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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 161. Köln, 6. Dezember 1848.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 161. Köln, Mittwoch den 6. Dezember. 1848.

Keine Steuern mehr!!!

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Prozesse der "N. Rh. Ztg." -- Schweizerische Zeugnisse über die Heldenthaten der österreichischen Armee in Wien.) Düsseldorf. (Beerdigung eines Schlachtopfers der Preußen.) Coblenz. (Neue Soldatenexzesse.) Trier. (Diskreditirung des preußischen Papiergelds.) Berlin. (Wrangel'sche Früchte. -- Kriminaluntersuchung wegen des 19. März -- Die Reformgenossenschaft. -- Fünf Thaler für jeden eingefangenen Demokraten. -- Versetzung demokratischer Beamten nach Posen. -- Die Majorität zu Brandenburg. -- Der Abgeordnete Lipski und der Staatsanwalt. -- Ein Protest des rheinischen Revisionshofes.) Breslau. (Bauernaufstand in Oberschlesien.) Brieg. (Ungesetzliches Verfahren gegen einen Landwehrmann.) Wien. (Aus einem Privatschreiben.) Kremsier. (Gemeinheit des Gemeinderaths und der übrigen Spießbürger.) Prag. (Das Programm des linken Centrums.) Leipzig. (Sage über Blum.) Roermond. (Abgeordnete für den Haag.)

Italien. Rom. Ministerwechsel zu Turin erwartet.

Schweiz. Rheinfelden. (Beleuchtung einiger Reichslügen in Betreff der Schweiz.) Bern. (Der Bundesrath und die auswärtigen Gesandten. Bundesrath in Tessin. Centralisation der Posten. Abbitte des deutschen Reichstruppenkommandanten.)

Französische Republik.

Paris. (Der "peuple souverain." Bankett. -- Die Präsidentenwahl. -- Der Papst und der Kaiser. Bewegung in der demokratischen Partei. -- Mieroslawski's Rede. (Schluß.) -- Vermischtes.

Großbritannien. London. (Neue Organisation des Chartistenbundes. -- Mordthat. -- Punch. -- Der "Economist" über den Handel in den "Vereinigten Staaten.")

Dänemark. Copenhagen. (Russische Erklärungen.)

Deutschland.
* Köln, 5. Dezember.

Vor einigen Tagen war der Redakteur en chef der "Neuen Rheinischen Zeitung", Karl Marx, von neuem vor das Instruktionsgericht vorgeladen. Vier Artikel haben die Centralgewalt bewogen, auf Verläumdung zu klagen: 1) Schnapphahnski, 2) ein Artikel aus Breslau über Lichnowsky, 3) ein Artikel, worin von einem "verfälschenden" Berichte eines gewissen "komischen Stedtmann," die Rede ist, 4) der Abdruck der im Eiser'schen Saal beschlossenen "Volksverrathserklärung" gegen die Frankfurter Majorität in Schleswig-Holstein'schen Sachen.

Die "Neue Rheinische Zeitung" erwartet nun sehnlichst fernere Verläumdungsklagen von Berlin, Petersburg, Wien, Brüssel und Neapel.

Am 20. Dezember wird der erste Prozeß der "Neuen Rheinischen Zeitung" contra Parquet und Gensd'armen verhandelt werden.

Wir haben bisher nicht vernommen, daß irgend ein rheinisches Parquet irgend einen Artikel des Code penal auf die groben, handgreiflichen Gesetzwidrigkeiten sämmtlicher rheinischer Behörden anwendbar gefunden hätten.

"Distinguendum [unleserliches Material]st"! "II faut distinguer" ist der Wahlspruch des tapferen rheinischen Parquets.

* Köln, 5. Dezember.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Düsseldorf, 4. Dez.

Gestern Nachmittag wurde die Leiche der bei den Unruhen am 29. Nov. umgekommenen 70jährigen Frau feierlich beerdigt. In dem unabsehbaren Zuge, welcher dem Leichenwagen folgte, befanden sich der Gemeinderath so wie fast sämmtliche Bürgerwehroffiziere. Die ernste Feier war stille und würdig und trotz der versammelten Menschenmasse nicht zu der geringsten Störung der Ruhe Anlaß.

(D. Z.)
Koblenz, 2. Dez.

Heute Abend waren wir wieder Augenzeuge des gepriesenen Heldenmuths. Am Schifferthor begannen beiläufig 20 Mann des 26. oder 27. Regiments, wir konnten dieses in der Dunkelheit nicht unterscheiden, mit dort stehenden Bürgern einen Wortwechsel. Kaum war dieser begonnen, so liefen von der Rheinbrücke wenigstens 30 andere Soldaten, ihre gezogenen Säbel schwingead, wie wilde Bestien herbei. Nur eine eben angekommene Patrouille der hiesigen Garnison verhütete Blutververgießen, indem sie die säbelschwingenden Helden mit gefälltem Bajonette auf die Rheinbrücke zurücktrieb. Wie wird das enden? Soll es vielleicht zu dem Belagerungszustande führen? Allerliebst! herrlich! dann ist auch die Möglichkeit da, die freie Presse zu unterdrücken, welche jetzt wenigstens noch solche Schandthaten der Verachtung und dem Abscheu des Publikuns denunziren darf.

(Rh.- u. M.-Z.)
Trier, 2. Dezbr.

Das preußische Papiergeld fängt an, sich zu diskreditiren, ein Ereigniß von den traurigsten Folgen bei der Höhe der cirkulirenden Summe. Eine Rimesse von circa 300,000 Gulden, die in unserer unmittelbaren Nähe, dem Luxemburger Lande -- also auch Deutschland -- in klingender Münze an das Gouvernement gezahlt werden sollte, und die der kluge Bezahler in preuß. Papier machte, hat eine bedeutende Aufregung in dem Lande hervorgerufen und wird wahrscheinlich vor die Luxemburger Kammer kommen, da man in dem preußischen Papier keine Garantieen erblickt.

(Tr. Z.)
* Berlin, 3. Dez.

Als Beweis des Umschwunges unserer Zustände möge folgendes dienen. Man erzählt hier als sicher, daß eine Kriminaluntersuchung gegen diejenigen, welche am 19. März d. J. das Haus des Majors Preuß, als einen Akt der Volksjustiz für den, demselben zugeschriebenen Verrath, demolirten, eingeleitet worden ist. -- Wir wollen alle Reflexionen über diesen Schritt der Reaktion unterlassen, müssen jedoch bemerken, daß unserer Ansicht nach Niemand über die Vorfälle des 18. und 19. März zur Untersuchung gezogen werden kann, da alle mit dieser Revolution in Verbindung stehenden Vergehen und Gesetzübertretungen durch die allgemeine Amnestie vom 20. März niedergeschlagen sind. Thatsache ist es, daß dieser Grundsatz von hiesigen Gerichten bei einem entgegengesetzten Fall, nämlich bei der Anklage eines Kriminalkommissarius, welcher am 18. März einen vom Militär gefangenen Barrikadenkämpfer kannibalenmäßig behandelte, geltend gemacht wurde.

