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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 245. Köln, 14. März 1849.

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nach ihrem Zwecke und ihrem Umfang als eine, die Freiheit der Presse beschränkende Staatsauflage nicht angesehen werden.

Der Inhalt des §. 6 schließt sich theils dem bestehenden Zustande, theils dem im §. 4 Nr. 6 des Gesetzes vom 17. März v. J. an; die Aufnahme der amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Behörden, erfolgt in der Regel schon im eigenen Interesse der Zeitungen und Zeitschriften selbst; es erscheint jedoch wesentlich nach dem Vorgange anderer Preßgesetze (vergl. z. B. §. 12 des Sächsischen Preßgesetzes vom 18. November 1848) in Ansehung amtlicher Bekanntmachungen, welche zu diesem Zwecke von öffentlichen Behörden mitgetheilt werden, die Verpflichtung zur Aufnahme in das nächste Stück auszusprechen, damit die Veröffentlichung der Erlasse der Organe der Staatsregierung sicher gestellt werde. Die Frage, ob die Aufnahme unentgeltlich geschehen müsse, ist unberührt geblieben, weil sie den in dieser Beziehung fast überall bestehenden Verabredungen überlassen bleiben kann; sie hängt überdies mit der Aufhebung des Intelligenzblattzwanges zusammen, in welcher Beziehung besondere Anordnungen vorbereitet werden.

Die §§. 1 bis 6 umfassen die für Druckschriften ohne Rücksicht auf deren Inhalt zu ertheilenden polizeilichen Anordnungen.

In dem §. 8 folgen sodann die Regeln über die Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Druckschrift, welche ihre Grundlage im Artikel 26 der Verfassungsurkunde finden. Wegen eines durch eine Druckschrift begangenen Vergehens ist zunächst der Verfasser als Urheber verantwortlich; jeder, welcher außerdem wissentlich bei der Herstellung oder Verbreitung einer strafbaren Druckschrift mitgewirkt hat, ist nach den allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen über die Theilnahme an Vergehen zu beurtheilen; dieser Satz findet daher auf Verleger, Drucker und Vertheiler Anwendung, wenn die Voraussetzung einer solchen Betheiligung vorhanden ist. Ist es richtig, daß sie in der Regel aus der bloßen gewerblichen Thätigkeit jener Personen nicht gefolgert werden mag, so muß im Interesse der Handhabung der Strafgewalt dieser Standpunkt wenigstens dann verlassen werden, wenn der Verfasser nicht bekannt oder nicht im Bereich der richterlichen Gewalt des Staates ist, oder wenn er den Beweis liefert, daß die Herausgabe wider sein Wissen und seinen Willen erfolgt ist; die Verantwortlichkeit geht dann auf den Herausgeber, den Verleger, den Drucker und den Vertheiler über, ohne daß es eines sonstigen Beweises der Complicität bedarf. Dem im Artikel 26. der Verfassungsurkunde enthaltenen Grundsatze entspricht es zugleich, daß die genannten Personen nur in der aufgestellten Reihefolge in Anspruch genommen werden, insofern die Verfolgung des zunächst Verantwortlichen sich als unmöglich oder erfolglos darstellt, weil er nicht bekannt oder nicht im Bereiche der richterlichen Gewalt des Staats ist.

Die §§. 9. bis 23. enthalten die im Art. 25. der Verfassungs-Urkunde vorbehaltenen Strafbestimmungen. Es ist davon ausgegangen worden, daß die Vergehen, welche durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung unternommen oder begangen werden, an und für sich nach den Grundsätzen über die Anstiftung und Theilnahme bei strafbaren Handlungen zu beurtheilen sind; zur Herstellung eines möglichst gleichförmigen Rechtszustandes bei Bestrafung von Aufforderungen zu Vergehen, welche ohne irgend einen Erfolg geblieben, jedoch entweder im Wege der Presse oder auf eine sonstige Weise öffentlich geschehen sind, wird es indessen erforderlich, für solche Provokationen eine besondere Strafe anzudrohen und dieselbe in ihrem Umfange so zu bestimmen, daß sie dem richterlichen Ermessen mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der strafbaren Handlung, zu welcher aufgefordert worden, einen angemessenen Spielraum gewährt. Wenn die Aufforderung gar keine Wirkung gehabt hat, und auf dieselbe weder ein Vergehen ausgeführt, noch eine fernere mit dessen Ausführung in Verbindung stehende Handlung gefolgt ist, so beschränkt sich die Verschuldung auf die Veröffentlichung der Aufforderung, welche sich als ein besonderes, dem Gebiete des Preßgesetzes angehöriges Vergehen betrachten läßt.

Als ein besonderes Vergehen sind ferner öffentliche Angriffe auf die in dem Eigenthum und der Familie beruhenden Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft und öffentliche Anreizungen, welche die Bürger gegeneinander zum Hasse und zur Verachtung vermögen sollen, bezeichnet worden, weil dadurch die Grundlagen des Staatslebens und der gemeinsamen Wohlfahrt und Sicherheit gefährdet werden.

Die Bestimmungen des §. 11. Nr. 1. sollen dazu dienen, um an die Stelle der §§. 151-155. Theil II. Titel 20. Allgemeines Landrecht und Artikel 201. und 204. des Rheinischen Strafgesetzbuchs zu treten.

Der §. 12. umfaßt die Majestäts-Beleidigung, insofern sie durch Wort, Schrift, bildliche oder andere Darstellung begangen wird; diese Vorschriften konnten um so weniger fehlen, als die Unverletzlichkeit des Königs einen verfassungsmäßigen Grundsatz (Art. 41.) bildet und in dem größten Theile der Rheinprovinz die auf die Majestäts-Beleidigung bezüglichen Strafgesetze in Folge der Verordnung vom 15. April 1848 außer Anwendung gesetzt, diese Lücke aber seitdem nicht ausgefüllt worden ist.

Die folgenden Vorschriften über die Bestrafung von Beleidigungen, welche durch Wort, Schrift u. s. w. begangen worden, sind vorzüglich bestimmt, um den Begriff der Verläumdung festzustellen, und die Bestrafung dieser besonders schweren Art der Injurien gleichförmig zu reguliren. In Betreff der Beleidigungen, welche diesen erschwerenden Charakter nicht haben, mußte auf die bestehenden Gesetze verwiesen werden, weil deren Abänderung nicht füglich ohne Umgestaltung des Verfahrens und der Competenz-Vorschriften ausführbar ist und daher sehr weit eingreifen würde.

Die strengere Ahndung der gegen die Kammern, gegen ein Mitglied derselben, oder gegen einen Geschwornen verübten Injurien (§. 19.) bedarf keiner weiteren Begründung; die besonderen Pflichten öffentlicher Behörden und Beamten u. s. w., die Nothwendigkeit, ihr Ansehen zu schützen, rechtfertigen die strengere Bestrafung solcher Beleidigungen, welche in Beziehung auf den Beruf des Beleidigten, oder während er in der Ausübung der Verrichtungen seines Berufs begriffen war, begangen worden.

Die im §. 24. enthaltenen Competenz-Bestimmungen schließen sich endlich den bereits bestehenden Gesetzen an.

072 Düsseldorf, 11. März.

Der bekannte v. Mirbach soll als Ober-Regierungsrath nach Aachen versetzt sein. Wir hoffen, daß die Aachener denselben, da er Ihnen genugsam bekannt ist, gebührend empfangen werden, und daß Hr. Kühlwetter ihn so behandeln wird, wie er gewöhnlich seine unter ihm stehenden Beamten behandelt. Sie wissen, daß bei der Neuwahl des hiesigen Stadtraths die beiden Regierungsräthe Quentin und Otto zu Gemeindeverordneten gewählt wurden; die Regierung hat endlich nach 14 Tagen den Bescheid erlassen, daß diese Herren nicht als Verordnete angenommen werden könnten, da solche noch zum Kollegium gehörten. Als vor mehreren Jahren Hr. Geheimrath v. Sybel gewählt wurde, hatte die Regierung nichts dagegen. Morgen werden es 21 Tage, daß Hr. van Zütphen, den Demokraten Sieben mit dem Hausschlüssel derart geschlagen hat, daß derselbe bis jetzt arbeitsunfähig ist. Wir erwarten das Weitere. -- Hr. v. Faldern setzt seine Bemühungen fort, den Verfasser des Falderara-Liedes heraus zu kriegen, und sind auf morgen mehrere Verdächtige vor den Instruktionsrichter deswegen geladen; auch das Wort "Zaruck", welches nebst dem vorerwähnten Lied an allen Orten und Ecken gesungen und gerufen wird, ist stark verpönt. -- Die Kölner Zeitung scheint hier das Kreis- und Fremdenblatt kaput machen zu wollen, denn es wird hier von der Bötticher'schen Buchhandlung bei der Ausgabe der Kölner Zeitung, ein Düsseldorfer Anzeiger herausgegeben werden, und ist die desfallsige Anzeige heute in der Stadt herumgebracht waren. -- Es geht hier eine Subscriptionsliste herum, welche Abonnenten auf die "Elberfelder Zeitung" zu erhalten sucht; es sollen 24 schon gezeichnet sein, darunter die Mehrzahl Offiziere; auch steht Hr. Pastor Krafft, Hochehrwürden, obenan! es sollen ihr denn alle Düsseldorfer Anzeigen zufallen, und sie schon Nachmittags herumgetragen werden; Hr. van den Bergh wird hier den Debit besorgen. Auch soll hier ein Mißtrauensvotum gegen die hiesige sehr konstitutionelle Zeitung herumgehen, worin die Feinen vom schwarzen Strumpf und weißer Halsbinde sagen, daß dieselbe nicht das Organ der Mehrzahl des Düsseldorfer Publikums sei. Glück auf! -- Hier geht das Gerücht, daß dieser Tage auf dem hiesigen Instruktionsamt ein Bruder den Andern als Mörder des vor 12 Jahren an der hiesigen Scheibenbahn ermordet gefundenen Kindes angegeben habe; es ist dies um so bemerkenswerther, als damals dieser Mord den Juden zugeschrieben wurde, und die hiesige jüdische Gemeinde 100 Thaler Belohnung auf die Entdeckung des Mörders setzte. -- Bürger Schlechter hat gestern hier bei Capellen stark gesprochen, d. h. eine große Rede gehalten, und sollen am Schlusse derselben noch ganze sechs Personen gegenwärtig gewesen sein.

216 Berlin, 10. März.

Die zweite Kammer keucht mit den hemmenden Fesseln, welche ihr die Geschäftsordnung angelegt, im Kreise herum. Damit gar keine Beschlüsse gefaßt werden können, gehen alle Sachen erst in die Abtheilungen und Kommissionen. Wird dort die vorläufige Lesung in pleno gestattet, so erfolgt diese mit der Motivirung und Diskussion, worauf im günstigsten Falle die "weitere Erwägung" in den Abtheilungen oder Kommissionen erlaubt werden kann. Es regnet dringende Anträge. Bei diesem Geschäftsreglement dürfte es aber im Jahre 1849 schwerlich zu irgend einem Beschlusse kommen. Es wird täglich klarer, weshalb die reaktionäre Partei ihre Majorität benutzte, diese Geschäftsordnung einzuführen. Das Land wird sehr bald über die erfolglose Thätigkeit der Volksvertreter murren und Manteuffel wird, um den gerechten Wünschen des Landes zuvorzukommen, eine Revision der Verfassung octroyiren, welche das Ständewesen und eine Sonderung zwischen Stadt und Land, nebst einem ansehnlichen Census für die Volkskammer im Auge behält.

Sie werden bereits wissen, daß die Linke dreispaltig geworden ist. Die "demokratische Partei der Nationalversammlung", wie sich die äußerste Linke benennt, zählt noch 80-90 Mitglieder. Zur Trennung lag vorläufig kein Grund vor. Es scheinen eitle Spekulationen, welche als das Grab der Demokratie zu betrachten sind, die Veranlassung gegeben zu haben. Die drei Fraktionen wollen jeden Samstag zusammentreten; um die freundschaftlichen Beziehungen zu unterhalten, d. h. eine Partei will die andere im eigenen Interesse ausbeuten. Es wird sich also fragen, welche die listigste und am besten operirende sein wird. Eine schöne Gelegenheit bietet sich hier, um jesuitische Talente zu entwickeln. Hoffentlich wird auch bald die "demokratische Partei" eine Revue halten, um sich zu überzeugen, wer von ihnen gesonnen ist, sich ganz und ohne Privatzwecke der Sache der reinen Volksherrschaft zu widmen.

302 Berlin, 10. März.

Auf den Antrag des Handelsministers sind die Reisekosten der Abgeordneten zur zweiten Kammer auf 10 Sgr. pro Meile ermäßigt worden. Den Mitgliedern der Nationalversammlung wurden 15 Sgr. bewilligt. Es ist dies der Satz auf Touren, wo Eisenbahnen sind. Auf Landwegen beträgt die Reisekostenvergütung wie im vorigen Jahre 1 Thlr. pro Meile. Die Diäten von 3 Thlr. sind unverändert geblieben. Zehn Silbergroschen pro Meile erhält auch der Gensdarm Reisegelder. Die höheren Beamten und Officiere liquidiren noch immer auf Dienstreisen resp. 2, 3 und 4 Extrapostpferde.

X Berlin, 10. März.

