Neue Rheinische Zeitung. Nr. 231. Köln, 25. Februar 1849.[Deutschland] [Fortsetzung] bürgerlichen Rechte durch rechtskräftiges Erkenntniß verurtheilt und in ihre Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind; 2) Personen, welche des Rechts zum Wählen rechtskräftig für verlustig erklärt worden sind. Minoritätsantrag I: "Ferner sind ausgeschlossen alle rechtskräftig zu einer Strafe Verurtheilten, welche nach den Gesetzen des Landes, in dem das Urtheil erging, den Verlust staatsbürgerlicher Rechte nach sich zieht, sowie alle wegen Diebstahls, Betrugs oder Unterschlagung zu einer andern Strafe Verurtheilten, welche nach dem Gesetze des Landes nicht bloß eine polizeiliche Strafe ist. (Mittermaier. Schreiner. Römer. Gülich. Ahrens. Reh. Zell. Schüler. H. Simon. Fr. Wigard.) Minoritätsantrag II: Wird der Minoritätsantrag I. angenommen, so wünschen die Unterzeichneten folgenden Zusatz: " Strafen wegen politischer Verbrechen ziehen den Verlust des Wahlrechts niemals nach sich." (Tellkampf, H. Simon. Schüler. Fr. Wigard. Ahrens. Reh.) Minoritätsantrag III. Weiterer Zusatz zum Minoritätsantrag I.: "Die im vorigen Satze bezeichneten Personen können dann Wähler sein, wenn seit der Verbüßung der erkannten oder durch Begnadigung herabgesetzten oder ganz erlassenen Strafe ein fünfjähriger Zeitraum verflossen ist oder früher die Wiederbefähigung ausgesprochen worden ist." (Mittermaier. Römer. Schreiner. Schüler. H. Simon. Reh. Wigard.) Mittermaier: Man möge vorsichtig sein in der Feststellung der Personen die bescholten sein sollen, z. B. seien Arbeitshaus- und Festungsstrafe in den verschiedenen Staaten sehr verschiedener Art. In dem einen Staat entehrend, im andern nicht. - M. spricht für die Minoritätserachten I u. III. - Besonders warm empfiehlt er das dritte Minoritätserachten, damit nicht ein Mensch, der einmal ein Verbrechen beging, sein Leben lang die Schmach des Ausschlusses vom ersten Bürgerrecht erleiden möge. Schlüßlich giebt M. eine neue und bessere Fassung der beiden von ihm gezeichneten Minoritätserachten. Sturm, Assessor aus Sorau (Preußen), homo novus; ist nur theilweise mit dem Entwurf einverstanden. Soll heißen, der Entwurf ist ihm zu milde. Ist so ein Assessor a la Piathner und Wichmann! - Man solle im § ja keine Ausnahme machen zu Gunsten politischer Verbrecher. (Braver Mann!!) Er schließt mit den Worten: "Man solle vor allen Dingen im Volk den Sinn für Ehre erwecken. Esterle aus Calavese gegen den Entwurf. - Der Verbrecher höre nie auf Mensch zu sein, und müsse stets Gelegenheit haben, in die Gesellschaft zurückzukehren. Die kleinen Diebe hänge man und die großen lasse man laufen, und versieht sie bisweilen mit Stern und Ordensband; (mach: sie auch zu Abgeordneten.) - Ein Arbeiter dagegen, der ein Brod stiehlt, ist von allen Staatsrechten für immer ausgeschlossen. - Was nun gar politische Verbrecher anlangt, so sitzen politische Verbrecher in dieser Versammlung, die ich um ihre Verbrechen beneide. In der Politik giebt es nur ein Verbrechen, nur eine Schande - seine Ansicht zu verkaufen und seine Sache zu verrathen. (Bravo links und Gallerien.) Er empfiehlt einen Antrag, der den Verlust des Wahlrechts nicht über die Dauer der Strafzeit hinausschiebt. - Nauwerk und andere reichen einen Antrag ein, "wonach das Wahlrecht nur während der Strafdauer ruhen darf." Zimmermann von Stuttgart. Er ist für den Entwurf eingeschrieben und beginnt so: "M. H.! Sie wundern sich, daß ich für den Entwurf eingeschrieben bin, aber ich werde das was ich an den Vorschlägen des Verfassungs-Ausschusses billige (und dessen ist sehr wenig), stillschweigend übergehen, und über das sprechen, was ich nicht billige und das ist so ziemlich erklecklich. Eigentlich spreche ich für die Minoritätserachten I und III." (Große Heiterkeit) Auch er spricht energisch gegen das drakonische Gesetz: "ehrlos und bescholten für immer!!" - Was die politischen Verbrecher angeht, ist schon gesagt worden, daß viele davon in diesem Haus sitzen, und merkwürdigerweise sitzen die Meisten auf der Rechten. (Jordan von Marburg und Arndt klatschen Beifall.) Das Volk will grade die politischen Verbrecher zu seinen Vertretern. Die Debatte wird geschlossen und Berichterstatter Scheller spricht für den Ausschuß. Er ist noch hohler und lederner als Beseler. Bei der Abstimmung wird zuerst Punkt 1 § 3 (S. oben) mit 220 Stimmen gegen 198 verworfen. (Bravo links.) Ein Antrag von Schubert: "Als bescholten sind von der Wahlberechtigung ausgeschlossen, Personen, denen durch rechtskräftiges Erkenntniß nach den Gesetzen des Einzelstaats, worin das Urtheil erging, entweder unmittelbar oder mittelbar der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind," wurde mit 227 Stimmen gegen 196 angenommen. Hierauf wird das II. Minoritätserachten (S. o.) in namentlicher Abstimmung mit 244 Stimmen gegen 181 verworfen. (Pfui!) Die früher eingesperrten Märtyrer a la Arndt stimmten dagegen. - Ebenso der von deutschen Almosen erhaltene Beseler aus Schleswig, einer der ärgsten Reaktionärs. Minoritätserachten III. kommt gar nicht zur Abstimmung. Die Freude über § 1 und 2 war etwas vorschnell! § 3 ist wieder total jämmerlich ausgefallen. § 4. Mit dem Verlust des Rechts zu wählen für eine Zeit von vier bis zwölf Jahren, außer den durch die Strafgesetze bestimmten oder zu bestimmenden Strafen, ist zu belegen: wer bei den Wahlen Stimmen erkauft, seine Stimme verkauft, oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben, oder als Beamter seine Stellung zur Einwirkung auf die Wahlen mißbraucht hat. Gegen den § sprechen Golz und Zimmermann von Stuttgart. Die ausgezeichnete Rede des letzteren brachte die Rechte zu den gewöhnlichen flegelhaften Unterbrechungen, wodurch sich besonders der hohlköpfige Schneer aus Breslau, das flachste, fadeste und unverschämteste Mitglied der Rechten auszeichnet. Der Berichterstatter Scheller wurde ausgelacht und von Links verhöhnt. Der Ausschußantrag wurde verworfen, statt dessen ein Compositum von Arntz aus München und von Linde aus Mainz angenommen des Inhalts: "Des Rechts zu wählen, soll unbeschadet der sonst verwirkten Strafen auf eine Zeit von 4-12 Jahren durch strafgerichtliches Erkenntniß verlustig erklärt werden, wer bei den Wahlen Stimmen erkauft, seine Stimme verkauft, oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben, oder zur Einwirkung auf die Wahl überhaupt gesetzlich unzulässige Mittel angewendet hat" Hiernach wurde um 1/2 2 Uhr die Sitzung geschlossen. Morgen Fortsetzung. Kiel, 19. Fbr. Die hier niedergesetzte Marine-Commission ist auf Auswahl der Offiziere und Unteroffizier bedacht gewesen, so wie darauf, wie