Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Neue Rheinische Zeitung. Nr. 243. Köln, 11. März 1849. Beilage.

Bild:
erste Seite
Beilage zu Nr. 243 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Sonntag 11. März 1849.
[Deutschland]

[Fortsetzung] pa's erstarkte in jedem Kampfe mit den Habsburgern, und entriß ihnen jedesmal ein Stück ihres Raubes.

Der Verlust der deutschen Kaiserwürde, der Verlust der Schweiz, Brabants, das Mißlingen der Klodwigsarbeit in Deutschland, die Erhebung Preußens, das Fortbestehen der Reformation und Revolution u. s. w., das sind die eigentlichen Resultate der siegreichen habsburgischen Waffen.

Die Habsburger werden überall hinausgetrieben; die kroatische Türkei, jetzt ihre letzte Verzweiflung, mag einst ihren letzten Seufzer vernehmen. Mit Recht sagt Heine daher:

Du bist
Ein altes Fabelwesen,
Geh', leg' dich schlafen! --

Wien, 5. März.

Die Vorsteher der Pesther Judengemeinde sind, ihren Rabbiner Schwab an der Spitze, dem F. M. Windischgrätz ins Hauptquartier gefolgt, um Nachlaß der ihnen in Baarem auferlegten Leistungen von fl. 110,000 für Toleranzsteuerrückstände, und der den Gemeinden zur Last fallenden solidarischen Verbindlichkeit bei hochverrätherischen Vergehungen Einzelner nachzusuchen. Sie wurden nicht nur mit ihrem Begehren abgewiesen, sondern auch wegen angeblichen Haltens der Juden an die Sache der Rebellen sehr hart angelassen, wobei auch der östreichischen Deputirten Fischhof und Goldmark mißbilligend und in sehr heftigen Ausdrücken gedacht worden sein soll.

Wien, 6. März.

Ueber das durchaus unconstitutionelle Verhältniß des Fürsten Windischgrätz zu dem Ministerium äußert sich die "Presse" folgendermaßen: Das was schon lange aufgehört hat, für den hellsehenden Theil des Publikums ein Geheimniß zu sein, ist nun auf eine Weise an den Tag getreten, die keinen Zweifel übrig läßt.

Die von dem Armee-General-Kommando in Ofen erlassene Kundmachung vom 2. März, wonach der Inhalt des auf die ungarischen Banknoten bezüglichen Beschlusses des Ministerrathes auf die Außer-Courssetzung dieses Papiergeldes im Privatverkehr für Ungarn keine Anwendung findet, liefert den unwiderleglichen Beweis, daß der kaiserliche Bevollmächtigte die Verordnungen des verantwortlichen constitutionellen Ministeriums für seine Handlungen nicht bindend erachtet.

Wir können noch nicht mit Bestimmtheit wissen, was aus einem so bedauerlichen Konflikte zwischen den höchsten exekutiven Gewalten in der Monarchie entstehen werde; so viel steht aber jetzt schon fest, daß es von unserem Gesammtministerium eine überaus unglückliche Inspiration war, jenes Cirkular vom 24. Februar in die Welt zu schicken, bevor es sich der Folgeleistung des kaiserlichen Bevollmächtigen versichert hatte. Es übernimmt dadurch dem Monarchen, dem Reichstag und dem ganzen geschäftstreibenden Publikum gegenüber eine ernste Verantwortung. Eben so sehr müssen wir aber auch bedauern, daß ein mit so großer Vollmacht ausgerüsteter General, wie der Fürst von Windischgrätz, kein Bedenken trug, die Regierung, in der gegenwärtigen Lage des Staats, solcher Verlegenheit auszusetzen. (Est-ce clair?)

* Kremsier, 5. März.

In der heutigen Reichstagssitzung wurde folgender Beschluß angenommen:

Die erste Lesung des Konstitutions-Entwurfes wird am 15. März in einer eigenen Sitzung vorgenommen. Zu diesem Behufe werden die Sitzungen nach Schluß der Berathung über § 15 der Grundrechte ausgesetzt, um die Berathungen über die Konstitutions-Urkunde in den Sektionen zu pflegen.

Hannover, 6. März.

Wir glauben aus guter Quelle versichern zu können, daß unsere Regierung gestern eine östreichische Note über das deutsche Verfassungswerk erhalten hat, in welcher das berühmte "vorschwebende" Deutschland nun wirklich auf die Erde gebracht werden soll, in Gestalt eines neunköpfigen Directoriums, worin Oestreich und Preußen je zwei Stimmen führen würden. Bekanntlich ist dies auch der Plan, für welchen Heck[unleserliches Material]cher, Herrmann und Somaruga in Ollmütz wirken; ob demzufolge auch die Reichsstatthalterschaft in der Note proponirt wird, und wie dieselbe die nicht deutschen Provinzen Oestreichs hereinzieht, haben wir noch nicht in Erfahrung gebracht.

(Z. f. N.)
Dresden, 7. März.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer interpellirt Böttcher: Der Waffenstillstand zwischen Dänemark und Schleswig erlösche mit dem 26. März. Es sei nun leicht möglich, daß von der Centralgewalt auch sächsische Truppen für den wiederbeginnenden Krieg beordert und dafür andere deutsche Truppen, vielleicht bairische, nach Sachsen verlegt werden. Es würde nun namentlich gegen den letzten Punkt nichts einzuwenden sein, wenn die Einheit in Deutschland hergestellt wäre und das deutsche Heer eine demokratische Einrichtung hätte. Allein man wisse nicht, ob es je zu einer Einheit Deutschlands kommen werde. Wenn man sich nun schon gegen den ersten Punkt erklären müsse, so müsse das noch mehr gegen den letztern Punkt geschehen. Man habe schlimme Erfahrungen über das Verhalten der deutschen Truppen in fremden Ländern gemacht. Noch stehe das Verhalten der sächsischen Truppen in Altenburg nach dem Berichte des Vicepr. Tzschirner vor unsern Augen. Die sächsische Regierung hat jedenfalls das Recht, ihre Gründe gegen solche Anordnungen geltend zu machen. Er frage daher an: "Was die sächsische Regierung zu thun gedenke, wenn bei dem Eintritt eines neuen Kriegs von der provisorischen Centralgewalt sächsische Truppen nach Schleswig beordert und dafür fremde eingeführt werden?" Er bemerke noch, daß die zurückbleibenden Truppen und die übrigen Bürger wohl selbst die Ruhe und Ordnung wahren könnten, so daß fremde Truppen in Sachsen nicht nöthig sein würden. Die Interpellation wird dem Gesammtministerium übergeben.

Berthold beantragt, "daß der Finanzausschuß beauftragt werde, ein namentliches Verzeichnis aller auf die Staatskasse angewiesenen Pensionairs mit Angabe des Alters und anderer Verhältnisse anzufertigen." Das Pensionswesen sei ein sehr wichtiger Gegenstand im Staatshaushalte, mehr als eine halbe Million müsse das Land für dasselbe aufbringen. Die Militairpensionen verzehrten aber allein die Hälfte davon, und man sehe sich vergeblich nach Schlachten um, welche so viele Krüppel gemacht, daß ein so großer Pensionsaufwand nöthig sei. Vielmehr habe seit 30 Jahren Frieden geherrscht. Da müsse man allerdings an einen faulen Fleck in unserm Pensionswesen denken. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

!!! Frankfurt, 8. März.