Vor dem Kriminalgericht wurde heute der Prozeß gegen den Lehrer Erdtmann verhandelt. Derselbe wurde am 11. October Abends 11 Uhr auf Veranlassung mehrerer Demokraten verhaftet, weil sie in ihm einen, im Dienste der Reaktion stehenden Agenten vermutheten. Er hatte das Volk gegen die Bürgerwehr aufgereizt und zum Angriff auf dieselbe aufgefordert, da bekanntlich ein Maschinenbauer von der Bürgerwehr, durch ein Mißverständniß, erstochen worden. Die anwesenden Berliner Demokraten, denen Alles an Erhaltung des guten Einverständnisses mit der Bürgerwehr gelegen war, mußten demnach den Erdtmann, der ihnen auch unbekannt war und gebrochen Deutsch sprach, für einen reaktionären Agenten halten. In der heutigen Verhandlung stellte sich nun so viel heraus, daß der Angeklagte einige Tage vorher von Wien hier angekommen war, daß er einen Hang zu Abenteuern habe und daß er auf eigene Hand "ein bischen ufwiegeln" wollte. Der Gerichtshof erkennt, daß der Erdtmann des versuchten Aufruhrs schuldig und verurtheilt ihn zu einem Jahre Festungsstrafe.

Das Drama der Steuerverweigerung ist noch nicht zu Ende. Das Ministerium Manteuffel will sich die Katastrophe des fünften Aktes nicht nehmen lassen. Fast alle Mitglieder der Linken, welche bei dem bekannten Steuerverweigerungsbeschlusse betheiligt waren, haben schon Vorladungen vom hiesigen Kammergericht bekommen und man sieht in der nächsten Zukunft dem Antrage dieses Gerichts bei der Kammer entgegen, die Untersuchung gegen die Betreffenden eröffnen zu können. Wir werden also vielleicht das Vergnügen haben, die geehrten Herren in Moabit die Stelle der polnischen Gefangenen von 1846 einnehmen zu sehen. Wenn vom Zuchthause zur Kammer nur ein Schritt ist, so ist doch auch der Rückschritt unter diesem Ministerium nur eben so kurz.

In der Rechten gewinnt eine Partei im Gegensatz zu Vincke mehr und mehr Einfluß, welche dem gesinnungsvollen Centrum am nächsten stehen wird. Geführt wird dies Centrum von den Herren Immermann und Osterrath, vertrockneten Büreaukraten, die ekelhafter sind, wie die Männer der entschiedenen Rechten.

Man sucht die Debatte über die Adresse und den Belagerungszustand mit Gewalt über den 18. März hinauszuziehen. Man fürchtet die Gewalt der Erinnerungen am Ministertische trotz der 30,000 Mann noch zu sehr, als daß man sich der geheuchelten Sicherheit überlassen könnte.

In dem Adreßentwurf der rechten Seite der zweiten Kammer ist das Wort die Verfassung als "rechtsgültig" anzuerkennen, in "geltend" verändert worden.

Von dem vorzulegenden Preßgesetz verlautet, daß der §. des Französischen auch in ihm sich wieder findet, wonach zu der Kategorie des Aufregens zu Mißvergnügen auch das Aufhetzen der verschiedenen sozialen Klassen gegen einander gehört. Ein neues Vergehen ist uns in diesem Gesetz octroyirt worden, das der Calumnie. Dieselbe wird schwer bestraft, wenn der Beweis der Wahrheit sich nicht beibringen läßt.

Der Gutsbesitzer Messelhof aus der Gegend von Küstrin, einer der rothesten Reaktionäre, der zu Pfingsten v. J. zu einem Kreuzzuge gegen das Sodoma und Gemorra von Berlin a la Ahlemann aufforderte, sitzt auf der Rechten der zweiten Kammer. Derselbe war früher in der Clinik der hiesigen Charite für Geisteskranke. Er wurde aus derselben entlassen, obwohl er noch nicht vollständig geheilt war. Aus dem Attest des Arztes ergiebt sich, daß er noch an temporärem Wahnsinn leidet. Von einem großen Theil der Wahlmänner und Urwähler seines Bezirks ist nun ein Protest gegen ihn bei der Kammer eingegangen, in der sie besonders darauf aufmerksam machen, daß es doch höchst unangenehm wäre, wenn der geehrte Abgeordnete plötzlich auf der Tribüne einen Anfall seines temporären Wahnsinns bekäme und statt für die Rechte zu sprechen und zu stimmen, sich der verruchten Linken zuwendete.

Die Regierung hat aus Paris Briefe bekommen, welche sie benachrichtigen, daß in Besancon 400 falsche Pässe an die deutschen Flüchtlinge ausgestellt seien, die alle nach Berlin lauteten. Briefe und Pässe aber sind höchst wahrscheinlich von dem großen Handlungshause Manteuffel und Komp. bestellt worden, um ein neues Motiv für die Verlängerung des Belagerungszustandes zu geben.

Unter den hiesigen Postsekretären wurden sieben von der demokratischen Partei als Wahlmänner aufgestellt und gewählt. So konnte denn Hr. v. Schaper und der bekannte Schmückert die Namen der Unglücklichen endlich erfahren, welche es gewagt hatten, anderer politischer Ansicht zu sein, als ihre Oberen. Die sieben demokratischen Postsekretäre erhielten in diesen Tagen eine Anweisung vom General-Post-Amt, nach deren Empfang sie sich augenblicklich an andere Bestimmungsorte zu begeben hätten. Natürlich sind diese Bestimmungsorte an den äußersten Enden der Preußischen Monarchie belegen, wo sie entweder demokratische Propaganda machen können, oder auch zu Konservativen verwandelt werden.

Sitzung der zweiten Kammer.

Ein Centrum! Ein Königreich für ein Centrum! Der Abg. Rhoden, der nach einem solchen wie Brüggemann in der Kölnischen Zeitung schreiet, bittet ums Wort in einer allgemeinen Angelegenheit. Er weist darauf hin, daß das Haus physisch in zwei große Seiten getheilt ist und verwahrt sich dagegen, daß alle Mitglieder der einen oder andern Seite die Ansichten der Redner theilten, welche gewöhnlich in diesem Sinne für eine ganze Partei zu sprechen schienen.

Es wurden alsdann die Mitglieder der Adreß-Kommission durch den Präsidenten bekannt gemacht: Grabow als Vorsitzender und die Abg. Bodelschwingh, Rodbertus, Vinke, Renard, Dahne, Berg, Seckendorf, Groddeck, Arnim, Lipski, Urlichs, Immermann, Riedel, Lisiecki, Camphausen, Harkort u. A. Die Rechte ist in der Kommission überwiegend.

Es folgt die Fortsetzung der Wahlprüfungen. Die Wahl des Bauergutsbesitzers Mätzschke aus Krummen-Wohlau in Schlesien, wird eines Protestes mehrerer Wahlmänner wegen beanstandet. Bei der Zählung der Stimmen ergaben sich 166 gegen 164 für die Beanstandung, da mehrere vom rechten Centrum mit der Linken stimmten. Die Despoten der Rechten, v. Vinke und Graf Schwerin, beauftragten sogleich den Friedensrichter Pelzer auf namentliche Abstimmung anzutragen, während welcher Beide die unglücklichen Männer des Centrums zu bearbeiten suchten. Leider wurden ihre Bemühungen nicht durch Erfolg gekrönt. Die namentliche Abstimmung ergab dasselbe Resultat. Herr Pelzer ist übrigens derselbe, der bei den namentlichen Abstimmungen in der National-Versammlung jedesmal die Uhr aus der Tasche zog, um, wie er sagte, nachzurechnen, wie viel Geld eine solche Abstimmung das arme Land koste.

Der Antrag des Abg. Phillip's, daß jedem Abg. 50 Exemp. der stenogr. Berichte zur Vertheilung an seine Committenten übergeben würden, kommt zur Berathung. Phillip's selbst vertheidigt ihn und zwar mit einem Aufwand von Poesie und Pathos, den wir bei dem ehrenwerthen Oberbürgermeister nicht gesucht hätten. Einstimmig wird der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt.

Der Abg. Renard motivirt alsdann seinen Antrag, neben der Verfassung auch die Reorganisation der Agrarverhältnisse in die Hand zu nehmen. Er selbst hält eine Motivirung für unnöthig.

Manteuffel verspricht Vorlagen.

v. Berg gegen den Antrag, weil er gar keinen Inhalt habe und dem Volke nur Worte gäbe.

Graf Ziethen preist mit lächerlichem Pathos sein Vaterland Schlesien, es seien dort Gutsbesitzer, die viele Opfer bringen wollten (!!) und Schlesien glühe für die Freiheit und gesetzliche Ordnung. --

Nachdem Renard noch einige unpassende Worte gesprochen, wird der Antrag fast einstimmig in Erwägung zu ziehen, beschlossen.

Von Pflücker und Konsorten wird ein Antrag verlesen, sofort eine Kommission zu bilden, die sich mit den Gewerbeverhältnissen beschäftige.

Abg. Heinze motivirt ihn, und alsdann spricht Herr Möcke gegen denselben. Er schleudert einige stumpfe Pfeile gegen seine Breslauer Kollegen, denen er vorwirft, daß sie sich früher nicht so zärtlich mit dem Wohl des Handwerkerstandes befaßt hätten.

Nachdem sich v. d. Heydt für eine solche Kommission ausgesprochen und der Antragsteller Pflücker uns erzählt hat, daß er ein Jurist und kein Handwerker ist, wird der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt.

v. Berg motivirt seinen Antrag, eine Kommission von 21 Mitgliedern wählen zu lassen, welche dem Plenum Anträge über die zu revidirenden Artikel der Verfassung vorlege. Er wendet sich besonders gegen den Grafen Schwerin, der der linken Seite Furcht vorgeworfen habe und wünscht, daß sein Antrag ohne Discussion angenommen werde, was auch geschieht.

Eine langweilige Debatte über den Antrag des Abg. Grebel, es möchten die Eingangszölle auf ausländische Weine nicht vermindert werden, bringt die Abg. Osterrath, Bleibtreu und Riedel auf die Tribüne. Die Erwägung wird beschlossen.

Der Adg. Olawski reitet das dankbare Thema des Volksschullehrerwesens aufs Neue.

Ladenberg entgegnet und es zeigt sich, daß im Ministerium selber zwischen ihm und dem Finanzminister eine lebhafte Differenz stattfindet. Er weint übrigens einige gefühlvolle Thränen über den Hunger der Volksschullehrer und verspricht ihre Thränen so viel als möglich trocknen zu wollen(!!!). Leider hat er nur 25,000 Thlr. für diesen lobenswerthen Zweck in seinem Ressort.

Olawski zieht den Antrag zurück, Parrisius nimmt ihn wieder auf. Der Kultusminister widerspricht den Anklagen des Letztern und zum Schluß wird der Antrag verworfen.

Schluß der Sitzung.

Heinrich Simon ist eingetreten.

Der Abg. Dierschke hat in der heutigen Sitzung seinen alten Ruhm behauptet. Bei den Wahlprüfungen sprach er: "Ringen Sie nach keinen künstlichen Majoritäten. Das befestigt Ihren Sieg doch nicht. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber ein großes Concert von Schwalben, Nachtigallen, Vinken, das ist etwas anderes. Ich bin zwar kein großer Kenner der Naturgeschichte, aber die Fledermäuse liebe ich doch nicht. (Allgemeine Heiterkeit.)

Sitzung der ersten Kammer.

Der Abg. Walter referirt über den Adreßentwurf, welchen Prinzipien man bei seiner Ausarbeitung gefolgt sei u. s. w. Er weist alsdann auf das Beispiel Englands hin, wo man die Adreßdebatte in kurzer Zeit vollende und auf das Frankreichs, wo das Entgegengesetzte stattgefunden.

Haffter wünscht, daß man schnell über die allgemeine Debatte hingehe.

Stahl: Die Adresse ist von zu großer Farblosigkeit und ich hätte an vielen Stellen stärkere Ausdrücke gewünscht. Die Stärkung des moralischen Ansehens und der Heiligkeit der Regierung ist uns nöthig und ich möchte daher eine stärkere Anerkennung der That haben, welche die Anarchie gebrochen und welche vom größten Theil des Volkes schon ausgesprochen ist. (??) Ich vermisse auch die Anerkennung der Verhängung des Belagerungszustandes und einen bestimmten Ausdruck über die deutsche Einheit, welcher den Rechtsboden wahrt. Die Nationalerhebung und die revolutionäre haben sich in Deutschland leider zu oft vermischt. Ich wünsche also eine entschiedene Manifestation zu Gunsten der faktischen Gewalt und zu Gunsten des monarchischen Prinzips. (Aha!)

Ein Amendement von Maurach und Gräff wird nach längerer Debatte, in der Hansemann sagt, er habe immer Ehrfurcht vor dem absoluten König gehabt, aber noch mehr vor dem konstitutionellen, verworfen.

Es werden alsdann noch eine Masse Amendements verlesen, deren erstes von Sperling und Cons. gestellt, die Rechtsbeständigkeit der Verfassung nicht anerkennt. Sperling spricht für sein Amendement und erklärt sich besonders gegen das freudige Anerkennen in der Adresse.

Baumstark hält eine lange und langweilige Rede gegen das Amendement.

Fischer aus Breslau steht auf dem Rechtsboden und sagt zuletzt: Sie dürfen revidiren, aber nicht anerkennen. Dies können nur die Vertreter des ganzen Volkes, die zweite Kammer.

Milde, Bonin, Helldorf, gegen Sperling.

