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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 190. Köln, 9. Januar 1849.

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* Köln, 6. Jan.

Der "Pr. St.-A." bringt zwei Verordnungen. Die Eine betrifft die "Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit, des eximirten Gerichtsstandes, Organisation der Gerichtsbehörden" und hierauf bezügliche "allgemeine Bestimmungen". Die Andre handelt: "über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen in Untersuchungssachen."

Beide Verordnungen sollen mit dem 1. April c. in Kraft treten. Der Raum unseres Blattes erlaubt uns nicht, diese weitschichtigen Dokumente abzudrucken. Auf den Inhalt der Verordnungen werden wir zurückkommen.

X Münster, 5. Jan.

Die knarrende Maschine der Justiz scheint in Bewegung zu kommen. Das Zuchthaus in Münster ist keine Bärengrube, wo nur Fußstapfen hinein führen. Heute ist auch der Lieut. a. D. Stricker entlassen worden, der gefährliche Mann des, nach der Kölnischen, so gefährlichen Sicherheits-Ausschusses!

Ihr Blatt hat sich um die Gefangenen verdient gemacht. Freilich haben die Bourgeois-Zeitungen, welche für die neue Auflage des Absolutismus schwärmen, kein Gefühl für die Männer der Ueberzeugung. Selbst Herr Brüggemann aus Hopsten, der für Hambacher Radomontaden in dem hiesigen Zuchthause gesessen und damals sehr über Ungerechtigkeit und Willkür jammerte, brachte nur Nachrichten aus den gemeinsten Lugenblättern und ermannte sich endlich, in Erinnerung früherer Freundschaften, höchstens bis zu ekler Anrufung der Amnestie, die hier Niemand verlangt! --

Die Gefangenen in Münster würden sich wahrscheinlich schämen, wenn ihnen die "Kölnische" Beistand leisten wollte! Trügen nicht alle Zeichen, so wird das Blatt sich bald wenden, obwohl die Gefangenen auf ihr schon vor 14 Tagen eingereichtes Perhorrenscenz-Gesuch des O-.L.-Gerichts noch nicht einmal beschieden sind, während H. Temme in 4 Tagen Antwort erhielt.

Die höchste Entrüstung hat es erregt, daß H. Tushaus, der Mann der Partei, persönlich gekränkt durch die Kongreßverhandlungen über die weggelaufenen Deputirten, sich bei der Untersuchung betheiligt.

Daß eine Purifikation des Richterstandes nöthig ist, obwohl in ganz anderm Sinne als dem der "Galgenzeitung", kann keinem Zweifel mehr unterliegen. --

Die Untersuchungen selbst nehmen einen furchtbar schleppenden Gang. In 6 Wochen ist Nichts geschehen, als daß einige Angeklagte einmal, und blos Einige zweimal vernommen sind. Wie man hört, sind die Aussagen so freimüthig und offen, daß die Untersuchungen längst dem erkennenden Richter hätten vorgelegt werden können.

* Frankfurt, 6. Jan.

Wie die "Reichstags-Zeitung" mittheilt hat Beranger, der "Sänger der heiligen Allianz der Völker" für die Nachgelassenen Blum's 20 Fr. übersandt.

24 Frankfurt, 5. Januar.

Als Nachtrag zur gestrigen Sitzung der sogenannten National-Versammlung ist noch zu bemerken, daß Ludw. Simon (Trier) am Schlusse ebenfalls einen Antrag stellte, der Rechte und Centren zur Berserker-Wuth entflammte.

Simon von der Resultatlosigkeit aller Berathungen in diesem Hause überzeugt will diese Ueberzeugung in einem besonderen Antrage aussprechen, der also beginnt: "In Erwägung, daß die Versammlung von Anfang an darüber einig war, nichts zu thun, sondern daß sie blos darüber berieth, wie sie nichts thun solle...." (Stürmischer Ausbruch des Unwillens von der Rechten und Ruf zur Ordnung, Beifall von der Linken und gegenseitige Beschuldigungen von der einen Seite zur andern. Der Präsident ruft, nachdem es ihm mit Mühe gelungen ist, die Ruhe einiger Maßen herzustellen, den Redner wegen seiner die Versammlung verletzenden Aeußerungen zur Ordnung. Protest von Seiten der Linken. Herr Simon beruft sich auf Herrn Löwe, der in seinem Antrage ganz dieselben Worte gebraucht habe, ohne zur Ordnung gerufen worden zu sein, und beschuldigt den Präsidenten der Parteilichkeit. Herr Beseler verwahrt sich gegen diesen Vorwurf: es komme auf den Zusammenhang an, in welchem jene Worte gebraucht worden seien.) Herr Simon fährt fort: "in weiterer Erwägung, daß die Versammlung auch in dieser Beziehung, wie sie nichts thun wolle, zu nichts gekommen sei;...." (Neue Unterbrechung und Ruf nach Ordnung.)

Der Präsident ermahnt den Redner ernstlich, sich jeder beleidigenden Worte zu enthalten, wofern er ihm nicht das Wort entziehen sollte, und

Simon schließt: "In Erwägung aller vorgebrachten Gründe läßt die Versammlung die preuß. Frage auf sich beruhen."

Trotz des Gebrülles gegen Simon, ist sein Antrag thatsächlich durchgegangen.

* Frankfurt, 6. Januar.

Folgendes ist die von Oestreich hieher gesandte Note:

Wien, 28. Decbr. 1848. Ohne in eine erschöpfende Erörterung des von dem Herrn Minister v. Gagern der deutschen Nationalversammlung vorgelegten Programms einzugehen, was einem anderen Zeitpunkt vorbehalten bleibt, glaube ich dennoch die Aufmerksamkeit des Ministers schon heute auf nachstehende Punkte denken zu müssen. Es wird in Ihrem Programm von der Ansicht ausgegangen, als spreche Oesterreich an, in den zu errichtenden deutschen Bundesstaat nicht einzutreten, d. h. sich von demselben auszuschließen. Die Darlegung der Politik des österreichischen Cabinets, wie sie am 27. v. Mts. zu Kremsi[unleserliches Material]r geschehen ist, hat jedoch ausdrücklich die Regelung der deutschen Verhältnisse einer weiteren Vereinbarung vorbehalten und eine Absicht, wie sie uns in dem Programm des Hrn. v. Gagern unterlegt wird, keineswegs ausgesprochen. Es ergibt sich daraus, daß, wenn wir die Prämisse nicht zugeben, wir uns auch mit den weiteren Folgerungen unmöglich für einverstanden erklären können. Oesterreich ist heute noch eine deutsche Bundesmacht. Diese Stellung, hervorgegangen aus der naturgemäßen Entwickelung tausendjähriger Verhältnisse, gedenkt es nicht aufzugeben. Kann es gelingen, wie wir aufrichtig wünschen und es gern erwarten, daß eine innigere Verschmelzung der Interessen der verschiedenen Bestandtheile Deutschlands zu Stande gebracht werde, wird das Verfassungswerk, an welchem Oesterreich sich betheiligt, auf eine gedeihliche Weise seinem Ziele zugeführt, so wird Oesterreich in diesem neuen Staatskörper seine Stelle zu behaupten wissen. Jedenfalls würde der künftigen Gestaltung des bisherigen deutschen Staatenbundes auf eine wesentliche Weise vorgegriffen, wollte man schon jetzt das Ausscheiden Oesterreichs aus dem wie es in dem genannten Programm heißt "zu errichtenden Bundesstaat" als eine ausgemachte Sache annehmen. Eine Folgerung dieser von uns als unstatthaft zurückgewiesenen Voraussetzung erscheint die von dem Hrn. Minister bei der Nationalversammlung nachgesuchte Ermächtigung, die gesandtschaftliche Verbindung mit dem österreichischen Kaiserreiche anknüpfen zu dürfen. Wir haben, eben so wie alle anderen deutschen Bundesstaaten, einen Bevollmächtigten am Sitze der Centralgewalt. Seine Vermittlung wird, wie bisher, hinreichen, den Geschäftsverkehr mit dem Ministerium zu unterhalten. Ew. werden demnach beauftragt, bei Hrn. v. Gagern dahin zu wirken, daß er von dieser Anknüpfung einer diplomatischen Verbindung aus den oben angedeuteten Gründen absehe. Das, was wir suchen, ist eine gedeihliche Lösung der großen Frage. Diese wird nur -- davon möge der Herr Minister überzeugt sein -- auf dem Wege der Verständigung mit den deutschen Regierungen, unter welchen die Kaiserliche den ersten Platz einnimmt, zu erreichen sein. Gern sind wir bereit, ihm bei dem schwierigen Werke die Hand zu reichen. Wir erwarten auch seinerseits -- und seine ausgezeichneten staatsmännischen Eigenschaften rechtfertigen diese Hoffnung -- eine richtige Würdigung der Verhältnisse und jenes bereitwillige Entgegenkommen, das allein zu einer befriedigenden Lösung führen kann. Empfangen etc.

(gez.) Schwarzenberg."

24 Frankfurt, 7. Jan.

Nachdem der östreichische Minister Schwarzenberg der Centralohnmacht eine Erklärung übermacht hat, die durch des "Edlen" Programm einen Strich macht: hat der Edle nichts Eiligeres zu thun gehabt, als sich dem östreichischen Willen fügsam zu zeigen. Ein "Edler" weiß ein Portefeuille, hat er's einmal gepackt, auch mit "edler" Tapferkeit festzuhalten. Bald nach Eingang der Schwarzenberg'schen Neujahrsgratulation ließ der "Edle" dem östreichischen Ausschusse folgende Erklärung zustellen:

Der Präsident des Reichsministerrathes an den Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Begutachtung des vom Reichsministerium in der österreichischen Frage gestellten Antrags, Abgeordneten etc. Kirchgessner.

Indem das Reichsministerium dem oben genannten Ausschusse eine Mittheilung abschriftlich zur Kenntniß bringt, welche ihm von Seiten der k. k. österreichischen Regierung, durch deren Bevollmächtigten bei der Centralgewalt zugegangen ist, findet es sich veranlaßt, diese Mittheilung mit folgenden Bemerkungen zu begleiten:

1. In dem Satze 1 des Antrages des Reichsministeriums vom 18. v. M. ist dieses von der Pflicht der Reichsgewalt ausgegangen, das bestehende Bundesverhältniß Oesterreichs zu Deutschland zu erhalten. Es ist also nicht von ihm in Zweifel gezogen worden, daß Oesterreich eine Bundesmacht und berechtigt sei, im Bundesverhältnisse zu bleiben.

2. Das deutsche Volk in seiner Mehrheit will unstreitbar die frühere Bundesverfassung so umgestaltet wissen, daß die Gesammtinteressen der Nation durch eine Gesammtregierung mit Volksvertretung, unter Aufrechthaltung der Selbstständigkeit der Einzelstaaten, in so weit sie damit verträglich ist, souverän verwaltet werden. Der Charakter dieses künftigen Bundesstaates ist vorläufig in denjenigen Theilen einer Reichsverfassung, (vom Reich, von der Reichsgewalt, vom Reichsgerichte, vom Reichstage) deren erste Lesung stattgefunden hat, gezeichnet. Es ist nicht wahrscheinlich, daß die konstituirende National-Versammlung bei der zweiten Lesung solche Veränderungen beschließen werde, die den Charakter des künftigen Bundesstaates wesentlich ändern.

3. Dem so in Aussicht stehenden Bundesstaate beizutreten, wird kein rein deutscher Staat verweigern können. Was aber Oesterreich betrifft, so glaubte das Reichsministerium und glaubt noch, daß dieses bei der Natur seiner Zusammensetzung mit außerdeutschen Ländern eine Sonderstellung einnehmen werde, einnehmen müsse.

4. Wenn auch Oesterreich früher nicht ausdrücklich erklärt hatte, in den deutschen Bundesstaat, wie er nach den vorliegenden Beschlüssen sich gestalten würde, nicht eintreten zu wollen; und wenn es sich jetzt seine weitere Erklärung darüber vorbehält, so glaubt das Reichsministerium berechtigt zu sein, aus dem von der öffentlichen Meinung in Oesterreich sanktionirten Programme von Kremsier (27. Nov. v. J.), und aus dem Verhalten der österreichischen Regierung gegenüber den Anordnungen der Centralgewalt und den Beschlüssen der National-Versammlung, eine solche Ansicht der österreichischen Regierung, in den deutschen Bundesstaat nicht eintreten zu können, unterstellen zu müssen. In diesem Programme heißt es nämlich: "Oesterreichs Fortbestand in staatlicher Einheit ist ein deutsches wie ein europäisches Bedürfniß."

Die Fortdauer einer staatlichen Einheit der österreichischen Monarchie ist unvereinbar mit der Unterordnung eines Theiles unter einen, von der Gesammtmonarchie unabhängigen, starken, einheitlich regierten, kurz dem Willen der Nation entsprechenden deutschen Bundesstaat. Jetzt erklärt der neue österreichische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt, daß das österreichische Ministerium die politische Ansicht, welche dem Programme von Kremsier zu Grunde lag, wesentlich modifizirt habe. Die Regierung des Kaiserstaates hält ihre Antwort auf die, an Oesterreich durch den deutschen Verfassungsentwurf gestellte Frage noch für frei. Diese Freiheit ihr zu bestreiten kann nicht Sache der Reichsgewalt sein. Aber auch nach den, von dem Bevollmächtigten Oesterreichs gegebenen Erläuterungen der Note vom 28. v. M., glaubt das Reichsministerium, daß der Erfolg seine Ansicht rechtfertigen werde.

5) Das Reichsministerium ging in dem fünften Satze des Vorschlags vom 18. v. M. von der Ansicht aus, daß die Verfassung des Bundesstaates nicht Gegenstand der Unterhandlung sein könne. In der Note vom 28. v. M. wird wohl mit Rücksicht darauf bemerkt, daß die Lösung der großen Frage nur auf dem Wege der Verständigung mit den deutschen Regierungen, unter welchen die kaiserliche den ersten Rang einnehme, zu erreichen sei. So wenig überall der Weg der Verständigung zu vernachlässigen sein wird, wo er zum Ziele führen kann, so entschieden wird das, mit der von der constituirenden Nationalversammlung genommenen Stellung unverträgliche, allgemeine Vereinbarungs-Princip bezüglich des Verfassungswerkes, zurückgewiesen werden müssen. Die Hoffnungen, wo sie auftauchen mochten, daß die Zeit gekommen sei, den starken Bundesstaat, mit dauerhafter, einheitlicher oberster Gewalt, in der Geburt zu ersticken und durch ein Surrogat zu ersetzen, das dem alten Bundestage mehr oder weniger ähnelt, diese Hoffnung wird zu Schanden werden.

