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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 261. Köln, 1. April 1849.

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der Krieg in Ungarn mit größerem Nachdruck geführt werde. Der hiesige Gouverneur Welden soll nach Pesth abgehen, um dort verwendet zu werden. - Noch immer scheinen die Mißverhältnisse zwischen FM. Windischgrätz und dem Ministerium nicht gehoben; denn während die ministeriellen Organe versicherten, daß Baron Kübeck mit der Leitung der Civilangelegenheiten Ungarns betraut sei, findet sich die Pesther Zeitung ermächtigt, diese Nachricht als eine Erfindung zu erklären. Kübeck sei nur mit einer Mission an den FM. abgesendet worden und werde binnen Kurzem wieder nach Wien zurückkehren.

Gestern wurden wieder zwei hiesige Bürger wegen aufreizenden Reden zu 7- und 8monatlichem Prosoßenarrest verurtheilt.

* Prag, 26. März.

Die "Slowanska lipa" diskutirte in ihrer heutigen Sitzung die Frage, ob sie auch fernerhin als politischer Verein fortbestehen oder sich in einen Leseverein verwandeln wolle. Man entschied sich für Ersteres. In Folge des octroyirten Associations-Gesetzes ist ein Entwurf zu neuen Statuten ausgearbeitet worden, der zur Vorlesung kam. Da jetzt nur noch majorenne Personen an politischen Vereinen Theil nehmen dürfen - also z. B. die Studenten, eine Menge Gesellen etc. von vornherein ausgeschlossen sind - so wird sich die Slowanska Lipa in einen politischen Verein für alle majorennen Mitglieder, und in einen bloßen Leseverein für die nichtmajorennen umgestalten. Die Abstimmung hierüber wird später erfolgen. In Olmütz hat die dortige Slowanska Lipa sich bereits in dieser Weise konstituirt.

* Prag, 27. März.

Der Entwurf der Landesverfassung für Böhmen enthält 69 Paragraphen, von denen folgende die wesentlichsten sind:

§ 4. Prag bleibt die Hauptstadt des Königreichs und der Sitz der Landesgewalt.

§ 6 Die beiden Volksstämme dieses Königreichs sind gleichberechtigt und haben ein unverletzliches Recht auf Wahrung ihrer Nationalität und Pflege ihrer Sprache in Amt und Schule.

§ 7. Der Statthalter dieses Königreichs muß beider Sprachen mächtig sein. Die Kenntniß beider Landessprachen ist auch eine wesentliche Bedingung der fernern Anstellung aller Beamten, deren unmittelbare Wirksamkeit sich auf Bezirke erstreckt, welche von beiden Völkerstämmen bewohnt werden.

§ 14. Die Angelegenheiten, welche in den Wirkungskreis der Landesgewalt fallen, sind: I. Alle Anordnungen in Betreff 1. der Landeskultur; 2. der öffentlichen Bauten, welche aus Landesmitteln bestritten werden; 3. der Wohlthätigkeitsanstalten im Lande; 4. des Voranschlags und der Rechnungslegung des Landes a. sowohl hinsichtlich der Landeseinnahmen aus der Verwaltung des dem Lande gehörigen Vermögens, der Besteuerung für Landeszwecke und der Benutzung des Landeskredits, als b. rücksichtlich der Landesausgaben, der ordentlichen wie der außerordentlichen. II. Die nähern Anordnungen innerhalb der Gränzen der Reichsgesetze in Betreff 1. in Gemeindeangelegenheiten; 2. der Kirchen- und Schulangelegenheiten; 3. der Vorspannsleistung, der Verlegung und Einquartierung des Heeres. III. Die Anordnungen über jene Gegenstände, welche durch Reichsgesetze dem Wirkungskreise der Landesgewalt zugewiesen werden. IV. Die Ueberwachung und Ausführung der Landesgesetze. V. Die Geltendmachung der Bedürfnisse und Wünsche des Landes an den dasselbe betreffenden Reichsangelegenheiten. VI. Die Verwaltung des Landeshaushalts, der Landesfonds und der Stiftungen im Lande, insoweit letzteres unbeschadet der durch die Stiftungsurkunden getroffenen Bestimmungen zulässig ist.

§ 16. Die gesetzgebende Gewalt wird in Bezug auf die Landesangelegenheiten von dem Kaiser und Könige von Böhmen im Verein mit dem Landtage ausgeübt.

§ 19. (Bestimmt den Wirkungskreis der Landesvertretung analog dem § 14).

§ 21. Der Landtag besteht: 1. aus Abgeordneten der Höchstbesteuerten jedes Wahlbezirks; 2. aus Abgeordneten der meistbevölkerten Städte und Ortschaften, und 3. aus Abgeordneten der gesammten übrigen Landesbevölkerung. Die sämmtlichen Abgeordneten bilden nur eine Kammer.

§ 23. Die Zahl der Landtagsabgeordneten für das Königreich Böhmen wird auf 240 festgesetzt.

§ 24. Diese Anzahl wird auf die drei Wahlkörper derart vertheilt, daß auf den Wahlkörper der Höchstbesteuerten 60, auf den der meistbevölkerten Städte und Ortschaften 80 und auf den der übrigen Landesbevölkerung 100 entfallen.

§ 25. Die auf jeden Wahlbezirk entfallende Anzahl Abgeordneter aus der Klasse der Höchstbesteuerten wird nach der Einwohnerzahl vertheilt. Die Hauptstadt Prag wird den meistbevölkerten Wahlbezirke gleichgehalten. Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz.

§ 26. Der Steuerbetrag, welcher auf die Höchstbesteuerten entfällt, muß ein Drittheil der gesammten direkten Steuer des Wahlbezirks erreichen, und die mindeste Zahl der wirklichen Wähler in einem Bezirke 25 auf einen Abgeordneten betragen. Bei der Ausmittelung ist daher auf die in der Zahlung von direkten Steuern zunächst stehenden in so lange herabzugehen, bis mindestens diese Anzahl von wirklichen Wählern erreicht ist.

§ 28. Die Vertheilung der Abgeordneten für die übrige Bevölkerung geschieht nach der Volkszahl, und mit möglichster Berücksichtigung der Nationalität, gleichfalls durch das Wahlgesetz.

§ 29. Zur Wahl der Abgeordneten überhaupt ist Derjenige berechtigt, welcher österreichischer Reichsbürger, großjährig und im Vollgenuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist, übrigens in der betreffenden Wahlkategorie nach dem für dieselbe bestimmten Census als wahlberechtigt erscheint.

§ 30. Dieser Wahlcensus ist bei den Wählern für die meistbevölkerten Städte und Ortschaften, so wie auch bei denen für die übrige Bevölkerung, die Zahlung einer dieekten Steuer, deren Ziffer durch das Wahlgesetz bestimmt wird, oder jene persönliche Eigenschaft, vermöge welcher Jemand auch ohne Bezahlung einer direkten Steuer in einer Gemeinde des Königreichs Böhmen nach dem Gemeindegesetze das aktive Wahlrecht hat. Auch Gemeindebeamte werden diesen letztgenannten Personen gleichgehalten.

§ 33. Wählbar für den Landtag in jeder Wahlkategorie ist Jener, der überhaupt im Lande wahlberechtigt, mindestens 30 Jahre alt, und seit wenigstens 5 Jahren östreichischer Reichsbürger ist.

§ 34. Die Abgeordneten werden auf die Dauer von drei auf einander folgenden Jahren gewählt. Sie sind nach Ablauf ihres Mandats wieder wählbar.

§ 37. Die Bemessung der den Landtagsabgeordneten aus den Landesmitteln zu gewährenden Entschädigung bleibt dem Landtage anheimgestellt.

§ 41. Der Landtag ernennt durch absolute Stimmenmehrheit seinen Präsidenten und Vicepräsidenten für die Dauer der Session.

§ 44. Geheime Stimmgebung mit Ausnahme der vorzunehmenden Wahlen findet in dem Landtage nicht statt.

§ 47.. Nur durch Abgeordnete können in dem Landtage Bittschriften eingebracht werden.

§ 48. Deputationen werden in dem Landtage nicht zugelassen.

§ 49. Kein Abgeordneter darf außerhalb des Landtags wegen Aeußerungen in demselben zur Rechenschaft gezogen, noch auch gerichtlich verfolgt werden.

§ 55. Wenn der Landtag nicht versammelt ist, und dringende, in den Gesetzen nicht vorgesehene Maßregeln mit Gefahr am Verzuge für das Land erforderlich sind, so ist der Kaiser berechtigt, die nöthigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums mit provisorischer Gesetzkraft zu treffen, jedoch mit der Verpflichtung, dem Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen. Handelt es sich um ein Landesgesetz, so bleibt dasselbe nur insofern aufrecht, als es im gewöhnlichen Wege nachträglich zum Landesgesetz erhoben wird.

§ 58. Steuern oder Abgaben zu Landeszwecken können nur im Wege der Landesgesetzgebung bestimmt und ausgeschrieben werden.

§ 61. Zur Besorgung der verfassungsmäßigen Landesverwaltungsgeschäfte wählt der Landtag einen Ausschuß aus seiner Mitte.

§ 62. Dieser Ausschuß führt den Namen: Landesausschuß des Königreichs Böhmen, und besteht aus 4 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, 4 Abgeordneten der meistbevölkerten Städte und Ortschaften, und 4 Abgeordneten der übrigen Bevölkerung.

§ 63. Die Wahl dieser Abgeordneten wird vom gesammten Landtage vorgenommen, und erfodert die absolute Stimmenmehrheit.

§ 65. Die Mitglieder des Landesausschusses sind verpflichtet, ihren Aufenthalt in Prag zu nehmen. Sie erhalten eine jährliche Besoldung aus den Landesmitteln, welche kein Mitglied ablehnen darf.

§ 66. Durch Landesgesetze wird der Betrag dieser Besoldung festgesetzt und bestimmt, inwieweit der Landesausschuß in der Führung der Landesgeschäfte und in der Bestellung, Entlassung und Pensionirung von Beamten oder Dienern selbstständig vorzugehen oder die Genehmigung des Landtags einzuholen habe, und auf welche Weise der Landesausschuß von dem Landtage zur Verantwortung gezogen werden könne.

§ 67. Der Landesausschuß wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden mit absoluter Stimmenmehrheit aller Mitglieder.

§ 68. Der Landesausschuß steht in unmittelbarer Geschäftsverbindung mit dem Landesstatthalter.

§ 69. (Der letzte.) Abänderungen an der Landesverfassung sollen in dem zuerst einberufenen Landtage im gewöhnlichen Wege der Gesetzgebung beantragt werden können. In den folgenden Landtagen ist zu einem Beschlusse über solche Abänderungen die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Abgeordneten und die Zustimmung von mindestens zwei Drittheilen der Anwesenden erfoderlich.

213 Dresden, 28. März.

Die Majorität der zweiten Kammer hat durch ihr heutiges Benehmen bewiesen, daß ihre angebliche Demokratie nur eine sächsische, d. h. eine centraldeutsche ist. Die zweite Kammer hat sich mit Rücksicht auf ihren frühern Beschluß über die Zurückberufung des Hrn. v. Könneritz, dieses Blummordsatelliten, aus Wien heute selbst in's Antlitz geschlagen; sie hat das sächsische Volk, überhaupt die Demokratie, den Muth und die Ehre blamirt, denn sie hat den Ihnen mitgetheilten Antrag Tzschirner's und Genossen, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt, also recht gründlich-deutsch-erbärmlich verworfen. Die zweite Kammer hat sich heute einer wahren Bourgeoisthat schuldig gemacht, indem sie mit andern Worten erklärte: Den Muth, welchen wir einem matten, achselträgerischen Allerweltsrechtministerium gegenüber besessen haben, den können wir einem contrerevolutionären, dem Lande aus Olmütz und Potsdam aufoktroyirten, belagerungsschwangern Ministerium gegenüber, da es uns Zähne, ultima ratio und Kanonen weist, in diesem Augenblicke nicht mehr haben. Kurz, die zweite Kammer hat bewiesen, daß sie eine der mit dem ministeriellen Hochverrath bereits vereinbarten Rabulistenkammer von Berlin würdige Tochter werden will Damit Deutschland sich über diese Kammern keiner ferneren Illusion hingebe, will ich Ihnen die heutigen Verhandlungen ihrem wesentlichen Inhalte nach mittheilen.

Die Gallerien sind überall gedrängt voll, namentlich von ziemlich häßlichen reaktionären Fraubasen, die journalistischen Taglöhner müssen ihre Stenographie von den anstoßenden Ellenbogen des Publikums verbessern lassen; es herrscht ungeheure Schwüle, alle Welt ist in Erwartung der Dinge, die da kommen sollen.

Auf der Registrande befindet sich unter andern eine Adresse um Unterstützung einer Arbeiterassociation, ferner mehrere Eingaben für unentgeldliche Aufhebung aller Feudallasten, für die Mehrheit (jetzt Minderheit) der Kammer, für Aufrechthaltung des Beschlusses über die Rückberufung des Könneritz; der Kriegsminister endlich läßt schriftlich erklären, die sächsischen Truppen hätten auf Anordnung der deutschen Centralvogelscheuche in Altenburg den Preußen Platz gemacht. Ministerpräsident Held erhebt sich und spricht mit halspeinlichem Gerichtsordnungspathos, daß, wenn die Kammern die Berathung des Dringlichkeitsantrags wirklich vornehmen, das Ministerium sich dabei nicht betheilige, es jedoch für seine Pflicht halte, vorher diese Erklärung zu machen. (Exit ghost). Einige Unteranträge werden eingebracht, 14 Redner haben sich zum Sprechen gemeldet.

Bernard begründet das Mißtrauensvotum hauptsächlich daraus, daß das Ministerium auf die Beschwerde der Kammer über den vom Ober-Appellationsgericht in Betreff der Grundlasten veröffentlichten Rechtssatz noch keine Rücksicht genommen, obwohl dieser Rechtssatz im Volke die höchste Entrüstung hervorgerufen.