Sitzung der Nationalversammlung unter dem Präsidium von Simson. Das Haus ist ungeheuer leer.

Flottwell, Hoffmann von Ludwigsburg und Heubner von Zwickau treten aus, drei neue Abgeordnete treten dafür ein. -- Flottenbeiträge darunter goldene Ohrringe, und andere Utensilien.

Schulze von Potsdam zeigt einen Bericht für den Wehrausschuß an, welcher gedruckt wird.

Vischer von Tübingen stellt in Betracht des Einrückens der Russen in Siebenbürgen, und in Erwägung daß dies Manöver auf ein Bündniß Oestreichs mit Rußland hindeutet, welches der jungen deutschen Freiheit (?) Gefahr bringt den Antrag, die Nationalversammlung solle beschließen

"durch die Centralgewalt der östreichischen Regierung zu erklären, daß das Einrucken der russischen Truppen als ein Hinderniß der Bildung des Bundesstaates betrachtet werden muß u. s. w."

Vischer hat über diesen ohnehin ma[unleserliches Material]n Antrag nicht einmal die Dringlichkeit beantragt, sondern selbst die Verweisung an den Ausschuß verlangt. Der Antrag geht also an den Ausschuß, bis die Russen längst wieder hinter Moskau sein konnen.

Man geht zur Tagesordnung, d. h. zur zweiten Lesung des Restes der Grundrechte.

Artikel 5.

§ 21 (wird ohne Diskussion definitiv so angenommen):

"Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an die Behörden, an die Volksvertreter und an die Reichsversammlung zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen, als von Corporationen und von Mehreren im Vereine ausgeübt werden."

Die Worte "und von Corporationen" wurden mit 173 Stimmen gegen 145 angenommen.

Stavenhagen und Teichert (preußische Schnurrbärte) beantragen den Zusatz:

"Beim Heere und der Kriegsflotte jedoch nur in der Weise, wie die Disciplinar-Vorschriften es bestimmen (d. h. gar nicht!)"

wurde mit 185 Stimmen gegen 182 angenommen. (Von der Linken fehlten viele.)

§ 22 (ohne Diskussion):

"Eine vorgängige Genehmigung der Behörden ist nicht nothwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Handlungen gerichtlich zu verfolgen."

Angenommen

Der Punkt von der Ministerverantwortlichkeit fällt hier weg, da § 46 hierüber eine allgemeine Bestimmung enthält.

Artikel 7.

§ 30 (ohne Diskussion)

"Die Besteuerung soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände, Personen und Güter in Staat und Gemeinde aufhört."

Das Wort "Personen", dessen Einschaltung die Minorität beantragte, wurde mit 179 Stimmen von Links gegen 223 Stimmen von Rechts verworfen. Ebenso mehrere Zusätze von Nauwerk, Würth von Sigmaringen u. s. w. betreffend "Schutz der Arbeit"; "Steuerfreiheit für die nöthigsten Lebensmittel" -- (Wie kann man sich auch mit solchen Lappalien befassen! --)

Artikel 9.

Ueber § 43 (die Gemeindeverfassung) beschließt man eine Diskussion -- M. Mohl gegen den Ausschuß. Bally für denselben. Raveaux unter Beifall für Wiederaufnahme des in der ersten Lesung diesem § genommenen Punktes von der Bürger- und Volkswehr. Nach geschlossener Debatte sprach noch Wigard für die Zusätze der Minorität des Ausschusses und G. Beseler für die Majorität. (Er wurde wieder furchtbar ausgelacht, weil er von dem Stolz auf Preußens Soldateska sprach.)

Hierauf wurde bei der Abstimmung der § definitiv folgendermaßen angenommen:

"Jede Gemeinde hat als Grundrechte ihrer Verfassung:
a. Die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter,

(der Zusatz "mit Ausschluß des Bestätigungsrechts der Staatsbehörde" wurde abermals mit 252 Stimmen gegen 188 verworfen.

b. Die selbstständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei, unter gesetzlich geordneter Oberaufsicht des Staates.

(Die gesperrt gedruckten Worte sind ein Zusatz des Verfassungsausschusses)

c. Die Veröffentlichung ihres Gemeindehaushaltes.
d. Oeffentlichkeit der Verhandlungen als Regel.

(Nach der Minorität des Ausschusses.)

Der als l[unleserliches Material]t. e. beantragte Zusatz der Minorität:

"Organisirte Bewaffnung als Theil der allgemeinen Volkswehr" wurde mit 242 Stimmen gegen 191 verworfen.

Der Zusatz:

"Das Recht der Selbstbesteuerung zu Gemeindezwecken,"

wurde auch abgelehnt -- Ebenso andere Zusätze der Linken.

Hierauf wurde gegen 2 Uhr die Sitzung bis Morgen vertagt.

Curiosum

Montag und Dienstag hat es im Verfassungsausschuß erbauliche Debatten gegeben. Die Erbkaiserlinge und die Männer des Direktoriums haben sich gegenseitig Landes-und Volks-Verräther betitelt. -- Reh will austreten. -- Bei der morgen vorzunehmenden Neuwahl von 9 Mitgliedern in den Wehrausschuß werden sich 119 Mitglieder der Linken der Wahl enthalten, weil die aufgestellten Candidaten wiederum (wie immer) nur der Rechten angehören, und also diese Neuwahlen für Ausschüsse reine Comödie sind.

Ungarn.
*
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Semlin, 24. Febr.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Agram.

Mit großem Erstaunen lasen wir in der Serb. Belgrader Zeitung eine Correspondenz aus Constantinopel, in welcher erzählt wird, der östreichische Internuntius, Graf Stürmer, habe am 7. Febr. eine Conferenz mit dem Pfortenminister der äußeren Angelegenheiten gehabt und ihn gefragt: "Was für eine Stellung gedenkt die Pforte einzunehmen, wenn die östreichischen Slaven gegen die kaiserliche Regierung aufstehen sollten?" Die Antwort lautete, die Pforte würde sich neutral halten, in uns aber erweckt die Frage weit mannigfachere Gedanken, als die Antwort. Sollten etwa die russischen Truppenmassen in den Donaufürstenthümern auch mit einer ähnlichen Frage der k. k. Regierung in Verbindung stehen?

Agram.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Italien.
068

In Rom hat die Nachricht, daß Oestreich die in Ferrara erpreßten Gelder dem Pabste zur Verfügung stellen wird, die höchste Entrüstung hervorgerufen. Der Pabst acceptirt also das Geld, das die Kroaten den Ferraresen abgezwungen haben; der Pabst tritt in die Räuberbande Radetzky's ein und nimmt seinen Antheil vom Raub in Empfang! Unter dem Eindruck dieser Nachricht war es, daß die Constituante beschloß, die Glocken in Kanonen umzugießen, 15,000 Flinten sofort aus Frankreich kommen zu lassen, Ferrara mit einer angemessenen Truppenmacht zu besetzen und die Zwangsanleihe von 3,300,000

Beilage zu Nr. 243 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Sonntag 11. März 1849.
[Deutschland]

[Fortsetzung] pa's erstarkte in jedem Kampfe mit den Habsburgern, und entriß ihnen jedesmal ein Stück ihres Raubes.

Der Verlust der deutschen Kaiserwürde, der Verlust der Schweiz, Brabants, das Mißlingen der Klodwigsarbeit in Deutschland, die Erhebung Preußens, das Fortbestehen der Reformation und Revolution u. s. w., das sind die eigentlichen Resultate der siegreichen habsburgischen Waffen.