6) Aber auch abgesehen von dem Verfassungswerke der Note vom 28. v. M. und den Erläuterungen des neuen östreichischen Bevollmächtigten, bleibt eine Verhandlung mit der östreichischen Regierung nothwendig, sowohl um das Inslebenführen der deutschen Verfassung dadurch zu beschleunigen, daß eine gegenseitige Erklärung über das Verhältniß des nichtdeutschen Oestreichs zu dem Gesammt-Deutschlande, oder eventuell einer Union des Gesammt-Oestreichs zu dem übrigen Deutschland vorbereitet werde; als auch zur Einreichung der unmittelbaren Regierungszwecke der Centralgewalt, und zur Erfüllung ihrer Pflicht, welche einen Bevollmächtigten an dem Orte nothwendig macht, wo die Neugestaltung eines Reiches sich entscheidet, das zu einem großen Theile zu Deutschland gehört, und wo große europäische Interessen ihren Mittelpunkt finden.

In welcher Form die Verhandlung geführt wird, ist an sich Nebensache. Indem das Reichsministerium die Ermächtigung nachsuchte, die gesandtschaftliche Verbindung mit dem östreichischen Kaiserreiche anknüpfen zu dürfen, geschah dies aus dem einfachen Grunde, weil die Sendung von Reichskommissären von Seiten der Centralgewalt den Anspruch auf eine exekutive Gewalt begründet, welcher ihr in Oestreich geradezu abgesprochen worden ist.

7) Das Reichsministerium wiederholt daher seinen in der Proposition vom 18. v. M. begründeten Antrag dahin, daß es autorisirt werde, zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise mit der Regierung des östreichischen Kaiserreichs Namens der Centralgewalt, über das Verhältniß Oestreichs zu Deutschland in Verhandlung zu treten.

Frankfurt, 5. Januar.

H. v. Gagern.

* Berlin, 6. Jan.

Der Abgeordnete Waldeck ist darauf vorbereitet, dieser Tage verhaftet zu werden; das heute hier viel verbreitete Gerücht, er sei schon verhaftet, können wir jedoch aus bester Quelle, als bis jetzt noch unbegründet bezeichnen. --

Vor der zweiten Abtheilung des Kriminalgerichts wurde heute ein Vorspiel zu der uns bevorstehenden größern Verhandlung über die Vorgänge des 31. October auf dem Gensdarmenmarkte, aufgeführt. Der Vergolder Dümcke war vom Staatsanwalt der Theilnahme am Aufruhr beschuldigt, weil er an jenem Tage mit einer brennenden Fackel auf die Bürgerwehr geschlagen, mit einer rothen Fahne gewehet und aufrührerische Reden geführt haben soll. Durch die Zeugenaussagen stellte sich aber heraus, daß der Angeklagte nur ruhig mit einer Fackel dagestanden habe. Demnach hielt der Staatsanwalt die Anklage nur für Theilnahme an einem Tumult aufrecht; forderte nur eine Verschärfung der Strafe, weil eine Fackel in die Kategorie der gefährlichen Werkzeuge falle und beantragte 7 Monate Strafarbeit. -- Der Vertheidiger Herr Stüber legte in einer glänzenden Vertheidigungsrede dar, wie nach den Buchstaben des Gesetzes kein Tumult stattgefunden; höchstens könnte man den Angeklagten eines muthwilligen Bubenstreiches für schuldig erklären und zu einigen Wochen Gefängniß verurtheilen, wofür demselben aber die unschuldig verbüßte Untersuchungshaft von 4 Wochen anzurechnen sei. -- Der Gerichtshof ging aber auf diese Deduction nicht ein und verurtheilte den Angeklagten zu 6 Monaten Strafarbeit.

Zu den thätigsten Wühlern der reaktionären Partei, welche namentlich im hiesigen 75. und 76. Stadtbezirk ihr Unwesen treiben, gehören Baurath Cantian, Stadtverordneter Dr. Schulz (der gegen die Ueberweisung des Saals der Stadtverordneten an die Nationalversammlung stimmte) und die Professoren Jacoby (Theolog), und Trendelenburg. Zu den Vorversammlungen dieser Bezirke werden nur Reaktionäre eingeladen, welchen allein die Polizei die Versammlungsfreiheit unverkümmert läßt. Einem Maschinenbauer, der bei der letzten Versammlung im entgegengesetzten Sinne das Wort nehmen wollte, ward das Reden durch tumultuarische Scenen unmöglich gemacht. Ein von dieser Clique ausgegangenes Programm, "welcherlei Wahlmänner wir wollen", steht ganz auf dem Standpunkte des ultraroyalistischen Preußenthums. --

Breslau, 4. Januar.

Die "A. Od. Ztg" enthält in ihrem Bericht über die gestrige Sitzung des demokratischen Vereins u. a. Folgendes:

Eine an das sächsische Ministerium abgegebene Petition wegen der Zurückforderung der Leiche Robert Blums und Aufsatz des Märzvereins in Frankfurt über die oktroyirte Verfassung und ein Artikel aus der Neuen Rheinischen Zeitung über den Verein selbst wurden verlesen.

Breslau, 4. Januar.

Direkte Nachrichten aus Ungarn, welche uns vom 25. Dez. v. J. aus Tallay zugekommen, stellen einen Sieg über das Armeekorps des Grafen Schlick binnen Kurzem in Aussicht. Um Kaschau, Czeries und Barbfeld steht eine Armee unter dem Befehl des ehemaligen Kriegsministers Meßaros, welche 2000 ungarische Husaren und 18,000 Mann Infanterie zählt, gute, eingeübte Kerntruppen, verstärkt durch die Nationalgardisten aus zehn Gespannschaften, ungefähr 50 bis 60,000 Mann mit 60 Kanonen, die Alle Schlick umschlosse halten und keinen seiner Leute lebend herauszulassen entschlossen sind. Schlicks Kräfte belaufen sich auf 18,000 Mann und seine Lage soll wirklich verzweifelt seyn, da er ohne Blutvergießen mit seinen Truppen von Hunger und Kälte aufgerieben wird.

(A. Od. Ztg.)
Bernstadt, 2. Januar.

Am heutigen Tage erhielt die hiesige Bürgerwehr folgendes Rescript, überreicht durch den königl. Landrath Herrn v. Prittwitz:

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. in Erwägung, daß die Bürgerwehr der Stadt Bernstadt sich am 17. Novbr. d. J. in der wahrscheinlichen Absicht versammelt hat, an einem vermutheten Kampfe des Volkes in Breslau gegen die gesetzlichen Behörden Theil zu nehmen, daß ferner ein großer Theil derselben wirklich an demselben Tage bewaffnet nach Oels marschirt, und von dort erst nach erlangter Gewißheit, wie ein Kampf in Breslau gar nicht stattfinde, nach Bernstadt zurückgekehrt ist, und daß die Thatsache dieses Ausmarsches schon für sich allein eine erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, mithin einen groben Verstoß wider den in § 1 des Gesetzes über Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober c. ausgesprochenen Zweck dieses Instituts, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, einschließt: -- verordnen auf den Antrag Unseres Ministers des Innern, und auf Grund des § 3 des gedachten Gesetzes:

Die Bürgerwehr der Stadt Bernstadt ist hiermit aufgelöst.
Die betreffenden Behörden sind mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Potsdam, den 24. Dezember 1848.

(gez.) Friedrich Wilhelm. Manteuffel.

In Folge dessen wurden sofort die der bisherigen Bürgerwehr aus königlichen Depots geliehenen Waffen zurückgefordert und nach Breslau abgeliefert.

(Od.-Z.)
Wien, 3. Januar.

Unter diesem Datum berichtet die "Deutsch. Allg. Ztg.", es sei die Nachricht eingetroffen, daß die k. k. Truppen Pesth und Ofen ohne Schwertstreich genommen und daß sich Kossuth mit den "Insurgenten" süd-östlich auf Szegedin an der Theiß gewandt.

Wien, 3. Januar.

Eben eingehenden Berichten aus Raab von gestern Mittags zufolge hatte man dort die Nachricht erhalten, daß der Marschall Fürst Windischgrätz vorgestern bis Stuhlweißenburg vorgerückt war. Der Ueberrest des Korps Perczels war gegen Ofen geflüchtet, und der Banus von Croatien demselben auf dem Fuß gefolgt und bis Teteny vorgerückt. Die Croaten stehen eine Stunde vor Ofen, welches heute von den vereinigten Armeen angegriffen werden soll. Comorn ist vom Feldmarschall-Lieutenant Wrbna berannt.

103 Gotha, 1. Jan.

Wie anderwärts, haben auch hier Soldatenbrutalitäten, die wegen ihrer sonsttgen Spießbürgerlichkeit und löblichen Unterthanenruhe berühmten Einwohner in Harnisch gebracht. Wahrhaftig, wenn das am dürren Holze geschieht, so darf man sich nicht wundern über das am grünem Holze Hervortretende. Die Gothaner verlangen, daß die Herrn Reichstruppen die Stadt räumen. Ist das nicht unerhört? Die Stifter der "Ordnung" und die "Beschützer des Gesetzes" aus der Stadt werfen zu wollen? Man hat diesem Verlangen mit Herbeiziehung neuer Soldateska (2 Kompagnien) aus Arnstadt geantwortet. Man kann jederzeit seinen Kopf verwetten, daß wenn's in irgend einer Stadt oder Gegend allzuruhig ist, die Centralgewalt Reichstruppen schickt und daß es dann binnen einigen Tagen an dem ruhigen Orte zugeht, als wären Kalmücken und Baschkiren eingezogen. Wir danken der Reichsbüttelgewalt, daß sie wenigstens, sollten auch Andere ermüden, ihre demokratische Reichstruppenpropaganda unverdrossen fortsetzt.

Flensburg, 3. Januar.

Unter diesem Datum bringen die "W. G. N." die (der Bestätigung bedürftige) Mittheilung, daß sich die Dänen mit Räumung der Insel Alsen beschäftigen.

Schleswig, 3. Jan.

Wie man hört, findet bei den Staatsmännern, die muthmaßlich von überwiegendem Einfluß auf die Unterhandlungen sein werden, mehr und mehr die Idee einer sogenannten selbstständigen oder neutralen Stellung Schleswigs Eingang. Schleswig soll danach, gesondert von Holstein und von Dänemark, zwischen Beiden in der Mitte als ein selbstständiger Staat hingestellt werden. Kein unglücklicherer Gedanke konnte je in dieser Angelegenheit gefaßt werden. Wir fragen jeden Unbefangenen, der nur einigermaßen sich mit den Verhältnissen bekannt gemacht hat, wie lange ein Friede währen kann, durch den Schleswig in eine solche unnatürliche Stellung gebracht wird. In der Wirklichkeit einen souveränen europäischen Staat Schleswig constituiren zu wollen, ist ein unausführbarer Unsinn. Es wird praktisch vollkommen unmöglich sein, alle Verhältnisse Schleswigs so zu isoliren, daß dasselbe keine staatlichen Institutionen weder mit Holstein noch mit Dänemark gemein habe.

(B. H.)
Polen.
Krakau, 30. Dezember.

Dem "Czas" zufolge wäre gestern Abend hier die Nachricht eingetroffen, der russische Feldmarschall Fürst Paskewitsch sei in Warschau gestorben. Doch bedarf diese Nachricht der Bestätigung.

Kalisch, 29. Dezember.

Reisende von sonst bewährter Glaubwürdigkeit, welche am 24. d. M. Abends Warschau verlassen haben, erzählen, daß dort an jenem Tage mehrere Geschütze vor dem Schauspielhause aufgefahren worden und sämmtliche Truppen schlagfertig bereit standen, um, wie man allgemein glaubte, einem erwarteten Aufstande möglichst kräftig zu begegnen.

(Pos. Z.)
Von der Weichsel, 28. Dezbr.

Nach glaubwürdigen Nachrichten aus verschiedenen Theilen Rußlands, welche in der Hauptsache übereinstimmen und nur in der Angabe wesentlicher Nebenumstände von einander abweichen, wäre seit Winters-Anfang in den östlichen und südöstlichen Gouvernementen des großen Czarenreiches ein Zustand obwaltend, den man, wenn auch nicht offen revolutionär, doch in politischer Beziehung jedenfalls sehr bedenklich nennen dürfte. Namentlich in den Gouvernementen Wjätka, Kasan, Simbirsk und Pensa sollen bewaffnete Bauernhorden, oft 5000 bis 6000 Mann stark, plündernd, sengend, mordend das Land durchziehen, und selbst in Kasan, einer Stadt von 60,000 Seelen, mehrere Häuser in Brand gesteckt haben. Bestätigen sich diese Nachrichten, so könnte man denselben gewichtige Folgerungen entnehmen, und die vorbemerkten Thatsachen vielleicht als die ersten Symptome einer möglichen Erhebung der Leibeigenen im Königreich Kasan, wo nicht in einem weiteren Umkreise, betrachten.

(Fr. O.-P.-A.-Z.)
Italien.
*

Der Protest des Papstes gegen die Einsetzung einer Regierungs-Junta zu Rom bestätigt völlig, was wir früher über die Politik des "guten Willens" gesagt haben. Der Papst spricht von seinen wohlgemeinten Absichten, von der Undankbarkeit der Menschen und

* Köln, 6. Jan.

Der „Pr. St.-A.“ bringt zwei Verordnungen. Die Eine betrifft die „Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit, des eximirten Gerichtsstandes, Organisation der Gerichtsbehörden“ und hierauf bezügliche „allgemeine Bestimmungen“. Die Andre handelt: „über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen in Untersuchungssachen.“

Beide Verordnungen sollen mit dem 1. April c. in Kraft treten. Der Raum unseres Blattes erlaubt uns nicht, diese weitschichtigen Dokumente abzudrucken. Auf den Inhalt der Verordnungen werden wir zurückkommen.

X Münster, 5. Jan.

Die knarrende Maschine der Justiz scheint in Bewegung zu kommen. Das Zuchthaus in Münster ist keine Bärengrube, wo nur Fußstapfen hinein führen. Heute ist auch der Lieut. a. D. Stricker entlassen worden, der gefährliche Mann des, nach der Kölnischen, so gefährlichen Sicherheits-Ausschusses!