Böttcher. Zwischen der Kammer und dem Ministerium muß eine gewisse Uebereinstimmung herrschen, das Ministerium muß jetzt die Grundsätze kennen, welchen den Wahlen zufolge die Majorität huldigt. Das Ministerium aber ist trotz dieser Majorität entstanden. (Er hätte sagen sollen: es ist uns aufoktroyirt worden); es hat darum auch die Antwort auf Tzschirner's Interpellation verweigert. Es hat sich in Frankfurt über Census, Veto, Staatenhaus u. s. w. Aeußerungen erlaubt, die bekunden, was es in Sachsen vorhat; es steht nicht auf demokratischem Standpunkte, so lange es den Willen des Fürsten über den des Volkes stellt. Für die Belassung des Könneritz an seinem Posten hat das Ministerium keinen stichhaltigen Grund angegeben. Könneritz, der bisher nichts für die Verwirklichung der Wünsche des sächsischen Volkes in Wien gethan, wird dafür auch in Zukunft nicht handeln. Das angebliche Drohen Oestreichs ist bei seinem gegenwärtigen Zustande im Innern zum mindesten lächerlich. Finke's Antrag verlangt zu wenig. Nach einer Mittheilung aus der geheimen Sitzung der ersten Kammer von gestern bestehen die Weigerungsgründe des Ministeriums:

1) in dem durch Abberufung des Hrn. Könneritz entstehenden völkerrechtlichen (greulicher Popanz) Bruch mit Oestreich; 2) in der Vernichtung der Hoffnung, Oestreich beim deutschen Bund (dieser Hans Urian ist ein Lieblingsplumpudding der Herren Beust-Ehrenstein) zu erhalten. (Famoser Pretiose!) 3) in der Vereitlung der Hoffnung, sich der Unterstützung Oestreichs bei dem Einigungswerke stammverwandter Staaten (Eroberung Thüringens) mit Sachsen zu erfreuen; (dumme Hoffnung!) 4) in der Hinweisung auf die Erschwernisse beim Gränzverkehr und somit in Gefahren für Handel und Wandel.

Wie Sie sehen, übertrifft das sächsische Ministerium sowohl das Reichs- als Manteuffel-Ministerium in Frankfurt und Berlin an bedientenmäßiger Niederträchtigkeit; es bemüht sich, den königlichen Purpur mit Blum'schem Blute windischgrätzisch-frisch zu röthen, und kriecht darum im tiefsten Staube vor dem Standrechts-Tamerlan von Olmütz und vor dem Tamerlan-Homunkulus irgendwo anders. Der Köder heißt Thüringen, die Aufgabe, Vertilgung der Demokratie in Sachsen; die Thränenfistel der sächsischen Majestät wird diese Aufgabe vollbringen wollen. Rabenstein streicht sich den Schnauzbart, läßt die Sachsen in Schleswig-Holstein von dänisirten, in Sachsen aber von centralgewaltigen Preußen mit Pulver und Blei entrepublikanisiren.

Finke bemüht sich, der Kammer weißmachen zu wollen, der Tzschirnersche Antrag gehe nicht weit genug. Die Motive, sagt er, schmecken zu sehr nach Konstitutionalismus, die Sache hat etwas Zwitterhaftes (mir kam Herr Finke wie ein eigentlicher Zwitter vor), das Volk wird blos als Objekt betrachtet, nicht als Subjekt. Man muß auf vorübergehende Persönlichkeiten nicht zu viel Gewicht legen, (Hm, hm, Herr Finke, der Linke!) Ich könnte für den Antrag stimmen, denn ich habe keine konstitutionelle Gesinnung. (Ei, ei, Herr Finke!) Könneritz ist nicht mehr der Gesandte Sachsens, sondern der Gesandte des Hofes. Er beantragt, die Entfernung des Ministeriums zu verlangen.

Wehner. Das Urtheil Finke's, daß der Antrag egoistische Gründe zur Unterlage habe, ist in Finke's persönlicher Bildung bedingt. Er charakterisirt den Antrag. Das Ministerium muß ein parlamentarisches sein, der Majorität der Volksvertreter angehören, wie in Frankreich, England und Belgien. Wie die Stadtverordneten zum Stadtrath, so verhält sich das Ministerium zu uns, es thut, was es will. Wir müssen hier nicht blos zusehen und fortverhandeln, sondern entschieden handeln. Der Volkswille muß im Ministerium und auch bei den andern Räthen der Krone vorwiegen.

Bertling verlangt, daß über einen Antrag zur Tagesordnung überzugehen, vor allem andern entschieden werde, zieht indeß nach einigen Bemerkungen des Präsidenten seinen Antrag zurück.

Tauerschmidt. Tzschirners Interpellation war eine Lebensfrage der Demokratie. Das Ministerium braucht sich nicht erst Thatsachen zu Schulden kommen zu lassen, es genügt, wenn seine Intentionen zweideutig sind, und dies ist der Fall, so lange es die genannte Interpellation unbeantwortet läßt, nur auf Anträge hin sein Programm geben will. Schweige die Kammer dazu, so votire sie dem Ministerium ihr Vertrauen, sie genehmige das absolute Veto, den Census, die Nichtumgestaltung des Heeres. Das Schweigen des Ministeriums bedeutet nichts anderes, als daß es kein Einkommensystem, keine Schmälerung der Civilliste, kein Abschaffen der Apanagen, keine Gemeindeverfassung, kein Abschaffen des Adels, überhaupt keine demokratischen Einrichtungen will, und das Auftreten des Kriegsministers beweist nun wohl doch, daß das Ministerium nichts ist, als eine offene Kriegserklärung wider das Volk und seine Vertreter. Seine Aeußerungen in Frankfurt verrathen, daß der Absolutismus seine wahre Gesinnung ist; es betrachtet die Centralgewalt als eine Fortsetzung des Bundestags, es steckt sich hinter dieselbe, wie hinter den frühern Bundestag; wir können dann beschließen, was wir wollen, unsere Beschlüsse werden unbeachtet bleiben. Dadurch werden wir beim Volke degradirt, denn das Volk erwartet thatsächliche Abhülfe von uns. In welcher Harmonie die Regierung mit den Gefühlen des Volks steht, zeigt die Sache Blum's mehr als zur Genüge. (Bravo auf der Gallerie, auf der Regierungstribüne mockiren sich einige leipziger stupide journalistische Taglöhner). Die Revolution ist noch nicht abgeschlossen, obgleich schon der 50ger Ausschuß davon gefabelt hat, die Octroyirungen sind auch Revolution, und wir stehen nun am Vorabende eines europäischen Kriegs. (Der Absolutismus kennt dessen Folgen und wird ihn möglichst zu vermeiden suchen).

Berthold (Mädchenschulmeister, Bajazzo der sogenannten Linken, unausstehlicher ABC-Kläffer und heiserer Tugendprediger) greift die äußerste Linke als Partei an, indem er sie mit dem Spülwasser seiner Mädchenfibel übergießt, und sich bei dem standrechtsschwangern Ministerium verdient zu machen sucht. Der Antrag hätte schon früher gestellt werden müssen. Er behandelt die Antragsteller als seine Gegner, meint, das Veto für Deutschland sei noch keins für Sachsen, der Antrag sei ein Gewaltschritt, die Welt (die blöde Schulmeisterwelt am ersten) lasse sich keine spanische Stiefeln anziehen, die Zeit werde zeigen, wieviel auch die Linke von der demokratischen Ader (!) in sich habe.

Mayer (Bürgermeister.) Wir haben ein korruptes Bureaukratenministerium, eine Arbeit der Weisheit (der potsdam-olmützer Kamarilla) erhalten, das Volk will aber keine blasse Weisheit mehr. (Beifall der Gallerie.) Die Regierung kennt das Volk nur als geborenen Feind der Krone. (Präsident untersagt dem Redner persönliche (!!) Anspielungen.) Haben Sie je aus dem Munde der Minister gehört, daß sie mit den Kammern gehen würden? Hätten wir die Geldbedürfnisse schon bewilligt, so wären wir schon längst nicht mehr hier. (Präsident ersucht den Abgeordneten, sich anständigerer (!) Ausdrücke zu bedienen.) Ich schließe, indem ich nochmals erkläre: Ich habe kein Vertrauen.

Köchly, der zuckersüße Pfiffikus und ministerielle Tellerlecker. Reden ist Silber - Schweigen ist Gold. (Aus der Apokalypsis) Intermezzo über politische Feinde. Wir sind im Wesentlichen mit den Antragstellern einverstanden, auch wir fühlen Unbehaglichkeit, darum wollen wir die Antragsteller nicht widerlegen, wir haben nur gegen ihre Motive mancherlei formelle Bedenken a la Berthold zu machen. Wir müssen noch abwarten, ohne die Sache verschleppen zu wollen; wir wollen die Entscheidungsschlacht erst dann, wenn alle Waffen in (aus) unsern Händen sind.

Hellwig. Wenn die Rechte wider ein Mißtrauensvotum ist, so erscheint dies natürlich, weil sie mit jedem Ministerium geht, daß aber die Linke sich dagegen auflehnt, ist zu verwundern. Die Linke, welche jetzt den Antrag auf Tagesordnung will, ist keine Linke, sie will erst in 100, 200 Jahren, was jetzt geschehen muß, wenn wir noch Energie und Muth haben.

Müller (Oberlieutenant). Das Mißtrauensvotum muß zur Zeit noch auf sich beruhen bleiben, Sachsen kann den Vergleich mit England und Frankreich nicht aushalten, weil es nicht ihre Quadratmeilen hat. Wir müssen uns nach dem, was in Preußen und Oesterreich geschehen ist, richten, weil wir zwischen ihnen eingekeilt sind; dies ist eine ernste heilige Verpflichtung, wir dürfen die äußern Beziehungen nicht außer Acht lassen, die Praxis für eine leere Theorie nicht mit Füßen treten; darin liegt der Unterschied zwischen uns und der äußersten Linken. (Es gehörte wirklich sächsischer Blödsinn dazu, aus diesem Kasernenmenschen einen Demokraten heraus zu wittern, ihn im Lande zum großen Manne zu stempeln!) Wir verzichten noch nicht auf eine Verständigung; auch ich war über den Tagesbefehl des Kriegsministers verwundert, jedoch ist die Angelegenheit noch nicht spruchreif, die erste Kammer hat sich darüber noch nicht ausgesprochen. Nur wenn der Kriegsminister darauf beharrt (als ob darüber ein Zweifel möglich!) können wir ihm ein Mißtrauensvotum geben. Zwischen Vertrauen und Mißtrauen gibt es noch ein Zwischending, nämlich der Gefrierpunkt. Die Regierung hat heute eine ernste Lehre erhalten.

Der Schluß der Debatte wird beantragt, aber verworfen.

Jäckel. Das Volk hat uns nicht hieher gesendet, Beschlüsse zu fassen, auf welche man nichts gibt; die gemäßigte Linke möchte mit dem Ministerium spielen, wie die Katze mit der Maus.

Schink vertheidigt seine äußerste Rechte gegen die gemachten Angriffe. Wir haben so andächtig da gesessen, daß wir geglaubt, man lasse uns in Frieden. Ich weise die uns gemachte Beschuldigung mit Entrüstung zurück; es ist leicht mit der Majorität zu laufen, wir aber haben Grundsätze.

Blankenstein Wir wollen auf dem konstitutionellen Boden, auf dem wir allerdings noch stehen, keine Maske, keinen Schein, wir wollen Ehrlichkeit. Darum ist ein nicht aus der Majorität hervorgegangenes Ministerium ein unparlamentarisches. Zwischen Vertrauen und Mißtrauen ist nur der Zustand des Indifferentismus, des Lauwarmen möglich.

Kell erklärt sich, obwohl von der Linken, für Tzschirners Antrag.

Köchly qualmt noch einmal: Es gehört mehr Muth dazu, sich von seinen Parteigenossen verketzert zu sehen, als von seinen Feinden. Wir können nicht alles aussprechen, was zu unserer Rechtfertigung gehört, die äußerste Linke hat den Zustand Wochen lang ertragen, sie könnte noch etwas warten.

Thieme-Garmann. Die Klugheitstheorie richtet uns zu Grunde.

Wagner. Hüten Sie sich alle, daß nicht die Zeit kommt, wo die Büttner'sche Lüge eine Wahrheit wird.

Linke, ein Deklamator. Ich fühle ganz u. s. w. - Ist dieser Schritt für uns ein gerechter? Auch mich kümmerte das lückenhafte Programm, - aber ich hoffte, es würden andere Thaten folgen (deutscher Blödsinn); ich hörte vom absoluten Veto - aber ich fürchtete nichts für Sachsen; mein Hoffen (o!), mein Glauben (o!), mein Vertrauen (o!) wurden morsch und wankend etc.

Schluß der Debatte.

Tzschirner von der Tribüne: Wir haben nicht, wie man uns vorwirft, einen unüberlegten Antrag gestellt, einen Antrag von dem man sagt, er sei zu früh und zu spät; ich will dem Volke darüber Enthüllungen machen. Beide Seiten der Linken waren in den Privatbesprechungen über den Antrag einig, aber jetzt, wo es darauf ankommt, dies zu zeigen, will die sogenannte Linke nichts mehr davon wissen. Wir haben Allen, die gleich anfangs nicht mit uns gehen wollten, eine deutsche gründliche Bedenkzeit geben wollen, und daraus erklärt sich der Aufschub. Daß wir dem vorigen Ministerium nicht entgegen getreten sind, ist nicht unsere Schuld, wir haben niemals zögern wollen, wir wollten uns der Regierung gegenüber stets unumwunden aussprechen. Wir reiten nicht blos auf Prinzipien herum, wir wollen sie auch realisiren; bei den künftigen Wahlen wird das Volk das Realisiren für dring-

der Krieg in Ungarn mit größerem Nachdruck geführt werde. Der hiesige Gouverneur Welden soll nach Pesth abgehen, um dort verwendet zu werden. ‒ Noch immer scheinen die Mißverhältnisse zwischen FM. Windischgrätz und dem Ministerium nicht gehoben; denn während die ministeriellen Organe versicherten, daß Baron Kübeck mit der Leitung der Civilangelegenheiten Ungarns betraut sei, findet sich die Pesther Zeitung ermächtigt, diese Nachricht als eine Erfindung zu erklären. Kübeck sei nur mit einer Mission an den FM. abgesendet worden und werde binnen Kurzem wieder nach Wien zurückkehren.

