Neue Rheinische Zeitung. Nr. 272. Köln, 14. April 1849.Fürstenkongreß, so angenehm er auch sein würde, doch zu den Unmöglichkeiten gehört, weil sich die öffentliche Meinung in allen Theilen des Landes und in allen ihren Organen allzu energisch dagegen aussprach. Man hält indessen an der Vereinbarung der Nationalversammlung mit den Regierungen fest, man will deshalb neben der Nationalversammlung eine ganz eigenthümliche Versammlung nach Frankfurt berufen. Die Regierungen, sagt man, bestehen einerseits aus den Fürsten, andererseits aus den verschiedenen Vertretungen. Außer den Gesandten der Fürsten sollen nun Gesandtschaften der verschiedenen Landesvertretungen nach Frankfurt berufen werden, und diese monströse Versammlung sich mit der deutschen Nationalversammlung vereinbaren. So sollen z. B. die beiden hiesigen Kammern die erste fünf, die zweite zehn Deputirte zu diesem Zweck wählen. Ebenso die Kammern der andern deutschen Staaten. Auf den Einwurf, daß ja die Nationalversammlung schon das deutsche Volk im Ganzen vertrete, wurde die Antwort gegeben, daß die beabsichtigte zweite Versammlung eben die einzelnen Theile Deutschlands vertreten, und so theils neben, theils über der deutschen Nationalversammlung stehen solle. Oesterreich, mit dem unser Ministerium Hand in Hand geht, hat bekanntlich seine Abgeordneten aus Frankfurt zurückberufen und wird, sollten dieselben diesem Befehl nicht Folge leisten, mit der Anklage auf Hochverrath drohen. Unser Ministerium geht von der Ansicht aus, daß die Frankfurter Nationalversammlung rechtlich nicht mehr besteht, sobald die österreichischen Abgeordneten dieselbe verlassen haben. Es erwartet von derselben, sobald dieser Fall eingetreten ist, die Selbstauflösung. Sollte man darauf in Frankfurt nicht eingehen, so wird beabsichtigt, die preußischen Abgeordneten zurückzuberufen, und wenn man im Fall ihrer Remitenz auch nicht gleich zu ebenso brusken Mitteln seine Zuflucht nehmen würde, wie sie in Olmütz beliebt werden, so läßt sich doch voraussehen, daß die Entziehung der Diäten für die preußischen Abgeordneten in Frankfurt nicht lange wird auf sich warten lassen, eine Maßregel, welche bei den Abgeordneten, die wir geschickt haben, sehr wirksam sein wird. Dann bliebe also der Kongreß von Abgesandten der Fürsten und Einzel-Vertretungen noch übrig, und wir würden eine allergnädigste Octroyirung von dieser Versammlung zu erwarten haben. Der Bericht des Central-Ausschusses über den Antrag des Abg. Waldeck und Genossen, betreffend die Aufhebung des über Berlin verhängten Belagerungszustandes, liegt vor uns, und wir entnehmen demselben folgende Stellen: (Referent Abgeordneter Bucher.) In seiner am 4. April abgehaltenen Sitzung hat der Central-Ausschuß von zahlreichen Petitionen (darunter namentlich zwei aus Berlin, eine mit 1755 gegen, eine mit 5333 Unterschriften für den Waldeck'schen Antrag) Kenntniß genommen und einen zur Vertretung des Staatsministeriums abgeordneten Kommissarius gehört. Auf die Frage nach näherer Auskunft über die bedrohlichen Thatsachen, welche Seite 5 der Denkschrift angedeutet sind, gab der Kommissarius die Erklärung ab: Durch Mittheilungen in- und ausländischer Behörden, durch gesandtschaftliche Berichte selbst aus außereuropäischen Ländern sei die Regierung unterrichtet, daß weitverzweigte, energische Bestrebungen auf Errichtung der socialen Republik beständen. Das Ministerium sei im Besitz eines reichen, jedoch nicht des ganzen Materials, da es den zahlreichen gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen an einem Centralisationspunkt fehle. Auch das bereits Ermittelte dürfe nicht rücksichtslos mitgetheilt werden, da Namen zu compromittiren wären und doch häufig kein juristischer Beweis vorhanden sei. Gleichwohl würde das Ministerium geneigt sein, dem Ausschusse annähernde Mittheilungen zu machen. Nach Anhörung dieser Erklärung hat der Ausschuß die aufgeworfene Vorfrage: ob das Ministerium zuvörderst um diese Mittheilungen anzugehen sei, mit 6 Stimmen gegen 1 verworfen und den Waldeck'schen Antrag mit 4 gegen 3 angenommen, wahrend die Minorität die Aufhebung des Belagerungszustandes von der Publikation der erwähnten drei Gesetze abhängig machen will .... [unleserliches Material] ... Der Central-Ausschuß hat sich zunächst die Frage vorgelegt, ob das Ministerium zur Verhängung solcher außerordentlichen Maßregeln nach der geltenden Gesetzgebung befugt gewesen sei, oder - um mit den Worten der Denkschrift zu reden - sich auf dem Boden des positiven Rechts befunden habe. Diese Frage hat mit Stimmeneinheit verneint werden müssen Es ist davon ausgegangen, daß die Aufhebung eines Gesetzes, auch wenn sie nur zeit- und distriktsweise erfolgt, keineswegs eine Verwaltungsmaßregel, sondern ein Akt der Gesetzgebung ist, also, insofern nicht eine besondere Ermächtigung vorhanden ist, den gesetzgebenden Gewalten gebührt. Kein Gesetz ermächtigt das Ministerium, eine Militärdiktatur, die in einer belagerten oder vom Feinde bedrohten Festung nothwendig und durch die Instruktion vom 30. September 1809 geregelt ist, vermittelst einer Fiktion auf eine offene Stadt im Frieden anzuwenden. Die Denkschrift beruft sich auf die Verfassung; - aber die Verfassung datirt vom 5. December, der Belagerungszustand vom 12 November. Sie beruft sich ferner auf § 9 der Einleitung zum Strafgesetzbuch für das Heer und § 18 der Militärstrafgerichts-Ordnung; aber es waren am 12. November keine Kriegszeiten, Berlin war kein Kriegsschauplatz und es ist keine Bekanntmachung im Namen des Königs erfolgt. Eine einzige Bestimmung existirt, welche das Ministerium zur Suspendirung gewisser Grundrechte ermächtigt, der § 8 des Gesetzes vom 24. September v J. Aber gerade auf diesen Paragraphen will die Denkschrift sich nicht berufen; sie beseitigt ihn durch die Behauptung, daß eine zeit- und distriktsweise Suspendirung der §§ 1 und 6 des Gesetzes niemals Statt gefunden habe. [unleserliches Material] Das Ministerium war also nach positivem Rechte nicht befugt, die Censur einzuführen, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Heimathsrecht zu beeinträchtigen. Es ist aber auch überhaupt verfehlt, ein Unternehmen aus dem positiven Rechte begründen zu wollen, welches gerade in einer Verletzung des positiven Rechtes besteht. [unleserliches Material] Der Ausschuß ist deshalb einstimmig der Ansicht, daß es die Pflicht des Ministeriums gewesen wäre, sofort mit einer der Wichtigkeit des Gegenstandes und der Würde der Volksvertretung entsprechenden Rechtfertigung vor die Kammern zu treten und ihre Genehmigung nachzusuchen, und daß, sobald diese Genehmigung auch nur von Einer Kammer versagt wird, der Belagerungszustand als ungesetzlich verurtheilt und damit von selbst beseitigt ist. Anstatt diesen Weg einzuschlagen, hat das Ministerium bei Ueberreichung der drei Gesetzentwürfe erklärt, "daß, wenn dieselben genehmigt wären, der Zeitpunkt näher gerückt sein würde, wo der Belagerungszustand beseitigt werden könne," also Bedingungen gestellt und selbst nach Erfüllung derselben, sich noch eine Entschließung vorbehalten. Der Central-Ausschuß hält in seiner Mehrheit dafür, daß es, schon um das Recht der Volksvertretung zu konstatiren und zu wahren, unabweisbar sei, die Mißbilligung des Belagerungszustandes auszusprechen, selbst auf die Gefahr hin, daß, wie die Minorität befürchtet, nachtheilige, lediglich dem Ministerium zur Last fallende Folgen entständen. Die Minorität nämlich, obwohl mit der oben entwickelten Auffassung des Rechtspunktes einverstanden und durch die Denkschrift keineswegs befriedigt, hat doch aus anderweitigen Erfahrungen und Anschauungen die Ueberzeugung geschöpft, daß die Verhängung des Belagerungszustandes als ein Akt der Selbsterhaltung nothwendig und daß seine Fortdauer zur Erhaltung der Ruhe, zum Schutz der Kammern und zur Schirmung der materiellen Interessen bis dahin wünschenswerth sei, daß durch die mehrerwähnten Gesetze dem Mißbrauch der Presse, des Versammlungs- und Vereinsrechts und der davon zu befürchtenden Wiederkehr anarchischer Zustände vorgebeugt sei. Dagegen hat die Majorität in Betreff der faktischen Seite der Frage die Ueberzeugung nicht aufzugeben vermocht, daß der Belagerungszustand nicht eine Folge des Konfliktes vom 9. November, sondern der Konflikt das Mittel zur Herbeiführung des Belagerungszustandes gewesen ist; daß das Ministerium weder durch das, überdies als Parteischrift mit Vorsicht zu benutzende Memoire, noch durch die Eröffnung des Herrn Kommissarius den ihm obliegenden Beweis über die Nothwendigkeit des Ausnahmezustandes geliefert hat; daß die Regierung jedenfalls stark genug ist, um unter Anwendung der ihr zu Gebote stehenden gesetzlichen Mittel die Ruhe der Hauptstadt aufrecht zu erhalten: daß die Willkürherrschaft, namentlich die Fesselung der Presse, ein Hemmniß für das geistige Leben des Volkes, für die erfolgreiche Thätigkeit der Volksvertreter und eine Schmach für das Preußische Volk ist; daß endlich ein Regierungssystem, welches geständlich ohne Militärdiktatur nicht bestehen kann, das Vertrauen und damit den Wohlstand des Landes aufs Tiefste erschüttert. Aus diesen Gründen giebt der Central-Ausschuß anheim zu beschließen, d ß das Ministerium aufzufordern, den seit dem 12. Novbr. v. J. über Berlin und dessen zweimeiligen Umkreis verhängten Belagerungszustand sofort wieder aufzuheben. Der Central-Ausschuß Dr. Jacoby. v. Fock. Wiethaus. Pape (Warburg). B[unleserliches Material]cher. v. Beughem. Mattha[unleserliches Material] Sitzung der ersten Kammer. Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzungen vom 4. d. M. erhält Abg. Rosenkranz das Wort, um den Bericht der Kommission in der deutschen Frage mitzutheilen. "Der dringende Antrag des Abg. Kuh und Genossen spricht die Ansicht aus, daß durch die Antwort Sr. Maj. des Königs an die Deputation der Frankfurter National-Versammlung das deutsche Vaterland in eine drohende Lage gebracht worden und die Ernennung einer Kommission zur Erwägung der dadurch herbeigeführten Lage der Dinge dringend nothwendig erscheine. Ware diese Ansicht begründet, ware also wirklich durch die Antwort Sr. Maj. eine neue und drohende Lage der Dinge herbeigeführt worden, so könnte dieses nur einen zwiefachen Grund haben: 1. Entweder den, daß jene Antwort eine Abweichung von den bisher von der Regierung des Königs befolgten Grundsätzen in sich schlösse; 2. oder den, daß dadurch die Erwartungen nicht erfüllt werden, die man von den Entschließungen Sr. Maj. zu hegen berechtigt gewesen und deren Erfüllung das Heil des deutschen Vaterlandes erfordern. "Diese beiden Punkte waren daher von der Kommission in Erwägung zu ziehen .... ".... Erwägt man den Inhalt der von Sr. Maj. dem Könige an die Deputation der deutschen National-Versammlung erlassenen Antwort, so stimmt dieselbe theils in der Erklärung der Bereitwilligkeit für Deutschlands Einheit und Kraft, selbst auf die Gefahr großer Opfer hin, einzutreten, theils in dem Vorbehalte des freien Einverständnisses der deutschen Regierungen zu der von Sr. Maj. zu fassenden Entschließung, endlich auch in der den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten vorbehaltenen Prüfung der zu Frankfurt festgestellten Verfassung, mit der Cirkularnote vom 23. Januar überein. "Dagegen fand sie in dem Antrage der deutschen Kaiserwürde keine unmittelbare Veranlassung, sich auch über die unter allen Umstanden festzuhaltende Bildung eines engeren Bundesstaates auszusprechen. Auch ließ die Art, wie darin die den deutschen Regierungen vorbehaltene Prüfung erwahnt wurde, dem Zweifel Raum, ob nicht dadurch der Fortgang der Verhandlungen bedeutend aufgehalten, ob nicht etwa dazu die Berufung eines Fürstenkongresses beabsichtigt und ob nicht gar die Endgültigkeit der Verfassung an die Zustimmung sämmtlicher Regierungen gebunden werde. Es ist jedoch überflussig, in diese Bedenken einzugehen, weil dieselben seitdem durch die Cirkularnote vom 4. April widerlegt sind und dadurch das Beharren