die 720 Mann Seesoldaten zu verwenden seien. Mehrere auszurüstende Dampfschiffe und Kanonenböte sind ihr zur Verfügung gestellt. Die in Lüttich bestellten 60-Pfünder sind auch theilweise schon unterwegs. - Aus einer, unter den Bekanntmachungen des Itzehoer Wochenblatts enthaltenen Aufforderung der Itzehoer Stadtbehörde geht hervor, daß bis zum 10. März 3500 Recruten ausgehoben werden sollen. (K. C. Bl.)Schleswig, 17. Febr. Der im Frühjahre v. J. eingesetzten Verpflegungs-Commission, ist in diesen Tagen in Veranlassung einer deßfälligen Vorfrage des Reichskriegsministeriums die Aufgabe geworden, sich darüber zu äußern, ob im Laufe des bevorstehenden Früjahrs und Sommers eine Armee von 80,000 Mann in hiesigen Landen verpflegt werden könne. Die Commission, soll sich dahin erklärt haben, daß sie im Stande sein werde, eine Truppenzahl von 80,000 Mann während 7 Monaten und allenfalls noch länger hier im Lande mit den nöthigsten Lebensmitteln zu versorgen. Auch zeigt sich in der That nirgends eine Spur davon, daß der Wohlstand gelitten hätte, obgleich doch die Bewohner der Herzogthümer im vorigen Jahre durch sehr bedeutende Fuhrleistungen, Lieferungen von Lebensmitteln und Zahlung außerordentlicher Kriegssteuern erhebliche Opfer haben bringen müssen. (Han. Ztg.)Polen. X Lemberg, 17. Febr. In der offiziellen Gazetta Lwowska (Lemberger Ztg.), dem einzigen Blatt, das seit dem Belagerungszustand in Lemberg erscheinen darf, werden alle östreichischen Staatsbür gerbelehrt, daß die russische Regierung nur denjenigen Personen den Eintritt ins Land gestatte, welche ihre Reisepässe früher bei der russischen Gesandtschaft visiren ließen und dieser Belehrung wird die gewiß nicht weniger heilsame Bemerkung beigefügt, "daß es dem Nachbarstaate gewiß nicht zu verargen ist, wenn er Fremden, die sich demselben eben nicht durch ihre Ordnungs- und Friedensliebe empfohlen haben, den Eintritt nicht gestattet." Dieser kurze aber höchst deutliche Artikel in der Gazetta Lwowska ist also die einzige Antwort, die unser Ministerium auf die wiederholten Petitionen über die Bedrückungen der Grenzsperre uns zu bieten gesonnen scheint!! Ungarn. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Agram, 9. Febr. Zu der Volksversammlung, welche die Agramer Slowanska Lipa ausgeschrieben, strömten die Bürger Agran's und die Bewohner der Umgegend in großen Massen. Der Hauptredner führte das Thema aus: "Die Kroaten, die Südslaven müssen jetzt neuerdings alle ihre Kräfte aufbieten, um dem Verfalle ihrer Freiheiten zu wehren, indem sie sehen, daß nichts als Verrath und wieder nur Verrath sie verfolgt. Wir müssen den Landtag einberufen. Unser Landtag, der nur des ausgebrochenen Krieges mit den Magyaren halber vertagt werden mußte, hat ohnedem seine Arbeiten noch nicht beendigt; es handelt sich daher nur um die Einberufung der bereits gewählten Vertreter, damit sie das begonnene Werk fortsetzen, vor allem andern aber, damit sie klar und deutlich auf Grund unserer historischen Rechte das Verhältniß unseres Vaterlandes zur Gesammtmonarchie aussprechen, auf daß wir, in den Gränzen der Unbestimmtheit nicht schwankend, jeden Eingriff in unsere Rechte alsogleich vernichten, möge er kommen, woher er wolle." Ein nicht enden wollender Zivioruf begleitete die Schlußworte dieser Rede, und der Vorschlag - den Landtag sofort einzuberufen - wurde einstimmig angenommen. Man sieht, wie die antiöstreichische Bewegung unter den Südslaven zunimmt. Schweiz. Schaffhausen. Die Schaffh. Ztg. schreibt: Dem Vernehmen nach ist Seitens der badischen Regierung an die hiesige ein Begehren auf Ausweisung der sich hier aufhaltenden politischen Flüchtlinge Willmann und Mögling gestellt worden. Wir zweifeln nicht daran, daß unsere Regierung nicht von sich aus hierüber entschieden, sondern den Bundesrath hiervon in Kenntniß gesetzt haben wird. Wir wollen nicht hoffen, daß derselbe auch hier wieder fügsam in Bezug auf beiderlei Begehren entsprechen werde; (warum nicht!) insbesondere gegenüber dem seit dem ersten Freischaarenzug ruhig sich in der Schweiz aufhaltenden Willmann läßt sich schlechterdings kein vernünftiger Grund dafür denken. Die Regierung, resp. Hr. Polizeidirektor Bollier von Zürich, gewährt den Flüchtlingen das Asylrecht mit der Beschränkung, daß sie denselben eine kleine Geldkaution von 400 Fl. abfordert (welche Infamie!); in diesem humanen Sinne das Asylrecht zu interpretiren, müssen wir freilich erst noch von unsern mit ihrem Liberalismus sich brüstenden Nachbarn lernen. (Schw. Bl.)Luzern. Am 17. ist hier eine neue Werbung für die neapolitanischen Regimenter eröffnet worden, indem man noch immer über hundert Mann braucht, um die letzten Verluste in denselben zu ersetzen. Die Unteroffiziere, welche die letzten Züge, bei 190 Mann in 5 Abtheilungen, nach Neapel geleiteten, sind dieser Tage wieder zurückgekehrt. (Schw. Bl.)Italien. * Florenz, 14. Febr. Die toskanische provisorische Regierung hat sich binnen wenigen Tagen die Unterwerfung und Eidesleistung der Armee zu verschaffen gewußt. Nur wenige einzelne Soldaten und Offiziere haben sich geweigert und sich in die Citadelle von Florenz vor den Mißhandlungen des Volks geflüchtet; doch sind sie indeß durch ihre eigenen Kameraden zurückgewiesen worden. (Siehe den Verfolg in der Beilage.) [Fortsetzung] "O sieh', wie müd die Sonne niedergeht; Ihr heißes Tagwerk endigt sie im West. Die Eule kreischt, Herold der Nacht; 's wird spät; Zum Pferch das Lamm, der Vogel eilt zum Nest. Kohlschwarz Gewölk verhüllt den Himmel weit, Und ruft: Gut' Nacht nun! es ist Scheidenszeit! "Drum gute Nacht! und sag' auch du gut' Nacht! Ein Kuß, wenn du es sagst, wird noch gezollt!" "Gut' Nacht!" ruft sie, und eh' er auf sich macht, Reicht er ihr dar des Scheidens Honigsold. Um seinen Hals die Arme schlägt sie dicht, Sie scheinen Eins, Gesicht wächst an Gesicht. (Fortsetzung folgt) Folgendes sind die neuesten wahrhaftigen Nachrichten der N. Preuß. Staatswächterin über die große Verschwörung der Polen, Juden und Demokraten, welche binnen wenigen Tagen losbrechen wird. Man höre wie die Wühler sich von allen Seiten rüsten: Im Großherzogthum Posen "braust's wieder!" Zurückkehrende Reisende versichern, daß man in den kleinen Städten wieder die vornehmen Polen mit Sechsen in Masse einfahren sahen zu Meetings, die nach der bisherigen Erfahrung ein sicherer Vorbote eines Sturmes sind. Auf dem Köpniker Felde verhafteten Schutzmannschaften einen Mann, der eben 6 Gewehre aus der Erde gegraben hatte. In Potsdam verkehren neuerdings wieder viele Polen und christliche und nicht christliche Wühler. - Eine Gesellschaft Marokkaner (echte oder