Gestern wurden wieder zwei hiesige Bürger wegen aufreizenden Reden zu 7- und 8monatlichem Prosoßenarrest verurtheilt.

* Prag, 26. März.

Die „Slowanska lipa“ diskutirte in ihrer heutigen Sitzung die Frage, ob sie auch fernerhin als politischer Verein fortbestehen oder sich in einen Leseverein verwandeln wolle. Man entschied sich für Ersteres. In Folge des octroyirten Associations-Gesetzes ist ein Entwurf zu neuen Statuten ausgearbeitet worden, der zur Vorlesung kam. Da jetzt nur noch majorenne Personen an politischen Vereinen Theil nehmen dürfen ‒ also z. B. die Studenten, eine Menge Gesellen etc. von vornherein ausgeschlossen sind ‒ so wird sich die Slowanska Lipa in einen politischen Verein für alle majorennen Mitglieder, und in einen bloßen Leseverein für die nichtmajorennen umgestalten. Die Abstimmung hierüber wird später erfolgen. In Olmütz hat die dortige Slowanska Lipa sich bereits in dieser Weise konstituirt.

* Prag, 27. März.

Der Entwurf der Landesverfassung für Böhmen enthält 69 Paragraphen, von denen folgende die wesentlichsten sind:

§ 4. Prag bleibt die Hauptstadt des Königreichs und der Sitz der Landesgewalt.

§ 6 Die beiden Volksstämme dieses Königreichs sind gleichberechtigt und haben ein unverletzliches Recht auf Wahrung ihrer Nationalität und Pflege ihrer Sprache in Amt und Schule.

§ 7. Der Statthalter dieses Königreichs muß beider Sprachen mächtig sein. Die Kenntniß beider Landessprachen ist auch eine wesentliche Bedingung der fernern Anstellung aller Beamten, deren unmittelbare Wirksamkeit sich auf Bezirke erstreckt, welche von beiden Völkerstämmen bewohnt werden.

§ 14. Die Angelegenheiten, welche in den Wirkungskreis der Landesgewalt fallen, sind: I. Alle Anordnungen in Betreff 1. der Landeskultur; 2. der öffentlichen Bauten, welche aus Landesmitteln bestritten werden; 3. der Wohlthätigkeitsanstalten im Lande; 4. des Voranschlags und der Rechnungslegung des Landes a. sowohl hinsichtlich der Landeseinnahmen aus der Verwaltung des dem Lande gehörigen Vermögens, der Besteuerung für Landeszwecke und der Benutzung des Landeskredits, als b. rücksichtlich der Landesausgaben, der ordentlichen wie der außerordentlichen. II. Die nähern Anordnungen innerhalb der Gränzen der Reichsgesetze in Betreff 1. in Gemeindeangelegenheiten; 2. der Kirchen- und Schulangelegenheiten; 3. der Vorspannsleistung, der Verlegung und Einquartierung des Heeres. III. Die Anordnungen über jene Gegenstände, welche durch Reichsgesetze dem Wirkungskreise der Landesgewalt zugewiesen werden. IV. Die Ueberwachung und Ausführung der Landesgesetze. V. Die Geltendmachung der Bedürfnisse und Wünsche des Landes an den dasselbe betreffenden Reichsangelegenheiten. VI. Die Verwaltung des Landeshaushalts, der Landesfonds und der Stiftungen im Lande, insoweit letzteres unbeschadet der durch die Stiftungsurkunden getroffenen Bestimmungen zulässig ist.

§ 16. Die gesetzgebende Gewalt wird in Bezug auf die Landesangelegenheiten von dem Kaiser und Könige von Böhmen im Verein mit dem Landtage ausgeübt.

§ 19. (Bestimmt den Wirkungskreis der Landesvertretung analog dem § 14).

§ 21. Der Landtag besteht: 1. aus Abgeordneten der Höchstbesteuerten jedes Wahlbezirks; 2. aus Abgeordneten der meistbevölkerten Städte und Ortschaften, und 3. aus Abgeordneten der gesammten übrigen Landesbevölkerung. Die sämmtlichen Abgeordneten bilden nur eine Kammer.

§ 23. Die Zahl der Landtagsabgeordneten für das Königreich Böhmen wird auf 240 festgesetzt.

§ 24. Diese Anzahl wird auf die drei Wahlkörper derart vertheilt, daß auf den Wahlkörper der Höchstbesteuerten 60, auf den der meistbevölkerten Städte und Ortschaften 80 und auf den der übrigen Landesbevölkerung 100 entfallen.

§ 25. Die auf jeden Wahlbezirk entfallende Anzahl Abgeordneter aus der Klasse der Höchstbesteuerten wird nach der Einwohnerzahl vertheilt. Die Hauptstadt Prag wird den meistbevölkerten Wahlbezirke gleichgehalten. Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz.

§ 26. Der Steuerbetrag, welcher auf die Höchstbesteuerten entfällt, muß ein Drittheil der gesammten direkten Steuer des Wahlbezirks erreichen, und die mindeste Zahl der wirklichen Wähler in einem Bezirke 25 auf einen Abgeordneten betragen. Bei der Ausmittelung ist daher auf die in der Zahlung von direkten Steuern zunächst stehenden in so lange herabzugehen, bis mindestens diese Anzahl von wirklichen Wählern erreicht ist.

§ 28. Die Vertheilung der Abgeordneten für die übrige Bevölkerung geschieht nach der Volkszahl, und mit möglichster Berücksichtigung der Nationalität, gleichfalls durch das Wahlgesetz.

§ 29. Zur Wahl der Abgeordneten überhaupt ist Derjenige berechtigt, welcher österreichischer Reichsbürger, großjährig und im Vollgenuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist, übrigens in der betreffenden Wahlkategorie nach dem für dieselbe bestimmten Census als wahlberechtigt erscheint.

§ 30. Dieser Wahlcensus ist bei den Wählern für die meistbevölkerten Städte und Ortschaften, so wie auch bei denen für die übrige Bevölkerung, die Zahlung einer dieekten Steuer, deren Ziffer durch das Wahlgesetz bestimmt wird, oder jene persönliche Eigenschaft, vermöge welcher Jemand auch ohne Bezahlung einer direkten Steuer in einer Gemeinde des Königreichs Böhmen nach dem Gemeindegesetze das aktive Wahlrecht hat. Auch Gemeindebeamte werden diesen letztgenannten Personen gleichgehalten.

§ 33. Wählbar für den Landtag in jeder Wahlkategorie ist Jener, der überhaupt im Lande wahlberechtigt, mindestens 30 Jahre alt, und seit wenigstens 5 Jahren östreichischer Reichsbürger ist.

§ 34. Die Abgeordneten werden auf die Dauer von drei auf einander folgenden Jahren gewählt. Sie sind nach Ablauf ihres Mandats wieder wählbar.

§ 37. Die Bemessung der den Landtagsabgeordneten aus den Landesmitteln zu gewährenden Entschädigung bleibt dem Landtage anheimgestellt.

§ 41. Der Landtag ernennt durch absolute Stimmenmehrheit seinen Präsidenten und Vicepräsidenten für die Dauer der Session.

§ 44. Geheime Stimmgebung mit Ausnahme der vorzunehmenden Wahlen findet in dem Landtage nicht statt.

§ 47.. Nur durch Abgeordnete können in dem Landtage Bittschriften eingebracht werden.

§ 48. Deputationen werden in dem Landtage nicht zugelassen.

§ 49. Kein Abgeordneter darf außerhalb des Landtags wegen Aeußerungen in demselben zur Rechenschaft gezogen, noch auch gerichtlich verfolgt werden.

§ 55. Wenn der Landtag nicht versammelt ist, und dringende, in den Gesetzen nicht vorgesehene Maßregeln mit Gefahr am Verzuge für das Land erforderlich sind, so ist der Kaiser berechtigt, die nöthigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums mit provisorischer Gesetzkraft zu treffen, jedoch mit der Verpflichtung, dem Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen. Handelt es sich um ein Landesgesetz, so bleibt dasselbe nur insofern aufrecht, als es im gewöhnlichen Wege nachträglich zum Landesgesetz erhoben wird.

§ 58. Steuern oder Abgaben zu Landeszwecken können nur im Wege der Landesgesetzgebung bestimmt und ausgeschrieben werden.

§ 61. Zur Besorgung der verfassungsmäßigen Landesverwaltungsgeschäfte wählt der Landtag einen Ausschuß aus seiner Mitte.

§ 62. Dieser Ausschuß führt den Namen: Landesausschuß des Königreichs Böhmen, und besteht aus 4 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, 4 Abgeordneten der meistbevölkerten Städte und Ortschaften, und 4 Abgeordneten der übrigen Bevölkerung.

§ 63. Die Wahl dieser Abgeordneten wird vom gesammten Landtage vorgenommen, und erfodert die absolute Stimmenmehrheit.

§ 65. Die Mitglieder des Landesausschusses sind verpflichtet, ihren Aufenthalt in Prag zu nehmen. Sie erhalten eine jährliche Besoldung aus den Landesmitteln, welche kein Mitglied ablehnen darf.

§ 66. Durch Landesgesetze wird der Betrag dieser Besoldung festgesetzt und bestimmt, inwieweit der Landesausschuß in der Führung der Landesgeschäfte und in der Bestellung, Entlassung und Pensionirung von Beamten oder Dienern selbstständig vorzugehen oder die Genehmigung des Landtags einzuholen habe, und auf welche Weise der Landesausschuß von dem Landtage zur Verantwortung gezogen werden könne.

§ 67. Der Landesausschuß wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden mit absoluter Stimmenmehrheit aller Mitglieder.

§ 68. Der Landesausschuß steht in unmittelbarer Geschäftsverbindung mit dem Landesstatthalter.

§ 69. (Der letzte.) Abänderungen an der Landesverfassung sollen in dem zuerst einberufenen Landtage im gewöhnlichen Wege der Gesetzgebung beantragt werden können. In den folgenden Landtagen ist zu einem Beschlusse über solche Abänderungen die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Abgeordneten und die Zustimmung von mindestens zwei Drittheilen der Anwesenden erfoderlich.

213 Dresden, 28. März.

Die Majorität der zweiten Kammer hat durch ihr heutiges Benehmen bewiesen, daß ihre angebliche Demokratie nur eine sächsische, d. h. eine centraldeutsche ist. Die zweite Kammer hat sich mit Rücksicht auf ihren frühern Beschluß über die Zurückberufung des Hrn. v. Könneritz, dieses Blummordsatelliten, aus Wien heute selbst in's Antlitz geschlagen; sie hat das sächsische Volk, überhaupt die Demokratie, den Muth und die Ehre blamirt, denn sie hat den Ihnen mitgetheilten Antrag Tzschirner's und Genossen, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt, also recht gründlich-deutsch-erbärmlich verworfen. Die zweite Kammer hat sich heute einer wahren Bourgeoisthat schuldig gemacht, indem sie mit andern Worten erklärte: Den Muth, welchen wir einem matten, achselträgerischen Allerweltsrechtministerium gegenüber besessen haben, den können wir einem contrerevolutionären, dem Lande aus Olmütz und Potsdam aufoktroyirten, belagerungsschwangern Ministerium gegenüber, da es uns Zähne, ultima ratio und Kanonen weist, in diesem Augenblicke nicht mehr haben. Kurz, die zweite Kammer hat bewiesen, daß sie eine der mit dem ministeriellen Hochverrath bereits vereinbarten Rabulistenkammer von Berlin würdige Tochter werden will Damit Deutschland sich über diese Kammern keiner ferneren Illusion hingebe, will ich Ihnen die heutigen Verhandlungen ihrem wesentlichen Inhalte nach mittheilen.

Die Gallerien sind überall gedrängt voll, namentlich von ziemlich häßlichen reaktionären Fraubasen, die journalistischen Taglöhner müssen ihre Stenographie von den anstoßenden Ellenbogen des Publikums verbessern lassen; es herrscht ungeheure Schwüle, alle Welt ist in Erwartung der Dinge, die da kommen sollen.

Auf der Registrande befindet sich unter andern eine Adresse um Unterstützung einer Arbeiterassociation, ferner mehrere Eingaben für unentgeldliche Aufhebung aller Feudallasten, für die Mehrheit (jetzt Minderheit) der Kammer, für Aufrechthaltung des Beschlusses über die Rückberufung des Könneritz; der Kriegsminister endlich läßt schriftlich erklären, die sächsischen Truppen hätten auf Anordnung der deutschen Centralvogelscheuche in Altenburg den Preußen Platz gemacht. Ministerpräsident Held erhebt sich und spricht mit halspeinlichem Gerichtsordnungspathos, daß, wenn die Kammern die Berathung des Dringlichkeitsantrags wirklich vornehmen, das Ministerium sich dabei nicht betheilige, es jedoch für seine Pflicht halte, vorher diese Erklärung zu machen. (Exit ghost). Einige Unteranträge werden eingebracht, 14 Redner haben sich zum Sprechen gemeldet.

Bernard begründet das Mißtrauensvotum hauptsächlich daraus, daß das Ministerium auf die Beschwerde der Kammer über den vom Ober-Appellationsgericht in Betreff der Grundlasten veröffentlichten Rechtssatz noch keine Rücksicht genommen, obwohl dieser Rechtssatz im Volke die höchste Entrüstung hervorgerufen.