der Regierung in den durch die Cirkularnote vom 23. Januar bezeichneten Grundsätzen klar dargethan ist. "Nachdem auf diese Weise der eine Grund der durch die Antwort Sr. Maj. bei den Herrn Antragstellern erregten Besorgnisse erledigt ist, so wendet sich die Kommission zu 2, oder mit andern Worten, zu der Frage: ob unter den jetzt eingetretenen Umständen die verantwortlichen Räthe der Krone nicht Sr. Maj. dem Könige die unbedingte Annahme der angetragenen Kaiserwürde, als zum Heile des deutschen Vaterlandes dringend nothwendig, hätten anrathen sollen? "Um diese Frage richtig zu erwägen muß die Commission vor allem darauf aufmerksam machen, daß die Regierung des Königs in der Circularnote vom 23 Januar ausdrücklich erklärt hat, daß Preußen keine ihm angebotene Stellung anders als mit freier Zustimmung der verbündeten Regierungen annehmen werde, ja sogar, daß nach der Ansicht Sr. Maj. des Königs und dessen Regierung die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde, zu der Erlangung einer wirklichen und umfassenden Einigung nicht nothwendig, vielmehr zu befürchten sei, es werde das ausschließliche Anstreben gerade dieser Form des Einheitspunktes der Erreichung des Zweckes der Einigung wesentliche und schwer zu überwindende Hindernisse in den Weg legen. Man wird einräumen müssen, daß nach so bestimmten Erklärungen nur die dringlichsten Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen könnten, davon abzuweichen, und dadurch auf die Vortheile zu verzichten, welche eine aufrichtige und konsequente Politik für Se. Maj. Regierung schon an sich, insbesondere aber bei dieser Angelegenheit mit sich führt, dessen Gelingen ganz vorzüglich durch das Vertrauen der deutschen Stämme und Regierungen zu Preußen bedingt ist. Schließlich trägt die Kommission einstimmig darauf an: "Die Kammer wolle die Dringlichkeit des Antrages nicht anerkene nen." Kuh spricht für die Dringlichkeit. Er hebt besonders hervor, daß sogar der ehemalige Bundestag als er die Nationalversammlung bei ihrer Constituirung begrüßte, anerkannte, daß sie berufen sei, die Verfassung festzustellen. Er widerlegt den Kommissionsbericht Satz für Satz. - Nach namentlicher Abstimmung wird die Dringlichkeit mit 75 gegen 38 Stimmen verworfen. - * Halle, 7. April. Bei der Durchreise der Frankfurter Kaiserdeputation hat hier der verkommene Prutz, verkommener Affe des verkommenen Herwegh, dem kindischen Arndt einen begeisterten Toast gebracht. Arndt hat in passender Patriotenart geantwortet. * Wien, 9. April. Rupertus (Bar. Bayer) ist, wie man weiß, glücklich entkommen und hält sich jetzt in Frankfurt auf. Eine Besitzung desselben bei Preßburg wurde mit Beschlag belegt und alles bewegliche Eigenthum trotz der Einsprache seiner Gemahlin, die es als ihr zugehörend reklamirt, versiegelt. Mit Mühe erlangte sie die Erlaubniß, in der Hausmeisterswohnung ihrer eigenen Besitzung entbinden zu können. Als ein Kuriosum eigener Art wird erwähnt das dem früheren Reichtagsdeputirten Pitteri an das Finanzministerium gerichtete Gesuch um fernere Auszahlung seiner reichstäglichen Diäten vom 15. März, weil der Reichstag seiner Meinung nach nur de facto aufgelöst sei de jure aber noch fortbestehe. Die "Wiener Zeit." gibt den Verlust der Oestreicher während des 5tägigen italienischen Feldzugs auf 473 Todte und 2115 Verwundete an und bemerkt, daß am 2. April, dem Tage der Verlust-Eingaben, außerdem noch 1 Offizier und 1070 M. vermißt wurden. Was man von der Glaubwürdigkeit der Standrechtsangaben zu halten hat, ist weltbekannt. Gegen Carl Redl, vor dem Oktober-Aufstand Lieutenant im 2. Feld-Artillerie-Regiment, ist wegen seiner Betheiligung an den Oktober-Kämpfen in der neuesten Nr. der "Wiener Zeit." ein Steckbrief ausgeschrieben. 120 120 Weimar, 10. April. Hier hat man die Marotte, sich, weil die großartigen Hoffnungen auf eine weitverzweigte Demokratenverschwörung fehlgeschlagen, an's Kleinliche festzuklammern. So war von den Ausschußmitgliedern des im vorigen Herbst zu Erfurt versammelten Demokratenkongresses ein Schreiben an das weimarische Staatsministerium gelangt, in welchem eine größere Rücksichtnahme, bessere Behandlung, Beköstigung und Bequartierung der wegen politischen Vergehen Verhafteten anempfohlen wurde, denn es habe sich herausgestellt, daß die Kriminalgefängnisse in Weimar wahrhaft gräßlich seien und sich in einem namenlos unreinlichen Zustande befänden. Die Zuschrift war von fünf Ausschußmitgliedern unterzeichnet, von denen zwei dem Großherzogthume angehörten. Glauben Sie wohl, daß man diese Zuschrift so ohne weiteres hingenommen und die darin gerügten Uebelstände abzustellen sich bemüht hätte? Nein; vielmehr wurde gegen die beiden, dem Großherzogthum angehörigen Ausschußmitglieder eine Untersuchung eingeleitet und das Schicksal wollte, daß man ihnen das Erkenntniß - auf achttägige Gefängnißstraße lautend - gerade in den Tagen publizirte, wo die politisch Angeklagten im Gerichtshofe die unübertrefflichsten Schilderungen über die schlechte Beschaffenheit ihrer Gefängnisse machten. Die Betheiligten haben appellirt und werden die Sache wo möglich vor das Schwurgericht bringen, wohin sie auch gehört. * Aus Schleswig-Holstein. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Polen. 12 Lemberg, 4. April. Das Banditensystem des östreichischen Gesammtscheusals im Jahre 1846 ist wohl jedem Menschen, der an den Bewegungen, an den Leiden und Kämpfen der Polen gegenüber den Henkern "von Gottes Gnaden" auch nur geringen Antheil genommen, hinlänglich bekannt. Die Scharfrichtergesellen und Raubmörder, die damals Galizien im Namen der k. k. Blödsinns-Majestät verwüsteten und mit abgeschlachteten Kadavern erfüllten, sie waren geworben, aufgestachelt und gleich Maschinen benutzt von dem nämlichen würdigen Stadion, der jetzt Mitglied des Standrechtsministeriums ist, von dem nämlichen Manne, der blos in Galizien solche Greuelthaten auf sich geladen hat, daß der verruchteste Galeerensklave, der entmenschteste Zuchthäusler als ein Engel des Lichts erscheint. Nun wohl, dieser nämliche Stadion, der die ruthenische Nation erfunden und auf dessen Antrieb in hiesiger Stadt ein "ruthenischer Volksrath" (Rada ruska) eingesetzt wurde: er bekommt jetzt die Früchte seiner Aussaat zu schmecken. Seine Gaunerkünste und Banditenmanöver kehren sich gegen ihn und sein früher so einträgliches Prinzip des: "Theile und herrsche!" Gerade jener "ruthenische Volksrath," jene Rada ruska, macht, ganz wie die Slovanska Lipa in Prag und Agram, entschiedene Opposition gegen das jetzige "Galgen-" oder "Pulver- und Blei-Ministerium!" Jener Volksrath, er hat seit 1846 Vieles gelernt und Nichts vergessen; er kennt die ganze Scheußlichkeit der östreichischen Regierung, ob der grauköpfige Sünder Metternich mit dem idioten Kaiser Ferdinand oder Schwarzenberg-Stadion mit einem Franz Joseph an der Spitze stehen. Eben deshalb tritt er schon jetzt feindselig auf. Im westlichen Theile des Landes, wo man den Landsturm aufbot und über die Karpathen führte, während man den Bauern versprach, sie würden, wie 1846 im eigenen Lande, jetzt in Ungarn die Edelleute morden und ihr Eigenthum plündern können, ist seit der Rückkehr dieser Expedition eine unverholene Abneigung gegen Regierung und Militär sichtbar. Der Landsturm wurde nämlich von den Honveds stark mitgenommen, jeder gefangene Bauer von den Ungarn sogleich füsilirt oder gehenkt, und dadurch dem sonst servilen galizischen Bauer eine unvertilgbare Abneigung gegen Wiederholungen ähnlicher Anmuthung eingeimpft. "Man hat uns auf die Schlachtbank geführt," sagen die Heimgekehrten, und sie treffen in ihrem Ausspruch richtig das Schwarze. Andererseits ist die nationale gebildete Partei der Polen selbst entschlossen, nicht vereinzelte Emeuten zu versuchen, sondern abzuwarten, bis eine günstigere Sachlage nach Außen und eine Umwandlung des untersten Volkes im Innern, eine allgemeine Erhebung und einen Erfolg in Aussicht stellt. Die Regierung würde gern einen Aufstand in Krakau sehen; ihre Absicht ist dahin gerichtet. In Krakau ist eine namhafte Zahl von Emigranten. Die Regierung gestattet ihnen weder den Eintritt nach Galizien, noch nach Posen, obwohl sie wiederholt darum ansuchen. Man hofft in Olmütz, daß der aufgehäufte Zündstoff plötzlich Feuer fangen und explodiren wird; aber man täuscht sich gewaltig, obschon es an Demonstrationen nicht fehlt. So wurden dieser Tage der Expräsident des Reichstages, Smolka, und mehrere Exdeputirte, darunter Ziemialkowski und Andere, bei ihrer Ankunft feierlichst empfangen; die Bürgerschaft veranstaltete ein Festessen, und auch bei dem Vorsteher der Kommune, Krzizanowsky ward ein Festbankett veranstaltet; zu keinem der beiden ward ein Regierungsbeamter oder sonstiger Aristokrat geladen. Diese und ähnliche Erscheinungen sind Symptome einer Entwicklung der nächsten Zukunft, wie sie der Stadion'schen Regierung am wenigsten behagen dürfte; und wie sehr sich letztere am Volke in Galizien getäuscht, verrechnet hat, wie sie schwankt zwischen ihren Maßnahmen und Plänen, beweist der Umstand, daß sie sich nicht entschließen kann, Truppen oder Landsturm zu einer Diversion nach Ungarn aufzubieten. Der Meuchelmord, den sie an den Nationalitäten des Kaiserstaates durch die oktroyirte Charte üben wollte, ist nicht gelungen, und das rücklings angegriffene Volk wird, entrüstet, jede Centralisirungsmaßregel so lange umgehen, bis es das ganze System stürzen und auf dem Schutt der absolutistischen Monarchie, eine freiheitliche Föderation begründen kann. Ob der Weg kurz oder lang ist, das Ziel bleibt dasselbe, die Mittel des Widerstands sind bedingt von den Mitteln der Unterdrückung! Kalisch, 6. April. [Abzug der Russen.] Wir sind im wahren Sinne des Wortes wieder von Truppen entblößt, und vermuthen wir, daß dieselben nach Galizien gegangen sind. Dörfer, die früher hundert Mann Besatzung hatten, haben jetzt kaum 20 Mann, und auch dies ist nur in Kirchdörfern der Fall; andere Dörfer sind von einer Besatzung gänzlich befreit. (Posen. Z.)Von der polnischen Grenze. Mit dem ersten Mai wird in ganz Polen russisches Maaß und Gewicht eingeführt werden. - Ein Ukas macht bekannt, daß kein Ausländer, der nach Polen übersiedelt, seine Ehren- oder Adelstitel benutzen darf, die er in seinem Vaterland besessen hat. Dies ist nur denjenigen gestattet, die auf eine kurze Zeit nach Polen kommen. - Bei der neu angeordneten Rekrutirung nach dem großen Maßstabe, werden Personen bis zu 30 Jahren und noch darüber ausgehoben, bis die vorgeschriebene Anzahl der Rekruten vollzählig ist. In Folge dieses Erlasses fliehen täglich sehr viele über die Grenze, um in Amerika ein neues Vaterland zu suchen. - Die Warschauer Garnison zählt gegenwärtig 50,000 Mann. (Br. Z.)Französische Republik. Paris, 11. April. Seit mehreren Tagen versammeln sich in allen Städten der Republik die Proletarier, um über die Wahlen und allerhand sonstige Dinge zu diskutiren. In Paris allein befinden sich an jedem Abend wohl an die 50,000 Arbeiter in ihren Klublokalen. - Die Nationalver ammlung wird immer revolutionärer. Nachdem sie uns schon manch' lieben Tag mit der Gerichtsreform gequält hatte, öffnete ihr ein wahrer Hahnenkampf zwischen den beiden Monarchisten Montalembert und Cremieux endlich die Augen und sie sah ein, daß der ganze Entwurf nichts weiter als ein miserables Flickwerk an unserem Restaurationsjustizrocke sei - eine Ansicht, die der Pariser Gerichtshof gestern abermals rechtfertigte, indem er "Revolution" und "Peuple" verurtheilte. In Folge dieser Ueberzeugung verwarf die Kammer die ganze Gerichtsreform, als dem Geiste der republikanischen Verfassung Frankreich's keineswegs entsprechend, und aus Rache gegen den Montalembert'schen Sieg über Cremieux, der sich gestern von allen seinen royalistischen Sünden rein waschen wollte, und dessen Darstellung des 24. Februar 1848 der gestrigen geisttödtenden Sitzung einigen romantischen Zauber verlieh. Wir bedauern nur, daß die Fürstenkongreß, so angenehm