Die hiesige Reform-Genossenschaft wird morgen Abend 6 Uhr im Englischen Hause eine Generalversammlung abhalten, zur Annahme eines Statuts behufs Erlangung von Corporationsrechten. Auch ist beantragt, den Gottesdienst am Sonnabend einzustellen und denselben nur noch am Sonntag Vormittag abzuhalten. Eine gänzliche Trennung von der alten jüdischen Gemeinde wird angebahnt.

Ein Soldat erzählt uns, daß sein Regiment vom Obersten den Befehl erhalten hat, jeden Demokraten, der irgend einen von ihnen durch Redensarten aufwiegeln wolle, sogleich festzunehmen und an den Obersten abzuliefern; wer einen solchen Demokraten abliefert, erhält "fünf Thaler" Belohnung vom Obersten. Der Erzähler fügte jedoch hinzu, daß diese Belohnung noch von Niemanden verdient worden sei.

Zwei Beamte im Handelsministerium sind vor einigen Tagen plötzlich nach Posen versetzt worden. Diese unfreiwillige Versetzung haben sie sich nur durch ihre demokratische Gesinnungen zugezogen. Als diese Beamten sich von ihrem Bureauchef beurlaubten, sagte ihnen dieser ungefähr folgendes: "Meine Herren, Sie sind nach Posen versetzt worden. Ich hoffe, daß Sie in Ihrer neuen Stellung andere Gesinnungen hegen werden, als die von ihnen bisher ausgesprochenen, welche sich für keinen Unterbeamten passen." -- Auf solche Weise sucht das Ministerium die demokratisch gesinnten Beamten zu bekehren und unschädlich zu machen.

Gestern fand, wie wir bereits gemeldet, eine Privatberathung sämmtlicher Oppositionsmitglieder der Nationalversammlung, mit Ausnahme von ungefähr vierzig Mitgliedern der äußersten Linken, in Brandenburg statt. Man kam dahin überein, in der nächsten Donnerstag stattfindenden Sitzung zu erscheinen und sich der, von der Rechten beabsichtigten neuen Präsidentenwahl nicht zu widersetzen, da man jedenfalls die Majorität für die Wahl Unruhs zum Präsidenten sich gesichert hat. Die Zahl dieser vereinigten Oppositionsmitglieder ist bereits auf 260 gestiegen. -- Von den Mitgliedern der äußersten Linken sind bereits viele nach ihrer Heimath gereist, um den Willen ihrer Wähler zu vernehmen. Die Hiergebliebenen, unter Leitung der Herren D'Ester, Waldeck und Jakoby werden keinesfalls nach Brandenburg gehen und nehmen auch an den Privatberathungen der andern Oppositionsmitglieder ferner keinen Theil.

Da die Mitglieder der ehemaligen Rechten, welche bisher die Majorität im Brandenburger Dom hatten, fürchten diese am nächsten Donnerstag zu verlieren, so sehen dieselben ihr Heil nur noch in einer Auflösung der Nat.-Vers., welche sie herbeizuführen suchen werden.

X Berlin, 3. Dez.

Bei dem Abgeordneten Hrn. Lipski fanden am 16. und 19. d. M. zwei Haussuchungen, angeblich nach verborgenen Waffen und Munition statt. Das Militär, welches zu diesem saubern Werke beordert war, erschien ohne Legitimation. Bei der einen Durchsuchung assistirte sogar ein Polizeisergeant, natürlich ebenfalls ohne irgend eine Vollmacht vorzuweisen. Wegen der ganzen schnöden Verletzung des Hausrechts und der Habeas-Corpus-Acte wurde Hr. Lipski beim Staatsanwalt klagbar und drang auf Untersuchung gegen die Schuldigen. Allein die Staats-Anwälte sind zwar schnell bei der Hand, wenn irgend ein Demokrat wegen einer freien Aeußerung denunzirt worden, handelt es sich aber um Bestrafung der klarsten Verbrechen, welche von oben herab gegen die Habeas-Corpus-Acte begangen werden, so erklären sie sich inkompetent. Hr. Lipski ist demnach mit seinem Antrag ebenfalls abgewiesen worden. Die Antwort des Staatsanwalts ist jedoch nicht blos wegen seiner Inkompetenz-Erklärung höchst charakteristisch für unsere dermaligen durch und durch "gewrangelten" Zustände, sondern sie enthält auch in ihrer weitern Ausführung die bitterste Ironie auf die so viel gerühmte preußische Justiz, sie ist ein Hohn auf alle jene offiziellen Versicherungen, daß die vom Volke errungenen Freiheiten in keiner Weise geschmälert werden sollen. Es ist jedem Bürger ein aufmerksames Lesen nachstehenden Aktenstückes anzuempfehlen.

"Auf Ew. Wohlgeboren Denunciation vom 21/27 d. M. wegen Verletzung des Hausrechts gegen diejenigen Personen, welche sich bei den am 16. und 19. d. M. stattgehabten Durchsuchungen Ihrer Wohnung betheiligt haben sollen, kann der Staats-Anwalt nicht eingehen, weil er dazu nicht competent ist. Nach Ew. Wohlgeboren eigenem Vortrage sind beide Visitationen von Militär-Personen geleitet und ausgeführt. Diese stehen aber unter der Militärgerichtsbarkeit, auf welche der Staats-Anwalt keine Einwirkung hat. Bei der ersteren Visitation soll sich zwar auch ein Polizei-Sergeant als Assistent eingefunden haben. Allein selbst wenn eine gesetzwidrige Haussuchung stattgefunden hätte, so wäre die Betheiligung dabei doch kein solches Amtsverbrechen, auf welches nach §. 333 Th. II. Tit. 20 A. L. R. und §. 4 des Gesetzes vom 29. März 1844 eine gerichtliche Untersuchung zulässig wäre, und nur auf solche findet auch der §. 9 des Gesetzes vom 24. September 1848 nach dem eigenen Wortlaute Anwendung. Es könnte vielmehr nach obigen Gesetzen gegen den Polizei-Beamten höchstens eine Disciplinar-Untersuchung stattfinden, wobei wieder der Staats-Anwalt nicht mitwirkt.

Könnte man aber auch den § 9 des Gesetzes vom 24. September c. so verstehen, daß gegen diejenigen Beamten, welche die Bestimmungen dieses Gesetzes verletzten, immer gerichtlich eingeschritten werden müßte, so käme es darauf an, zu prüfen, ob solche Verletzung hier stattgefunden hat. Für letztere Annahme liegt nichts vor. Es ist für die Dauer des Belagerungszustandes hierselbst in Gemäßheit des § 18, Thl. 2 des Militär-Strafgesetzbuches das Kriegsgericht verkündet, für alle Civilpersonen, welche den hiesigen Truppen durch eine verrätherische Handlung Gefahr oder Nachtheil bereiten. Zu solchen Handlungen, wenn auch nur in das Bereich des Versuchs gehörig, muß das absichtliche Zurückhalten von Waffen und Munition iu einer Stadt, welche sich im Belagerungszustande befindet, unter jetzigen Verhältnissen gerechnet werden. Das Kriegsgericht war also nach § 6 des Gesetzes vom 24. September c. zur Haussuchung nach solchen Waffen und Munition befugt, wenn es Grund hatte, bei Ihnen dergleichen zu vermuthen, und daß solcher Grund nicht vorhanden war, behaupten Sie selbst nicht.