Ihr Blatt hat sich um die Gefangenen verdient gemacht. Freilich haben die Bourgeois-Zeitungen, welche für die neue Auflage des Absolutismus schwärmen, kein Gefühl für die Männer der Ueberzeugung. Selbst Herr Brüggemann aus Hopsten, der für Hambacher Radomontaden in dem hiesigen Zuchthause gesessen und damals sehr über Ungerechtigkeit und Willkür jammerte, brachte nur Nachrichten aus den gemeinsten Lugenblättern und ermannte sich endlich, in Erinnerung früherer Freundschaften, höchstens bis zu ekler Anrufung der Amnestie, die hier Niemand verlangt! —

Die Gefangenen in Münster würden sich wahrscheinlich schämen, wenn ihnen die „Kölnische“ Beistand leisten wollte! Trügen nicht alle Zeichen, so wird das Blatt sich bald wenden, obwohl die Gefangenen auf ihr schon vor 14 Tagen eingereichtes Perhorrenscenz-Gesuch des O-.L.-Gerichts noch nicht einmal beschieden sind, während H. Temme in 4 Tagen Antwort erhielt.

Die höchste Entrüstung hat es erregt, daß H. Tushaus, der Mann der Partei, persönlich gekränkt durch die Kongreßverhandlungen über die weggelaufenen Deputirten, sich bei der Untersuchung betheiligt.

Daß eine Purifikation des Richterstandes nöthig ist, obwohl in ganz anderm Sinne als dem der „Galgenzeitung“, kann keinem Zweifel mehr unterliegen. —

Die Untersuchungen selbst nehmen einen furchtbar schleppenden Gang. In 6 Wochen ist Nichts geschehen, als daß einige Angeklagte einmal, und blos Einige zweimal vernommen sind. Wie man hört, sind die Aussagen so freimüthig und offen, daß die Untersuchungen längst dem erkennenden Richter hätten vorgelegt werden können.

* Frankfurt, 6. Jan.

Wie die „Reichstags-Zeitung“ mittheilt hat Beranger, der „Sänger der heiligen Allianz der Völker“ für die Nachgelassenen Blum's 20 Fr. übersandt.

24 Frankfurt, 5. Januar.

Als Nachtrag zur gestrigen Sitzung der sogenannten National-Versammlung ist noch zu bemerken, daß Ludw. Simon (Trier) am Schlusse ebenfalls einen Antrag stellte, der Rechte und Centren zur Berserker-Wuth entflammte.

Simon von der Resultatlosigkeit aller Berathungen in diesem Hause überzeugt will diese Ueberzeugung in einem besonderen Antrage aussprechen, der also beginnt: „In Erwägung, daß die Versammlung von Anfang an darüber einig war, nichts zu thun, sondern daß sie blos darüber berieth, wie sie nichts thun solle‥‥“ (Stürmischer Ausbruch des Unwillens von der Rechten und Ruf zur Ordnung, Beifall von der Linken und gegenseitige Beschuldigungen von der einen Seite zur andern. Der Präsident ruft, nachdem es ihm mit Mühe gelungen ist, die Ruhe einiger Maßen herzustellen, den Redner wegen seiner die Versammlung verletzenden Aeußerungen zur Ordnung. Protest von Seiten der Linken. Herr Simon beruft sich auf Herrn Löwe, der in seinem Antrage ganz dieselben Worte gebraucht habe, ohne zur Ordnung gerufen worden zu sein, und beschuldigt den Präsidenten der Parteilichkeit. Herr Beseler verwahrt sich gegen diesen Vorwurf: es komme auf den Zusammenhang an, in welchem jene Worte gebraucht worden seien.) Herr Simon fährt fort: „in weiterer Erwägung, daß die Versammlung auch in dieser Beziehung, wie sie nichts thun wolle, zu nichts gekommen sei;‥‥“ (Neue Unterbrechung und Ruf nach Ordnung.)

Der Präsident ermahnt den Redner ernstlich, sich jeder beleidigenden Worte zu enthalten, wofern er ihm nicht das Wort entziehen sollte, und

Simon schließt: „In Erwägung aller vorgebrachten Gründe läßt die Versammlung die preuß. Frage auf sich beruhen.“

Trotz des Gebrülles gegen Simon, ist sein Antrag thatsächlich durchgegangen.

* Frankfurt, 6. Januar.

Folgendes ist die von Oestreich hieher gesandte Note:

Wien, 28. Decbr. 1848. Ohne in eine erschöpfende Erörterung des von dem Herrn Minister v. Gagern der deutschen Nationalversammlung vorgelegten Programms einzugehen, was einem anderen Zeitpunkt vorbehalten bleibt, glaube ich dennoch die Aufmerksamkeit des Ministers schon heute auf nachstehende Punkte denken zu müssen. Es wird in Ihrem Programm von der Ansicht ausgegangen, als spreche Oesterreich an, in den zu errichtenden deutschen Bundesstaat nicht einzutreten, d. h. sich von demselben auszuschließen. Die Darlegung der Politik des österreichischen Cabinets, wie sie am 27. v. Mts. zu Kremsi[unleserliches Material]r geschehen ist, hat jedoch ausdrücklich die Regelung der deutschen Verhältnisse einer weiteren Vereinbarung vorbehalten und eine Absicht, wie sie uns in dem Programm des Hrn. v. Gagern unterlegt wird, keineswegs ausgesprochen. Es ergibt sich daraus, daß, wenn wir die Prämisse nicht zugeben, wir uns auch mit den weiteren Folgerungen unmöglich für einverstanden erklären können. Oesterreich ist heute noch eine deutsche Bundesmacht. Diese Stellung, hervorgegangen aus der naturgemäßen Entwickelung tausendjähriger Verhältnisse, gedenkt es nicht aufzugeben. Kann es gelingen, wie wir aufrichtig wünschen und es gern erwarten, daß eine innigere Verschmelzung der Interessen der verschiedenen Bestandtheile Deutschlands zu Stande gebracht werde, wird das Verfassungswerk, an welchem Oesterreich sich betheiligt, auf eine gedeihliche Weise seinem Ziele zugeführt, so wird Oesterreich in diesem neuen Staatskörper seine Stelle zu behaupten wissen. Jedenfalls würde der künftigen Gestaltung des bisherigen deutschen Staatenbundes auf eine wesentliche Weise vorgegriffen, wollte man schon jetzt das Ausscheiden Oesterreichs aus dem wie es in dem genannten Programm heißt „zu errichtenden Bundesstaat“ als eine ausgemachte Sache annehmen. Eine Folgerung dieser von uns als unstatthaft zurückgewiesenen Voraussetzung erscheint die von dem Hrn. Minister bei der Nationalversammlung nachgesuchte Ermächtigung, die gesandtschaftliche Verbindung mit dem österreichischen Kaiserreiche anknüpfen zu dürfen. Wir haben, eben so wie alle anderen deutschen Bundesstaaten, einen Bevollmächtigten am Sitze der Centralgewalt. Seine Vermittlung wird, wie bisher, hinreichen, den Geschäftsverkehr mit dem Ministerium zu unterhalten. Ew. werden demnach beauftragt, bei Hrn. v. Gagern dahin zu wirken, daß er von dieser Anknüpfung einer diplomatischen Verbindung aus den oben angedeuteten Gründen absehe. Das, was wir suchen, ist eine gedeihliche Lösung der großen Frage. Diese wird nur — davon möge der Herr Minister überzeugt sein — auf dem Wege der Verständigung mit den deutschen Regierungen, unter welchen die Kaiserliche den ersten Platz einnimmt, zu erreichen sein. Gern sind wir bereit, ihm bei dem schwierigen Werke die Hand zu reichen. Wir erwarten auch seinerseits — und seine ausgezeichneten staatsmännischen Eigenschaften rechtfertigen diese Hoffnung — eine richtige Würdigung der Verhältnisse und jenes bereitwillige Entgegenkommen, das allein zu einer befriedigenden Lösung führen kann. Empfangen etc.

(gez.) Schwarzenberg.“

24 Frankfurt, 7. Jan.

Nachdem der östreichische Minister Schwarzenberg der Centralohnmacht eine Erklärung übermacht hat, die durch des „Edlen“ Programm einen Strich macht: hat der Edle nichts Eiligeres zu thun gehabt, als sich dem östreichischen Willen fügsam zu zeigen. Ein „Edler“ weiß ein Portefeuille, hat er's einmal gepackt, auch mit „edler“ Tapferkeit festzuhalten. Bald nach Eingang der Schwarzenberg'schen Neujahrsgratulation ließ der „Edle“ dem östreichischen Ausschusse folgende Erklärung zustellen:

Der Präsident des Reichsministerrathes an den Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Begutachtung des vom Reichsministerium in der österreichischen Frage gestellten Antrags, Abgeordneten etc. Kirchgessner.

Indem das Reichsministerium dem oben genannten Ausschusse eine Mittheilung abschriftlich zur Kenntniß bringt, welche ihm von Seiten der k. k. österreichischen Regierung, durch deren Bevollmächtigten bei der Centralgewalt zugegangen ist, findet es sich veranlaßt, diese Mittheilung mit folgenden Bemerkungen zu begleiten:

1. In dem Satze 1 des Antrages des Reichsministeriums vom 18. v. M. ist dieses von der Pflicht der Reichsgewalt ausgegangen, das bestehende Bundesverhältniß Oesterreichs zu Deutschland zu erhalten. Es ist also nicht von ihm in Zweifel gezogen worden, daß Oesterreich eine Bundesmacht und berechtigt sei, im Bundesverhältnisse zu bleiben.

2. Das deutsche Volk in seiner Mehrheit will unstreitbar die frühere Bundesverfassung so umgestaltet wissen, daß die Gesammtinteressen der Nation durch eine Gesammtregierung mit Volksvertretung, unter Aufrechthaltung der Selbstständigkeit der Einzelstaaten, in so weit sie damit verträglich ist, souverän verwaltet werden. Der Charakter dieses künftigen Bundesstaates ist vorläufig in denjenigen Theilen einer Reichsverfassung, (vom Reich, von der Reichsgewalt, vom Reichsgerichte, vom Reichstage) deren erste Lesung stattgefunden hat, gezeichnet. Es ist nicht wahrscheinlich, daß die konstituirende National-Versammlung bei der zweiten Lesung solche Veränderungen beschließen werde, die den Charakter des künftigen Bundesstaates wesentlich ändern.

3. Dem so in Aussicht stehenden Bundesstaate beizutreten, wird kein rein deutscher Staat verweigern können. Was aber Oesterreich betrifft, so glaubte das Reichsministerium und glaubt noch, daß dieses bei der Natur seiner Zusammensetzung mit außerdeutschen Ländern eine Sonderstellung einnehmen werde, einnehmen müsse.

4. Wenn auch Oesterreich früher nicht ausdrücklich erklärt hatte, in den deutschen Bundesstaat, wie er nach den vorliegenden Beschlüssen sich gestalten würde, nicht eintreten zu wollen; und wenn es sich jetzt seine weitere Erklärung darüber vorbehält, so glaubt das Reichsministerium berechtigt zu sein, aus dem von der öffentlichen Meinung in Oesterreich sanktionirten Programme von Kremsier (27. Nov. v. J.), und aus dem Verhalten der österreichischen Regierung gegenüber den Anordnungen der Centralgewalt und den Beschlüssen der National-Versammlung, eine solche Ansicht der österreichischen Regierung, in den deutschen Bundesstaat nicht eintreten zu können, unterstellen zu müssen. In diesem Programme heißt es nämlich: „Oesterreichs Fortbestand in staatlicher Einheit ist ein deutsches wie ein europäisches Bedürfniß.“

Die Fortdauer einer staatlichen Einheit der österreichischen Monarchie ist unvereinbar mit der Unterordnung eines Theiles unter einen, von der Gesammtmonarchie unabhängigen, starken, einheitlich regierten, kurz dem Willen der Nation entsprechenden deutschen Bundesstaat. Jetzt erklärt der neue österreichische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt, daß das österreichische Ministerium die politische Ansicht, welche dem Programme von Kremsier zu Grunde lag, wesentlich modifizirt habe. Die Regierung des Kaiserstaates hält ihre Antwort auf die, an Oesterreich durch den deutschen Verfassungsentwurf gestellte Frage noch für frei. Diese Freiheit ihr zu bestreiten kann nicht Sache der Reichsgewalt sein. Aber auch nach den, von dem Bevollmächtigten Oesterreichs gegebenen Erläuterungen der Note vom 28. v. M., glaubt das Reichsministerium, daß der Erfolg seine Ansicht rechtfertigen werde.

5) Das Reichsministerium ging in dem fünften Satze des Vorschlags vom 18. v. M. von der Ansicht aus, daß die Verfassung des Bundesstaates nicht Gegenstand der Unterhandlung sein könne. In der Note vom 28. v. M. wird wohl mit Rücksicht darauf bemerkt, daß die Lösung der großen Frage nur auf dem Wege der Verständigung mit den deutschen Regierungen, unter welchen die kaiserliche den ersten Rang einnehme, zu erreichen sei. So wenig überall der Weg der Verständigung zu vernachlässigen sein wird, wo er zum Ziele führen kann, so entschieden wird das, mit der von der constituirenden Nationalversammlung genommenen Stellung unverträgliche, allgemeine Vereinbarungs-Princip bezüglich des Verfassungswerkes, zurückgewiesen werden müssen. Die Hoffnungen, wo sie auftauchen mochten, daß die Zeit gekommen sei, den starken Bundesstaat, mit dauerhafter, einheitlicher oberster Gewalt, in der Geburt zu ersticken und durch ein Surrogat zu ersetzen, das dem alten Bundestage mehr oder weniger ähnelt, diese Hoffnung wird zu Schanden werden.