er auch sein würde, doch zu den Unmöglichkeiten gehört, weil sich die öffentliche Meinung in allen Theilen des Landes und in allen ihren Organen allzu energisch dagegen aussprach. Man hält indessen an der Vereinbarung der Nationalversammlung mit den Regierungen fest, man will deshalb neben der Nationalversammlung eine ganz eigenthümliche Versammlung nach Frankfurt berufen. Die Regierungen, sagt man, bestehen einerseits aus den Fürsten, andererseits aus den verschiedenen Vertretungen. Außer den Gesandten der Fürsten sollen nun Gesandtschaften der verschiedenen Landesvertretungen nach Frankfurt berufen werden, und diese monströse Versammlung sich mit der deutschen Nationalversammlung vereinbaren. So sollen z. B. die beiden hiesigen Kammern die erste fünf, die zweite zehn Deputirte zu diesem Zweck wählen. Ebenso die Kammern der andern deutschen Staaten. Auf den Einwurf, daß ja die Nationalversammlung schon das deutsche Volk im Ganzen vertrete, wurde die Antwort gegeben, daß die beabsichtigte zweite Versammlung eben die einzelnen Theile Deutschlands vertreten, und so theils neben, theils über der deutschen Nationalversammlung stehen solle. Oesterreich, mit dem unser Ministerium Hand in Hand geht, hat bekanntlich seine Abgeordneten aus Frankfurt zurückberufen und wird, sollten dieselben diesem Befehl nicht Folge leisten, mit der Anklage auf Hochverrath drohen. Unser Ministerium geht von der Ansicht aus, daß die Frankfurter Nationalversammlung rechtlich nicht mehr besteht, sobald die österreichischen Abgeordneten dieselbe verlassen haben. Es erwartet von derselben, sobald dieser Fall eingetreten ist, die Selbstauflösung. Sollte man darauf in Frankfurt nicht eingehen, so wird beabsichtigt, die preußischen Abgeordneten zurückzuberufen, und wenn man im Fall ihrer Remitenz auch nicht gleich zu ebenso brusken Mitteln seine Zuflucht nehmen würde, wie sie in Olmütz beliebt werden, so läßt sich doch voraussehen, daß die Entziehung der Diäten für die preußischen Abgeordneten in Frankfurt nicht lange wird auf sich warten lassen, eine Maßregel, welche bei den Abgeordneten, die wir geschickt haben, sehr wirksam sein wird. Dann bliebe also der Kongreß von Abgesandten der Fürsten und Einzel-Vertretungen noch übrig, und wir würden eine allergnädigste Octroyirung von dieser Versammlung zu erwarten haben. Der Bericht des Central-Ausschusses über den Antrag des Abg. Waldeck und Genossen, betreffend die Aufhebung des über Berlin verhängten Belagerungszustandes, liegt vor uns, und wir entnehmen demselben folgende Stellen: (Referent Abgeordneter Bucher.) In seiner am 4. April abgehaltenen Sitzung hat der Central-Ausschuß von zahlreichen Petitionen (darunter namentlich zwei aus Berlin, eine mit 1755 gegen, eine mit 5333 Unterschriften für den Waldeck'schen Antrag) Kenntniß genommen und einen zur Vertretung des Staatsministeriums abgeordneten Kommissarius gehört. Auf die Frage nach näherer Auskunft über die bedrohlichen Thatsachen, welche Seite 5 der Denkschrift angedeutet sind, gab der Kommissarius die Erklärung ab: Durch Mittheilungen in- und ausländischer Behörden, durch gesandtschaftliche Berichte selbst aus außereuropäischen Ländern sei die Regierung unterrichtet, daß weitverzweigte, energische Bestrebungen auf Errichtung der socialen Republik beständen. Das Ministerium sei im Besitz eines reichen, jedoch nicht des ganzen Materials, da es den zahlreichen gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen an einem Centralisationspunkt fehle. Auch das bereits Ermittelte dürfe nicht rücksichtslos mitgetheilt werden, da Namen zu compromittiren wären und doch häufig kein juristischer Beweis vorhanden sei. Gleichwohl würde das Ministerium geneigt sein, dem Ausschusse annähernde Mittheilungen zu machen. Nach Anhörung dieser Erklärung hat der Ausschuß die aufgeworfene Vorfrage: ob das Ministerium zuvörderst um diese Mittheilungen anzugehen sei, mit 6 Stimmen gegen 1 verworfen und den Waldeck'schen Antrag mit 4 gegen 3 angenommen, wahrend die Minorität die Aufhebung des Belagerungszustandes von der Publikation der erwähnten drei Gesetze abhängig machen will ‥‥ [unleserliches Material] … Der Central-Ausschuß hat sich zunächst die Frage vorgelegt, ob das Ministerium zur Verhängung solcher außerordentlichen Maßregeln nach der geltenden Gesetzgebung befugt gewesen sei, oder ‒ um mit den Worten der Denkschrift zu reden ‒ sich auf dem Boden des positiven Rechts befunden habe. Diese Frage hat mit Stimmeneinheit verneint werden müssen Es ist davon ausgegangen, daß die Aufhebung eines Gesetzes, auch wenn sie nur zeit- und distriktsweise erfolgt, keineswegs eine Verwaltungsmaßregel, sondern ein Akt der Gesetzgebung ist, also, insofern nicht eine besondere Ermächtigung vorhanden ist, den gesetzgebenden Gewalten gebührt. Kein Gesetz ermächtigt das Ministerium, eine Militärdiktatur, die in einer belagerten oder vom Feinde bedrohten Festung nothwendig und durch die Instruktion vom 30. September 1809 geregelt ist, vermittelst einer Fiktion auf eine offene Stadt im Frieden anzuwenden. Die Denkschrift beruft sich auf die Verfassung; ‒ aber die Verfassung datirt vom 5. December, der Belagerungszustand vom 12 November. Sie beruft sich ferner auf § 9 der Einleitung zum Strafgesetzbuch für das Heer und § 18 der Militärstrafgerichts-Ordnung; aber es waren am 12. November keine Kriegszeiten, Berlin war kein Kriegsschauplatz und es ist keine Bekanntmachung im Namen des Königs erfolgt. Eine einzige Bestimmung existirt, welche das Ministerium zur Suspendirung gewisser Grundrechte ermächtigt, der § 8 des Gesetzes vom 24. September v J. Aber gerade auf diesen Paragraphen will die Denkschrift sich nicht berufen; sie beseitigt ihn durch die Behauptung, daß eine zeit- und distriktsweise Suspendirung der §§ 1 und 6 des Gesetzes niemals Statt gefunden habe. [unleserliches Material] Das Ministerium war also nach positivem Rechte nicht befugt, die Censur einzuführen, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Heimathsrecht zu beeinträchtigen. Es ist aber auch überhaupt verfehlt, ein Unternehmen aus dem positiven Rechte begründen zu wollen, welches gerade in einer Verletzung des positiven Rechtes besteht. [unleserliches Material] Der Ausschuß ist deshalb einstimmig der Ansicht, daß es die Pflicht des Ministeriums gewesen wäre, sofort mit einer der Wichtigkeit des Gegenstandes und der Würde der Volksvertretung entsprechenden Rechtfertigung vor die Kammern zu treten und ihre Genehmigung nachzusuchen, und daß, sobald diese Genehmigung auch nur von Einer Kammer versagt wird, der Belagerungszustand als ungesetzlich verurtheilt und damit von selbst beseitigt ist. Anstatt diesen Weg einzuschlagen, hat das Ministerium bei Ueberreichung der drei Gesetzentwürfe erklärt, „daß, wenn dieselben genehmigt wären, der Zeitpunkt näher gerückt sein würde, wo der Belagerungszustand beseitigt werden könne,“ also Bedingungen gestellt und selbst nach Erfüllung derselben, sich noch eine Entschließung vorbehalten. Der Central-Ausschuß hält in seiner Mehrheit dafür, daß es, schon um das Recht der Volksvertretung zu konstatiren und zu wahren, unabweisbar sei, die Mißbilligung des Belagerungszustandes auszusprechen, selbst auf die Gefahr hin, daß, wie die Minorität befürchtet, nachtheilige, lediglich dem Ministerium zur Last fallende Folgen entständen. Die Minorität nämlich, obwohl mit der oben entwickelten Auffassung des Rechtspunktes einverstanden und durch die Denkschrift keineswegs befriedigt, hat doch aus anderweitigen Erfahrungen und Anschauungen die Ueberzeugung geschöpft, daß die Verhängung des Belagerungszustandes als ein Akt der Selbsterhaltung nothwendig und daß seine Fortdauer zur Erhaltung der Ruhe, zum Schutz der Kammern und zur Schirmung der materiellen Interessen bis dahin wünschenswerth sei, daß durch die mehrerwähnten Gesetze dem Mißbrauch der Presse, des Versammlungs- und Vereinsrechts und der davon zu befürchtenden Wiederkehr anarchischer Zustände vorgebeugt sei. Dagegen hat die Majorität in Betreff der faktischen Seite der Frage die Ueberzeugung nicht aufzugeben vermocht, daß der Belagerungszustand nicht eine Folge des Konfliktes vom 9. November, sondern der Konflikt das Mittel zur Herbeiführung des Belagerungszustandes gewesen ist; daß das Ministerium weder durch das, überdies als Parteischrift mit Vorsicht zu benutzende Memoire, noch durch die Eröffnung des Herrn Kommissarius den ihm obliegenden Beweis über die Nothwendigkeit des Ausnahmezustandes geliefert hat; daß die Regierung jedenfalls stark genug ist, um unter Anwendung der ihr zu Gebote stehenden gesetzlichen Mittel die Ruhe der Hauptstadt aufrecht zu erhalten: daß die Willkürherrschaft, namentlich die Fesselung der Presse, ein Hemmniß für das geistige Leben des Volkes, für die erfolgreiche Thätigkeit der Volksvertreter und eine Schmach für das Preußische Volk ist; daß endlich ein Regierungssystem, welches geständlich ohne Militärdiktatur nicht bestehen kann, das Vertrauen und damit den Wohlstand des Landes aufs Tiefste erschüttert. Aus diesen Gründen giebt der Central-Ausschuß anheim zu beschließen, d ß das Ministerium aufzufordern, den seit dem 12. Novbr. v. J. über Berlin und dessen zweimeiligen Umkreis verhängten Belagerungszustand sofort wieder aufzuheben. Der Central-Ausschuß Dr. Jacoby. v. Fock. Wiethaus. Pape (Warburg). B[unleserliches Material]cher. v. Beughem. Mattha[unleserliches Material] Sitzung der ersten Kammer. Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzungen vom 4. d. M. erhält Abg. Rosenkranz das Wort, um den Bericht der Kommission in der deutschen Frage mitzutheilen. „Der dringende Antrag des Abg. Kuh und Genossen spricht die Ansicht aus, daß durch die Antwort Sr. Maj. des Königs an die Deputation der Frankfurter National-Versammlung das deutsche Vaterland in eine drohende Lage gebracht worden und die Ernennung einer Kommission zur Erwägung der dadurch herbeigeführten Lage der Dinge dringend nothwendig erscheine. Ware diese Ansicht begründet, ware also wirklich durch die Antwort Sr. Maj. eine neue und drohende Lage der Dinge herbeigeführt worden, so könnte dieses nur einen zwiefachen Grund haben: 1. Entweder den, daß jene Antwort eine Abweichung von den bisher von der Regierung des Königs befolgten Grundsätzen in sich schlösse; 2. oder den, daß dadurch die Erwartungen nicht erfüllt werden, die man von den Entschließungen Sr. Maj. zu hegen berechtigt gewesen und deren Erfüllung das Heil des deutschen Vaterlandes erfordern. „Diese beiden Punkte waren daher von der Kommission in Erwägung zu ziehen ‥‥ „‥‥ Erwägt man den Inhalt der von Sr. Maj. dem Könige an die Deputation der deutschen National-Versammlung erlassenen Antwort, so stimmt dieselbe theils in der Erklärung der Bereitwilligkeit für Deutschlands Einheit und Kraft, selbst auf die Gefahr großer Opfer hin, einzutreten, theils in dem Vorbehalte des freien Einverständnisses der deutschen Regierungen zu der von Sr. Maj. zu fassenden Entschließung, endlich auch in der den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten vorbehaltenen Prüfung der zu Frankfurt festgestellten Verfassung, mit der Cirkularnote vom 23. Januar überein. „Dagegen fand sie in dem Antrage der deutschen Kaiserwürde keine unmittelbare Veranlassung, sich auch über die unter allen Umstanden festzuhaltende Bildung eines engeren Bundesstaates auszusprechen. Auch ließ die Art, wie darin die den deutschen Regierungen vorbehaltene Prüfung erwahnt wurde, dem Zweifel Raum, ob nicht dadurch der Fortgang der Verhandlungen bedeutend aufgehalten, ob nicht etwa dazu die Berufung eines Fürstenkongresses beabsichtigt und ob nicht gar die Endgültigkeit der Verfassung an die Zustimmung sämmtlicher Regierungen gebunden werde. Es ist jedoch überflussig, in diese Bedenken einzugehen, weil dieselben seitdem durch die Cirkularnote vom 4. April widerlegt sind und dadurch das Beharren der Regierung in den durch die Cirkularnote vom 23. Januar bezeichneten Grundsätzen klar dargethan ist. „Nachdem auf diese Weise der eine Grund der durch die Antwort Sr. Maj. bei den Herrn Antragstellern erregten Besorgnisse erledigt ist, so wendet sich die Kommission zu 2, oder mit andern Worten, zu der Frage: ob unter den jetzt eingetretenen Umständen die verantwortlichen Räthe der Krone nicht Sr. Maj. dem Könige die unbedingte Annahme der angetragenen Kaiserwürde, als zum Heile des deutschen Vaterlandes dringend nothwendig, hätten anrathen sollen? „Um diese Frage richtig zu erwägen muß die Commission vor allem darauf aufmerksam machen, daß die Regierung des Königs in der Circularnote vom 23 Januar ausdrücklich erklärt hat, daß Preußen keine ihm angebotene Stellung anders als mit freier Zustimmung der verbündeten Regierungen annehmen werde, ja sogar, daß nach der Ansicht Sr. Maj. des Königs und dessen Regierung die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde, zu der Erlangung einer wirklichen und umfassenden Einigung nicht nothwendig, vielmehr zu befürchten sei, es werde das ausschließliche Anstreben gerade dieser Form des Einheitspunktes der Erreichung des Zweckes der Einigung wesentliche und schwer zu überwindende Hindernisse in den Weg legen. Man wird einräumen müssen, daß nach so bestimmten Erklärungen nur die dringlichsten Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen könnten, davon abzuweichen, und dadurch auf die Vortheile zu verzichten, welche eine aufrichtige und konsequente Politik für Se. Maj. Regierung schon an sich, insbesondere aber bei dieser Angelegenheit mit sich führt, dessen Gelingen ganz vorzüglich durch das Vertrauen der deutschen Stämme und Regierungen zu Preußen bedingt ist. Schließlich trägt die Kommission einstimmig darauf an: „Die Kammer wolle die Dringlichkeit des Antrages nicht anerkene nen.