Helldorf faselt von der Zurückführung der Anarchie, des Terrorismus und des Kommunismus aller Art.

Milde gesteht zu, daß die Verfassung octroyirt werden mußte.

Zänker und Gräff für das Amendement Als der Letztere davon spricht, daß die erste Kammer zwischen Krone und Volksvertretung geschoben sei,

nach ihrem Zwecke und ihrem Umfang als eine, die Freiheit der Presse beschränkende Staatsauflage nicht angesehen werden.

Der Inhalt des §. 6 schließt sich theils dem bestehenden Zustande, theils dem im §. 4 Nr. 6 des Gesetzes vom 17. März v. J. an; die Aufnahme der amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Behörden, erfolgt in der Regel schon im eigenen Interesse der Zeitungen und Zeitschriften selbst; es erscheint jedoch wesentlich nach dem Vorgange anderer Preßgesetze (vergl. z. B. §. 12 des Sächsischen Preßgesetzes vom 18. November 1848) in Ansehung amtlicher Bekanntmachungen, welche zu diesem Zwecke von öffentlichen Behörden mitgetheilt werden, die Verpflichtung zur Aufnahme in das nächste Stück auszusprechen, damit die Veröffentlichung der Erlasse der Organe der Staatsregierung sicher gestellt werde. Die Frage, ob die Aufnahme unentgeltlich geschehen müsse, ist unberührt geblieben, weil sie den in dieser Beziehung fast überall bestehenden Verabredungen überlassen bleiben kann; sie hängt überdies mit der Aufhebung des Intelligenzblattzwanges zusammen, in welcher Beziehung besondere Anordnungen vorbereitet werden.

Die §§. 1 bis 6 umfassen die für Druckschriften ohne Rücksicht auf deren Inhalt zu ertheilenden polizeilichen Anordnungen.

In dem §. 8 folgen sodann die Regeln über die Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Druckschrift, welche ihre Grundlage im Artikel 26 der Verfassungsurkunde finden. Wegen eines durch eine Druckschrift begangenen Vergehens ist zunächst der Verfasser als Urheber verantwortlich; jeder, welcher außerdem wissentlich bei der Herstellung oder Verbreitung einer strafbaren Druckschrift mitgewirkt hat, ist nach den allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen über die Theilnahme an Vergehen zu beurtheilen; dieser Satz findet daher auf Verleger, Drucker und Vertheiler Anwendung, wenn die Voraussetzung einer solchen Betheiligung vorhanden ist. Ist es richtig, daß sie in der Regel aus der bloßen gewerblichen Thätigkeit jener Personen nicht gefolgert werden mag, so muß im Interesse der Handhabung der Strafgewalt dieser Standpunkt wenigstens dann verlassen werden, wenn der Verfasser nicht bekannt oder nicht im Bereich der richterlichen Gewalt des Staates ist, oder wenn er den Beweis liefert, daß die Herausgabe wider sein Wissen und seinen Willen erfolgt ist; die Verantwortlichkeit geht dann auf den Herausgeber, den Verleger, den Drucker und den Vertheiler über, ohne daß es eines sonstigen Beweises der Complicität bedarf. Dem im Artikel 26. der Verfassungsurkunde enthaltenen Grundsatze entspricht es zugleich, daß die genannten Personen nur in der aufgestellten Reihefolge in Anspruch genommen werden, insofern die Verfolgung des zunächst Verantwortlichen sich als unmöglich oder erfolglos darstellt, weil er nicht bekannt oder nicht im Bereiche der richterlichen Gewalt des Staats ist.

Die §§. 9. bis 23. enthalten die im Art. 25. der Verfassungs-Urkunde vorbehaltenen Strafbestimmungen. Es ist davon ausgegangen worden, daß die Vergehen, welche durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung unternommen oder begangen werden, an und für sich nach den Grundsätzen über die Anstiftung und Theilnahme bei strafbaren Handlungen zu beurtheilen sind; zur Herstellung eines möglichst gleichförmigen Rechtszustandes bei Bestrafung von Aufforderungen zu Vergehen, welche ohne irgend einen Erfolg geblieben, jedoch entweder im Wege der Presse oder auf eine sonstige Weise öffentlich geschehen sind, wird es indessen erforderlich, für solche Provokationen eine besondere Strafe anzudrohen und dieselbe in ihrem Umfange so zu bestimmen, daß sie dem richterlichen Ermessen mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der strafbaren Handlung, zu welcher aufgefordert worden, einen angemessenen Spielraum gewährt. Wenn die Aufforderung gar keine Wirkung gehabt hat, und auf dieselbe weder ein Vergehen ausgeführt, noch eine fernere mit dessen Ausführung in Verbindung stehende Handlung gefolgt ist, so beschränkt sich die Verschuldung auf die Veröffentlichung der Aufforderung, welche sich als ein besonderes, dem Gebiete des Preßgesetzes angehöriges Vergehen betrachten läßt.

Als ein besonderes Vergehen sind ferner öffentliche Angriffe auf die in dem Eigenthum und der Familie beruhenden Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft und öffentliche Anreizungen, welche die Bürger gegeneinander zum Hasse und zur Verachtung vermögen sollen, bezeichnet worden, weil dadurch die Grundlagen des Staatslebens und der gemeinsamen Wohlfahrt und Sicherheit gefährdet werden.

Die Bestimmungen des §. 11. Nr. 1. sollen dazu dienen, um an die Stelle der §§. 151-155. Theil II. Titel 20. Allgemeines Landrecht und Artikel 201. und 204. des Rheinischen Strafgesetzbuchs zu treten.

Der §. 12. umfaßt die Majestäts-Beleidigung, insofern sie durch Wort, Schrift, bildliche oder andere Darstellung begangen wird; diese Vorschriften konnten um so weniger fehlen, als die Unverletzlichkeit des Königs einen verfassungsmäßigen Grundsatz (Art. 41.) bildet und in dem größten Theile der Rheinprovinz die auf die Majestäts-Beleidigung bezüglichen Strafgesetze in Folge der Verordnung vom 15. April 1848 außer Anwendung gesetzt, diese Lücke aber seitdem nicht ausgefüllt worden ist.

Die folgenden Vorschriften über die Bestrafung von Beleidigungen, welche durch Wort, Schrift u. s. w. begangen worden, sind vorzüglich bestimmt, um den Begriff der Verläumdung festzustellen, und die Bestrafung dieser besonders schweren Art der Injurien gleichförmig zu reguliren. In Betreff der Beleidigungen, welche diesen erschwerenden Charakter nicht haben, mußte auf die bestehenden Gesetze verwiesen werden, weil deren Abänderung nicht füglich ohne Umgestaltung des Verfahrens und der Competenz-Vorschriften ausführbar ist und daher sehr weit eingreifen würde.

Die strengere Ahndung der gegen die Kammern, gegen ein Mitglied derselben, oder gegen einen Geschwornen verübten Injurien (§. 19.) bedarf keiner weiteren Begründung; die besonderen Pflichten öffentlicher Behörden und Beamten u. s. w., die Nothwendigkeit, ihr Ansehen zu schützen, rechtfertigen die strengere Bestrafung solcher Beleidigungen, welche in Beziehung auf den Beruf des Beleidigten, oder während er in der Ausübung der Verrichtungen seines Berufs begriffen war, begangen worden.

Die im §. 24. enthaltenen Competenz-Bestimmungen schließen sich endlich den bereits bestehenden Gesetzen an.

072 Düsseldorf, 11. März.

Der bekannte v. Mirbach soll als Ober-Regierungsrath nach Aachen versetzt sein. Wir hoffen, daß die Aachener denselben, da er Ihnen genugsam bekannt ist, gebührend empfangen werden, und daß Hr. Kühlwetter ihn so behandeln wird, wie er gewöhnlich seine unter ihm stehenden Beamten behandelt. Sie wissen, daß bei der Neuwahl des hiesigen Stadtraths die beiden Regierungsräthe Quentin und Otto zu Gemeindeverordneten gewählt wurden; die Regierung hat endlich nach 14 Tagen den Bescheid erlassen, daß diese Herren nicht als Verordnete angenommen werden könnten, da solche noch zum Kollegium gehörten. Als vor mehreren Jahren Hr. Geheimrath v. Sybel gewählt wurde, hatte die Regierung nichts dagegen. Morgen werden es 21 Tage, daß Hr. van Zütphen, den Demokraten Sieben mit dem Hausschlüssel derart geschlagen hat, daß derselbe bis jetzt arbeitsunfähig ist. Wir erwarten das Weitere. — Hr. v. Faldern setzt seine Bemühungen fort, den Verfasser des Falderara-Liedes heraus zu kriegen, und sind auf morgen mehrere Verdächtige vor den Instruktionsrichter deswegen geladen; auch das Wort „Zaruck“, welches nebst dem vorerwähnten Lied an allen Orten und Ecken gesungen und gerufen wird, ist stark verpönt. — Die Kölner Zeitung scheint hier das Kreis- und Fremdenblatt kaput machen zu wollen, denn es wird hier von der Bötticher'schen Buchhandlung bei der Ausgabe der Kölner Zeitung, ein Düsseldorfer Anzeiger herausgegeben werden, und ist die desfallsige Anzeige heute in der Stadt herumgebracht waren. — Es geht hier eine Subscriptionsliste herum, welche Abonnenten auf die „Elberfelder Zeitung“ zu erhalten sucht; es sollen 24 schon gezeichnet sein, darunter die Mehrzahl Offiziere; auch steht Hr. Pastor Krafft, Hochehrwürden, obenan! es sollen ihr denn alle Düsseldorfer Anzeigen zufallen, und sie schon Nachmittags herumgetragen werden; Hr. van den Bergh wird hier den Debit besorgen. Auch soll hier ein Mißtrauensvotum gegen die hiesige sehr konstitutionelle Zeitung herumgehen, worin die Feinen vom schwarzen Strumpf und weißer Halsbinde sagen, daß dieselbe nicht das Organ der Mehrzahl des Düsseldorfer Publikums sei. Glück auf! — Hier geht das Gerücht, daß dieser Tage auf dem hiesigen Instruktionsamt ein Bruder den Andern als Mörder des vor 12 Jahren an der hiesigen Scheibenbahn ermordet gefundenen Kindes angegeben habe; es ist dies um so bemerkenswerther, als damals dieser Mord den Juden zugeschrieben wurde, und die hiesige jüdische Gemeinde 100 Thaler Belohnung auf die Entdeckung des Mörders setzte. — Bürger Schlechter hat gestern hier bei Capellen stark gesprochen, d. h. eine große Rede gehalten, und sollen am Schlusse derselben noch ganze sechs Personen gegenwärtig gewesen sein.

216 Berlin, 10. März.

Die zweite Kammer keucht mit den hemmenden Fesseln, welche ihr die Geschäftsordnung angelegt, im Kreise herum. Damit gar keine Beschlüsse gefaßt werden können, gehen alle Sachen erst in die Abtheilungen und Kommissionen. Wird dort die vorläufige Lesung in pleno gestattet, so erfolgt diese mit der Motivirung und Diskussion, worauf im günstigsten Falle die „weitere Erwägung“ in den Abtheilungen oder Kommissionen erlaubt werden kann. Es regnet dringende Anträge. Bei diesem Geschäftsreglement dürfte es aber im Jahre 1849 schwerlich zu irgend einem Beschlusse kommen. Es wird täglich klarer, weshalb die reaktionäre Partei ihre Majorität benutzte, diese Geschäftsordnung einzuführen. Das Land wird sehr bald über die erfolglose Thätigkeit der Volksvertreter murren und Manteuffel wird, um den gerechten Wünschen des Landes zuvorzukommen, eine Revision der Verfassung octroyiren, welche das Ständewesen und eine Sonderung zwischen Stadt und Land, nebst einem ansehnlichen Census für die Volkskammer im Auge behält.

Sie werden bereits wissen, daß die Linke dreispaltig geworden ist. Die „demokratische Partei der Nationalversammlung“, wie sich die äußerste Linke benennt, zählt noch 80-90 Mitglieder. Zur Trennung lag vorläufig kein Grund vor. Es scheinen eitle Spekulationen, welche als das Grab der Demokratie zu betrachten sind, die Veranlassung gegeben zu haben. Die drei Fraktionen wollen jeden Samstag zusammentreten; um die freundschaftlichen Beziehungen zu unterhalten, d. h. eine Partei will die andere im eigenen Interesse ausbeuten. Es wird sich also fragen, welche die listigste und am besten operirende sein wird. Eine schöne Gelegenheit bietet sich hier, um jesuitische Talente zu entwickeln. Hoffentlich wird auch bald die „demokratische Partei“ eine Revue halten, um sich zu überzeugen, wer von ihnen gesonnen ist, sich ganz und ohne Privatzwecke der Sache der reinen Volksherrschaft zu widmen.

302 Berlin, 10. März.

Auf den Antrag des Handelsministers sind die Reisekosten der Abgeordneten zur zweiten Kammer auf 10 Sgr. pro Meile ermäßigt worden. Den Mitgliedern der Nationalversammlung wurden 15 Sgr. bewilligt. Es ist dies der Satz auf Touren, wo Eisenbahnen sind. Auf Landwegen beträgt die Reisekostenvergütung wie im vorigen Jahre 1 Thlr. pro Meile. Die Diäten von 3 Thlr. sind unverändert geblieben. Zehn Silbergroschen pro Meile erhält auch der Gensdarm Reisegelder. Die höheren Beamten und Officiere liquidiren noch immer auf Dienstreisen resp. 2, 3 und 4 Extrapostpferde.