Daß aber die bei Ihnen erschienenen Militär-Personen nicht in Gemäßheit des §. 24 und 25 Th. II. des Militär-Straf-Gesetzbuches von dem zuständigen Militär-Gerichts-Herrn abgesandt gewesen, dafür spricht nichts. Ebenso haben Sie nichts erbracht, wonach bei der Haussuchung selbst unge-

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 161. Köln, Mittwoch den 6. Dezember. 1848.

Keine Steuern mehr!!!

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Prozesse der „N. Rh. Ztg.“ — Schweizerische Zeugnisse über die Heldenthaten der österreichischen Armee in Wien.) Düsseldorf. (Beerdigung eines Schlachtopfers der Preußen.) Coblenz. (Neue Soldatenexzesse.) Trier. (Diskreditirung des preußischen Papiergelds.) Berlin. (Wrangel'sche Früchte. — Kriminaluntersuchung wegen des 19. März — Die Reformgenossenschaft. — Fünf Thaler für jeden eingefangenen Demokraten. — Versetzung demokratischer Beamten nach Posen. — Die Majorität zu Brandenburg. — Der Abgeordnete Lipski und der Staatsanwalt. — Ein Protest des rheinischen Revisionshofes.) Breslau. (Bauernaufstand in Oberschlesien.) Brieg. (Ungesetzliches Verfahren gegen einen Landwehrmann.) Wien. (Aus einem Privatschreiben.) Kremsier. (Gemeinheit des Gemeinderaths und der übrigen Spießbürger.) Prag. (Das Programm des linken Centrums.) Leipzig. (Sage über Blum.) Roermond. (Abgeordnete für den Haag.)

Italien. Rom. Ministerwechsel zu Turin erwartet.

Schweiz. Rheinfelden. (Beleuchtung einiger Reichslügen in Betreff der Schweiz.) Bern. (Der Bundesrath und die auswärtigen Gesandten. Bundesrath in Tessin. Centralisation der Posten. Abbitte des deutschen Reichstruppenkommandanten.)

Französische Republik.

Paris. (Der „peuple souverain.“ Bankett. — Die Präsidentenwahl. — Der Papst und der Kaiser. Bewegung in der demokratischen Partei. — Mieroslawski's Rede. (Schluß.) — Vermischtes.

Großbritannien. London. (Neue Organisation des Chartistenbundes. — Mordthat. — Punch. — Der „Economist“ über den Handel in den „Vereinigten Staaten.“)

Dänemark. Copenhagen. (Russische Erklärungen.)

Deutschland.
* Köln, 5. Dezember.

Vor einigen Tagen war der Redakteur en chef der „Neuen Rheinischen Zeitung“, Karl Marx, von neuem vor das Instruktionsgericht vorgeladen. Vier Artikel haben die Centralgewalt bewogen, auf Verläumdung zu klagen: 1) Schnapphahnski, 2) ein Artikel aus Breslau über Lichnowsky, 3) ein Artikel, worin von einem „verfälschenden“ Berichte eines gewissen „komischen Stedtmann,“ die Rede ist, 4) der Abdruck der im Eiser'schen Saal beschlossenen „Volksverrathserklärung“ gegen die Frankfurter Majorität in Schleswig-Holstein'schen Sachen.

Die „Neue Rheinische Zeitung“ erwartet nun sehnlichst fernere Verläumdungsklagen von Berlin, Petersburg, Wien, Brüssel und Neapel.

Am 20. Dezember wird der erste Prozeß der „Neuen Rheinischen Zeitung“ contra Parquet und Gensd'armen verhandelt werden.

Wir haben bisher nicht vernommen, daß irgend ein rheinisches Parquet irgend einen Artikel des Code pénal auf die groben, handgreiflichen Gesetzwidrigkeiten sämmtlicher rheinischer Behörden anwendbar gefunden hätten.

„Distinguendum [unleserliches Material]st“! „II faut distinguer“ ist der Wahlspruch des tapferen rheinischen Parquets.

* Köln, 5. Dezember.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Düsseldorf, 4. Dez.

Gestern Nachmittag wurde die Leiche der bei den Unruhen am 29. Nov. umgekommenen 70jährigen Frau feierlich beerdigt. In dem unabsehbaren Zuge, welcher dem Leichenwagen folgte, befanden sich der Gemeinderath so wie fast sämmtliche Bürgerwehroffiziere. Die ernste Feier war stille und würdig und trotz der versammelten Menschenmasse nicht zu der geringsten Störung der Ruhe Anlaß.

(D. Z.)
Koblenz, 2. Dez.

Heute Abend waren wir wieder Augenzeuge des gepriesenen Heldenmuths. Am Schifferthor begannen beiläufig 20 Mann des 26. oder 27. Regiments, wir konnten dieses in der Dunkelheit nicht unterscheiden, mit dort stehenden Bürgern einen Wortwechsel. Kaum war dieser begonnen, so liefen von der Rheinbrücke wenigstens 30 andere Soldaten, ihre gezogenen Säbel schwingead, wie wilde Bestien herbei. Nur eine eben angekommene Patrouille der hiesigen Garnison verhütete Blutververgießen, indem sie die säbelschwingenden Helden mit gefälltem Bajonette auf die Rheinbrücke zurücktrieb. Wie wird das enden? Soll es vielleicht zu dem Belagerungszustande führen? Allerliebst! herrlich! dann ist auch die Möglichkeit da, die freie Presse zu unterdrücken, welche jetzt wenigstens noch solche Schandthaten der Verachtung und dem Abscheu des Publikuns denunziren darf.

(Rh.- u. M.-Z.)
Trier, 2. Dezbr.

Das preußische Papiergeld fängt an, sich zu diskreditiren, ein Ereigniß von den traurigsten Folgen bei der Höhe der cirkulirenden Summe. Eine Rimesse von circa 300,000 Gulden, die in unserer unmittelbaren Nähe, dem Luxemburger Lande — also auch Deutschland — in klingender Münze an das Gouvernement gezahlt werden sollte, und die der kluge Bezahler in preuß. Papier machte, hat eine bedeutende Aufregung in dem Lande hervorgerufen und wird wahrscheinlich vor die Luxemburger Kammer kommen, da man in dem preußischen Papier keine Garantieen erblickt.

(Tr. Z.)
* Berlin, 3. Dez.