Die Habsburger werden überall hinausgetrieben; die kroatische Türkei, jetzt ihre letzte Verzweiflung, mag einst ihren letzten Seufzer vernehmen. Mit Recht sagt Heine daher:

Du bist
Ein altes Fabelwesen,
Geh', leg' dich schlafen! —

Wien, 5. März.

Die Vorsteher der Pesther Judengemeinde sind, ihren Rabbiner Schwab an der Spitze, dem F. M. Windischgrätz ins Hauptquartier gefolgt, um Nachlaß der ihnen in Baarem auferlegten Leistungen von fl. 110,000 für Toleranzsteuerrückstände, und der den Gemeinden zur Last fallenden solidarischen Verbindlichkeit bei hochverrätherischen Vergehungen Einzelner nachzusuchen. Sie wurden nicht nur mit ihrem Begehren abgewiesen, sondern auch wegen angeblichen Haltens der Juden an die Sache der Rebellen sehr hart angelassen, wobei auch der östreichischen Deputirten Fischhof und Goldmark mißbilligend und in sehr heftigen Ausdrücken gedacht worden sein soll.

Wien, 6. März.

Ueber das durchaus unconstitutionelle Verhältniß des Fürsten Windischgrätz zu dem Ministerium äußert sich die „Presse“ folgendermaßen: Das was schon lange aufgehört hat, für den hellsehenden Theil des Publikums ein Geheimniß zu sein, ist nun auf eine Weise an den Tag getreten, die keinen Zweifel übrig läßt.

Die von dem Armee-General-Kommando in Ofen erlassene Kundmachung vom 2. März, wonach der Inhalt des auf die ungarischen Banknoten bezüglichen Beschlusses des Ministerrathes auf die Außer-Courssetzung dieses Papiergeldes im Privatverkehr für Ungarn keine Anwendung findet, liefert den unwiderleglichen Beweis, daß der kaiserliche Bevollmächtigte die Verordnungen des verantwortlichen constitutionellen Ministeriums für seine Handlungen nicht bindend erachtet.

Wir können noch nicht mit Bestimmtheit wissen, was aus einem so bedauerlichen Konflikte zwischen den höchsten exekutiven Gewalten in der Monarchie entstehen werde; so viel steht aber jetzt schon fest, daß es von unserem Gesammtministerium eine überaus unglückliche Inspiration war, jenes Cirkular vom 24. Februar in die Welt zu schicken, bevor es sich der Folgeleistung des kaiserlichen Bevollmächtigen versichert hatte. Es übernimmt dadurch dem Monarchen, dem Reichstag und dem ganzen geschäftstreibenden Publikum gegenüber eine ernste Verantwortung. Eben so sehr müssen wir aber auch bedauern, daß ein mit so großer Vollmacht ausgerüsteter General, wie der Fürst von Windischgrätz, kein Bedenken trug, die Regierung, in der gegenwärtigen Lage des Staats, solcher Verlegenheit auszusetzen. (Est-ce clair?)

* Kremsier, 5. März.

In der heutigen Reichstagssitzung wurde folgender Beschluß angenommen:

Die erste Lesung des Konstitutions-Entwurfes wird am 15. März in einer eigenen Sitzung vorgenommen. Zu diesem Behufe werden die Sitzungen nach Schluß der Berathung über § 15 der Grundrechte ausgesetzt, um die Berathungen über die Konstitutions-Urkunde in den Sektionen zu pflegen.

Hannover, 6. März.

Wir glauben aus guter Quelle versichern zu können, daß unsere Regierung gestern eine östreichische Note über das deutsche Verfassungswerk erhalten hat, in welcher das berühmte „vorschwebende“ Deutschland nun wirklich auf die Erde gebracht werden soll, in Gestalt eines neunköpfigen Directoriums, worin Oestreich und Preußen je zwei Stimmen führen würden. Bekanntlich ist dies auch der Plan, für welchen Heck[unleserliches Material]cher, Herrmann und Somaruga in Ollmütz wirken; ob demzufolge auch die Reichsstatthalterschaft in der Note proponirt wird, und wie dieselbe die nicht deutschen Provinzen Oestreichs hereinzieht, haben wir noch nicht in Erfahrung gebracht.

(Z. f. N.)
Dresden, 7. März.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer interpellirt Böttcher: Der Waffenstillstand zwischen Dänemark und Schleswig erlösche mit dem 26. März. Es sei nun leicht möglich, daß von der Centralgewalt auch sächsische Truppen für den wiederbeginnenden Krieg beordert und dafür andere deutsche Truppen, vielleicht bairische, nach Sachsen verlegt werden. Es würde nun namentlich gegen den letzten Punkt nichts einzuwenden sein, wenn die Einheit in Deutschland hergestellt wäre und das deutsche Heer eine demokratische Einrichtung hätte. Allein man wisse nicht, ob es je zu einer Einheit Deutschlands kommen werde. Wenn man sich nun schon gegen den ersten Punkt erklären müsse, so müsse das noch mehr gegen den letztern Punkt geschehen. Man habe schlimme Erfahrungen über das Verhalten der deutschen Truppen in fremden Ländern gemacht. Noch stehe das Verhalten der sächsischen Truppen in Altenburg nach dem Berichte des Vicepr. Tzschirner vor unsern Augen. Die sächsische Regierung hat jedenfalls das Recht, ihre Gründe gegen solche Anordnungen geltend zu machen. Er frage daher an: „Was die sächsische Regierung zu thun gedenke, wenn bei dem Eintritt eines neuen Kriegs von der provisorischen Centralgewalt sächsische Truppen nach Schleswig beordert und dafür fremde eingeführt werden?“ Er bemerke noch, daß die zurückbleibenden Truppen und die übrigen Bürger wohl selbst die Ruhe und Ordnung wahren könnten, so daß fremde Truppen in Sachsen nicht nöthig sein würden. Die Interpellation wird dem Gesammtministerium übergeben.

Berthold beantragt, „daß der Finanzausschuß beauftragt werde, ein namentliches Verzeichnis aller auf die Staatskasse angewiesenen Pensionairs mit Angabe des Alters und anderer Verhältnisse anzufertigen.“ Das Pensionswesen sei ein sehr wichtiger Gegenstand im Staatshaushalte, mehr als eine halbe Million müsse das Land für dasselbe aufbringen. Die Militairpensionen verzehrten aber allein die Hälfte davon, und man sehe sich vergeblich nach Schlachten um, welche so viele Krüppel gemacht, daß ein so großer Pensionsaufwand nöthig sei. Vielmehr habe seit 30 Jahren Frieden geherrscht. Da müsse man allerdings an einen faulen Fleck in unserm Pensionswesen denken. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

!!! Frankfurt, 8. März.

Sitzung der Nationalversammlung unter dem Präsidium von Simson. Das Haus ist ungeheuer leer.

Flottwell, Hoffmann von Ludwigsburg und Heubner von Zwickau treten aus, drei neue Abgeordnete treten dafür ein. — Flottenbeiträge darunter goldene Ohrringe, und andere Utensilien.

Schulze von Potsdam zeigt einen Bericht für den Wehrausschuß an, welcher gedruckt wird.