6) Aber auch abgesehen von dem Verfassungswerke der Note vom 28. v. M. und den Erläuterungen des neuen östreichischen Bevollmächtigten, bleibt eine Verhandlung mit der östreichischen Regierung nothwendig, sowohl um das Inslebenführen der deutschen Verfassung dadurch zu beschleunigen, daß eine gegenseitige Erklärung über das Verhältniß des nichtdeutschen Oestreichs zu dem Gesammt-Deutschlande, oder eventuell einer Union des Gesammt-Oestreichs zu dem übrigen Deutschland vorbereitet werde; als auch zur Einreichung der unmittelbaren Regierungszwecke der Centralgewalt, und zur Erfüllung ihrer Pflicht, welche einen Bevollmächtigten an dem Orte nothwendig macht, wo die Neugestaltung eines Reiches sich entscheidet, das zu einem großen Theile zu Deutschland gehört, und wo große europäische Interessen ihren Mittelpunkt finden.

In welcher Form die Verhandlung geführt wird, ist an sich Nebensache. Indem das Reichsministerium die Ermächtigung nachsuchte, die gesandtschaftliche Verbindung mit dem östreichischen Kaiserreiche anknüpfen zu dürfen, geschah dies aus dem einfachen Grunde, weil die Sendung von Reichskommissären von Seiten der Centralgewalt den Anspruch auf eine exekutive Gewalt begründet, welcher ihr in Oestreich geradezu abgesprochen worden ist.

7) Das Reichsministerium wiederholt daher seinen in der Proposition vom 18. v. M. begründeten Antrag dahin, daß es autorisirt werde, zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise mit der Regierung des östreichischen Kaiserreichs Namens der Centralgewalt, über das Verhältniß Oestreichs zu Deutschland in Verhandlung zu treten.

Frankfurt, 5. Januar.

H. v. Gagern.

* Berlin, 6. Jan.

Der Abgeordnete Waldeck ist darauf vorbereitet, dieser Tage verhaftet zu werden; das heute hier viel verbreitete Gerücht, er sei schon verhaftet, können wir jedoch aus bester Quelle, als bis jetzt noch unbegründet bezeichnen. —

Vor der zweiten Abtheilung des Kriminalgerichts wurde heute ein Vorspiel zu der uns bevorstehenden größern Verhandlung über die Vorgänge des 31. October auf dem Gensdarmenmarkte, aufgeführt. Der Vergolder Dümcke war vom Staatsanwalt der Theilnahme am Aufruhr beschuldigt, weil er an jenem Tage mit einer brennenden Fackel auf die Bürgerwehr geschlagen, mit einer rothen Fahne gewehet und aufrührerische Reden geführt haben soll. Durch die Zeugenaussagen stellte sich aber heraus, daß der Angeklagte nur ruhig mit einer Fackel dagestanden habe. Demnach hielt der Staatsanwalt die Anklage nur für Theilnahme an einem Tumult aufrecht; forderte nur eine Verschärfung der Strafe, weil eine Fackel in die Kategorie der gefährlichen Werkzeuge falle und beantragte 7 Monate Strafarbeit. — Der Vertheidiger Herr Stüber legte in einer glänzenden Vertheidigungsrede dar, wie nach den Buchstaben des Gesetzes kein Tumult stattgefunden; höchstens könnte man den Angeklagten eines muthwilligen Bubenstreiches für schuldig erklären und zu einigen Wochen Gefängniß verurtheilen, wofür demselben aber die unschuldig verbüßte Untersuchungshaft von 4 Wochen anzurechnen sei. — Der Gerichtshof ging aber auf diese Deduction nicht ein und verurtheilte den Angeklagten zu 6 Monaten Strafarbeit.

Zu den thätigsten Wühlern der reaktionären Partei, welche namentlich im hiesigen 75. und 76. Stadtbezirk ihr Unwesen treiben, gehören Baurath Cantian, Stadtverordneter Dr. Schulz (der gegen die Ueberweisung des Saals der Stadtverordneten an die Nationalversammlung stimmte) und die Professoren Jacoby (Theolog), und Trendelenburg. Zu den Vorversammlungen dieser Bezirke werden nur Reaktionäre eingeladen, welchen allein die Polizei die Versammlungsfreiheit unverkümmert läßt. Einem Maschinenbauer, der bei der letzten Versammlung im entgegengesetzten Sinne das Wort nehmen wollte, ward das Reden durch tumultuarische Scenen unmöglich gemacht. Ein von dieser Clique ausgegangenes Programm, „welcherlei Wahlmänner wir wollen“, steht ganz auf dem Standpunkte des ultraroyalistischen Preußenthums. —

Breslau, 4. Januar.

Die „A. Od. Ztg“ enthält in ihrem Bericht über die gestrige Sitzung des demokratischen Vereins u. a. Folgendes:

Eine an das sächsische Ministerium abgegebene Petition wegen der Zurückforderung der Leiche Robert Blums und Aufsatz des Märzvereins in Frankfurt über die oktroyirte Verfassung und ein Artikel aus der Neuen Rheinischen Zeitung über den Verein selbst wurden verlesen.

Breslau, 4. Januar.

Direkte Nachrichten aus Ungarn, welche uns vom 25. Dez. v. J. aus Tallay zugekommen, stellen einen Sieg über das Armeekorps des Grafen Schlick binnen Kurzem in Aussicht. Um Kaschau, Czeries und Barbfeld steht eine Armee unter dem Befehl des ehemaligen Kriegsministers Meßaros, welche 2000 ungarische Husaren und 18,000 Mann Infanterie zählt, gute, eingeübte Kerntruppen, verstärkt durch die Nationalgardisten aus zehn Gespannschaften, ungefähr 50 bis 60,000 Mann mit 60 Kanonen, die Alle Schlick umschlosse halten und keinen seiner Leute lebend herauszulassen entschlossen sind. Schlicks Kräfte belaufen sich auf 18,000 Mann und seine Lage soll wirklich verzweifelt seyn, da er ohne Blutvergießen mit seinen Truppen von Hunger und Kälte aufgerieben wird.

(A. Od. Ztg.)
Bernstadt, 2. Januar.

Am heutigen Tage erhielt die hiesige Bürgerwehr folgendes Rescript, überreicht durch den königl. Landrath Herrn v. Prittwitz:

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. in Erwägung, daß die Bürgerwehr der Stadt Bernstadt sich am 17. Novbr. d. J. in der wahrscheinlichen Absicht versammelt hat, an einem vermutheten Kampfe des Volkes in Breslau gegen die gesetzlichen Behörden Theil zu nehmen, daß ferner ein großer Theil derselben wirklich an demselben Tage bewaffnet nach Oels marschirt, und von dort erst nach erlangter Gewißheit, wie ein Kampf in Breslau gar nicht stattfinde, nach Bernstadt zurückgekehrt ist, und daß die Thatsache dieses Ausmarsches schon für sich allein eine erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, mithin einen groben Verstoß wider den in § 1 des Gesetzes über Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober c. ausgesprochenen Zweck dieses Instituts, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, einschließt: — verordnen auf den Antrag Unseres Ministers des Innern, und auf Grund des § 3 des gedachten Gesetzes:

Die Bürgerwehr der Stadt Bernstadt ist hiermit aufgelöst.
Die betreffenden Behörden sind mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Potsdam, den 24. Dezember 1848.

(gez.) Friedrich Wilhelm. Manteuffel.

In Folge dessen wurden sofort die der bisherigen Bürgerwehr aus königlichen Depots geliehenen Waffen zurückgefordert und nach Breslau abgeliefert.

(Od.-Z.)
Wien, 3. Januar.

Unter diesem Datum berichtet die „Deutsch. Allg. Ztg.“, es sei die Nachricht eingetroffen, daß die k. k. Truppen Pesth und Ofen ohne Schwertstreich genommen und daß sich Kossuth mit den „Insurgenten“ süd-östlich auf Szegedin an der Theiß gewandt.

Wien, 3. Januar.

Eben eingehenden Berichten aus Raab von gestern Mittags zufolge hatte man dort die Nachricht erhalten, daß der Marschall Fürst Windischgrätz vorgestern bis Stuhlweißenburg vorgerückt war. Der Ueberrest des Korps Perczels war gegen Ofen geflüchtet, und der Banus von Croatien demselben auf dem Fuß gefolgt und bis Teteny vorgerückt. Die Croaten stehen eine Stunde vor Ofen, welches heute von den vereinigten Armeen angegriffen werden soll. Comorn ist vom Feldmarschall-Lieutenant Wrbna berannt.

103 Gotha, 1. Jan.

Wie anderwärts, haben auch hier Soldatenbrutalitäten, die wegen ihrer sonsttgen Spießbürgerlichkeit und löblichen Unterthanenruhe berühmten Einwohner in Harnisch gebracht. Wahrhaftig, wenn das am dürren Holze geschieht, so darf man sich nicht wundern über das am grünem Holze Hervortretende. Die Gothaner verlangen, daß die Herrn Reichstruppen die Stadt räumen. Ist das nicht unerhört? Die Stifter der „Ordnung“ und die „Beschützer des Gesetzes“ aus der Stadt werfen zu wollen? Man hat diesem Verlangen mit Herbeiziehung neuer Soldateska (2 Kompagnien) aus Arnstadt geantwortet. Man kann jederzeit seinen Kopf verwetten, daß wenn's in irgend einer Stadt oder Gegend allzuruhig ist, die Centralgewalt Reichstruppen schickt und daß es dann binnen einigen Tagen an dem ruhigen Orte zugeht, als wären Kalmücken und Baschkiren eingezogen. Wir danken der Reichsbüttelgewalt, daß sie wenigstens, sollten auch Andere ermüden, ihre demokratische Reichstruppenpropaganda unverdrossen fortsetzt.

Flensburg, 3. Januar.

Unter diesem Datum bringen die „W. G. N.“ die (der Bestätigung bedürftige) Mittheilung, daß sich die Dänen mit Räumung der Insel Alsen beschäftigen.

Schleswig, 3. Jan.

Wie man hört, findet bei den Staatsmännern, die muthmaßlich von überwiegendem Einfluß auf die Unterhandlungen sein werden, mehr und mehr die Idee einer sogenannten selbstständigen oder neutralen Stellung Schleswigs Eingang. Schleswig soll danach, gesondert von Holstein und von Dänemark, zwischen Beiden in der Mitte als ein selbstständiger Staat hingestellt werden. Kein unglücklicherer Gedanke konnte je in dieser Angelegenheit gefaßt werden. Wir fragen jeden Unbefangenen, der nur einigermaßen sich mit den Verhältnissen bekannt gemacht hat, wie lange ein Friede währen kann, durch den Schleswig in eine solche unnatürliche Stellung gebracht wird. In der Wirklichkeit einen souveränen europäischen Staat Schleswig constituiren zu wollen, ist ein unausführbarer Unsinn. Es wird praktisch vollkommen unmöglich sein, alle Verhältnisse Schleswigs so zu isoliren, daß dasselbe keine staatlichen Institutionen weder mit Holstein noch mit Dänemark gemein habe.

(B. H.)
Polen.
Krakau, 30. Dezember.

Dem „Czas“ zufolge wäre gestern Abend hier die Nachricht eingetroffen, der russische Feldmarschall Fürst Paskewitsch sei in Warschau gestorben. Doch bedarf diese Nachricht der Bestätigung.

Kalisch, 29. Dezember.

Reisende von sonst bewährter Glaubwürdigkeit, welche am 24. d. M. Abends Warschau verlassen haben, erzählen, daß dort an jenem Tage mehrere Geschütze vor dem Schauspielhause aufgefahren worden und sämmtliche Truppen schlagfertig bereit standen, um, wie man allgemein glaubte, einem erwarteten Aufstande möglichst kräftig zu begegnen.

(Pos. Z.)
Von der Weichsel, 28. Dezbr.

Nach glaubwürdigen Nachrichten aus verschiedenen Theilen Rußlands, welche in der Hauptsache übereinstimmen und nur in der Angabe wesentlicher Nebenumstände von einander abweichen, wäre seit Winters-Anfang in den östlichen und südöstlichen Gouvernementen des großen Czarenreiches ein Zustand obwaltend, den man, wenn auch nicht offen revolutionär, doch in politischer Beziehung jedenfalls sehr bedenklich nennen dürfte. Namentlich in den Gouvernementen Wjätka, Kasan, Simbirsk und Pensa sollen bewaffnete Bauernhorden, oft 5000 bis 6000 Mann stark, plündernd, sengend, mordend das Land durchziehen, und selbst in Kasan, einer Stadt von 60,000 Seelen, mehrere Häuser in Brand gesteckt haben. Bestätigen sich diese Nachrichten, so könnte man denselben gewichtige Folgerungen entnehmen, und die vorbemerkten Thatsachen vielleicht als die ersten Symptome einer möglichen Erhebung der Leibeigenen im Königreich Kasan, wo nicht in einem weiteren Umkreise, betrachten.