Als Beweis des Umschwunges unserer Zustände möge folgendes dienen. Man erzählt hier als sicher, daß eine Kriminaluntersuchung gegen diejenigen, welche am 19. März d. J. das Haus des Majors Preuß, als einen Akt der Volksjustiz für den, demselben zugeschriebenen Verrath, demolirten, eingeleitet worden ist. — Wir wollen alle Reflexionen über diesen Schritt der Reaktion unterlassen, müssen jedoch bemerken, daß unserer Ansicht nach Niemand über die Vorfälle des 18. und 19. März zur Untersuchung gezogen werden kann, da alle mit dieser Revolution in Verbindung stehenden Vergehen und Gesetzübertretungen durch die allgemeine Amnestie vom 20. März niedergeschlagen sind. Thatsache ist es, daß dieser Grundsatz von hiesigen Gerichten bei einem entgegengesetzten Fall, nämlich bei der Anklage eines Kriminalkommissarius, welcher am 18. März einen vom Militär gefangenen Barrikadenkämpfer kannibalenmäßig behandelte, geltend gemacht wurde.

Die hiesige Reform-Genossenschaft wird morgen Abend 6 Uhr im Englischen Hause eine Generalversammlung abhalten, zur Annahme eines Statuts behufs Erlangung von Corporationsrechten. Auch ist beantragt, den Gottesdienst am Sonnabend einzustellen und denselben nur noch am Sonntag Vormittag abzuhalten. Eine gänzliche Trennung von der alten jüdischen Gemeinde wird angebahnt.

Ein Soldat erzählt uns, daß sein Regiment vom Obersten den Befehl erhalten hat, jeden Demokraten, der irgend einen von ihnen durch Redensarten aufwiegeln wolle, sogleich festzunehmen und an den Obersten abzuliefern; wer einen solchen Demokraten abliefert, erhält „fünf Thaler“ Belohnung vom Obersten. Der Erzähler fügte jedoch hinzu, daß diese Belohnung noch von Niemanden verdient worden sei.

Zwei Beamte im Handelsministerium sind vor einigen Tagen plötzlich nach Posen versetzt worden. Diese unfreiwillige Versetzung haben sie sich nur durch ihre demokratische Gesinnungen zugezogen. Als diese Beamten sich von ihrem Bureauchef beurlaubten, sagte ihnen dieser ungefähr folgendes: „Meine Herren, Sie sind nach Posen versetzt worden. Ich hoffe, daß Sie in Ihrer neuen Stellung andere Gesinnungen hegen werden, als die von ihnen bisher ausgesprochenen, welche sich für keinen Unterbeamten passen.“ — Auf solche Weise sucht das Ministerium die demokratisch gesinnten Beamten zu bekehren und unschädlich zu machen.

Gestern fand, wie wir bereits gemeldet, eine Privatberathung sämmtlicher Oppositionsmitglieder der Nationalversammlung, mit Ausnahme von ungefähr vierzig Mitgliedern der äußersten Linken, in Brandenburg statt. Man kam dahin überein, in der nächsten Donnerstag stattfindenden Sitzung zu erscheinen und sich der, von der Rechten beabsichtigten neuen Präsidentenwahl nicht zu widersetzen, da man jedenfalls die Majorität für die Wahl Unruhs zum Präsidenten sich gesichert hat. Die Zahl dieser vereinigten Oppositionsmitglieder ist bereits auf 260 gestiegen. — Von den Mitgliedern der äußersten Linken sind bereits viele nach ihrer Heimath gereist, um den Willen ihrer Wähler zu vernehmen. Die Hiergebliebenen, unter Leitung der Herren D'Ester, Waldeck und Jakoby werden keinesfalls nach Brandenburg gehen und nehmen auch an den Privatberathungen der andern Oppositionsmitglieder ferner keinen Theil.

Da die Mitglieder der ehemaligen Rechten, welche bisher die Majorität im Brandenburger Dom hatten, fürchten diese am nächsten Donnerstag zu verlieren, so sehen dieselben ihr Heil nur noch in einer Auflösung der Nat.-Vers., welche sie herbeizuführen suchen werden.

X Berlin, 3. Dez.

Bei dem Abgeordneten Hrn. Lipski fanden am 16. und 19. d. M. zwei Haussuchungen, angeblich nach verborgenen Waffen und Munition statt. Das Militär, welches zu diesem saubern Werke beordert war, erschien ohne Legitimation. Bei der einen Durchsuchung assistirte sogar ein Polizeisergeant, natürlich ebenfalls ohne irgend eine Vollmacht vorzuweisen. Wegen der ganzen schnöden Verletzung des Hausrechts und der Habeas-Corpus-Acte wurde Hr. Lipski beim Staatsanwalt klagbar und drang auf Untersuchung gegen die Schuldigen. Allein die Staats-Anwälte sind zwar schnell bei der Hand, wenn irgend ein Demokrat wegen einer freien Aeußerung denunzirt worden, handelt es sich aber um Bestrafung der klarsten Verbrechen, welche von oben herab gegen die Habeas-Corpus-Acte begangen werden, so erklären sie sich inkompetent. Hr. Lipski ist demnach mit seinem Antrag ebenfalls abgewiesen worden. Die Antwort des Staatsanwalts ist jedoch nicht blos wegen seiner Inkompetenz-Erklärung höchst charakteristisch für unsere dermaligen durch und durch „gewrangelten“ Zustände, sondern sie enthält auch in ihrer weitern Ausführung die bitterste Ironie auf die so viel gerühmte preußische Justiz, sie ist ein Hohn auf alle jene offiziellen Versicherungen, daß die vom Volke errungenen Freiheiten in keiner Weise geschmälert werden sollen. Es ist jedem Bürger ein aufmerksames Lesen nachstehenden Aktenstückes anzuempfehlen.

„Auf Ew. Wohlgeboren Denunciation vom 21/27 d. M. wegen Verletzung des Hausrechts gegen diejenigen Personen, welche sich bei den am 16. und 19. d. M. stattgehabten Durchsuchungen Ihrer Wohnung betheiligt haben sollen, kann der Staats-Anwalt nicht eingehen, weil er dazu nicht competent ist. Nach Ew. Wohlgeboren eigenem Vortrage sind beide Visitationen von Militär-Personen geleitet und ausgeführt. Diese stehen aber unter der Militärgerichtsbarkeit, auf welche der Staats-Anwalt keine Einwirkung hat. Bei der ersteren Visitation soll sich zwar auch ein Polizei-Sergeant als Assistent eingefunden haben. Allein selbst wenn eine gesetzwidrige Haussuchung stattgefunden hätte, so wäre die Betheiligung dabei doch kein solches Amtsverbrechen, auf welches nach §. 333 Th. II. Tit. 20 A. L. R. und §. 4 des Gesetzes vom 29. März 1844 eine gerichtliche Untersuchung zulässig wäre, und nur auf solche findet auch der §. 9 des Gesetzes vom 24. September 1848 nach dem eigenen Wortlaute Anwendung. Es könnte vielmehr nach obigen Gesetzen gegen den Polizei-Beamten höchstens eine Disciplinar-Untersuchung stattfinden, wobei wieder der Staats-Anwalt nicht mitwirkt.