Böttcher. Zwischen der Kammer und dem Ministerium muß eine gewisse Uebereinstimmung herrschen, das Ministerium muß jetzt die Grundsätze kennen, welchen den Wahlen zufolge die Majorität huldigt. Das Ministerium aber ist trotz dieser Majorität entstanden. (Er hätte sagen sollen: es ist uns aufoktroyirt worden); es hat darum auch die Antwort auf Tzschirner's Interpellation verweigert. Es hat sich in Frankfurt über Census, Veto, Staatenhaus u. s. w. Aeußerungen erlaubt, die bekunden, was es in Sachsen vorhat; es steht nicht auf demokratischem Standpunkte, so lange es den Willen des Fürsten über den des Volkes stellt. Für die Belassung des Könneritz an seinem Posten hat das Ministerium keinen stichhaltigen Grund angegeben. Könneritz, der bisher nichts für die Verwirklichung der Wünsche des sächsischen Volkes in Wien gethan, wird dafür auch in Zukunft nicht handeln. Das angebliche Drohen Oestreichs ist bei seinem gegenwärtigen Zustande im Innern zum mindesten lächerlich. Finke's Antrag verlangt zu wenig. Nach einer Mittheilung aus der geheimen Sitzung der ersten Kammer von gestern bestehen die Weigerungsgründe des Ministeriums:

1) in dem durch Abberufung des Hrn. Könneritz entstehenden völkerrechtlichen (greulicher Popanz) Bruch mit Oestreich; 2) in der Vernichtung der Hoffnung, Oestreich beim deutschen Bund (dieser Hans Urian ist ein Lieblingsplumpudding der Herren Beust-Ehrenstein) zu erhalten. (Famoser Pretiose!) 3) in der Vereitlung der Hoffnung, sich der Unterstützung Oestreichs bei dem Einigungswerke stammverwandter Staaten (Eroberung Thüringens) mit Sachsen zu erfreuen; (dumme Hoffnung!) 4) in der Hinweisung auf die Erschwernisse beim Gränzverkehr und somit in Gefahren für Handel und Wandel.

Wie Sie sehen, übertrifft das sächsische Ministerium sowohl das Reichs- als Manteuffel-Ministerium in Frankfurt und Berlin an bedientenmäßiger Niederträchtigkeit; es bemüht sich, den königlichen Purpur mit Blum'schem Blute windischgrätzisch-frisch zu röthen, und kriecht darum im tiefsten Staube vor dem Standrechts-Tamerlan von Olmütz und vor dem Tamerlan-Homunkulus irgendwo anders. Der Köder heißt Thüringen, die Aufgabe, Vertilgung der Demokratie in Sachsen; die Thränenfistel der sächsischen Majestät wird diese Aufgabe vollbringen wollen. Rabenstein streicht sich den Schnauzbart, läßt die Sachsen in Schleswig-Holstein von dänisirten, in Sachsen aber von centralgewaltigen Preußen mit Pulver und Blei entrepublikanisiren.

Finke bemüht sich, der Kammer weißmachen zu wollen, der Tzschirnersche Antrag gehe nicht weit genug. Die Motive, sagt er, schmecken zu sehr nach Konstitutionalismus, die Sache hat etwas Zwitterhaftes (mir kam Herr Finke wie ein eigentlicher Zwitter vor), das Volk wird blos als Objekt betrachtet, nicht als Subjekt. Man muß auf vorübergehende Persönlichkeiten nicht zu viel Gewicht legen, (Hm, hm, Herr Finke, der Linke!) Ich könnte für den Antrag stimmen, denn ich habe keine konstitutionelle Gesinnung. (Ei, ei, Herr Finke!) Könneritz ist nicht mehr der Gesandte Sachsens, sondern der Gesandte des Hofes. Er beantragt, die Entfernung des Ministeriums zu verlangen.

Wehner. Das Urtheil Finke's, daß der Antrag egoistische Gründe zur Unterlage habe, ist in Finke's persönlicher Bildung bedingt. Er charakterisirt den Antrag. Das Ministerium muß ein parlamentarisches sein, der Majorität der Volksvertreter angehören, wie in Frankreich, England und Belgien. Wie die Stadtverordneten zum Stadtrath, so verhält sich das Ministerium zu uns, es thut, was es will. Wir müssen hier nicht blos zusehen und fortverhandeln, sondern entschieden handeln. Der Volkswille muß im Ministerium und auch bei den andern Räthen der Krone vorwiegen.

Bertling verlangt, daß über einen Antrag zur Tagesordnung überzugehen, vor allem andern entschieden werde, zieht indeß nach einigen Bemerkungen des Präsidenten seinen Antrag zurück.

Tauerschmidt. Tzschirners Interpellation war eine Lebensfrage der Demokratie. Das Ministerium braucht sich nicht erst Thatsachen zu Schulden kommen zu lassen, es genügt, wenn seine Intentionen zweideutig sind, und dies ist der Fall, so lange es die genannte Interpellation unbeantwortet läßt, nur auf Anträge hin sein Programm geben will. Schweige die Kammer dazu, so votire sie dem Ministerium ihr Vertrauen, sie genehmige das absolute Veto, den Census, die Nichtumgestaltung des Heeres. Das Schweigen des Ministeriums bedeutet nichts anderes, als daß es kein Einkommensystem, keine Schmälerung der Civilliste, kein Abschaffen der Apanagen, keine Gemeindeverfassung, kein Abschaffen des Adels, überhaupt keine demokratischen Einrichtungen will, und das Auftreten des Kriegsministers beweist nun wohl doch, daß das Ministerium nichts ist, als eine offene Kriegserklärung wider das Volk und seine Vertreter. Seine Aeußerungen in Frankfurt verrathen, daß der Absolutismus seine wahre Gesinnung ist; es betrachtet die Centralgewalt als eine Fortsetzung des Bundestags, es steckt sich hinter dieselbe, wie hinter den frühern Bundestag; wir können dann beschließen, was wir wollen, unsere Beschlüsse werden unbeachtet bleiben. Dadurch werden wir beim Volke degradirt, denn das Volk erwartet thatsächliche Abhülfe von uns. In welcher Harmonie die Regierung mit den Gefühlen des Volks steht, zeigt die Sache Blum's mehr als zur Genüge. (Bravo auf der Gallerie, auf der Regierungstribüne mockiren sich einige leipziger stupide journalistische Taglöhner). Die Revolution ist noch nicht abgeschlossen, obgleich schon der 50ger Ausschuß davon gefabelt hat, die Octroyirungen sind auch Revolution, und wir stehen nun am Vorabende eines europäischen Kriegs. (Der Absolutismus kennt dessen Folgen und wird ihn möglichst zu vermeiden suchen).

Berthold (Mädchenschulmeister, Bajazzo der sogenannten Linken, unausstehlicher ABC-Kläffer und heiserer Tugendprediger) greift die äußerste Linke als Partei an, indem er sie mit dem Spülwasser seiner Mädchenfibel übergießt, und sich bei dem standrechtsschwangern Ministerium verdient zu machen sucht. Der Antrag hätte schon früher gestellt werden müssen. Er behandelt die Antragsteller als seine Gegner, meint, das Veto für Deutschland sei noch keins für Sachsen, der Antrag sei ein Gewaltschritt, die Welt (die blöde Schulmeisterwelt am ersten) lasse sich keine spanische Stiefeln anziehen, die Zeit werde zeigen, wieviel auch die Linke von der demokratischen Ader (!) in sich habe.

Mayer (Bürgermeister.) Wir haben ein korruptes Bureaukratenministerium, eine Arbeit der Weisheit (der potsdam-olmützer Kamarilla) erhalten, das Volk will aber keine blasse Weisheit mehr. (Beifall der Gallerie.) Die Regierung kennt das Volk nur als geborenen Feind der Krone. (Präsident untersagt dem Redner persönliche (!!) Anspielungen.) Haben Sie je aus dem Munde der Minister gehört, daß sie mit den Kammern gehen würden? Hätten wir die Geldbedürfnisse schon bewilligt, so wären wir schon längst nicht mehr hier. (Präsident ersucht den Abgeordneten, sich anständigerer (!) Ausdrücke zu bedienen.) Ich schließe, indem ich nochmals erkläre: Ich habe kein Vertrauen.

Köchly, der zuckersüße Pfiffikus und ministerielle Tellerlecker. Reden ist Silber ‒ Schweigen ist Gold. (Aus der Apokalypsis) Intermezzo über politische Feinde. Wir sind im Wesentlichen mit den Antragstellern einverstanden, auch wir fühlen Unbehaglichkeit, darum wollen wir die Antragsteller nicht widerlegen, wir haben nur gegen ihre Motive mancherlei formelle Bedenken à la Berthold zu machen. Wir müssen noch abwarten, ohne die Sache verschleppen zu wollen; wir wollen die Entscheidungsschlacht erst dann, wenn alle Waffen in (aus) unsern Händen sind.

Hellwig. Wenn die Rechte wider ein Mißtrauensvotum ist, so erscheint dies natürlich, weil sie mit jedem Ministerium geht, daß aber die Linke sich dagegen auflehnt, ist zu verwundern. Die Linke, welche jetzt den Antrag auf Tagesordnung will, ist keine Linke, sie will erst in 100, 200 Jahren, was jetzt geschehen muß, wenn wir noch Energie und Muth haben.

Müller (Oberlieutenant). Das Mißtrauensvotum muß zur Zeit noch auf sich beruhen bleiben, Sachsen kann den Vergleich mit England und Frankreich nicht aushalten, weil es nicht ihre Quadratmeilen hat. Wir müssen uns nach dem, was in Preußen und Oesterreich geschehen ist, richten, weil wir zwischen ihnen eingekeilt sind; dies ist eine ernste heilige Verpflichtung, wir dürfen die äußern Beziehungen nicht außer Acht lassen, die Praxis für eine leere Theorie nicht mit Füßen treten; darin liegt der Unterschied zwischen uns und der äußersten Linken. (Es gehörte wirklich sächsischer Blödsinn dazu, aus diesem Kasernenmenschen einen Demokraten heraus zu wittern, ihn im Lande zum großen Manne zu stempeln!) Wir verzichten noch nicht auf eine Verständigung; auch ich war über den Tagesbefehl des Kriegsministers verwundert, jedoch ist die Angelegenheit noch nicht spruchreif, die erste Kammer hat sich darüber noch nicht ausgesprochen. Nur wenn der Kriegsminister darauf beharrt (als ob darüber ein Zweifel möglich!) können wir ihm ein Mißtrauensvotum geben. Zwischen Vertrauen und Mißtrauen gibt es noch ein Zwischending, nämlich der Gefrierpunkt. Die Regierung hat heute eine ernste Lehre erhalten.

Der Schluß der Debatte wird beantragt, aber verworfen.

Jäckel. Das Volk hat uns nicht hieher gesendet, Beschlüsse zu fassen, auf welche man nichts gibt; die gemäßigte Linke möchte mit dem Ministerium spielen, wie die Katze mit der Maus.

Schink vertheidigt seine äußerste Rechte gegen die gemachten Angriffe. Wir haben so andächtig da gesessen, daß wir geglaubt, man lasse uns in Frieden. Ich weise die uns gemachte Beschuldigung mit Entrüstung zurück; es ist leicht mit der Majorität zu laufen, wir aber haben Grundsätze.

Blankenstein Wir wollen auf dem konstitutionellen Boden, auf dem wir allerdings noch stehen, keine Maske, keinen Schein, wir wollen Ehrlichkeit. Darum ist ein nicht aus der Majorität hervorgegangenes Ministerium ein unparlamentarisches. Zwischen Vertrauen und Mißtrauen ist nur der Zustand des Indifferentismus, des Lauwarmen möglich.

Kell erklärt sich, obwohl von der Linken, für Tzschirners Antrag.

Köchly qualmt noch einmal: Es gehört mehr Muth dazu, sich von seinen Parteigenossen verketzert zu sehen, als von seinen Feinden. Wir können nicht alles aussprechen, was zu unserer Rechtfertigung gehört, die äußerste Linke hat den Zustand Wochen lang ertragen, sie könnte noch etwas warten.

Thieme-Garmann. Die Klugheitstheorie richtet uns zu Grunde.

Wagner. Hüten Sie sich alle, daß nicht die Zeit kommt, wo die Büttner'sche Lüge eine Wahrheit wird.

Linke, ein Deklamator. Ich fühle ganz u. s. w. ‒ Ist dieser Schritt für uns ein gerechter? Auch mich kümmerte das lückenhafte Programm, ‒ aber ich hoffte, es würden andere Thaten folgen (deutscher Blödsinn); ich hörte vom absoluten Veto ‒ aber ich fürchtete nichts für Sachsen; mein Hoffen (o!), mein Glauben (o!), mein Vertrauen (o!) wurden morsch und wankend etc.

Schluß der Debatte.

