Bürgerwehr bedauert hiernach, indem es sich allein auf den Boden des Gesetzes stellt, Ew. Hochwohlg. Requisition von gestern nicht entsprechen zu können, kann jedoch nicht umhin, zugleich entschiedene Verwahrung gegen jede gesetzwidrige Verwendung militärischer Kräfte zur Beschränkung der Versammlungs- und Berathungsfreiheit der Nationalversammlung oder gar gegen die Unverletzlichkeit der Personen der Volksvertreter hiermit einzulegen.</p> <p>Berlin, den 10. November 1848.</p> <p>Das Kommando der Bürgerwehr.</p> <p>gez. <hi rendition="#g">Rimpler.</hi> </p> <p>An den Königl. Polizei-Präsidenten Herrn v. Bardeleben.</p> <p>Hochwohlgeboren.</p> <p> <hi rendition="#b">4. Schreiben des Bürgerwehr-Kommando's an den Präsidenten.</hi> </p> <p>Ew. Hochwohlgeboren überreicht das unterzeichnete Kommando Abschrift der so eben eingegangenen Requisition des Polizei-Präsidiums vom gestrigen Tage und stellt mit Rücksicht auf den Inhalt dieses Schreibens die ganz ergebenste Bitte:</p> <p>Es wolle Ew. Hochwohlgeboren gefallen, wo möglich auf heute morgen um 5 Uhr die sämmtlichen Vertreter des Preußischen Volkes nach dem Sitzungssaale zu berufen, indem es so der Bürgerwehr am Leichtesten werden wird, den der hohen Versammlung gebührenden Schutz zu übernehmen und ein blutiges Zusammentreffen zu vermeiden.</p> <p>Das Bürgerwehr-Kommando:</p> <p> <hi rendition="#g">Rimpler.</hi> </p> <p>Berlin, den 10. November 1848.</p> <p>An den Präsidenten der Nationalversammlung.<lb/></p> <p> <hi rendition="#b">Vertreter des Volks.</hi> </p> <p>Die Arbeiter Berlin's sagen Euch Dank für die Pflichttreue, mit der Ihr die Anmaßungen treuloser Rathgeber der Krone zurückgewiesen habt!</p> <p>Die blutig errungenen Freiheiten des Volkes werden würdig durch Euch vertreten.</p> <p>Die Arbeiter Berlin's sind bereit und gerüstet Eurem Rufe Folge zu leisten, wenn man es wagen sollte, die Rechte des Volkes in seinen Vertretern zu verletzen; sie bieten Euch ihren Arm und ihr Herzblut gegen jeden Feind, der Hochverrath üben wollte an Euch und an den Freiheiten des Volkes!</p> <p>Berlin, den 9. November 1848.</p> <p>Das Berliner Bezirkscomite der deutschen Arbeiter-Verbrüderung. <hi rendition="#g">Bisky,</hi> Vorsitzender, <hi rendition="#g">Oschatz, Schulz, Büttner, Eichel.</hi> </p> <p>Das Kattundrucker-Gewerk. Das Klempner-Gewerk. Das Weber-Gewerk. Das Buchbinder-Gewerk. Die vereinigten Arbeiter </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0727/0001]
Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 141. Köln, Sonntag den 12. November. 1848. Zweite Ausgabe. Deutschland. * Köln, 11. November. Die europäische Revolution beschreibt einen Kreislauf. In Italien begann sie, in Paris nahm sie einen europäischen Charakter an, in Wien war der erste Widerschlag der Februarrevolution, in Berlin der Widerschlag der Wiener Revolution. In Italien, zu Neapel, führte die europäische Contre-Revolution ihren ersten Schlag, in Paris ‒ die Junitage ‒ nahm sie einen europäischen Charakter an, in Wien war der erste Widerschlag der Juni-Contre-Revolution, in Berlin vollendet sie sich und kompromittirt sie sich. Von Paris aus wird der gallische Hahn noch einmal Europa wach krähen.
Aber zu Berlin kompromittirt sich die Contre-Revolution. In Berlin kompromittirt sich alles, selbst die Contre-Revolution.
Zu Neapel das Lazzaronithum verbunden mit dem Königthum gegen die Bourgoisie.
Zu Paris der größte historische Kampf, der je stattgefunden. Die Bourgoisie, verbunden mit dem Lazzaronithum, gegen die Arbeiterklasse.