Vischer von Tübingen stellt in Betracht des Einrückens der Russen in Siebenbürgen, und in Erwägung daß dies Manöver auf ein Bündniß Oestreichs mit Rußland hindeutet, welches der jungen deutschen Freiheit (?) Gefahr bringt den Antrag, die Nationalversammlung solle beschließen

„durch die Centralgewalt der östreichischen Regierung zu erklären, daß das Einrucken der russischen Truppen als ein Hinderniß der Bildung des Bundesstaates betrachtet werden muß u. s. w.“

Vischer hat über diesen ohnehin ma[unleserliches Material]n Antrag nicht einmal die Dringlichkeit beantragt, sondern selbst die Verweisung an den Ausschuß verlangt. Der Antrag geht also an den Ausschuß, bis die Russen längst wieder hinter Moskau sein konnen.

Man geht zur Tagesordnung, d. h. zur zweiten Lesung des Restes der Grundrechte.

Artikel 5.

§ 21 (wird ohne Diskussion definitiv so angenommen):

„Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an die Behörden, an die Volksvertreter und an die Reichsversammlung zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen, als von Corporationen und von Mehreren im Vereine ausgeübt werden.“

Die Worte „und von Corporationen“ wurden mit 173 Stimmen gegen 145 angenommen.

Stavenhagen und Teichert (preußische Schnurrbärte) beantragen den Zusatz:

„Beim Heere und der Kriegsflotte jedoch nur in der Weise, wie die Disciplinar-Vorschriften es bestimmen (d. h. gar nicht!)“

wurde mit 185 Stimmen gegen 182 angenommen. (Von der Linken fehlten viele.)

§ 22 (ohne Diskussion):

„Eine vorgängige Genehmigung der Behörden ist nicht nothwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Handlungen gerichtlich zu verfolgen.“

Angenommen

Der Punkt von der Ministerverantwortlichkeit fällt hier weg, da § 46 hierüber eine allgemeine Bestimmung enthält.

Artikel 7.

§ 30 (ohne Diskussion)

„Die Besteuerung soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände, Personen und Güter in Staat und Gemeinde aufhört.“

Das Wort „Personen“, dessen Einschaltung die Minorität beantragte, wurde mit 179 Stimmen von Links gegen 223 Stimmen von Rechts verworfen. Ebenso mehrere Zusätze von Nauwerk, Würth von Sigmaringen u. s. w. betreffend „Schutz der Arbeit“; „Steuerfreiheit für die nöthigsten Lebensmittel“ — (Wie kann man sich auch mit solchen Lappalien befassen! —)

Artikel 9.

Ueber § 43 (die Gemeindeverfassung) beschließt man eine Diskussion — M. Mohl gegen den Ausschuß. Bally für denselben. Raveaux unter Beifall für Wiederaufnahme des in der ersten Lesung diesem § genommenen Punktes von der Bürger- und Volkswehr. Nach geschlossener Debatte sprach noch Wigard für die Zusätze der Minorität des Ausschusses und G. Beseler für die Majorität. (Er wurde wieder furchtbar ausgelacht, weil er von dem Stolz auf Preußens Soldateska sprach.)

Hierauf wurde bei der Abstimmung der § definitiv folgendermaßen angenommen:

„Jede Gemeinde hat als Grundrechte ihrer Verfassung:
a. Die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter,

(der Zusatz „mit Ausschluß des Bestätigungsrechts der Staatsbehörde“ wurde abermals mit 252 Stimmen gegen 188 verworfen.

b. Die selbstständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei, unter gesetzlich geordneter Oberaufsicht des Staates.

(Die gesperrt gedruckten Worte sind ein Zusatz des Verfassungsausschusses)

c. Die Veröffentlichung ihres Gemeindehaushaltes.
d. Oeffentlichkeit der Verhandlungen als Regel.

(Nach der Minorität des Ausschusses.)

Der als l[unleserliches Material]t. e. beantragte Zusatz der Minorität:

„Organisirte Bewaffnung als Theil der allgemeinen Volkswehr“ wurde mit 242 Stimmen gegen 191 verworfen.

Der Zusatz:

„Das Recht der Selbstbesteuerung zu Gemeindezwecken,“

wurde auch abgelehnt — Ebenso andere Zusätze der Linken.

Hierauf wurde gegen 2 Uhr die Sitzung bis Morgen vertagt.

Curiosum

Montag und Dienstag hat es im Verfassungsausschuß erbauliche Debatten gegeben. Die Erbkaiserlinge und die Männer des Direktoriums haben sich gegenseitig Landes-und Volks-Verräther betitelt. — Reh will austreten. — Bei der morgen vorzunehmenden Neuwahl von 9 Mitgliedern in den Wehrausschuß werden sich 119 Mitglieder der Linken der Wahl enthalten, weil die aufgestellten Candidaten wiederum (wie immer) nur der Rechten angehören, und also diese Neuwahlen für Ausschüsse reine Comödie sind.

Ungarn.
*
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Semlin, 24. Febr.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Agram.

Mit großem Erstaunen lasen wir in der Serb. Belgrader Zeitung eine Correspondenz aus Constantinopel, in welcher erzählt wird, der östreichische Internuntius, Graf Stürmer, habe am 7. Febr. eine Conferenz mit dem Pfortenminister der äußeren Angelegenheiten gehabt und ihn gefragt: „Was für eine Stellung gedenkt die Pforte einzunehmen, wenn die östreichischen Slaven gegen die kaiserliche Regierung aufstehen sollten?“ Die Antwort lautete, die Pforte würde sich neutral halten, in uns aber erweckt die Frage weit mannigfachere Gedanken, als die Antwort. Sollten etwa die russischen Truppenmassen in den Donaufürstenthümern auch mit einer ähnlichen Frage der k. k. Regierung in Verbindung stehen?

Agram.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Italien.
068

In Rom hat die Nachricht, daß Oestreich die in Ferrara erpreßten Gelder dem Pabste zur Verfügung stellen wird, die höchste Entrüstung hervorgerufen. Der Pabst acceptirt also das Geld, das die Kroaten den Ferraresen abgezwungen haben; der Pabst tritt in die Räuberbande Radetzky's ein und nimmt seinen Antheil vom Raub in Empfang! Unter dem Eindruck dieser Nachricht war es, daß die Constituante beschloß, die Glocken in Kanonen umzugießen, 15,000 Flinten sofort aus Frankreich kommen zu lassen, Ferrara mit einer angemessenen Truppenmacht zu besetzen und die Zwangsanleihe von 3,300,000