“ Kuh spricht für die Dringlichkeit. Er hebt besonders hervor, daß sogar der ehemalige Bundestag als er die Nationalversammlung bei ihrer Constituirung begrüßte, anerkannte, daß sie berufen sei, die Verfassung festzustellen. Er widerlegt den Kommissionsbericht Satz für Satz. ‒ Nach namentlicher Abstimmung wird die Dringlichkeit mit 75 gegen 38 Stimmen verworfen. ‒ * Halle, 7. April. Bei der Durchreise der Frankfurter Kaiserdeputation hat hier der verkommene Prutz, verkommener Affe des verkommenen Herwegh, dem kindischen Arndt einen begeisterten Toast gebracht. Arndt hat in passender Patriotenart geantwortet. * Wien, 9. April. Rupertus (Bar. Bayer) ist, wie man weiß, glücklich entkommen und hält sich jetzt in Frankfurt auf. Eine Besitzung desselben bei Preßburg wurde mit Beschlag belegt und alles bewegliche Eigenthum trotz der Einsprache seiner Gemahlin, die es als ihr zugehörend reklamirt, versiegelt. Mit Mühe erlangte sie die Erlaubniß, in der Hausmeisterswohnung ihrer eigenen Besitzung entbinden zu können. Als ein Kuriosum eigener Art wird erwähnt das dem früheren Reichtagsdeputirten Pitteri an das Finanzministerium gerichtete Gesuch um fernere Auszahlung seiner reichstäglichen Diäten vom 15. März, weil der Reichstag seiner Meinung nach nur de facto aufgelöst sei de jure aber noch fortbestehe. Die „Wiener Zeit.“ gibt den Verlust der Oestreicher während des 5tägigen italienischen Feldzugs auf 473 Todte und 2115 Verwundete an und bemerkt, daß am 2. April, dem Tage der Verlust-Eingaben, außerdem noch 1 Offizier und 1070 M. vermißt wurden. Was man von der Glaubwürdigkeit der Standrechtsangaben zu halten hat, ist weltbekannt. Gegen Carl Redl, vor dem Oktober-Aufstand Lieutenant im 2. Feld-Artillerie-Regiment, ist wegen seiner Betheiligung an den Oktober-Kämpfen in der neuesten Nr. der „Wiener Zeit.“ ein Steckbrief ausgeschrieben. 120 120 Weimar, 10. April. Hier hat man die Marotte, sich, weil die großartigen Hoffnungen auf eine weitverzweigte Demokratenverschwörung fehlgeschlagen, an's Kleinliche festzuklammern. So war von den Ausschußmitgliedern des im vorigen Herbst zu Erfurt versammelten Demokratenkongresses ein Schreiben an das weimarische Staatsministerium gelangt, in welchem eine größere Rücksichtnahme, bessere Behandlung, Beköstigung und Bequartierung der wegen politischen Vergehen Verhafteten anempfohlen wurde, denn es habe sich herausgestellt, daß die Kriminalgefängnisse in Weimar wahrhaft gräßlich seien und sich in einem namenlos unreinlichen Zustande befänden. Die Zuschrift war von fünf Ausschußmitgliedern unterzeichnet, von denen zwei dem Großherzogthume angehörten. Glauben Sie wohl, daß man diese Zuschrift so ohne weiteres hingenommen und die darin gerügten Uebelstände abzustellen sich bemüht hätte? Nein; vielmehr wurde gegen die beiden, dem Großherzogthum angehörigen Ausschußmitglieder eine Untersuchung eingeleitet und das Schicksal wollte, daß man ihnen das Erkenntniß ‒ auf achttägige Gefängnißstraße lautend ‒ gerade in den Tagen publizirte, wo die politisch Angeklagten im Gerichtshofe die unübertrefflichsten Schilderungen über die schlechte Beschaffenheit ihrer Gefängnisse machten. Die Betheiligten haben appellirt und werden die Sache wo möglich vor das Schwurgericht bringen, wohin sie auch gehört. * Aus Schleswig-Holstein. Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden. Polen. 12 Lemberg, 4. April. Das Banditensystem des östreichischen Gesammtscheusals im Jahre 1846 ist wohl jedem Menschen, der an den Bewegungen, an den Leiden und Kämpfen der Polen gegenüber den Henkern „von Gottes Gnaden“ auch nur geringen Antheil genommen, hinlänglich bekannt. Die Scharfrichtergesellen und Raubmörder, die damals Galizien im Namen der k. k. Blödsinns-Majestät verwüsteten und mit abgeschlachteten Kadavern erfüllten, sie waren geworben, aufgestachelt und gleich Maschinen benutzt von dem nämlichen würdigen Stadion, der jetzt Mitglied des Standrechtsministeriums ist, von dem nämlichen Manne, der blos in Galizien solche Greuelthaten auf sich geladen hat, daß der verruchteste Galeerensklave, der entmenschteste Zuchthäusler als ein Engel des Lichts erscheint. Nun wohl, dieser nämliche Stadion, der die ruthenische Nation erfunden und auf dessen Antrieb in hiesiger Stadt ein „ruthenischer Volksrath“ (Rada ruska) eingesetzt wurde: er bekommt jetzt die Früchte seiner Aussaat zu schmecken. Seine Gaunerkünste und Banditenmanöver kehren sich gegen ihn und sein früher so einträgliches Prinzip des: „Theile und herrsche!“ Gerade jener „ruthenische Volksrath,“ jene Rada ruska, macht, ganz wie die Slovanska Lipa in Prag und Agram, entschiedene Opposition gegen das jetzige „Galgen-“ oder „Pulver- und Blei-Ministerium!“ Jener Volksrath, er hat seit 1846 Vieles gelernt und Nichts vergessen; er kennt die ganze Scheußlichkeit der östreichischen Regierung, ob der grauköpfige Sünder Metternich mit dem idioten Kaiser Ferdinand oder Schwarzenberg-Stadion mit einem Franz Joseph an der Spitze stehen. Eben deshalb tritt er schon jetzt feindselig auf. Im westlichen Theile des Landes, wo man den Landsturm aufbot und über die Karpathen führte, während man den Bauern versprach, sie würden, wie 1846 im eigenen Lande, jetzt in Ungarn die Edelleute morden und ihr Eigenthum plündern können, ist seit der Rückkehr dieser Expedition eine unverholene Abneigung gegen Regierung und Militär sichtbar. Der Landsturm wurde nämlich von den Honveds stark mitgenommen, jeder gefangene Bauer von den Ungarn sogleich füsilirt oder gehenkt, und dadurch dem sonst servilen galizischen Bauer eine unvertilgbare Abneigung gegen Wiederholungen ähnlicher Anmuthung eingeimpft. „Man hat uns auf die Schlachtbank geführt,“ sagen die Heimgekehrten, und sie treffen in ihrem Ausspruch richtig das Schwarze. Andererseits ist die nationale gebildete Partei der Polen selbst entschlossen, nicht vereinzelte Emeuten zu versuchen, sondern abzuwarten, bis eine günstigere Sachlage nach Außen und eine Umwandlung des untersten Volkes im Innern, eine allgemeine Erhebung und einen Erfolg in Aussicht stellt. Die Regierung würde gern einen Aufstand in Krakau sehen; ihre Absicht ist dahin gerichtet. In Krakau ist eine namhafte Zahl von Emigranten. Die Regierung gestattet ihnen weder den Eintritt nach Galizien, noch nach Posen, obwohl sie wiederholt darum ansuchen. Man hofft in Olmütz, daß der aufgehäufte Zündstoff plötzlich Feuer fangen und explodiren wird; aber man täuscht sich gewaltig, obschon es an Demonstrationen nicht fehlt. So wurden dieser Tage der Expräsident des Reichstages, Smolka, und mehrere Exdeputirte, darunter Ziemialkowski und Andere, bei ihrer Ankunft feierlichst empfangen; die Bürgerschaft veranstaltete ein Festessen, und auch bei dem Vorsteher der Kommune, Krzizanowsky ward ein Festbankett veranstaltet; zu keinem der beiden ward ein Regierungsbeamter oder sonstiger Aristokrat geladen. Diese und ähnliche Erscheinungen sind Symptome einer Entwicklung der nächsten Zukunft, wie sie der Stadion'schen Regierung am wenigsten behagen dürfte; und wie sehr sich letztere am Volke in Galizien getäuscht, verrechnet hat, wie sie schwankt zwischen ihren Maßnahmen und Plänen, beweist der Umstand, daß sie sich nicht entschließen kann, Truppen oder Landsturm zu einer Diversion nach Ungarn aufzubieten. Der Meuchelmord, den sie an den Nationalitäten des Kaiserstaates durch die oktroyirte Charte üben wollte, ist nicht gelungen, und das rücklings angegriffene Volk wird, entrüstet, jede Centralisirungsmaßregel so lange umgehen, bis es das ganze System stürzen und auf dem Schutt der absolutistischen Monarchie, eine freiheitliche Föderation begründen kann. Ob der Weg kurz oder lang ist, das Ziel bleibt dasselbe, die Mittel des Widerstands sind bedingt von den Mitteln der Unterdrückung! Kalisch, 6. April. [Abzug der Russen.] Wir sind im wahren Sinne des Wortes wieder von Truppen entblößt, und vermuthen wir, daß dieselben nach Galizien gegangen sind. Dörfer, die früher hundert Mann Besatzung hatten, haben jetzt kaum 20 Mann, und auch dies ist nur in Kirchdörfern der Fall; andere Dörfer sind von einer Besatzung gänzlich befreit. (Posen. Z.)Von der polnischen Grenze. Mit dem ersten Mai wird in ganz Polen russisches Maaß und Gewicht eingeführt werden. ‒ Ein Ukas macht bekannt, daß kein Ausländer, der nach Polen übersiedelt, seine Ehren- oder Adelstitel benutzen darf, die er in seinem Vaterland besessen hat. Dies ist nur denjenigen gestattet, die auf eine kurze Zeit nach Polen kommen. ‒ Bei der neu angeordneten Rekrutirung nach dem großen Maßstabe, werden Personen bis zu 30 Jahren und noch darüber ausgehoben, bis die vorgeschriebene Anzahl der Rekruten vollzählig ist. In Folge dieses Erlasses fliehen täglich sehr viele über die Grenze, um in Amerika ein neues Vaterland zu suchen. ‒ Die Warschauer Garnison zählt gegenwärtig 50,000 Mann. (Br. Z.)Französische Republik. Paris, 11. April. Seit mehreren Tagen versammeln sich in allen Städten der Republik die Proletarier, um über die Wahlen und allerhand sonstige Dinge zu diskutiren. In Paris allein befinden sich an jedem Abend wohl an die 50,000 Arbeiter in ihren Klublokalen. ‒ Die Nationalver ammlung wird immer revolutionärer. Nachdem sie uns schon manch' lieben Tag mit der Gerichtsreform gequält hatte, öffnete ihr ein wahrer Hahnenkampf zwischen den beiden Monarchisten Montalembert und Cremieux endlich die Augen und sie sah ein, daß der ganze Entwurf nichts weiter als ein miserables Flickwerk an unserem Restaurationsjustizrocke sei ‒ eine Ansicht, die der Pariser Gerichtshof gestern abermals rechtfertigte, indem er „Revolution“ und „Peuple“ verurtheilte. In Folge dieser Ueberzeugung verwarf die Kammer die ganze Gerichtsreform, als dem Geiste der republikanischen Verfassung Frankreich's keineswegs entsprechend, und aus Rache gegen den Montalembert'schen Sieg über Cremieux, der sich gestern von allen seinen royalistischen Sünden rein waschen wollte, und dessen Darstellung des 24. Februar 1848 der gestrigen geisttödtenden Sitzung einigen romantischen Zauber verlieh. Wir bedauern nur, daß die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div xml:id="ar272_003" type="jArticle"> <p><pb facs="#f0002" n="1536"/> Fürstenkongreß, so angenehm er auch sein würde, doch zu den Unmöglichkeiten gehört, weil sich die öffentliche Meinung in allen Theilen des Landes und in allen ihren Organen allzu energisch dagegen aussprach. Man hält indessen an der Vereinbarung der Nationalversammlung mit den Regierungen fest, man will deshalb neben der Nationalversammlung eine ganz eigenthümliche Versammlung nach Frankfurt berufen. Die Regierungen, sagt man, bestehen einerseits aus den Fürsten, andererseits aus den verschiedenen Vertretungen. Außer den Gesandten der Fürsten sollen nun Gesandtschaften der verschiedenen Landesvertretungen nach Frankfurt berufen werden, und diese monströse Versammlung sich mit der deutschen Nationalversammlung vereinbaren. So sollen z. B. die beiden hiesigen Kammern die erste fünf, die zweite zehn Deputirte zu diesem Zweck wählen. Ebenso die Kammern der andern deutschen Staaten. Auf den Einwurf, daß ja die Nationalversammlung schon das deutsche Volk im Ganzen vertrete, wurde die Antwort gegeben, daß die beabsichtigte zweite Versammlung eben die einzelnen Theile Deutschlands vertreten, und so theils neben, theils über der deutschen Nationalversammlung stehen solle.