unechte) producirt jetzt hier ihre Kunststücke. - Auch ist gleichzeitig ein lebendiger Elephant in diesen Tagen einpassirt. [Deutschland] [Fortsetzung] bürgerlichen Rechte durch rechtskräftiges Erkenntniß verurtheilt und in ihre Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind; 2) Personen, welche des Rechts zum Wählen rechtskräftig für verlustig erklärt worden sind. Minoritätsantrag I: „Ferner sind ausgeschlossen alle rechtskräftig zu einer Strafe Verurtheilten, welche nach den Gesetzen des Landes, in dem das Urtheil erging, den Verlust staatsbürgerlicher Rechte nach sich zieht, sowie alle wegen Diebstahls, Betrugs oder Unterschlagung zu einer andern Strafe Verurtheilten, welche nach dem Gesetze des Landes nicht bloß eine polizeiliche Strafe ist. (Mittermaier. Schreiner. Römer. Gülich. Ahrens. Reh. Zell. Schüler. H. Simon. Fr. Wigard.) Minoritätsantrag II: Wird der Minoritätsantrag I. angenommen, so wünschen die Unterzeichneten folgenden Zusatz: „ Strafen wegen politischer Verbrechen ziehen den Verlust des Wahlrechts niemals nach sich.“ (Tellkampf, H. Simon. Schüler. Fr. Wigard. Ahrens. Reh.) Minoritätsantrag III. Weiterer Zusatz zum Minoritätsantrag I.: „Die im vorigen Satze bezeichneten Personen können dann Wähler sein, wenn seit der Verbüßung der erkannten oder durch Begnadigung herabgesetzten oder ganz erlassenen Strafe ein fünfjähriger Zeitraum verflossen ist oder früher die Wiederbefähigung ausgesprochen worden ist.“ (Mittermaier. Römer. Schreiner. Schüler. H. Simon. Reh. Wigard.) Mittermaier: Man möge vorsichtig sein in der Feststellung der Personen die bescholten sein sollen, z. B. seien Arbeitshaus- und Festungsstrafe in den verschiedenen Staaten sehr verschiedener Art. In dem einen Staat entehrend, im andern nicht. ‒ M. spricht für die Minoritätserachten I u. III. ‒ Besonders warm empfiehlt er das dritte Minoritätserachten, damit nicht ein Mensch, der einmal ein Verbrechen beging, sein Leben lang die Schmach des Ausschlusses vom ersten Bürgerrecht erleiden möge. Schlüßlich giebt M. eine neue und bessere Fassung der beiden von ihm gezeichneten Minoritätserachten. Sturm, Assessor aus Sorau (Preußen), homo novus; ist nur theilweise mit dem Entwurf einverstanden. Soll heißen, der Entwurf ist ihm zu milde. Ist so ein Assessor à la Piathner und Wichmann! ‒ Man solle im § ja keine Ausnahme machen zu Gunsten politischer Verbrecher. (Braver Mann!!) Er schließt mit den Worten: „Man solle vor allen Dingen im Volk den Sinn für Ehre erwecken. Esterle aus Calavese gegen den Entwurf. ‒ Der Verbrecher höre nie auf Mensch zu sein, und müsse stets Gelegenheit haben, in die Gesellschaft zurückzukehren. Die kleinen Diebe hänge man und die großen lasse man laufen, und versieht sie bisweilen mit Stern und Ordensband; (mach: sie auch zu Abgeordneten.) ‒ Ein Arbeiter dagegen, der ein Brod stiehlt, ist von allen Staatsrechten für immer ausgeschlossen. ‒ Was nun gar politische Verbrecher anlangt, so sitzen politische Verbrecher in dieser Versammlung, die ich um ihre Verbrechen beneide. In der Politik giebt es nur ein Verbrechen, nur eine Schande ‒ seine Ansicht zu verkaufen und seine Sache zu verrathen. (Bravo links und Gallerien.) Er empfiehlt einen Antrag, der den Verlust des Wahlrechts nicht über die Dauer der Strafzeit hinausschiebt. ‒ Nauwerk und andere reichen einen Antrag ein, „wonach das Wahlrecht nur während der Strafdauer ruhen darf.“ Zimmermann von Stuttgart. Er ist für den Entwurf eingeschrieben und beginnt so: „M. H.! Sie wundern sich, daß ich für den Entwurf eingeschrieben bin, aber ich werde das was ich an den Vorschlägen des Verfassungs-Ausschusses billige (und dessen ist sehr wenig), stillschweigend übergehen, und über das sprechen, was ich nicht billige und das ist so ziemlich erklecklich. Eigentlich spreche ich für die Minoritätserachten I und III.“ (Große Heiterkeit) Auch er spricht energisch gegen das drakonische Gesetz: „ehrlos und bescholten für immer!!“ ‒ Was die politischen Verbrecher angeht, ist schon gesagt worden, daß viele davon in diesem Haus sitzen, und merkwürdigerweise sitzen die Meisten auf der Rechten. (Jordan von Marburg und Arndt klatschen Beifall.) Das Volk will grade die politischen Verbrecher zu seinen Vertretern. Die Debatte wird geschlossen und Berichterstatter Scheller spricht für den Ausschuß. Er ist noch hohler und lederner als Beseler. Bei der Abstimmung wird zuerst Punkt 1 § 3 (S. oben) mit 220 Stimmen gegen 198 verworfen. (Bravo links.) Ein Antrag von Schubert: „Als bescholten sind von der Wahlberechtigung ausgeschlossen, Personen, denen durch rechtskräftiges Erkenntniß nach den Gesetzen des Einzelstaats, worin das Urtheil erging, entweder unmittelbar oder mittelbar der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind,“ wurde mit 227 Stimmen gegen 196 angenommen. Hierauf wird das II. Minoritätserachten (S. o.) in namentlicher Abstimmung mit 244 Stimmen gegen 181 verworfen. (Pfui!) Die früher eingesperrten Märtyrer à la Arndt stimmten dagegen. ‒ Ebenso der von deutschen Almosen erhaltene Beseler aus Schleswig, einer der ärgsten Reaktionärs. Minoritätserachten III. kommt gar nicht zur Abstimmung. Die Freude über § 1 und 2 war etwas vorschnell! § 3 ist wieder total jämmerlich ausgefallen. § 4. Mit dem Verlust des Rechts zu wählen für eine Zeit von vier bis zwölf Jahren, außer den durch die Strafgesetze bestimmten oder zu bestimmenden Strafen, ist zu belegen: wer bei den Wahlen Stimmen erkauft, seine Stimme verkauft, oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben, oder als Beamter seine Stellung zur Einwirkung auf die Wahlen mißbraucht hat. Gegen den § sprechen Golz und Zimmermann von Stuttgart. Die ausgezeichnete Rede des letzteren brachte die Rechte zu den gewöhnlichen flegelhaften Unterbrechungen, wodurch sich besonders der hohlköpfige Schneer aus Breslau, das flachste, fadeste und unverschämteste Mitglied der Rechten auszeichnet. Der Berichterstatter Scheller wurde ausgelacht und von Links verhöhnt. Der Ausschußantrag wurde verworfen, statt dessen ein Compositum von Arntz aus München und von Linde aus Mainz angenommen des Inhalts: „Des Rechts zu wählen, soll unbeschadet der sonst verwirkten Strafen auf eine Zeit von 4-12 Jahren durch strafgerichtliches Erkenntniß verlustig erklärt werden, wer bei den Wahlen Stimmen erkauft, seine Stimme verkauft, oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben, oder zur Einwirkung auf die Wahl überhaupt gesetzlich unzulässige Mittel angewendet hat“ Hiernach wurde um 1/2 2 Uhr die Sitzung geschlossen. Morgen Fortsetzung. Kiel, 19. Fbr. Die hier niedergesetzte Marine-Commission ist auf Auswahl der