(Fr. O.-P.-A.-Z.)
Italien.
*

Der Protest des Papstes gegen die Einsetzung einer Regierungs-Junta zu Rom bestätigt völlig, was wir früher über die Politik des „guten Willens“ gesagt haben. Der Papst spricht von seinen wohlgemeinten Absichten, von der Undankbarkeit der Menschen und

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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 6. Jan.</head>
          <p>Der &#x201E;Pr. St.-A.&#x201C; bringt zwei Verordnungen. Die Eine betrifft die &#x201E;Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit, des eximirten Gerichtsstandes, Organisation der Gerichtsbehörden&#x201C; und hierauf bezügliche &#x201E;allgemeine Bestimmungen&#x201C;. Die Andre handelt: &#x201E;über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen in Untersuchungssachen.&#x201C;</p>
          <p>Beide Verordnungen sollen mit dem 1. April c. in Kraft treten. Der Raum unseres Blattes erlaubt uns nicht, diese weitschichtigen Dokumente abzudrucken. Auf den Inhalt der Verordnungen werden wir zurückkommen.</p>
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          <head><bibl><author>X</author></bibl> Münster, 5. Jan.</head>
          <p>Die knarrende Maschine der Justiz scheint in Bewegung zu kommen. Das Zuchthaus in Münster ist keine Bärengrube, wo nur Fußstapfen hinein führen. Heute ist auch der Lieut. a. D. Stricker entlassen worden, der gefährliche Mann des, nach der Kölnischen, so gefährlichen Sicherheits-Ausschusses!</p>
          <p>Ihr Blatt hat sich um die Gefangenen verdient gemacht. Freilich haben die Bourgeois-Zeitungen, welche für die neue Auflage des Absolutismus schwärmen, kein Gefühl für die Männer der Ueberzeugung. Selbst Herr Brüggemann aus Hopsten, der für Hambacher Radomontaden in dem hiesigen Zuchthause gesessen und damals sehr über Ungerechtigkeit und Willkür jammerte, brachte nur Nachrichten aus den gemeinsten Lugenblättern und ermannte sich endlich, in Erinnerung früherer Freundschaften, höchstens bis zu ekler Anrufung der Amnestie, die hier Niemand verlangt! &#x2014;</p>
          <p>Die Gefangenen in Münster würden sich wahrscheinlich schämen, wenn ihnen die &#x201E;Kölnische&#x201C; Beistand leisten wollte! Trügen nicht alle Zeichen, so wird das Blatt sich bald wenden, obwohl die Gefangenen auf ihr schon vor 14 Tagen eingereichtes Perhorrenscenz-Gesuch des O-.L.-Gerichts noch nicht einmal beschieden sind, während H. Temme in 4 Tagen Antwort erhielt.</p>
          <p>Die höchste Entrüstung hat es erregt, daß H. Tushaus, der Mann der Partei, persönlich gekränkt durch die Kongreßverhandlungen über die weggelaufenen Deputirten, sich bei der Untersuchung betheiligt.</p>
          <p>Daß eine Purifikation des Richterstandes nöthig ist, obwohl in ganz anderm Sinne als dem der &#x201E;Galgenzeitung&#x201C;, kann keinem Zweifel mehr unterliegen. &#x2014;</p>
          <p>Die Untersuchungen selbst nehmen einen furchtbar schleppenden Gang. In 6 Wochen ist Nichts geschehen, als daß einige Angeklagte <hi rendition="#g">ein</hi>mal, und blos Einige <hi rendition="#g">zwei</hi>mal vernommen sind. Wie man hört, sind die Aussagen so freimüthig und offen, daß die Untersuchungen längst dem erkennenden Richter hätten vorgelegt werden können.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Frankfurt, 6. Jan.</head>
          <p>Wie die &#x201E;Reichstags-Zeitung&#x201C; mittheilt hat Beranger, der &#x201E;Sänger der heiligen Allianz der Völker&#x201C; für die Nachgelassenen Blum's 20 Fr. übersandt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar190_007" type="jArticle">
          <head><bibl><author>24</author></bibl> Frankfurt, 5. Januar.</head>
          <p>Als Nachtrag zur gestrigen Sitzung der sogenannten National-Versammlung ist noch zu bemerken, daß Ludw. Simon (Trier) am Schlusse ebenfalls einen Antrag stellte, der Rechte und Centren zur Berserker-Wuth entflammte.</p>
          <p><hi rendition="#g">Simon</hi> von der Resultatlosigkeit aller Berathungen in diesem Hause überzeugt will diese Ueberzeugung in einem besonderen Antrage aussprechen, der also beginnt: &#x201E;In Erwägung, daß die Versammlung von Anfang an darüber einig war, nichts zu thun, sondern daß sie blos darüber berieth, wie sie nichts thun solle&#x2025;&#x2025;&#x201C; (Stürmischer Ausbruch des Unwillens von der Rechten und Ruf zur Ordnung, Beifall von der Linken und gegenseitige Beschuldigungen von der einen Seite zur andern. Der Präsident ruft, nachdem es ihm mit Mühe gelungen ist, die Ruhe einiger Maßen herzustellen, den Redner wegen seiner die Versammlung verletzenden Aeußerungen zur Ordnung. Protest von Seiten der Linken. Herr Simon beruft sich auf Herrn Löwe, der in seinem Antrage ganz dieselben Worte gebraucht habe, ohne zur Ordnung gerufen worden zu sein, und beschuldigt den Präsidenten der Parteilichkeit. Herr Beseler verwahrt sich gegen diesen Vorwurf: es komme auf den Zusammenhang an, in welchem jene Worte gebraucht worden seien.) Herr Simon fährt fort: &#x201E;in weiterer Erwägung, daß die Versammlung auch in dieser Beziehung, wie sie nichts thun wolle, zu nichts gekommen sei;&#x2025;&#x2025;&#x201C; (Neue Unterbrechung und Ruf nach Ordnung.)</p>
          <p>Der Präsident ermahnt den Redner ernstlich, sich jeder beleidigenden Worte zu enthalten, wofern er ihm nicht das Wort entziehen sollte, und</p>
          <p>Simon schließt: &#x201E;In Erwägung aller vorgebrachten Gründe läßt die Versammlung die preuß. Frage auf sich beruhen.&#x201C;</p>
          <p>Trotz des Gebrülles gegen Simon, ist sein Antrag <hi rendition="#g">thatsächlich</hi> durchgegangen.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Frankfurt, 6. Januar.</head>
          <p>Folgendes ist die von Oestreich hieher gesandte Note:</p>
          <p><hi rendition="#g">Wien,</hi> 28. Decbr. 1848. Ohne in eine erschöpfende Erörterung des von dem Herrn Minister v. Gagern der deutschen Nationalversammlung vorgelegten Programms einzugehen, was einem anderen Zeitpunkt vorbehalten bleibt, glaube ich dennoch die Aufmerksamkeit des Ministers schon heute auf nachstehende Punkte denken zu müssen. Es wird in Ihrem Programm von der Ansicht ausgegangen, als spreche Oesterreich an, in den zu errichtenden deutschen Bundesstaat nicht einzutreten, d. h. sich von demselben auszuschließen. Die Darlegung der Politik des österreichischen Cabinets, wie sie am 27. v. Mts. zu Kremsi<gap reason="illegible"/>r geschehen ist, hat jedoch ausdrücklich die Regelung der deutschen Verhältnisse einer weiteren Vereinbarung vorbehalten und eine Absicht, wie sie uns in dem Programm des Hrn. v. Gagern unterlegt wird, keineswegs ausgesprochen. Es ergibt sich daraus, daß, wenn wir die Prämisse nicht zugeben, wir uns auch mit den weiteren Folgerungen unmöglich für einverstanden erklären können. Oesterreich ist heute noch eine deutsche Bundesmacht. Diese Stellung, hervorgegangen aus der naturgemäßen Entwickelung tausendjähriger Verhältnisse, gedenkt es nicht aufzugeben. Kann es gelingen, wie wir aufrichtig wünschen und es gern erwarten, daß eine innigere Verschmelzung der Interessen der verschiedenen Bestandtheile Deutschlands zu Stande gebracht werde, wird das Verfassungswerk, an welchem Oesterreich sich betheiligt, auf eine gedeihliche Weise seinem Ziele zugeführt, so wird Oesterreich in diesem neuen Staatskörper seine Stelle zu behaupten wissen. Jedenfalls würde der künftigen Gestaltung des bisherigen deutschen Staatenbundes auf eine wesentliche Weise vorgegriffen, wollte man schon jetzt das Ausscheiden Oesterreichs aus dem wie es in dem genannten Programm heißt &#x201E;zu errichtenden Bundesstaat&#x201C; als eine ausgemachte Sache annehmen. Eine Folgerung dieser von uns als unstatthaft zurückgewiesenen Voraussetzung erscheint die von dem Hrn. Minister bei der Nationalversammlung nachgesuchte Ermächtigung, die gesandtschaftliche Verbindung mit dem österreichischen Kaiserreiche anknüpfen zu dürfen. Wir haben, eben so wie alle anderen deutschen Bundesstaaten, einen Bevollmächtigten am Sitze der Centralgewalt. Seine Vermittlung wird, wie bisher, hinreichen, den Geschäftsverkehr mit dem Ministerium zu unterhalten. Ew. werden demnach beauftragt, bei Hrn. v. Gagern dahin zu wirken, daß er von dieser Anknüpfung einer diplomatischen Verbindung aus den oben angedeuteten Gründen absehe. Das, was wir suchen, ist eine gedeihliche Lösung der großen Frage. Diese wird nur &#x2014; davon möge der Herr Minister überzeugt sein &#x2014; auf dem Wege der Verständigung mit den deutschen Regierungen, unter welchen die Kaiserliche den ersten Platz einnimmt, zu erreichen sein. Gern sind wir bereit, ihm bei dem schwierigen Werke die Hand zu reichen. Wir erwarten auch seinerseits &#x2014; und seine ausgezeichneten staatsmännischen Eigenschaften rechtfertigen diese Hoffnung &#x2014; eine richtige Würdigung der Verhältnisse und jenes bereitwillige Entgegenkommen, das allein zu einer befriedigenden Lösung führen kann. Empfangen etc.</p>
          <p>(gez.) <hi rendition="#g">Schwarzenberg</hi>.&#x201C;</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>24</author></bibl> Frankfurt, 7. Jan.</head>
          <p>Nachdem der östreichische Minister Schwarzenberg der Centralohnmacht eine Erklärung übermacht hat, die durch des &#x201E;Edlen&#x201C; Programm einen Strich macht: hat der Edle nichts Eiligeres zu thun gehabt, als sich dem östreichischen Willen fügsam zu zeigen. Ein &#x201E;Edler&#x201C; weiß ein Portefeuille, hat er's einmal gepackt, auch mit &#x201E;edler&#x201C; Tapferkeit festzuhalten. Bald nach Eingang der Schwarzenberg'schen Neujahrsgratulation ließ der &#x201E;Edle&#x201C; dem östreichischen Ausschusse folgende Erklärung zustellen:</p>
          <p>Der Präsident des Reichsministerrathes an den Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Begutachtung des vom Reichsministerium in der österreichischen Frage gestellten Antrags, Abgeordneten etc. Kirchgessner.</p>
          <p>Indem das Reichsministerium dem oben genannten Ausschusse eine Mittheilung abschriftlich zur Kenntniß bringt, welche ihm von Seiten der k. k. österreichischen Regierung, durch deren Bevollmächtigten bei der Centralgewalt zugegangen ist, findet es sich veranlaßt, diese Mittheilung mit folgenden Bemerkungen zu begleiten:</p>
          <p>1. In dem Satze 1 des Antrages des Reichsministeriums vom 18. v. M. ist dieses von der Pflicht der Reichsgewalt ausgegangen, das bestehende Bundesverhältniß Oesterreichs zu Deutschland zu erhalten. Es ist also nicht von ihm in Zweifel gezogen worden, daß Oesterreich eine Bundesmacht und berechtigt sei, im Bundesverhältnisse zu bleiben.</p>
          <p>2. Das deutsche Volk in seiner Mehrheit will unstreitbar die frühere Bundesverfassung so umgestaltet wissen, daß die Gesammtinteressen der Nation durch eine Gesammtregierung mit Volksvertretung, unter Aufrechthaltung der Selbstständigkeit der Einzelstaaten, in so weit sie damit verträglich ist, souverän verwaltet werden. Der Charakter dieses künftigen Bundesstaates ist vorläufig in denjenigen Theilen einer Reichsverfassung, (vom Reich, von der Reichsgewalt, vom Reichsgerichte, vom Reichstage) deren erste Lesung stattgefunden hat, gezeichnet. Es ist nicht wahrscheinlich, daß die konstituirende National-Versammlung bei der zweiten Lesung solche Veränderungen beschließen werde, die den Charakter des künftigen Bundesstaates wesentlich ändern.</p>
          <p>3. Dem so in Aussicht stehenden Bundesstaate beizutreten, wird kein rein deutscher Staat verweigern können. Was aber Oesterreich betrifft, so glaubte das Reichsministerium und glaubt noch, daß dieses bei der Natur seiner Zusammensetzung mit außerdeutschen Ländern eine Sonderstellung einnehmen werde, einnehmen müsse.</p>
          <p>4. Wenn auch Oesterreich früher nicht ausdrücklich erklärt hatte, in den deutschen Bundesstaat, wie er nach den vorliegenden Beschlüssen sich gestalten würde, nicht eintreten zu wollen; und wenn es sich jetzt seine weitere Erklärung darüber vorbehält, so glaubt das Reichsministerium berechtigt zu sein, aus dem von der öffentlichen Meinung in Oesterreich sanktionirten Programme von Kremsier (27. Nov. v. J.), und aus dem Verhalten der österreichischen Regierung gegenüber den Anordnungen der Centralgewalt und den Beschlüssen der National-Versammlung, eine solche Ansicht der österreichischen Regierung, in den deutschen Bundesstaat nicht eintreten zu können, unterstellen zu müssen. In diesem Programme heißt es nämlich: &#x201E;Oesterreichs Fortbestand in staatlicher Einheit ist ein deutsches wie ein europäisches Bedürfniß.&#x201C;</p>
          <p>Die Fortdauer einer staatlichen Einheit der österreichischen Monarchie ist unvereinbar mit der Unterordnung <hi rendition="#g">eines Theiles</hi> unter einen, von der Gesammtmonarchie unabhängigen, starken, einheitlich regierten, kurz dem Willen der Nation entsprechenden deutschen Bundesstaat. Jetzt erklärt der neue österreichische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt, daß das österreichische Ministerium die politische Ansicht, welche dem Programme von Kremsier zu Grunde lag, wesentlich modifizirt habe. Die Regierung des Kaiserstaates hält ihre Antwort auf die, an Oesterreich durch den deutschen Verfassungsentwurf gestellte Frage noch für frei. Diese Freiheit ihr zu bestreiten kann nicht Sache der Reichsgewalt sein. Aber auch nach den, von dem Bevollmächtigten Oesterreichs gegebenen Erläuterungen der Note vom 28. v. M., glaubt das Reichsministerium, daß der Erfolg seine Ansicht rechtfertigen werde.</p>