X Berlin, 10. März.

Vor dem Kriminalgericht wurde heute der Prozeß gegen den Lehrer Erdtmann verhandelt. Derselbe wurde am 11. October Abends 11 Uhr auf Veranlassung mehrerer Demokraten verhaftet, weil sie in ihm einen, im Dienste der Reaktion stehenden Agenten vermutheten. Er hatte das Volk gegen die Bürgerwehr aufgereizt und zum Angriff auf dieselbe aufgefordert, da bekanntlich ein Maschinenbauer von der Bürgerwehr, durch ein Mißverständniß, erstochen worden. Die anwesenden Berliner Demokraten, denen Alles an Erhaltung des guten Einverständnisses mit der Bürgerwehr gelegen war, mußten demnach den Erdtmann, der ihnen auch unbekannt war und gebrochen Deutsch sprach, für einen reaktionären Agenten halten. In der heutigen Verhandlung stellte sich nun so viel heraus, daß der Angeklagte einige Tage vorher von Wien hier angekommen war, daß er einen Hang zu Abenteuern habe und daß er auf eigene Hand „ein bischen ufwiegeln“ wollte. Der Gerichtshof erkennt, daß der Erdtmann des versuchten Aufruhrs schuldig und verurtheilt ihn zu einem Jahre Festungsstrafe.

Das Drama der Steuerverweigerung ist noch nicht zu Ende. Das Ministerium Manteuffel will sich die Katastrophe des fünften Aktes nicht nehmen lassen. Fast alle Mitglieder der Linken, welche bei dem bekannten Steuerverweigerungsbeschlusse betheiligt waren, haben schon Vorladungen vom hiesigen Kammergericht bekommen und man sieht in der nächsten Zukunft dem Antrage dieses Gerichts bei der Kammer entgegen, die Untersuchung gegen die Betreffenden eröffnen zu können. Wir werden also vielleicht das Vergnügen haben, die geehrten Herren in Moabit die Stelle der polnischen Gefangenen von 1846 einnehmen zu sehen. Wenn vom Zuchthause zur Kammer nur ein Schritt ist, so ist doch auch der Rückschritt unter diesem Ministerium nur eben so kurz.

In der Rechten gewinnt eine Partei im Gegensatz zu Vincke mehr und mehr Einfluß, welche dem gesinnungsvollen Centrum am nächsten stehen wird. Geführt wird dies Centrum von den Herren Immermann und Osterrath, vertrockneten Büreaukraten, die ekelhafter sind, wie die Männer der entschiedenen Rechten.

Man sucht die Debatte über die Adresse und den Belagerungszustand mit Gewalt über den 18. März hinauszuziehen. Man fürchtet die Gewalt der Erinnerungen am Ministertische trotz der 30,000 Mann noch zu sehr, als daß man sich der geheuchelten Sicherheit überlassen könnte.

In dem Adreßentwurf der rechten Seite der zweiten Kammer ist das Wort die Verfassung als „rechtsgültig“ anzuerkennen, in „geltend“ verändert worden.

Von dem vorzulegenden Preßgesetz verlautet, daß der §. des Französischen auch in ihm sich wieder findet, wonach zu der Kategorie des Aufregens zu Mißvergnügen auch das Aufhetzen der verschiedenen sozialen Klassen gegen einander gehört. Ein neues Vergehen ist uns in diesem Gesetz octroyirt worden, das der Calumnie. Dieselbe wird schwer bestraft, wenn der Beweis der Wahrheit sich nicht beibringen läßt.

Der Gutsbesitzer Messelhof aus der Gegend von Küstrin, einer der rothesten Reaktionäre, der zu Pfingsten v. J. zu einem Kreuzzuge gegen das Sodoma und Gemorra von Berlin à la Ahlemann aufforderte, sitzt auf der Rechten der zweiten Kammer. Derselbe war früher in der Clinik der hiesigen Charité für Geisteskranke. Er wurde aus derselben entlassen, obwohl er noch nicht vollständig geheilt war. Aus dem Attest des Arztes ergiebt sich, daß er noch an temporärem Wahnsinn leidet. Von einem großen Theil der Wahlmänner und Urwähler seines Bezirks ist nun ein Protest gegen ihn bei der Kammer eingegangen, in der sie besonders darauf aufmerksam machen, daß es doch höchst unangenehm wäre, wenn der geehrte Abgeordnete plötzlich auf der Tribüne einen Anfall seines temporären Wahnsinns bekäme und statt für die Rechte zu sprechen und zu stimmen, sich der verruchten Linken zuwendete.

Die Regierung hat aus Paris Briefe bekommen, welche sie benachrichtigen, daß in Besançon 400 falsche Pässe an die deutschen Flüchtlinge ausgestellt seien, die alle nach Berlin lauteten. Briefe und Pässe aber sind höchst wahrscheinlich von dem großen Handlungshause Manteuffel und Komp. bestellt worden, um ein neues Motiv für die Verlängerung des Belagerungszustandes zu geben.

Unter den hiesigen Postsekretären wurden sieben von der demokratischen Partei als Wahlmänner aufgestellt und gewählt. So konnte denn Hr. v. Schaper und der bekannte Schmückert die Namen der Unglücklichen endlich erfahren, welche es gewagt hatten, anderer politischer Ansicht zu sein, als ihre Oberen. Die sieben demokratischen Postsekretäre erhielten in diesen Tagen eine Anweisung vom General-Post-Amt, nach deren Empfang sie sich augenblicklich an andere Bestimmungsorte zu begeben hätten. Natürlich sind diese Bestimmungsorte an den äußersten Enden der Preußischen Monarchie belegen, wo sie entweder demokratische Propaganda machen können, oder auch zu Konservativen verwandelt werden.

Sitzung der zweiten Kammer.

Ein Centrum! Ein Königreich für ein Centrum! Der Abg. Rhoden, der nach einem solchen wie Brüggemann in der Kölnischen Zeitung schreiet, bittet ums Wort in einer allgemeinen Angelegenheit. Er weist darauf hin, daß das Haus physisch in zwei große Seiten getheilt ist und verwahrt sich dagegen, daß alle Mitglieder der einen oder andern Seite die Ansichten der Redner theilten, welche gewöhnlich in diesem Sinne für eine ganze Partei zu sprechen schienen.

Es wurden alsdann die Mitglieder der Adreß-Kommission durch den Präsidenten bekannt gemacht: Grabow als Vorsitzender und die Abg. Bodelschwingh, Rodbertus, Vinke, Renard, Dahne, Berg, Seckendorf, Groddeck, Arnim, Lipski, Urlichs, Immermann, Riedel, Lisiecki, Camphausen, Harkort u. A. Die Rechte ist in der Kommission überwiegend.

Es folgt die Fortsetzung der Wahlprüfungen. Die Wahl des Bauergutsbesitzers Mätzschke aus Krummen-Wohlau in Schlesien, wird eines Protestes mehrerer Wahlmänner wegen beanstandet. Bei der Zählung der Stimmen ergaben sich 166 gegen 164 für die Beanstandung, da mehrere vom rechten Centrum mit der Linken stimmten. Die Despoten der Rechten, v. Vinke und Graf Schwerin, beauftragten sogleich den Friedensrichter Pelzer auf namentliche Abstimmung anzutragen, während welcher Beide die unglücklichen Männer des Centrums zu bearbeiten suchten. Leider wurden ihre Bemühungen nicht durch Erfolg gekrönt. Die namentliche Abstimmung ergab dasselbe Resultat. Herr Pelzer ist übrigens derselbe, der bei den namentlichen Abstimmungen in der National-Versammlung jedesmal die Uhr aus der Tasche zog, um, wie er sagte, nachzurechnen, wie viel Geld eine solche Abstimmung das arme Land koste.

Der Antrag des Abg. Phillip's, daß jedem Abg. 50 Exemp. der stenogr. Berichte zur Vertheilung an seine Committenten übergeben würden, kommt zur Berathung. Phillip's selbst vertheidigt ihn und zwar mit einem Aufwand von Poesie und Pathos, den wir bei dem ehrenwerthen Oberbürgermeister nicht gesucht hätten. Einstimmig wird der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt.

Der Abg. Renard motivirt alsdann seinen Antrag, neben der Verfassung auch die Reorganisation der Agrarverhältnisse in die Hand zu nehmen. Er selbst hält eine Motivirung für unnöthig.

Manteuffel verspricht Vorlagen.

v. Berg gegen den Antrag, weil er gar keinen Inhalt habe und dem Volke nur Worte gäbe.

Graf Ziethen preist mit lächerlichem Pathos sein Vaterland Schlesien, es seien dort Gutsbesitzer, die viele Opfer bringen wollten (!!) und Schlesien glühe für die Freiheit und gesetzliche Ordnung. —

Nachdem Renard noch einige unpassende Worte gesprochen, wird der Antrag fast einstimmig in Erwägung zu ziehen, beschlossen.

Von Pflücker und Konsorten wird ein Antrag verlesen, sofort eine Kommission zu bilden, die sich mit den Gewerbeverhältnissen beschäftige.

Abg. Heinze motivirt ihn, und alsdann spricht Herr Möcke gegen denselben. Er schleudert einige stumpfe Pfeile gegen seine Breslauer Kollegen, denen er vorwirft, daß sie sich früher nicht so zärtlich mit dem Wohl des Handwerkerstandes befaßt hätten.

Nachdem sich v. d. Heydt für eine solche Kommission ausgesprochen und der Antragsteller Pflücker uns erzählt hat, daß er ein Jurist und kein Handwerker ist, wird der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt.

v. Berg motivirt seinen Antrag, eine Kommission von 21 Mitgliedern wählen zu lassen, welche dem Plenum Anträge über die zu revidirenden Artikel der Verfassung vorlege. Er wendet sich besonders gegen den Grafen Schwerin, der der linken Seite Furcht vorgeworfen habe und wünscht, daß sein Antrag ohne Discussion angenommen werde, was auch geschieht.

Eine langweilige Debatte über den Antrag des Abg. Grebel, es möchten die Eingangszölle auf ausländische Weine nicht vermindert werden, bringt die Abg. Osterrath, Bleibtreu und Riedel auf die Tribüne. Die Erwägung wird beschlossen.

Der Adg. Olawski reitet das dankbare Thema des Volksschullehrerwesens aufs Neue.

Ladenberg entgegnet und es zeigt sich, daß im Ministerium selber zwischen ihm und dem Finanzminister eine lebhafte Differenz stattfindet. Er weint übrigens einige gefühlvolle Thränen über den Hunger der Volksschullehrer und verspricht ihre Thränen so viel als möglich trocknen zu wollen(!!!). Leider hat er nur 25,000 Thlr. für diesen lobenswerthen Zweck in seinem Ressort.

Olawski zieht den Antrag zurück, Parrisius nimmt ihn wieder auf. Der Kultusminister widerspricht den Anklagen des Letztern und zum Schluß wird der Antrag verworfen.

Schluß der Sitzung.

Heinrich Simon ist eingetreten.

Der Abg. Dierschke hat in der heutigen Sitzung seinen alten Ruhm behauptet. Bei den Wahlprüfungen sprach er: „Ringen Sie nach keinen künstlichen Majoritäten. Das befestigt Ihren Sieg doch nicht. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber ein großes Concert von Schwalben, Nachtigallen, Vinken, das ist etwas anderes. Ich bin zwar kein großer Kenner der Naturgeschichte, aber die Fledermäuse liebe ich doch nicht. (Allgemeine Heiterkeit.)

Sitzung der ersten Kammer.

Der Abg. Walter referirt über den Adreßentwurf, welchen Prinzipien man bei seiner Ausarbeitung gefolgt sei u. s. w. Er weist alsdann auf das Beispiel Englands hin, wo man die Adreßdebatte in kurzer Zeit vollende und auf das Frankreichs, wo das Entgegengesetzte stattgefunden.

Haffter wünscht, daß man schnell über die allgemeine Debatte hingehe.

Stahl: Die Adresse ist von zu großer Farblosigkeit und ich hätte an vielen Stellen stärkere Ausdrücke gewünscht. Die Stärkung des moralischen Ansehens und der Heiligkeit der Regierung ist uns nöthig und ich möchte daher eine stärkere Anerkennung der That haben, welche die Anarchie gebrochen und welche vom größten Theil des Volkes schon ausgesprochen ist. (??) Ich vermisse auch die Anerkennung der Verhängung des Belagerungszustandes und einen bestimmten Ausdruck über die deutsche Einheit, welcher den Rechtsboden wahrt. Die Nationalerhebung und die revolutionäre haben sich in Deutschland leider zu oft vermischt. Ich wünsche also eine entschiedene Manifestation zu Gunsten der faktischen Gewalt und zu Gunsten des monarchischen Prinzips. (Aha!)

Ein Amendement von Maurach und Gräff wird nach längerer Debatte, in der Hansemann sagt, er habe immer Ehrfurcht vor dem absoluten König gehabt, aber noch mehr vor dem konstitutionellen, verworfen.

Es werden alsdann noch eine Masse Amendements verlesen, deren erstes von Sperling und Cons. gestellt, die Rechtsbeständigkeit der Verfassung nicht anerkennt. Sperling spricht für sein Amendement und erklärt sich besonders gegen das freudige Anerkennen in der Adresse.

Baumstark hält eine lange und langweilige Rede gegen das Amendement.