Könnte man aber auch den § 9 des Gesetzes vom 24. September c. so verstehen, daß gegen diejenigen Beamten, welche die Bestimmungen dieses Gesetzes verletzten, immer gerichtlich eingeschritten werden müßte, so käme es darauf an, zu prüfen, ob solche Verletzung hier stattgefunden hat. Für letztere Annahme liegt nichts vor. Es ist für die Dauer des Belagerungszustandes hierselbst in Gemäßheit des § 18, Thl. 2 des Militär-Strafgesetzbuches das Kriegsgericht verkündet, für alle Civilpersonen, welche den hiesigen Truppen durch eine verrätherische Handlung Gefahr oder Nachtheil bereiten. Zu solchen Handlungen, wenn auch nur in das Bereich des Versuchs gehörig, muß das absichtliche Zurückhalten von Waffen und Munition iu einer Stadt, welche sich im Belagerungszustande befindet, unter jetzigen Verhältnissen gerechnet werden. Das Kriegsgericht war also nach § 6 des Gesetzes vom 24. September c. zur Haussuchung nach solchen Waffen und Munition befugt, wenn es Grund hatte, bei Ihnen dergleichen zu vermuthen, und daß solcher Grund nicht vorhanden war, behaupten Sie selbst nicht.

Daß aber die bei Ihnen erschienenen Militär-Personen nicht in Gemäßheit des §. 24 und 25 Th. II. des Militär-Straf-Gesetzbuches von dem zuständigen Militär-Gerichts-Herrn abgesandt gewesen, dafür spricht nichts. Ebenso haben Sie nichts erbracht, wonach bei der Haussuchung selbst unge-