          <p>5) Das Reichsministerium ging in dem fünften Satze des Vorschlags vom 18. v. M. von der Ansicht aus, daß die Verfassung des Bundesstaates nicht Gegenstand der Unterhandlung sein könne. In der Note vom 28. v. M. wird wohl mit Rücksicht darauf bemerkt, daß die Lösung der großen Frage nur auf dem Wege der Verständigung mit den deutschen Regierungen, unter welchen die kaiserliche den ersten Rang einnehme, zu erreichen sei. So wenig überall der Weg der Verständigung zu vernachlässigen sein wird, wo er zum Ziele führen kann, so entschieden wird das, mit der von der constituirenden Nationalversammlung genommenen Stellung unverträgliche, allgemeine Vereinbarungs-Princip bezüglich des Verfassungswerkes, zurückgewiesen werden müssen. Die Hoffnungen, wo sie auftauchen mochten, daß die Zeit gekommen sei, den starken Bundesstaat, mit dauerhafter, einheitlicher oberster Gewalt, in der Geburt zu ersticken und durch ein Surrogat zu ersetzen, das dem alten Bundestage mehr oder weniger ähnelt, diese Hoffnung wird zu Schanden werden.</p>
          <p>6) Aber auch abgesehen von dem Verfassungswerke der Note vom 28. v. M. und den Erläuterungen des neuen östreichischen Bevollmächtigten, bleibt eine Verhandlung mit der östreichischen Regierung nothwendig, sowohl um das Inslebenführen der deutschen Verfassung dadurch zu beschleunigen, daß eine gegenseitige Erklärung über das Verhältniß des nichtdeutschen Oestreichs zu dem Gesammt-Deutschlande, oder eventuell einer Union des Gesammt-Oestreichs zu dem übrigen Deutschland vorbereitet werde; als auch zur Einreichung der unmittelbaren Regierungszwecke der Centralgewalt, und zur Erfüllung ihrer Pflicht, welche einen Bevollmächtigten an dem Orte nothwendig macht, wo die Neugestaltung eines Reiches sich entscheidet, das zu einem großen Theile zu Deutschland gehört, und wo große europäische Interessen ihren Mittelpunkt finden.</p>
          <p>In welcher Form die Verhandlung geführt wird, ist an sich Nebensache. Indem das Reichsministerium die Ermächtigung nachsuchte, die gesandtschaftliche Verbindung mit dem östreichischen Kaiserreiche anknüpfen zu dürfen, geschah dies aus dem einfachen Grunde, weil die Sendung von Reichskommissären von Seiten der Centralgewalt den Anspruch auf eine exekutive Gewalt begründet, welcher ihr in Oestreich geradezu abgesprochen worden ist.</p>
          <p>7) Das Reichsministerium wiederholt daher seinen in der Proposition vom 18. v. M. begründeten Antrag dahin, daß es autorisirt werde, zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise mit der Regierung des östreichischen Kaiserreichs Namens der Centralgewalt, über das Verhältniß Oestreichs zu Deutschland in Verhandlung zu treten.</p>
          <p>Frankfurt, 5. Januar.</p>
          <p><hi rendition="#g">H. v. Gagern</hi>.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 6. Jan.</head>
          <p>Der Abgeordnete <hi rendition="#g">Waldeck</hi> ist darauf vorbereitet, dieser Tage verhaftet zu werden; das heute hier viel verbreitete Gerücht, er sei schon verhaftet, können wir jedoch aus bester Quelle, als bis jetzt noch unbegründet bezeichnen. &#x2014;</p>
          <p>Vor der zweiten Abtheilung des Kriminalgerichts wurde heute ein Vorspiel zu der uns bevorstehenden größern Verhandlung über die Vorgänge des 31. October auf dem Gensdarmenmarkte, aufgeführt. Der Vergolder <hi rendition="#g">Dümcke</hi> war vom Staatsanwalt der Theilnahme am Aufruhr beschuldigt, weil er an jenem Tage mit einer brennenden Fackel auf die Bürgerwehr geschlagen, mit einer rothen Fahne gewehet und aufrührerische Reden geführt haben soll. Durch die Zeugenaussagen stellte sich aber heraus, daß der Angeklagte nur ruhig mit einer Fackel dagestanden habe. Demnach hielt der Staatsanwalt die Anklage nur für Theilnahme an einem Tumult aufrecht; forderte nur eine Verschärfung der Strafe, weil eine Fackel in die Kategorie der gefährlichen Werkzeuge falle und beantragte 7 Monate Strafarbeit. &#x2014; Der Vertheidiger Herr <hi rendition="#g">Stüber</hi> legte in einer glänzenden Vertheidigungsrede dar, wie nach den Buchstaben des Gesetzes kein Tumult stattgefunden; höchstens könnte man den Angeklagten eines muthwilligen Bubenstreiches für schuldig erklären und zu einigen Wochen Gefängniß verurtheilen, wofür demselben aber die unschuldig verbüßte Untersuchungshaft von 4 Wochen anzurechnen sei. &#x2014; Der Gerichtshof ging aber auf diese Deduction nicht ein und verurtheilte den Angeklagten zu 6 Monaten Strafarbeit.</p>
          <p>Zu den thätigsten Wühlern der reaktionären Partei, welche namentlich im hiesigen 75. und 76. Stadtbezirk ihr Unwesen treiben, gehören Baurath <hi rendition="#g">Cantian,</hi> Stadtverordneter Dr. <hi rendition="#g">Schulz</hi> (der gegen die Ueberweisung des Saals der Stadtverordneten an die Nationalversammlung stimmte) und die Professoren <hi rendition="#g">Jacoby</hi> (Theolog), und <hi rendition="#g">Trendelenburg</hi>. Zu den Vorversammlungen dieser Bezirke werden nur Reaktionäre eingeladen, welchen allein die Polizei die Versammlungsfreiheit unverkümmert läßt. Einem Maschinenbauer, der bei der letzten Versammlung im entgegengesetzten Sinne das Wort nehmen wollte, ward das Reden durch tumultuarische Scenen unmöglich gemacht. Ein von dieser Clique ausgegangenes Programm, &#x201E;welcherlei Wahlmänner wir wollen&#x201C;, steht ganz auf dem Standpunkte des ultraroyalistischen Preußenthums. &#x2014;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar190_011" type="jArticle">
          <head>Breslau, 4. Januar.</head>
          <p>Die &#x201E;A. Od. Ztg&#x201C; enthält in ihrem Bericht über die gestrige Sitzung des <hi rendition="#g">demokratischen Vereins</hi> u. a. Folgendes:</p>
          <p>Eine an das sächsische Ministerium abgegebene Petition wegen der Zurückforderung der Leiche Robert Blums und Aufsatz des Märzvereins in Frankfurt über die oktroyirte Verfassung und ein Artikel aus der Neuen Rheinischen Zeitung über den Verein selbst wurden verlesen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar190_012" type="jArticle">
          <head>Breslau, 4. Januar.</head>
          <p>Direkte Nachrichten aus Ungarn, welche uns vom 25. Dez. v. J. aus Tallay zugekommen, stellen einen Sieg über das Armeekorps des Grafen Schlick binnen Kurzem in Aussicht. Um Kaschau, Czeries und Barbfeld steht eine Armee unter dem Befehl des ehemaligen Kriegsministers Meßaros, welche 2000 ungarische Husaren und 18,000 Mann Infanterie zählt, gute, eingeübte Kerntruppen, verstärkt durch die Nationalgardisten aus zehn Gespannschaften, ungefähr 50 bis 60,000 Mann mit 60 Kanonen, die Alle Schlick umschlosse halten und keinen seiner Leute lebend herauszulassen entschlossen sind. Schlicks Kräfte belaufen sich auf 18,000 Mann und seine Lage soll wirklich verzweifelt seyn, da er ohne Blutvergießen mit seinen Truppen von Hunger und Kälte aufgerieben wird.</p>
          <bibl>(A. Od. Ztg.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar190_013" type="jArticle">
          <head>Bernstadt, 2. Januar.</head>
          <p>Am heutigen Tage erhielt die hiesige Bürgerwehr folgendes Rescript, überreicht durch den königl. Landrath Herrn v. Prittwitz:</p>
          <p>Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. in Erwägung, daß die Bürgerwehr der Stadt Bernstadt sich am 17. Novbr. d. J. in der wahrscheinlichen Absicht versammelt hat, an einem vermutheten Kampfe des Volkes in Breslau gegen die gesetzlichen Behörden Theil zu nehmen, daß ferner ein großer Theil derselben wirklich an demselben Tage bewaffnet nach Oels marschirt, und von dort erst nach erlangter Gewißheit, wie ein Kampf in Breslau gar nicht stattfinde, nach Bernstadt zurückgekehrt ist, und daß die Thatsache dieses Ausmarsches schon für sich allein eine erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, mithin einen groben Verstoß wider den in § 1 des Gesetzes über Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober c. ausgesprochenen Zweck dieses Instituts, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, einschließt: &#x2014; verordnen auf den Antrag Unseres Ministers des Innern, und auf Grund des § 3 des gedachten Gesetzes:</p>
          <p rendition="#et">Die Bürgerwehr der Stadt Bernstadt ist hiermit aufgelöst.<lb/>
Die betreffenden Behörden sind mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.</p>
          <p>Potsdam, den 24. Dezember 1848.</p>
          <p>(gez.) Friedrich Wilhelm. Manteuffel.</p>
          <p>In Folge dessen wurden sofort die der bisherigen Bürgerwehr aus königlichen Depots geliehenen Waffen zurückgefordert und nach Breslau abgeliefert.</p>
          <bibl>(Od.-Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar190_014" type="jArticle">
          <head>Wien, 3. Januar.</head>
          <p>Unter diesem Datum berichtet die &#x201E;Deutsch. Allg. Ztg.&#x201C;, es sei die Nachricht eingetroffen, daß die k. k. Truppen <hi rendition="#g">Pesth</hi> und <hi rendition="#g">Ofen</hi> ohne Schwertstreich genommen und daß sich Kossuth mit den &#x201E;Insurgenten&#x201C; süd-östlich auf Szegedin an der Theiß gewandt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar190_015" type="jArticle">
          <head>Wien, 3. Januar.</head>
          <p>Eben eingehenden Berichten aus Raab von gestern Mittags zufolge hatte man dort die Nachricht erhalten, daß der Marschall Fürst Windischgrätz vorgestern bis Stuhlweißenburg vorgerückt war. Der Ueberrest des Korps Perczels war gegen Ofen geflüchtet, und der Banus von Croatien demselben auf dem Fuß gefolgt und bis Teteny vorgerückt. Die Croaten stehen eine Stunde vor Ofen, welches heute von den vereinigten Armeen angegriffen werden soll. Comorn ist vom Feldmarschall-Lieutenant Wrbna berannt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar190_016" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Gotha, 1. Jan.</head>
          <p>Wie anderwärts, haben auch hier Soldatenbrutalitäten, die wegen ihrer sonsttgen Spießbürgerlichkeit und löblichen Unterthanenruhe berühmten Einwohner in Harnisch gebracht. Wahrhaftig, wenn das am dürren Holze geschieht, so darf man sich nicht wundern über das am grünem Holze Hervortretende. Die Gothaner verlangen, daß die Herrn Reichstruppen die Stadt räumen. Ist das nicht unerhört? Die Stifter der &#x201E;Ordnung&#x201C; und die &#x201E;Beschützer des Gesetzes&#x201C; aus der Stadt werfen zu wollen? Man hat diesem Verlangen mit Herbeiziehung neuer Soldateska (2 Kompagnien) aus Arnstadt geantwortet. Man kann jederzeit seinen Kopf verwetten, daß wenn's in irgend einer Stadt oder Gegend allzuruhig ist, die Centralgewalt Reichstruppen schickt und daß es dann binnen einigen Tagen an dem ruhigen Orte zugeht, als wären Kalmücken und Baschkiren eingezogen. Wir danken der Reichsbüttelgewalt, daß <hi rendition="#g">sie</hi> wenigstens, sollten auch Andere ermüden, ihre demokratische Reichstruppenpropaganda unverdrossen fortsetzt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar190_017" type="jArticle">
          <head>Flensburg, 3. Januar.</head>
          <p>Unter diesem Datum bringen die &#x201E;W. G. N.&#x201C; die (der Bestätigung bedürftige) Mittheilung, daß sich die Dänen mit <hi rendition="#g">Räumung</hi> der Insel <hi rendition="#g">Alsen</hi> beschäftigen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar190_018" type="jArticle">
          <head>Schleswig, 3. Jan.</head>
          <p>Wie man hört, findet bei den Staatsmännern, die muthmaßlich von überwiegendem Einfluß auf die Unterhandlungen sein werden, mehr und mehr die Idee einer sogenannten selbstständigen oder neutralen Stellung Schleswigs Eingang. Schleswig soll danach, gesondert von Holstein und von Dänemark, zwischen Beiden in der Mitte als ein selbstständiger Staat hingestellt werden. Kein unglücklicherer Gedanke konnte je in dieser Angelegenheit gefaßt werden. Wir fragen jeden Unbefangenen, der nur einigermaßen sich mit den Verhältnissen bekannt gemacht hat, wie lange ein Friede währen kann, durch den Schleswig in eine solche unnatürliche Stellung gebracht wird. In der Wirklichkeit einen souveränen europäischen Staat Schleswig constituiren zu wollen, ist ein unausführbarer Unsinn. Es wird praktisch vollkommen unmöglich sein, alle Verhältnisse Schleswigs so zu isoliren, daß dasselbe keine staatlichen Institutionen weder mit Holstein noch mit Dänemark gemein habe.</p>
          <bibl>(B. H.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Polen.</head>
        <div xml:id="ar190_019" type="jArticle">
          <head>Krakau, 30. Dezember.</head>
          <p>Dem &#x201E;Czas&#x201C; zufolge wäre gestern Abend hier die Nachricht eingetroffen, der russische Feldmarschall Fürst Paskewitsch sei in Warschau gestorben. Doch bedarf diese Nachricht der Bestätigung.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar190_020" type="jArticle">
          <head>Kalisch, 29. Dezember.</head>