Fischer aus Breslau steht auf dem Rechtsboden und sagt zuletzt: Sie dürfen revidiren, aber nicht anerkennen. Dies können nur die Vertreter des ganzen Volkes, die zweite Kammer.

Milde, Bonin, Helldorf, gegen Sperling.

Helldorf faselt von der Zurückführung der Anarchie, des Terrorismus und des Kommunismus aller Art.

Milde gesteht zu, daß die Verfassung octroyirt werden mußte.

Zänker und Gräff für das Amendement Als der Letztere davon spricht, daß die erste Kammer zwischen Krone und Volksvertretung geschoben sei,

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nach ihrem Zwecke und ihrem Umfang als eine, die Freiheit der Presse beschränkende Staatsauflage nicht angesehen werden.</p>
          <p>Der Inhalt des §. 6 schließt sich theils dem bestehenden Zustande, theils dem im §. 4 Nr. 6 des Gesetzes vom 17. März v. J. an; die Aufnahme der amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Behörden, erfolgt in der Regel schon im eigenen Interesse der Zeitungen und Zeitschriften selbst; es erscheint jedoch wesentlich nach dem Vorgange anderer Preßgesetze (vergl. z. B. §. 12 des Sächsischen Preßgesetzes vom 18. November 1848) in Ansehung amtlicher Bekanntmachungen, welche zu diesem Zwecke von öffentlichen Behörden mitgetheilt werden, die Verpflichtung zur Aufnahme in das nächste Stück auszusprechen, damit die Veröffentlichung der Erlasse der Organe der Staatsregierung sicher gestellt werde. Die Frage, ob die Aufnahme unentgeltlich geschehen müsse, ist unberührt geblieben, weil sie den in dieser Beziehung fast überall bestehenden Verabredungen überlassen bleiben kann; sie hängt überdies mit der Aufhebung des Intelligenzblattzwanges zusammen, in welcher Beziehung besondere Anordnungen vorbereitet werden.</p>
          <p>Die §§. 1 bis 6 umfassen die für Druckschriften ohne Rücksicht auf deren Inhalt zu ertheilenden polizeilichen Anordnungen.</p>
          <p>In dem §. 8 folgen sodann die Regeln über die Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Druckschrift, welche ihre Grundlage im Artikel 26 der Verfassungsurkunde finden. Wegen eines durch eine Druckschrift begangenen Vergehens ist zunächst der Verfasser als Urheber verantwortlich; jeder, welcher außerdem wissentlich bei der Herstellung oder Verbreitung einer strafbaren Druckschrift mitgewirkt hat, ist nach den allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen über die Theilnahme an Vergehen zu beurtheilen; dieser Satz findet daher auf Verleger, Drucker und Vertheiler Anwendung, wenn die Voraussetzung einer solchen Betheiligung vorhanden ist. Ist es richtig, daß sie in der Regel aus der bloßen gewerblichen Thätigkeit jener Personen nicht gefolgert werden mag, so muß im Interesse der Handhabung der Strafgewalt dieser Standpunkt wenigstens dann verlassen werden, wenn der Verfasser nicht bekannt oder nicht im Bereich der richterlichen Gewalt des Staates ist, oder wenn er den Beweis liefert, daß die Herausgabe wider sein Wissen und seinen Willen erfolgt ist; die Verantwortlichkeit geht dann auf den Herausgeber, den Verleger, den Drucker und den Vertheiler über, ohne daß es eines sonstigen Beweises der Complicität bedarf. Dem im Artikel 26. der Verfassungsurkunde enthaltenen Grundsatze entspricht es zugleich, daß die genannten Personen nur in der aufgestellten Reihefolge in Anspruch genommen werden, insofern die Verfolgung des zunächst Verantwortlichen sich als unmöglich oder erfolglos darstellt, weil er nicht bekannt oder nicht im Bereiche der richterlichen Gewalt des Staats ist.</p>
          <p>Die §§. 9. bis 23. enthalten die im Art. 25. der Verfassungs-Urkunde vorbehaltenen Strafbestimmungen. Es ist davon ausgegangen worden, daß die Vergehen, welche durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung unternommen oder begangen werden, an und für sich nach den Grundsätzen über die Anstiftung und Theilnahme bei strafbaren Handlungen zu beurtheilen sind; <hi rendition="#g">zur Herstellung eines möglichst gleichförmigen Rechtszustandes</hi> bei Bestrafung von Aufforderungen zu Vergehen, welche ohne irgend einen Erfolg geblieben, jedoch entweder im Wege der Presse oder auf eine sonstige Weise öffentlich geschehen sind, wird es indessen erforderlich, für solche Provokationen eine besondere Strafe anzudrohen und dieselbe in ihrem Umfange so zu bestimmen, daß sie dem richterlichen Ermessen mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der strafbaren Handlung, zu welcher aufgefordert worden, <hi rendition="#g">einen angemessenen Spielraum gewährt</hi>. Wenn die Aufforderung gar keine Wirkung gehabt hat, und auf dieselbe weder ein Vergehen ausgeführt, noch eine fernere mit dessen Ausführung in Verbindung stehende Handlung gefolgt ist, so beschränkt sich die Verschuldung auf die <hi rendition="#g">Veröffentlichung</hi> der Aufforderung, welche sich als ein besonderes, dem Gebiete des Preßgesetzes angehöriges Vergehen betrachten läßt.</p>
          <p>Als ein besonderes Vergehen sind ferner öffentliche Angriffe auf die in dem Eigenthum und der Familie beruhenden Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft und öffentliche Anreizungen, welche die Bürger gegeneinander zum Hasse und zur Verachtung vermögen sollen, bezeichnet worden, weil dadurch die Grundlagen des Staatslebens und der gemeinsamen Wohlfahrt und Sicherheit gefährdet werden.</p>
          <p>Die Bestimmungen des §. 11. Nr. 1. sollen dazu dienen, um an die Stelle der §§. 151-155. Theil II. Titel 20. Allgemeines Landrecht und Artikel 201. und 204. des Rheinischen Strafgesetzbuchs zu treten.</p>
          <p>Der §. 12. umfaßt die <hi rendition="#g">Majestäts-Beleidigung,</hi> insofern sie durch Wort, Schrift, bildliche oder andere Darstellung begangen wird; diese Vorschriften konnten um so weniger fehlen, als die Unverletzlichkeit des Königs einen verfassungsmäßigen Grundsatz (Art. 41.) bildet und in dem größten Theile der Rheinprovinz die auf die Majestäts-Beleidigung bezüglichen Strafgesetze in Folge der Verordnung vom 15. April 1848 außer Anwendung gesetzt, diese Lücke aber seitdem nicht ausgefüllt worden ist.</p>
          <p>Die folgenden Vorschriften über die Bestrafung von Beleidigungen, welche durch Wort, Schrift u. s. w. begangen worden, sind vorzüglich bestimmt, um den Begriff der <hi rendition="#g">Verläumdung</hi> festzustellen, und die Bestrafung dieser besonders schweren Art der Injurien gleichförmig zu reguliren. In Betreff der Beleidigungen, welche diesen erschwerenden Charakter nicht haben, mußte auf die bestehenden Gesetze verwiesen werden, weil deren Abänderung nicht füglich ohne Umgestaltung des Verfahrens und der Competenz-Vorschriften ausführbar ist und daher sehr weit eingreifen würde.</p>
          <p>Die strengere Ahndung der gegen die Kammern, gegen ein Mitglied derselben, oder gegen einen Geschwornen verübten Injurien (§. 19.) <hi rendition="#g">bedarf keiner weiteren Begründung;</hi> die besonderen Pflichten öffentlicher Behörden und Beamten u. s. w., die Nothwendigkeit, ihr Ansehen zu schützen, rechtfertigen die strengere Bestrafung solcher Beleidigungen, welche in Beziehung auf den Beruf des Beleidigten, oder während er in der Ausübung der Verrichtungen seines Berufs begriffen war, begangen worden.</p>
          <p>Die im §. 24. enthaltenen Competenz-Bestimmungen schließen sich endlich den bereits bestehenden Gesetzen an.</p>
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          <head><bibl><author>072</author></bibl> Düsseldorf, 11. März.</head>
          <p>Der bekannte v. Mirbach soll als Ober-Regierungsrath nach Aachen versetzt sein. Wir hoffen, daß die Aachener denselben, da er Ihnen genugsam bekannt ist, gebührend empfangen werden, und daß Hr. Kühlwetter ihn so behandeln wird, wie er gewöhnlich seine unter ihm stehenden Beamten behandelt. Sie wissen, daß bei der Neuwahl des hiesigen Stadtraths die beiden Regierungsräthe Quentin und Otto zu Gemeindeverordneten gewählt wurden; die Regierung hat endlich nach 14 Tagen den Bescheid erlassen, daß diese Herren nicht als Verordnete angenommen werden könnten, da solche noch zum Kollegium gehörten. Als vor mehreren Jahren Hr. Geheimrath v. Sybel gewählt wurde, hatte die Regierung nichts dagegen. Morgen werden es 21 Tage, daß Hr. van Zütphen, den Demokraten Sieben mit dem Hausschlüssel derart geschlagen hat, daß derselbe bis jetzt arbeitsunfähig ist. Wir erwarten das Weitere. &#x2014; Hr. v. Faldern setzt seine Bemühungen fort, den Verfasser des Falderara-Liedes heraus zu kriegen, und sind auf morgen mehrere Verdächtige vor den Instruktionsrichter deswegen geladen; auch das Wort &#x201E;Zaruck&#x201C;, welches nebst dem vorerwähnten Lied an allen Orten und Ecken gesungen und gerufen wird, ist stark verpönt. &#x2014; Die Kölner Zeitung scheint hier das Kreis- und Fremdenblatt kaput machen zu wollen, denn es wird hier von der Bötticher'schen Buchhandlung bei der Ausgabe der Kölner Zeitung, ein Düsseldorfer Anzeiger herausgegeben werden, und ist die desfallsige Anzeige heute in der Stadt herumgebracht waren. &#x2014; Es geht hier eine Subscriptionsliste herum, welche Abonnenten auf die &#x201E;Elberfelder Zeitung&#x201C; zu erhalten sucht; es sollen 24 schon gezeichnet sein, darunter die Mehrzahl Offiziere; auch steht Hr. Pastor <hi rendition="#g">Krafft</hi>, Hochehrwürden, obenan! es sollen ihr denn alle Düsseldorfer Anzeigen zufallen, und sie schon Nachmittags herumgetragen werden; Hr. van den Bergh wird hier den Debit besorgen. Auch soll hier ein Mißtrauensvotum gegen die hiesige sehr konstitutionelle Zeitung herumgehen, worin die Feinen vom schwarzen Strumpf und weißer Halsbinde sagen, daß dieselbe nicht das Organ der Mehrzahl des Düsseldorfer Publikums sei. Glück auf! &#x2014; Hier geht das Gerücht, daß dieser Tage auf dem hiesigen Instruktionsamt ein Bruder den Andern als Mörder des vor 12 Jahren an der hiesigen Scheibenbahn ermordet gefundenen Kindes angegeben habe; es ist dies um so bemerkenswerther, als damals dieser Mord den Juden zugeschrieben wurde, und die hiesige jüdische Gemeinde 100 Thaler Belohnung auf die Entdeckung des Mörders setzte. &#x2014; Bürger Schlechter hat gestern hier bei Capellen stark gesprochen, d. h. eine große Rede gehalten, und sollen am Schlusse derselben noch ganze sechs Personen gegenwärtig gewesen sein.</p>
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          <head><bibl><author>216</author></bibl> Berlin, 10. März.</head>
          <p>Die zweite Kammer keucht mit den hemmenden Fesseln, welche ihr die Geschäftsordnung angelegt, im Kreise herum. Damit gar keine Beschlüsse gefaßt werden können, gehen alle Sachen erst in die Abtheilungen und Kommissionen. Wird dort die vorläufige Lesung in pleno gestattet, so erfolgt diese mit der Motivirung und Diskussion, worauf im günstigsten Falle die &#x201E;weitere Erwägung&#x201C; in den Abtheilungen oder Kommissionen erlaubt werden kann. Es regnet dringende Anträge. Bei diesem Geschäftsreglement dürfte es aber im Jahre 1849 schwerlich zu irgend einem Beschlusse kommen. Es wird täglich klarer, weshalb die reaktionäre Partei ihre Majorität benutzte, diese Geschäftsordnung einzuführen. Das Land wird sehr bald über die erfolglose Thätigkeit der Volksvertreter murren und Manteuffel wird, um den gerechten Wünschen des Landes zuvorzukommen, <hi rendition="#g">eine Revision der Verfassung octroyiren, welche das <hi rendition="#b">Ständewesen</hi> und eine <hi rendition="#b">Sonderung</hi> zwischen <hi rendition="#b">Stadt und Land</hi>,</hi> nebst einem ansehnlichen <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Census</hi></hi> für die <hi rendition="#g">Volkskammer</hi> im Auge behält.</p>