<TEI>
  <text>
    <pb facs="#f0001" n="1345"/>
    <front>
      <titlePage type="heading">
        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 243 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
        <docImprint>
          <docDate>Sonntag 11. März 1849.</docDate>
        </docImprint>
      </titlePage>
    </front>
    <body>
      <div n="1">
        <head>[Deutschland]</head>
        <div xml:id="ar243b_001" type="jArticle">
          <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> pa's erstarkte in jedem Kampfe mit den Habsburgern, und entriß ihnen jedesmal ein Stück ihres Raubes.</p>
          <p>Der Verlust der deutschen Kaiserwürde, der Verlust der Schweiz, Brabants, das Mißlingen der Klodwigsarbeit in Deutschland, die Erhebung Preußens, das Fortbestehen der Reformation und Revolution u. s. w., das sind die eigentlichen Resultate der siegreichen habsburgischen Waffen.</p>
          <p>Die Habsburger werden überall hinausgetrieben; die kroatische Türkei, jetzt ihre letzte Verzweiflung, mag einst ihren letzten Seufzer vernehmen. Mit Recht sagt Heine daher:</p>
          <p rendition="#et">Du bist<lb/>
Ein altes Fabelwesen,<lb/>
Geh', leg' dich schlafen! &#x2014;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_002" type="jArticle">
          <head>Wien, 5. März.</head>
          <p>Die Vorsteher der Pesther Judengemeinde sind, ihren Rabbiner Schwab an der Spitze, dem F. M. Windischgrätz ins Hauptquartier gefolgt, um Nachlaß der ihnen in Baarem auferlegten Leistungen von fl. 110,000 für Toleranzsteuerrückstände, und der den Gemeinden zur Last fallenden solidarischen Verbindlichkeit bei hochverrätherischen Vergehungen Einzelner nachzusuchen. Sie wurden nicht nur mit ihrem Begehren abgewiesen, sondern auch wegen angeblichen Haltens der Juden an die Sache der Rebellen sehr hart angelassen, wobei auch der östreichischen Deputirten Fischhof und Goldmark mißbilligend und in sehr heftigen Ausdrücken gedacht worden sein soll.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_003" type="jArticle">
          <head>Wien, 6. März.</head>
          <p>Ueber das durchaus unconstitutionelle Verhältniß des Fürsten Windischgrätz zu dem Ministerium äußert sich die &#x201E;Presse&#x201C; folgendermaßen: Das was schon lange aufgehört hat, für den hellsehenden Theil des Publikums ein Geheimniß zu sein, ist nun auf eine Weise an den Tag getreten, die keinen Zweifel übrig läßt.</p>
          <p>Die von dem Armee-General-Kommando in Ofen erlassene Kundmachung vom 2. März, wonach der Inhalt des auf die ungarischen Banknoten bezüglichen Beschlusses des Ministerrathes auf die Außer-Courssetzung dieses Papiergeldes im Privatverkehr für Ungarn keine Anwendung findet, liefert den unwiderleglichen Beweis, daß der kaiserliche Bevollmächtigte die Verordnungen des verantwortlichen constitutionellen Ministeriums für seine Handlungen nicht bindend erachtet.</p>
          <p>Wir können noch nicht mit Bestimmtheit wissen, was aus einem so bedauerlichen Konflikte zwischen den höchsten exekutiven Gewalten in der Monarchie entstehen werde; so viel steht aber jetzt schon fest, daß es von unserem Gesammtministerium eine überaus unglückliche Inspiration war, jenes Cirkular vom 24. Februar in die Welt zu schicken, bevor es sich der Folgeleistung des kaiserlichen Bevollmächtigen versichert hatte. Es übernimmt dadurch dem Monarchen, dem Reichstag und dem ganzen geschäftstreibenden Publikum gegenüber eine ernste Verantwortung. Eben so sehr müssen wir aber auch bedauern, daß ein mit so großer Vollmacht ausgerüsteter General, wie der Fürst von Windischgrätz, kein Bedenken trug, die Regierung, in der gegenwärtigen Lage des Staats, solcher Verlegenheit auszusetzen. (Est-ce clair?)</p>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_004" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Kremsier, 5. März.</head>
          <p>In der heutigen Reichstagssitzung wurde folgender Beschluß angenommen:</p>
          <p>Die erste Lesung des Konstitutions-Entwurfes wird am 15. März in einer eigenen Sitzung vorgenommen. Zu diesem Behufe werden die Sitzungen nach Schluß der Berathung über § 15 der Grundrechte ausgesetzt, um die Berathungen über die Konstitutions-Urkunde in den Sektionen zu pflegen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_005" type="jArticle">
          <head>Hannover, 6. März.</head>
          <p>Wir glauben aus guter Quelle versichern zu können, daß unsere Regierung gestern eine <hi rendition="#g">östreichische Note über das deutsche Verfassungswerk</hi> erhalten hat, in welcher das berühmte &#x201E;vorschwebende&#x201C; Deutschland nun wirklich auf die Erde gebracht werden soll, in Gestalt eines neunköpfigen Directoriums, worin Oestreich und Preußen je zwei Stimmen führen würden. Bekanntlich ist dies auch der Plan, für welchen Heck<gap reason="illegible"/>cher, Herrmann und Somaruga in Ollmütz wirken; ob demzufolge auch die Reichsstatthalterschaft in der Note proponirt wird, und wie dieselbe die nicht deutschen Provinzen Oestreichs hereinzieht, haben wir noch nicht in Erfahrung gebracht.</p>
          <bibl>(Z. f. N.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_006" type="jArticle">
          <head>Dresden, 7. März.</head>
          <p>In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer interpellirt <hi rendition="#g">Böttcher</hi>: Der Waffenstillstand zwischen Dänemark und Schleswig erlösche mit dem 26. März. Es sei nun leicht möglich, daß von der Centralgewalt auch sächsische Truppen für den wiederbeginnenden Krieg beordert und dafür andere deutsche Truppen, vielleicht bairische, nach Sachsen verlegt werden. Es würde nun namentlich gegen den letzten Punkt nichts einzuwenden sein, wenn die Einheit in Deutschland hergestellt wäre und das deutsche Heer eine demokratische Einrichtung hätte. Allein man wisse nicht, ob es je zu einer Einheit Deutschlands kommen werde. Wenn man sich nun schon gegen den ersten Punkt erklären müsse, so müsse das noch mehr gegen den letztern Punkt geschehen. Man habe schlimme Erfahrungen über das Verhalten der deutschen Truppen in fremden Ländern gemacht. Noch stehe das Verhalten der sächsischen Truppen in Altenburg nach dem Berichte des Vicepr. Tzschirner vor unsern Augen. Die sächsische Regierung hat jedenfalls das Recht, ihre Gründe gegen solche Anordnungen geltend zu machen. Er frage daher an: &#x201E;Was die sächsische Regierung zu thun gedenke, wenn bei dem Eintritt eines neuen Kriegs von der provisorischen Centralgewalt sächsische Truppen nach Schleswig beordert und dafür fremde eingeführt werden?&#x201C; Er bemerke noch, daß die zurückbleibenden Truppen und die übrigen Bürger wohl selbst die Ruhe und Ordnung wahren könnten, so daß fremde Truppen in Sachsen nicht nöthig sein würden. Die Interpellation wird dem Gesammtministerium übergeben.</p>