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          <p>Heute Abend waren wir wieder Augenzeuge des gepriesenen Heldenmuths. Am Schifferthor begannen beiläufig 20 Mann des 26. oder 27. Regiments, wir konnten dieses in der Dunkelheit nicht unterscheiden, mit dort stehenden Bürgern einen Wortwechsel. Kaum war dieser begonnen, so liefen von der Rheinbrücke wenigstens 30 andere Soldaten, ihre gezogenen Säbel schwingead, wie wilde Bestien herbei. Nur eine eben angekommene Patrouille der hiesigen Garnison verhütete Blutververgießen, indem sie die säbelschwingenden Helden mit gefälltem Bajonette auf die Rheinbrücke zurücktrieb. Wie wird das enden? <hi rendition="#g">Soll</hi> es vielleicht zu dem Belagerungszustande führen? Allerliebst! herrlich! dann ist auch die Möglichkeit da, die freie Presse zu unterdrücken, welche jetzt wenigstens noch solche Schandthaten der Verachtung und dem Abscheu des Publikuns denunziren darf.</p>
          <bibl>(Rh.- u. M.-Z.)</bibl>
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          <head>Trier, 2. Dezbr.</head>
          <p><hi rendition="#g">Das preußische Papiergeld fängt an, sich zu diskreditiren,</hi> ein Ereigniß von den traurigsten Folgen bei der Höhe der cirkulirenden Summe. Eine Rimesse von circa 300,000 Gulden, die in unserer unmittelbaren Nähe, dem Luxemburger Lande &#x2014; also auch Deutschland &#x2014; in klingender Münze an das Gouvernement gezahlt werden sollte, und die der kluge Bezahler in preuß. Papier machte, hat eine bedeutende Aufregung in dem Lande hervorgerufen und wird wahrscheinlich vor die Luxemburger Kammer kommen, da man in dem preußischen Papier keine Garantieen erblickt.</p>
          <bibl>(Tr. Z.)</bibl>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 3. Dez.</head>
          <p>Als Beweis des Umschwunges unserer Zustände möge folgendes dienen. Man erzählt hier als sicher, daß eine Kriminaluntersuchung gegen diejenigen, welche am 19. März d. J. das Haus des Majors <hi rendition="#g">Preuß,</hi> als einen Akt der Volksjustiz für den, demselben zugeschriebenen Verrath, demolirten, eingeleitet worden ist. &#x2014; Wir wollen alle Reflexionen über diesen Schritt der Reaktion unterlassen, müssen jedoch bemerken, daß unserer Ansicht nach Niemand über die Vorfälle des 18. und 19. März zur Untersuchung gezogen werden kann, da alle mit dieser Revolution in Verbindung stehenden Vergehen und Gesetzübertretungen durch die allgemeine Amnestie vom 20. März niedergeschlagen sind. Thatsache ist es, daß dieser Grundsatz von hiesigen Gerichten bei einem entgegengesetzten Fall, nämlich bei der Anklage eines Kriminalkommissarius, welcher am 18. März einen vom Militär gefangenen Barrikadenkämpfer kannibalenmäßig behandelte, geltend gemacht wurde.</p>
          <p>Die hiesige <hi rendition="#g">Reform-Genossenschaft</hi> wird morgen Abend 6 Uhr im Englischen Hause eine Generalversammlung abhalten, zur Annahme eines Statuts behufs Erlangung von Corporationsrechten. Auch ist beantragt, den Gottesdienst am Sonnabend einzustellen und denselben nur noch am Sonntag Vormittag abzuhalten. Eine gänzliche Trennung von der alten jüdischen Gemeinde wird angebahnt.</p>
          <p>Ein Soldat erzählt uns, daß sein Regiment vom Obersten den Befehl erhalten hat, jeden Demokraten, der irgend einen von ihnen durch Redensarten aufwiegeln wolle, sogleich festzunehmen und an den Obersten abzuliefern; wer einen solchen Demokraten abliefert, erhält &#x201E;<hi rendition="#g">fünf Thaler</hi>&#x201C; Belohnung vom Obersten. Der Erzähler fügte jedoch hinzu, daß diese Belohnung noch von Niemanden verdient worden sei.</p>
          <p>Zwei Beamte im Handelsministerium sind vor einigen Tagen plötzlich nach Posen versetzt worden. Diese unfreiwillige Versetzung haben sie sich nur durch ihre demokratische Gesinnungen zugezogen. Als diese Beamten sich von ihrem Bureauchef beurlaubten, sagte ihnen dieser ungefähr folgendes: &#x201E;Meine Herren, Sie sind nach Posen versetzt worden. Ich hoffe, daß Sie in Ihrer neuen Stellung andere Gesinnungen hegen werden, als die von ihnen bisher ausgesprochenen, welche sich für keinen Unterbeamten passen.&#x201C; &#x2014; Auf solche Weise sucht das Ministerium die demokratisch gesinnten Beamten zu bekehren und unschädlich zu machen.</p>
          <p>Gestern fand, wie wir bereits gemeldet, eine Privatberathung sämmtlicher Oppositionsmitglieder der Nationalversammlung, mit Ausnahme von ungefähr vierzig Mitgliedern der äußersten Linken, in <hi rendition="#g">Brandenburg</hi> statt. Man kam dahin überein, in der nächsten Donnerstag stattfindenden Sitzung zu erscheinen und sich der, von der Rechten beabsichtigten neuen Präsidentenwahl nicht zu widersetzen, da man jedenfalls die Majorität für die Wahl <hi rendition="#g">Unruhs</hi> zum Präsidenten sich gesichert hat. Die Zahl dieser vereinigten Oppositionsmitglieder ist bereits auf 260 gestiegen. &#x2014; Von den Mitgliedern der äußersten Linken sind bereits viele nach ihrer Heimath gereist, um den Willen ihrer Wähler zu vernehmen. Die Hiergebliebenen, unter Leitung der Herren D'Ester, Waldeck und Jakoby werden keinesfalls nach Brandenburg gehen und nehmen auch an den Privatberathungen der andern Oppositionsmitglieder ferner keinen Theil.</p>
          <p>Da die Mitglieder der ehemaligen Rechten, welche bisher die Majorität im Brandenburger Dom hatten, fürchten diese am nächsten Donnerstag zu verlieren, so sehen dieselben ihr Heil nur noch in einer Auflösung der Nat.-Vers., welche sie herbeizuführen suchen werden.</p>
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          <head><bibl><author>X</author></bibl> Berlin, 3. Dez.</head>
          <p>Bei dem Abgeordneten Hrn. Lipski fanden am 16. und 19. d. M. zwei Haussuchungen, angeblich nach verborgenen Waffen und Munition statt. Das Militär, welches zu diesem saubern Werke beordert war, erschien ohne Legitimation. Bei der einen Durchsuchung assistirte sogar ein Polizeisergeant, natürlich ebenfalls ohne irgend eine Vollmacht vorzuweisen. Wegen der ganzen schnöden Verletzung des Hausrechts und der Habeas-Corpus-Acte wurde Hr. Lipski beim Staatsanwalt klagbar und drang auf Untersuchung gegen die Schuldigen. Allein die Staats-Anwälte sind zwar schnell bei der Hand, wenn irgend ein Demokrat wegen einer freien Aeußerung denunzirt worden, handelt es sich aber um Bestrafung der klarsten Verbrechen, welche von oben herab gegen die Habeas-Corpus-Acte begangen werden, so erklären sie sich inkompetent. Hr. Lipski ist demnach mit seinem Antrag ebenfalls abgewiesen worden. Die Antwort des Staatsanwalts ist jedoch nicht blos wegen seiner Inkompetenz-Erklärung höchst charakteristisch für unsere dermaligen durch und durch &#x201E;gewrangelten&#x201C; Zustände, sondern sie enthält auch in ihrer weitern Ausführung die bitterste Ironie auf die so viel gerühmte preußische Justiz, sie ist ein Hohn auf alle jene offiziellen Versicherungen, daß die vom Volke errungenen Freiheiten in keiner Weise geschmälert werden sollen. Es ist jedem Bürger ein aufmerksames Lesen nachstehenden Aktenstückes anzuempfehlen.</p>