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          <p>Das Drama der Steuerverweigerung ist noch nicht zu Ende. Das Ministerium Manteuffel will sich die Katastrophe des fünften Aktes nicht nehmen lassen. Fast alle Mitglieder der Linken, welche bei dem bekannten Steuerverweigerungsbeschlusse betheiligt waren, haben schon Vorladungen vom hiesigen Kammergericht bekommen und man sieht in der nächsten Zukunft dem Antrage dieses Gerichts bei der Kammer entgegen, die Untersuchung gegen die Betreffenden eröffnen zu können. Wir werden also vielleicht das Vergnügen haben, die geehrten Herren in Moabit die Stelle der polnischen Gefangenen von 1846 einnehmen zu sehen. Wenn vom Zuchthause zur Kammer nur ein Schritt ist, so ist doch auch der Rückschritt unter diesem Ministerium nur eben so kurz.</p>
          <p>In der Rechten gewinnt eine Partei im Gegensatz zu Vincke mehr und mehr Einfluß, welche dem gesinnungsvollen Centrum am nächsten stehen wird. Geführt wird dies Centrum von den Herren Immermann und Osterrath, vertrockneten Büreaukraten, die ekelhafter sind, wie die Männer der entschiedenen Rechten.</p>
          <p>Man sucht die Debatte über die Adresse und den Belagerungszustand mit Gewalt über den 18. März hinauszuziehen. Man fürchtet die Gewalt der Erinnerungen am Ministertische trotz der 30,000 Mann noch zu sehr, als daß man sich der geheuchelten Sicherheit überlassen könnte.</p>
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          <p>Der Gutsbesitzer <hi rendition="#g">Messelhof</hi> aus der Gegend von Küstrin, einer der rothesten Reaktionäre, der zu Pfingsten v. J. zu einem Kreuzzuge gegen das Sodoma und Gemorra von Berlin à la Ahlemann aufforderte, sitzt auf der Rechten der zweiten Kammer. Derselbe war früher in der Clinik der hiesigen Charité für Geisteskranke. Er wurde aus derselben entlassen, obwohl er noch nicht vollständig geheilt war. Aus dem Attest des Arztes ergiebt sich, daß er noch an temporärem Wahnsinn leidet. Von einem großen Theil der Wahlmänner und Urwähler seines Bezirks ist nun ein Protest gegen ihn bei der Kammer eingegangen, in der sie besonders darauf aufmerksam machen, daß es doch höchst unangenehm wäre, wenn der geehrte Abgeordnete plötzlich auf der Tribüne einen Anfall seines temporären Wahnsinns bekäme und statt für die Rechte zu sprechen und zu stimmen, sich der verruchten Linken zuwendete.</p>
          <p>Die Regierung hat aus Paris Briefe bekommen, welche sie benachrichtigen, daß in Besançon 400 falsche Pässe an die deutschen Flüchtlinge ausgestellt seien, die alle nach Berlin lauteten. Briefe und Pässe aber sind höchst wahrscheinlich von dem großen Handlungshause Manteuffel und Komp. bestellt worden, um ein neues Motiv für die Verlängerung des Belagerungszustandes zu geben.</p>
          <p>Unter den hiesigen Postsekretären wurden sieben von der demokratischen Partei als Wahlmänner aufgestellt und gewählt. So konnte denn Hr. v. <hi rendition="#g">Schaper</hi> und der bekannte <hi rendition="#g">Schmückert</hi> die Namen der Unglücklichen endlich erfahren, welche es gewagt hatten, anderer politischer Ansicht zu sein, als ihre Oberen. Die sieben demokratischen Postsekretäre erhielten in diesen Tagen eine Anweisung vom General-Post-Amt, nach deren Empfang sie sich augenblicklich an andere Bestimmungsorte zu begeben hätten. Natürlich sind diese Bestimmungsorte an den äußersten Enden der Preußischen Monarchie belegen, wo sie entweder demokratische Propaganda machen können, oder auch zu Konservativen verwandelt werden.</p>
          <p> <hi rendition="#b">Sitzung der zweiten Kammer.</hi> </p>
          <p>Ein Centrum! Ein Königreich für ein Centrum! Der Abg. <hi rendition="#g">Rhoden</hi>, der nach einem solchen wie Brüggemann in der Kölnischen Zeitung schreiet, bittet ums Wort in einer allgemeinen Angelegenheit. Er weist darauf hin, daß das Haus physisch in zwei große Seiten getheilt ist und verwahrt sich dagegen, daß alle Mitglieder der einen oder andern Seite die Ansichten der Redner theilten, welche gewöhnlich in diesem Sinne für eine ganze Partei zu sprechen schienen.</p>
          <p>Es wurden alsdann die Mitglieder der Adreß-Kommission durch den Präsidenten bekannt gemacht: Grabow als Vorsitzender und die Abg. Bodelschwingh, Rodbertus, Vinke, Renard, Dahne, Berg, Seckendorf, Groddeck, Arnim, Lipski, Urlichs, Immermann, Riedel, Lisiecki, Camphausen, Harkort u. A. Die Rechte ist in der Kommission überwiegend.</p>
          <p>Es folgt die Fortsetzung der Wahlprüfungen. Die Wahl des Bauergutsbesitzers Mätzschke aus Krummen-Wohlau in Schlesien, wird eines Protestes mehrerer Wahlmänner wegen beanstandet. Bei der Zählung der Stimmen ergaben sich 166 gegen 164 für die Beanstandung, da mehrere vom rechten Centrum mit der Linken stimmten. Die Despoten der Rechten, v. Vinke und Graf Schwerin, beauftragten sogleich den Friedensrichter Pelzer auf namentliche Abstimmung anzutragen, während welcher Beide die unglücklichen Männer des Centrums zu bearbeiten suchten. Leider wurden ihre Bemühungen nicht durch Erfolg gekrönt. Die namentliche Abstimmung ergab dasselbe Resultat. Herr Pelzer ist übrigens derselbe, der bei den namentlichen Abstimmungen in der National-Versammlung jedesmal die Uhr aus der Tasche zog, um, wie er sagte, nachzurechnen, wie viel Geld eine solche Abstimmung das arme Land koste.</p>
          <p>Der Antrag des Abg. Phillip's, daß jedem Abg. 50 Exemp. der stenogr. Berichte zur Vertheilung an seine Committenten übergeben würden, kommt zur Berathung. Phillip's selbst vertheidigt ihn und zwar mit einem Aufwand von Poesie und Pathos, den wir bei dem ehrenwerthen Oberbürgermeister nicht gesucht hätten. Einstimmig wird der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt.</p>
          <p>Der Abg. <hi rendition="#g">Renard</hi> motivirt alsdann seinen Antrag, neben der Verfassung auch die Reorganisation der Agrarverhältnisse in die Hand zu nehmen. Er selbst hält eine Motivirung für unnöthig.</p>
          <p><hi rendition="#g">Manteuffel</hi> verspricht Vorlagen.</p>
          <p>v. <hi rendition="#g">Berg</hi> gegen den Antrag, weil er gar keinen Inhalt habe und dem Volke nur Worte gäbe.</p>
          <p>Graf <hi rendition="#g">Ziethen</hi> preist mit lächerlichem Pathos sein Vaterland Schlesien, es seien dort Gutsbesitzer, die viele Opfer bringen wollten (!!) und Schlesien glühe für die Freiheit und gesetzliche Ordnung. &#x2014;</p>
          <p>Nachdem Renard noch einige unpassende Worte gesprochen, wird der Antrag fast einstimmig in Erwägung zu ziehen, beschlossen.</p>
          <p>Von <hi rendition="#g">Pflücker</hi> und Konsorten wird ein Antrag verlesen, sofort eine Kommission zu bilden, die sich mit den Gewerbeverhältnissen beschäftige.</p>
          <p>Abg. <hi rendition="#g">Heinze</hi> motivirt ihn, und alsdann spricht Herr <hi rendition="#g">Möcke</hi> gegen denselben. Er schleudert einige stumpfe Pfeile gegen seine Breslauer Kollegen, denen er vorwirft, daß sie sich früher nicht so zärtlich mit dem Wohl des Handwerkerstandes befaßt hätten.</p>
          <p>Nachdem sich v. d. <hi rendition="#g">Heydt</hi> für eine solche Kommission ausgesprochen und der Antragsteller Pflücker uns erzählt hat, daß er ein Jurist und kein Handwerker ist, wird der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt.</p>
          <p>v. <hi rendition="#g">Berg</hi> motivirt seinen Antrag, eine Kommission von 21 Mitgliedern wählen zu lassen, welche dem Plenum Anträge über die zu revidirenden Artikel der Verfassung vorlege. Er wendet sich besonders gegen den Grafen Schwerin, der der linken Seite Furcht vorgeworfen habe und wünscht, daß sein Antrag ohne Discussion angenommen werde, was auch geschieht.</p>
          <p>Eine langweilige Debatte über den Antrag des Abg. Grebel, es möchten die Eingangszölle auf ausländische Weine nicht vermindert werden, bringt die Abg. Osterrath, Bleibtreu und Riedel auf die Tribüne. Die Erwägung wird beschlossen.</p>
          <p>Der Adg. <hi rendition="#g">Olawski</hi> reitet das dankbare Thema des Volksschullehrerwesens aufs Neue.</p>
          <p><hi rendition="#g">Ladenberg</hi> entgegnet und es zeigt sich, daß im Ministerium selber zwischen ihm und dem Finanzminister eine lebhafte Differenz stattfindet. Er weint übrigens einige gefühlvolle Thränen über den Hunger der Volksschullehrer und verspricht ihre Thränen so viel als möglich trocknen zu wollen(!!!). Leider hat er nur 25,000 Thlr. für diesen lobenswerthen Zweck in seinem Ressort.</p>
          <p><hi rendition="#g">Olawski</hi> zieht den Antrag zurück, <hi rendition="#g">Parrisius</hi> nimmt ihn wieder auf. Der Kultusminister widerspricht den Anklagen des Letztern und zum Schluß wird der Antrag verworfen.</p>
          <p>Schluß der Sitzung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Heinrich Simon</hi> ist eingetreten.</p>
          <p>Der Abg. <hi rendition="#g">Dierschke</hi> hat in der heutigen Sitzung seinen alten Ruhm behauptet. Bei den Wahlprüfungen sprach er: &#x201E;Ringen Sie nach keinen künstlichen Majoritäten. Das befestigt Ihren Sieg doch nicht. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber ein großes Concert von Schwalben, Nachtigallen, Vinken, das ist etwas anderes. Ich bin zwar kein großer Kenner der Naturgeschichte, aber die Fledermäuse liebe ich doch nicht. (Allgemeine Heiterkeit.)</p>
          <p> <hi rendition="#b">Sitzung der ersten Kammer.</hi> </p>
          <p>Der Abg. <hi rendition="#g">Walter</hi> referirt über den Adreßentwurf, welchen Prinzipien man bei seiner Ausarbeitung gefolgt sei u. s. w. Er weist alsdann auf das Beispiel Englands hin, wo man die Adreßdebatte in kurzer Zeit vollende und auf das Frankreichs, wo das Entgegengesetzte stattgefunden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Haffter</hi> wünscht, daß man schnell über die allgemeine Debatte hingehe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Stahl</hi>: Die Adresse ist von zu großer Farblosigkeit und ich hätte an vielen Stellen stärkere Ausdrücke gewünscht. Die Stärkung des moralischen Ansehens und der Heiligkeit der Regierung ist uns nöthig und ich möchte daher eine stärkere Anerkennung der That haben, welche die Anarchie gebrochen und welche vom größten Theil des Volkes schon ausgesprochen ist. (??) Ich vermisse auch die Anerkennung der Verhängung des Belagerungszustandes und einen bestimmten Ausdruck über die deutsche Einheit, welcher den Rechtsboden wahrt. Die Nationalerhebung und die revolutionäre haben sich in Deutschland leider zu oft vermischt. Ich wünsche also eine entschiedene Manifestation zu Gunsten der faktischen Gewalt und zu Gunsten des monarchischen Prinzips. (Aha!)</p>
          <p>Ein Amendement von <hi rendition="#g">Maurach</hi> und <hi rendition="#g">Gräff</hi> wird nach längerer Debatte, in der <hi rendition="#g">Hansemann</hi> sagt, er habe immer Ehrfurcht vor dem absoluten König gehabt, aber noch mehr vor dem konstitutionellen, verworfen.</p>
          <p>Es werden alsdann noch eine Masse Amendements verlesen, deren erstes von <hi rendition="#g">Sperling</hi> und Cons. gestellt, die Rechtsbeständigkeit der Verfassung nicht anerkennt. Sperling spricht für sein Amendement und erklärt sich besonders gegen das freudige Anerkennen in der Adresse.</p>
          <p><hi rendition="#g">Baumstark</hi> hält eine lange und langweilige Rede gegen das Amendement.</p>
          <p><hi rendition="#g">Fischer</hi> aus Breslau steht auf dem Rechtsboden und sagt zuletzt: Sie dürfen revidiren, aber nicht anerkennen. Dies können nur die Vertreter des ganzen Volkes, die zweite Kammer.</p>
          <p>Milde, Bonin, Helldorf, gegen Sperling.</p>
          <p><hi rendition="#g">Helldorf</hi> faselt von der Zurückführung der Anarchie, des Terrorismus und des Kommunismus aller Art.</p>
          <p><hi rendition="#g">Milde</hi> gesteht zu, daß die Verfassung octroyirt werden mußte.</p>
          <p><hi rendition="#g">Zänker</hi> und <hi rendition="#g">Gräff</hi> für das Amendement Als der Letztere davon spricht, daß die erste Kammer zwischen Krone und Volksvertretung geschoben sei,
</p>
        </div>
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</TEI>