          <p>Berthold beantragt, &#x201E;daß der Finanzausschuß beauftragt werde, ein namentliches Verzeichnis aller auf die Staatskasse angewiesenen Pensionairs mit Angabe des Alters und anderer Verhältnisse anzufertigen.&#x201C; Das Pensionswesen sei ein sehr wichtiger Gegenstand im Staatshaushalte, mehr als eine halbe Million müsse das Land für dasselbe aufbringen. Die Militairpensionen verzehrten aber allein die Hälfte davon, und man sehe sich vergeblich nach Schlachten um, welche so viele Krüppel gemacht, daß ein so großer Pensionsaufwand nöthig sei. Vielmehr habe seit 30 Jahren Frieden geherrscht. Da müsse man allerdings an einen faulen Fleck in unserm Pensionswesen denken. Der Antrag wird einstimmig angenommen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_007" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 8. März.</head>
          <p>Sitzung der Nationalversammlung unter dem Präsidium von Simson. Das Haus ist ungeheuer leer.</p>
          <p>Flottwell, Hoffmann von Ludwigsburg und Heubner von Zwickau treten aus, drei neue Abgeordnete treten dafür ein. &#x2014; Flottenbeiträge darunter goldene Ohrringe, und andere Utensilien.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schulze</hi> von Potsdam zeigt einen Bericht für den Wehrausschuß an, welcher gedruckt wird.</p>
          <p><hi rendition="#g">Vischer</hi> von Tübingen stellt in Betracht des Einrückens der Russen in Siebenbürgen, und in Erwägung daß dies Manöver auf ein Bündniß Oestreichs mit Rußland hindeutet, welches der jungen deutschen Freiheit (?) Gefahr bringt den Antrag, die Nationalversammlung solle beschließen</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;durch die Centralgewalt der östreichischen Regierung zu erklären, daß das Einrucken der russischen Truppen als ein Hinderniß der Bildung des Bundesstaates betrachtet werden muß u. s. w.&#x201C;</p>
          <p>Vischer hat über diesen ohnehin ma<gap reason="illegible"/>n Antrag nicht einmal die Dringlichkeit beantragt, sondern selbst die Verweisung an den Ausschuß verlangt. Der Antrag geht also an den Ausschuß, bis die Russen längst wieder hinter Moskau sein konnen.</p>
          <p>Man geht zur Tagesordnung, d. h. zur zweiten Lesung des Restes der Grundrechte.</p>
          <p>Artikel 5.</p>
          <p>§ 21 (wird ohne Diskussion definitiv so angenommen):</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an die Behörden, an die Volksvertreter und an die Reichsversammlung zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen, als von Corporationen und von Mehreren im Vereine ausgeübt werden.&#x201C;</p>
          <p>Die Worte &#x201E;und von Corporationen&#x201C; wurden mit 173 Stimmen gegen 145 angenommen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Stavenhagen</hi> und <hi rendition="#g">Teichert</hi> (preußische Schnurrbärte) beantragen den Zusatz:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Beim Heere und der Kriegsflotte jedoch nur in der Weise, wie die Disciplinar-Vorschriften es bestimmen (d. h. gar nicht!)&#x201C;</p>
          <p>wurde mit 185 Stimmen gegen 182 angenommen. (Von der Linken fehlten viele.)</p>
          <p>§ 22 (ohne Diskussion):</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Eine vorgängige Genehmigung der Behörden ist nicht nothwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Handlungen gerichtlich zu verfolgen.&#x201C;</p>
          <p>Angenommen</p>
          <p>Der Punkt von der Ministerverantwortlichkeit fällt hier weg, da § 46 hierüber eine allgemeine Bestimmung enthält.</p>
          <p>Artikel 7.</p>
          <p>§ 30 (ohne Diskussion)</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Besteuerung soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände, Personen und Güter in Staat und Gemeinde aufhört.&#x201C;</p>
          <p>Das Wort &#x201E;Personen&#x201C;, dessen Einschaltung die Minorität beantragte, wurde mit 179 Stimmen von Links gegen 223 Stimmen von Rechts verworfen. Ebenso mehrere Zusätze von Nauwerk, Würth von Sigmaringen u. s. w. betreffend &#x201E;Schutz der Arbeit&#x201C;; &#x201E;Steuerfreiheit für die nöthigsten Lebensmittel&#x201C; &#x2014; (Wie kann man sich auch mit solchen Lappalien befassen! &#x2014;)</p>
          <p>Artikel 9.</p>
          <p>Ueber § 43 (die Gemeindeverfassung) beschließt man eine Diskussion &#x2014; M. Mohl gegen den Ausschuß. Bally für denselben. Raveaux unter Beifall für Wiederaufnahme des in der ersten Lesung diesem § genommenen Punktes von der Bürger- und Volkswehr. Nach geschlossener Debatte sprach noch Wigard für die Zusätze der Minorität des Ausschusses und G. Beseler für die Majorität. (Er wurde wieder furchtbar ausgelacht, weil er von dem Stolz auf Preußens Soldateska sprach.)</p>
          <p>Hierauf wurde bei der Abstimmung der § definitiv folgendermaßen angenommen:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Jede Gemeinde hat als Grundrechte ihrer Verfassung:<lb/>
a. Die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter,</p>
          <p>(der Zusatz &#x201E;mit Ausschluß des Bestätigungsrechts der Staatsbehörde&#x201C; wurde abermals mit 252 Stimmen gegen 188 verworfen.</p>
          <p rendition="#et">b. Die selbstständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei, <hi rendition="#g">unter gesetzlich geordneter Oberaufsicht des Staates</hi>.</p>
          <p>(Die gesperrt gedruckten Worte sind ein Zusatz des Verfassungsausschusses)</p>
          <p rendition="#et">c. Die Veröffentlichung ihres Gemeindehaushaltes.<lb/>
d. Oeffentlichkeit der Verhandlungen als Regel.</p>
          <p>(Nach der Minorität des Ausschusses.)</p>
          <p>Der als l<gap reason="illegible"/>t. e. beantragte Zusatz der Minorität:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Organisirte Bewaffnung als Theil der allgemeinen Volkswehr&#x201C; wurde mit 242 Stimmen gegen 191 verworfen.</p>
          <p>Der Zusatz:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Das Recht der Selbstbesteuerung zu Gemeindezwecken,&#x201C;</p>
          <p>wurde auch abgelehnt &#x2014; Ebenso andere Zusätze der Linken.</p>
          <p>Hierauf wurde gegen 2 Uhr die Sitzung bis Morgen vertagt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_008" type="jArticle">
          <head>Curiosum</head>
          <p>Montag und Dienstag hat es im Verfassungsausschuß erbauliche Debatten gegeben. Die Erbkaiserlinge und die Männer des Direktoriums haben sich gegenseitig Landes-und Volks-Verräther betitelt. &#x2014; Reh will austreten. &#x2014; Bei der morgen vorzunehmenden Neuwahl von 9 Mitgliedern in den Wehrausschuß werden sich 119 Mitglieder der Linken der Wahl enthalten, weil die aufgestellten Candidaten wiederum (wie immer) nur der Rechten angehören, und also diese Neuwahlen für Ausschüsse reine Comödie sind.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Ungarn.</head>
        <div xml:id="ar243b_009_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
          <head>
            <bibl>
              <author>*</author>
            </bibl>
          </head>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_010_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
          <head>Semlin, 24. Febr.</head>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_011" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.     </bibl>                </note>
          <head>Agram.</head>