Offiziere und Unteroffizier bedacht gewesen, so wie darauf, wie die 720 Mann Seesoldaten zu verwenden seien. Mehrere auszurüstende Dampfschiffe und Kanonenböte sind ihr zur Verfügung gestellt. Die in Lüttich bestellten 60-Pfünder sind auch theilweise schon unterwegs. ‒ Aus einer, unter den Bekanntmachungen des Itzehoer Wochenblatts enthaltenen Aufforderung der Itzehoer Stadtbehörde geht hervor, daß bis zum 10. März 3500 Recruten ausgehoben werden sollen. (K. C. Bl.)Schleswig, 17. Febr. Der im Frühjahre v. J. eingesetzten Verpflegungs-Commission, ist in diesen Tagen in Veranlassung einer deßfälligen Vorfrage des Reichskriegsministeriums die Aufgabe geworden, sich darüber zu äußern, ob im Laufe des bevorstehenden Früjahrs und Sommers eine Armee von 80,000 Mann in hiesigen Landen verpflegt werden könne. Die Commission, soll sich dahin erklärt haben, daß sie im Stande sein werde, eine Truppenzahl von 80,000 Mann während 7 Monaten und allenfalls noch länger hier im Lande mit den nöthigsten Lebensmitteln zu versorgen. Auch zeigt sich in der That nirgends eine Spur davon, daß der Wohlstand gelitten hätte, obgleich doch die Bewohner der Herzogthümer im vorigen Jahre durch sehr bedeutende Fuhrleistungen, Lieferungen von Lebensmitteln und Zahlung außerordentlicher Kriegssteuern erhebliche Opfer haben bringen müssen. (Han. Ztg.)Polen. X Lemberg, 17. Febr. In der offiziellen Gazetta Lwowska (Lemberger Ztg.), dem einzigen Blatt, das seit dem Belagerungszustand in Lemberg erscheinen darf, werden alle östreichischen Staatsbür gerbelehrt, daß die russische Regierung nur denjenigen Personen den Eintritt ins Land gestatte, welche ihre Reisepässe früher bei der russischen Gesandtschaft visiren ließen und dieser Belehrung wird die gewiß nicht weniger heilsame Bemerkung beigefügt, „daß es dem Nachbarstaate gewiß nicht zu verargen ist, wenn er Fremden, die sich demselben eben nicht durch ihre Ordnungs- und Friedensliebe empfohlen haben, den Eintritt nicht gestattet.“ Dieser kurze aber höchst deutliche Artikel in der Gazetta Lwowska ist also die einzige Antwort, die unser Ministerium auf die wiederholten Petitionen über die Bedrückungen der Grenzsperre uns zu bieten gesonnen scheint!! Ungarn. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Agram, 9. Febr. Zu der Volksversammlung, welche die Agramer Slowanska Lipa ausgeschrieben, strömten die Bürger Agran's und die Bewohner der Umgegend in großen Massen. Der Hauptredner führte das Thema aus: „Die Kroaten, die Südslaven müssen jetzt neuerdings alle ihre Kräfte aufbieten, um dem Verfalle ihrer Freiheiten zu wehren, indem sie sehen, daß nichts als Verrath und wieder nur Verrath sie verfolgt. Wir müssen den Landtag einberufen. Unser Landtag, der nur des ausgebrochenen Krieges mit den Magyaren halber vertagt werden mußte, hat ohnedem seine Arbeiten noch nicht beendigt; es handelt sich daher nur um die Einberufung der bereits gewählten Vertreter, damit sie das begonnene Werk fortsetzen, vor allem andern aber, damit sie klar und deutlich auf Grund unserer historischen Rechte das Verhältniß unseres Vaterlandes zur Gesammtmonarchie aussprechen, auf daß wir, in den Gränzen der Unbestimmtheit nicht schwankend, jeden Eingriff in unsere Rechte alsogleich vernichten, möge er kommen, woher er wolle.“ Ein nicht enden wollender Zivioruf begleitete die Schlußworte dieser Rede, und der Vorschlag ‒ den Landtag sofort einzuberufen ‒ wurde einstimmig angenommen. Man sieht, wie die antiöstreichische Bewegung unter den Südslaven zunimmt. Schweiz. Schaffhausen. Die Schaffh. Ztg. schreibt: Dem Vernehmen nach ist Seitens der badischen Regierung an die hiesige ein Begehren auf Ausweisung der sich hier aufhaltenden politischen Flüchtlinge Willmann und Mögling gestellt worden. Wir zweifeln nicht daran, daß unsere Regierung nicht von sich aus hierüber entschieden, sondern den Bundesrath hiervon in Kenntniß gesetzt haben wird. Wir wollen nicht hoffen, daß derselbe auch hier wieder fügsam in Bezug auf beiderlei Begehren entsprechen werde; (warum nicht!) insbesondere gegenüber dem seit dem ersten Freischaarenzug ruhig sich in der Schweiz aufhaltenden Willmann läßt sich schlechterdings kein vernünftiger Grund dafür denken. Die Regierung, resp. Hr. Polizeidirektor Bollier von Zürich, gewährt den Flüchtlingen das Asylrecht mit der Beschränkung, daß sie denselben eine kleine Geldkaution von 400 Fl. abfordert (welche Infamie!); in diesem humanen Sinne das Asylrecht zu interpretiren, müssen wir freilich erst noch von unsern mit ihrem Liberalismus sich brüstenden Nachbarn lernen. (Schw. Bl.)Luzern. Am 17. ist hier eine neue Werbung für die neapolitanischen Regimenter eröffnet worden, indem man noch immer über hundert Mann braucht, um die letzten Verluste in denselben zu ersetzen. Die Unteroffiziere, welche die letzten Züge, bei 190 Mann in 5 Abtheilungen, nach Neapel geleiteten, sind dieser Tage wieder zurückgekehrt. (Schw. Bl.)Italien. * Florenz, 14. Febr. Die toskanische provisorische Regierung hat sich binnen wenigen Tagen die Unterwerfung und Eidesleistung der Armee zu verschaffen gewußt. Nur wenige einzelne Soldaten und Offiziere haben sich geweigert und sich in die Citadelle von Florenz vor den Mißhandlungen des Volks geflüchtet; doch sind sie indeß durch ihre eigenen Kameraden zurückgewiesen worden. (Siehe den Verfolg in der Beilage.) [Fortsetzung] „O sieh', wie müd die Sonne niedergeht; Ihr heißes Tagwerk endigt sie im West. Die Eule kreischt, Herold der Nacht; 's wird spät; Zum Pferch das Lamm, der Vogel eilt zum Nest. Kohlschwarz Gewölk verhüllt den Himmel weit, Und ruft: Gut' Nacht nun! es ist Scheidenszeit! „Drum gute Nacht! und sag' auch du gut' Nacht! Ein Kuß, wenn du es sagst, wird noch gezollt!“ „Gut' Nacht!“ ruft sie, und eh' er auf sich macht, Reicht er ihr dar des Scheidens Honigsold. Um seinen Hals die Arme schlägt sie dicht, Sie scheinen Eins, Gesicht wächst an Gesicht. (Fortsetzung folgt) Folgendes sind die neuesten wahrhaftigen Nachrichten der N. Preuß. Staatswächterin über die große Verschwörung der Polen, Juden und Demokraten, welche binnen wenigen Tagen losbrechen wird. Man höre wie die Wühler sich von allen Seiten rüsten: Im Großherzogthum Posen „braust's wieder!“ Zurückkehrende Reisende versichern, daß man in den kleinen Städten wieder die vornehmen Polen mit Sechsen in Masse einfahren sahen zu Meetings, die nach der bisherigen Erfahrung ein sicherer Vorbote eines Sturmes sind. Auf dem Köpniker Felde verhafteten Schutzmannschaften einen Mann, der eben 6 Gewehre aus der Erde gegraben hatte. In Potsdam verkehren neuerdings wieder viele Polen und christliche und nicht christliche Wühler. ‒ Eine Gesellschaft Marokkaner (echte oder unechte) producirt jetzt hier ihre Kunststücke. ‒ Auch ist gleichzeitig ein lebendiger Elephant in diesen Tagen einpassirt. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0003" n="1269"/> <div n="1"> <head>[Deutschland]</head> <div xml:id="ar231_008" type="jArticle"> <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> bürgerlichen Rechte durch rechtskräftiges Erkenntniß verurtheilt und in ihre Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind;</p> <p>2) Personen, welche des Rechts zum Wählen rechtskräftig für verlustig erklärt worden sind.</p> <p>Minoritätsantrag I:</p> <p>„Ferner sind ausgeschlossen alle rechtskräftig zu einer Strafe Verurtheilten, welche nach den Gesetzen des Landes, in dem das Urtheil erging, den Verlust staatsbürgerlicher Rechte nach sich zieht, sowie alle wegen Diebstahls, Betrugs oder Unterschlagung zu einer andern Strafe Verurtheilten, welche nach dem Gesetze des Landes nicht bloß eine polizeiliche Strafe ist. 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B. seien Arbeitshaus- und Festungsstrafe in den verschiedenen Staaten sehr verschiedener Art. In dem einen Staat entehrend, im andern nicht. ‒ M. spricht für die Minoritätserachten I u. III. ‒ Besonders warm empfiehlt er das dritte Minoritätserachten, damit nicht ein Mensch, der einmal ein Verbrechen beging, sein Leben lang die Schmach des Ausschlusses vom ersten Bürgerrecht erleiden möge. Schlüßlich giebt M. eine neue und bessere Fassung der beiden von ihm gezeichneten Minoritätserachten.</p> <p><hi rendition="#g">Sturm,</hi> Assessor aus Sorau (Preußen), homo novus; ist nur theilweise mit dem Entwurf einverstanden. Soll heißen, der Entwurf ist ihm zu milde. Ist so ein Assessor à la Piathner und Wichmann! ‒ Man solle im § ja keine Ausnahme machen zu Gunsten politischer Verbrecher. (Braver Mann!!) 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(Jordan von Marburg und Arndt klatschen Beifall.) Das Volk will grade die politischen Verbrecher zu seinen Vertretern.</p> <p>Die Debatte wird geschlossen und Berichterstatter Scheller spricht für den Ausschuß. Er ist noch hohler und lederner als Beseler.</p> <p>Bei der Abstimmung wird zuerst Punkt 1 § 3 (S. oben) mit 220 Stimmen gegen 198 verworfen. (Bravo links.)</p> <p>Ein Antrag von <hi rendition="#g">Schubert:</hi> </p> <p>„Als bescholten sind von der Wahlberechtigung ausgeschlossen, Personen, denen durch rechtskräftiges Erkenntniß nach den Gesetzen des Einzelstaats, worin das Urtheil erging, entweder unmittelbar oder mittelbar der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind,“</p> <p>wurde mit 227 Stimmen gegen 196 angenommen.</p> <p>Hierauf wird das II. Minoritätserachten (S. o.) in namentlicher Abstimmung mit 244 Stimmen gegen 181 verworfen. (Pfui!)</p> <p>Die früher eingesperrten Märtyrer à la Arndt stimmten dagegen. ‒</p> <p>Ebenso der von deutschen Almosen erhaltene Beseler aus Schleswig, einer der ärgsten Reaktionärs.</p> <p>Minoritätserachten III. kommt gar nicht zur Abstimmung.</p> <p>Die Freude über § 1 und 2 war etwas vorschnell! § 3 ist wieder total jämmerlich ausgefallen.</p> <p>§ 4.</p> <p>Mit dem Verlust des Rechts zu wählen für eine Zeit von vier bis zwölf Jahren, außer den durch die Strafgesetze bestimmten oder zu bestimmenden Strafen, ist zu belegen: wer bei den Wahlen Stimmen erkauft, seine Stimme verkauft, oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben, oder als Beamter seine Stellung zur Einwirkung auf die Wahlen mißbraucht hat.</p> <p>Gegen den § sprechen Golz und Zimmermann von Stuttgart. Die ausgezeichnete Rede des letzteren brachte die Rechte zu den gewöhnlichen flegelhaften Unterbrechungen, wodurch sich besonders der hohlköpfige Schneer aus Breslau, das flachste, fadeste und unverschämteste Mitglied der Rechten auszeichnet.</p> <p>Der Berichterstatter Scheller wurde ausgelacht und von Links verhöhnt. Der Ausschußantrag wurde verworfen, statt dessen ein Compositum von <hi rendition="#g">Arntz</hi> aus München und von <hi rendition="#g">Linde</hi> aus Mainz angenommen des Inhalts:</p> <p>„Des Rechts zu wählen, soll unbeschadet der sonst verwirkten Strafen auf eine Zeit von 4-12 Jahren durch strafgerichtliches Erkenntniß verlustig erklärt werden, wer bei den Wahlen Stimmen erkauft, seine Stimme verkauft, oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben, oder zur Einwirkung auf die Wahl überhaupt gesetzlich unzulässige Mittel angewendet hat“</p> <p>Hiernach wurde um 1/2 2 Uhr die Sitzung geschlossen.</p> <p>Morgen Fortsetzung.</p> </div> <div xml:id="ar231_009" type="jArticle"> <head>Kiel, 19. Fbr.</head> <p>Die hier niedergesetzte Marine-Commission ist auf Auswahl der Offiziere und Unteroffizier bedacht gewesen, so wie darauf, wie die 720 Mann Seesoldaten zu verwenden seien. Mehrere auszurüstende Dampfschiffe und Kanonenböte sind ihr zur Verfügung gestellt. Die in Lüttich bestellten 60-Pfünder sind auch theilweise schon unterwegs.</p> <p>‒ Aus einer, unter den Bekanntmachungen des Itzehoer Wochenblatts enthaltenen Aufforderung der Itzehoer Stadtbehörde geht hervor, daß bis zum 10. März 3500 Recruten ausgehoben werden sollen.</p> <bibl>(K. C. Bl.)</bibl> </div> <div xml:id="ar231_010" type="jArticle"> <head>Schleswig, 17. Febr.</head> <p>Der im Frühjahre v. J. eingesetzten Verpflegungs-Commission, ist in diesen Tagen in Veranlassung einer deßfälligen Vorfrage des Reichskriegsministeriums die Aufgabe geworden, sich darüber zu äußern, ob im Laufe des bevorstehenden Früjahrs und Sommers eine Armee von 80,000 Mann in hiesigen Landen verpflegt werden könne. Die Commission, soll sich dahin erklärt haben, daß sie im Stande sein werde, eine Truppenzahl von 80,000 Mann während 7 Monaten und allenfalls noch länger hier im Lande mit den nöthigsten Lebensmitteln zu versorgen. Auch zeigt sich in der That nirgends eine Spur davon, daß der Wohlstand gelitten hätte, obgleich doch die Bewohner der Herzogthümer im vorigen Jahre durch sehr bedeutende Fuhrleistungen, Lieferungen von Lebensmitteln und Zahlung außerordentlicher Kriegssteuern erhebliche Opfer haben bringen müssen.</p> <bibl>(Han. Ztg.)</bibl> </div> </div> <div n="1"> <head>Polen.</head> <div xml:id="ar231_011" type="jArticle"> <head><bibl><author>X</author></bibl> Lemberg, 17. Febr.