          <p>&#x201E;Auf Ew. Wohlgeboren Denunciation vom 21/27 d. M. wegen Verletzung des Hausrechts gegen diejenigen Personen, welche sich bei den am 16. und 19. d. M. stattgehabten Durchsuchungen Ihrer Wohnung betheiligt haben sollen, kann der Staats-Anwalt nicht eingehen, weil er dazu nicht competent ist. Nach Ew. Wohlgeboren eigenem Vortrage sind beide Visitationen von Militär-Personen geleitet und ausgeführt. Diese stehen aber unter der Militärgerichtsbarkeit, auf welche der Staats-Anwalt keine Einwirkung hat. Bei der ersteren Visitation soll sich zwar auch ein Polizei-Sergeant als Assistent eingefunden haben. Allein selbst wenn eine gesetzwidrige Haussuchung stattgefunden hätte, so wäre die Betheiligung dabei doch kein solches Amtsverbrechen, auf welches nach §. 333 Th. II. Tit. 20 A. L. R. und §. 4 des Gesetzes vom 29. März 1844 eine gerichtliche Untersuchung zulässig wäre, und nur auf solche findet auch der §. 9 des Gesetzes vom 24. September 1848 nach dem eigenen Wortlaute Anwendung. Es könnte vielmehr nach obigen Gesetzen gegen den Polizei-Beamten höchstens eine Disciplinar-Untersuchung stattfinden, wobei wieder der Staats-Anwalt nicht mitwirkt.</p>
          <p>Könnte man aber auch den § 9 des Gesetzes vom 24. September c. so verstehen, daß gegen diejenigen Beamten, welche die Bestimmungen dieses Gesetzes verletzten, immer gerichtlich eingeschritten werden müßte, so käme es darauf an, zu prüfen, ob solche Verletzung hier stattgefunden hat. Für letztere Annahme liegt nichts vor. Es ist für die Dauer des Belagerungszustandes hierselbst in Gemäßheit des § 18, Thl. 2 des Militär-Strafgesetzbuches das Kriegsgericht verkündet, für alle Civilpersonen, welche den hiesigen Truppen durch eine verrätherische Handlung Gefahr oder Nachtheil bereiten. Zu solchen Handlungen, wenn auch nur in das Bereich des Versuchs gehörig, muß das absichtliche Zurückhalten von Waffen und Munition iu einer Stadt, welche sich im Belagerungszustande befindet, unter jetzigen Verhältnissen gerechnet werden. Das Kriegsgericht war also nach § 6 des Gesetzes vom 24. September c. zur Haussuchung nach solchen Waffen und Munition befugt, wenn es Grund hatte, bei Ihnen dergleichen zu vermuthen, und daß solcher Grund nicht vorhanden war, behaupten Sie selbst nicht.</p>
          <p>Daß aber die bei Ihnen erschienenen Militär-Personen nicht in Gemäßheit des §. 24 und 25 Th. II. des Militär-Straf-Gesetzbuches von dem zuständigen Militär-Gerichts-Herrn abgesandt gewesen, dafür spricht nichts. Ebenso haben Sie nichts erbracht, wonach bei der Haussuchung selbst unge-
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[0857/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 161. Köln, Mittwoch den 6. Dezember. 1848. Keine Steuern mehr!!! Uebersicht. Deutschland. Köln. (Prozesse der „N. Rh. Ztg.“ — Schweizerische Zeugnisse über die Heldenthaten der österreichischen Armee in Wien.) Düsseldorf. (Beerdigung eines Schlachtopfers der Preußen.) Coblenz. (Neue Soldatenexzesse.) Trier. (Diskreditirung des preußischen Papiergelds.) Berlin. (Wrangel'sche Früchte. — Kriminaluntersuchung wegen des 19. März — Die Reformgenossenschaft. — Fünf Thaler für jeden eingefangenen Demokraten. — Versetzung demokratischer Beamten nach Posen. — Die Majorität zu Brandenburg. — Der Abgeordnete Lipski und der Staatsanwalt. — Ein Protest des rheinischen Revisionshofes.) Breslau. (Bauernaufstand in Oberschlesien.) Brieg. (Ungesetzliches Verfahren gegen einen Landwehrmann.) Wien. (Aus einem Privatschreiben.) Kremsier. (Gemeinheit des Gemeinderaths und der übrigen Spießbürger.) Prag. (Das Programm des linken Centrums.) Leipzig. (Sage über Blum.) Roermond. (Abgeordnete für den Haag.) Italien. Rom. Ministerwechsel zu Turin erwartet. Schweiz. Rheinfelden. (Beleuchtung einiger Reichslügen in Betreff der Schweiz.) Bern. (Der Bundesrath und die auswärtigen Gesandten. Bundesrath in Tessin. Centralisation der Posten. Abbitte des deutschen Reichstruppenkommandanten.) Französische Republik. Paris. (Der „peuple souverain.“ Bankett. — Die Präsidentenwahl. — Der Papst und der Kaiser. Bewegung in der demokratischen Partei. — Mieroslawski's Rede. (Schluß.) — Vermischtes. Großbritannien. London. (Neue Organisation des Chartistenbundes. — Mordthat. — Punch. — Der „Economist“ über den Handel in den „Vereinigten Staaten.“) Dänemark. Copenhagen. (Russische Erklärungen.) Deutschland. * Köln, 5. Dezember. Vor einigen Tagen war der Redakteur en chef der „Neuen Rheinischen Zeitung“, Karl Marx, von neuem vor das Instruktionsgericht vorgeladen. Vier Artikel haben die Centralgewalt bewogen, auf Verläumdung zu klagen: 1) Schnapphahnski, 2) ein Artikel aus Breslau über Lichnowsky, 3) ein Artikel, worin von einem „verfälschenden“ Berichte eines gewissen „komischen Stedtmann,“ die Rede ist, 4) der Abdruck der im Eiser'schen Saal beschlossenen „Volksverrathserklärung“ gegen die Frankfurter Majorität in Schleswig-Holstein'schen Sachen. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erwartet nun sehnlichst fernere Verläumdungsklagen von Berlin, Petersburg, Wien, Brüssel und Neapel. Am 20. Dezember wird der erste Prozeß der „Neuen Rheinischen Zeitung“ contra Parquet und Gensd'armen verhandelt werden. Wir haben bisher nicht vernommen, daß irgend ein rheinisches Parquet irgend einen Artikel des Code pénal auf die groben, handgreiflichen Gesetzwidrigkeiten sämmtlicher rheinischer Behörden anwendbar gefunden hätten. „Distinguendum _ st“! „II faut distinguer“ ist der Wahlspruch des tapferen rheinischen Parquets. * Köln, 5. Dezember. _ Düsseldorf, 4. Dez. Gestern Nachmittag wurde die Leiche der bei den Unruhen am 29. Nov. umgekommenen 70jährigen Frau feierlich beerdigt. In dem unabsehbaren Zuge, welcher dem Leichenwagen folgte, befanden sich der Gemeinderath so wie fast sämmtliche Bürgerwehroffiziere. Die ernste Feier war stille und würdig und trotz der versammelten Menschenmasse nicht zu der geringsten Störung der Ruhe Anlaß. (D. Z.) Koblenz, 2. Dez. Heute Abend waren wir wieder Augenzeuge des gepriesenen Heldenmuths. Am Schifferthor begannen beiläufig 20 Mann des 26. oder 27. Regiments, wir konnten dieses in der Dunkelheit nicht unterscheiden, mit dort stehenden Bürgern einen Wortwechsel. Kaum war dieser begonnen, so liefen von der Rheinbrücke wenigstens 30 andere Soldaten, ihre gezogenen Säbel schwingead, wie wilde Bestien herbei. Nur eine eben angekommene Patrouille der hiesigen Garnison verhütete Blutververgießen, indem sie die säbelschwingenden Helden mit gefälltem Bajonette auf die Rheinbrücke zurücktrieb. Wie wird das enden? Soll es vielleicht zu dem Belagerungszustande führen? Allerliebst! herrlich! dann ist auch die Möglichkeit da, die freie Presse zu unterdrücken, welche jetzt wenigstens noch solche Schandthaten der Verachtung und dem Abscheu des Publikuns denunziren darf. (Rh.- u. M.