Zu Wien ein ganzer Bienenschwarm von Nationalitäten, der in der Contre-Repolution seine Emancipation vermuthet. Dazu geheime Tücke der Bourgeoisie gegen die Arbeiter und akademische Legion. Kampf in der Bürgerwehr selbst. Endlich ‒ Attaque von Seiten des Volkes, die der Attaque von Seiten des Hofes einen Vorwand giebt.
In Berlin nichts von alledem. Die Bourgeoisie und das Volk auf der einen Seite ‒ die Unteroffiziere auf der andern.
Wrangel und Brandenburg, zwei Menschen ohne Kopf, ohne Herz, ohne Tendenz, reiner Schnurrbart ‒ das ist der Gegensatz dieser quängelnden, klugthuenden, entschlußunfähigen National-Versammlung.
Willen! sei es auch der Wille eines Esels, eines Ochsen, eines Schnurrbarts ‒ Willen ist das einzige Requisit den willenlosen Quänglern von der Märzrevolution gegenüber. Und der preußische Hof, der keinen Willen hat, so wenig wie die National-Versammlung, sucht die zwei dümmsten Menschen in der Monarchie auf, und sagt diesen Löwen: Vertretet den Willen. Pfuel hatte noch einige Gran Gehirn. Aber vor der absoluten Dummheit schrecken die Raisonneurs der Märzerrungenschaften zurück.
„Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergeblich,“
ruft die betroffene National-Versammlung aus.
Und diese Wrangels, diese Brandenburgs, diese vernagelten Hirnschädel, die wollen können, weil sie keinen eigenen Willen haben, weil sie wollen, wie ihnen befohlen wird, die zu dumm sind, an Befehlen irre zu werden, die man ihnen mit bebender Stimme, mit zitternder Lippe giebt, auch sie kompromittiren sich, indem sie nicht zum Schädeleinstoßen kommen, das einzige Geschäft, dem diese Mauerbrecher gewachsen sind.
Wrangel bringt es nicht weiter, als zu gestehen, daß er nur eine Nationalversammlung kennt, die Ordre parirt! Brandenburg erhält Unterricht im parlamentarischen Anstande und, nachdem er mit seinem rohen, widerlichen Unteroffiziersdialekt die Kammer empört hat, läßt er den „Tyrann übertyrannisiren“ und parirt Ordre der Nationalversammlung, indem er demüthigst um das Wort bittet, das er so eben noch nehmen wollte.
„Wär' ich doch lieber eine Laus in Schaafswolle, Als solch' tapfre Dummheit!“
Die ruhige Haltung von Berlin ergötzt uns; an ihr scheitern die Ideale des preußischen Unteroffiziersthums.
Aber die Nationalversammlung? Warum spricht sie nicht die mise hors de loi aus, warum erklärt sie die Wrangels nicht für vogelfrei, warum tritt kein Deputirter mitten unter Wrangels Bajonette und erklärt ihn in die Acht und haranguirt die Soldateska?
Die Berliner Nationalversammlung blättere den Moniteur nach, den Moniteur von 1789 ‒ 1795.
Und was thun wir in diesen Augenblicken?
Wir verweigern die Steuern. Ein Wrangel, ein Brandenburg begreift, ‒ denn diese Wesen lernen arabisch von den Hyghlans ‒ daß sie einen Degen tragen und eine Uniform und Gehalt beziehen. Woher aber der Degen und die Uniform und das Gehalt, das begreifen sie nicht.
„Es giebt nur noch ein Mittel das Königthum zu besiegen, ‒ nämlich bis zur Epoche der Anti-Junirevolution zu Paris, die im Dezember stattfinden wird.
Das Königthum trotzt nicht nur dem Völker-, es trotzt dem Bürgerthum.
Besiegt es also auf bürgerliche Weise.
Und wie besiegt man das Königthum in bürgerlicher Weise?
Indem man es aushungert.
Und wie hungert man es aus?
Indem man die Steuern verweigert.
Bedenkt es wohl! Alle Prinzen von Preußen, alle Brandenburgs und Wrangels produziren kein ‒ Kommißbrod. Ihr, ihr produzirt selbst das Kommißbrod.