</head> <p>In der offiziellen Gazetta Lwowska (Lemberger Ztg.), dem einzigen Blatt, das seit dem Belagerungszustand in Lemberg erscheinen darf, werden alle östreichischen Staatsbür gerbelehrt, daß die russische Regierung nur denjenigen Personen den Eintritt ins Land gestatte, welche ihre Reisepässe früher bei der russischen Gesandtschaft visiren ließen und dieser Belehrung wird die gewiß nicht weniger heilsame Bemerkung beigefügt, „daß es dem Nachbarstaate <hi rendition="#g">gewiß nicht zu verargen</hi> ist, wenn er Fremden, die sich demselben <hi rendition="#g">eben nicht durch ihre Ordnungs- und Friedensliebe empfohlen haben,</hi> den Eintritt nicht gestattet.“ Dieser kurze aber höchst deutliche Artikel in der Gazetta Lwowska ist also die einzige Antwort, die unser Ministerium auf die wiederholten Petitionen über die Bedrückungen der Grenzsperre uns zu bieten gesonnen scheint!!</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Ungarn.</head> <div xml:id="ar231_012_c" type="jArticle"> <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Näheres über die Magyaren, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/8. </bibl> </note> <gap reason="copyright"/> </div> <div xml:id="ar231_013" type="jArticle"> <head>Agram, 9. Febr.</head> <p>Zu der Volksversammlung, welche die Agramer Slowanska Lipa ausgeschrieben, strömten die Bürger Agran's und die Bewohner der Umgegend in großen Massen. Der Hauptredner führte das Thema aus: „Die Kroaten, die Südslaven müssen jetzt neuerdings alle ihre Kräfte aufbieten, um dem Verfalle ihrer Freiheiten zu wehren, indem sie sehen, daß nichts als Verrath und wieder nur Verrath sie verfolgt. Wir müssen den Landtag einberufen. Unser Landtag, der nur des ausgebrochenen Krieges mit den Magyaren halber vertagt werden mußte, hat ohnedem seine Arbeiten noch nicht beendigt; es handelt sich daher nur um die Einberufung der bereits gewählten Vertreter, damit sie das begonnene Werk fortsetzen, vor allem andern aber, damit sie klar und deutlich auf Grund unserer historischen Rechte das Verhältniß unseres Vaterlandes zur Gesammtmonarchie aussprechen, auf daß wir, in den Gränzen der Unbestimmtheit nicht schwankend, jeden Eingriff in unsere Rechte alsogleich vernichten, möge er kommen, woher er wolle.“ Ein nicht enden wollender Zivioruf begleitete die Schlußworte dieser Rede, und der Vorschlag ‒ den Landtag sofort einzuberufen ‒ wurde einstimmig angenommen. Man sieht, wie die antiöstreichische Bewegung unter den Südslaven zunimmt.</p> </div> </div> <div n="1"> <head>Schweiz.</head> <div xml:id="ar231_014" type="jArticle"> <head>Schaffhausen.</head> <p>Die Schaffh. Ztg. schreibt: Dem Vernehmen nach ist Seitens der badischen Regierung an die hiesige ein Begehren auf Ausweisung der sich hier aufhaltenden politischen Flüchtlinge Willmann und Mögling gestellt worden. Wir zweifeln nicht daran, daß unsere Regierung nicht von sich aus hierüber entschieden, sondern den Bundesrath hiervon in Kenntniß gesetzt haben wird. Wir wollen nicht hoffen, daß derselbe auch hier wieder fügsam in Bezug auf beiderlei Begehren entsprechen werde; (warum nicht!) insbesondere gegenüber dem seit dem ersten Freischaarenzug ruhig sich in der Schweiz aufhaltenden Willmann läßt sich schlechterdings kein vernünftiger Grund dafür denken. Die Regierung, resp. Hr. Polizeidirektor Bollier von Zürich, gewährt den Flüchtlingen das Asylrecht mit der Beschränkung, daß sie denselben eine kleine <hi rendition="#g">Geldkaution von 400 Fl. abfordert</hi> (welche Infamie!); in diesem humanen Sinne das Asylrecht zu interpretiren, müssen wir freilich erst noch von unsern mit ihrem Liberalismus sich brüstenden Nachbarn lernen.</p> <bibl>(Schw. Bl.)</bibl> </div> <div xml:id="ar231_015" type="jArticle"> <head>Luzern.</head> <p>Am 17. ist hier eine neue Werbung für die neapolitanischen Regimenter eröffnet worden, indem man noch immer über hundert Mann braucht, um die letzten Verluste in denselben zu ersetzen. Die Unteroffiziere, welche die letzten Züge, bei 190 Mann in 5 Abtheilungen, nach Neapel geleiteten, sind dieser Tage wieder zurückgekehrt.</p> <bibl>(Schw. Bl.)</bibl> </div> </div> <div n="1"> <head>Italien.</head> <div xml:id="ar231_016" type="jArticle"> <head><bibl><author>*</author></bibl> Florenz, 14. Febr.</head> <p>Die toskanische provisorische Regierung hat sich binnen wenigen Tagen die Unterwerfung und Eidesleistung der Armee zu verschaffen gewußt. Nur wenige einzelne Soldaten und Offiziere haben sich geweigert und sich in die Citadelle von Florenz vor den Mißhandlungen des Volks geflüchtet; doch sind sie indeß durch ihre eigenen Kameraden zurückgewiesen worden.</p> <p> <ref type="link">(Siehe den Verfolg in der Beilage.)</ref> </p> </div> </div> <div type="jFeuilleton" n="1"> <div xml:id="ar231_017" type="jArticle"> <p> <ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> </p> <lg type="poem"> <lg n="29"> <l>„O sieh', wie müd die Sonne niedergeht;</l><lb/> <l>Ihr heißes Tagwerk endigt sie im West.</l><lb/> <l>Die Eule kreischt, Herold der Nacht; 's wird spät;</l><lb/> <l>Zum Pferch das Lamm, der Vogel eilt zum Nest.</l><lb/> <l>Kohlschwarz Gewölk verhüllt den Himmel weit,</l><lb/> <l>Und ruft: Gut' Nacht nun! es ist Scheidenszeit!</l><lb/> </lg> <lg n="30"> <l>„Drum gute Nacht! und sag' auch du gut' Nacht!</l><lb/> <l>Ein Kuß, wenn du es sagst, wird noch gezollt!“</l><lb/> <l>„Gut' Nacht!“ ruft sie, und eh' er auf sich macht,</l><lb/> <l>Reicht er ihr dar des Scheidens Honigsold.</l><lb/> <l>Um seinen Hals die Arme schlägt sie dicht,</l><lb/> <l>Sie scheinen Eins, Gesicht wächst an Gesicht.</l><lb/> </lg> </lg> <p> <ref type="link">(Fortsetzung folgt)</ref> </p> </div> <div xml:id="ar231_017a" type="jArticle"> <p>Folgendes sind die neuesten wahrhaftigen Nachrichten der N. Preuß. Staatswächterin über die große Verschwörung der Polen, Juden und Demokraten, welche binnen wenigen Tagen losbrechen wird. Man höre wie die Wühler sich von allen Seiten rüsten:</p> <p>Im Großherzogthum Posen „braust's wieder!“ Zurückkehrende Reisende versichern, daß man in den kleinen Städten wieder die vornehmen Polen mit Sechsen in Masse einfahren sahen zu Meetings, die nach der bisherigen Erfahrung ein sicherer Vorbote eines Sturmes sind.</p> <p>Auf dem Köpniker Felde verhafteten Schutzmannschaften einen Mann, der eben 6 Gewehre aus der Erde gegraben hatte.</p> <p>In Potsdam verkehren neuerdings wieder viele Polen und christliche und nicht christliche Wühler.</p> <p>‒ Eine Gesellschaft Marokkaner (echte oder unechte) producirt jetzt hier ihre Kunststücke. ‒ Auch ist gleichzeitig ein lebendiger Elephant in diesen Tagen einpassirt. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1269/0003]
[Deutschland] [Fortsetzung] bürgerlichen Rechte durch rechtskräftiges Erkenntniß verurtheilt und in ihre Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind;
2) Personen, welche des Rechts zum Wählen rechtskräftig für verlustig erklärt worden sind.