          <p>Reisende von sonst bewährter Glaubwürdigkeit, welche am 24. d. M. Abends <hi rendition="#g">Warschau</hi> verlassen haben, erzählen, daß dort an jenem Tage mehrere Geschütze vor dem Schauspielhause aufgefahren worden und sämmtliche Truppen schlagfertig bereit standen, um, wie man allgemein glaubte, einem erwarteten Aufstande möglichst kräftig zu begegnen.</p>
          <bibl>(Pos. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar190_021" type="jArticle">
          <head>Von der Weichsel, 28. Dezbr.</head>
          <p>Nach glaubwürdigen Nachrichten aus verschiedenen Theilen Rußlands, welche in der Hauptsache übereinstimmen und nur in der Angabe wesentlicher Nebenumstände von einander abweichen, wäre seit Winters-Anfang in den östlichen und südöstlichen Gouvernementen des großen Czarenreiches ein Zustand obwaltend, den man, wenn auch nicht offen revolutionär, doch in politischer Beziehung jedenfalls sehr bedenklich nennen dürfte. Namentlich in den Gouvernementen Wjätka, Kasan, Simbirsk und Pensa sollen bewaffnete Bauernhorden, oft 5000 bis 6000 Mann stark, plündernd, sengend, mordend das Land durchziehen, und selbst in Kasan, einer Stadt von 60,000 Seelen, mehrere Häuser in Brand gesteckt haben. Bestätigen sich diese Nachrichten, so könnte man denselben gewichtige Folgerungen entnehmen, und die vorbemerkten Thatsachen vielleicht als die ersten Symptome einer möglichen Erhebung der Leibeigenen im Königreich Kasan, wo nicht in einem weiteren Umkreise, betrachten.</p>
          <bibl>(Fr. O.-P.-A.-Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar190_022" type="jArticle">
          <bibl>
            <author>*</author>
          </bibl>
          <p>Der Protest des Papstes gegen die Einsetzung einer Regierungs-Junta zu Rom bestätigt völlig, was wir früher über die Politik des &#x201E;guten Willens&#x201C; gesagt haben. Der Papst spricht von seinen wohlgemeinten Absichten, von der Undankbarkeit der Menschen und
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1030/0002] * Köln, 6. Jan. Der „Pr. St.-A.“ bringt zwei Verordnungen. Die Eine betrifft die „Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit, des eximirten Gerichtsstandes, Organisation der Gerichtsbehörden“ und hierauf bezügliche „allgemeine Bestimmungen“. Die Andre handelt: „über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschwornen in Untersuchungssachen.“ Beide Verordnungen sollen mit dem 1. April c. in Kraft treten. Der Raum unseres Blattes erlaubt uns nicht, diese weitschichtigen Dokumente abzudrucken. Auf den Inhalt der Verordnungen werden wir zurückkommen. X Münster, 5. Jan. Die knarrende Maschine der Justiz scheint in Bewegung zu kommen. Das Zuchthaus in Münster ist keine Bärengrube, wo nur Fußstapfen hinein führen. Heute ist auch der Lieut. a. D. Stricker entlassen worden, der gefährliche Mann des, nach der Kölnischen, so gefährlichen Sicherheits-Ausschusses! Ihr Blatt hat sich um die Gefangenen verdient gemacht. Freilich haben die Bourgeois-Zeitungen, welche für die neue Auflage des Absolutismus schwärmen, kein Gefühl für die Männer der Ueberzeugung. Selbst Herr Brüggemann aus Hopsten, der für Hambacher Radomontaden in dem hiesigen Zuchthause gesessen und damals sehr über Ungerechtigkeit und Willkür jammerte, brachte nur Nachrichten aus den gemeinsten Lugenblättern und ermannte sich endlich, in Erinnerung früherer Freundschaften, höchstens bis zu ekler Anrufung der Amnestie, die hier Niemand verlangt! — Die Gefangenen in Münster würden sich wahrscheinlich schämen, wenn ihnen die „Kölnische“ Beistand leisten wollte! Trügen nicht alle Zeichen, so wird das Blatt sich bald wenden, obwohl die Gefangenen auf ihr schon vor 14 Tagen eingereichtes Perhorrenscenz-Gesuch des O-.L.-Gerichts noch nicht einmal beschieden sind, während H. Temme in 4 Tagen Antwort erhielt. Die höchste Entrüstung hat es erregt, daß H. Tushaus, der Mann der Partei, persönlich gekränkt durch die Kongreßverhandlungen über die weggelaufenen Deputirten, sich bei der Untersuchung betheiligt. Daß eine Purifikation des Richterstandes nöthig ist, obwohl in ganz anderm Sinne als dem der „Galgenzeitung“, kann keinem Zweifel mehr unterliegen. — Die Untersuchungen selbst nehmen einen furchtbar schleppenden Gang. In 6 Wochen ist Nichts geschehen, als daß einige Angeklagte einmal, und blos Einige zweimal vernommen sind. Wie man hört, sind die Aussagen so freimüthig und offen, daß die Untersuchungen längst dem erkennenden Richter hätten vorgelegt werden können. * Frankfurt, 6. Jan. Wie die „Reichstags-Zeitung“ mittheilt hat Beranger, der „Sänger der heiligen Allianz der Völker“ für die Nachgelassenen Blum's 20 Fr. übersandt. 24 Frankfurt, 5. Januar. Als Nachtrag zur gestrigen Sitzung der sogenannten National-Versammlung ist noch zu bemerken, daß Ludw. Simon (Trier) am Schlusse ebenfalls einen Antrag stellte, der Rechte und Centren zur Berserker-Wuth entflammte. Simon von der Resultatlosigkeit aller Berathungen in diesem Hause überzeugt will diese Ueberzeugung in einem besonderen Antrage aussprechen, der also beginnt: „In Erwägung, daß die Versammlung von Anfang an darüber einig war, nichts zu thun, sondern daß sie blos darüber berieth, wie sie nichts thun solle‥‥“ (Stürmischer Ausbruch des Unwillens von der Rechten und Ruf zur Ordnung, Beifall von der Linken und gegenseitige Beschuldigungen von der einen Seite zur andern. Der Präsident ruft, nachdem es ihm mit Mühe gelungen ist, die Ruhe einiger Maßen herzustellen, den Redner wegen seiner die Versammlung verletzenden Aeußerungen zur Ordnung. Protest von Seiten der Linken. Herr Simon beruft sich auf Herrn Löwe, der in seinem Antrage ganz dieselben Worte gebraucht habe, ohne zur Ordnung gerufen worden zu sein, und beschuldigt den Präsidenten der Parteilichkeit. Herr Beseler verwahrt sich gegen diesen Vorwurf: es komme auf den Zusammenhang an, in welchem jene Worte gebraucht worden seien.) Herr Simon fährt fort: „in weiterer Erwägung, daß die Versammlung auch in dieser Beziehung, wie sie nichts thun wolle, zu nichts gekommen sei;‥‥“ (Neue Unterbrechung und Ruf nach Ordnung.) Der Präsident ermahnt den Redner ernstlich, sich jeder beleidigenden Worte zu enthalten, wofern er ihm nicht das Wort entziehen sollte, und Simon schließt: „In Erwägung aller vorgebrachten Gründe läßt die Versammlung die preuß. Frage auf sich beruhen.“ Trotz des Gebrülles gegen Simon, ist sein Antrag thatsächlich durchgegangen. * Frankfurt, 6. Januar. Folgendes ist die von Oestreich hieher gesandte Note: Wien, 28. Decbr. 1848. Ohne in eine erschöpfende Erörterung des von dem Herrn Minister v. Gagern der deutschen Nationalversammlung vorgelegten Programms einzugehen, was einem anderen Zeitpunkt vorbehalten bleibt, glaube ich dennoch die Aufmerksamkeit des Ministers schon heute auf nachstehende Punkte denken zu müssen. Es wird in Ihrem Programm von der Ansicht ausgegangen, als spreche Oesterreich an, in den zu errichtenden deutschen Bundesstaat nicht einzutreten, d. h. sich von demselben auszuschließen. Die Darlegung der Politik des österreichischen Cabinets, wie sie am 27. v. Mts. zu Kremsi_ r geschehen ist, hat jedoch ausdrücklich die Regelung der deutschen Verhältnisse einer weiteren Vereinbarung vorbehalten und eine Absicht, wie sie uns in dem Programm des Hrn. v. Gagern unterlegt wird, keineswegs ausgesprochen. Es ergibt sich daraus, daß, wenn wir die Prämisse nicht zugeben, wir uns auch mit den weiteren Folgerungen unmöglich für einverstanden erklären können. Oesterreich ist heute noch eine deutsche Bundesmacht. Diese Stellung, hervorgegangen aus der naturgemäßen Entwickelung tausendjähriger Verhältnisse, gedenkt es nicht aufzugeben. Kann es gelingen, wie wir aufrichtig wünschen und es gern erwarten, daß eine innigere Verschmelzung der Interessen der verschiedenen Bestandtheile Deutschlands zu Stande gebracht werde, wird das Verfassungswerk, an welchem Oesterreich sich betheiligt, auf eine gedeihliche Weise seinem Ziele zugeführt, so wird Oesterreich in diesem neuen Staatskörper seine Stelle zu behaupten wissen. Jedenfalls würde der künftigen Gestaltung des bisherigen deutschen Staatenbundes auf eine wesentliche Weise vorgegriffen, wollte man schon jetzt das Ausscheiden Oesterreichs aus dem wie es in dem genannten Programm heißt „zu errichtenden Bundesstaat“ als eine ausgemachte Sache annehmen. Eine Folgerung dieser von uns als unstatthaft zurückgewiesenen Voraussetzung erscheint die von dem Hrn. Minister bei der Nationalversammlung nachgesuchte Ermächtigung, die gesandtschaftliche Verbindung mit dem österreichischen Kaiserreiche anknüpfen zu dürfen. Wir haben, eben so wie alle anderen deutschen Bundesstaaten, einen Bevollmächtigten am Sitze der Centralgewalt. Seine Vermittlung wird, wie bisher, hinreichen, den Geschäftsverkehr mit dem Ministerium zu unterhalten. Ew. werden demnach beauftragt, bei Hrn. v. Gagern dahin zu wirken, daß er von dieser Anknüpfung einer diplomatischen Verbindung aus den oben angedeuteten Gründen absehe. Das, was wir suchen, ist eine gedeihliche Lösung der großen Frage. Diese wird nur — davon möge der Herr Minister überzeugt sein — auf dem Wege der Verständigung mit den deutschen Regierungen, unter welchen die Kaiserliche den ersten Platz einnimmt, zu erreichen sein. Gern sind wir bereit, ihm bei dem schwierigen Werke die Hand zu reichen. Wir erwarten auch seinerseits — und seine ausgezeichneten staatsmännischen Eigenschaften rechtfertigen diese Hoffnung — eine richtige Würdigung der Verhältnisse und jenes bereitwillige Entgegenkommen, das allein zu einer befriedigenden Lösung führen kann. Empfangen etc. (gez.) Schwarzenberg.“ 24 Frankfurt, 7. Jan. Nachdem der östreichische Minister Schwarzenberg der Centralohnmacht eine Erklärung übermacht hat, die durch des „Edlen“ Programm einen Strich macht: hat der Edle nichts Eiligeres zu thun gehabt, als sich dem östreichischen Willen fügsam zu zeigen. Ein „Edler“ weiß ein Portefeuille, hat er's einmal gepackt, auch mit „edler“ Tapferkeit festzuhalten. Bald nach Eingang der Schwarzenberg'schen Neujahrsgratulation ließ der „Edle“ dem östreichischen Ausschusse folgende Erklärung zustellen: Der Präsident des Reichsministerrathes an den Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Begutachtung des vom Reichsministerium in der österreichischen Frage gestellten Antrags, Abgeordneten etc. Kirchgessner. Indem das Reichsministerium dem oben genannten Ausschusse eine Mittheilung abschriftlich zur Kenntniß bringt, welche ihm von Seiten der k. k. österreichischen Regierung, durch deren Bevollmächtigten bei der Centralgewalt zugegangen ist, findet es sich veranlaßt, diese Mittheilung mit folgenden Bemerkungen zu begleiten: 1. In dem Satze 1 des Antrages des Reichsministeriums vom 18. v. M. ist dieses von der Pflicht der Reichsgewalt ausgegangen, das bestehende Bundesverhältniß Oesterreichs zu Deutschland zu erhalten. Es ist also nicht von ihm in Zweifel gezogen worden, daß Oesterreich eine Bundesmacht und berechtigt sei, im Bundesverhältnisse zu bleiben. 2. Das deutsche Volk in seiner Mehrheit will unstreitbar die frühere Bundesverfassung so umgestaltet wissen, daß die Gesammtinteressen der Nation durch eine Gesammtregierung mit Volksvertretung, unter Aufrechthaltung der Selbstständigkeit der Einzelstaaten, in so weit sie damit verträglich ist, souverän verwaltet werden. Der Charakter dieses künftigen Bundesstaates ist vorläufig in denjenigen Theilen einer Reichsverfassung, (vom Reich, von der Reichsgewalt, vom Reichsgerichte, vom Reichstage) deren erste Lesung stattgefunden hat, gezeichnet. Es ist nicht wahrscheinlich, daß die konstituirende National-Versammlung bei der zweiten Lesung solche Veränderungen beschließen werde, die den Charakter des künftigen Bundesstaates wesentlich ändern. 3. Dem so in Aussicht stehenden Bundesstaate beizutreten, wird kein rein deutscher Staat verweigern können. Was aber Oesterreich betrifft, so glaubte das Reichsministerium und glaubt noch, daß dieses bei der Natur seiner Zusammensetzung mit außerdeutschen Ländern eine Sonderstellung einnehmen werde, einnehmen müsse. 4. Wenn auch Oesterreich früher nicht ausdrücklich erklärt hatte, in den deutschen Bundesstaat, wie er nach den vorliegenden Beschlüssen sich gestalten würde, nicht eintreten zu wollen; und wenn es sich jetzt seine weitere Erklärung darüber vorbehält, so glaubt das Reichsministerium berechtigt zu sein, aus dem von der öffentlichen Meinung in Oesterreich sanktionirten Programme von Kremsier (27. Nov. v. J.), und aus dem Verhalten der österreichischen Regierung gegenüber den Anordnungen der Centralgewalt und den Beschlüssen der National-Versammlung, eine solche Ansicht der österreichischen Regierung, in den deutschen Bundesstaat nicht eintreten zu können, unterstellen zu müssen. In diesem Programme heißt es nämlich: „Oesterreichs Fortbestand in staatlicher Einheit ist ein deutsches wie ein europäisches Bedürfniß.