Tzschirner von der Tribüne: Wir haben nicht, wie man uns vorwirft, einen unüberlegten Antrag gestellt, einen Antrag von dem man sagt, er sei zu früh und zu spät; ich will dem Volke darüber Enthüllungen machen. Beide Seiten der Linken waren in den Privatbesprechungen über den Antrag einig, aber jetzt, wo es darauf ankommt, dies zu zeigen, will die sogenannte Linke nichts mehr davon wissen. Wir haben Allen, die gleich anfangs nicht mit uns gehen wollten, eine deutsche gründliche Bedenkzeit geben wollen, und daraus erklärt sich der Aufschub. Daß wir dem vorigen Ministerium nicht entgegen getreten sind, ist nicht unsere Schuld, wir haben niemals zögern wollen, wir wollten uns der Regierung gegenüber stets unumwunden aussprechen. Wir reiten nicht blos auf Prinzipien herum, wir wollen sie auch realisiren; bei den künftigen Wahlen wird das Volk das Realisiren für dring-

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der Krieg in Ungarn mit größerem Nachdruck geführt werde. Der hiesige Gouverneur Welden soll nach Pesth abgehen, um dort verwendet zu werden. &#x2012; Noch immer scheinen die Mißverhältnisse zwischen FM. Windischgrätz und dem Ministerium nicht gehoben; denn während die ministeriellen Organe versicherten, daß Baron Kübeck mit der Leitung der Civilangelegenheiten Ungarns betraut sei, findet sich die Pesther Zeitung ermächtigt, diese Nachricht als eine Erfindung zu erklären. Kübeck sei nur mit einer Mission an den FM. abgesendet worden und werde binnen Kurzem wieder nach Wien zurückkehren.</p>
          <p>Gestern wurden wieder zwei hiesige Bürger wegen aufreizenden Reden zu 7- und 8monatlichem Prosoßenarrest verurtheilt.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Prag, 26. März.</head>
          <p>Die &#x201E;Slowanska lipa&#x201C; diskutirte in ihrer heutigen Sitzung die Frage, ob sie auch fernerhin als politischer Verein fortbestehen oder sich in einen Leseverein verwandeln wolle. Man entschied sich für Ersteres. In Folge des octroyirten Associations-Gesetzes ist ein Entwurf zu neuen Statuten ausgearbeitet worden, der zur Vorlesung kam. Da jetzt nur noch majorenne Personen an politischen Vereinen Theil nehmen dürfen &#x2012; also z. B. die Studenten, eine Menge Gesellen etc. von vornherein ausgeschlossen sind &#x2012; so wird sich die Slowanska Lipa in einen politischen Verein für alle majorennen Mitglieder, und in einen bloßen Leseverein für die nichtmajorennen umgestalten. Die Abstimmung hierüber wird später erfolgen. In <hi rendition="#g">Olmütz</hi> hat die dortige Slowanska Lipa sich bereits in dieser Weise konstituirt.</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Prag, 27. März.</head>
          <p>Der Entwurf der <hi rendition="#g">Landesverfassung</hi> für Böhmen enthält 69 Paragraphen, von denen folgende die wesentlichsten sind:</p>
          <p>§ 4. Prag bleibt die Hauptstadt des Königreichs und der Sitz der Landesgewalt.</p>
          <p>§ 6 Die beiden Volksstämme dieses Königreichs sind gleichberechtigt und haben ein unverletzliches Recht auf Wahrung ihrer Nationalität und Pflege ihrer Sprache in Amt und Schule.</p>
          <p>§ 7. Der Statthalter dieses Königreichs muß beider Sprachen mächtig sein. Die Kenntniß beider Landessprachen ist auch eine wesentliche Bedingung der fernern Anstellung aller Beamten, deren unmittelbare Wirksamkeit sich auf Bezirke erstreckt, welche von beiden Völkerstämmen bewohnt werden.</p>
          <p>§ 14. Die Angelegenheiten, welche in den Wirkungskreis der Landesgewalt fallen, sind: I. Alle Anordnungen in Betreff 1. der Landeskultur; 2. der öffentlichen Bauten, welche aus Landesmitteln bestritten werden; 3. der Wohlthätigkeitsanstalten im Lande; 4. des Voranschlags und der Rechnungslegung des Landes a. sowohl hinsichtlich der Landeseinnahmen aus der Verwaltung des dem Lande gehörigen Vermögens, der Besteuerung für Landeszwecke und der Benutzung des Landeskredits, als b. rücksichtlich der Landesausgaben, der ordentlichen wie der außerordentlichen. II. Die nähern Anordnungen innerhalb der Gränzen der Reichsgesetze in Betreff 1. in Gemeindeangelegenheiten; 2. der Kirchen- und Schulangelegenheiten; 3. der Vorspannsleistung, der Verlegung und Einquartierung des Heeres. III. Die Anordnungen über jene Gegenstände, welche durch Reichsgesetze dem Wirkungskreise der Landesgewalt zugewiesen werden. IV. Die Ueberwachung und Ausführung der Landesgesetze. V. Die Geltendmachung der Bedürfnisse und Wünsche des Landes an den dasselbe betreffenden Reichsangelegenheiten. VI. Die Verwaltung des Landeshaushalts, der Landesfonds und der Stiftungen im Lande, insoweit letzteres unbeschadet der durch die Stiftungsurkunden getroffenen Bestimmungen zulässig ist.</p>
          <p>§ 16. Die gesetzgebende Gewalt wird in Bezug auf die Landesangelegenheiten von dem Kaiser und Könige von Böhmen im Verein mit dem Landtage ausgeübt.</p>
          <p>§ 19. (Bestimmt den Wirkungskreis der Landesvertretung analog dem § 14).</p>
          <p>§ 21. Der Landtag besteht: 1. aus Abgeordneten der Höchstbesteuerten jedes Wahlbezirks; 2. aus Abgeordneten der meistbevölkerten Städte und Ortschaften, und 3. aus Abgeordneten der gesammten übrigen Landesbevölkerung. Die sämmtlichen Abgeordneten bilden nur eine Kammer.</p>
          <p>§ 23. Die Zahl der Landtagsabgeordneten für das Königreich Böhmen wird auf 240 festgesetzt.</p>
          <p>§ 24. Diese Anzahl wird auf die drei Wahlkörper derart vertheilt, daß auf den Wahlkörper der Höchstbesteuerten 60, auf den der meistbevölkerten Städte und Ortschaften 80 und auf den der übrigen Landesbevölkerung 100 entfallen.</p>
          <p>§ 25. Die auf jeden Wahlbezirk entfallende Anzahl Abgeordneter aus der Klasse der Höchstbesteuerten wird nach der Einwohnerzahl vertheilt. Die Hauptstadt Prag wird den meistbevölkerten Wahlbezirke gleichgehalten. Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz.</p>
          <p>§ 26. Der Steuerbetrag, welcher auf die Höchstbesteuerten entfällt, muß ein Drittheil der gesammten direkten Steuer des Wahlbezirks erreichen, und die mindeste Zahl der wirklichen Wähler in einem Bezirke 25 auf einen Abgeordneten betragen. Bei der Ausmittelung ist daher auf die in der Zahlung von direkten Steuern zunächst stehenden in so lange herabzugehen, bis mindestens diese Anzahl von wirklichen Wählern erreicht ist.</p>
          <p>§ 28. Die Vertheilung der Abgeordneten für die übrige Bevölkerung geschieht nach der Volkszahl, und mit möglichster Berücksichtigung der Nationalität, gleichfalls durch das Wahlgesetz.</p>
          <p>§ 29. Zur Wahl der Abgeordneten überhaupt ist Derjenige berechtigt, welcher österreichischer Reichsbürger, großjährig und im Vollgenuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist, übrigens in der betreffenden Wahlkategorie nach dem für dieselbe bestimmten Census als wahlberechtigt erscheint.</p>
          <p>§ 30. Dieser Wahlcensus ist bei den Wählern für die meistbevölkerten Städte und Ortschaften, so wie auch bei denen für die übrige Bevölkerung, die Zahlung einer dieekten Steuer, deren Ziffer durch das Wahlgesetz bestimmt wird, oder jene persönliche Eigenschaft, vermöge welcher Jemand auch ohne Bezahlung einer direkten Steuer in einer Gemeinde des Königreichs Böhmen nach dem Gemeindegesetze das aktive Wahlrecht hat. Auch Gemeindebeamte werden diesen letztgenannten Personen gleichgehalten.</p>
          <p>§ 33. Wählbar für den Landtag in jeder Wahlkategorie ist Jener, der überhaupt im Lande wahlberechtigt, mindestens 30 Jahre alt, und seit wenigstens 5 Jahren östreichischer Reichsbürger ist.</p>
          <p>§ 34. Die Abgeordneten werden auf die Dauer von drei auf einander folgenden Jahren gewählt. Sie sind nach Ablauf ihres Mandats wieder wählbar.</p>
          <p>§ 37. Die Bemessung der den Landtagsabgeordneten aus den Landesmitteln zu gewährenden Entschädigung bleibt dem Landtage anheimgestellt.</p>
          <p>§ 41. Der Landtag ernennt durch absolute Stimmenmehrheit seinen Präsidenten und Vicepräsidenten für die Dauer der Session.</p>
          <p>§ 44. Geheime Stimmgebung mit Ausnahme der vorzunehmenden Wahlen findet in dem Landtage nicht statt.</p>
          <p>§ 47.. Nur durch Abgeordnete können in dem Landtage Bittschriften eingebracht werden.</p>
          <p>§ 48. Deputationen werden in dem Landtage nicht zugelassen.</p>
          <p>§ 49. Kein Abgeordneter darf außerhalb des Landtags wegen Aeußerungen in demselben zur Rechenschaft gezogen, noch auch gerichtlich verfolgt werden.</p>
          <p>§ 55. Wenn der Landtag nicht versammelt ist, und dringende, in den Gesetzen nicht vorgesehene Maßregeln mit Gefahr am Verzuge für das Land erforderlich sind, so ist der Kaiser berechtigt, die nöthigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums mit provisorischer Gesetzkraft zu treffen, jedoch mit der Verpflichtung, dem Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen. Handelt es sich um ein Landesgesetz, so bleibt dasselbe nur insofern aufrecht, als es im gewöhnlichen Wege nachträglich zum Landesgesetz erhoben wird.</p>
          <p>§ 58. Steuern oder Abgaben zu Landeszwecken können nur im Wege der Landesgesetzgebung bestimmt und ausgeschrieben werden.</p>
          <p>§ 61. Zur Besorgung der verfassungsmäßigen Landesverwaltungsgeschäfte wählt der Landtag einen Ausschuß aus seiner Mitte.</p>
          <p>§ 62. Dieser Ausschuß führt den Namen: Landesausschuß des Königreichs Böhmen, und besteht aus 4 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, 4 Abgeordneten der meistbevölkerten Städte und Ortschaften, und 4 Abgeordneten der übrigen Bevölkerung.</p>
          <p>§ 63. Die Wahl dieser Abgeordneten wird vom gesammten Landtage vorgenommen, und erfodert die absolute Stimmenmehrheit.</p>
          <p>§ 65. Die Mitglieder des Landesausschusses sind verpflichtet, ihren Aufenthalt in Prag zu nehmen. Sie erhalten eine jährliche Besoldung aus den Landesmitteln, welche kein Mitglied ablehnen darf.</p>
          <p>§ 66. Durch Landesgesetze wird der Betrag dieser Besoldung festgesetzt und bestimmt, inwieweit der Landesausschuß in der Führung der Landesgeschäfte und in der Bestellung, Entlassung und Pensionirung von Beamten oder Dienern selbstständig vorzugehen oder die Genehmigung des Landtags einzuholen habe, und auf welche Weise der Landesausschuß von dem Landtage zur Verantwortung gezogen werden könne.</p>
          <p>§ 67. Der Landesausschuß wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden mit absoluter Stimmenmehrheit aller Mitglieder.</p>
          <p>§ 68. Der Landesausschuß steht in unmittelbarer Geschäftsverbindung mit dem Landesstatthalter.</p>
          <p>§ 69. (Der letzte.) Abänderungen an der Landesverfassung sollen in dem zuerst einberufenen Landtage im gewöhnlichen Wege der Gesetzgebung beantragt werden können. In den folgenden Landtagen ist zu einem Beschlusse über solche Abänderungen die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Abgeordneten und die Zustimmung von mindestens zwei Drittheilen der Anwesenden erfoderlich.</p>
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          <head><bibl><author>213</author></bibl> Dresden, 28. März.</head>
          <p>Die Majorität der zweiten Kammer hat durch ihr heutiges Benehmen bewiesen, daß ihre angebliche Demokratie nur eine sächsische, d. h. eine centraldeutsche ist. Die zweite Kammer hat sich mit Rücksicht auf ihren frühern Beschluß über die Zurückberufung des Hrn. v. Könneritz, dieses <hi rendition="#g">Blummord</hi>satelliten, aus Wien heute selbst in's Antlitz geschlagen; sie hat das sächsische Volk, überhaupt die Demokratie, den Muth und die Ehre blamirt, denn sie hat den Ihnen mitgetheilten Antrag Tzschirner's und Genossen, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt, also recht gründlich-deutsch-erbärmlich verworfen. Die zweite Kammer hat sich heute einer wahren Bourgeoisthat schuldig gemacht, indem sie mit andern Worten erklärte: Den Muth, welchen wir einem matten, achselträgerischen Allerweltsrechtministerium gegenüber besessen haben, den können wir einem contrerevolutionären, dem Lande aus Olmütz und Potsdam aufoktroyirten, belagerungsschwangern Ministerium gegenüber, da es uns Zähne, ultima ratio und Kanonen weist, in diesem Augenblicke nicht mehr haben. Kurz, die zweite Kammer hat bewiesen, daß sie eine der mit dem ministeriellen Hochverrath bereits vereinbarten Rabulistenkammer von Berlin würdige Tochter werden will Damit Deutschland sich über diese Kammern keiner ferneren Illusion hingebe, will ich Ihnen die heutigen Verhandlungen ihrem wesentlichen Inhalte nach mittheilen.</p>
          <p>Die Gallerien sind überall gedrängt voll, namentlich von ziemlich häßlichen reaktionären Fraubasen, die journalistischen Taglöhner müssen ihre Stenographie von den anstoßenden Ellenbogen des Publikums verbessern lassen; es herrscht ungeheure Schwüle, alle Welt ist in Erwartung der Dinge, die da kommen sollen.</p>