Minoritätsantrag I:
„Ferner sind ausgeschlossen alle rechtskräftig zu einer Strafe Verurtheilten, welche nach den Gesetzen des Landes, in dem das Urtheil erging, den Verlust staatsbürgerlicher Rechte nach sich zieht, sowie alle wegen Diebstahls, Betrugs oder Unterschlagung zu einer andern Strafe Verurtheilten, welche nach dem Gesetze des Landes nicht bloß eine polizeiliche Strafe ist. (Mittermaier. Schreiner. Römer. Gülich. Ahrens. Reh. Zell. Schüler. H. Simon. Fr. Wigard.)
Minoritätsantrag II:
Wird der Minoritätsantrag I. angenommen, so wünschen die Unterzeichneten folgenden Zusatz: „ Strafen wegen politischer Verbrechen ziehen den Verlust des Wahlrechts niemals nach sich.“ (Tellkampf, H. Simon. Schüler. Fr. Wigard. Ahrens. Reh.)
Minoritätsantrag III. Weiterer Zusatz zum Minoritätsantrag I.:
„Die im vorigen Satze bezeichneten Personen können dann Wähler sein, wenn seit der Verbüßung der erkannten oder durch Begnadigung herabgesetzten oder ganz erlassenen Strafe ein fünfjähriger Zeitraum verflossen ist oder früher die Wiederbefähigung ausgesprochen worden ist.“ (Mittermaier. Römer. Schreiner. Schüler. H. Simon. Reh. Wigard.)
Mittermaier: Man möge vorsichtig sein in der Feststellung der Personen die bescholten sein sollen, z. B. seien Arbeitshaus- und Festungsstrafe in den verschiedenen Staaten sehr verschiedener Art. In dem einen Staat entehrend, im andern nicht. ‒ M. spricht für die Minoritätserachten I u. III. ‒ Besonders warm empfiehlt er das dritte Minoritätserachten, damit nicht ein Mensch, der einmal ein Verbrechen beging, sein Leben lang die Schmach des Ausschlusses vom ersten Bürgerrecht erleiden möge. Schlüßlich giebt M. eine neue und bessere Fassung der beiden von ihm gezeichneten Minoritätserachten.
Sturm, Assessor aus Sorau (Preußen), homo novus; ist nur theilweise mit dem Entwurf einverstanden. Soll heißen, der Entwurf ist ihm zu milde. Ist so ein Assessor à la Piathner und Wichmann! ‒ Man solle im § ja keine Ausnahme machen zu Gunsten politischer Verbrecher. (Braver Mann!!) Er schließt mit den Worten: „Man solle vor allen Dingen im Volk den Sinn für Ehre erwecken.
Esterle aus Calavese gegen den Entwurf. ‒ Der Verbrecher höre nie auf Mensch zu sein, und müsse stets Gelegenheit haben, in die Gesellschaft zurückzukehren. Die kleinen Diebe hänge man und die großen lasse man laufen, und versieht sie bisweilen mit Stern und Ordensband; (mach: sie auch zu Abgeordneten.) ‒ Ein Arbeiter dagegen, der ein Brod stiehlt, ist von allen Staatsrechten für immer ausgeschlossen. ‒ Was nun gar politische Verbrecher anlangt, so sitzen politische Verbrecher in dieser Versammlung, die ich um ihre Verbrechen beneide. In der Politik giebt es nur ein Verbrechen, nur eine Schande ‒ seine Ansicht zu verkaufen und seine Sache zu verrathen. (Bravo links und Gallerien.) Er empfiehlt einen Antrag, der den Verlust des Wahlrechts nicht über die Dauer der Strafzeit hinausschiebt. ‒
Nauwerk und andere reichen einen Antrag ein, „wonach das Wahlrecht nur während der Strafdauer ruhen darf.“
Zimmermann von Stuttgart. Er ist für den Entwurf eingeschrieben und beginnt so: „M. H.! Sie wundern sich, daß ich für den Entwurf eingeschrieben bin, aber ich werde das was ich an den Vorschlägen des Verfassungs-Ausschusses billige (und dessen ist sehr wenig), stillschweigend übergehen, und über das sprechen, was ich nicht billige und das ist so ziemlich erklecklich. Eigentlich spreche ich für die Minoritätserachten I und III.“ (Große Heiterkeit) Auch er spricht energisch gegen das drakonische Gesetz: „ehrlos und bescholten für immer!!“ ‒ Was die politischen Verbrecher angeht, ist schon gesagt worden, daß viele davon in diesem Haus sitzen, und merkwürdigerweise sitzen die Meisten auf der Rechten. (Jordan von Marburg und Arndt klatschen Beifall.) Das Volk will grade die politischen Verbrecher zu seinen Vertretern.
Die Debatte wird geschlossen und Berichterstatter Scheller spricht für den Ausschuß. Er ist noch hohler und lederner als Beseler.
Bei der Abstimmung wird zuerst Punkt 1 § 3 (S. oben) mit 220 Stimmen gegen 198 verworfen. (Bravo links.)
Ein Antrag von Schubert:
„Als bescholten sind von der Wahlberechtigung ausgeschlossen, Personen, denen durch rechtskräftiges Erkenntniß nach den Gesetzen des Einzelstaats, worin das Urtheil erging, entweder unmittelbar oder mittelbar der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind,“
wurde mit 227 Stimmen gegen 196 angenommen.
Hierauf wird das II. Minoritätserachten (S. o.) in namentlicher Abstimmung mit 244 Stimmen gegen 181 verworfen. (Pfui!)
Die früher eingesperrten Märtyrer à la Arndt stimmten dagegen. ‒
Ebenso der von deutschen Almosen erhaltene Beseler aus Schleswig, einer der ärgsten Reaktionärs.
Minoritätserachten III. kommt gar nicht zur Abstimmung.
Die Freude über § 1 und 2 war etwas vorschnell! § 3 ist wieder total jämmerlich ausgefallen.
§ 4.
Mit dem Verlust des Rechts zu wählen für eine Zeit von vier bis zwölf Jahren, außer den durch die Strafgesetze bestimmten oder zu bestimmenden Strafen, ist zu belegen: wer bei den Wahlen Stimmen erkauft, seine Stimme verkauft, oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben, oder als Beamter seine Stellung zur Einwirkung auf die Wahlen mißbraucht hat.
Gegen den § sprechen Golz und Zimmermann von Stuttgart. Die ausgezeichnete Rede des letzteren brachte die Rechte zu den gewöhnlichen flegelhaften Unterbrechungen, wodurch sich besonders der hohlköpfige Schneer aus Breslau, das flachste, fadeste und unverschämteste Mitglied der Rechten auszeichnet.
Der Berichterstatter Scheller wurde ausgelacht und von Links verhöhnt. Der Ausschußantrag wurde verworfen, statt dessen ein Compositum von Arntz aus München und von Linde aus Mainz angenommen des Inhalts:
„Des Rechts zu wählen, soll unbeschadet der sonst verwirkten Strafen auf eine Zeit von 4-12 Jahren durch strafgerichtliches Erkenntniß verlustig erklärt werden, wer bei den Wahlen Stimmen erkauft, seine Stimme verkauft, oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben, oder zur Einwirkung auf die Wahl überhaupt gesetzlich unzulässige Mittel angewendet hat“
Hiernach wurde um 1/2 2 Uhr die Sitzung geschlossen.
Morgen Fortsetzung.
Kiel, 19. Fbr. Die hier niedergesetzte Marine-Commission ist auf Auswahl der Offiziere und Unteroffizier bedacht gewesen, so wie darauf, wie die 720 Mann Seesoldaten zu verwenden seien. Mehrere auszurüstende Dampfschiffe und Kanonenböte sind ihr zur Verfügung gestellt. Die in Lüttich bestellten 60-Pfünder sind auch theilweise schon unterwegs.