[1363/0003] nach ihrem Zwecke und ihrem Umfang als eine, die Freiheit der Presse beschränkende Staatsauflage nicht angesehen werden. Der Inhalt des §. 6 schließt sich theils dem bestehenden Zustande, theils dem im §. 4 Nr. 6 des Gesetzes vom 17. März v. J. an; die Aufnahme der amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Behörden, erfolgt in der Regel schon im eigenen Interesse der Zeitungen und Zeitschriften selbst; es erscheint jedoch wesentlich nach dem Vorgange anderer Preßgesetze (vergl. z. B. §. 12 des Sächsischen Preßgesetzes vom 18. November 1848) in Ansehung amtlicher Bekanntmachungen, welche zu diesem Zwecke von öffentlichen Behörden mitgetheilt werden, die Verpflichtung zur Aufnahme in das nächste Stück auszusprechen, damit die Veröffentlichung der Erlasse der Organe der Staatsregierung sicher gestellt werde. Die Frage, ob die Aufnahme unentgeltlich geschehen müsse, ist unberührt geblieben, weil sie den in dieser Beziehung fast überall bestehenden Verabredungen überlassen bleiben kann; sie hängt überdies mit der Aufhebung des Intelligenzblattzwanges zusammen, in welcher Beziehung besondere Anordnungen vorbereitet werden. Die §§. 1 bis 6 umfassen die für Druckschriften ohne Rücksicht auf deren Inhalt zu ertheilenden polizeilichen Anordnungen. In dem §. 8 folgen sodann die Regeln über die Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Druckschrift, welche ihre Grundlage im Artikel 26 der Verfassungsurkunde finden. Wegen eines durch eine Druckschrift begangenen Vergehens ist zunächst der Verfasser als Urheber verantwortlich; jeder, welcher außerdem wissentlich bei der Herstellung oder Verbreitung einer strafbaren Druckschrift mitgewirkt hat, ist nach den allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen über die Theilnahme an Vergehen zu beurtheilen; dieser Satz findet daher auf Verleger, Drucker und Vertheiler Anwendung, wenn die Voraussetzung einer solchen Betheiligung vorhanden ist. Ist es richtig, daß sie in der Regel aus der bloßen gewerblichen Thätigkeit jener Personen nicht gefolgert werden mag, so muß im Interesse der Handhabung der Strafgewalt dieser Standpunkt wenigstens dann verlassen werden, wenn der Verfasser nicht bekannt oder nicht im Bereich der richterlichen Gewalt des Staates ist, oder wenn er den Beweis liefert, daß die Herausgabe wider sein Wissen und seinen Willen erfolgt ist; die Verantwortlichkeit geht dann auf den Herausgeber, den Verleger, den Drucker und den Vertheiler über, ohne daß es eines sonstigen Beweises der Complicität bedarf. Dem im Artikel 26. der Verfassungsurkunde enthaltenen Grundsatze entspricht es zugleich, daß die genannten Personen nur in der aufgestellten Reihefolge in Anspruch genommen werden, insofern die Verfolgung des zunächst Verantwortlichen sich als unmöglich oder erfolglos darstellt, weil er nicht bekannt oder nicht im Bereiche der richterlichen Gewalt des Staats ist. Die §§. 9. bis 23. enthalten die im Art. 25. der Verfassungs-Urkunde vorbehaltenen Strafbestimmungen. Es ist davon ausgegangen worden, daß die Vergehen, welche durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung unternommen oder begangen werden, an und für sich nach den Grundsätzen über die Anstiftung und Theilnahme bei strafbaren Handlungen zu beurtheilen sind; zur Herstellung eines möglichst gleichförmigen Rechtszustandes bei Bestrafung von Aufforderungen zu Vergehen, welche ohne irgend einen Erfolg geblieben, jedoch entweder im Wege der Presse oder auf eine sonstige Weise öffentlich geschehen sind, wird es indessen erforderlich, für solche Provokationen eine besondere Strafe anzudrohen und dieselbe in ihrem Umfange so zu bestimmen, daß sie dem richterlichen Ermessen mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der strafbaren Handlung, zu welcher aufgefordert worden, einen angemessenen Spielraum gewährt. Wenn die Aufforderung gar keine Wirkung gehabt hat, und auf dieselbe weder ein Vergehen ausgeführt, noch eine fernere mit dessen Ausführung in Verbindung stehende Handlung gefolgt ist, so beschränkt sich die Verschuldung auf die Veröffentlichung der Aufforderung, welche sich als ein besonderes, dem Gebiete des Preßgesetzes angehöriges Vergehen betrachten läßt. Als ein besonderes Vergehen sind ferner öffentliche Angriffe auf die in dem Eigenthum und der Familie beruhenden Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft und öffentliche Anreizungen, welche die Bürger gegeneinander zum Hasse und zur Verachtung vermögen sollen, bezeichnet worden, weil dadurch die Grundlagen des Staatslebens und der gemeinsamen Wohlfahrt und Sicherheit gefährdet werden. Die Bestimmungen des §. 11. Nr. 1. sollen dazu dienen, um an die Stelle der §§. 151-155. Theil II. Titel 20. Allgemeines Landrecht und Artikel 201. und 204. des Rheinischen Strafgesetzbuchs zu treten. Der §. 12. umfaßt die Majestäts-Beleidigung, insofern sie durch Wort, Schrift, bildliche oder andere Darstellung begangen wird; diese Vorschriften konnten um so weniger fehlen, als die Unverletzlichkeit des Königs einen verfassungsmäßigen Grundsatz (Art. 41.) bildet und in dem größten Theile der Rheinprovinz die auf die Majestäts-Beleidigung bezüglichen Strafgesetze in Folge der Verordnung vom 15. April 1848 außer Anwendung gesetzt, diese Lücke aber seitdem nicht ausgefüllt worden ist. Die folgenden Vorschriften über die Bestrafung von Beleidigungen, welche durch Wort, Schrift u. s. w. begangen worden, sind vorzüglich bestimmt, um den Begriff der Verläumdung festzustellen, und die Bestrafung dieser besonders schweren Art der Injurien gleichförmig zu reguliren. In Betreff der Beleidigungen, welche diesen erschwerenden Charakter nicht haben, mußte auf die bestehenden Gesetze verwiesen werden, weil deren Abänderung nicht füglich ohne Umgestaltung des Verfahrens und der Competenz-Vorschriften ausführbar ist und daher sehr weit eingreifen würde. Die strengere Ahndung der gegen die Kammern, gegen ein Mitglied derselben, oder gegen einen Geschwornen verübten Injurien (§. 19.) bedarf keiner weiteren Begründung; die besonderen Pflichten öffentlicher Behörden und Beamten u. s. w., die Nothwendigkeit, ihr Ansehen zu schützen, rechtfertigen die strengere Bestrafung solcher Beleidigungen, welche in Beziehung auf den Beruf des Beleidigten, oder während er in der Ausübung der Verrichtungen seines Berufs begriffen war, begangen worden. Die im §. 24. enthaltenen Competenz-Bestimmungen schließen sich endlich den bereits bestehenden Gesetzen an. 072 Düsseldorf, 11. März. Der bekannte v. Mirbach soll als Ober-Regierungsrath nach Aachen versetzt sein. Wir hoffen, daß die Aachener denselben, da er Ihnen genugsam bekannt ist, gebührend empfangen werden, und daß Hr. Kühlwetter ihn so behandeln wird, wie er gewöhnlich seine unter ihm stehenden Beamten behandelt. Sie wissen, daß bei der Neuwahl des hiesigen Stadtraths die beiden Regierungsräthe Quentin und Otto zu Gemeindeverordneten gewählt wurden; die Regierung hat endlich nach 14 Tagen den Bescheid erlassen, daß diese Herren nicht als Verordnete angenommen werden könnten, da solche noch zum Kollegium gehörten. Als vor mehreren Jahren Hr. Geheimrath v. Sybel gewählt wurde, hatte die Regierung nichts dagegen. Morgen werden es 21 Tage, daß Hr. van Zütphen, den Demokraten Sieben mit dem Hausschlüssel derart geschlagen hat, daß derselbe bis jetzt arbeitsunfähig ist. Wir erwarten das Weitere. — Hr. v. Faldern setzt seine Bemühungen fort, den Verfasser des Falderara-Liedes heraus zu kriegen, und sind auf morgen mehrere Verdächtige vor den Instruktionsrichter deswegen geladen; auch das Wort „Zaruck“, welches nebst dem vorerwähnten Lied an allen Orten und Ecken gesungen und gerufen wird, ist stark verpönt. — Die Kölner Zeitung scheint hier das Kreis- und Fremdenblatt kaput machen zu wollen, denn es wird hier von der Bötticher'schen Buchhandlung bei der Ausgabe der Kölner Zeitung, ein Düsseldorfer Anzeiger herausgegeben werden, und ist die desfallsige Anzeige heute in der Stadt herumgebracht waren. — Es geht hier eine Subscriptionsliste herum, welche Abonnenten auf die „Elberfelder Zeitung“ zu erhalten sucht; es sollen 24 schon gezeichnet sein, darunter die Mehrzahl Offiziere; auch steht Hr. Pastor Krafft, Hochehrwürden, obenan! es sollen ihr denn alle Düsseldorfer Anzeigen zufallen, und sie schon Nachmittags herumgetragen werden; Hr. van den Bergh wird hier den Debit besorgen. Auch soll hier ein Mißtrauensvotum gegen die hiesige sehr konstitutionelle Zeitung herumgehen, worin die Feinen vom schwarzen Strumpf und weißer Halsbinde sagen, daß dieselbe nicht das Organ der Mehrzahl des Düsseldorfer Publikums sei. Glück auf! — Hier geht das Gerücht, daß dieser Tage auf dem hiesigen Instruktionsamt ein Bruder den Andern als Mörder des vor 12 Jahren an der hiesigen Scheibenbahn ermordet gefundenen Kindes angegeben habe; es ist dies um so bemerkenswerther, als damals dieser Mord den Juden zugeschrieben wurde, und die hiesige jüdische Gemeinde 100 Thaler Belohnung auf die Entdeckung des Mörders setzte. — Bürger Schlechter hat gestern hier bei Capellen stark gesprochen, d. h. eine große Rede gehalten, und sollen am Schlusse derselben noch ganze sechs Personen gegenwärtig gewesen sein. 216 Berlin, 10. März. Die zweite Kammer keucht mit den hemmenden Fesseln, welche ihr die Geschäftsordnung angelegt, im Kreise herum. Damit gar keine Beschlüsse gefaßt werden können, gehen alle Sachen erst in die Abtheilungen und Kommissionen. Wird dort die vorläufige Lesung in pleno gestattet, so erfolgt diese mit der Motivirung und Diskussion, worauf im günstigsten Falle die „weitere Erwägung“ in den Abtheilungen oder Kommissionen erlaubt werden kann. Es regnet dringende Anträge. Bei diesem Geschäftsreglement dürfte es aber im Jahre 1849 schwerlich zu irgend einem Beschlusse kommen. Es wird täglich klarer, weshalb die reaktionäre Partei ihre Majorität benutzte, diese Geschäftsordnung einzuführen. Das Land wird sehr bald über die erfolglose Thätigkeit der Volksvertreter murren und Manteuffel wird, um den gerechten Wünschen des Landes zuvorzukommen, eine Revision der Verfassung octroyiren, welche das Ständewesen und eine Sonderung zwischen Stadt und Land, nebst einem ansehnlichen Census für die Volkskammer im Auge behält. Sie werden bereits wissen, daß die Linke dreispaltig geworden ist. Die „demokratische Partei der Nationalversammlung“, wie sich die äußerste Linke benennt, zählt noch 80-90 Mitglieder. Zur Trennung lag vorläufig kein Grund vor. Es scheinen eitle Spekulationen, welche als das Grab der Demokratie zu betrachten sind, die Veranlassung gegeben zu haben. Die drei Fraktionen wollen jeden Samstag zusammentreten; um die freundschaftlichen Beziehungen zu unterhalten, d. h. eine Partei will die andere im eigenen Interesse ausbeuten. Es wird sich also fragen, welche die listigste und am besten operirende sein wird. Eine schöne Gelegenheit bietet sich hier, um jesuitische Talente zu entwickeln. Hoffentlich wird auch bald die „demokratische Partei“ eine Revue halten, um sich zu überzeugen, wer von ihnen gesonnen ist, sich ganz und ohne Privatzwecke der Sache der reinen Volksherrschaft zu widmen. 