Berlin, 9. November. Die nachstehend verzeichneten Mitglieder der National-Versammlung haben sich durch feige Flucht der Abstimmung über die Beschlüsse der heutigen Sitzung entzogen. —
Weggelaufene Deputirte am 9. Novbr.Althaus, Bürgermeister. Arnold, Gutsbesitzer, Danzig. v. Auerswald, Minister, Frankfurt. Blockhagen, Erzpriester. Berghaus, Gen.-Prokurator. Brehmer, Oberlehrer. Brüninghaus, Gutsbesitzer. v. Brünneck, Ober-Burggraf. Bumbke, Curatus. Burckhardt, Ortsrichter. Blodan, Gutsbesitzer. v. Borries, Landrath. Clausen, Gymnasial-Lehrer. Dahmen. Dallman, Kolonist. v. Daniels, Geh. Ober-Revisions-Rath. Diesterweg, Justizrath. Diethold, Bürgermeister. v. Enkevort, Kreis-Deputirter. Feldhaus, Schullehrer. Fließbach, Bürgermeister. Funcke, Dr. med., Recklinghausen. Gellern, Justizrath. Gelshorn, Kaplan. Graeff, Appelations-Gerichtsrath, Düren. Groddeck, Justizrath. Gartz, Stadtgerichts-Direktor. Hanisch, Bauer. Harkort, Kaufmann. Haugh, Landgerichts-Rath. Herholz, Erzpriester. Herrmann, Kommis. Hesse, Geh. Finanz-Rath (Solingen). Hofer, Bauer. Hesse, Bürgermeister (Marburg). Jonas, Prediger (Potsdam). Kehl, Justiz-Kommissär. Keiser, Kolonist. Kette, Geh. Ober-Regierungs-Rath. Kochs, Landgerichts-Rath. Kruhl, Gymnasial-Direktor. Kühlwetter, Minister. Küpfer, Legations-Rath. Kunz, praktischer Arzt. Baron v. Kleist, Landrath. Knoblauch, Geh. Finanz-Rath. Lensing, Kanonikus. Lingnau, Gymnasial-Oberlehrer. Lohmann, Land- und Stadtgerichts-Rath. Mätzke, Geh. Ober-Regierungs-Rath. v. Meusebach, Regierungs-Assessor. Meyer, Kaufmann. Milde, Kaufmann. Mrozik, Pastor. Müllensiefen, Kaufmann. Müller, Ortsvorsteher (Solingen). Müller, Unter-Staats-Sekretär (Siegen). Neubarth, Ortsrichter. Neuenburg, Ober-Landes-Gerichts-Rath. Dr. Niemeyer, Direktor. Ostermann, Ober-Landes-Gerichts-Assessor. Pelzer, Friedensrichter. Pieper, Fleischermeister. Preuß, Dekan. Pleger, Oberschulz. Packenius, Ober-Prokurator. Radtke, Gerichtsmann. Rehfeid, Diakonus. Reese, Land- und Stadt-Gerichts-Rath. Rombey, Gutsbesitzer. Riedel, Geh. Archiv-Rath, Prof. Rintelen, Geh. Ober-Tribunals-Rath (Meschede). Rintelen, Ober-Landesgerichts-Rath (Paderborn). Ritz, Regierungs-Rath. v. Reichmeister, Landrath. Rottels, Dr. phil. Sarnes, Friedensrichter. Schadt, Justiz-Amtmann. Scheidt, Kaufmann. Schmidt, Amtmann (Beeskow). Spanken, Gerichts-Rath. Schmitz, Pastor. Schütze, Justiz-Kommissär. Schulz, Pastor (Marienburg). Semrau, Freischulze. Simons, Geh. Justiz-Rath. Stachelscheid, Amtmann. Sümmermann, Landwirth. Stiller, Kreistaxator. v. Schleicher, Gutsbesitzer. Tamnau, Justiz-Kommissär. Trip, Bürgermeister. Tüshaus, Oberlandes-Gerichts-Rath. Ulrich, Geh. Ober-Tribunals-Rath (Soest). Upmeyer, Oekonom. Wenger, Pastor. Westermann, Justiz-Rath. Windhorst, Justiz-Kommissär.
Berlin. Die Vorgänge in der Nacht vom 9. Auf den 10. November. Die Nationalversammlung soll mit militärischer Gewalt aufgelöst werden. Während der Nacht sind dem Präsidenten der Nationalversammlung folgende Schreiben zugegangen:
1. Schreiben des Grafen Brandenburg.
Ew. Hochwohlgeboren haben dem Staatsministerium in dem Schreiben vom heutigen Tage von dem Inhalte mehrerer Beschlüsse Mittheilung gemacht, welche die Nationalversammlung gefaßt haben soll, nachdem die Verlegung der Versammlung bereits erfolgt war. ‒ Ich halte mich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, daß dergleichen Beschlüsse nicht nur völlig ungesetzlich und deshalb nichtig sind, sondern daß auch die Abgeordneten, welche daran Theil genommen, sich der Bemaßung von Hoheitsrechten und eines Vergehens an der Verfassung schuldig gemacht haben.