</p> <p>Oesterreich, mit dem unser Ministerium Hand in Hand geht, hat bekanntlich seine Abgeordneten aus Frankfurt zurückberufen und wird, sollten dieselben diesem Befehl nicht Folge leisten, mit der Anklage auf Hochverrath drohen. Unser Ministerium geht von der Ansicht aus, daß die Frankfurter Nationalversammlung rechtlich nicht mehr besteht, sobald die österreichischen Abgeordneten dieselbe verlassen haben. Es erwartet von derselben, sobald dieser Fall eingetreten ist, die Selbstauflösung. Sollte man darauf in Frankfurt nicht eingehen, so wird beabsichtigt, die preußischen Abgeordneten zurückzuberufen, und wenn man im Fall ihrer Remitenz auch nicht gleich zu ebenso brusken Mitteln seine Zuflucht nehmen würde, wie sie in Olmütz beliebt werden, so läßt sich doch voraussehen, daß die Entziehung der Diäten für die preußischen Abgeordneten in Frankfurt nicht lange wird auf sich warten lassen, eine Maßregel, welche bei den Abgeordneten, die wir geschickt haben, sehr wirksam sein wird. Dann bliebe also der Kongreß von Abgesandten der Fürsten und Einzel-Vertretungen noch übrig, und wir würden eine allergnädigste Octroyirung von dieser Versammlung zu erwarten haben.</p> <p>Der Bericht des Central-Ausschusses über den Antrag des Abg. <hi rendition="#g">Waldeck</hi> und Genossen, betreffend die Aufhebung des über Berlin verhängten Belagerungszustandes, liegt vor uns, und wir entnehmen demselben folgende Stellen:</p> <p>(Referent Abgeordneter <hi rendition="#g">Bucher.</hi>)</p> <p>In seiner am 4. April abgehaltenen Sitzung hat der Central-Ausschuß von zahlreichen Petitionen (darunter namentlich zwei aus Berlin, eine mit 1755 gegen, eine mit 5333 Unterschriften für den Waldeck'schen Antrag) Kenntniß genommen und einen zur Vertretung des Staatsministeriums abgeordneten Kommissarius gehört.</p> <p>Auf die Frage nach näherer Auskunft über die bedrohlichen Thatsachen, welche Seite 5 der Denkschrift angedeutet sind, gab der Kommissarius die Erklärung ab:</p> <p>Durch Mittheilungen in- und ausländischer Behörden, durch gesandtschaftliche Berichte selbst aus außereuropäischen Ländern sei die Regierung unterrichtet, daß weitverzweigte, energische Bestrebungen auf Errichtung der socialen Republik beständen. Das Ministerium sei im Besitz eines reichen, jedoch nicht des ganzen Materials, da es den zahlreichen gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen an einem Centralisationspunkt fehle. Auch das bereits Ermittelte dürfe nicht rücksichtslos mitgetheilt werden, da Namen zu compromittiren wären und doch häufig kein juristischer Beweis vorhanden sei. Gleichwohl würde das Ministerium geneigt sein, dem Ausschusse annähernde Mittheilungen zu machen.</p> <p>Nach Anhörung dieser Erklärung hat der Ausschuß die aufgeworfene Vorfrage:</p> <p>ob das Ministerium zuvörderst um diese Mittheilungen anzugehen sei,</p> <p>mit 6 Stimmen gegen 1 verworfen und den Waldeck'schen Antrag mit 4 gegen 3 angenommen, wahrend die Minorität die Aufhebung des Belagerungszustandes von der Publikation der erwähnten drei Gesetze abhängig machen will ‥‥</p> <p><gap reason="illegible"/> … Der Central-Ausschuß hat sich zunächst die Frage vorgelegt, ob das Ministerium zur Verhängung solcher außerordentlichen Maßregeln nach der geltenden Gesetzgebung befugt gewesen sei, oder ‒ um mit den Worten der Denkschrift zu reden ‒ sich auf dem Boden des positiven Rechts befunden habe. Diese Frage hat mit Stimmeneinheit verneint werden müssen Es ist davon ausgegangen, daß die Aufhebung eines Gesetzes, auch wenn sie nur zeit- und distriktsweise erfolgt, keineswegs eine Verwaltungsmaßregel, sondern ein Akt der Gesetzgebung ist, also, insofern nicht eine besondere Ermächtigung vorhanden ist, den gesetzgebenden Gewalten gebührt. Kein Gesetz ermächtigt das Ministerium, eine Militärdiktatur, die in einer belagerten oder vom Feinde bedrohten Festung nothwendig und durch die Instruktion vom 30. September 1809 geregelt ist, vermittelst einer Fiktion auf eine offene Stadt im Frieden anzuwenden. Die Denkschrift beruft sich auf die Verfassung; ‒ aber die Verfassung datirt vom 5. December, der Belagerungszustand vom 12 November. Sie beruft sich ferner auf § 9 der Einleitung zum Strafgesetzbuch für das Heer und § 18 der Militärstrafgerichts-Ordnung; aber es waren am 12. November keine Kriegszeiten, Berlin war kein Kriegsschauplatz und es ist keine Bekanntmachung im Namen des Königs erfolgt. Eine einzige Bestimmung existirt, welche das Ministerium zur Suspendirung gewisser Grundrechte ermächtigt, der § 8 des Gesetzes vom 24. September v J. Aber gerade auf diesen Paragraphen will die Denkschrift sich nicht berufen; sie beseitigt ihn durch die Behauptung, daß eine zeit- und distriktsweise Suspendirung der §§ 1 und 6 des Gesetzes niemals Statt gefunden habe.</p> <p><gap reason="illegible"/> Das Ministerium war also nach positivem Rechte nicht befugt, die Censur einzuführen, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Heimathsrecht zu beeinträchtigen. Es ist aber auch überhaupt verfehlt, ein Unternehmen aus dem positiven Rechte begründen zu wollen, welches gerade in einer Verletzung des positiven Rechtes besteht.</p> <p><gap reason="illegible"/> Der Ausschuß ist deshalb einstimmig der Ansicht, daß es die Pflicht des Ministeriums gewesen wäre, sofort mit einer der Wichtigkeit des Gegenstandes und der Würde der Volksvertretung entsprechenden Rechtfertigung vor die Kammern zu treten und ihre Genehmigung nachzusuchen, und daß, sobald diese Genehmigung auch nur von Einer Kammer versagt wird, der Belagerungszustand als ungesetzlich verurtheilt und damit von selbst beseitigt ist.</p> <p>Anstatt diesen Weg einzuschlagen, hat das Ministerium bei Ueberreichung der drei Gesetzentwürfe erklärt, „daß, wenn dieselben genehmigt wären, der Zeitpunkt näher gerückt sein würde, wo der Belagerungszustand beseitigt werden könne,“ also Bedingungen gestellt und selbst nach Erfüllung derselben, sich noch eine Entschließung vorbehalten. Der Central-Ausschuß hält in seiner Mehrheit dafür, daß es, schon um das Recht der Volksvertretung zu konstatiren und zu wahren, unabweisbar sei, die Mißbilligung des Belagerungszustandes auszusprechen, selbst auf die Gefahr hin, daß, wie die Minorität befürchtet, nachtheilige, lediglich dem Ministerium zur Last fallende Folgen entständen.</p> <p>Die Minorität nämlich, obwohl mit der oben entwickelten Auffassung des Rechtspunktes einverstanden und durch die Denkschrift keineswegs befriedigt, hat doch aus anderweitigen Erfahrungen und Anschauungen die Ueberzeugung geschöpft, daß die Verhängung des Belagerungszustandes als ein Akt der Selbsterhaltung nothwendig und daß seine Fortdauer zur Erhaltung der Ruhe, zum Schutz der Kammern und zur Schirmung der materiellen Interessen bis dahin wünschenswerth sei, daß durch die mehrerwähnten Gesetze dem Mißbrauch der Presse, des Versammlungs- und Vereinsrechts und der davon zu befürchtenden Wiederkehr anarchischer Zustände vorgebeugt sei.</p> <p>Dagegen hat die Majorität in Betreff der faktischen Seite der Frage die Ueberzeugung nicht aufzugeben vermocht, daß der Belagerungszustand nicht eine Folge des Konfliktes vom 9. November, sondern der Konflikt das Mittel zur Herbeiführung des Belagerungszustandes gewesen ist; daß das Ministerium weder durch das, überdies als Parteischrift mit Vorsicht zu benutzende Memoire, noch durch die Eröffnung des Herrn Kommissarius den ihm obliegenden Beweis über die Nothwendigkeit des Ausnahmezustandes geliefert hat; daß die Regierung jedenfalls stark genug ist, um unter Anwendung der ihr zu Gebote stehenden gesetzlichen Mittel die Ruhe der Hauptstadt aufrecht zu erhalten: daß die Willkürherrschaft, namentlich die Fesselung der Presse, ein Hemmniß für das geistige Leben des Volkes, für die erfolgreiche Thätigkeit der Volksvertreter und eine Schmach für das Preußische Volk ist; daß endlich ein Regierungssystem, welches geständlich ohne Militärdiktatur nicht bestehen kann, das Vertrauen und damit den Wohlstand des Landes aufs Tiefste erschüttert.</p> <p>Aus diesen Gründen giebt der Central-Ausschuß anheim zu beschließen, d ß das Ministerium aufzufordern, den seit dem 12. Novbr. v. J. über Berlin und dessen zweimeiligen Umkreis verhängten Belagerungszustand sofort wieder aufzuheben.</p> <p>Der Central-Ausschuß</p> <p>Dr. Jacoby. v. Fock. Wiethaus. Pape (Warburg). B<gap reason="illegible"/>cher. v. Beughem. Mattha<gap reason="illegible"/> </p> <p> <hi rendition="#b">Sitzung der ersten Kammer.</hi> </p> <p>Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzungen vom 4. d. M. erhält Abg. Rosenkranz das Wort, um den Bericht der Kommission in der deutschen Frage mitzutheilen.</p> <p>„Der dringende Antrag des Abg. Kuh und Genossen spricht die Ansicht aus, daß durch die Antwort Sr. Maj. des Königs an die Deputation der Frankfurter National-Versammlung das deutsche Vaterland in eine drohende Lage gebracht worden und die Ernennung einer Kommission zur Erwägung der dadurch herbeigeführten Lage der Dinge dringend nothwendig erscheine.</p> <p>Ware diese Ansicht begründet, ware also wirklich durch die Antwort Sr. Maj. eine neue und drohende Lage der Dinge herbeigeführt worden, so könnte dieses nur einen zwiefachen Grund haben:</p> <p>1. Entweder den, daß jene Antwort eine Abweichung von den bisher von der Regierung des Königs befolgten Grundsätzen in sich schlösse;</p> <p>2. oder den, daß dadurch die Erwartungen nicht erfüllt werden, die man von den Entschließungen Sr. Maj. zu hegen berechtigt gewesen und deren Erfüllung das Heil des deutschen Vaterlandes erfordern.</p> <p>„Diese beiden Punkte waren daher von der Kommission in Erwägung zu ziehen ‥‥</p> <p>„‥‥ Erwägt man den Inhalt der von Sr. Maj. dem Könige an die Deputation der deutschen National-Versammlung erlassenen Antwort, so stimmt dieselbe theils in der Erklärung der Bereitwilligkeit für Deutschlands Einheit und Kraft, selbst auf die Gefahr großer Opfer hin, einzutreten, theils in dem Vorbehalte des freien Einverständnisses der deutschen Regierungen zu der von Sr. Maj. zu fassenden Entschließung, endlich auch in der den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten vorbehaltenen Prüfung der zu Frankfurt festgestellten Verfassung, mit der Cirkularnote vom 23. Januar überein.</p> <p>„Dagegen fand sie in dem Antrage der deutschen Kaiserwürde keine unmittelbare Veranlassung, sich auch über die unter allen Umstanden festzuhaltende Bildung eines engeren Bundesstaates auszusprechen. Auch ließ die Art, wie darin die den deutschen Regierungen vorbehaltene Prüfung erwahnt wurde, dem Zweifel Raum, ob nicht dadurch der Fortgang der Verhandlungen bedeutend aufgehalten, ob nicht etwa dazu die Berufung eines Fürstenkongresses beabsichtigt und ob nicht gar die Endgültigkeit der Verfassung an die Zustimmung sämmtlicher Regierungen gebunden werde. Es ist jedoch überflussig, in diese Bedenken einzugehen, weil dieselben seitdem durch die Cirkularnote vom 4. April widerlegt sind und dadurch das Beharren der Regierung in den durch die Cirkularnote vom 23. Januar bezeichneten Grundsätzen klar dargethan ist.