302 Berlin, 10. März. Auf den Antrag des Handelsministers sind die Reisekosten der Abgeordneten zur zweiten Kammer auf 10 Sgr. pro Meile ermäßigt worden. Den Mitgliedern der Nationalversammlung wurden 15 Sgr. bewilligt. Es ist dies der Satz auf Touren, wo Eisenbahnen sind. Auf Landwegen beträgt die Reisekostenvergütung wie im vorigen Jahre 1 Thlr. pro Meile. Die Diäten von 3 Thlr. sind unverändert geblieben. Zehn Silbergroschen pro Meile erhält auch der Gensdarm Reisegelder. Die höheren Beamten und Officiere liquidiren noch immer auf Dienstreisen resp. 2, 3 und 4 Extrapostpferde. X Berlin, 10. März. Vor dem Kriminalgericht wurde heute der Prozeß gegen den Lehrer Erdtmann verhandelt. Derselbe wurde am 11. October Abends 11 Uhr auf Veranlassung mehrerer Demokraten verhaftet, weil sie in ihm einen, im Dienste der Reaktion stehenden Agenten vermutheten. Er hatte das Volk gegen die Bürgerwehr aufgereizt und zum Angriff auf dieselbe aufgefordert, da bekanntlich ein Maschinenbauer von der Bürgerwehr, durch ein Mißverständniß, erstochen worden. Die anwesenden Berliner Demokraten, denen Alles an Erhaltung des guten Einverständnisses mit der Bürgerwehr gelegen war, mußten demnach den Erdtmann, der ihnen auch unbekannt war und gebrochen Deutsch sprach, für einen reaktionären Agenten halten. In der heutigen Verhandlung stellte sich nun so viel heraus, daß der Angeklagte einige Tage vorher von Wien hier angekommen war, daß er einen Hang zu Abenteuern habe und daß er auf eigene Hand „ein bischen ufwiegeln“ wollte. Der Gerichtshof erkennt, daß der Erdtmann des versuchten Aufruhrs schuldig und verurtheilt ihn zu einem Jahre Festungsstrafe. Das Drama der Steuerverweigerung ist noch nicht zu Ende. Das Ministerium Manteuffel will sich die Katastrophe des fünften Aktes nicht nehmen lassen. Fast alle Mitglieder der Linken, welche bei dem bekannten Steuerverweigerungsbeschlusse betheiligt waren, haben schon Vorladungen vom hiesigen Kammergericht bekommen und man sieht in der nächsten Zukunft dem Antrage dieses Gerichts bei der Kammer entgegen, die Untersuchung gegen die Betreffenden eröffnen zu können. Wir werden also vielleicht das Vergnügen haben, die geehrten Herren in Moabit die Stelle der polnischen Gefangenen von 1846 einnehmen zu sehen. Wenn vom Zuchthause zur Kammer nur ein Schritt ist, so ist doch auch der Rückschritt unter diesem Ministerium nur eben so kurz. In der Rechten gewinnt eine Partei im Gegensatz zu Vincke mehr und mehr Einfluß, welche dem gesinnungsvollen Centrum am nächsten stehen wird. Geführt wird dies Centrum von den Herren Immermann und Osterrath, vertrockneten Büreaukraten, die ekelhafter sind, wie die Männer der entschiedenen Rechten. Man sucht die Debatte über die Adresse und den Belagerungszustand mit Gewalt über den 18. März hinauszuziehen. Man fürchtet die Gewalt der Erinnerungen am Ministertische trotz der 30,000 Mann noch zu sehr, als daß man sich der geheuchelten Sicherheit überlassen könnte. In dem Adreßentwurf der rechten Seite der zweiten Kammer ist das Wort die Verfassung als „rechtsgültig“ anzuerkennen, in „geltend“ verändert worden. Von dem vorzulegenden Preßgesetz verlautet, daß der §. des Französischen auch in ihm sich wieder findet, wonach zu der Kategorie des Aufregens zu Mißvergnügen auch das Aufhetzen der verschiedenen sozialen Klassen gegen einander gehört. Ein neues Vergehen ist uns in diesem Gesetz octroyirt worden, das der Calumnie. Dieselbe wird schwer bestraft, wenn der Beweis der Wahrheit sich nicht beibringen läßt. Der Gutsbesitzer Messelhof aus der Gegend von Küstrin, einer der rothesten Reaktionäre, der zu Pfingsten v. J. zu einem Kreuzzuge gegen das Sodoma und Gemorra von Berlin à la Ahlemann aufforderte, sitzt auf der Rechten der zweiten Kammer. Derselbe war früher in der Clinik der hiesigen Charité für Geisteskranke. Er wurde aus derselben entlassen, obwohl er noch nicht vollständig geheilt war. Aus dem Attest des Arztes ergiebt sich, daß er noch an temporärem Wahnsinn leidet. Von einem großen Theil der Wahlmänner und Urwähler seines Bezirks ist nun ein Protest gegen ihn bei der Kammer eingegangen, in der sie besonders darauf aufmerksam machen, daß es doch höchst unangenehm wäre, wenn der geehrte Abgeordnete plötzlich auf der Tribüne einen Anfall seines temporären Wahnsinns bekäme und statt für die Rechte zu sprechen und zu stimmen, sich der verruchten Linken zuwendete. Die Regierung hat aus Paris Briefe bekommen, welche sie benachrichtigen, daß in Besançon 400 falsche Pässe an die deutschen Flüchtlinge ausgestellt seien, die alle nach Berlin lauteten. Briefe und Pässe aber sind höchst wahrscheinlich von dem großen Handlungshause Manteuffel und Komp. bestellt worden, um ein neues Motiv für die Verlängerung des Belagerungszustandes zu geben. Unter den hiesigen Postsekretären wurden sieben von der demokratischen Partei als Wahlmänner aufgestellt und gewählt. So konnte denn Hr. v. Schaper und der bekannte Schmückert die Namen der Unglücklichen endlich erfahren, welche es gewagt hatten, anderer politischer Ansicht zu sein, als ihre Oberen. Die sieben demokratischen Postsekretäre erhielten in diesen Tagen eine Anweisung vom General-Post-Amt, nach deren Empfang sie sich augenblicklich an andere Bestimmungsorte zu begeben hätten. Natürlich sind diese Bestimmungsorte an den äußersten Enden der Preußischen Monarchie belegen, wo sie entweder demokratische Propaganda machen können, oder auch zu Konservativen verwandelt werden. Sitzung der zweiten Kammer. Ein Centrum! Ein Königreich für ein Centrum! Der Abg. Rhoden, der nach einem solchen wie Brüggemann in der Kölnischen Zeitung schreiet, bittet ums Wort in einer allgemeinen Angelegenheit. Er weist darauf hin, daß das Haus physisch in zwei große Seiten getheilt ist und verwahrt sich dagegen, daß alle Mitglieder der einen oder andern Seite die Ansichten der Redner theilten, welche gewöhnlich in diesem Sinne für eine ganze Partei zu sprechen schienen. Es wurden alsdann die Mitglieder der Adreß-Kommission durch den Präsidenten bekannt gemacht: Grabow als Vorsitzender und die Abg. Bodelschwingh, Rodbertus, Vinke, Renard, Dahne, Berg, Seckendorf, Groddeck, Arnim, Lipski, Urlichs, Immermann, Riedel, Lisiecki, Camphausen, Harkort u. A. Die Rechte ist in der Kommission überwiegend. Es folgt die Fortsetzung der Wahlprüfungen. Die Wahl des Bauergutsbesitzers Mätzschke aus Krummen-Wohlau in Schlesien, wird eines Protestes mehrerer Wahlmänner wegen beanstandet. Bei der Zählung der Stimmen ergaben sich 166 gegen 164 für die Beanstandung, da mehrere vom rechten Centrum mit der Linken stimmten. Die Despoten der Rechten, v. Vinke und Graf Schwerin, beauftragten sogleich den Friedensrichter Pelzer auf namentliche Abstimmung anzutragen, während welcher Beide die unglücklichen Männer des Centrums zu bearbeiten suchten. Leider wurden ihre Bemühungen nicht durch Erfolg gekrönt. Die namentliche Abstimmung ergab dasselbe Resultat. Herr Pelzer ist übrigens derselbe, der bei den namentlichen Abstimmungen in der National-Versammlung jedesmal die Uhr aus der Tasche zog, um, wie er sagte, nachzurechnen, wie viel Geld eine solche Abstimmung das arme Land koste. Der Antrag des Abg. Phillip's, daß jedem Abg. 50 Exemp. der stenogr. Berichte zur Vertheilung an seine Committenten übergeben würden, kommt zur Berathung. Phillip's selbst vertheidigt ihn und zwar mit einem Aufwand von Poesie und Pathos, den wir bei dem ehrenwerthen Oberbürgermeister nicht gesucht hätten. Einstimmig wird der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt. Der Abg. Renard motivirt alsdann seinen Antrag, neben der Verfassung auch die Reorganisation der Agrarverhältnisse in die Hand zu nehmen. Er selbst hält eine Motivirung für unnöthig. Manteuffel verspricht Vorlagen. v. Berg gegen den Antrag, weil er gar keinen Inhalt habe und dem Volke nur Worte gäbe. Graf Ziethen preist mit lächerlichem Pathos sein Vaterland Schlesien, es seien dort Gutsbesitzer, die viele Opfer bringen wollten (!!) und Schlesien glühe für die Freiheit und gesetzliche Ordnung. — Nachdem Renard noch einige unpassende Worte gesprochen, wird der Antrag fast einstimmig in Erwägung zu ziehen, beschlossen. Von Pflücker und Konsorten wird ein Antrag verlesen, sofort eine Kommission zu bilden, die sich mit den Gewerbeverhältnissen beschäftige. Abg. Heinze motivirt ihn, und alsdann spricht Herr Möcke gegen denselben. Er schleudert einige stumpfe Pfeile gegen seine Breslauer Kollegen, denen er vorwirft, daß sie sich früher nicht so zärtlich mit dem Wohl des Handwerkerstandes befaßt hätten. Nachdem sich v. d. Heydt für eine solche Kommission ausgesprochen und der Antragsteller Pflücker uns erzählt hat, daß er ein Jurist und kein Handwerker ist, wird der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt. v. Berg motivirt seinen Antrag, eine Kommission von 21 Mitgliedern wählen zu lassen, welche dem Plenum Anträge über die zu revidirenden Artikel der Verfassung vorlege. Er wendet sich besonders gegen den Grafen Schwerin, der der linken Seite Furcht vorgeworfen habe und wünscht, daß sein Antrag ohne Discussion angenommen werde, was auch geschieht. Eine langweilige Debatte über den Antrag des Abg. Grebel, es möchten die Eingangszölle auf ausländische Weine nicht vermindert werden, bringt die Abg. Osterrath, Bleibtreu und Riedel auf die Tribüne. Die Erwägung wird beschlossen. Der Adg. Olawski reitet das dankbare Thema des Volksschullehrerwesens aufs Neue. Ladenberg entgegnet und es zeigt sich, daß im Ministerium selber zwischen ihm und dem Finanzminister eine lebhafte Differenz stattfindet. Er weint übrigens einige gefühlvolle Thränen über den Hunger der Volksschullehrer und verspricht ihre Thränen so viel als möglich trocknen zu wollen(!!!). Leider hat er nur 25,000 Thlr. für diesen lobenswerthen Zweck in seinem Ressort. Olawski zieht den Antrag zurück, Parrisius nimmt ihn wieder auf. Der Kultusminister widerspricht den Anklagen des Letztern und zum Schluß wird der Antrag verworfen. Schluß der Sitzung. Heinrich Simon ist eingetreten. Der Abg. Dierschke hat in der heutigen Sitzung seinen alten Ruhm behauptet. Bei den Wahlprüfungen sprach er: „Ringen Sie nach keinen künstlichen Majoritäten. Das befestigt Ihren Sieg doch nicht. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, aber ein großes Concert von Schwalben, Nachtigallen, Vinken, das ist etwas anderes. Ich bin zwar kein großer Kenner der Naturgeschichte, aber die Fledermäuse liebe ich doch nicht. (Allgemeine Heiterkeit.) Sitzung der ersten Kammer. Der Abg. Walter referirt über den Adreßentwurf, welchen Prinzipien man bei seiner Ausarbeitung gefolgt sei u. s. w. Er weist alsdann auf das Beispiel Englands hin, wo man die Adreßdebatte in kurzer Zeit vollende und auf das Frankreichs, wo das Entgegengesetzte stattgefunden. Haffter wünscht, daß man schnell über die allgemeine Debatte hingehe. Stahl: Die Adresse ist von zu großer Farblosigkeit und ich hätte an vielen Stellen stärkere Ausdrücke gewünscht. Die Stärkung des moralischen Ansehens und der Heiligkeit der Regierung ist uns nöthig und ich möchte daher eine stärkere Anerkennung der That haben, welche die Anarchie gebrochen und welche vom größten Theil des Volkes schon ausgesprochen ist. (??) Ich vermisse auch die Anerkennung der Verhängung des Belagerungszustandes und einen bestimmten Ausdruck über die deutsche Einheit, welcher den Rechtsboden wahrt. Die Nationalerhebung und die revolutionäre haben sich in Deutschland leider zu oft vermischt. Ich wünsche also eine entschiedene Manifestation zu Gunsten der faktischen Gewalt und zu Gunsten des monarchischen Prinzips. (Aha!) Ein Amendement von Maurach und Gräff wird nach längerer Debatte, in der Hansemann sagt, er habe immer Ehrfurcht vor dem absoluten König gehabt, aber noch mehr vor dem konstitutionellen, verworfen. Es werden alsdann noch eine Masse Amendements verlesen, deren erstes von Sperling und Cons. gestellt, die Rechtsbeständigkeit der Verfassung nicht anerkennt. Sperling spricht für sein Amendement und erklärt sich besonders gegen das freudige Anerkennen in der Adresse. Baumstark hält eine lange und langweilige Rede gegen das Amendement. Fischer aus Breslau steht auf dem Rechtsboden und sagt zuletzt: Sie dürfen revidiren, aber nicht anerkennen. Dies können nur die Vertreter des ganzen Volkes, die zweite Kammer. Milde, Bonin, Helldorf, gegen Sperling. Helldorf faselt von der Zurückführung der Anarchie, des Terrorismus und des Kommunismus aller Art. Milde gesteht zu, daß die Verfassung octroyirt werden mußte. Zänker und Gräff für das Amendement Als der Letztere davon spricht, daß die erste Kammer zwischen Krone und Volksvertretung geschoben sei,

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Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 245. Köln, 14. März 1849, S. 1363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz245_1849/3>, abgerufen am 03.12.2024.