-Z.) Trier, 2. Dezbr. Das preußische Papiergeld fängt an, sich zu diskreditiren, ein Ereigniß von den traurigsten Folgen bei der Höhe der cirkulirenden Summe. Eine Rimesse von circa 300,000 Gulden, die in unserer unmittelbaren Nähe, dem Luxemburger Lande — also auch Deutschland — in klingender Münze an das Gouvernement gezahlt werden sollte, und die der kluge Bezahler in preuß. Papier machte, hat eine bedeutende Aufregung in dem Lande hervorgerufen und wird wahrscheinlich vor die Luxemburger Kammer kommen, da man in dem preußischen Papier keine Garantieen erblickt. (Tr. Z.) * Berlin, 3. Dez. Als Beweis des Umschwunges unserer Zustände möge folgendes dienen. Man erzählt hier als sicher, daß eine Kriminaluntersuchung gegen diejenigen, welche am 19. März d. J. das Haus des Majors Preuß, als einen Akt der Volksjustiz für den, demselben zugeschriebenen Verrath, demolirten, eingeleitet worden ist. — Wir wollen alle Reflexionen über diesen Schritt der Reaktion unterlassen, müssen jedoch bemerken, daß unserer Ansicht nach Niemand über die Vorfälle des 18. und 19. März zur Untersuchung gezogen werden kann, da alle mit dieser Revolution in Verbindung stehenden Vergehen und Gesetzübertretungen durch die allgemeine Amnestie vom 20. März niedergeschlagen sind. Thatsache ist es, daß dieser Grundsatz von hiesigen Gerichten bei einem entgegengesetzten Fall, nämlich bei der Anklage eines Kriminalkommissarius, welcher am 18. März einen vom Militär gefangenen Barrikadenkämpfer kannibalenmäßig behandelte, geltend gemacht wurde. Die hiesige Reform-Genossenschaft wird morgen Abend 6 Uhr im Englischen Hause eine Generalversammlung abhalten, zur Annahme eines Statuts behufs Erlangung von Corporationsrechten. Auch ist beantragt, den Gottesdienst am Sonnabend einzustellen und denselben nur noch am Sonntag Vormittag abzuhalten. Eine gänzliche Trennung von der alten jüdischen Gemeinde wird angebahnt. Ein Soldat erzählt uns, daß sein Regiment vom Obersten den Befehl erhalten hat, jeden Demokraten, der irgend einen von ihnen durch Redensarten aufwiegeln wolle, sogleich festzunehmen und an den Obersten abzuliefern; wer einen solchen Demokraten abliefert, erhält „fünf Thaler“ Belohnung vom Obersten. Der Erzähler fügte jedoch hinzu, daß diese Belohnung noch von Niemanden verdient worden sei. Zwei Beamte im Handelsministerium sind vor einigen Tagen plötzlich nach Posen versetzt worden. Diese unfreiwillige Versetzung haben sie sich nur durch ihre demokratische Gesinnungen zugezogen. Als diese Beamten sich von ihrem Bureauchef beurlaubten, sagte ihnen dieser ungefähr folgendes: „Meine Herren, Sie sind nach Posen versetzt worden. Ich hoffe, daß Sie in Ihrer neuen Stellung andere Gesinnungen hegen werden, als die von ihnen bisher ausgesprochenen, welche sich für keinen Unterbeamten passen.“ — Auf solche Weise sucht das Ministerium die demokratisch gesinnten Beamten zu bekehren und unschädlich zu machen. Gestern fand, wie wir bereits gemeldet, eine Privatberathung sämmtlicher Oppositionsmitglieder der Nationalversammlung, mit Ausnahme von ungefähr vierzig Mitgliedern der äußersten Linken, in Brandenburg statt. Man kam dahin überein, in der nächsten Donnerstag stattfindenden Sitzung zu erscheinen und sich der, von der Rechten beabsichtigten neuen Präsidentenwahl nicht zu widersetzen, da man jedenfalls die Majorität für die Wahl Unruhs zum Präsidenten sich gesichert hat. Die Zahl dieser vereinigten Oppositionsmitglieder ist bereits auf 260 gestiegen. — Von den Mitgliedern der äußersten Linken sind bereits viele nach ihrer Heimath gereist, um den Willen ihrer Wähler zu vernehmen. Die Hiergebliebenen, unter Leitung der Herren D'Ester, Waldeck und Jakoby werden keinesfalls nach Brandenburg gehen und nehmen auch an den Privatberathungen der andern Oppositionsmitglieder ferner keinen Theil. Da die Mitglieder der ehemaligen Rechten, welche bisher die Majorität im Brandenburger Dom hatten, fürchten diese am nächsten Donnerstag zu verlieren, so sehen dieselben ihr Heil nur noch in einer Auflösung der Nat.-Vers., welche sie herbeizuführen suchen werden. X Berlin, 3. Dez. Bei dem Abgeordneten Hrn. Lipski fanden am 16. und 19. d. M. zwei Haussuchungen, angeblich nach verborgenen Waffen und Munition statt. Das Militär, welches zu diesem saubern Werke beordert war, erschien ohne Legitimation. Bei der einen Durchsuchung assistirte sogar ein Polizeisergeant, natürlich ebenfalls ohne irgend eine Vollmacht vorzuweisen. Wegen der ganzen schnöden Verletzung des Hausrechts und der Habeas-Corpus-Acte wurde Hr. Lipski beim Staatsanwalt klagbar und drang auf Untersuchung gegen die Schuldigen. Allein die Staats-Anwälte sind zwar schnell bei der Hand, wenn irgend ein Demokrat wegen einer freien Aeußerung denunzirt worden, handelt es sich aber um Bestrafung der klarsten Verbrechen, welche von oben herab gegen die Habeas-Corpus-Acte begangen werden, so erklären sie sich inkompetent. Hr. Lipski ist demnach mit seinem Antrag ebenfalls abgewiesen worden. Die Antwort des Staatsanwalts ist jedoch nicht blos wegen seiner Inkompetenz-Erklärung höchst charakteristisch für unsere dermaligen durch und durch „gewrangelten“ Zustände, sondern sie enthält auch in ihrer weitern Ausführung die bitterste Ironie auf die so viel gerühmte preußische Justiz, sie ist ein Hohn auf alle jene offiziellen Versicherungen, daß die vom Volke errungenen Freiheiten in keiner Weise geschmälert werden sollen. Es ist jedem Bürger ein aufmerksames Lesen nachstehenden Aktenstückes anzuempfehlen. „Auf Ew. Wohlgeboren Denunciation vom 21/27 d. M. wegen Verletzung des Hausrechts gegen diejenigen Personen, welche sich bei den am 16. und 19. d. M. stattgehabten Durchsuchungen Ihrer Wohnung betheiligt haben sollen, kann der Staats-Anwalt nicht eingehen, weil er dazu nicht competent ist. Nach Ew. Wohlgeboren eigenem Vortrage sind beide Visitationen von Militär-Personen geleitet und ausgeführt. Diese stehen aber unter der Militärgerichtsbarkeit, auf welche der Staats-Anwalt keine Einwirkung hat. Bei der ersteren Visitation soll sich zwar auch ein Polizei-Sergeant als Assistent eingefunden haben. Allein selbst wenn eine gesetzwidrige Haussuchung stattgefunden hätte, so wäre die Betheiligung dabei doch kein solches Amtsverbrechen, auf welches nach §. 333 Th. II. Tit. 20 A. L. R. und §. 4 des Gesetzes vom 29. März 1844 eine gerichtliche Untersuchung zulässig wäre, und nur auf solche findet auch der §. 9 des Gesetzes vom 24. September 1848 nach dem eigenen Wortlaute Anwendung. Es könnte vielmehr nach obigen Gesetzen gegen den Polizei-Beamten höchstens eine Disciplinar-Untersuchung stattfinden, wobei wieder der Staats-Anwalt nicht mitwirkt. Könnte man aber auch den § 9 des Gesetzes vom 24. September c. so verstehen, daß gegen diejenigen Beamten, welche die Bestimmungen dieses Gesetzes verletzten, immer gerichtlich eingeschritten werden müßte, so käme es darauf an, zu prüfen, ob solche Verletzung hier stattgefunden hat. Für letztere Annahme liegt nichts vor. Es ist für die Dauer des Belagerungszustandes hierselbst in Gemäßheit des § 18, Thl. 2 des Militär-Strafgesetzbuches das Kriegsgericht verkündet, für alle Civilpersonen, welche den hiesigen Truppen durch eine verrätherische Handlung Gefahr oder Nachtheil bereiten. Zu solchen Handlungen, wenn auch nur in das Bereich des Versuchs gehörig, muß das absichtliche Zurückhalten von Waffen und Munition iu einer Stadt, welche sich im Belagerungszustande befindet, unter jetzigen Verhältnissen gerechnet werden. Das Kriegsgericht war also nach § 6 des Gesetzes vom 24. September c. zur Haussuchung nach solchen Waffen und Munition befugt, wenn es Grund hatte, bei Ihnen dergleichen zu vermuthen, und daß solcher Grund nicht vorhanden war, behaupten Sie selbst nicht. Daß aber die bei Ihnen erschienenen Militär-Personen nicht in Gemäßheit des §. 24 und 25 Th. II. des Militär-Straf-Gesetzbuches von dem zuständigen Militär-Gerichts-Herrn abgesandt gewesen, dafür spricht nichts. Ebenso haben Sie nichts erbracht, wonach bei der Haussuchung selbst unge-

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 161. Köln, 6. Dezember 1848, S. 0857. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz161_1848/1>, abgerufen am 28.03.2024.