</p> <p>„Nachdem auf diese Weise der eine Grund der durch die Antwort Sr. Maj. bei den Herrn Antragstellern erregten Besorgnisse erledigt ist, so wendet sich die Kommission zu 2, oder mit andern Worten, zu der Frage:</p> <p>ob unter den jetzt eingetretenen Umständen die verantwortlichen Räthe der Krone nicht Sr. Maj. dem Könige die unbedingte Annahme der angetragenen Kaiserwürde, als zum Heile des deutschen Vaterlandes dringend nothwendig, hätten anrathen sollen?</p> <p>„Um diese Frage richtig zu erwägen muß die Commission vor allem darauf aufmerksam machen, daß die Regierung des Königs in der Circularnote vom 23 Januar ausdrücklich erklärt hat, daß Preußen keine ihm angebotene Stellung anders als mit freier Zustimmung der verbündeten Regierungen annehmen werde, ja sogar, daß nach der Ansicht Sr. Maj. des Königs und dessen Regierung die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde, zu der Erlangung einer wirklichen und umfassenden Einigung nicht nothwendig, vielmehr zu befürchten sei, es werde das ausschließliche Anstreben gerade dieser Form des Einheitspunktes der Erreichung des Zweckes der Einigung wesentliche und schwer zu überwindende Hindernisse in den Weg legen. Man wird einräumen müssen, daß nach so bestimmten Erklärungen nur die dringlichsten Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen könnten, davon abzuweichen, und dadurch auf die Vortheile zu verzichten, welche eine aufrichtige und konsequente Politik für Se. Maj. Regierung schon an sich, insbesondere aber bei dieser Angelegenheit mit sich führt, dessen Gelingen ganz vorzüglich durch das Vertrauen der deutschen Stämme und Regierungen zu Preußen bedingt ist.</p> <p>Schließlich trägt die Kommission einstimmig darauf an:</p> <p>„Die Kammer wolle die Dringlichkeit des Antrages nicht anerkene nen.“</p> <p><hi rendition="#g">Kuh</hi> spricht für die Dringlichkeit. Er hebt besonders hervor, daß sogar der ehemalige Bundestag als er die Nationalversammlung bei ihrer Constituirung begrüßte, anerkannte, daß sie berufen sei, die Verfassung festzustellen. 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Mit Mühe erlangte sie die Erlaubniß, in der Hausmeisterswohnung ihrer eigenen Besitzung entbinden zu können.</p> <p>Als ein Kuriosum eigener Art wird erwähnt das dem früheren Reichtagsdeputirten Pitteri an das Finanzministerium gerichtete Gesuch um fernere Auszahlung seiner reichstäglichen Diäten vom 15. März, weil der Reichstag seiner Meinung nach nur de facto aufgelöst sei de jure aber noch fortbestehe.</p> <p>Die „Wiener Zeit.“ gibt den Verlust der Oestreicher während des 5tägigen italienischen Feldzugs auf 473 Todte und 2115 Verwundete an und bemerkt, daß am 2. April, dem Tage der Verlust-Eingaben, außerdem noch 1 Offizier und 1070 M. vermißt wurden. Was man von der Glaubwürdigkeit der Standrechtsangaben zu halten hat, ist weltbekannt.</p> <p>Gegen Carl Redl, vor dem Oktober-Aufstand Lieutenant im 2. 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Die Zuschrift war von fünf Ausschußmitgliedern unterzeichnet, von denen zwei dem Großherzogthume angehörten. Glauben Sie wohl, daß man diese Zuschrift so ohne weiteres hingenommen und die darin gerügten Uebelstände abzustellen sich bemüht hätte? Nein; vielmehr wurde gegen die beiden, dem Großherzogthum angehörigen Ausschußmitglieder eine Untersuchung eingeleitet und das Schicksal wollte, daß man ihnen das Erkenntniß ‒ auf achttägige Gefängnißstraße lautend ‒ gerade in den Tagen publizirte, wo die politisch Angeklagten im Gerichtshofe die unübertrefflichsten Schilderungen über die schlechte Beschaffenheit ihrer Gefängnisse machten. 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Blödsinns-Majestät verwüsteten und mit abgeschlachteten Kadavern erfüllten, sie waren geworben, aufgestachelt und gleich Maschinen benutzt von dem nämlichen würdigen <hi rendition="#g">Stadion,</hi> der jetzt Mitglied des Standrechtsministeriums ist, von dem nämlichen Manne, der blos in Galizien solche Greuelthaten auf sich geladen hat, daß der verruchteste Galeerensklave, der entmenschteste Zuchthäusler als ein Engel des Lichts erscheint.</p> <p>Nun wohl, dieser nämliche <hi rendition="#g">Stadion,</hi> der die ruthenische Nation erfunden und auf dessen Antrieb in hiesiger Stadt ein „ruthenischer Volksrath“ (Rada ruska) eingesetzt wurde: er bekommt jetzt die Früchte seiner Aussaat zu schmecken. Seine Gaunerkünste und Banditenmanöver kehren sich gegen ihn und sein früher so einträgliches Prinzip des: „Theile und herrsche!“</p> <p>Gerade jener „ruthenische Volksrath,“ jene Rada ruska, macht, ganz wie die Slovanska Lipa in Prag und Agram, entschiedene Opposition gegen das jetzige „Galgen-“ oder „Pulver- und Blei-Ministerium!“</p> <p>Jener Volksrath, er hat seit 1846 Vieles gelernt und Nichts vergessen; er kennt die ganze Scheußlichkeit der östreichischen Regierung, ob der grauköpfige Sünder Metternich mit dem idioten Kaiser Ferdinand oder Schwarzenberg-Stadion mit einem Franz Joseph an der Spitze stehen. Eben deshalb tritt er schon jetzt feindselig auf.</p> <p>Im westlichen Theile des Landes, wo man den Landsturm aufbot und über die Karpathen führte, während man den Bauern versprach, sie würden, wie 1846 im eigenen Lande, jetzt in Ungarn die Edelleute morden und ihr Eigenthum plündern können, ist seit der Rückkehr dieser Expedition eine unverholene Abneigung gegen Regierung und Militär sichtbar. Der Landsturm wurde nämlich von den Honveds stark mitgenommen, jeder gefangene Bauer von den Ungarn sogleich füsilirt oder gehenkt, und dadurch dem sonst servilen galizischen Bauer eine unvertilgbare Abneigung gegen Wiederholungen ähnlicher Anmuthung eingeimpft. „Man hat uns auf die Schlachtbank geführt,“ sagen die Heimgekehrten, und sie treffen in ihrem Ausspruch richtig das Schwarze.</p> <p>Andererseits ist die nationale gebildete Partei der Polen selbst entschlossen, nicht vereinzelte Emeuten zu versuchen, sondern abzuwarten, bis eine günstigere Sachlage nach Außen und eine Umwandlung des untersten Volkes im Innern, eine allgemeine Erhebung und einen Erfolg in Aussicht stellt. Die Regierung würde gern einen Aufstand in Krakau sehen; ihre Absicht ist dahin gerichtet. In Krakau ist eine namhafte Zahl von Emigranten. Die Regierung gestattet ihnen weder den Eintritt nach Galizien, noch nach Posen, obwohl sie wiederholt darum ansuchen. Man hofft in Olmütz, daß der aufgehäufte Zündstoff plötzlich Feuer fangen und explodiren wird; aber man täuscht sich gewaltig, obschon es an Demonstrationen nicht fehlt. So wurden dieser Tage der Expräsident des Reichstages, Smolka, und mehrere Exdeputirte, darunter Ziemialkowski und Andere, bei ihrer Ankunft feierlichst empfangen; die Bürgerschaft veranstaltete ein Festessen, und auch bei dem Vorsteher der Kommune, Krzizanowsky ward ein Festbankett veranstaltet; zu keinem der beiden ward ein Regierungsbeamter oder sonstiger Aristokrat geladen.</p> <p>Diese und ähnliche Erscheinungen sind Symptome einer Entwicklung der nächsten Zukunft, wie sie der Stadion'schen Regierung am wenigsten behagen dürfte; und wie sehr sich letztere am Volke in Galizien getäuscht, verrechnet hat, wie sie schwankt zwischen ihren Maßnahmen und Plänen, beweist der Umstand, daß sie sich nicht entschließen kann, Truppen oder Landsturm zu einer Diversion nach Ungarn aufzubieten. Der Meuchelmord, den sie an den Nationalitäten des Kaiserstaates durch die oktroyirte Charte üben wollte, ist nicht gelungen, und das rücklings angegriffene Volk wird, entrüstet, jede Centralisirungsmaßregel so lange umgehen, bis es das ganze System stürzen und auf dem Schutt der absolutistischen Monarchie, eine freiheitliche Föderation begründen kann. Ob der Weg kurz oder lang ist, das Ziel bleibt dasselbe, die Mittel des Widerstands sind bedingt von den Mitteln der Unterdrückung!</p> </div> <div xml:id="ar272_009" type="jArticle"> <head>Kalisch, 6. April.</head> <p>[Abzug der Russen.] Wir sind im wahren Sinne des Wortes wieder von Truppen entblößt, und vermuthen wir, daß dieselben nach Galizien gegangen sind. Dörfer, die früher hundert Mann Besatzung hatten, haben jetzt kaum 20 Mann, und auch dies ist nur in Kirchdörfern der Fall; andere Dörfer sind von einer Besatzung gänzlich befreit.</p> <bibl>(Posen. Z.)</bibl> </div> <div xml:id="ar272_010" type="jArticle"> <head>Von der polnischen Grenze.</head> <p>Mit dem ersten Mai wird in ganz Polen russisches Maaß und Gewicht eingeführt werden. ‒ Ein Ukas macht bekannt, daß kein Ausländer, der nach Polen übersiedelt, seine Ehren- oder Adelstitel benutzen darf, die er in seinem Vaterland besessen hat. Dies ist nur denjenigen gestattet, die auf eine kurze Zeit nach Polen kommen. ‒ Bei der neu angeordneten Rekrutirung nach dem großen Maßstabe, werden Personen bis zu 30 Jahren und noch darüber ausgehoben, bis die vorgeschriebene Anzahl der Rekruten vollzählig ist. In Folge dieses Erlasses fliehen täglich sehr viele über die Grenze, um in Amerika ein neues Vaterland zu suchen. ‒ Die Warschauer Garnison zählt gegenwärtig 50,000 Mann.</p> <bibl>(Br. Z.)</bibl> </div> </div> <div n="1"> <head>Französische Republik.</head> <div xml:id="ar272_011" type="jArticle"> <head>Paris, 11. April.</head> <p>Seit mehreren Tagen versammeln sich in allen Städten der Republik die Proletarier, um über die Wahlen und allerhand sonstige Dinge zu diskutiren. In Paris allein befinden sich an jedem Abend wohl an die 50,000 Arbeiter in ihren Klublokalen.</p> <p>‒ Die Nationalver ammlung wird immer revolutionärer. Nachdem sie uns schon manch' lieben Tag mit der Gerichtsreform gequält hatte, öffnete ihr ein wahrer Hahnenkampf zwischen den beiden Monarchisten Montalembert und Cremieux endlich die Augen und sie sah ein, daß der ganze Entwurf nichts weiter als ein miserables Flickwerk an unserem Restaurationsjustizrocke sei ‒ eine Ansicht, die der Pariser Gerichtshof gestern abermals rechtfertigte, indem er „Revolution“ und „Peuple“ verurtheilte.</p> <p>In Folge dieser Ueberzeugung verwarf die Kammer die ganze Gerichtsreform, als dem Geiste der republikanischen Verfassung Frankreich's keineswegs entsprechend, und aus Rache gegen den Montalembert'schen Sieg über Cremieux, der sich gestern von allen seinen royalistischen Sünden rein waschen wollte, und dessen Darstellung des 24. Februar 1848 der gestrigen geisttödtenden Sitzung einigen romantischen Zauber verlieh. Wir bedauern nur, daß die </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1536/0002]
Fürstenkongreß, so angenehm er auch sein würde, doch zu den Unmöglichkeiten gehört, weil sich die öffentliche Meinung in allen Theilen des Landes und in allen ihren Organen allzu energisch dagegen aussprach. Man hält indessen an der Vereinbarung der Nationalversammlung mit den Regierungen fest, man will deshalb neben der Nationalversammlung eine ganz eigenthümliche Versammlung nach Frankfurt berufen. Die Regierungen, sagt man, bestehen einerseits aus den Fürsten, andererseits aus den verschiedenen Vertretungen. Außer den Gesandten der Fürsten sollen nun Gesandtschaften der verschiedenen Landesvertretungen nach Frankfurt berufen werden, und diese monströse Versammlung sich mit der deutschen Nationalversammlung vereinbaren. So sollen z. B. die beiden hiesigen Kammern die erste fünf, die zweite zehn Deputirte zu diesem Zweck wählen. Ebenso die Kammern der andern deutschen Staaten. Auf den Einwurf, daß ja die Nationalversammlung schon das deutsche Volk im Ganzen vertrete, wurde die Antwort gegeben, daß die beabsichtigte zweite Versammlung eben die einzelnen Theile Deutschlands vertreten, und so theils neben, theils über der deutschen Nationalversammlung stehen solle.