Indem ich Ew. Hochwohlgeboren überlasse, den Inhalt dieses Schreibens zur Kenntniß der Abgeordneten zu bringen, welche die gesetzliche Schranke überschritten und dem Befehle Sr. Majestät des Königs den schuldigen Gehorsam verweigert haben, gebe ich Ihnen zu erwägen, daß Sie sowohl, wie die Abgeordneten, welche die Rechte der Krone so schwer verletzt haben, die volle Verantwortung trifft, wegen der aus diesem ungesetzlichen Schritt etwa entstehenden unglücklichen Folgen.
Berlin, den 9. November 1848.
Der Minister Präsident (gez.) Graf v. Brandenburg.
An den kön. Regierungsrath Herrn v. Unruh.
2. Abschrift einer Requisition des Polizeipräsidiums an das Bürgerwehr-Kommando.
Der Herr Minister des Innern hat in Erwägung:
daß ein Theil der zur Nationalversammlung berufenen Mitglieder, ungeachtet der auf Befehl Sr. Maj. des Königs erfolgten Vertagung, die Berathung fortgesetzt und dadurch die der Versammlung zustehenden Befugnisse überschritten und die Rechte der Krone verletzt,
mir die Weisung ertheilt, Ein Hochlöbl. Kommando zu ersuchen, die Fortsetzung dieser ungesetzlichen Berathungen zu verhindern. Es wird Einem Hochlöbl. Kommando bekannt sein, daß einige Mitglieder der Nationalversammlung über Nacht in dem bisherigen Sitzungssaal verbleiben, und daß die Berathungen morgen früh um 9 Uhr fortgesetzt werden sollen. Es kommt daher zunächst darauf an, allen nach dem Sitzungssaal zurückkehrenden Abgeordneten der Nationalversammlung den Zutritt zu diesem Lokal zu versagen und zu diesem Zweck alle Zugänge zu demselben abzusperren, dabei jedoch auf den ungehinderten Ausgang der innerhalb des Gebäudes befindlichen Abgeordneten Rücksicht zu nehmen.
Indem ich mich beehre, Ein Hochlöbl. Kommando zu ersuchen, diese Maßregel durch ein starkes Kommando Bürgerwehr in Ausführung zu bringen, bemerke ich ergebenst, daß ich beauftragt bin, einer gefälligen Antwort bis morgen früh um 6 Uhr entgegenzusehen. Für den Fall, daß eine solche in der gedachten Zeit nicht eingeht, soll angenommen werden, daß Ein Hochlöbl. Kommando nicht beabsichtige, dieser Reguisition Folge zu geben, vielmehr den königl. Behörden lediglich überlasse, die geeignet scheinenden Maßregeln selbst zu ergreifen.
Berlin, den 6. November 1848.
Das Polizei-Präsidium. v. Bardeleben.
An das Hochlöbl. Kommando der Bürgerwehr.
3. Antwort des Bürgerwehr-Kommando's auf diese Requisition.
Indem das unterzeichnete Kommando den Empfang von Ew. Hochwohlg. Schreiben vom gestrigen Tage hiermit bescheinigt, beehrt es sich in Uebereinstimmung mit den Bataillonskommandeuren der Berliner Bürgerwehr Folgendes zu erwiedern:
Nach §. 1. des Bürgerwehrgesetzes ist der wesentliche Beruf der Bürgerwehr, die verfassungsmäßige Freiheit und die gesetzliche Ordnung zu schützen. Wenn nun auch das Land zwar noch keine Verfassung hat, so ist doch die Nationalversammlung durch das Patent des Königs zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone, ausdrücklich nach Berlin berufen, und auch das Wahlgesetz vom 8. April d. J. ordnet das Zusammentreten der Nationalversammlung in der Hauptstadt an. Wenn nun diesen Gesetzen und den Beschlüssen der Nationalversammlung entgegen, die Krone nicht nur die Verlegung der Versammlung von Berlin nach Brandenburg, sondern auch deren Vertagung auf 17 Tage dekretirt, so muß die Bürgerwehr hierin eine Gefährdung der durch Gesetze und königl. Versprechen dem preußischen Volke gewährleisteten Rechte und Freiheiten erblicken, mithin die Aufgabe für sich erkennen, für diese Freiheit, nicht aber gegen dieselbe einzutreten. Dies letztere würde aber geschehen, wenn die Bürgerwehr der Majorität der Nationalversammlung in der Freiheit ihrer Versammlungen und ihrer Beschlußnahme sich gewaltsam entgegenstellen wollte.