          <p>Auf der Registrande befindet sich unter andern eine Adresse um Unterstützung einer Arbeiterassociation, ferner mehrere Eingaben für unentgeldliche Aufhebung aller Feudallasten, für die Mehrheit (jetzt Minderheit) der Kammer, für Aufrechthaltung des Beschlusses über die Rückberufung des Könneritz; der Kriegsminister endlich läßt schriftlich erklären, die sächsischen Truppen hätten auf Anordnung der deutschen Centralvogelscheuche in Altenburg den Preußen Platz gemacht. Ministerpräsident <hi rendition="#g">Held</hi> erhebt sich und spricht mit halspeinlichem Gerichtsordnungspathos, daß, wenn die Kammern die Berathung des Dringlichkeitsantrags wirklich vornehmen, das Ministerium sich dabei nicht betheilige, es jedoch für seine Pflicht halte, vorher diese Erklärung zu machen. (Exit ghost). Einige Unteranträge werden eingebracht, 14 Redner haben sich zum Sprechen gemeldet.</p>
          <p><hi rendition="#g">Bernard</hi> begründet das Mißtrauensvotum hauptsächlich daraus, daß das Ministerium auf die Beschwerde der Kammer über den vom Ober-Appellationsgericht in Betreff der Grundlasten veröffentlichten Rechtssatz noch keine Rücksicht genommen, obwohl dieser Rechtssatz im Volke die höchste Entrüstung hervorgerufen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Böttcher.</hi> Zwischen der Kammer und dem Ministerium muß eine gewisse Uebereinstimmung herrschen, das Ministerium muß jetzt die Grundsätze kennen, welchen den Wahlen zufolge die Majorität huldigt. Das Ministerium aber ist trotz dieser Majorität entstanden. (Er hätte sagen sollen: es ist uns aufoktroyirt worden); es hat darum auch die Antwort auf Tzschirner's Interpellation verweigert. Es hat sich in Frankfurt über Census, Veto, Staatenhaus u. s. w. Aeußerungen erlaubt, die bekunden, was es in Sachsen vorhat; es steht nicht auf demokratischem Standpunkte, so lange es den Willen des Fürsten über den des Volkes stellt. Für die Belassung des Könneritz an seinem Posten hat das Ministerium keinen stichhaltigen Grund angegeben. Könneritz, der bisher nichts für die Verwirklichung der Wünsche des sächsischen Volkes in Wien gethan, wird dafür auch in Zukunft nicht handeln. Das angebliche Drohen Oestreichs ist bei seinem gegenwärtigen Zustande im Innern zum mindesten lächerlich. Finke's Antrag verlangt zu wenig. Nach einer Mittheilung aus der geheimen Sitzung der ersten Kammer von gestern bestehen die Weigerungsgründe des Ministeriums:</p>
          <p>1) in dem durch Abberufung des Hrn. Könneritz entstehenden völkerrechtlichen (greulicher Popanz) Bruch mit Oestreich; 2) in der Vernichtung der Hoffnung, Oestreich beim deutschen Bund (dieser Hans Urian ist ein Lieblingsplumpudding der Herren Beust-Ehrenstein) zu erhalten. (Famoser Pretiose!) 3) in der Vereitlung der Hoffnung, sich der Unterstützung Oestreichs bei dem Einigungswerke stammverwandter Staaten (Eroberung Thüringens) mit Sachsen zu erfreuen; (dumme Hoffnung!) 4) in der Hinweisung auf die Erschwernisse beim Gränzverkehr und somit in Gefahren für Handel und Wandel.</p>
          <p>Wie Sie sehen, übertrifft das sächsische Ministerium sowohl das Reichs- als Manteuffel-Ministerium in Frankfurt und Berlin an bedientenmäßiger Niederträchtigkeit; es bemüht sich, den königlichen Purpur mit Blum'schem Blute windischgrätzisch-frisch zu röthen, und kriecht darum im tiefsten Staube vor dem Standrechts-Tamerlan von Olmütz und vor dem Tamerlan-Homunkulus irgendwo anders. Der Köder heißt Thüringen, die Aufgabe, Vertilgung der Demokratie in Sachsen; die Thränenfistel der sächsischen Majestät wird diese Aufgabe vollbringen wollen. Rabenstein streicht sich den Schnauzbart, läßt die Sachsen in Schleswig-Holstein von dänisirten, in Sachsen aber von centralgewaltigen Preußen mit Pulver und Blei entrepublikanisiren.</p>
          <p><hi rendition="#g">Finke</hi> bemüht sich, der Kammer weißmachen zu wollen, der Tzschirnersche Antrag gehe nicht weit genug. Die Motive, sagt er, schmecken zu sehr nach Konstitutionalismus, die Sache hat etwas Zwitterhaftes (mir kam Herr Finke wie ein eigentlicher Zwitter vor), das Volk wird blos als Objekt betrachtet, nicht als Subjekt. Man muß auf vorübergehende Persönlichkeiten nicht zu viel Gewicht legen, (Hm, hm, Herr Finke, der Linke!) Ich könnte für den Antrag stimmen, denn ich habe keine konstitutionelle Gesinnung. (Ei, ei, Herr Finke!) Könneritz ist nicht mehr der Gesandte Sachsens, sondern der Gesandte des Hofes. Er beantragt, die Entfernung des Ministeriums zu verlangen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wehner.</hi> Das Urtheil Finke's, daß der Antrag egoistische Gründe zur Unterlage habe, ist in Finke's persönlicher Bildung bedingt. Er charakterisirt den Antrag. Das Ministerium muß ein parlamentarisches sein, der Majorität der Volksvertreter angehören, wie in Frankreich, England und Belgien. Wie die Stadtverordneten zum Stadtrath, so verhält sich das Ministerium zu uns, es thut, was es will. Wir müssen hier nicht blos zusehen und fortverhandeln, sondern entschieden handeln. Der Volkswille muß im Ministerium und auch bei den andern Räthen der Krone vorwiegen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Bertling</hi> verlangt, daß über einen Antrag zur Tagesordnung überzugehen, vor allem andern entschieden werde, zieht indeß nach einigen Bemerkungen des Präsidenten seinen Antrag zurück.</p>
          <p><hi rendition="#g">Tauerschmidt.</hi> Tzschirners Interpellation war eine Lebensfrage der Demokratie. Das Ministerium braucht sich nicht erst Thatsachen zu Schulden kommen zu lassen, es genügt, wenn seine Intentionen zweideutig sind, und dies ist der Fall, so lange es die genannte Interpellation unbeantwortet läßt, nur auf Anträge hin sein Programm geben will. Schweige die Kammer dazu, so votire sie dem Ministerium ihr Vertrauen, sie genehmige das absolute Veto, den Census, die Nichtumgestaltung des Heeres. Das Schweigen des Ministeriums bedeutet nichts anderes, als daß es kein Einkommensystem, keine Schmälerung der Civilliste, kein Abschaffen der Apanagen, keine Gemeindeverfassung, kein Abschaffen des Adels, überhaupt keine demokratischen Einrichtungen will, und das Auftreten des Kriegsministers beweist nun wohl doch, daß das Ministerium nichts ist, als eine offene Kriegserklärung wider das Volk und seine Vertreter. Seine Aeußerungen in Frankfurt verrathen, daß der Absolutismus seine wahre Gesinnung ist; es betrachtet die Centralgewalt als eine Fortsetzung des Bundestags, es steckt sich hinter dieselbe, wie hinter den frühern Bundestag; wir können dann beschließen, was wir wollen, unsere Beschlüsse werden unbeachtet bleiben. Dadurch werden wir beim Volke degradirt, denn das Volk erwartet thatsächliche Abhülfe von uns. In welcher Harmonie die Regierung mit den Gefühlen des Volks steht, zeigt die Sache Blum's mehr als zur Genüge. (Bravo auf der Gallerie, auf der Regierungstribüne mockiren sich einige leipziger stupide journalistische Taglöhner). Die Revolution ist noch nicht abgeschlossen, obgleich schon der 50ger Ausschuß davon gefabelt hat, die Octroyirungen sind auch Revolution, und wir stehen nun am Vorabende eines europäischen Kriegs. (Der Absolutismus kennt dessen Folgen und wird ihn möglichst zu vermeiden suchen).</p>
          <p><hi rendition="#g">Berthold</hi> (Mädchenschulmeister, Bajazzo der sogenannten Linken, unausstehlicher ABC-Kläffer und heiserer Tugendprediger) greift die äußerste Linke als Partei an, indem er sie mit dem Spülwasser seiner Mädchenfibel übergießt, und sich bei dem standrechtsschwangern Ministerium verdient zu machen sucht. Der Antrag hätte schon früher gestellt werden müssen. Er behandelt die Antragsteller als seine Gegner, meint, das Veto für Deutschland sei noch keins für Sachsen, der Antrag sei ein Gewaltschritt, die Welt (die blöde Schulmeisterwelt am ersten) lasse sich keine spanische Stiefeln anziehen, die Zeit werde zeigen, wieviel auch die Linke von der demokratischen Ader (!) in sich habe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Mayer</hi> (Bürgermeister.) Wir haben ein korruptes Bureaukratenministerium, eine Arbeit der Weisheit (der potsdam-olmützer Kamarilla) erhalten, das Volk will aber keine blasse Weisheit mehr. (Beifall der Gallerie.) Die Regierung kennt das Volk nur als geborenen Feind der Krone. (Präsident untersagt dem Redner persönliche (!!) Anspielungen.) Haben Sie je aus dem Munde der Minister gehört, daß sie mit den Kammern gehen würden? Hätten wir die Geldbedürfnisse schon bewilligt, so wären wir schon längst nicht mehr hier. (Präsident ersucht den Abgeordneten, sich anständigerer (!) Ausdrücke zu bedienen.) Ich schließe, indem ich nochmals erkläre: Ich habe kein Vertrauen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Köchly,</hi> der zuckersüße Pfiffikus und ministerielle Tellerlecker. Reden ist Silber &#x2012; Schweigen ist Gold. (Aus der Apokalypsis) Intermezzo über politische Feinde. Wir sind im Wesentlichen mit den Antragstellern einverstanden, auch wir fühlen Unbehaglichkeit, darum wollen wir die Antragsteller nicht widerlegen, wir haben nur gegen ihre Motive mancherlei formelle Bedenken à la Berthold zu machen. Wir müssen noch abwarten, ohne die Sache verschleppen zu wollen; wir wollen die Entscheidungsschlacht erst dann, wenn alle Waffen in (aus) unsern Händen sind.</p>
          <p><hi rendition="#g">Hellwig.</hi> Wenn die Rechte wider ein Mißtrauensvotum ist, so erscheint dies natürlich, weil sie mit jedem Ministerium geht, daß aber die Linke sich dagegen auflehnt, ist zu verwundern. Die Linke, welche jetzt den Antrag auf Tagesordnung will, ist keine Linke, sie will erst in 100, 200 Jahren, was jetzt geschehen muß, wenn wir noch Energie und Muth haben.</p>
          <p><hi rendition="#g">Müller</hi> (Oberlieutenant). Das Mißtrauensvotum muß zur Zeit noch auf sich beruhen bleiben, Sachsen kann den Vergleich mit England und Frankreich nicht aushalten, weil es nicht ihre Quadratmeilen hat. Wir müssen uns nach dem, was in Preußen und Oesterreich geschehen ist, richten, weil wir zwischen ihnen eingekeilt sind; dies ist eine ernste heilige Verpflichtung, wir dürfen die äußern Beziehungen nicht außer Acht lassen, die Praxis für eine leere Theorie nicht mit Füßen treten; darin liegt der Unterschied zwischen uns und der äußersten Linken. (Es gehörte wirklich sächsischer Blödsinn dazu, aus diesem Kasernenmenschen einen Demokraten heraus zu wittern, ihn im Lande zum großen Manne zu stempeln!) Wir verzichten noch nicht auf eine Verständigung; auch ich war über den Tagesbefehl des Kriegsministers verwundert, jedoch ist die Angelegenheit noch nicht spruchreif, die erste Kammer hat sich darüber noch nicht ausgesprochen. Nur wenn der Kriegsminister darauf beharrt (als ob darüber ein Zweifel möglich!) können wir ihm ein Mißtrauensvotum geben. Zwischen Vertrauen und Mißtrauen gibt es noch ein Zwischending, nämlich der Gefrierpunkt. Die Regierung hat heute eine ernste Lehre erhalten.</p>
          <p>Der Schluß der Debatte wird beantragt, aber verworfen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Jäckel.</hi> Das Volk hat uns nicht hieher gesendet, Beschlüsse zu fassen, auf welche man nichts gibt; die gemäßigte Linke möchte mit dem Ministerium spielen, wie die Katze mit der Maus.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schink</hi> vertheidigt seine äußerste Rechte gegen die gemachten Angriffe. Wir haben so andächtig da gesessen, daß wir geglaubt, man lasse uns in Frieden. Ich weise die uns gemachte Beschuldigung mit Entrüstung zurück; es ist leicht mit der Majorität zu laufen, wir aber haben Grundsätze.</p>
          <p><hi rendition="#g">Blankenstein</hi> Wir wollen auf dem konstitutionellen Boden, auf dem wir allerdings noch stehen, keine Maske, keinen Schein, wir wollen Ehrlichkeit. Darum ist ein nicht aus der Majorität hervorgegangenes Ministerium ein unparlamentarisches. Zwischen Vertrauen und Mißtrauen ist nur der Zustand des Indifferentismus, des Lauwarmen möglich.</p>
          <p><hi rendition="#g">Kell</hi> erklärt sich, obwohl von der Linken, für Tzschirners Antrag.</p>
          <p><hi rendition="#g">Köchly</hi> qualmt noch einmal: Es gehört mehr Muth dazu, sich von seinen Parteigenossen verketzert zu sehen, als von seinen Feinden. Wir können nicht alles aussprechen, was zu unserer Rechtfertigung gehört, die äußerste Linke hat den Zustand Wochen lang ertragen, sie könnte noch etwas warten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Thieme-Garmann.</hi> Die Klugheitstheorie richtet uns zu Grunde.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wagner.</hi> Hüten Sie sich alle, daß nicht die Zeit kommt, wo die Büttner'sche Lüge eine Wahrheit wird.</p>