Oesterreich, mit dem unser Ministerium Hand in Hand geht, hat bekanntlich seine Abgeordneten aus Frankfurt zurückberufen und wird, sollten dieselben diesem Befehl nicht Folge leisten, mit der Anklage auf Hochverrath drohen. Unser Ministerium geht von der Ansicht aus, daß die Frankfurter Nationalversammlung rechtlich nicht mehr besteht, sobald die österreichischen Abgeordneten dieselbe verlassen haben. Es erwartet von derselben, sobald dieser Fall eingetreten ist, die Selbstauflösung. Sollte man darauf in Frankfurt nicht eingehen, so wird beabsichtigt, die preußischen Abgeordneten zurückzuberufen, und wenn man im Fall ihrer Remitenz auch nicht gleich zu ebenso brusken Mitteln seine Zuflucht nehmen würde, wie sie in Olmütz beliebt werden, so läßt sich doch voraussehen, daß die Entziehung der Diäten für die preußischen Abgeordneten in Frankfurt nicht lange wird auf sich warten lassen, eine Maßregel, welche bei den Abgeordneten, die wir geschickt haben, sehr wirksam sein wird. Dann bliebe also der Kongreß von Abgesandten der Fürsten und Einzel-Vertretungen noch übrig, und wir würden eine allergnädigste Octroyirung von dieser Versammlung zu erwarten haben.
Der Bericht des Central-Ausschusses über den Antrag des Abg. Waldeck und Genossen, betreffend die Aufhebung des über Berlin verhängten Belagerungszustandes, liegt vor uns, und wir entnehmen demselben folgende Stellen:
(Referent Abgeordneter Bucher.)
In seiner am 4. April abgehaltenen Sitzung hat der Central-Ausschuß von zahlreichen Petitionen (darunter namentlich zwei aus Berlin, eine mit 1755 gegen, eine mit 5333 Unterschriften für den Waldeck'schen Antrag) Kenntniß genommen und einen zur Vertretung des Staatsministeriums abgeordneten Kommissarius gehört.
Auf die Frage nach näherer Auskunft über die bedrohlichen Thatsachen, welche Seite 5 der Denkschrift angedeutet sind, gab der Kommissarius die Erklärung ab:
Durch Mittheilungen in- und ausländischer Behörden, durch gesandtschaftliche Berichte selbst aus außereuropäischen Ländern sei die Regierung unterrichtet, daß weitverzweigte, energische Bestrebungen auf Errichtung der socialen Republik beständen. Das Ministerium sei im Besitz eines reichen, jedoch nicht des ganzen Materials, da es den zahlreichen gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen an einem Centralisationspunkt fehle. Auch das bereits Ermittelte dürfe nicht rücksichtslos mitgetheilt werden, da Namen zu compromittiren wären und doch häufig kein juristischer Beweis vorhanden sei. Gleichwohl würde das Ministerium geneigt sein, dem Ausschusse annähernde Mittheilungen zu machen.
Nach Anhörung dieser Erklärung hat der Ausschuß die aufgeworfene Vorfrage:
ob das Ministerium zuvörderst um diese Mittheilungen anzugehen sei,
mit 6 Stimmen gegen 1 verworfen und den Waldeck'schen Antrag mit 4 gegen 3 angenommen, wahrend die Minorität die Aufhebung des Belagerungszustandes von der Publikation der erwähnten drei Gesetze abhängig machen will ‥‥
_ … Der Central-Ausschuß hat sich zunächst die Frage vorgelegt, ob das Ministerium zur Verhängung solcher außerordentlichen Maßregeln nach der geltenden Gesetzgebung befugt gewesen sei, oder ‒ um mit den Worten der Denkschrift zu reden ‒ sich auf dem Boden des positiven Rechts befunden habe. Diese Frage hat mit Stimmeneinheit verneint werden müssen Es ist davon ausgegangen, daß die Aufhebung eines Gesetzes, auch wenn sie nur zeit- und distriktsweise erfolgt, keineswegs eine Verwaltungsmaßregel, sondern ein Akt der Gesetzgebung ist, also, insofern nicht eine besondere Ermächtigung vorhanden ist, den gesetzgebenden Gewalten gebührt. Kein Gesetz ermächtigt das Ministerium, eine Militärdiktatur, die in einer belagerten oder vom Feinde bedrohten Festung nothwendig und durch die Instruktion vom 30. September 1809 geregelt ist, vermittelst einer Fiktion auf eine offene Stadt im Frieden anzuwenden. Die Denkschrift beruft sich auf die Verfassung; ‒ aber die Verfassung datirt vom 5. December, der Belagerungszustand vom 12 November. Sie beruft sich ferner auf § 9 der Einleitung zum Strafgesetzbuch für das Heer und § 18 der Militärstrafgerichts-Ordnung; aber es waren am 12. November keine Kriegszeiten, Berlin war kein Kriegsschauplatz und es ist keine Bekanntmachung im Namen des Königs erfolgt. Eine einzige Bestimmung existirt, welche das Ministerium zur Suspendirung gewisser Grundrechte ermächtigt, der § 8 des Gesetzes vom 24. September v J. Aber gerade auf diesen Paragraphen will die Denkschrift sich nicht berufen; sie beseitigt ihn durch die Behauptung, daß eine zeit- und distriktsweise Suspendirung der §§ 1 und 6 des Gesetzes niemals Statt gefunden habe.
_ Das Ministerium war also nach positivem Rechte nicht befugt, die Censur einzuführen, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Heimathsrecht zu beeinträchtigen. Es ist aber auch überhaupt verfehlt, ein Unternehmen aus dem positiven Rechte begründen zu wollen, welches gerade in einer Verletzung des positiven Rechtes besteht.
_ Der Ausschuß ist deshalb einstimmig der Ansicht, daß es die Pflicht des Ministeriums gewesen wäre, sofort mit einer der Wichtigkeit des Gegenstandes und der Würde der Volksvertretung entsprechenden Rechtfertigung vor die Kammern zu treten und ihre Genehmigung nachzusuchen, und daß, sobald diese Genehmigung auch nur von Einer Kammer versagt wird, der Belagerungszustand als ungesetzlich verurtheilt und damit von selbst beseitigt ist.
Anstatt diesen Weg einzuschlagen, hat das Ministerium bei Ueberreichung der drei Gesetzentwürfe erklärt, „daß, wenn dieselben genehmigt wären, der Zeitpunkt näher gerückt sein würde, wo der Belagerungszustand beseitigt werden könne,“ also Bedingungen gestellt und selbst nach Erfüllung derselben, sich noch eine Entschließung vorbehalten. Der Central-Ausschuß hält in seiner Mehrheit dafür, daß es, schon um das Recht der Volksvertretung zu konstatiren und zu wahren, unabweisbar sei, die Mißbilligung des Belagerungszustandes auszusprechen, selbst auf die Gefahr hin, daß, wie die Minorität befürchtet, nachtheilige, lediglich dem Ministerium zur Last fallende Folgen entständen.
Die Minorität nämlich, obwohl mit der oben entwickelten Auffassung des Rechtspunktes einverstanden und durch die Denkschrift keineswegs befriedigt, hat doch aus anderweitigen Erfahrungen und Anschauungen die Ueberzeugung geschöpft, daß die Verhängung des Belagerungszustandes als ein Akt der Selbsterhaltung nothwendig und daß seine Fortdauer zur Erhaltung der Ruhe, zum Schutz der Kammern und zur Schirmung der materiellen Interessen bis dahin wünschenswerth sei, daß durch die mehrerwähnten Gesetze dem Mißbrauch der Presse, des Versammlungs- und Vereinsrechts und der davon zu befürchtenden Wiederkehr anarchischer Zustände vorgebeugt sei.
Dagegen hat die Majorität in Betreff der faktischen Seite der Frage die Ueberzeugung nicht aufzugeben vermocht, daß der Belagerungszustand nicht eine Folge des Konfliktes vom 9. November, sondern der Konflikt das Mittel zur Herbeiführung des Belagerungszustandes gewesen ist; daß das Ministerium weder durch das, überdies als Parteischrift mit Vorsicht zu benutzende Memoire, noch durch die Eröffnung des Herrn Kommissarius den ihm obliegenden Beweis über die Nothwendigkeit des Ausnahmezustandes geliefert hat; daß die Regierung jedenfalls stark genug ist, um unter Anwendung der ihr zu Gebote stehenden gesetzlichen Mittel die Ruhe der Hauptstadt aufrecht zu erhalten: daß die Willkürherrschaft, namentlich die Fesselung der Presse, ein Hemmniß für das geistige Leben des Volkes, für die erfolgreiche Thätigkeit der Volksvertreter und eine Schmach für das Preußische Volk ist; daß endlich ein Regierungssystem, welches geständlich ohne Militärdiktatur nicht bestehen kann, das Vertrauen und damit den Wohlstand des Landes aufs Tiefste erschüttert.
Aus diesen Gründen giebt der Central-Ausschuß anheim zu beschließen, d ß das Ministerium aufzufordern, den seit dem 12. Novbr. v. J. über Berlin und dessen zweimeiligen Umkreis verhängten Belagerungszustand sofort wieder aufzuheben.
Der Central-Ausschuß
Dr. Jacoby. v. Fock. Wiethaus. Pape (Warburg). B_ cher. v. Beughem. Mattha_
Sitzung der ersten Kammer.
Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzungen vom 4. d. M. erhält Abg. Rosenkranz das Wort, um den Bericht der Kommission in der deutschen Frage mitzutheilen.
„Der dringende Antrag des Abg. Kuh und Genossen spricht die Ansicht aus, daß durch die Antwort Sr. Maj. des Königs an die Deputation der Frankfurter National-Versammlung das deutsche Vaterland in eine drohende Lage gebracht worden und die Ernennung einer Kommission zur Erwägung der dadurch herbeigeführten Lage der Dinge dringend nothwendig erscheine.
Ware diese Ansicht begründet, ware also wirklich durch die Antwort Sr. Maj. eine neue und drohende Lage der Dinge herbeigeführt worden, so könnte dieses nur einen zwiefachen Grund haben:
1. Entweder den, daß jene Antwort eine Abweichung von den bisher von der Regierung des Königs befolgten Grundsätzen in sich schlösse;
2. oder den, daß dadurch die Erwartungen nicht erfüllt werden, die man von den Entschließungen Sr. Maj. zu hegen berechtigt gewesen und deren Erfüllung das Heil des deutschen Vaterlandes erfordern.
„Diese beiden Punkte waren daher von der Kommission in Erwägung zu ziehen ‥‥
„‥‥ Erwägt man den Inhalt der von Sr. Maj. dem Könige an die Deputation der deutschen National-Versammlung erlassenen Antwort, so stimmt dieselbe theils in der Erklärung der Bereitwilligkeit für Deutschlands Einheit und Kraft, selbst auf die Gefahr großer Opfer hin, einzutreten, theils in dem Vorbehalte des freien Einverständnisses der deutschen Regierungen zu der von Sr. Maj. zu fassenden Entschließung, endlich auch in der den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten vorbehaltenen Prüfung der zu Frankfurt festgestellten Verfassung, mit der Cirkularnote vom 23. Januar überein.
„Dagegen fand sie in dem Antrage der deutschen Kaiserwürde keine unmittelbare Veranlassung, sich auch über die unter allen Umstanden festzuhaltende Bildung eines engeren Bundesstaates auszusprechen. Auch ließ die Art, wie darin die den deutschen Regierungen vorbehaltene Prüfung erwahnt wurde, dem Zweifel Raum, ob nicht dadurch der Fortgang der Verhandlungen bedeutend aufgehalten, ob nicht etwa dazu die Berufung eines Fürstenkongresses beabsichtigt und ob nicht gar die Endgültigkeit der Verfassung an die Zustimmung sämmtlicher Regierungen gebunden werde. Es ist jedoch überflussig, in diese Bedenken einzugehen, weil dieselben seitdem durch die Cirkularnote vom 4. April widerlegt sind und dadurch das Beharren der Regierung in den durch die Cirkularnote vom 23. Januar bezeichneten Grundsätzen klar dargethan ist.
„Nachdem auf diese Weise der eine Grund der durch die Antwort Sr. Maj. bei den Herrn Antragstellern erregten Besorgnisse erledigt ist, so wendet sich die Kommission zu 2, oder mit andern Worten, zu der Frage:
ob unter den jetzt eingetretenen Umständen die verantwortlichen Räthe der Krone nicht Sr. Maj. dem Könige die unbedingte Annahme der angetragenen Kaiserwürde, als zum Heile des deutschen Vaterlandes dringend nothwendig, hätten anrathen sollen?