‒ Aus einer, unter den Bekanntmachungen des Itzehoer Wochenblatts enthaltenen Aufforderung der Itzehoer Stadtbehörde geht hervor, daß bis zum 10. März 3500 Recruten ausgehoben werden sollen.
(K. C. Bl.) Schleswig, 17. Febr. Der im Frühjahre v. J. eingesetzten Verpflegungs-Commission, ist in diesen Tagen in Veranlassung einer deßfälligen Vorfrage des Reichskriegsministeriums die Aufgabe geworden, sich darüber zu äußern, ob im Laufe des bevorstehenden Früjahrs und Sommers eine Armee von 80,000 Mann in hiesigen Landen verpflegt werden könne. Die Commission, soll sich dahin erklärt haben, daß sie im Stande sein werde, eine Truppenzahl von 80,000 Mann während 7 Monaten und allenfalls noch länger hier im Lande mit den nöthigsten Lebensmitteln zu versorgen. Auch zeigt sich in der That nirgends eine Spur davon, daß der Wohlstand gelitten hätte, obgleich doch die Bewohner der Herzogthümer im vorigen Jahre durch sehr bedeutende Fuhrleistungen, Lieferungen von Lebensmitteln und Zahlung außerordentlicher Kriegssteuern erhebliche Opfer haben bringen müssen.
(Han. Ztg.) Polen. X Lemberg, 17. Febr. In der offiziellen Gazetta Lwowska (Lemberger Ztg.), dem einzigen Blatt, das seit dem Belagerungszustand in Lemberg erscheinen darf, werden alle östreichischen Staatsbür gerbelehrt, daß die russische Regierung nur denjenigen Personen den Eintritt ins Land gestatte, welche ihre Reisepässe früher bei der russischen Gesandtschaft visiren ließen und dieser Belehrung wird die gewiß nicht weniger heilsame Bemerkung beigefügt, „daß es dem Nachbarstaate gewiß nicht zu verargen ist, wenn er Fremden, die sich demselben eben nicht durch ihre Ordnungs- und Friedensliebe empfohlen haben, den Eintritt nicht gestattet.“ Dieser kurze aber höchst deutliche Artikel in der Gazetta Lwowska ist also die einzige Antwort, die unser Ministerium auf die wiederholten Petitionen über die Bedrückungen der Grenzsperre uns zu bieten gesonnen scheint!!
Ungarn. _ Agram, 9. Febr. Zu der Volksversammlung, welche die Agramer Slowanska Lipa ausgeschrieben, strömten die Bürger Agran's und die Bewohner der Umgegend in großen Massen. Der Hauptredner führte das Thema aus: „Die Kroaten, die Südslaven müssen jetzt neuerdings alle ihre Kräfte aufbieten, um dem Verfalle ihrer Freiheiten zu wehren, indem sie sehen, daß nichts als Verrath und wieder nur Verrath sie verfolgt. Wir müssen den Landtag einberufen. Unser Landtag, der nur des ausgebrochenen Krieges mit den Magyaren halber vertagt werden mußte, hat ohnedem seine Arbeiten noch nicht beendigt; es handelt sich daher nur um die Einberufung der bereits gewählten Vertreter, damit sie das begonnene Werk fortsetzen, vor allem andern aber, damit sie klar und deutlich auf Grund unserer historischen Rechte das Verhältniß unseres Vaterlandes zur Gesammtmonarchie aussprechen, auf daß wir, in den Gränzen der Unbestimmtheit nicht schwankend, jeden Eingriff in unsere Rechte alsogleich vernichten, möge er kommen, woher er wolle.“ Ein nicht enden wollender Zivioruf begleitete die Schlußworte dieser Rede, und der Vorschlag ‒ den Landtag sofort einzuberufen ‒ wurde einstimmig angenommen. Man sieht, wie die antiöstreichische Bewegung unter den Südslaven zunimmt.
Schweiz. Schaffhausen. Die Schaffh. Ztg. schreibt: Dem Vernehmen nach ist Seitens der badischen Regierung an die hiesige ein Begehren auf Ausweisung der sich hier aufhaltenden politischen Flüchtlinge Willmann und Mögling gestellt worden. Wir zweifeln nicht daran, daß unsere Regierung nicht von sich aus hierüber entschieden, sondern den Bundesrath hiervon in Kenntniß gesetzt haben wird. Wir wollen nicht hoffen, daß derselbe auch hier wieder fügsam in Bezug auf beiderlei Begehren entsprechen werde; (warum nicht!) insbesondere gegenüber dem seit dem ersten Freischaarenzug ruhig sich in der Schweiz aufhaltenden Willmann läßt sich schlechterdings kein vernünftiger Grund dafür denken. Die Regierung, resp. Hr. Polizeidirektor Bollier von Zürich, gewährt den Flüchtlingen das Asylrecht mit der Beschränkung, daß sie denselben eine kleine Geldkaution von 400 Fl. abfordert (welche Infamie!); in diesem humanen Sinne das Asylrecht zu interpretiren, müssen wir freilich erst noch von unsern mit ihrem Liberalismus sich brüstenden Nachbarn lernen.
(Schw. Bl.) Luzern. Am 17. ist hier eine neue Werbung für die neapolitanischen Regimenter eröffnet worden, indem man noch immer über hundert Mann braucht, um die letzten Verluste in denselben zu ersetzen. Die Unteroffiziere, welche die letzten Züge, bei 190 Mann in 5 Abtheilungen, nach Neapel geleiteten, sind dieser Tage wieder zurückgekehrt.
(Schw. Bl.) Italien. * Florenz, 14. Febr. Die toskanische provisorische Regierung hat sich binnen wenigen Tagen die Unterwerfung und Eidesleistung der Armee zu verschaffen gewußt. Nur wenige einzelne Soldaten und Offiziere haben sich geweigert und sich in die Citadelle von Florenz vor den Mißhandlungen des Volks geflüchtet; doch sind sie indeß durch ihre eigenen Kameraden zurückgewiesen worden.
(Siehe den Verfolg in der Beilage.)
[Fortsetzung]
„O sieh', wie müd die Sonne niedergeht;
Ihr heißes Tagwerk endigt sie im West.
Die Eule kreischt, Herold der Nacht; 's wird spät;
Zum Pferch das Lamm, der Vogel eilt zum Nest.
Kohlschwarz Gewölk verhüllt den Himmel weit,
Und ruft: Gut' Nacht nun! es ist Scheidenszeit!
„Drum gute Nacht! und sag' auch du gut' Nacht!
Ein Kuß, wenn du es sagst, wird noch gezollt!“
„Gut' Nacht!“ ruft sie, und eh' er auf sich macht,
Reicht er ihr dar des Scheidens Honigsold.
Um seinen Hals die Arme schlägt sie dicht,
Sie scheinen Eins, Gesicht wächst an Gesicht.
(Fortsetzung folgt)
Folgendes sind die neuesten wahrhaftigen Nachrichten der N. Preuß. Staatswächterin über die große Verschwörung der Polen, Juden und Demokraten, welche binnen wenigen Tagen losbrechen wird. Man höre wie die Wühler sich von allen Seiten rüsten:
Im Großherzogthum Posen „braust's wieder!“ Zurückkehrende Reisende versichern, daß man in den kleinen Städten wieder die vornehmen Polen mit Sechsen in Masse einfahren sahen zu Meetings, die nach der bisherigen Erfahrung ein sicherer Vorbote eines Sturmes sind.
Auf dem Köpniker Felde verhafteten Schutzmannschaften einen Mann, der eben 6 Gewehre aus der Erde gegraben hatte.
In Potsdam verkehren neuerdings wieder viele Polen und christliche und nicht christliche Wühler.
‒ Eine Gesellschaft Marokkaner (echte oder unechte) producirt jetzt hier ihre Kunststücke. ‒ Auch ist gleichzeitig ein lebendiger Elephant in diesen Tagen einpassirt.
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Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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