          <p><hi rendition="#g">Linke,</hi> ein Deklamator. Ich fühle ganz u. s. w. &#x2012; Ist dieser Schritt für uns ein gerechter? Auch mich kümmerte das lückenhafte Programm, &#x2012; <hi rendition="#g">aber</hi> ich hoffte, es würden andere Thaten folgen (deutscher Blödsinn); ich hörte vom absoluten Veto &#x2012; aber ich fürchtete nichts für Sachsen; mein Hoffen (o!), mein Glauben (o!), mein Vertrauen (o!) wurden morsch und wankend etc.</p>
          <p>Schluß der Debatte.</p>
          <p><hi rendition="#g">Tzschirner</hi> von der Tribüne: Wir haben nicht, wie man uns vorwirft, einen unüberlegten Antrag gestellt, einen Antrag von dem man sagt, er sei zu früh und zu spät; ich will dem Volke darüber Enthüllungen machen. Beide Seiten der Linken waren in den Privatbesprechungen über den Antrag einig, aber jetzt, wo es darauf ankommt, dies zu zeigen, will die sogenannte Linke nichts mehr davon wissen. Wir haben Allen, die gleich anfangs nicht mit uns gehen wollten, eine deutsche gründliche Bedenkzeit geben wollen, und daraus erklärt sich der Aufschub. Daß wir dem vorigen Ministerium nicht entgegen getreten sind, ist nicht unsere Schuld, wir haben niemals zögern wollen, wir wollten uns der Regierung gegenüber stets unumwunden aussprechen. Wir reiten nicht blos auf Prinzipien herum, wir wollen sie auch realisiren; bei den künftigen Wahlen wird das Volk das Realisiren für dring-
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</TEI>
[1466/0002] der Krieg in Ungarn mit größerem Nachdruck geführt werde. Der hiesige Gouverneur Welden soll nach Pesth abgehen, um dort verwendet zu werden. ‒ Noch immer scheinen die Mißverhältnisse zwischen FM. Windischgrätz und dem Ministerium nicht gehoben; denn während die ministeriellen Organe versicherten, daß Baron Kübeck mit der Leitung der Civilangelegenheiten Ungarns betraut sei, findet sich die Pesther Zeitung ermächtigt, diese Nachricht als eine Erfindung zu erklären. Kübeck sei nur mit einer Mission an den FM. abgesendet worden und werde binnen Kurzem wieder nach Wien zurückkehren. Gestern wurden wieder zwei hiesige Bürger wegen aufreizenden Reden zu 7- und 8monatlichem Prosoßenarrest verurtheilt. * Prag, 26. März. Die „Slowanska lipa“ diskutirte in ihrer heutigen Sitzung die Frage, ob sie auch fernerhin als politischer Verein fortbestehen oder sich in einen Leseverein verwandeln wolle. Man entschied sich für Ersteres. In Folge des octroyirten Associations-Gesetzes ist ein Entwurf zu neuen Statuten ausgearbeitet worden, der zur Vorlesung kam. Da jetzt nur noch majorenne Personen an politischen Vereinen Theil nehmen dürfen ‒ also z. B. die Studenten, eine Menge Gesellen etc. von vornherein ausgeschlossen sind ‒ so wird sich die Slowanska Lipa in einen politischen Verein für alle majorennen Mitglieder, und in einen bloßen Leseverein für die nichtmajorennen umgestalten. Die Abstimmung hierüber wird später erfolgen. In Olmütz hat die dortige Slowanska Lipa sich bereits in dieser Weise konstituirt. * Prag, 27. März. Der Entwurf der Landesverfassung für Böhmen enthält 69 Paragraphen, von denen folgende die wesentlichsten sind: § 4. Prag bleibt die Hauptstadt des Königreichs und der Sitz der Landesgewalt. § 6 Die beiden Volksstämme dieses Königreichs sind gleichberechtigt und haben ein unverletzliches Recht auf Wahrung ihrer Nationalität und Pflege ihrer Sprache in Amt und Schule. § 7. Der Statthalter dieses Königreichs muß beider Sprachen mächtig sein. Die Kenntniß beider Landessprachen ist auch eine wesentliche Bedingung der fernern Anstellung aller Beamten, deren unmittelbare Wirksamkeit sich auf Bezirke erstreckt, welche von beiden Völkerstämmen bewohnt werden. § 14. Die Angelegenheiten, welche in den Wirkungskreis der Landesgewalt fallen, sind: I. Alle Anordnungen in Betreff 1. der Landeskultur; 2. der öffentlichen Bauten, welche aus Landesmitteln bestritten werden; 3. der Wohlthätigkeitsanstalten im Lande; 4. des Voranschlags und der Rechnungslegung des Landes a. sowohl hinsichtlich der Landeseinnahmen aus der Verwaltung des dem Lande gehörigen Vermögens, der Besteuerung für Landeszwecke und der Benutzung des Landeskredits, als b. rücksichtlich der Landesausgaben, der ordentlichen wie der außerordentlichen. II. Die nähern Anordnungen innerhalb der Gränzen der Reichsgesetze in Betreff 1. in Gemeindeangelegenheiten; 2. der Kirchen- und Schulangelegenheiten; 3. der Vorspannsleistung, der Verlegung und Einquartierung des Heeres. III. Die Anordnungen über jene Gegenstände, welche durch Reichsgesetze dem Wirkungskreise der Landesgewalt zugewiesen werden. IV. Die Ueberwachung und Ausführung der Landesgesetze. V. Die Geltendmachung der Bedürfnisse und Wünsche des Landes an den dasselbe betreffenden Reichsangelegenheiten. VI. Die Verwaltung des Landeshaushalts, der Landesfonds und der Stiftungen im Lande, insoweit letzteres unbeschadet der durch die Stiftungsurkunden getroffenen Bestimmungen zulässig ist. § 16. Die gesetzgebende Gewalt wird in Bezug auf die Landesangelegenheiten von dem Kaiser und Könige von Böhmen im Verein mit dem Landtage ausgeübt. § 19. (Bestimmt den Wirkungskreis der Landesvertretung analog dem § 14). § 21. Der Landtag besteht: 1. aus Abgeordneten der Höchstbesteuerten jedes Wahlbezirks; 2. aus Abgeordneten der meistbevölkerten Städte und Ortschaften, und 3. aus Abgeordneten der gesammten übrigen Landesbevölkerung. Die sämmtlichen Abgeordneten bilden nur eine Kammer. § 23. Die Zahl der Landtagsabgeordneten für das Königreich Böhmen wird auf 240 festgesetzt. § 24. Diese Anzahl wird auf die drei Wahlkörper derart vertheilt, daß auf den Wahlkörper der Höchstbesteuerten 60, auf den der meistbevölkerten Städte und Ortschaften 80 und auf den der übrigen Landesbevölkerung 100 entfallen. § 25. Die auf jeden Wahlbezirk entfallende Anzahl Abgeordneter aus der Klasse der Höchstbesteuerten wird nach der Einwohnerzahl vertheilt. Die Hauptstadt Prag wird den meistbevölkerten Wahlbezirke gleichgehalten. Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz. § 26. Der Steuerbetrag, welcher auf die Höchstbesteuerten entfällt, muß ein Drittheil der gesammten direkten Steuer des Wahlbezirks erreichen, und die mindeste Zahl der wirklichen Wähler in einem Bezirke 25 auf einen Abgeordneten betragen. Bei der Ausmittelung ist daher auf die in der Zahlung von direkten Steuern zunächst stehenden in so lange herabzugehen, bis mindestens diese Anzahl von wirklichen Wählern erreicht ist. § 28. Die Vertheilung der Abgeordneten für die übrige Bevölkerung geschieht nach der Volkszahl, und mit möglichster Berücksichtigung der Nationalität, gleichfalls durch das Wahlgesetz. § 29. Zur Wahl der Abgeordneten überhaupt ist Derjenige berechtigt, welcher österreichischer Reichsbürger, großjährig und im Vollgenuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist, übrigens in der betreffenden Wahlkategorie nach dem für dieselbe bestimmten Census als wahlberechtigt erscheint. § 30. Dieser Wahlcensus ist bei den Wählern für die meistbevölkerten Städte und Ortschaften, so wie auch bei denen für die übrige Bevölkerung, die Zahlung einer dieekten Steuer, deren Ziffer durch das Wahlgesetz bestimmt wird, oder jene persönliche Eigenschaft, vermöge welcher Jemand auch ohne Bezahlung einer direkten Steuer in einer Gemeinde des Königreichs Böhmen nach dem Gemeindegesetze das aktive Wahlrecht hat. Auch Gemeindebeamte werden diesen letztgenannten Personen gleichgehalten. § 33. Wählbar für den Landtag in jeder Wahlkategorie ist Jener, der überhaupt im Lande wahlberechtigt, mindestens 30 Jahre alt, und seit wenigstens 5 Jahren östreichischer Reichsbürger ist. § 34. Die Abgeordneten werden auf die Dauer von drei auf einander folgenden Jahren gewählt. Sie sind nach Ablauf ihres Mandats wieder wählbar. § 37. Die Bemessung der den Landtagsabgeordneten aus den Landesmitteln zu gewährenden Entschädigung bleibt dem Landtage anheimgestellt. § 41. Der Landtag ernennt durch absolute Stimmenmehrheit seinen Präsidenten und Vicepräsidenten für die Dauer der Session. § 44. Geheime Stimmgebung mit Ausnahme der vorzunehmenden Wahlen findet in dem Landtage nicht statt. § 47.. Nur durch Abgeordnete können in dem Landtage Bittschriften eingebracht werden. § 48. Deputationen werden in dem Landtage nicht zugelassen. § 49. Kein Abgeordneter darf außerhalb des Landtags wegen Aeußerungen in demselben zur Rechenschaft gezogen, noch auch gerichtlich verfolgt werden. § 55. Wenn der Landtag nicht versammelt ist, und dringende, in den Gesetzen nicht vorgesehene Maßregeln mit Gefahr am Verzuge für das Land erforderlich sind, so ist der Kaiser berechtigt, die nöthigen Verfügungen unter Verantwortlichkeit des Ministeriums mit provisorischer Gesetzkraft zu treffen, jedoch mit der Verpflichtung, dem Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen. Handelt es sich um ein Landesgesetz, so bleibt dasselbe nur insofern aufrecht, als es im gewöhnlichen Wege nachträglich zum Landesgesetz erhoben wird. § 58. Steuern oder Abgaben zu Landeszwecken können nur im Wege der Landesgesetzgebung bestimmt und ausgeschrieben werden. § 61. Zur Besorgung der verfassungsmäßigen Landesverwaltungsgeschäfte wählt der Landtag einen Ausschuß aus seiner Mitte. § 62. Dieser Ausschuß führt den Namen: Landesausschuß des Königreichs Böhmen, und besteht aus 4 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, 4 Abgeordneten der meistbevölkerten Städte und Ortschaften, und 4 Abgeordneten der übrigen Bevölkerung. § 63. Die Wahl dieser Abgeordneten wird vom gesammten Landtage vorgenommen, und erfodert die absolute Stimmenmehrheit. § 65. Die Mitglieder des Landesausschusses sind verpflichtet, ihren Aufenthalt in Prag zu nehmen. Sie erhalten eine jährliche Besoldung aus den Landesmitteln, welche kein Mitglied ablehnen darf. § 66. Durch Landesgesetze wird der Betrag dieser Besoldung festgesetzt und bestimmt, inwieweit der Landesausschuß in der Führung der Landesgeschäfte und in der Bestellung, Entlassung und Pensionirung von Beamten oder Dienern selbstständig vorzugehen oder die Genehmigung des Landtags einzuholen habe, und auf welche Weise der Landesausschuß von dem Landtage zur Verantwortung gezogen werden könne. § 67. Der Landesausschuß wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden mit absoluter Stimmenmehrheit aller Mitglieder. § 68. Der Landesausschuß steht in unmittelbarer Geschäftsverbindung mit dem Landesstatthalter. § 69. (Der letzte.) Abänderungen an der Landesverfassung sollen in dem zuerst einberufenen Landtage im gewöhnlichen Wege der Gesetzgebung beantragt werden können. In den folgenden Landtagen ist zu einem Beschlusse über solche Abänderungen die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Abgeordneten und die Zustimmung von mindestens zwei Drittheilen der Anwesenden erfoderlich. 213 Dresden, 28. März. Die Majorität der zweiten Kammer hat durch ihr heutiges Benehmen bewiesen, daß ihre angebliche Demokratie nur eine sächsische, d. h. eine centraldeutsche ist. Die zweite Kammer hat sich mit Rücksicht auf ihren frühern Beschluß über die Zurückberufung des Hrn. v. Könneritz, dieses Blummordsatelliten, aus Wien heute selbst in's Antlitz geschlagen; sie hat das sächsische Volk, überhaupt die Demokratie, den Muth und die Ehre blamirt, denn sie hat den Ihnen mitgetheilten Antrag Tzschirner's und Genossen, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt, also recht gründlich-deutsch-erbärmlich verworfen. Die zweite Kammer hat sich heute einer wahren Bourgeoisthat schuldig gemacht, indem sie mit andern Worten erklärte: Den Muth, welchen wir einem matten, achselträgerischen Allerweltsrechtministerium gegenüber besessen haben, den können wir einem contrerevolutionären, dem Lande aus Olmütz und Potsdam aufoktroyirten, belagerungsschwangern Ministerium gegenüber, da es uns Zähne, ultima ratio und Kanonen weist, in diesem Augenblicke nicht mehr haben. Kurz, die zweite Kammer hat bewiesen, daß sie eine der mit dem ministeriellen Hochverrath bereits vereinbarten Rabulistenkammer von Berlin würdige Tochter werden will Damit Deutschland sich über diese Kammern keiner ferneren Illusion hingebe, will ich Ihnen die heutigen Verhandlungen ihrem wesentlichen Inhalte nach mittheilen. Die Gallerien sind überall gedrängt voll, namentlich von ziemlich häßlichen reaktionären Fraubasen, die journalistischen Taglöhner müssen ihre Stenographie von den anstoßenden Ellenbogen des Publikums verbessern lassen; es herrscht ungeheure Schwüle, alle Welt ist in Erwartung der Dinge, die da kommen sollen. Auf der Registrande befindet sich unter andern eine Adresse um Unterstützung einer Arbeiterassociation, ferner mehrere Eingaben für unentgeldliche Aufhebung aller Feudallasten, für die Mehrheit (jetzt Minderheit) der Kammer, für Aufrechthaltung des Beschlusses über die Rückberufung des Könneritz; der Kriegsminister endlich läßt