„Um diese Frage richtig zu erwägen muß die Commission vor allem darauf aufmerksam machen, daß die Regierung des Königs in der Circularnote vom 23 Januar ausdrücklich erklärt hat, daß Preußen keine ihm angebotene Stellung anders als mit freier Zustimmung der verbündeten Regierungen annehmen werde, ja sogar, daß nach der Ansicht Sr. Maj. des Königs und dessen Regierung die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde, zu der Erlangung einer wirklichen und umfassenden Einigung nicht nothwendig, vielmehr zu befürchten sei, es werde das ausschließliche Anstreben gerade dieser Form des Einheitspunktes der Erreichung des Zweckes der Einigung wesentliche und schwer zu überwindende Hindernisse in den Weg legen. Man wird einräumen müssen, daß nach so bestimmten Erklärungen nur die dringlichsten Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen könnten, davon abzuweichen, und dadurch auf die Vortheile zu verzichten, welche eine aufrichtige und konsequente Politik für Se. Maj. Regierung schon an sich, insbesondere aber bei dieser Angelegenheit mit sich führt, dessen Gelingen ganz vorzüglich durch das Vertrauen der deutschen Stämme und Regierungen zu Preußen bedingt ist.
Schließlich trägt die Kommission einstimmig darauf an:
„Die Kammer wolle die Dringlichkeit des Antrages nicht anerkene nen.“
Kuh spricht für die Dringlichkeit. Er hebt besonders hervor, daß sogar der ehemalige Bundestag als er die Nationalversammlung bei ihrer Constituirung begrüßte, anerkannte, daß sie berufen sei, die Verfassung festzustellen. Er widerlegt den Kommissionsbericht Satz für Satz. ‒
Nach namentlicher Abstimmung wird die Dringlichkeit mit 75 gegen 38 Stimmen verworfen. ‒
* Halle, 7. April. Bei der Durchreise der Frankfurter Kaiserdeputation hat hier der verkommene Prutz, verkommener Affe des verkommenen Herwegh, dem kindischen Arndt einen begeisterten Toast gebracht. Arndt hat in passender Patriotenart geantwortet.
* Wien, 9. April. Rupertus (Bar. Bayer) ist, wie man weiß, glücklich entkommen und hält sich jetzt in Frankfurt auf. Eine Besitzung desselben bei Preßburg wurde mit Beschlag belegt und alles bewegliche Eigenthum trotz der Einsprache seiner Gemahlin, die es als ihr zugehörend reklamirt, versiegelt. Mit Mühe erlangte sie die Erlaubniß, in der Hausmeisterswohnung ihrer eigenen Besitzung entbinden zu können.
Als ein Kuriosum eigener Art wird erwähnt das dem früheren Reichtagsdeputirten Pitteri an das Finanzministerium gerichtete Gesuch um fernere Auszahlung seiner reichstäglichen Diäten vom 15. März, weil der Reichstag seiner Meinung nach nur de facto aufgelöst sei de jure aber noch fortbestehe.
Die „Wiener Zeit.“ gibt den Verlust der Oestreicher während des 5tägigen italienischen Feldzugs auf 473 Todte und 2115 Verwundete an und bemerkt, daß am 2. April, dem Tage der Verlust-Eingaben, außerdem noch 1 Offizier und 1070 M. vermißt wurden. Was man von der Glaubwürdigkeit der Standrechtsangaben zu halten hat, ist weltbekannt.
Gegen Carl Redl, vor dem Oktober-Aufstand Lieutenant im 2. Feld-Artillerie-Regiment, ist wegen seiner Betheiligung an den Oktober-Kämpfen in der neuesten Nr. der „Wiener Zeit.“ ein Steckbrief ausgeschrieben.
120 120 Weimar, 10. April. Hier hat man die Marotte, sich, weil die großartigen Hoffnungen auf eine weitverzweigte Demokratenverschwörung fehlgeschlagen, an's Kleinliche festzuklammern. So war von den Ausschußmitgliedern des im vorigen Herbst zu Erfurt versammelten Demokratenkongresses ein Schreiben an das weimarische Staatsministerium gelangt, in welchem eine größere Rücksichtnahme, bessere Behandlung, Beköstigung und Bequartierung der wegen politischen Vergehen Verhafteten anempfohlen wurde, denn es habe sich herausgestellt, daß die Kriminalgefängnisse in Weimar wahrhaft gräßlich seien und sich in einem namenlos unreinlichen Zustande befänden. Die Zuschrift war von fünf Ausschußmitgliedern unterzeichnet, von denen zwei dem Großherzogthume angehörten. Glauben Sie wohl, daß man diese Zuschrift so ohne weiteres hingenommen und die darin gerügten Uebelstände abzustellen sich bemüht hätte? Nein; vielmehr wurde gegen die beiden, dem Großherzogthum angehörigen Ausschußmitglieder eine Untersuchung eingeleitet und das Schicksal wollte, daß man ihnen das Erkenntniß ‒ auf achttägige Gefängnißstraße lautend ‒ gerade in den Tagen publizirte, wo die politisch Angeklagten im Gerichtshofe die unübertrefflichsten Schilderungen über die schlechte Beschaffenheit ihrer Gefängnisse machten. Die Betheiligten haben appellirt und werden die Sache wo möglich vor das Schwurgericht bringen, wohin sie auch gehört.
* Aus Schleswig-Holstein. _ Polen. 12 Lemberg, 4. April. Das Banditensystem des östreichischen Gesammtscheusals im Jahre 1846 ist wohl jedem Menschen, der an den Bewegungen, an den Leiden und Kämpfen der Polen gegenüber den Henkern „von Gottes Gnaden“ auch nur geringen Antheil genommen, hinlänglich bekannt. Die Scharfrichtergesellen und Raubmörder, die damals Galizien im Namen der k. k. Blödsinns-Majestät verwüsteten und mit abgeschlachteten Kadavern erfüllten, sie waren geworben, aufgestachelt und gleich Maschinen benutzt von dem nämlichen würdigen Stadion, der jetzt Mitglied des Standrechtsministeriums ist, von dem nämlichen Manne, der blos in Galizien solche Greuelthaten auf sich geladen hat, daß der verruchteste Galeerensklave, der entmenschteste Zuchthäusler als ein Engel des Lichts erscheint.
Nun wohl, dieser nämliche Stadion, der die ruthenische Nation erfunden und auf dessen Antrieb in hiesiger Stadt ein „ruthenischer Volksrath“ (Rada ruska) eingesetzt wurde: er bekommt jetzt die Früchte seiner Aussaat zu schmecken. Seine Gaunerkünste und Banditenmanöver kehren sich gegen ihn und sein früher so einträgliches Prinzip des: „Theile und herrsche!“
Gerade jener „ruthenische Volksrath,“ jene Rada ruska, macht, ganz wie die Slovanska Lipa in Prag und Agram, entschiedene Opposition gegen das jetzige „Galgen-“ oder „Pulver- und Blei-Ministerium!“
Jener Volksrath, er hat seit 1846 Vieles gelernt und Nichts vergessen; er kennt die ganze Scheußlichkeit der östreichischen Regierung, ob der grauköpfige Sünder Metternich mit dem idioten Kaiser Ferdinand oder Schwarzenberg-Stadion mit einem Franz Joseph an der Spitze stehen. Eben deshalb tritt er schon jetzt feindselig auf.
Im westlichen Theile des Landes, wo man den Landsturm aufbot und über die Karpathen führte, während man den Bauern versprach, sie würden, wie 1846 im eigenen Lande, jetzt in Ungarn die Edelleute morden und ihr Eigenthum plündern können, ist seit der Rückkehr dieser Expedition eine unverholene Abneigung gegen Regierung und Militär sichtbar. Der Landsturm wurde nämlich von den Honveds stark mitgenommen, jeder gefangene Bauer von den Ungarn sogleich füsilirt oder gehenkt, und dadurch dem sonst servilen galizischen Bauer eine unvertilgbare Abneigung gegen Wiederholungen ähnlicher Anmuthung eingeimpft. „Man hat uns auf die Schlachtbank geführt,“ sagen die Heimgekehrten, und sie treffen in ihrem Ausspruch richtig das Schwarze.
Andererseits ist die nationale gebildete Partei der Polen selbst entschlossen, nicht vereinzelte Emeuten zu versuchen, sondern abzuwarten, bis eine günstigere Sachlage nach Außen und eine Umwandlung des untersten Volkes im Innern, eine allgemeine Erhebung und einen Erfolg in Aussicht stellt. Die Regierung würde gern einen Aufstand in Krakau sehen; ihre Absicht ist dahin gerichtet. In Krakau ist eine namhafte Zahl von Emigranten. Die Regierung gestattet ihnen weder den Eintritt nach Galizien, noch nach Posen, obwohl sie wiederholt darum ansuchen. Man hofft in Olmütz, daß der aufgehäufte Zündstoff plötzlich Feuer fangen und explodiren wird; aber man täuscht sich gewaltig, obschon es an Demonstrationen nicht fehlt. So wurden dieser Tage der Expräsident des Reichstages, Smolka, und mehrere Exdeputirte, darunter Ziemialkowski und Andere, bei ihrer Ankunft feierlichst empfangen; die Bürgerschaft veranstaltete ein Festessen, und auch bei dem Vorsteher der Kommune, Krzizanowsky ward ein Festbankett veranstaltet; zu keinem der beiden ward ein Regierungsbeamter oder sonstiger Aristokrat geladen.
Diese und ähnliche Erscheinungen sind Symptome einer Entwicklung der nächsten Zukunft, wie sie der Stadion'schen Regierung am wenigsten behagen dürfte; und wie sehr sich letztere am Volke in Galizien getäuscht, verrechnet hat, wie sie schwankt zwischen ihren Maßnahmen und Plänen, beweist der Umstand, daß sie sich nicht entschließen kann, Truppen oder Landsturm zu einer Diversion nach Ungarn aufzubieten. Der Meuchelmord, den sie an den Nationalitäten des Kaiserstaates durch die oktroyirte Charte üben wollte, ist nicht gelungen, und das rücklings angegriffene Volk wird, entrüstet, jede Centralisirungsmaßregel so lange umgehen, bis es das ganze System stürzen und auf dem Schutt der absolutistischen Monarchie, eine freiheitliche Föderation begründen kann. Ob der Weg kurz oder lang ist, das Ziel bleibt dasselbe, die Mittel des Widerstands sind bedingt von den Mitteln der Unterdrückung!
Kalisch, 6. April. [Abzug der Russen.] Wir sind im wahren Sinne des Wortes wieder von Truppen entblößt, und vermuthen wir, daß dieselben nach Galizien gegangen sind. Dörfer, die früher hundert Mann Besatzung hatten, haben jetzt kaum 20 Mann, und auch dies ist nur in Kirchdörfern der Fall; andere Dörfer sind von einer Besatzung gänzlich befreit.
(Posen. Z.) Von der polnischen Grenze. Mit dem ersten Mai wird in ganz Polen russisches Maaß und Gewicht eingeführt werden. ‒ Ein Ukas macht bekannt, daß kein Ausländer, der nach Polen übersiedelt, seine Ehren- oder Adelstitel benutzen darf, die er in seinem Vaterland besessen hat. Dies ist nur denjenigen gestattet, die auf eine kurze Zeit nach Polen kommen. ‒ Bei der neu angeordneten Rekrutirung nach dem großen Maßstabe, werden Personen bis zu 30 Jahren und noch darüber ausgehoben, bis die vorgeschriebene Anzahl der Rekruten vollzählig ist. In Folge dieses Erlasses fliehen täglich sehr viele über die Grenze, um in Amerika ein neues Vaterland zu suchen. ‒ Die Warschauer Garnison zählt gegenwärtig 50,000 Mann.
(Br. Z.) Französische Republik. Paris, 11. April. Seit mehreren Tagen versammeln sich in allen Städten der Republik die Proletarier, um über die Wahlen und allerhand sonstige Dinge zu diskutiren. In Paris allein befinden sich an jedem Abend wohl an die 50,000 Arbeiter in ihren Klublokalen.
‒ Die Nationalver ammlung wird immer revolutionärer. Nachdem sie uns schon manch' lieben Tag mit der Gerichtsreform gequält hatte, öffnete ihr ein wahrer Hahnenkampf zwischen den beiden Monarchisten Montalembert und Cremieux endlich die Augen und sie sah ein, daß der ganze Entwurf nichts weiter als ein miserables Flickwerk an unserem Restaurationsjustizrocke sei ‒ eine Ansicht, die der Pariser Gerichtshof gestern abermals rechtfertigte, indem er „Revolution“ und „Peuple“ verurtheilte.
In Folge dieser Ueberzeugung verwarf die Kammer die ganze Gerichtsreform, als dem Geiste der republikanischen Verfassung Frankreich's keineswegs entsprechend, und aus Rache gegen den Montalembert'schen Sieg über Cremieux, der sich gestern von allen seinen royalistischen Sünden rein waschen wollte, und dessen Darstellung des 24. Februar 1848 der gestrigen geisttödtenden Sitzung einigen romantischen Zauber verlieh. Wir bedauern nur, daß die
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(2017-03-20T13:08:10Z)
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(2017-03-20T13:08:10Z)
Weitere Informationen:Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.
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