          <p>Mit großem Erstaunen lasen wir in der Serb. Belgrader Zeitung eine Correspondenz aus Constantinopel, in welcher erzählt wird, der östreichische Internuntius, Graf Stürmer, habe am 7. Febr. eine Conferenz mit dem Pfortenminister der äußeren Angelegenheiten gehabt und ihn gefragt: &#x201E;Was für eine Stellung gedenkt die Pforte einzunehmen, wenn die östreichischen Slaven gegen die kaiserliche Regierung aufstehen sollten?&#x201C; Die Antwort lautete, die Pforte würde sich neutral halten, in uns aber erweckt die Frage weit mannigfachere Gedanken, als die Antwort. Sollten etwa die russischen Truppenmassen in den Donaufürstenthümern auch mit einer ähnlichen Frage der k. k. Regierung in Verbindung stehen?</p>
        </div>
        <div xml:id="ar243b_011_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi>, I/9.         </bibl>                </note>
          <head>Agram.</head>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar243b_012" type="jArticle">
          <head>
            <bibl>
              <author>068</author>
            </bibl>
          </head>
          <p>In <hi rendition="#b">Rom</hi> hat die Nachricht, daß Oestreich die in Ferrara erpreßten Gelder dem Pabste zur Verfügung stellen wird, die höchste Entrüstung hervorgerufen. Der Pabst acceptirt also das Geld, das die Kroaten den Ferraresen abgezwungen haben; der Pabst tritt in die Räuberbande Radetzky's ein und nimmt seinen Antheil vom Raub in Empfang! Unter dem Eindruck dieser Nachricht war es, daß die Constituante beschloß, die Glocken in Kanonen umzugießen, 15,000 Flinten sofort aus Frankreich kommen zu lassen, Ferrara mit einer angemessenen Truppenmacht zu besetzen und die Zwangsanleihe von 3,300,000
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1345/0001] Beilage zu Nr. 243 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Sonntag 11. März 1849. [Deutschland] [Fortsetzung] pa's erstarkte in jedem Kampfe mit den Habsburgern, und entriß ihnen jedesmal ein Stück ihres Raubes. Der Verlust der deutschen Kaiserwürde, der Verlust der Schweiz, Brabants, das Mißlingen der Klodwigsarbeit in Deutschland, die Erhebung Preußens, das Fortbestehen der Reformation und Revolution u. s. w., das sind die eigentlichen Resultate der siegreichen habsburgischen Waffen. Die Habsburger werden überall hinausgetrieben; die kroatische Türkei, jetzt ihre letzte Verzweiflung, mag einst ihren letzten Seufzer vernehmen. Mit Recht sagt Heine daher: Du bist Ein altes Fabelwesen, Geh', leg' dich schlafen! — Wien, 5. März. Die Vorsteher der Pesther Judengemeinde sind, ihren Rabbiner Schwab an der Spitze, dem F. M. Windischgrätz ins Hauptquartier gefolgt, um Nachlaß der ihnen in Baarem auferlegten Leistungen von fl. 110,000 für Toleranzsteuerrückstände, und der den Gemeinden zur Last fallenden solidarischen Verbindlichkeit bei hochverrätherischen Vergehungen Einzelner nachzusuchen. Sie wurden nicht nur mit ihrem Begehren abgewiesen, sondern auch wegen angeblichen Haltens der Juden an die Sache der Rebellen sehr hart angelassen, wobei auch der östreichischen Deputirten Fischhof und Goldmark mißbilligend und in sehr heftigen Ausdrücken gedacht worden sein soll. Wien, 6. März. Ueber das durchaus unconstitutionelle Verhältniß des Fürsten Windischgrätz zu dem Ministerium äußert sich die „Presse“ folgendermaßen: Das was schon lange aufgehört hat, für den hellsehenden Theil des Publikums ein Geheimniß zu sein, ist nun auf eine Weise an den Tag getreten, die keinen Zweifel übrig läßt. Die von dem Armee-General-Kommando in Ofen erlassene Kundmachung vom 2. März, wonach der Inhalt des auf die ungarischen Banknoten bezüglichen Beschlusses des Ministerrathes auf die Außer-Courssetzung dieses Papiergeldes im Privatverkehr für Ungarn keine Anwendung findet, liefert den unwiderleglichen Beweis, daß der kaiserliche Bevollmächtigte die Verordnungen des verantwortlichen constitutionellen Ministeriums für seine Handlungen nicht bindend erachtet. Wir können noch nicht mit Bestimmtheit wissen, was aus einem so bedauerlichen Konflikte zwischen den höchsten exekutiven Gewalten in der Monarchie entstehen werde; so viel steht aber jetzt schon fest, daß es von unserem Gesammtministerium eine überaus unglückliche Inspiration war, jenes Cirkular vom 24. Februar in die Welt zu schicken, bevor es sich der Folgeleistung des kaiserlichen Bevollmächtigen versichert hatte. Es übernimmt dadurch dem Monarchen, dem Reichstag und dem ganzen geschäftstreibenden Publikum gegenüber eine ernste Verantwortung. Eben so sehr müssen wir aber auch bedauern, daß ein mit so großer Vollmacht ausgerüsteter General, wie der Fürst von Windischgrätz, kein Bedenken trug, die Regierung, in der gegenwärtigen Lage des Staats, solcher Verlegenheit auszusetzen. (Est-ce clair?) * Kremsier, 5. März. In der heutigen Reichstagssitzung wurde folgender Beschluß angenommen: Die erste Lesung des Konstitutions-Entwurfes wird am 15. März in einer eigenen Sitzung vorgenommen. Zu diesem Behufe werden die Sitzungen nach Schluß der Berathung über § 15 der Grundrechte ausgesetzt, um die Berathungen über die Konstitutions-Urkunde in den Sektionen zu pflegen. Hannover, 6. März. Wir glauben aus guter Quelle versichern zu können, daß unsere Regierung gestern eine östreichische Note über das deutsche Verfassungswerk erhalten hat, in welcher das berühmte „vorschwebende“ Deutschland nun wirklich auf die Erde gebracht werden soll, in Gestalt eines neunköpfigen Directoriums, worin Oestreich und Preußen je zwei Stimmen führen würden. Bekanntlich ist dies auch der Plan, für welchen Heck_ cher, Herrmann und Somaruga in Ollmütz wirken; ob demzufolge auch die Reichsstatthalterschaft in der Note proponirt wird, und wie dieselbe die nicht deutschen Provinzen Oestreichs hereinzieht, haben wir noch nicht in Erfahrung gebracht. (Z. f. N.) Dresden, 7. März. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer interpellirt Böttcher: Der Waffenstillstand zwischen Dänemark und Schleswig erlösche mit dem 26. März. Es sei nun leicht möglich, daß von der Centralgewalt auch sächsische Truppen für den wiederbeginnenden Krieg beordert und dafür andere deutsche Truppen, vielleicht bairische, nach Sachsen verlegt werden. Es würde nun namentlich gegen den letzten Punkt nichts einzuwenden sein, wenn die Einheit in Deutschland hergestellt wäre und das deutsche Heer eine demokratische Einrichtung hätte. Allein man wisse nicht, ob es je zu einer Einheit Deutschlands kommen werde. Wenn man sich nun schon gegen den ersten Punkt erklären müsse, so müsse das noch mehr gegen den letztern Punkt geschehen. Man habe schlimme Erfahrungen über das Verhalten der deutschen Truppen in fremden Ländern gemacht. Noch stehe das Verhalten der sächsischen Truppen in Altenburg nach dem Berichte des Vicepr. Tzschirner vor unsern Augen. Die sächsische Regierung hat jedenfalls das Recht, ihre Gründe gegen solche Anordnungen geltend zu machen. Er frage daher an: „Was die sächsische Regierung zu thun gedenke, wenn bei dem Eintritt eines neuen Kriegs von der provisorischen Centralgewalt sächsische Truppen nach Schleswig beordert und dafür fremde eingeführt werden?