schriftlich erklären, die sächsischen Truppen hätten auf Anordnung der deutschen Centralvogelscheuche in Altenburg den Preußen Platz gemacht. Ministerpräsident Held erhebt sich und spricht mit halspeinlichem Gerichtsordnungspathos, daß, wenn die Kammern die Berathung des Dringlichkeitsantrags wirklich vornehmen, das Ministerium sich dabei nicht betheilige, es jedoch für seine Pflicht halte, vorher diese Erklärung zu machen. (Exit ghost). Einige Unteranträge werden eingebracht, 14 Redner haben sich zum Sprechen gemeldet. Bernard begründet das Mißtrauensvotum hauptsächlich daraus, daß das Ministerium auf die Beschwerde der Kammer über den vom Ober-Appellationsgericht in Betreff der Grundlasten veröffentlichten Rechtssatz noch keine Rücksicht genommen, obwohl dieser Rechtssatz im Volke die höchste Entrüstung hervorgerufen. Böttcher. Zwischen der Kammer und dem Ministerium muß eine gewisse Uebereinstimmung herrschen, das Ministerium muß jetzt die Grundsätze kennen, welchen den Wahlen zufolge die Majorität huldigt. Das Ministerium aber ist trotz dieser Majorität entstanden. (Er hätte sagen sollen: es ist uns aufoktroyirt worden); es hat darum auch die Antwort auf Tzschirner's Interpellation verweigert. Es hat sich in Frankfurt über Census, Veto, Staatenhaus u. s. w. Aeußerungen erlaubt, die bekunden, was es in Sachsen vorhat; es steht nicht auf demokratischem Standpunkte, so lange es den Willen des Fürsten über den des Volkes stellt. Für die Belassung des Könneritz an seinem Posten hat das Ministerium keinen stichhaltigen Grund angegeben. Könneritz, der bisher nichts für die Verwirklichung der Wünsche des sächsischen Volkes in Wien gethan, wird dafür auch in Zukunft nicht handeln. Das angebliche Drohen Oestreichs ist bei seinem gegenwärtigen Zustande im Innern zum mindesten lächerlich. Finke's Antrag verlangt zu wenig. Nach einer Mittheilung aus der geheimen Sitzung der ersten Kammer von gestern bestehen die Weigerungsgründe des Ministeriums: 1) in dem durch Abberufung des Hrn. Könneritz entstehenden völkerrechtlichen (greulicher Popanz) Bruch mit Oestreich; 2) in der Vernichtung der Hoffnung, Oestreich beim deutschen Bund (dieser Hans Urian ist ein Lieblingsplumpudding der Herren Beust-Ehrenstein) zu erhalten. (Famoser Pretiose!) 3) in der Vereitlung der Hoffnung, sich der Unterstützung Oestreichs bei dem Einigungswerke stammverwandter Staaten (Eroberung Thüringens) mit Sachsen zu erfreuen; (dumme Hoffnung!) 4) in der Hinweisung auf die Erschwernisse beim Gränzverkehr und somit in Gefahren für Handel und Wandel. Wie Sie sehen, übertrifft das sächsische Ministerium sowohl das Reichs- als Manteuffel-Ministerium in Frankfurt und Berlin an bedientenmäßiger Niederträchtigkeit; es bemüht sich, den königlichen Purpur mit Blum'schem Blute windischgrätzisch-frisch zu röthen, und kriecht darum im tiefsten Staube vor dem Standrechts-Tamerlan von Olmütz und vor dem Tamerlan-Homunkulus irgendwo anders. Der Köder heißt Thüringen, die Aufgabe, Vertilgung der Demokratie in Sachsen; die Thränenfistel der sächsischen Majestät wird diese Aufgabe vollbringen wollen. Rabenstein streicht sich den Schnauzbart, läßt die Sachsen in Schleswig-Holstein von dänisirten, in Sachsen aber von centralgewaltigen Preußen mit Pulver und Blei entrepublikanisiren. Finke bemüht sich, der Kammer weißmachen zu wollen, der Tzschirnersche Antrag gehe nicht weit genug. Die Motive, sagt er, schmecken zu sehr nach Konstitutionalismus, die Sache hat etwas Zwitterhaftes (mir kam Herr Finke wie ein eigentlicher Zwitter vor), das Volk wird blos als Objekt betrachtet, nicht als Subjekt. Man muß auf vorübergehende Persönlichkeiten nicht zu viel Gewicht legen, (Hm, hm, Herr Finke, der Linke!) Ich könnte für den Antrag stimmen, denn ich habe keine konstitutionelle Gesinnung. (Ei, ei, Herr Finke!) Könneritz ist nicht mehr der Gesandte Sachsens, sondern der Gesandte des Hofes. Er beantragt, die Entfernung des Ministeriums zu verlangen. Wehner. Das Urtheil Finke's, daß der Antrag egoistische Gründe zur Unterlage habe, ist in Finke's persönlicher Bildung bedingt. Er charakterisirt den Antrag. Das Ministerium muß ein parlamentarisches sein, der Majorität der Volksvertreter angehören, wie in Frankreich, England und Belgien. Wie die Stadtverordneten zum Stadtrath, so verhält sich das Ministerium zu uns, es thut, was es will. Wir müssen hier nicht blos zusehen und fortverhandeln, sondern entschieden handeln. Der Volkswille muß im Ministerium und auch bei den andern Räthen der Krone vorwiegen. Bertling verlangt, daß über einen Antrag zur Tagesordnung überzugehen, vor allem andern entschieden werde, zieht indeß nach einigen Bemerkungen des Präsidenten seinen Antrag zurück. Tauerschmidt. Tzschirners Interpellation war eine Lebensfrage der Demokratie. Das Ministerium braucht sich nicht erst Thatsachen zu Schulden kommen zu lassen, es genügt, wenn seine Intentionen zweideutig sind, und dies ist der Fall, so lange es die genannte Interpellation unbeantwortet läßt, nur auf Anträge hin sein Programm geben will. Schweige die Kammer dazu, so votire sie dem Ministerium ihr Vertrauen, sie genehmige das absolute Veto, den Census, die Nichtumgestaltung des Heeres. Das Schweigen des Ministeriums bedeutet nichts anderes, als daß es kein Einkommensystem, keine Schmälerung der Civilliste, kein Abschaffen der Apanagen, keine Gemeindeverfassung, kein Abschaffen des Adels, überhaupt keine demokratischen Einrichtungen will, und das Auftreten des Kriegsministers beweist nun wohl doch, daß das Ministerium nichts ist, als eine offene Kriegserklärung wider das Volk und seine Vertreter. Seine Aeußerungen in Frankfurt verrathen, daß der Absolutismus seine wahre Gesinnung ist; es betrachtet die Centralgewalt als eine Fortsetzung des Bundestags, es steckt sich hinter dieselbe, wie hinter den frühern Bundestag; wir können dann beschließen, was wir wollen, unsere Beschlüsse werden unbeachtet bleiben. Dadurch werden wir beim Volke degradirt, denn das Volk erwartet thatsächliche Abhülfe von uns. In welcher Harmonie die Regierung mit den Gefühlen des Volks steht, zeigt die Sache Blum's mehr als zur Genüge. (Bravo auf der Gallerie, auf der Regierungstribüne mockiren sich einige leipziger stupide journalistische Taglöhner). Die Revolution ist noch nicht abgeschlossen, obgleich schon der 50ger Ausschuß davon gefabelt hat, die Octroyirungen sind auch Revolution, und wir stehen nun am Vorabende eines europäischen Kriegs. (Der Absolutismus kennt dessen Folgen und wird ihn möglichst zu vermeiden suchen). Berthold (Mädchenschulmeister, Bajazzo der sogenannten Linken, unausstehlicher ABC-Kläffer und heiserer Tugendprediger) greift die äußerste Linke als Partei an, indem er sie mit dem Spülwasser seiner Mädchenfibel übergießt, und sich bei dem standrechtsschwangern Ministerium verdient zu machen sucht. Der Antrag hätte schon früher gestellt werden müssen. Er behandelt die Antragsteller als seine Gegner, meint, das Veto für Deutschland sei noch keins für Sachsen, der Antrag sei ein Gewaltschritt, die Welt (die blöde Schulmeisterwelt am ersten) lasse sich keine spanische Stiefeln anziehen, die Zeit werde zeigen, wieviel auch die Linke von der demokratischen Ader (!) in sich habe. Mayer (Bürgermeister.) Wir haben ein korruptes Bureaukratenministerium, eine Arbeit der Weisheit (der potsdam-olmützer Kamarilla) erhalten, das Volk will aber keine blasse Weisheit mehr. (Beifall der Gallerie.) Die Regierung kennt das Volk nur als geborenen Feind der Krone. (Präsident untersagt dem Redner persönliche (!!) Anspielungen.) Haben Sie je aus dem Munde der Minister gehört, daß sie mit den Kammern gehen würden? Hätten wir die Geldbedürfnisse schon bewilligt, so wären wir schon längst nicht mehr hier. (Präsident ersucht den Abgeordneten, sich anständigerer (!) Ausdrücke zu bedienen.) Ich schließe, indem ich nochmals erkläre: Ich habe kein Vertrauen. Köchly, der zuckersüße Pfiffikus und ministerielle Tellerlecker. Reden ist Silber ‒ Schweigen ist Gold. (Aus der Apokalypsis) Intermezzo über politische Feinde. Wir sind im Wesentlichen mit den Antragstellern einverstanden, auch wir fühlen Unbehaglichkeit, darum wollen wir die Antragsteller nicht widerlegen, wir haben nur gegen ihre Motive mancherlei formelle Bedenken à la Berthold zu machen. Wir müssen noch abwarten, ohne die Sache verschleppen zu wollen; wir wollen die Entscheidungsschlacht erst dann, wenn alle Waffen in (aus) unsern Händen sind. Hellwig. Wenn die Rechte wider ein Mißtrauensvotum ist, so erscheint dies natürlich, weil sie mit jedem Ministerium geht, daß aber die Linke sich dagegen auflehnt, ist zu verwundern. Die Linke, welche jetzt den Antrag auf Tagesordnung will, ist keine Linke, sie will erst in 100, 200 Jahren, was jetzt geschehen muß, wenn wir noch Energie und Muth haben. Müller (Oberlieutenant). Das Mißtrauensvotum muß zur Zeit noch auf sich beruhen bleiben, Sachsen kann den Vergleich mit England und Frankreich nicht aushalten, weil es nicht ihre Quadratmeilen hat. Wir müssen uns nach dem, was in Preußen und Oesterreich geschehen ist, richten, weil wir zwischen ihnen eingekeilt sind; dies ist eine ernste heilige Verpflichtung, wir dürfen die äußern Beziehungen nicht außer Acht lassen, die Praxis für eine leere Theorie nicht mit Füßen treten; darin liegt der Unterschied zwischen uns und der äußersten Linken. (Es gehörte wirklich sächsischer Blödsinn dazu, aus diesem Kasernenmenschen einen Demokraten heraus zu wittern, ihn im Lande zum großen Manne zu stempeln!) Wir verzichten noch nicht auf eine Verständigung; auch ich war über den Tagesbefehl des Kriegsministers verwundert, jedoch ist die Angelegenheit noch nicht spruchreif, die erste Kammer hat sich darüber noch nicht ausgesprochen. Nur wenn der Kriegsminister darauf beharrt (als ob darüber ein Zweifel möglich!) können wir ihm ein Mißtrauensvotum geben. Zwischen Vertrauen und Mißtrauen gibt es noch ein Zwischending, nämlich der Gefrierpunkt. Die Regierung hat heute eine ernste Lehre erhalten. Der Schluß der Debatte wird beantragt, aber verworfen. Jäckel. Das Volk hat uns nicht hieher gesendet, Beschlüsse zu fassen, auf welche man nichts gibt; die gemäßigte Linke möchte mit dem Ministerium spielen, wie die Katze mit der Maus. Schink vertheidigt seine äußerste Rechte gegen die gemachten Angriffe. Wir haben so andächtig da gesessen, daß wir geglaubt, man lasse uns in Frieden. Ich weise die uns gemachte Beschuldigung mit Entrüstung zurück; es ist leicht mit der Majorität zu laufen, wir aber haben Grundsätze. Blankenstein Wir wollen auf dem konstitutionellen Boden, auf dem wir allerdings noch stehen, keine Maske, keinen Schein, wir wollen Ehrlichkeit. Darum ist ein nicht aus der Majorität hervorgegangenes Ministerium ein unparlamentarisches. Zwischen Vertrauen und Mißtrauen ist nur der Zustand des Indifferentismus, des Lauwarmen möglich. Kell erklärt sich, obwohl von der Linken, für Tzschirners Antrag. Köchly qualmt noch einmal: Es gehört mehr Muth dazu, sich von seinen Parteigenossen verketzert zu sehen, als von seinen Feinden. Wir können nicht alles aussprechen, was zu unserer Rechtfertigung gehört, die äußerste Linke hat den Zustand Wochen lang ertragen, sie könnte noch etwas warten. Thieme-Garmann. Die Klugheitstheorie richtet uns zu Grunde. Wagner. Hüten Sie sich alle, daß nicht die Zeit kommt, wo die Büttner'sche Lüge eine Wahrheit wird. Linke, ein Deklamator. Ich fühle ganz u. s. w. ‒ Ist dieser Schritt für uns ein gerechter? Auch mich kümmerte das lückenhafte Programm, ‒ aber ich hoffte, es würden andere Thaten folgen (deutscher Blödsinn); ich hörte vom absoluten Veto ‒ aber ich fürchtete nichts für Sachsen; mein Hoffen (o!), mein Glauben (o!), mein Vertrauen (o!) wurden morsch und wankend etc. Schluß der Debatte. Tzschirner von der Tribüne: Wir haben nicht, wie man uns vorwirft, einen unüberlegten Antrag gestellt, einen Antrag von dem man sagt, er sei zu früh und zu spät; ich will dem Volke darüber Enthüllungen machen. Beide Seiten der Linken waren in den Privatbesprechungen über den Antrag einig, aber jetzt, wo es darauf ankommt, dies zu zeigen, will die sogenannte Linke nichts mehr davon wissen. Wir haben Allen, die gleich anfangs nicht mit uns gehen wollten, eine deutsche gründliche Bedenkzeit geben wollen, und daraus erklärt sich der Aufschub. Daß wir dem vorigen Ministerium nicht entgegen getreten sind, ist nicht unsere Schuld, wir haben niemals zögern wollen, wir wollten uns der Regierung gegenüber stets unumwunden aussprechen. Wir reiten nicht blos auf Prinzipien herum, wir wollen sie auch realisiren; bei den künftigen Wahlen wird das Volk das Realisiren für dring-

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 261. Köln, 1. April 1849, S. 1466. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz261i_1849/2>, abgerufen am 21.11.2024.