“ Die Fortdauer einer staatlichen Einheit der österreichischen Monarchie ist unvereinbar mit der Unterordnung eines Theiles unter einen, von der Gesammtmonarchie unabhängigen, starken, einheitlich regierten, kurz dem Willen der Nation entsprechenden deutschen Bundesstaat. Jetzt erklärt der neue österreichische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt, daß das österreichische Ministerium die politische Ansicht, welche dem Programme von Kremsier zu Grunde lag, wesentlich modifizirt habe. Die Regierung des Kaiserstaates hält ihre Antwort auf die, an Oesterreich durch den deutschen Verfassungsentwurf gestellte Frage noch für frei. Diese Freiheit ihr zu bestreiten kann nicht Sache der Reichsgewalt sein. Aber auch nach den, von dem Bevollmächtigten Oesterreichs gegebenen Erläuterungen der Note vom 28. v. M., glaubt das Reichsministerium, daß der Erfolg seine Ansicht rechtfertigen werde. 5) Das Reichsministerium ging in dem fünften Satze des Vorschlags vom 18. v. M. von der Ansicht aus, daß die Verfassung des Bundesstaates nicht Gegenstand der Unterhandlung sein könne. In der Note vom 28. v. M. wird wohl mit Rücksicht darauf bemerkt, daß die Lösung der großen Frage nur auf dem Wege der Verständigung mit den deutschen Regierungen, unter welchen die kaiserliche den ersten Rang einnehme, zu erreichen sei. So wenig überall der Weg der Verständigung zu vernachlässigen sein wird, wo er zum Ziele führen kann, so entschieden wird das, mit der von der constituirenden Nationalversammlung genommenen Stellung unverträgliche, allgemeine Vereinbarungs-Princip bezüglich des Verfassungswerkes, zurückgewiesen werden müssen. Die Hoffnungen, wo sie auftauchen mochten, daß die Zeit gekommen sei, den starken Bundesstaat, mit dauerhafter, einheitlicher oberster Gewalt, in der Geburt zu ersticken und durch ein Surrogat zu ersetzen, das dem alten Bundestage mehr oder weniger ähnelt, diese Hoffnung wird zu Schanden werden. 6) Aber auch abgesehen von dem Verfassungswerke der Note vom 28. v. M. und den Erläuterungen des neuen östreichischen Bevollmächtigten, bleibt eine Verhandlung mit der östreichischen Regierung nothwendig, sowohl um das Inslebenführen der deutschen Verfassung dadurch zu beschleunigen, daß eine gegenseitige Erklärung über das Verhältniß des nichtdeutschen Oestreichs zu dem Gesammt-Deutschlande, oder eventuell einer Union des Gesammt-Oestreichs zu dem übrigen Deutschland vorbereitet werde; als auch zur Einreichung der unmittelbaren Regierungszwecke der Centralgewalt, und zur Erfüllung ihrer Pflicht, welche einen Bevollmächtigten an dem Orte nothwendig macht, wo die Neugestaltung eines Reiches sich entscheidet, das zu einem großen Theile zu Deutschland gehört, und wo große europäische Interessen ihren Mittelpunkt finden. In welcher Form die Verhandlung geführt wird, ist an sich Nebensache. Indem das Reichsministerium die Ermächtigung nachsuchte, die gesandtschaftliche Verbindung mit dem östreichischen Kaiserreiche anknüpfen zu dürfen, geschah dies aus dem einfachen Grunde, weil die Sendung von Reichskommissären von Seiten der Centralgewalt den Anspruch auf eine exekutive Gewalt begründet, welcher ihr in Oestreich geradezu abgesprochen worden ist. 7) Das Reichsministerium wiederholt daher seinen in der Proposition vom 18. v. M. begründeten Antrag dahin, daß es autorisirt werde, zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise mit der Regierung des östreichischen Kaiserreichs Namens der Centralgewalt, über das Verhältniß Oestreichs zu Deutschland in Verhandlung zu treten. Frankfurt, 5. Januar. H. v. Gagern. * Berlin, 6. Jan. Der Abgeordnete Waldeck ist darauf vorbereitet, dieser Tage verhaftet zu werden; das heute hier viel verbreitete Gerücht, er sei schon verhaftet, können wir jedoch aus bester Quelle, als bis jetzt noch unbegründet bezeichnen. — Vor der zweiten Abtheilung des Kriminalgerichts wurde heute ein Vorspiel zu der uns bevorstehenden größern Verhandlung über die Vorgänge des 31. October auf dem Gensdarmenmarkte, aufgeführt. Der Vergolder Dümcke war vom Staatsanwalt der Theilnahme am Aufruhr beschuldigt, weil er an jenem Tage mit einer brennenden Fackel auf die Bürgerwehr geschlagen, mit einer rothen Fahne gewehet und aufrührerische Reden geführt haben soll. Durch die Zeugenaussagen stellte sich aber heraus, daß der Angeklagte nur ruhig mit einer Fackel dagestanden habe. Demnach hielt der Staatsanwalt die Anklage nur für Theilnahme an einem Tumult aufrecht; forderte nur eine Verschärfung der Strafe, weil eine Fackel in die Kategorie der gefährlichen Werkzeuge falle und beantragte 7 Monate Strafarbeit. — Der Vertheidiger Herr Stüber legte in einer glänzenden Vertheidigungsrede dar, wie nach den Buchstaben des Gesetzes kein Tumult stattgefunden; höchstens könnte man den Angeklagten eines muthwilligen Bubenstreiches für schuldig erklären und zu einigen Wochen Gefängniß verurtheilen, wofür demselben aber die unschuldig verbüßte Untersuchungshaft von 4 Wochen anzurechnen sei. — Der Gerichtshof ging aber auf diese Deduction nicht ein und verurtheilte den Angeklagten zu 6 Monaten Strafarbeit. Zu den thätigsten Wühlern der reaktionären Partei, welche namentlich im hiesigen 75. und 76. Stadtbezirk ihr Unwesen treiben, gehören Baurath Cantian, Stadtverordneter Dr. Schulz (der gegen die Ueberweisung des Saals der Stadtverordneten an die Nationalversammlung stimmte) und die Professoren Jacoby (Theolog), und Trendelenburg. Zu den Vorversammlungen dieser Bezirke werden nur Reaktionäre eingeladen, welchen allein die Polizei die Versammlungsfreiheit unverkümmert läßt. Einem Maschinenbauer, der bei der letzten Versammlung im entgegengesetzten Sinne das Wort nehmen wollte, ward das Reden durch tumultuarische Scenen unmöglich gemacht. Ein von dieser Clique ausgegangenes Programm, „welcherlei Wahlmänner wir wollen“, steht ganz auf dem Standpunkte des ultraroyalistischen Preußenthums. — Breslau, 4. Januar. Die „A. Od. Ztg“ enthält in ihrem Bericht über die gestrige Sitzung des demokratischen Vereins u. a. Folgendes: Eine an das sächsische Ministerium abgegebene Petition wegen der Zurückforderung der Leiche Robert Blums und Aufsatz des Märzvereins in Frankfurt über die oktroyirte Verfassung und ein Artikel aus der Neuen Rheinischen Zeitung über den Verein selbst wurden verlesen. Breslau, 4. Januar. Direkte Nachrichten aus Ungarn, welche uns vom 25. Dez. v. J. aus Tallay zugekommen, stellen einen Sieg über das Armeekorps des Grafen Schlick binnen Kurzem in Aussicht. Um Kaschau, Czeries und Barbfeld steht eine Armee unter dem Befehl des ehemaligen Kriegsministers Meßaros, welche 2000 ungarische Husaren und 18,000 Mann Infanterie zählt, gute, eingeübte Kerntruppen, verstärkt durch die Nationalgardisten aus zehn Gespannschaften, ungefähr 50 bis 60,000 Mann mit 60 Kanonen, die Alle Schlick umschlosse halten und keinen seiner Leute lebend herauszulassen entschlossen sind. Schlicks Kräfte belaufen sich auf 18,000 Mann und seine Lage soll wirklich verzweifelt seyn, da er ohne Blutvergießen mit seinen Truppen von Hunger und Kälte aufgerieben wird. (A. Od. Ztg.) Bernstadt, 2. Januar. Am heutigen Tage erhielt die hiesige Bürgerwehr folgendes Rescript, überreicht durch den königl. Landrath Herrn v. Prittwitz: Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. in Erwägung, daß die Bürgerwehr der Stadt Bernstadt sich am 17. Novbr. d. J. in der wahrscheinlichen Absicht versammelt hat, an einem vermutheten Kampfe des Volkes in Breslau gegen die gesetzlichen Behörden Theil zu nehmen, daß ferner ein großer Theil derselben wirklich an demselben Tage bewaffnet nach Oels marschirt, und von dort erst nach erlangter Gewißheit, wie ein Kampf in Breslau gar nicht stattfinde, nach Bernstadt zurückgekehrt ist, und daß die Thatsache dieses Ausmarsches schon für sich allein eine erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, mithin einen groben Verstoß wider den in § 1 des Gesetzes über Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober c. ausgesprochenen Zweck dieses Instituts, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, einschließt: — verordnen auf den Antrag Unseres Ministers des Innern, und auf Grund des § 3 des gedachten Gesetzes: Die Bürgerwehr der Stadt Bernstadt ist hiermit aufgelöst. Die betreffenden Behörden sind mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. Potsdam, den 24. Dezember 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm. Manteuffel. In Folge dessen wurden sofort die der bisherigen Bürgerwehr aus königlichen Depots geliehenen Waffen zurückgefordert und nach Breslau abgeliefert. (Od.-Z.) Wien, 3. Januar. Unter diesem Datum berichtet die „Deutsch. Allg. Ztg.“, es sei die Nachricht eingetroffen, daß die k. k. Truppen Pesth und Ofen ohne Schwertstreich genommen und daß sich Kossuth mit den „Insurgenten“ süd-östlich auf Szegedin an der Theiß gewandt. Wien, 3. Januar. Eben eingehenden Berichten aus Raab von gestern Mittags zufolge hatte man dort die Nachricht erhalten, daß der Marschall Fürst Windischgrätz vorgestern bis Stuhlweißenburg vorgerückt war. Der Ueberrest des Korps Perczels war gegen Ofen geflüchtet, und der Banus von Croatien demselben auf dem Fuß gefolgt und bis Teteny vorgerückt. Die Croaten stehen eine Stunde vor Ofen, welches heute von den vereinigten Armeen angegriffen werden soll. Comorn ist vom Feldmarschall-Lieutenant Wrbna berannt. 103 Gotha, 1. Jan. Wie anderwärts, haben auch hier Soldatenbrutalitäten, die wegen ihrer sonsttgen Spießbürgerlichkeit und löblichen Unterthanenruhe berühmten Einwohner in Harnisch gebracht. Wahrhaftig, wenn das am dürren Holze geschieht, so darf man sich nicht wundern über das am grünem Holze Hervortretende. Die Gothaner verlangen, daß die Herrn Reichstruppen die Stadt räumen. Ist das nicht unerhört? Die Stifter der „Ordnung“ und die „Beschützer des Gesetzes“ aus der Stadt werfen zu wollen? Man hat diesem Verlangen mit Herbeiziehung neuer Soldateska (2 Kompagnien) aus Arnstadt geantwortet. Man kann jederzeit seinen Kopf verwetten, daß wenn's in irgend einer Stadt oder Gegend allzuruhig ist, die Centralgewalt Reichstruppen schickt und daß es dann binnen einigen Tagen an dem ruhigen Orte zugeht, als wären Kalmücken und Baschkiren eingezogen. Wir danken der Reichsbüttelgewalt, daß sie wenigstens, sollten auch Andere ermüden, ihre demokratische Reichstruppenpropaganda unverdrossen fortsetzt. Flensburg, 3. Januar. Unter diesem Datum bringen die „W. G. N.“ die (der Bestätigung bedürftige) Mittheilung, daß sich die Dänen mit Räumung der Insel Alsen beschäftigen. Schleswig, 3. Jan. Wie man hört, findet bei den Staatsmännern, die muthmaßlich von überwiegendem Einfluß auf die Unterhandlungen sein werden, mehr und mehr die Idee einer sogenannten selbstständigen oder neutralen Stellung Schleswigs Eingang. Schleswig soll danach, gesondert von Holstein und von Dänemark, zwischen Beiden in der Mitte als ein selbstständiger Staat hingestellt werden. Kein unglücklicherer Gedanke konnte je in dieser Angelegenheit gefaßt werden. Wir fragen jeden Unbefangenen, der nur einigermaßen sich mit den Verhältnissen bekannt gemacht hat, wie lange ein Friede währen kann, durch den Schleswig in eine solche unnatürliche Stellung gebracht wird. In der Wirklichkeit einen souveränen europäischen Staat Schleswig constituiren zu wollen, ist ein unausführbarer Unsinn. Es wird praktisch vollkommen unmöglich sein, alle Verhältnisse Schleswigs so zu isoliren, daß dasselbe keine staatlichen Institutionen weder mit Holstein noch mit Dänemark gemein habe. (B. H.) Polen. Krakau, 30. Dezember. Dem „Czas“ zufolge wäre gestern Abend hier die Nachricht eingetroffen, der russische Feldmarschall Fürst Paskewitsch sei in Warschau gestorben. Doch bedarf diese Nachricht der Bestätigung. Kalisch, 29. Dezember. Reisende von sonst bewährter Glaubwürdigkeit, welche am 24. d. M. Abends Warschau verlassen haben, erzählen, daß dort an jenem Tage mehrere Geschütze vor dem Schauspielhause aufgefahren worden und sämmtliche Truppen schlagfertig bereit standen, um, wie man allgemein glaubte, einem erwarteten Aufstande möglichst kräftig zu begegnen. (Pos. Z.) Von der Weichsel, 28. Dezbr. Nach glaubwürdigen Nachrichten aus verschiedenen Theilen Rußlands, welche in der Hauptsache übereinstimmen und nur in der Angabe wesentlicher Nebenumstände von einander abweichen, wäre seit Winters-Anfang in den östlichen und südöstlichen Gouvernementen des großen Czarenreiches ein Zustand obwaltend, den man, wenn auch nicht offen revolutionär, doch in politischer Beziehung jedenfalls sehr bedenklich nennen dürfte. Namentlich in den Gouvernementen Wjätka, Kasan, Simbirsk und Pensa sollen bewaffnete Bauernhorden, oft 5000 bis 6000 Mann stark, plündernd, sengend, mordend das Land durchziehen, und selbst in Kasan, einer Stadt von 60,000 Seelen, mehrere Häuser in Brand gesteckt haben. Bestätigen sich diese Nachrichten, so könnte man denselben gewichtige Folgerungen entnehmen, und die vorbemerkten Thatsachen vielleicht als die ersten Symptome einer möglichen Erhebung der Leibeigenen im Königreich Kasan, wo nicht in einem weiteren Umkreise, betrachten. (Fr. O.-P.-A.-Z.) Italien. * Der Protest des Papstes gegen die Einsetzung einer Regierungs-Junta zu Rom bestätigt völlig, was wir früher über die Politik des „guten Willens“ gesagt haben. Der Papst spricht von seinen wohlgemeinten Absichten, von der Undankbarkeit der Menschen und

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 190. Köln, 9. Januar 1849, S. 1030. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz190_1849/2>, abgerufen am 28.04.2024.