“ Er bemerke noch, daß die zurückbleibenden Truppen und die übrigen Bürger wohl selbst die Ruhe und Ordnung wahren könnten, so daß fremde Truppen in Sachsen nicht nöthig sein würden. Die Interpellation wird dem Gesammtministerium übergeben. Berthold beantragt, „daß der Finanzausschuß beauftragt werde, ein namentliches Verzeichnis aller auf die Staatskasse angewiesenen Pensionairs mit Angabe des Alters und anderer Verhältnisse anzufertigen.“ Das Pensionswesen sei ein sehr wichtiger Gegenstand im Staatshaushalte, mehr als eine halbe Million müsse das Land für dasselbe aufbringen. Die Militairpensionen verzehrten aber allein die Hälfte davon, und man sehe sich vergeblich nach Schlachten um, welche so viele Krüppel gemacht, daß ein so großer Pensionsaufwand nöthig sei. Vielmehr habe seit 30 Jahren Frieden geherrscht. Da müsse man allerdings an einen faulen Fleck in unserm Pensionswesen denken. Der Antrag wird einstimmig angenommen. !!! Frankfurt, 8. März. Sitzung der Nationalversammlung unter dem Präsidium von Simson. Das Haus ist ungeheuer leer. Flottwell, Hoffmann von Ludwigsburg und Heubner von Zwickau treten aus, drei neue Abgeordnete treten dafür ein. — Flottenbeiträge darunter goldene Ohrringe, und andere Utensilien. Schulze von Potsdam zeigt einen Bericht für den Wehrausschuß an, welcher gedruckt wird. Vischer von Tübingen stellt in Betracht des Einrückens der Russen in Siebenbürgen, und in Erwägung daß dies Manöver auf ein Bündniß Oestreichs mit Rußland hindeutet, welches der jungen deutschen Freiheit (?) Gefahr bringt den Antrag, die Nationalversammlung solle beschließen „durch die Centralgewalt der östreichischen Regierung zu erklären, daß das Einrucken der russischen Truppen als ein Hinderniß der Bildung des Bundesstaates betrachtet werden muß u. s. w.“ Vischer hat über diesen ohnehin ma_ n Antrag nicht einmal die Dringlichkeit beantragt, sondern selbst die Verweisung an den Ausschuß verlangt. Der Antrag geht also an den Ausschuß, bis die Russen längst wieder hinter Moskau sein konnen. Man geht zur Tagesordnung, d. h. zur zweiten Lesung des Restes der Grundrechte. Artikel 5. § 21 (wird ohne Diskussion definitiv so angenommen): „Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an die Behörden, an die Volksvertreter und an die Reichsversammlung zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen, als von Corporationen und von Mehreren im Vereine ausgeübt werden.“ Die Worte „und von Corporationen“ wurden mit 173 Stimmen gegen 145 angenommen. Stavenhagen und Teichert (preußische Schnurrbärte) beantragen den Zusatz: „Beim Heere und der Kriegsflotte jedoch nur in der Weise, wie die Disciplinar-Vorschriften es bestimmen (d. h. gar nicht!)“ wurde mit 185 Stimmen gegen 182 angenommen. (Von der Linken fehlten viele.) § 22 (ohne Diskussion): „Eine vorgängige Genehmigung der Behörden ist nicht nothwendig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Handlungen gerichtlich zu verfolgen.“ Angenommen Der Punkt von der Ministerverantwortlichkeit fällt hier weg, da § 46 hierüber eine allgemeine Bestimmung enthält. Artikel 7. § 30 (ohne Diskussion) „Die Besteuerung soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände, Personen und Güter in Staat und Gemeinde aufhört.“ Das Wort „Personen“, dessen Einschaltung die Minorität beantragte, wurde mit 179 Stimmen von Links gegen 223 Stimmen von Rechts verworfen. Ebenso mehrere Zusätze von Nauwerk, Würth von Sigmaringen u. s. w. betreffend „Schutz der Arbeit“; „Steuerfreiheit für die nöthigsten Lebensmittel“ — (Wie kann man sich auch mit solchen Lappalien befassen! —) Artikel 9. Ueber § 43 (die Gemeindeverfassung) beschließt man eine Diskussion — M. Mohl gegen den Ausschuß. Bally für denselben. Raveaux unter Beifall für Wiederaufnahme des in der ersten Lesung diesem § genommenen Punktes von der Bürger- und Volkswehr. Nach geschlossener Debatte sprach noch Wigard für die Zusätze der Minorität des Ausschusses und G. Beseler für die Majorität. (Er wurde wieder furchtbar ausgelacht, weil er von dem Stolz auf Preußens Soldateska sprach.) Hierauf wurde bei der Abstimmung der § definitiv folgendermaßen angenommen: „Jede Gemeinde hat als Grundrechte ihrer Verfassung: a. Die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter, (der Zusatz „mit Ausschluß des Bestätigungsrechts der Staatsbehörde“ wurde abermals mit 252 Stimmen gegen 188 verworfen. b. Die selbstständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei, unter gesetzlich geordneter Oberaufsicht des Staates. (Die gesperrt gedruckten Worte sind ein Zusatz des Verfassungsausschusses) c. Die Veröffentlichung ihres Gemeindehaushaltes. d. Oeffentlichkeit der Verhandlungen als Regel. (Nach der Minorität des Ausschusses.) Der als l_ t. e. beantragte Zusatz der Minorität: „Organisirte Bewaffnung als Theil der allgemeinen Volkswehr“ wurde mit 242 Stimmen gegen 191 verworfen. Der Zusatz: „Das Recht der Selbstbesteuerung zu Gemeindezwecken,“ wurde auch abgelehnt — Ebenso andere Zusätze der Linken. Hierauf wurde gegen 2 Uhr die Sitzung bis Morgen vertagt. Curiosum Montag und Dienstag hat es im Verfassungsausschuß erbauliche Debatten gegeben. Die Erbkaiserlinge und die Männer des Direktoriums haben sich gegenseitig Landes-und Volks-Verräther betitelt. — Reh will austreten. — Bei der morgen vorzunehmenden Neuwahl von 9 Mitgliedern in den Wehrausschuß werden sich 119 Mitglieder der Linken der Wahl enthalten, weil die aufgestellten Candidaten wiederum (wie immer) nur der Rechten angehören, und also diese Neuwahlen für Ausschüsse reine Comödie sind. Ungarn. * _ Semlin, 24. Febr. _ Agram. Mit großem Erstaunen lasen wir in der Serb. Belgrader Zeitung eine Correspondenz aus Constantinopel, in welcher erzählt wird, der östreichische Internuntius, Graf Stürmer, habe am 7. Febr. eine Conferenz mit dem Pfortenminister der äußeren Angelegenheiten gehabt und ihn gefragt: „Was für eine Stellung gedenkt die Pforte einzunehmen, wenn die östreichischen Slaven gegen die kaiserliche Regierung aufstehen sollten?“ Die Antwort lautete, die Pforte würde sich neutral halten, in uns aber erweckt die Frage weit mannigfachere Gedanken, als die Antwort. Sollten etwa die russischen Truppenmassen in den Donaufürstenthümern auch mit einer ähnlichen Frage der k. k. Regierung in Verbindung stehen? Agram. _ Italien. 068 In Rom hat die Nachricht, daß Oestreich die in Ferrara erpreßten Gelder dem Pabste zur Verfügung stellen wird, die höchste Entrüstung hervorgerufen. Der Pabst acceptirt also das Geld, das die Kroaten den Ferraresen abgezwungen haben; der Pabst tritt in die Räuberbande Radetzky's ein und nimmt seinen Antheil vom Raub in Empfang! Unter dem Eindruck dieser Nachricht war es, daß die Constituante beschloß, die Glocken in Kanonen umzugießen, 15,000 Flinten sofort aus Frankreich kommen zu lassen, Ferrara mit einer angemessenen Truppenmacht zu besetzen und die Zwangsanleihe von 3,300,000

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz243b_1849
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz243b_1849/1
Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 243. Köln, 11. März 1849. Beilage, S. 1345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz243b_1849/1>, abgerufen am 29.03.2024.