Wenn schon aus diesem, völlig legalen und durchgreifenden Grunde das unterzeichnete Kommando nicht in dem Falle sich befinden kann, der Requisition Ew. Hochwohlg. Folge zu geben, so wird ihm dies noch überdies durch die Vorschrift des §. 65. des Bürgerwehrgesetzes ausdrücklich untersagt. Dieser §. verordnet nämlich ganz bestimmt,
daß die Bürgerwehr, sobald es der im §. 1. angegebene Zweck erheischt, auf Requisition des Gemeindevorstehers oder der von ihm delegirten Gemeindebeamten, sowie der demselben vorgesetzten Kreisbehörde in Dienstthätigkeit tritt.“
Der §. 128. desselben Gesetzes bestimmt ferner, daß bis zur Einführung der neuen Kreis- und Bezirksordnung die den Bezirks-oder Kreisvertretungen beigelegten Verrichtungen von den Regierungen und Landräthen wahrgenommen werden sollen. Das Kommando vermag nun einmal aus dem Bürgerwehrgesetze für den Minister des Innern kein Recht zu erfinden, die Requisition der Bürgerwehr durch eine königl. Behörde anzubefehlen; sondern es ist der Meinung, daß selbst im Falle eines solchen Befehls die Gemeindebehörde der Stadt Berlin nicht übergangen werden darf und endlich kann es Ew. Hochwohlg. als einem einzelnen königl. Polizeibeamten nicht die gleiche Befugniß zugestehen, wie sie durch das Gesetz den Regierungen, d. h. den Regierungskollegien bis zur Einführung der neuen Kreis- und Bezirksordnung beigelegt worden ist.
Das Kommando der Bürgerwehr bedauert hiernach, indem es sich allein auf den Boden des Gesetzes stellt, Ew. Hochwohlg. Requisition von gestern nicht entsprechen zu können, kann jedoch nicht umhin, zugleich entschiedene Verwahrung gegen jede gesetzwidrige Verwendung militärischer Kräfte zur Beschränkung der Versammlungs- und Berathungsfreiheit der Nationalversammlung oder gar gegen die Unverletzlichkeit der Personen der Volksvertreter hiermit einzulegen.
Berlin, den 10. November 1848.
Das Kommando der Bürgerwehr.
gez. Rimpler.
An den Königl. Polizei-Präsidenten Herrn v. Bardeleben.
Hochwohlgeboren.
4. Schreiben des Bürgerwehr-Kommando's an den Präsidenten.
Ew. Hochwohlgeboren überreicht das unterzeichnete Kommando Abschrift der so eben eingegangenen Requisition des Polizei-Präsidiums vom gestrigen Tage und stellt mit Rücksicht auf den Inhalt dieses Schreibens die ganz ergebenste Bitte:
Es wolle Ew. Hochwohlgeboren gefallen, wo möglich auf heute morgen um 5 Uhr die sämmtlichen Vertreter des Preußischen Volkes nach dem Sitzungssaale zu berufen, indem es so der Bürgerwehr am Leichtesten werden wird, den der hohen Versammlung gebührenden Schutz zu übernehmen und ein blutiges Zusammentreffen zu vermeiden.
Das Bürgerwehr-Kommando:
Rimpler.
Berlin, den 10. November 1848.
An den Präsidenten der Nationalversammlung.
Vertreter des Volks.
Die Arbeiter Berlin's sagen Euch Dank für die Pflichttreue, mit der Ihr die Anmaßungen treuloser Rathgeber der Krone zurückgewiesen habt!
Die blutig errungenen Freiheiten des Volkes werden würdig durch Euch vertreten.
Die Arbeiter Berlin's sind bereit und gerüstet Eurem Rufe Folge zu leisten, wenn man es wagen sollte, die Rechte des Volkes in seinen Vertretern zu verletzen; sie bieten Euch ihren Arm und ihr Herzblut gegen jeden Feind, der Hochverrath üben wollte an Euch und an den Freiheiten des Volkes!
Berlin, den 9. November 1848.
Das Berliner Bezirkscomite der deutschen Arbeiter-Verbrüderung. Bisky, Vorsitzender, Oschatz, Schulz, Büttner, Eichel.
Das Kattundrucker-Gewerk. Das Klempner-Gewerk. Das Weber-Gewerk. Das Buchbinder-Gewerk. Die vereinigten Arbeiter
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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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